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DE29921100U1 - Blisterpackung - Google Patents

Blisterpackung

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DE29921100U1
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DE
Germany
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blister
carrier plate
section
blister pack
pack according
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DE29921100U
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English (en)
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Eurim-Pharm Vertriebs-Gmbh & Co Kg At
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EURIM PHARM ARZNEIMITTEL GmbH
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Publication date
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    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B65CONVEYING; PACKING; STORING; HANDLING THIN OR FILAMENTARY MATERIAL
    • B65DCONTAINERS FOR STORAGE OR TRANSPORT OF ARTICLES OR MATERIALS, e.g. BAGS, BARRELS, BOTTLES, BOXES, CANS, CARTONS, CRATES, DRUMS, JARS, TANKS, HOPPERS, FORWARDING CONTAINERS; ACCESSORIES, CLOSURES, OR FITTINGS THEREFOR; PACKAGING ELEMENTS; PACKAGES
    • B65D83/00Containers or packages with special means for dispensing contents
    • B65D83/04Containers or packages with special means for dispensing contents for dispensing annular, disc-shaped, spherical or like small articles, e.g. tablets or pills
    • B65D83/0445Containers or packages with special means for dispensing contents for dispensing annular, disc-shaped, spherical or like small articles, e.g. tablets or pills all the articles being stored in individual compartments
    • B65D83/0463Containers or packages with special means for dispensing contents for dispensing annular, disc-shaped, spherical or like small articles, e.g. tablets or pills all the articles being stored in individual compartments formed in a band or a blisterweb, inserted in a dispensing device or container
    • AHUMAN NECESSITIES
    • A61MEDICAL OR VETERINARY SCIENCE; HYGIENE
    • A61JCONTAINERS SPECIALLY ADAPTED FOR MEDICAL OR PHARMACEUTICAL PURPOSES; DEVICES OR METHODS SPECIALLY ADAPTED FOR BRINGING PHARMACEUTICAL PRODUCTS INTO PARTICULAR PHYSICAL OR ADMINISTERING FORMS; DEVICES FOR ADMINISTERING FOOD OR MEDICINES ORALLY; BABY COMFORTERS; DEVICES FOR RECEIVING SPITTLE
    • A61J1/00Containers specially adapted for medical or pharmaceutical purposes
    • A61J1/03Containers specially adapted for medical or pharmaceutical purposes for pills or tablets
    • A61J1/035Blister-type containers
    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
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    • B65D75/00Packages comprising articles or materials partially or wholly enclosed in strips, sheets, blanks, tubes or webs of flexible sheet material, e.g. in folded wrappers
    • B65D75/28Articles or materials wholly enclosed in composite wrappers, i.e. wrappers formed by associating or interconnecting two or more sheets or blanks
    • B65D75/30Articles or materials enclosed between two opposed sheets or blanks having their margins united, e.g. by pressure-sensitive adhesive, crimping, heat-sealing, or welding
    • B65D75/32Articles or materials enclosed between two opposed sheets or blanks having their margins united, e.g. by pressure-sensitive adhesive, crimping, heat-sealing, or welding one or both sheets or blanks being recessed to accommodate contents
    • B65D75/325Articles or materials enclosed between two opposed sheets or blanks having their margins united, e.g. by pressure-sensitive adhesive, crimping, heat-sealing, or welding one or both sheets or blanks being recessed to accommodate contents one sheet being recessed, and the other being a flat not- rigid sheet, e.g. puncturable or peelable foil
    • B65D75/327Articles or materials enclosed between two opposed sheets or blanks having their margins united, e.g. by pressure-sensitive adhesive, crimping, heat-sealing, or welding one or both sheets or blanks being recessed to accommodate contents one sheet being recessed, and the other being a flat not- rigid sheet, e.g. puncturable or peelable foil and forming several compartments

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Description

Blisterpackung
Die Erfindung bezieht sich auf eine Blisterpackung, die aus Abschnitten von Blisterstreifen gebildet ist, gemäß dem Oberbegriff des Anspruchs 1.
Tabletten, Kapseln und dgl. werden in Form von Blisterstreifen vertrieben, die meist in mehreren Lagen in einer Aufnahmeschachtel abgepackt sind.
Allerdings gibt es Fälle, bei denen keine ganzen Blisterstreifen in die Aufnahmeschachtel eingesetzt werden. Solche Fälle ergeben sich z.B. beim Import von Arzneimitteln, die für einen anderen Markt und damit auch für andere Packungsgrößen hergestellt sind. Innerhalb des Arzneimittelmarktes haben sich nationale Gebindegrößen entwickelt, die in dem jeweiligen Land üblich sind und von der Arzneimittelindustrie so gut wie ausnahmslos angeboten werden.
So enthält z.B. in Deutschland ein Blisterstreifen üblicherweise 10 Tabletten und eine Großpackung z.B. 10 Streifen und damit 100 Tabletten. In anderen Ländern sind hingegen 12 oder 14 Tabletten pro Streifen üblich. Wenn daher Blisterpackungen aus einem solchen Land z.B. nach Deutschland importiert werden, werden sie in die in Deutschland übliche Gebindegröße umgepackt.
Das heißt, von einem Blisterstreifen mit 12 oder 14 Tabletten werden 2 bzw. 4 Tabletten abgeschnitten, um die in Deutschland übliche Anzahl von 10 Tabletten pro Streifen zu erreichen, während z.B. einer Großpackung aus dem Ausland mit 7 Streifen mit je 14 Tabletten, also insgesamt 98 Tabletten, in Deutschland ein Blisterstreifenabschnitt mit 2 Tabletten hinzugefügt wird, um ein Gebinde mit 100 Tabletten zu erhalten. Die im ersten Fall abgeschnittenen 2 bzw. 4 Tabletten müssen verworfen werden, wodurch sich die Kosten entsprechend erhöhen. Im anderen Fall führt der Blisterstreifenschnipsel mit 2 Tabletten in der Großpackung zu einer Beeinträchtigung der hohen Qualitäts- und Originalitätsansprüche, die an Arzneimittel gestellt werden. Denn, obwohl beim Zerschneiden der Blisterstreifen in kleinere Abschnitte an den Tabletten an sich gar nicht manipuliert wird, entsteht beim Patienten ein gegenteiliger Eindruck, der entsprechende Irritationen auslöst.
Um diesem Problem zu begegnen, ist aus DE 36 07 012 Al bereits eine Blisterpackung nach dem Oberbegriff des Anspruchs 1 bekannt. Die als Streifen ausgebildete Trägerplatte ist dabei mit einer Aussparung versehen, in die ein Blisterstreifenabschnitt mit seinen Vertiefungen gesteckt und mit seinem über die Aussparung überstehenden Randbereich mit der Trägerplatte verbunden wird.
Man kann jedoch sofort erkennen, dass es sich bei der bekannten Blisterpackung um einen Blisterstreifen-Abschnitt und nicht einen Originalblisterstreifen handelt. Zudem kann sich insbesondere bei einem großen Blisterstreifenabschnitt und damit einer entsprechend großen Aussparung in der Trägerplatte beim Durchdrücken der Tabletten der Blisterstreifenabschnitt mit seinem Randbereich von der Trägerplatte lösen.
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Aus GB 2 178 007 A ist eine Blisterpackung mit Tabletten zur hormonalen Empfängnisverhütung bekannt, bei der ein Blisterstreifen mit 21 Tabletten in einem zusammengefalteten Zuschnitt aus Karton zwischen einem Bodenabschnitt und einem Deckabschnitt angeordnet ist. Der Deckabschnitt weist an jeder Vertiefung des Blisterstreifens Aussparungen auf, aus denen die Vertiefungen ragen, und in dem Bodenabschnitt sind gegenüberliegende Aussparungen vorgesehen, durch die die Tabletten durchdrückbar sind. Auf dem Deckabschnitt ist an jeder Aussparung der Tag angegeben, an dem die jeweilige Tablette während eines menstrualen Zyklus eingenommen werden muß. Mit einem Deckelteil, das auf den Deckabschnitt klappbar ist, kann die Packung diskret verschlossen werden. An der Innenseite des Deckelteils ist zugleich die Gebrauchsinformation vorgesehen.
Aus DE 44 29 503 Al ist eine Blisterpackung bekannt, die eine ausklappbare Hülle aus einem Bodenteil, einem Mittelteil und einem Endteil umfaßt. Zwischen dem Bodenteil und dem Mittelteil sind an der Innenseite zwei Blisterstreif en mit einem sie verbindenden Steg angeklebt. Ferner ist ein an der Innenseite des Mittelteils angeklebter Beipackzettel vorgesehen.
Aufgabe der Erfindung ist es, eine Blisterpackung bereitzustellen, die mehrere Blisterstreifen-Abschnitte fest verankert enthält, ohne dass erkennbar ist, dass es sich um Blisterstreif en-Abschnitte handelt.
Dies wird erfindungsgemäß mit der im Anspruch 1 gekennzeichneten Blisterpackung erreicht. In den Unteransprüchen sind vorteilhafte Ausgestaltungen der erfindungsgemäßen Blisterpackung wiedergegeben.
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Erfindungsgemäß besteht die Trägerplatte aus einem Bodenabschnitt und einem Deckabschnitt, die eine Hülle bilden, in der sich mehrere Blisterstreifen-Abschnitte befinden. Der Deckabschnitt und der Bodenabschnitt weisen jeweils Aussparungen auf, durch die die Vertiefungen der Blisterstreifen-Abschnitte einzeln ragen bzw. die Tabletten herausdrückbar sind.
Abgesehen von den Vertiefungen der Blisterstreifen-Abschnitte in den Aussparungen in dem Deckabschnitt und der Durchdrückfolie an der Unterseite der Blisterstreifen-Abschnitte in den Aussparungen in dem Bodenabschnitt sind damit die Blisterstreifen-Abschnitte völlig abgedeckt. Damit ist von aussen nicht erkennbar, dass es sich um eine aus mehreren Blisterstreifenschnipseln bestehende Blisterpackung handelt. Trotz ihrer Herstellung aus Blisterstreifenschnipsel entspricht die erfindungsgemäße Blisterpackung damit den hohen Qualitätsund Originalitätsansprüchen, die an Arzneimitteln gestellt werden. Damit kann mit der erfindungsgemäßen Blisterpackung der falsche Eindruck beim Patienten, an den Tabletten sei manipuliert worden, gar nicht erst aufkommen und entsprechende Irritationen auslösen.
Der Zuschnitt für die Hülle der erfindungsgemäßen Blisterpakkung kann aus Karton oder einem anderen bogenförmigen Material, beispielsweise einer Kunststoffolie bestehen. Die Blisterstreifen-Abschnitte werden z.B. durch Ankleben oder bei einer Hülle aus einer Kunststoffolie auch durch Versiegeln mit der Hülle verbunden.
Es ist jedoch auch möglich, die Blisterstreifen-Abschnitte allein oder zusätzlich dadurch in der Hülle zu befestigen, dass der Deck- und Bodenabschnitt insbesondere in ihrem Randbereich miteinander verbunden, also z.B. verklebt oder ver-
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schweißt werden. Dies hat auch zum Vorteil, dass man den Deckabschnitt und den Bodenabschnitt nicht auseinanderklappen und dann erkennen kann, dass es sich bei der Packung und BIisterstreifen-Abschnitte handelt.
Um den Eindruck zu erwecken, sie bestehe aus nur einem BIisterstreifen, sind die Aussparungen in dem Deckabschnitt und dem Bodenabschnitt der erfindungsgemäßen Blisterpackung vorzugsweise in einem Abstand voneinander oder einem Raster angeordnet, welches dem Abstand oder dem Raster der Vertiefungen eines üblichen Blisterstreifens entspricht. Das heißt, die Aussparungen sind z.B. in Reihen angeordnet, die sich jeweils über die gesamte Länge und Breite der Trägerplatte oder Hülle erstrecken. Die Aussparungen können dabei Reihen und senkrecht zu den Reihen verlaufende Zeilen bilden oder die Aussparungen benachbarter Reihen können versetzt sein, beispielsweise um den halben Abstand zwischen zwei benachbarten Aussparungen einer Reihe. Es ist aber auch jede andere Anordnung der Aussparungen möglich; z.B. können die Aussparungen in dem Deckabschnitt und dem Bodenabschnitt auch kreis-, halbkreis- oder in anderer Weise angeordnet sein.
Zur Führung beim Einblistern in der Einblistermaschine weisen manche Blisterstreifen Rippen in der Folie des Blisterstreifens auf, in der die Vertiefungen vorgesehen sind. Für solche Rippen kann der Deckabschnitt der erfindungsgemäßen Blisterpackung mit schlitzförmigen Aussparungen versehen sein, durch die Rippen ragen. Der Eindruck, die Blisterpackung bestehe aus nur einem einzigen Blisterstreifen, wird dadurch nicht beeinträchtigt.
Wie bei Arzneimittelpackungen für Blisterstreifen üblich, können erfindungsgemäß eine oder mehrere Trägerplatten mit den daran befestigten Blisterstreifen-Abschnitten in einer
Aufnahmeschachtel abgepackt werden, beispielsweise in einer üblichen rechteckigen Schachtel, die an den gegenüberliegenden kurzen Schmalseiten durch Herausziehen einer Einstecklasche geöffnet werden kann. In diese Schachtel kann neben der oder den Trägerplatten mit den daran befestigten Blisterstreifen-Abschnitten auch ein Beipackzettel, der die notwendigen Informationen für den Patienten enthält, eingeführt werden.
Auf eine solche Schachtel kann ggf. verzichtet werden, wenn sich an den Bodenabschnitt des Zuschnitts ein über den Deckabschnitt bzw. die Trägerplatte klappbares Deckelteil anschließt. Das über den Deckabschnitt geklappte Deckelteil kann dann beispielsweise mit einer Klebe-, Steck- oder dgl. Verbindung, z.B. einer Lasche an der Trägerplatte befestigt werden.
Bei einer solchen Packung kann zudem der Beipackzettel an der Innenseite des Deckelteils befestigt, also z.B. angeklebt oder angeheftet werden.
Damit das Deckelteil auch den Bodenabschnitt abdeckt, besteht es vorzugsweise aus einem Mittelteil und einem Endteil, welche über den Deckabschnitt bzw. auf den Bodenabschnitt der Trägerplatte klappbar sind. Dazu sind zwischen dem Bodenabschnitt und dem Mittelteil sowie dem Mittelteil und dem Endteil jeweils Querfalten vorgesehen, die zu der Falte zwischen dem Bodenabschnitt und dem Deckabschnitt der Trägerplatte parallel verlaufen. Damit das Deckelteil die Trägerplatte spannungsfrei umschließt, sind ferner zwischen dem Bodenabschnitt der Trägerplatte und dem Mittelteil sowie zwischen dem Mittelteil und dem Endteil durch entsprechende Querfalten jeweils Verbindungsabschnitte vorgesehen. Das Endteil wird
dann beispielsweise mit einer Klebe-, Steck- oder dgl. Verbindung auf dem Bodenabschnitt befestigt.
Bei einer Blisterpackung mit einem solchen Deckelteil ist der Beipackzettel vorzugsweise an der Innenseite des Mittelteils befestigt.
Wenn der Beipackzettel eine größere Fläche einnimmt als das Mittelteil, kann er zusammengefaltet werden. Wenn er langer als das Mittelteil ist, kann der Beipackzettel dazu mit einem Randbereich seiner vier Seiten am Rand des Deckelteils bzw. Mittelteils angeklebt und durch Querfalten auf die Länge des Deckelteils bzw. Mittelteils zusammengefaltet werden. Vorzugsweise wird der Beipackzettel dabei an seiner oberen Seite angeklebt. Falls der Beipackzettel breiter ist als das Dekkelteil bzw. Mittelteil, kann er mit wenigstens einer Längsfalte zusammengefaltet werden, und wenn er breiter und langer als das Deckelteil bzw. Mittelteil ist, kann der quer auf die Länge des Deckelteils bzw. Mittelteils zusammengefaltete Beipackzettel mit wenigstens einer Längsfalte auf die Breite des Deckelteils bzw. Mittelteils zusammengefaltet werden.
Um den Patienten die notwendige Gebrauchsinformation zu geben, kann statt dem Beipackzettel auch ein anderes Druckerzeugnis verwendet werden, beispielsweise ein Heft, das an der Innenseite des Deckelteils, also beispielsweise des Mitteloder Endteils angeklebt wird.
Die aus der Trägerplatte mit den darin befestigten Blisterstreifen-Abschnitten sowie dem Deckelteil, also dem Mittelteil und dem Endteil, gebildete Blisterpackung kann erfindungsgemäß dazu benutzt werden, weitere (unzerschnittene). Blisterstreifen und/oder weitere Trägerplatten mit darin befestigten Blisterstreifen-Abschnitten aufzunehmen.
Dazu weisen die Verbindungsabschnitte zwischen dem Bodenabschnitt der Trägerplatte und dem Mittelteil sowie zwischen dem Mittelteil und dem Endteil eine solche Länge auf, dass zwischen der Trägerplatte und dem über die Trägerplatte geklappten Mittelteil wenigstens eine weitere Trägerplatte aus einem Bodenabschnitt und einem Deckabschnitt mit dazwischen befestigten Blisterstreifen-Abschnitten und/oder wenigstens ein weiterer (unzerschnittener) Blisterstreifen angeordnet werden kann. Das heißt, die Länge der Verbindungsabschnitte zwischen dem Bodenabschnitt der Bodenplatte und dem Mittelteil sowie zwischen dem Mittelteil und dem Endteil entspricht etwa der Höhe des Stapels, den die (unterste) Trägerplatte sowie die zwischen der untersten Trägerplatte und dem Mittelteil angeordneten weiteren Trägerplatten mit den darin befestigten Blisterstreifen-Abschnitten bzw. Blisterstreifen bilden.
Um zu verhindern, dass die weiteren Trägerplatten mit den darin befestigten Blisterstreifen-Abschnitten bzw. Blisterstreifen aus einer solchen Packung seitlich herausrutschen, sind zwischen den Längsseiten des Bodenabschnitts der untersten Trägerplatte und den Längsseiten des Mittelteils des Deckelteils Verbindungslaschen vorgesehen, beispielsweise Klebelaschen oder Einstecklaschen, z.B. Einstecklaschen, die zwischen den Bodenabschnitt und den Deckabschnitt der untersten Trägerplatte gesteckt werden.
Nachstehend sind bevorzugte Ausführungsformen der erfindungsgemäßen Blisterpackung anhand der Zeichnung beispielhaft näher erläutert. Darin zeigen:
Fig. 1 eine Draufsicht auf eine Blisterpackung nach einer ersten Ausführungsform;
Fig. 2 einen Querschnitt entlang der Linie II-II in Figur 1;
Fig. 3 einen der Figur 2 entsprechenden Querschnitt durch
eine Variante der Packung;
Fig. 4 eine perspektivische Ansicht einer Blisterpackung nach einer zweiten Ausführungsform;
Fig. 5 schematisch eine Seitenansicht einer Blisterpackung nach einer dritten Ausführungsform; und
Fig. 6 eine Draufsicht auf einen am Mittelteil der Packung nach Figur 4 oder 5 befestigten, auseinandergefalteten Beipackzettel.
Gemäß Figur 1 und 2 ist eine Blisterpackung 1 aus zwei BIisterstreifen-Abschnitten 2.1 und 2.2 gebildet, die in Figur 1 gestrichelt dargestellt sind und fünf bzw. 15 Vertiefungen 3 zur Aufnahme von Tabletten T aufweisen.
Die Blisterstreifen-Abschnitte 2.1 und 2.2 sind in einer Trägerplatte 4 angeordnet, die aus einem Bodenabschnitt 5 und einem Deckabschnitt 6 besteht, welche durch Zusammenfalten eines Zuschnitts, z.B. aus Karton, entlang der Falte 7 gebildet werden. Die Trägerplatte 4 bzw. der Bodenabschnitt 5 und der Deckabschnitt 6 bilden damit eine die Blisterstreifen-Abschnitte 2.1 und 2.2 umschließende Hülle.
Der Deckabschnitt 6 und der Bodenabschnitt 5 weisen jeweils Aussparungen 8 bzw. 9 auf, durch die die Vertiefungen der Blisterstreifen-Abschnitte 2.1 und 2.2 ragen bzw. die Tabletten T aus den Blisterstreifen-Abschnitten 2.1 und 2.2 herausdrückbar sind. Abgesehen von den Vertiefungen 3 der Blisterstreifen-Abschnitte 2.1 und 2.2 in den Aussparungen 8 und der Durchdrückfolle 11 an der Unterseite der Blisterstreifen-Abschnitte 2 in den" Aussparungen 9 in dem Bodenabschnitt 5 sind damit die Blisterstreifen-Abschnitte 2.1 und 2.2 völlig abgedeckt. (Eine Ausnahme bilden noch die Rippen 25, auf die nachstehend eingegangen wird).
Die Blisterstreifen-Abschnitte 2.1 und 2.2 werden z.B. durch Ankleben an den Deckabschnitt 6 und/oder Bodenabschnitt 5 mit der Trägerplatte 4 verbunden, wie durch 10.1 dargestellt. Zusätzlich kann der Deckabschnitt 6 mit dem Bodenabschnitt 5 im Randbereich z.B. bei 10.2 verklebt sein.
Die Aussparungen 8, 9 in dem Deckabschnitt 6 und dem Bodenabschnitt 5 sind einem Raster wie bei einem Blisterstreifen angeordnet. Das heißt, sie bilden gemäß Figur 1 parallele Reihen 12.1, 12.2, 12.3 usw., die sich über die gesamte Länge der Trägerplatte 4 erstrecken. Die nebeneinander angeordneten Aussparungen 8, 9 der Reihen 12.1, 12.2, 12.3 usw. bilden damit Zeilen 13.1, 13.2..., die senkrecht zu den Reihen 12.1, 12.2 ... verlaufen.
Die Ausführungsform nach Figur 3 unterscheidet sich von der nach Figur 1 und 2 im wesentlichen dadurch, dass der Zuschnitt vom Bodenabschnitt 5 mit zwei seitlichen Falten 7, 7' zum Deckabschnitt 6 nach oben gefaltet ist.
Bei der Ausführungsform nach Figur 4 schließt sich an den Bodenabschnitt 5 ein über den Deckabschnitt 6 klappbares Dekkelteil 14 an. Das Deckelteil 14 besteht aus einem Mittelteil 15 und einem Endteil 16, welche über den Deckabschnitt 6 bzw. den Bodenabschnitt 5 der Trägerplatte 4 klappbar sind. Zwischen dem Bodenabschnitt 5 der Trägerplatte 4 und dem Mittelteil 15 sowie zwischen dem Mittelteil 15 und dem Endteil 16 sind kurze Verbindungsabschnitte 17, 18 vorgesehen, die durch Querfalten 17.1 und 17.2 sowie 18.1 und 18.2 gebildet sind, die parallel zu der Querfalte 7 zwischen dem Deckabschnitt 6 und dem Bodenabschnitt 5 verlaufen.
An der Innenseite des Mittelteils 15 ist ein Beipackzettel 19 angeklebt, der gemäß Figur 6 eine größere Länge und Breite besitzt als das Mittelteil 15. Der Beipackzettel 19 ist dazu an seiner oberen Seite an dem den Endteil 16 zugewandten Randbereich des Mittelteils 15 bei 21 angeklebt und durch Querfalten 22 auf die Länge des Mittelteils 15 zusammenfaltbar. Um den quer auf die Länge des Mittelteils 15 zusammengefalteten Beipackzettel 19 auf Breite des Mittelteils 15 zusammenzufalten, ist eine Längsfalte 24 vorgesehen.
Gemäß Figur 4 weist der Deckabschnitt 6 zur Aufnahme von BIisterstreifen-Abschnitten 2.2, die aus Blisterstreifen gebildet sind, die Rippen 25 zur Führung in der Einblistermaschine besitzen, den Rippen 25 entsprechende schlitzförmige Aussparungen 26 auf.
Das Endteil 16 besitzt wenigstens eine Klebelasche 27, mit der das Endteil 16 an den Bodenabschnitt 5 oder über den Bodenabschnitt 5 hinweg an das Mittelteil 15 geklebt werden kann.
Die Ausführungsform nach Figur 5 unterscheidet sich von derjenigen nach Figur 3 im wesentlichen dadurch, dass zwischen der Trägerplatte 4 am unteren Ende der Packung und dem über die Trägerplatte 4 geklappten Mittelteil 15 ein Stapel von unzerschnittenen Blisterstreifen 28 angeordnet ist. Dazu weisen die Verbindungsabschnitte 17, 18 zwischen dem Bodenabschnitt 5 der Trägerplatte 4 und dem Mittelteil 15 sowie zwischen dem Mittelteil 15 und dem Endteil 16 eine der Dicke der Trägerplatte 4 und der Höhe des Stapels der Blisterstreifen 28 entsprechende Länge auf.
Um zu verhindern, dass der Stapel von Blisterstreifen 28 seitlich herausrutscht, sind zwischen den Längsseiten des Bodenabschnitts 5 der Trägerplatte 4 und den Längsseiten des Mittelteils 15 auf beiden Seiten flächendeckende Seitenlaschen 29 vorgesehen. Die in Fig. 5 nur teilweise dargestellte Seitenlasche 29 ist einstückig mit dem Mittelteil 15 und damit mit dem Zuschnitt der Packung ausgebildet und kann mit ihrem unteren nach innen gefalteten Endabschnitt zwischen die Trägerplatte 4 und das Endteil 16 gesteckt oder in anderer Weise befestigt sein.
Statt der Blisterstreifen 28 können zwischen der untersten Trägerplatte 4 und dem Mittelteil 15 auch weitere Trägerplatten 4 und darin befestigten Blisterstreifen-Abschnitten 2.1, 2.2 nach Figur 1 bis 3 angeordnet sein.

Claims (12)

1. Blisterpackung, die aus Abschnitten von Blisterstreifen gebildet ist, in denen die Tabletten oder dgl. in einem Raster jeweils einzeln in Vertiefungen aufgenommen und zum Gebrauch durch dessen Rückenabdeckfolie durchdrückbar sind, wobei die Abschnitte an einer Trägerplatte befestigt sind, die aus einem Zuschnitt aus Karton oder dgl. bogenförmigen Material besteht, dadurch gekennzeichnet, dass die Trägerplatte (4) aus einem Bodenabschnitt (5) und einem Deckabschnitt (6) besteht, die durch Zusammenfalten des Zuschnitts aus Karton oder dgl. bogenförmigen Material gebildet sind, der Bodenabschnitt (5) und der Deckabschnitt (6) mit Aussparungen (8, 9) versehen sind, und zwischen dem Bodenabschnitt (5) und dem Deckabschnitt (6) mehrere Blisterstreifen-Abschnitte (2.1, 2.2) derart befestigt sind, dass die Vertiefungen (3) der Blisterstreifen-Abschnitte (2.1, 2.2) aus den Aussparungen (8) des Deckabschnitts (6) ragen und die Tabletten oder dgl. durch die gegenüberliegenden Aussparungen (9) in dem Bodenabschnitt (5) herausdrückbar sind.
2. Blisterpackung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Aussparungen (8, 9) in dem Bodenabschnitt (5) und dem Deckabschnitt (6) in dem gleichen Abstand oder Raster wie die Vertiefungen (3) der Blisterstreifen angeordnet sind.
3. Blisterpackung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass sich die Aussparungen (8, 9) über die gesamte Länge der Trägerplatte (4) erstrecken.
4. Blisterpackung nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass der Bodenabschnitt (5) und der Deckabschnitt (6) auch im Abstand von der sie verbindenden Querfalte (7) miteinander verbunden sind.
5. Blisterpackung nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Deckabschnitt (6) zur Aufnahme von Abschnitten (2.2) von Blisterstreifen, die Rippen (25) zur Führung in der Einblistermaschine aufweisen, mit den Rippen (25) entsprechenden schlitzförmigen Aussparungen (26) versehen ist.
6. Blisterpackung nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass eine oder mehrere Trägerplatten (4) mit den darin befestigten Blisterstreifen- Abschnitten (2.1, 2.2) in einer Aufnahmeschachtel abgepackt sind.
7. Blisterpackung nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass sich an den Bodenabschnitt (5) ein über den Deckabschnitt (6) klappbares Deckelteil (14) anschließt.
8. Blisterpackung nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass an der Innenseite des Deckelteils (14) ein Beipackzettel (19) befestigt ist.
9. Blisterpackung nach Anspruch 7 oder 8, dadurch gekennzeichnet, dass der Deckelteil (14) aus einem Mittelteil (15) und einem Endteil (16) besteht, welche über den Deckabschnitt (6) bzw. auf den Bodenabschnitt (5) der Trägerplatte (4) klappbar sind und aus Verbindungsabschnitten (17, 18) zwischen dem Bodenabschnitt (5) der Trägerplatte (4) und dem Mittelteil (15) sowie dem Mittelteil (15) und dem Endteil (16) besteht.
10. Blisterpackung nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, dass der Beipackzettel (19) an dem Mittelteil (15) befestigt ist.
11. Blisterpackung nach Anspruch 9 oder 10, dadurch gekennzeichnet, dass die Verbindungsabschnitte (17, 18) zwischen dem Bodenabschnitt (5) der Trägerplatte (4) und dem Mittelteil (15) sowie zwischen dem Mittelteil (15) und dem Endteil (16) eine solche Länge aufweisen, dass zwischen der Trägerplatte (4) und dem über die Trägerplatte (4) geklappten Mittelteil (15) wenigstens eine weitere Trägerplatte aus einem Bodenabschnitt und einem Deckabschnitt mit dazwischen befestigtem Blisterstreifen- Abschnitt und/oder wenigstens ein Blisterstreifen (28) angeordnet ist.
12. Blisterpackung nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, dass zur Sicherung der wenigstens einen weiteren Trägerplatte und/oder des wenigstens einen Blisterstreifens (28) gegen Herausrutschen zwischen den Längsseiten des Bodenabschnitts (5) der Trägerplatte (4) und den Längsseiten des Mittelteils (15) Verbindungslaschen (29) vorgesehen sind.
DE29921100U 1999-12-01 1999-12-01 Blisterpackung Expired - Lifetime DE29921100U1 (de)

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