DE29921067U1 - Geräteschrank - Google Patents
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Description
Die Erfindung betrifft einen Geräteschrank gemäß dem Oberbegriff des Anspruchs 1.
Geräteschränke sind zur Aufnahme elektrischer und elektronischer Geräte, Bauteile und Einschübe vorgesehen und finden als Netzwerkschränke, Verteilerschränke und Kombinationsschränke, zum Beispiel mit einem festen 19-Zoll-Einbau oder mit einem 19-Zoll-Drehrahmen, Verwendung.
In der Regel weisen die Geräteschränke ein Rahmengestell und daran befestigte Verkleidungsteile auf. Das Rahmengestell besteht aus Vertikalholmen, welche einen unteren und oberen quadratischen oder rechteckigen Grundrahmen verbinden. Als Verkleidungsteile werden im Allgemeinen wenigstens eine Fronttür, zwei Seitenwände und eine Rückwand sowie eine Abdeckung bzw. ein Deckel an dem Rahmengestell befestigt. Zur Verbesserung der Zugänglichkeit des Einbauraums kann neben der Fronttür auch eine rückseitige Tür anstelle der Rückwand vorgesehen werden. Ein Schranksockel kann stationär oder fahrbar ausgebildet sein.
Die Belüftung der Geräteschränke erfolgt in der Regel von unten nach oben und über Lüftungsschlitze, welche insbesondere in einem unteren Bereich des Geräteschrankes, z.B. in der Frontseite und gegebenenfalls auch in der Rückseite des Sockels, ausgebildet sind. So ist es bekannt, Sockelblen-
den mit Lüftungsschlitzen in der Front- und Rückseite des Schranksockels anzuordnen oder in einem unteren Bereich der Seitenwände, falls erforderlich, auch der Fronttür, Lüftungsgitter einzubauen. Bekannt ist außerdem, Lüftereinschübe zur Abführung der Verlustleistung in dem Geräteschrank anzuordnen.
Ein Nachteil dieser bekannten Geräteschränke muss darin gesehen werden, dass durch den Einbau von Lüftereinschüben Einbauraum verloren geht. Dieser Nachteil trifft auch für die Installation von Lüftern und anderen Belüftungsgeräten bzw. Wärmetauschern zu. Die Anordnung von Lüftungsgittern, insbesondere in der Fronttür, beeinträchtigt den Gesamteindruck eines Geräteschrankes erheblich.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, einen Geräteschrank zu schaffen, bei welchem eine außerordentlich effiziente Belüftung gewährleistet ist und gleichzeitig ein besonders vorteilhaftes Schrankdesign erreicht werden kann.
Erfindungsgemäß wird die Aufgabe durch die Merkmale des Anspruchs 1 gelöst. Zweckmäßige und vorteilhafte Ausgestaltungen sind in den Unteransprüchen und in der Figurenbeschreibung enthalten.
Ein Grundgedanke der Erfindung kann darin gesehen werden, wenigstens die Seitenwände eines Geräteschrankes zur Vergrößerung der Seitenwandflächen strukturiert auszubilden und Belüftungsöffnungen in die Struktur zu integrieren. Indem von einer ebenen Seitenwandfläche abgegangen und die Seitenwände mit einer Struktur, insbesondere einer großflächigen Struktur, versehen werden, bieten die Seitenwände eine größere Oberfläche als bei den bekannten Geräteschränken. Der Anteil der Abstrahlleistung über die größere Schrankoberfläche ist wesentlich größer, so dass die im Geräte-
schrank installierte Verlustleistung ohne eine forcierte Kühlung aufsteigen und der Temperaturunterschied zwischen der Innentemperatur und der Außentemperatur geringer gehalten werden kann.
In fertigungstechnischer Hinsicht und im Hinblick auf ein ansprechendes Schrankdesign sind im Querschnitt wellenartige oder zahnartige Strukturen vorteilhaft. Die möglichen Wellenund Zahnformen werden dabei maßgeblich von den Abmessungen des Schrankes bzw. der Seitenwände bestimmt.
Von besonderem Vorteil ist bei wellen- oder zahnartig ausgebildeten Seitenwänden die Möglichkeit, die Belüftungsöffnungen im Bereich der Wellentäler bzw. Zahnfüße auszubilden. Auf diese Weise sind sie von der Frontseite nicht und nur aus einem bestimmten und vorzugsweise durch die Struktur vorgebbaren Blickwinkel sichtbar.
Ein besonderes vorteilhaftes Schrankdesign ergibt sich bei sägezahnartig ausgebildeten Seitenwänden. Wenn diese derart montiert werden, dass die kürzeren Zahnflanken von der Frontseite nicht eingesehen werden können, empfiehlt es sich, die Belüftungsöffnungen in den kürzeren Zahnflanken auszubilden.
Form und Größe sowie Anzahl der vorzugsweise regelmäßig über eine Seitenwand angeordneten, weitgehend unsichtbaren Belüftungsöffnungen hängen von der Wellen- und Zahnform ab. Grundsätzlich können als Belüftungsöffnungen auch Bohrungen, beispielsweise Löcher in einem vorgebbaren Muster ausgebildet sein.
Die Anordnung von Belüftungsöffnungen und Ausbildung einer besonderen Struktur mit darin integrierten Belüftungsöff-
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nungen ist nicht auf die Seitenwände begrenzt, sondern kann auch für die Rückwand Anwendung finden. Des Weiteren kann die Fronttür wenigstens bereichsweise mit Lüftungsöffnungen und/oder einer Struktur, welche insbesondere der Struktur der Seitenwände und/oder der Rückwand entspricht, versehen werden.
Es ist vorteilhaft, dass die Strukturierung und die Belüftungsöffnungen in einen Fertigungsprozess integriert und z.B. in einem Biege-Stanz-Prozess hergestellt werden können.
Die Befestigung der strukturiert ausgebildeten Seitenwände und/oder Rückwand kann direkt oder indirekt über Befestigungslaschen, beispielsweise Befestigungswinkel, am Grundgestell erfolgen. Zweckmäßigerweise sind die Seitenwände und/oder die Rückwand randseitig mit einem Befestigungsbereich versehen, welcher insbesondere an den Längskanten als ein ebener Bereich ausgebildet ist. Eine besonders einfache und kostengünstige Montage wird erreicht, wenn die Befestigungswinkel lösbar mit den Seitenwänden bzw. der Rückwand verbunden werden können.
Eine zweckmäßige Ausbildung sieht Öffnungen in den Befestigungsbereichen vor, in welchen die Befestigungswinkel mit einem entsprechend ausgebildeten Halteschenkel oder einer Nase gehalten werden. Ein Befestigungsschenkel der Befestigungswinkel ist derart ausgebildet, dass eine Befestigung an dem jeweiligen Vertikalholm möglich ist.
Ein weiterer Vorteil besteht darin, dass der Befestigungswinkel die Befestigungsbereiche und die darin vorgesehene Schraubbefestigung an den Vertikalholmen abdeckt, so dass die Befestigung von außen nicht sichtbar ist.
In einer Weiterbildung der Erfindung ist vorgesehen, auch die frontseitige Tür zumindest bereichsweise mit Belüftungsöffnungen zu versehen. Insbesondere wird ein Längsstreifen vorgeschlagen, der aufgrund seines Materials und/ oder der gewählten Farbe den ästhetischen Gesamteindruck des Schrankes positiv beeinflusst. Wenn Belüftungsöffnungen in diesem Längsstreifen ausgebildet sind, wird auch die Belüftung des Geräteschrankes durch die Fronttür verbessert. Der Längsstreifen eignet sich darüber hinaus zur Aufnahme eines Firmenlogos und/oder einer Zugangskontrolle. Es ist vorteilhaft, wenn der Längsstreifen als ein austaschbarer Einlegestreifen in der Fronttür angeordnet wird. Es kann dann flexibel auf Kundenwünsche reagiert werden.
Belüftungsöffnungen können darüber hinaus in der Abdeckung vorgesehen werden. Zur Schaffung eines zusätzlichen Einbauraums ist es vorteilhaft, die Abdeckung gehäuseartig, d.h. durch Abkantungen an einer Deckfläche einen Frontbereich, einen rückseitigen Bereich und zwei Seitenbereiche, auszubilden. Wenigstens in dem Frontbereich können die Lüftungsöffnungen vorgesehen werden. Wenn die Abdeckung zur Aufnahme eines Gerätes, insbesondere eines Einschubs von einer Höheneinheit, ausgebildet ist, kann beispielsweise eine als Einschub ausgebildete zentrale Schranküberwachung in dem Bereich der Abdeckung angeordnet werden. Auf diese Weise wird der Einbauraum des Geräteschrankes vergrößert und es können weitere Geräte eingebaut werden.
Wenn der Frontbereich der Abdeckung abgeschrägt, insbesondere nach oben vorstehend, ausgebildet ist, können Bedien-, Anzeige- oder Überwachungselemente angeordnet werden. Es ist dann eine besonders gute Kontroll-, Bedien- und Überwachungsmöglichkeit gewährleistet. Vorteilhaft ist eine
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Schräge von etwa 15 .
Schräge von etwa 15 .
Der zusätzliche Einbauraum im Bereich der Abdeckung kann auch für andere Einbauten, z.B. für Monitore, wie Flachbildschirme, genutzt werden.
Auch der Sockelbereich kann mit Belüftungsöffnungen versehen und zur Anordnung elektrischer Bauteile, beispielsweise einer Steckdosenleiste, ausgebildet sein. Analog zur Abdeckung kann es zweckmäßig sein, den Frontbereich des Sockels abgeschrägt und damit mit einer größeren Fläche auszubilden.
Es besteht auch die Möglichkeit, den Sockelbereich für größere Einbauten, beispielsweise für Geräte von drei Höheneinheiten, auszubilden. Es können dann z.B. eine unterbrechnungsfreie Stromversorgung (USV) oder auch eine Feuerlöscheinrichtung in dem vergrößerten Sockel aufgenommen und der Einbauraum des Geräteschrankes für weitere, insbesondere wertvolle Geräte, genutzt werden.
Vorteile des erfindungsgemäßen Geräteschrankes sind somit eine optimierte Belüftung sowie Design-Konzepte, welche eine Integration der zusätzlichen Belüftungsöffnungen mit besonders einfachen Mitteln und von der Frontseite her nahezu unsichtbar ermöglichen. Außerdem wird aufgrund der vergrößerten Luftansaug- oder Austauschflächen die Wärmeaustauschfläche erhöht und im Bereich der Abdeckung und des Sockels zusätzlicher Aufnahmeraum für Geräte und Bauteile geschaffen.
Die Erfindung wird nachstehend anhand einer Zeichnung weiter erläutert; in dieser zeigen
Fig. 1 eine perspektivische Darstellung des erfindungsgemäßen Geräteschranks;
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Fig. 2 einen Querschnitt durch eine Seitenwand des erfindungsgemäßen Geräteschrankes nach Linie H-II gemäß Figur 1;
Fig. 3 eine Draufsicht auf eine Seitenwand gemäß Pfeil III in Figur 2;
Fig. 4 einen Querschnitt durch einen Geräteschrank im Bereich eines Vertikalholms und einer daran befestigten Seitenwand und
Fig. 5 eine ausschnittsweise Darstellung einer Fronttür mit daran befestigtem Längsstreifen.
Ein in Figur 1 gezeigter Geräteschrank 2 weist ein Grundgestell (nicht dargestellt) und als Verkleidungsteile zwei Seitenwände 3, 5, eine Fronttür 4, eine Rückwand 6 und eine· Abdeckung 7 auf. Als Sockel 6 ist ein stationärer Sockel, beispielsweise mit Nivellierfüßen (nicht dargestellt), angeordnet .
Zur Verbesserung der Belüftung und zum Aufbau eines Designer-Schrankes sind in diesem Ausführungsbeispiel die Seitenwände 3, 5 nicht eben, sondern mit einer Längsstruktur versehen. Die Strukturierung der Seitenwände 3,5 geht aus dem in Figur 2 gezeigten Querschnitt hervor. Beide Seitenwände 3, 5 sind sägezahnartig profiliert und weisen in kurzen Zahnschenkeln 25 Belüftungsöffnungen 10 auf. Da die Belüftungsöffnungen 10 nur in den kurzen Zahnschenkeln 25 ausgebildet sind, können sie von der Frontseite des Geräteschrankes 2 her nicht gesehen werden.
Figur 1 und 2 verdeutlichen, dass die zahnförmige oder auch eine wellenförmige Ausbildung der Seitenwände 3, 5 und/oder
der Rückwand 6 die Größe und Anzahl der Luftdurchtrittsöffnungen 10 sowie die Sichtbarkeit aus einem vorgebbaren Winkel, bezogen auf die Frontseite oder Rückseite des Geräteschrankes 2, bestimmen.
In Figur 3 ist eine Ansicht der sägezahnförmig ausgebildeten Seitenwand 3 und der in dem kurzen Zahnschenkel 25 ausgebildeten Luftdurchtrittsöffnungen 10 gezeigt. Die Luftdurchtrittsöffnungen 10 sind als Rechtecköffnungen ausgebildet, deren Breite nahezu der Länge des Zahnschenkels entspricht. Durch die Strukturierung und die zusätzlichen Belüftungsöffnungen 10, zumindest in den Seitenwänden 3, werden zusätzliche Luftansaugflächen und Luftaustauschflächen geschaffen, welche die Belüftung des Geräteschrankes 2 vorteilhaft verbessern.
In Figur 4 ist eine besonders zweckmäßige Befestigung der Seitenwände 3, 5 und/oder der Rückwand 6 im Bereich eines Vertikalholms 9 des Grundgestells (nicht dargestellt) des Geräteschrankes 2 gezeigt. Zweckmäßigerweise sind die Seitenwände 3, 5 und/oder die Rückwand 6 zumindest längsseitig mit ebenen Befestigungsbereichen 11 versehen, an welche sich dann die strukturierten Bereiche anschließen. In den Befestigungsbereichen 11 sind rasterartig Öffnungen 13 ausgebildet, welche zur Aufnahme eines Halteschenkels 14 eines Befestigungswinkels 12 dienen. Die Befestigungswinkel 12 sind etwa U-förmig ausgebildet und weisen parallel zu dem kürzeren, etwa rechtwinklig abgebogenen Halteschenkel 14 einen Befestigungsschenkel 15 auf, welcher zum Fixieren an dem Vertikalholm 9 ausgebildet ist. Figur 4 verdeutlicht, dass der Befestigungswinkel 12 mit dem Halteschenkel 14 zunächst an der Seitenwand 3 befestigt, z. B. verklemmt wird und danach die von außen unsichtbare Befestigung des
Befestigungsbereiches 11 und des Befestigungsschenkels 15 an dem Vertikalholm 9, z.B. mittels Befestigungsschrauben (nicht dargestellt), erfolgt. Der Befestigungsschenkel 12 deckt somit den Befestigungsbereich 11 und dessen Verschraubung an dem Vertikalholm 9 ab.
In Figur 5 ist jeweils ausschnittsweise eine Fronttür 4 mit darin eingelegtem Längsstreifen 16 dargestellt. Der Längsstreifen 16 ist frontseitig mit Belüftungsöffnungen 10 versehen, so dass eine Belüftung des Geräteschankes 2 auch von der Frontseite her ermöglicht wird. Ausbildung und Anordnung des Längsstreifens 16 in der Fronttür 4 entsprechen der designer!sehen Gesamtkonzeption des Geräteschrankes 2. Vorteilhafterweise können im Bereich des Längsstreifens 16 auch ein Logo und/oder eine Zugangskontrolle (nicht dargestellt) angeordnet werden.
Aus Figur 1 geht hervor, dass der Längsstreifen 16 sich über die gesamte Länge der Fronttür 4 erstreckt und außermittig im Nahbereich des Türanschlags, angeordnet werden kann. Die Belüftungsöffnungen 10 sind quadratisch ausgebildet und regelmäßig über den gesamten Längsstreifen 16 verteilt. In einer zweckmäßigen Befestigung (siehe Fig. 5) wird der Längsstreifen 16 von innen mittels handelsüblicher, gewindeformender Schrauben (nicht dargestellt) in entsprechenden Bohrungen 26 eines rückseitigen Schenkels 27 des etwa C-förmigen Längsstreifens 16 befestigt. Es besteht auch die Möglichkeit einer Schnellbefestigung mittels steckbarer Abstandshalter (nicht dargestellt).
Im Bereich der Belüftungsöffnungen 10 in den Seitenwänden 3, 5, der Rückwand 6 und der Fronttür 4 sowie in der Abdekkung 7 und im Sockel 8 sind zweckmäßigerweise Luftfilter (nicht dargestellt) vorgesehen.
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Die Abdeckung 7 ist bei dem Geräteschrank 2 nach Figur 1 gehäuseartig, d.h. mit Abkantungen an einer Deckfläche 17 in Form eines Frontbereichs 18, eines rückseitigen Bereichs 19 und von Seitenbereichen 20, 21, ausgebildet.
Um in dem Einbauraum des Geräteschrankes 2 Platz für weitere, insbesondere wertvolle Einbauten zu gewinnen, ist die Abdeckung 7 derart ausgebildet, dass Bauteile, insbesondere Einschübe, von einer Höheneinheit aufgenommen werden können. Im vorliegenden Beispiel ist eine serienmäßige Schranküberwachung in der Abdeckung 7 aufgenommen, deren Bedien- und Überwachungselemente 28 in dem Frontbereich 18 gut sichtbar angeordnet sind. Die Sichtbarkeit ist insbesondere durch die abgeschrägte Ausbildung des Frontbereichs 18 verbessert, wobei die Neigung zu dem Betrachter etwa
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15 beträgt. Rechts und links der Uberwachungs- und Kontrollelemente 26 sind Belüftungsöffnungen 10 im Frontbereich 18 ausgebildet.
15 beträgt. Rechts und links der Uberwachungs- und Kontrollelemente 26 sind Belüftungsöffnungen 10 im Frontbereich 18 ausgebildet.
Die Gestaltung der Belüftungsöffnungen 10 im abgeschrägten Frontbereich 18 der Abdeckung 7 und des gegensinnig abgeschrägten Frontbereichs 23 des Sockels 8 sind auf die Form der Belüftungsöffnungen 10 im Längsstreifen 16 der Fronttür 4 abgestimmt. In dem Frontbereich 23 ist außerdem eine Steckdosenleiste 22 angeordnet.
Claims (21)
1. Geräteschrank mit einem Grundgestell und Verkleidungsteilen, insbesondere zwei Seitenwänden (3, 5), einer Fronttür (4), einer Rückwand (6) und einer Abdeckung (7), dadurch gekennzeichnet, dass die Seitenwände (3, 5) zur Oberflächenvergrößerung strukturiert ausgebildet und mit Belüftungsöffnungen (10) versehen sind.
2. Geräteschrank nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Seitenwände (3, 5) im Querschnitt wellenartig oder zahnartig ausgebildet sind.
3. Geräteschrank nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Seitenwände (3, 5) im Querschnitt sägezahnartig ausgebildet sind.
4. Geräteschrank nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Belüftungsöffnungen (10) derart angeordnet sind, dass sie von der Frontseite nicht und nur ab einem vorgebbaren Blickwinkel sichtbar sind.
5. Geräteschrank nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Rückwand (6) mit Belüftungsöffnungen (10) versehen und/oder strukturiert ausgebildet ist.
6. Geräteschrank nach einem der Ansprüche 2 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass die Wellen- und Zahnform der Seitenwände (3, 5) und/oder der Rückwand (6) von den Abmessungen des Geräteschrankes (2), insbesondere von der Schranktiefe und Schrankbreite, bestimmt ist.
7. Geräteschrank nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Abmessungen der Belüftungsöffnungen (10) von der Wellen- und Zahnform, inbesondere von der Höhe einer Welle und eines Zahnes, bestimmt sind.
8. Geräteschrank nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die strukturiert ausgebildeten Seitenwände (3, 5) und/oder die strukturiert ausgebildete Rückwand (6) Befestigungsbereiche (11) zur direkten oder indirekten Befestigung an dem Grundgestell aufweist.
9. Geräteschrank nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, dass Befestigungswinkel (12) vorgesehen sind, welche lösbar mit den Befestigungsbereichen (11) der Seitenwände (3, 5) und/oder Rückwand (6) verbindbar und an Vertikalholmen (9) des Grundgestells fixierbar sind.
10. Geräteschrank nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, dass die Befestigungsbereiche (11) der Seitenwände (3, 5) und/oder der Rückwand (6) Öffnungen (13) und die Befestigungswinkel (12) einen Halteschenkel (14) aufweisen und dass die Befestigungswinkel (12) mit dem Halteschenkel (14) in den Öffnungen (13) gehalten und mit einem Befestigungsschenkel (15) an den Vertikalholmen (9) fixierbar sind.
11. Geräteschrank nach einem der Ansprüche 9 oder 10, dadurch gekennzeichnet, dass die Befestigungsbereiche (11) an den Längskanten der Seitenwände (3, 5) und/oder der Rückwand (6) ausgebildet und unter Abdeckung durch die Befestigungswinkel (12) an den Vertikalholmen (9) fixierbar sind.
12. Geräteschrank nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Belüftungsöffnungen (10) als Löcher, insbesondere als kreisrunde Löcher, ausgebildet sind.
13. Geräteschrank nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Fronttür (4) wenigstens bereichsweise mit Belüftungsöffnungen (10) versehen ist.
14. Geräteschrank nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, dass die Fronttür (4) mit einem Längsstreifen (16) versehen ist und die Belüftungsöffnungen (10) in dem Längsstreifen (16) ausgebildet sind.
15. Geräteschrank nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, dass der Längsstreifen (16) als Profil und wenigstens frontseitig strukturiert, vorzugsweise analog zu den Seitenwänden (3, 5) und/oder der Rückwand (6), ausgebildet und/oder mit Belüftungsöffnungen (10) versehen ist.
16. Geräteschrank nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Abdeckung (7) gehäuseartig ausgebildet und an einer Deckfläche (17) einen Frontbereich (18), einen rückseitigen Bereich (19) und zwei Seitenbereiche (20, 21) aufweist, wobei wenigstens der Frontbereich (18) mit Belüftungsöffnungen (10) versehen ist.
17. Geräteschrank nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Abdeckung (7) als ein zusätzlicher Einbauraum für elektrische und elektronische Geräte, insbesondere zur Aufnahme eines Einschubs von einer Höheneinheit, ausgebildet ist.
18. Geräteschrank nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Frontbereich (18) zur Aufnahme von Bedien- und Überwachungselementen (28) ausgebildet ist.
19. Geräteschrank nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass ein Sockel (8) zur Anordnung elektrischer Bauteile (22) ausgebildet und wenigstens in einem Frontbereich (23) mit Belüftungsöffnungen (10) versehen ist.
20. Geräteschrank nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Sockel (8) zur Aufnahme von Geräten, Bauteilen und dergleichen bis zu drei Höheneinheiten ausgebildet ist.
21. Geräteschrank nach einem der Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Frontbereich (18) der Abdeckung (7) und/oder der Frontbereich (23) des Sockels (8) abgeschrägt und mit einer zu einem Betrachter gerichteten Neigung ausgebildet sind.
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1999
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