DE29921719U1 - Elektrische Steckverbinderkupplung - Google Patents
Elektrische SteckverbinderkupplungInfo
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Description
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Lüdenscheid, den 08.12.99
G 731
ANR: 1 535 978
Anmelderin: Firma
Leopold Kostal GmbH & Co. KG Wiesenstr. 47
58507 Lüdenscheid
58507 Lüdenscheid
Elektrische Steckverbinderkupplung
Beschreibung
Die vorliegende Erfindung geht von einer gemäß dem Oberbegriff des Hauptanspruches konzipierten elektrischen Steckverbinderkupplung aus.
Derartige elektrische Steckverbinderkupplungen sind dafür vorgesehen, eine elektrisch leitende Verbindung zwischen einer elektrischen Leitung und einer anderen elektrischen Leitung bzw. einem elektrischen Aggregat zu ermöglichen. Bei diesen Steckverbinderkupplungen ist die Kraft die zum Zusammenfügen bzw. Trennen der beiden Verbinderteile benötigt wird, abhängig von der Anzahl der in der Steckverbinderkupplung in Eingriff kommenden Kontaktelemente. Bei einer großen Anzahl von Steckkontaktelementen ist ein praxisgerechtes Zusammenfügen bzw. Trennen der beiden Verbinderteile nicht mehr möglich, weil die dazu benötigten Kräfte nicht mehr handhabbar sind. Aus diesem Grunde sind solchen Steckverbinderkupplungen sogenannte z.B. als Schieber ausgebildete Steckbzw. Ziehhilfen zugeordnet worden, die direkt an einem der beiden Verbinderteile angeordnet sein können.
Durch die DE 36 45 179 C3 ist eine dem Oberbegriff des Hauptanspruch entsprechende Steckverbinderkupplung bekanntgeworden. Bei dieser Steckverbinderkupplung ist der Schieber lediglich ausgehend von einer der beiden Schmalseiten längsverschieblich an das Verbinderteil anzubringen. Dies führt oftmals dazu, insbesondere bei engen Einbauverhältnissen, daß sich der Schieber nur unter besonderem Aufwand bzw. mühsam betätigen läßt, weil dieser schlecht zu erreichen ist.
Der vorliegenden Erfindung liegt deshalb die Aufgabe zugrunde, eine elektrische Steckverbinderordnung der eingangs erwähnten Art derart weiterzubilden, daß der Schieber ohne das entsprechende Verbinderteil anders positionieren zu müssen, variabel je nach vorliegenden Einbauverhältnissen entweder ausgehend von der einen oder aber ausgehend von der anderen Schmalseite des Verbinderteiles zu betätigen ist.
Erfindungsgemäß wird diese Aufgabe bei einer elektrischen Steckverbinderkupplung der eingangs erwähnten Art durch die im kennzeichnenden Teil des Hauptanspruches angegebenen Merkmale gelöst.
Besonders vorteilhaft bei einer derartigen Ausgestaltung ist, daß die variable Betätigung des Schiebers auf einfache, keinen zusätzlichen Bauraum benötigende Art und Weise realisiert ist.
Weiterhin ist besonders vorteilhaft, daß die beiden Verbinderteile wegen des grundsätzlich symmetrischen Aufbaues derart zusammengefügt werden können, so daß der Kabelabgangstutzen lediglich durch Drehung des Gehäusemantels des ersten Verbinderteiles entweder der einen Schmalseite oder aber der anderen Schmalseite des zweiten Verbinderteiles zuzuordnen ist. Eine hohe Variabilität bzgl. der Anbringung bzw. Betätigung einer solchen
Steckverbinderkupplung ist somit bei geringem Bedarf von unterschiedlich ausgebildeten Einzelteilen gewährleistet.
Weitere besonders vorteilhafte Ausgestaltungen des erfindungsgemäßen Gegenstandes sind in den Unteransprüchen angegeben. Anhand eines in der Zeichnung dargestellten Ausführungsbeispieles wird die Erfindung näher erläutert. Dabei zeigen
Fig. 1 ein erstes Zusammenbaubeispiel einer elektrischen
Steckverbinderkupplung explosionsartig in räumlicher Darstellung
Fig. 2 ein zweites Zusammenbaubeispiel einer elektrischen
Steckverbinderkupplung explosionsartig in räumlicher Darstellung.
Wie aus den Zeichnungen hervorgeht, besteht eine solche Steckverbinderkupplung im wesentlichen aus ihren beiden Verbinderteilen 1,2 und einem am ersten Verbinderteil 1 längsverschieblich anbringbaren Schieber 3.
Der Schieber 3 ist U-förmig ausgebildet und weist von seiner Basis 4 ausgehend zwei Schieberarme 5 auf. In jeden der beiden Schieberarme 5 sind zwei Steuerbahnen 6 eingeformt. Ausgehend von einer senkrecht zur Betätigungsrichtung des Schiebers 3 verlaufenden Einführzone verlaufen die vier Steuerbahnen 6 jeweils in einem bestimmten Winkel quer zur Betätigungsrichtung und enden jeweils in einer in Betätigungsrichtung verlaufenden Endzone. Beim Trennen und beim Zusammenfügen der beiden Verbinderteile 1,2 wirken die vier Steuerbahnen 6 des Schiebers 3 mit jeweils einem außen an die beiden Längsseiten des zweiten Verbinderteiles 2 angeformten Steuerzapfen 7 zusammen.
Zur längsverschieblichen Aufnahme des Schiebers 3 sind an das erste Verbinderteil 1 Führungselemente angeformt. Je ein Führungselement ist außen an eine der beiden Längsseiten des ersten Verbinderteiles 1 angeformt und dabei als Führungskanal 8 ausgebildet. Jeder der beiden Führungskanäle 8 weist jeweils an seinen beiden Schmalseiten eine Einschuböffnung 9 zum Einführen der Schieberarme 5 des Schiebers 4 auf und ist zum Innenraum hin offen ausgeführt.
Wie weiterhin aus den Figuren hervorgeht, sind die beiden Verbinderteile 1,2 bzgl. ihrer Grundabmessungen, der Anordnung ihrer als Führungskanäle 8 ausgebildeten Führungselemente sowie ihrer Steuerzapfen 7 längsachsensymmetrisch ausgebildet bzw. ausgeführt. Auch der Schieber 3 ist bzgl. seiner mit den vier Steuerzapfen 7 des zweiten Verbinderteiles 2 in Wirkverbindung kommenden Steuerbahnen 6 längsachsensymmetrisch ausgeführt. Weil die beiden Führungskanäle 8 - wie bereits beschrieben jeweils an ihren beiden Schmalseiten eine Einschuböffnung 9 aufweisen, kann der Schieber 3 mit seinen beiden Schieberarmen 5 wahlweise sowohl ausgehend von der einen Schmalseite 10, als auch ausgehend von der anderen Schmalseite 11 in das erste Verbinderteil 1 eingeschoben werden. Das Zusammenwirken der vier Steuerbahnen 6 mit den vier Steuerzapfen 7 ist durch diese Ausbildung in jedem Falle sichergestellt.
Wie darüber hinaus aus den Figuren hervorgeht, besteht das erste Verbinderteil 1 aus einem Gehäusemantel 12, einem Kontaktträgereinsatz 13 und einem Gehäusedeckel 14. Der Kontaktträgereinsatz 13 ist zur Aufnahme einer Vielzahl von buchsenförmigen Kontaktelementen vorgesehen und über angeformte Rastelemente im Innenraum des Gehäusemantels 12 positionsgenau festlegbar. Zur Positionssicherung der in den Kontaktträgereinsatz 13 eingebrachten - der Einfachheit halber nicht dargestellten - Kontaktelemente ist in diesen ein Verriegelungsschieber 15
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einführbar. An der Außenfläche des im Gehäusemantel 12 festlegbaren Kontaktträgereinsatz 13 ist ein mit der Innenfläche des zweiten Verbinderteiles 2 dichtend zur Anlage kommendes Dichtungselement 16 festgelegt. Das Dichtungselement 16 ist ringförmig ausgeführt und kommt zu seiner positionsgenauen Festlegung mit seiner Unterseite an eine an den Kontaktträgereinsatz 13 angeformten, ringförmig ausgeführten Haltekragen und mit seiner Oberseite an einen Wandungsabschnitt des Gehäusemantels 12 zu liegen. Das zweite Verbinderteil 2 ist entsprechend zur Aufnahme einer Vielzahl von stiftförmigen Kontaktelementen 17 vorgesehen.
An seinem den zweiten Verbinderteil 2 abgewandten Kopfbereich weist das erste Verbinderteil 1 einen Kabelaufnahmeraum 18 auf. An die Schmalseite 11 des ersten Verbinderteiles 1 bzw. des Gehäusemantels 12 ist ein Kabelabgangsstutzen 19 angeformt. Der Kabelaufnahmeraum 18 und der Kabelabgangsstutzen 19 sind etwa jeweils zu einer Hälfte am Gehäusemantel 12 und zur anderen Hälfte am Gehäusedeckel 14 vorgesehen. Über Rastelemente ist der Gehäusedeckel 14 sicher und positionsgenau am Gehäusemantel 12 festlegbar. Ein abgeschlossener Kabelaufnahmeraum 18 mit integriertem Kabelabgangstutzen 19 ist auf einfache Art und Weise realisiert.
Weil auch der Kontaktträgereinsatz 13 bzgl. seiner Außenabmessungen längsachsensymmetrisch ausgebildet ist, läßt sich dieser je nach Bedarf um 180° verdreht - also in zwei verschiedene Positionen - in den Gehäusemantel 12 einsetzen. Damit kann, wie Fig. 1 und Fig. 2 zu entnehmen, der Kabelabgangsstutzen 19 bezogen auf das zweite Verbindungsteil 2 einmal dessen linker Schmalseite oder aber wahlweise dessen rechter Schmalseite zugeordnet werden. Wie desweiteren angedeutet, kann dabei der Schieber 3 in jedem Falle ausgehend von der einen Schmalseite 10 oder aber von der anderen Schmalseite 11 in das erste Verbinderteil 1 bzw. in den
Gehäusemantel 12 eingeschoben werden. Die Einschubrichtung und die
Anordnung des Kabelabgangstutzens 19 kann also wahlweise je nach den vorliegenden Einbauverhältnissen frei gewählt werden.
Anordnung des Kabelabgangstutzens 19 kann also wahlweise je nach den vorliegenden Einbauverhältnissen frei gewählt werden.
Insgesamt bietet eine solchermaßen ausgebildete Steckverbinderkupplung bzgl. der Ausrichtung ihres Kabelabgangstutzens 19 und der Richtung aus welcher der Schieber 3 zu betätigen ist, ein hohes Maß an Variabilität, was auf einfache Art und Weise eine optimale Anpassung bzw. Ausrichtung bzgl. der jeweils vorliegenden Einbauverhältnisse erlaubt.
Claims (8)
1. Elektrische Steckverbinderkupplung, im wesentlichen bestehend aus einem ersten Verbindungsteil zur Aufnahme einer bestimmten Anzahl von buchsenförmigen Kontaktelementen und einem zweiten Verbindungsteil zur Aufnahme entsprechend angeordneter stiftförmiger Kontaktelemente sowie einem die beiden Verbinderteile zum Zusammenfügen und zum Trennen derselben vorgesehenen, senkrecht zur Steck- bzw. Ziehrichtung derselben bewegbaren, U-förmig ausgebildeten Schieber, wobei das eine der beiden Verbinderteile an seinen beiden Längsseiten Führungselemente aufweist, über die der Schieber längsverschiebbar an einem der beiden Verbinderteile gehalten ist und wobei das andere der beiden Verbinderteile an seinen beiden Längsseiten Steuerzapfen aufweist, die beim Zusammenfügen der beiden Verbinderteile mit den am Schieber vorhandenen komplementären Steuerbahnen in Eingriff kommen, dadurch gekennzeichnet, daß die beiden Verbinderteile (1, 2) zumindest bzgl. ihrer Grundabmessungen, der Anordnung ihrer Führungselemente sowie ihrer Steuerzapfen (7) und der Schieber (3) bzgl. der Anordnung seiner mit den Steuerzapfen (7) in Wirkverbindung kommenden Steuerbahnen (6) längsachsensymmetrisch ausgebildet sind und daß das den Schieber (3) längsverschieblich aufnehmende erste Verbinderteil (1) an seinen beiden Längsseiten jeweils ein Führungselement derart aufweist, daß der Schieber (3) mit seinen beiden Schieberarmen (5) sowohl ausgehend von der einen Schmalseite (10), als auch ausgehend von der anderen Schmalseite (11) längsverschiebbar auf das erste Verbinderteil (1) aufschiebbar ist.
2. Elektrische Steckverbinderkupplung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das den Schieber (3) längsverschieblich aufnehmende erste Verbinderteil (1) einen Kontaktträgereinsatz (13) und einen, den Kontaktträgereinsatz (13) haltend aufnehmenden Gehäusemantel (12) aufweist.
3. Elektrische Steckverbinderkupplung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß das den Schieber (3) längsverschieblich aufnehmende erste Verbinderteil (1) an seinem dem zweiten Verbinderteil (2) abgewandten Kopfbereich einen Kabelaufnahmeraum (18) und an einer seiner Schmalseiten einen Kabelabgangsstutzen (19) aufweist.
4. Elektrische Steckverbinderkupplung nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß das den Schieber (3) längsverschieblich aufnehmende erste Verbinderteil (1) einen den Kopfbereich verschließenden Gehäusedeckel (14) aufweist.
5. Elektrische Steckverbinderkupplung nach einem der Ansprüche 2 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß in den Kontaktträgereinsatz (12) zur Positionssicherung der eingebrachten Kontaktelemente zumindest ein Verriegelungsschieber (15) einführbar ist.
6. Elektrische Steckverbinderkupplung nach einem der Ansprüche 2 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß an der Außenfläche des am Gehäusemantel (12) festlegbaren Kontaktträgereinsatzes (13) ein mit der Innenfläche des zweiten Verbinderteiles (2) zusammenwirkendes, ringförmig ausgebildetes Dichtungselement (16) festgelegt ist.
7. Elektrische Steckverbinderkupplung nach einem der Ansprüche 2 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß der Kontaktträgereinsatz (13) in zwei verschiedenen, um 180° gedrehten Positionen in den Gehäusemantel (12) einsetzbar ausgeführt ist.
8. Elektrische Steckverbinderkupplung nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß die an dem ersten Verbinderteil (1) vorhandenen Führungselemente als zwei an die beiden Längsseiten angeformte Führungskanäle (8) ausgebildet sind, die jeweils an ihren beiden Schmalseiten eine Einschuböffnung (9) für die Schieberarme (5) des Schiebers (3) aufweisen.
Priority Applications (1)
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|---|---|---|---|
| DE29921719U DE29921719U1 (de) | 1999-02-20 | 1999-02-20 | Elektrische Steckverbinderkupplung |
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Country Status (1)
| Country | Link |
|---|---|
| DE (1) | DE29921719U1 (de) |
Cited By (5)
| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
|---|---|---|---|---|
| DE10024782A1 (de) * | 2000-05-19 | 2001-11-29 | Delphi Tech Inc | Verbindungsmodul |
| DE20206670U1 (de) | 2002-04-26 | 2002-12-19 | Leopold Kostal GmbH & Co. KG, 58507 Lüdenscheid | Elektrisches Steckverbindungsteil |
| DE10203162B4 (de) * | 2001-02-16 | 2010-04-08 | Sumitomo Wiring Systems, Ltd., Yokkaichi | Verbinder |
| DE102004063236B4 (de) * | 2004-01-14 | 2013-05-29 | Sumitomo Wiring Systems, Ltd. | Verbinder, welcher ein bewegbares Glied aufweist, und Verbinderanordnung |
| DE102007034569B4 (de) * | 2007-07-25 | 2014-12-24 | Bartec Gmbh | Elektrisches Gerät |
-
1999
- 1999-02-20 DE DE29921719U patent/DE29921719U1/de not_active Expired - Lifetime
Cited By (5)
| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
|---|---|---|---|---|
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| DE102007034569B4 (de) * | 2007-07-25 | 2014-12-24 | Bartec Gmbh | Elektrisches Gerät |
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Legal Events
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|
| R150 | Utility model maintained after payment of first maintenance fee after three years |
Effective date: 20020411 |
|
| R151 | Utility model maintained after payment of second maintenance fee after six years |
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