DE29920175U1 - Handgerät zur therapeutischen Behandlung von Partien des menschlichen Körpers durch Klopfen - Google Patents
Handgerät zur therapeutischen Behandlung von Partien des menschlichen Körpers durch KlopfenInfo
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Description
Handgerät zur therapeutischen Behandlung von Partien des menschlichen Körpers durch Klopfen
Die Erfindung betrifft ein Handgerät zur therapeutischen Behandlung von Partien des menschlichen Körpers durch Klopfen, mit einem an einem Stiel mit Handgriff sitzenden Behandlungskopf.
Zur therapeutischen Klopfbehandlung ist es in der chinesischen Heilkunde bekannt, mit Granulat -bspw. Sandgefüllte Säckchen zu verwenden. Ferner sind Handgeräte zur therapeutischen Behandlung bekannt, bei welchen in einem Behandlungskopf dessen Breitseite überragende Kugeln mit ihrem Überstand die Behandlungsfläche bilden. Ein derartiges Gerät wird während der Behandlung an den entsprechenden Partien des Körpers vorbeibewegt, jedoch nicht im Sinne einer Klopfbehandlung.
Dem Gegenstand der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein gattungsgemäßes Handgerät bei einfachem Aufbau anzugeben, mittels welchem eine optimale Klopfbehandlung von Partien des menschlichen Körpers ermöglicht ist.
Diese Aufgabe ist zunächst und im wesentlichen bei einem Handgerät mit den Merkmalen des Anspruchs 1 gelöst, wobei darauf abgestellt ist, daß in dem federnd mit dem Handgriff verbundenen Behandlungskopf mindestens eine sich zwischen den beiden sich gegenüberliegenden Behandlungsflächen erstreckende Zylinderhöhlung angeordnet ist, in welcher frei verschieblich ein Beaufschlagungskörper einliegt, der auf eine elastische Verkleidung der Kopfflächen Schlagimpulse überträgt.
| 23 | 527 | VGN: | 265098 | Dr | .G. | /S/G | 16 | .11 | .1999 |
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Zufolge derartiger Ausgestaltung ist ein Handgerät der in Rede stehenden Art von erhöhtem therapeutischen Behandlungswert angegeben. Der mit dem Handgriff federnd verbundene Behandlungskopf beinhaltet nun mindestens einen Beaufschlagungskörper, welcher bei der Klopfmassage auf die jeweilig zu behandelnde Partie des menschlichen Körpers Schlagimpulse ausübt. Während der entsprechenden Klopfbehandlung verlagert sich dabei der Beaufschlagungskörper frei verschieblich in der ihm zugeordneten, sich zwischen den Behandlungsflächen erstreckenden Zylinderhöhlung. Eine solche Klopfmassage ist mit Vorteil durchzuführen bei progressiver Muskel-Dystrophie zur Anregung der Hyperämie und Aktivität von Muskelzellen. Bei Spastikern führen die Klopfungen zur Unterbrechung der Spastizität und Einwirkung auf Agonisten und Antagonisten. Die reziproke Innervation wird dabei angeregt. Auch erfolgt eine Anregung der Atmung und Tonisierung bzw. Detonisierung von Muskeln und Gefäßen. Ferner wirkt die betreffende Klopfmassage beruhigend und harmonisierend auf das vegetative Nervensystem. Die Wirkung der Klopfung ändert sich mit dem Tempo, der Dauer und der Intensität der Aufschläge. Grundsätzlich ist das Handgerät einsetzbar für den Stütz- und Bewegungsapparat, wie Wirbelsäule-Beschwerden, symptomatischen bandscheibenvorfallbedingten Schmerzen sowie bei Sportverletzungen. Auch stellen sich Erfolge ein bei Schlafstörungen, psycho-vegetative Dystonie, psycho-physischer Erschöpfungszustand, hoher oder niedriger Blutdruck und Verdauungsstörungen. Optimal erweist es sich, eine Vielzahl von parallel zueinander verlaufenden, sich zwischen den beiden sich gegenüberliegenden Behandlungsflächen erstreckenden Zylinderhöhlungen zur Aufnahme je eines Beaufschlagungskörpers vorzusehen. Das bedeutet, daß gleichzeitig mehrere Beaufschlagungskörper über eine elastische
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Verkleidung der Kopfflächen auf den betreffenden Bereich des menschlichen Körpers einwirken. Bei gleicher Behandlungsdauer läßt sich auf diese Weise eine erhöhte Intensität erreichen. Die entsprechende Behandlung kann entweder von einer anderen Person durchgeführt werden oder im Wege der Selbstbehandlung erfolgen. Erfindungsgemäß günstig ist es, wenn die Kopfflächen im Grundriß etwa eine Kreisform aufweisen, so daß störende Kanten dadurch eliminiert sind. Zur Erreichung einer optimalen Anpassung des Behandlungskopfes an jeweilige Partien des Körpers erweist es sich von Vorteil, eine konkave und eine ihr gegenüberliegende konvexe Kopffläche vorzusehen. Bei vorstehenden Körperpartien empfiehlt sich dann die konkave Kopffläche. Weiterhin ist hervorzuheben, daß die äußere Begrenzung der konkaven Kopffläche als Saugnapf ausgebildet ist. Zu einer hohen Wirksamkeit des Handgerätes trägt sodann die Tatsache bei, daß ein zentraler Beaufschlagungskörper eine größere Masse, insbesondere einen größeren Durchmesser aufweist als die auf konzentrischen Linien angeordneten, ihn umgebenden Beaufschlagungskörper. Bei einer Klopfbehandlung wirken demgemäß die Beaufschlagungskörper mit unterschiedlicher Intensität auf die betreffende Körperpartie. Die Kraftübertragung vom Handgriff auf den Behandlungskopf ist erfindungsgemäß dadurch optimiert, einen dem Behandlungskopf zugeordneten Hals vorzusehen, welcher mit einem Federelement mit dem Griff verbunden ist. Im Detail besitzt das Federelement zwei parallel zueinander verlaufende, gegeneinander verkröpfte Federabschnitte. Hierdurch wird eine Federung in zwei kreuzend zueinander liegenden Ebenen realisiert. Weiterhin ist es erfindungsgemäß günstig, daß die Federabschnitte von einem den Behandlungskopf umschlingenden Stahlband ausgebildet sind, dessen Enden am Handgriff festliegen. Hervorzuheben ist ferner,
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daß mindestens eine der beiden Behandlungsflächen als partiell elastisch ausformbare Membran gebildet ist. Insbesondere erweist es sich von Vorteil, wenn die Membran der konkaven Kopffläche zugeordnet ist. Deren über die Kopffläche vorstehender Randbereich kann dann zur Bildung des Saugnapfes herangezogen werden. Schließlich besteht ein vorteilhaftes Merkmal noch darin, daß zumindest eine der beiden Behandlungsflächen von einem Weichkörper gebildet wird. Bevorzugt wird dieser Weichkörper der konvexen Kopffläche zugeordnet.
Nachstehend werden zwei Ausführungsbeispiele der Erfindung anhand der Zeichnungen erläutert. Es zeigt
Fig. 1 in perspektivischer Darstellung das Handgerät gemäß der ersten Ausführungsform bei fortgelassenen elastischen Verkleidungen,
Fig. 2 in etwa natürlicher Darstellung eine Draufsicht auf den Behandlungskopf,
Fig. 3 eine Seitenansicht des Behandlungskopfes, Fig. 4 den Schnitt nach der Linie IV-IV in Fig. 2,
Fig. 5 teilweise in Ansicht, teilweise im Schnitt das Handgerät gemäß der zweiten Ausführungsform und
Fig. 6 eine Draufsicht auf Fig. 5, teilweise aufgebrochen.
Das Handgerät gemäß der in den Fig. 1 bis 4 veranschaulichten ersten Ausführungsform zur therapeutischen Behandlung von Partien des menschlichen Körpers durch Klopfen ist als Ganzes mit der Ziffer 1 bezeichnet. Es
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besitzt einen Behandlungskopf 2, welcher mit einem Handgriff 3 über einen federnd ausgebildeten Stiel 4 verbunden ist.
Der Behandlungskopf 2 bildet zwei sich gegenüberliegende Kopfflächen 5, 6 aus, welche im Grundriß etwa eine Kreisform aufweisen. Dem Behandlungskopf 2 ist ein radial abragender Hals 7 angeformt, welcher mit einem den Stiel 4 bildenden Federelement F mit dem Handgriff 3 verbunden ist. Das Federelement F ist dabei von zwei parallel zueinander verlaufenden, gegeneinander verkröpften Federblättern 8, 9 ausgebildet. Die Verkröpfung der Federblätter 8, 9 zueinander ist derart, daß sie etwa dachförmig zueinander stehen, vergl. Fig. Die betreffenden Verkröpfungsstellen 10, 11 erstrecken sich nahe des Handgriffes 3 bzw. nahe des Halses 7. Als Material für die Federblätter 8, 9 ist Stahlband verwendet, welches den Behandlungskopf 2 sowie die Seitenflächen des Halses 7 umschlingt derart, daß die Enden des Stahlbandes am Handgriff 3 festgelegt sind. Die Festlegung des Stahlbandes am Behandlungskopf 2 sowie am Handgriff 3 geschieht mittels entsprechender Schrauben 12.
Während die eine Kopffläche 5 konkav gestaltet ist, besitzt die ihr gegenüberliegende Kopffläche 6 eine konvexe Gestalt.
In dem federnd mit dem Handgriff 3 verbundenen Behandlungskopf 2 befindet sich eine Vielzahl von parallel zueinander verlaufenden, sich zwischen den Kopfflächen 5, 6 erstreckenden Zylinderhöhlungen 13, 14, 15 mit kreisförmigem Grundriß. Die Zylinderhöhlung 13 ist zentral am Behandlungskopf 2 angeordnet, während die sie umgebenden Zylinderhöhlungen 14, 15 auf konzentri-
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sehen Linien angeordnet sind. Dies sieht so aus, daß die der peripheren Umfangslinie zugeordneten Zylinderhöhlungen 15 durchmessergrößer sind als die der mittleren Umfangslinie zugeordneten Zylinderhöhlungen 14. In den Zylinderhöhlungen 13, 14, 15 liegen formschlüssig frei verschieblich Beaufschlagungskörper 16, 17, 18 ein. Der in der zentralen Zylinderhöhlung 13 einliegende Beaufschlagungskörper 16 besitzt eine größere Masse, insbesondere größeren Durchmesser als die ihn konzentrisch umgebenden, in den zugehörigen Zylinderhöhlungen 14, 15 frei verschieblich einliegenden Beaufschlagungskörper 17, 18.
Überfangen sind die Kopfflächen 5, 6 von Behandlungsflächen 19, 20 bildenden Verkleidungen A, B. Bezüglich der der Kopffläche 5 zugeordneten Behandlungsfläche 19 handelt es sich um eine partiell elastisch ausformbare Membran, deren äußere Begrenzung 19' sich über die Kopffläche 5 fortsetzt und einen Saugnapf bildet bzw. saugnapfähnlich gestaltet ist. Die Verbindung der membranartigen Behandlungsfläche 19 mit dem Behandlungskopf 2 kann bspw. durch Verkleben gebildet sein. Es ist jedoch auch eine Verschweißung möglich, und zwar wegen der aus Kunststoff bestehenden Materialwahl des Behandlungskopfes 2. Die membranartige Behandlungsfläche 19 ist so ausgeführt, daß sie bei Verlagerung der Beaufschlagungskörper 16, 17, 18 sich partiell ausformt.
Die der membranartigen Behandlungsfläche 19 gegenüberliegende Verkleidung B ist topfartig gestaltet und von einem Weichkörper gebildet derart, daß der Topfrand 20' mit der äußeren Begrenzung 19' der Membran 19 verbunden ist. Neben dem Umfassen des Behandlungskopfes 2 umgreift ein Fortsatz 21 der Verkleidung B auch den Hals 7, so daß die Schrauben 12, welche das die Federblätter
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8, 9 ausbildende Stahlband mit dem Behandlungskopf 2 verbinden, vollständig abgedeckt sind. Der Weichkörper bzw. die Behandlungsfläche 20 ist so gestaltet, daß bei einer Klopfbehandlung einer Körperpartie die Beaufschlagungskörper 16, 17, 18 Schiagimpulse auf den Körper übertragen.
Die Kopfflächen 5, 6 bzw. Behandlungsflächen 19, 20 sind etwa handtellergroß gestaltet, auf welcher Fläche die Beaufschlagungskörper 16, 17, 18 gleichmäßig verteilt sind. Auf der peripheren Umfangslinie sind dabei zwölf Beaufschlagungskörper 18 in gleicher Umfangsverteilung angeordnet, während die mittlere Umfangslinie acht in gleicher Winkelverteilung angeordnete Beaufschlagungskörper 17 aufnimmt.
Aufgrund der besonderen Ausrichtung der Federblätter 8, 9 ist eine Federung des Behandlungskopfes 2 sowohl in der Klopfebene als auch quer dazu gegeben sowie in unterschiedlichen Winkelstellungen dazu.
Gemäß der zweiten Ausführungsform nach den Fig. 5, 6 weist das Handgerät 22 einen Behandlungskopf 23 auf, welcher über einen elastisch gestalteten Stiel mit einem Handgriff 25 verbunden ist. Im Gegensatz zur ersten Ausführungsform ist nun der Behandlungskopf 23 im Grundriß oval gestaltet derart, daß der größte Radius in Stiellängsrichtung verläuft. Der Behandlungskopf 23 besitzt ein von einem Weichkörper 26 allseitig umfaßtes Gehäuse 27. In diesem erstreckt sich auf Höhe der Längsachse eine Zylinderhöhlung 28, die jedoch versetzt zur Mitte des Behandlungskopfes 23 in Auswärtsrichtung verschoben angeordnet ist. Die Zylinderhöhlung 28 nimmt einen durchmesserangepaßten, frei verschieblichen Beaufschlagungskörper 29 auf. Zur
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Vergrößerung der Führungslänge gehen im Bereich der Zylinderhöhlung 28 von dem Gehäuse 27 in den Weichkörper 26 hineinragende Naben 30 aus. Begrenzt ist die Verschieblichkeit des Beaufschlagungskörpers 29 durch eine den Weichkörper 2 6 umfassende Membran 31, welche entsprechend den konvex gestalteten Behandlungsflächen 32, 33 die von dem Beaufschlagungskörper 29 ausgehenden Schlagimpulse übertragen. Wie ersichtlich ist, verlaufen die Stirnenden 29' des Beaufschlagungskörpers 29 gerundet.
Alle offenbarten Merkmale sind erfindungswesentlich. In die Offenbarung der Anmeldung wird hiermit auch der Offenbarungsinhalt der zugehörigen/beigefügten Prioritätsunterlagen (Abschrift der Voranmeldung) vollinhaltlich mit einbezogen, auch zu dem Zweck, Merkmale dieser Unterlagen in Ansprüche vorliegender Anmeldung mit aufzunehmen.
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Claims (12)
1. Handgerät (1, 22) zur therapeutischen Behandlung von Partien des menschlichen Körpers durch Klopfen, mit einem an einem Stiel (4, 24) mit Handgriff (3, 25) sitzenden Behandlungskopf (2, 23), dadurch gekennzeichnet, daß in dem federnd mit dem Handgriff (3, 25) verbundenen Behandlungskopf (2, 23) mindestens eine sich zwischen den beiden sich gegenüberliegenden Behandlungsflächen (19, 20 bzw. 32, 33) erstreckende Zylinderhöhlung (13, 14, 15 bzw. 28) angeordnet ist, in welcher frei verschieblich ein Beaufschlagungskörper (16, 17, 18 bzw. 29) einliegt, der auf eine elastische Verkleidung (A, B bzw. 31) der Kopfflächen (5, 6) Schlagimpulse überträgt.
2. Handgerät nach Anspruch 1 oder insbesondere danach, gekennzeichnet durch eine Vielzahl von parallel zueinander verlaufenden, sich zwischen den beiden sich gegenüberliegenden Behandlungsflächen (19, 20) erstreckenden Zylinderhöhlungen (13, 14, 15) zur Aufnahme je eines Beaufschlagungskörpers (16, 17, 18).
3. Handgerät nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche oder insbesondere danach, dadurch gekennzeichnet, daß die Kopfflächen (5, 6) im Grundriß etwa eine Kreisform aufweisen.
4. Handgerät nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche oder insbesondere danach, gekennzeichnet durch eine konkave (5) und eine ihr gegenüberliegende konvexe Kopffläche (6).
5. Handgerät nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche oder insbesondere danach, dadurch gekennzeichnet, daß die äußere Begrenzung der konkaven Kopffläche (5) saugnapfähnlich ausgebildet ist.
6. Handgerät nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche oder insbesondere danach, dadurch gekennzeichnet, daß ein zentraler Beaufschlagungskörper (16) eine größere Masse, insbesondere einen größeren Durchmesser aufweist als die auf konzentrischen Linien angeordneten, ihn umgebenden Beaufschlagungskörper (17, 18).
7. Handgerät nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche oder insbesondere danach, dadurch gekennzeichnet, daß die der peripheren Umfangslinie zugeordneten Beaufschlagungskörper (18) durchmessergrößer sind als die einer mittleren Umfangslinie zugeordneten Beaufschlagungskörper (17).
8. Handgerät nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche oder insbesondere danach, gekennzeichnet durch einen dem Behandlungskopf (2) angeformten Hals (7), welcher mit einem Federelement (F) mit dem Handgriff (3) verbunden ist.
9. Handgerät nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche oder insbesondere danach, dadurch gekennzeichnet, daß das Federelement (F) von zwei parallel zueinander verlaufenden, gegeneinander verkröpften Federblättern (8, 9) ausgebildet ist.
10. Handgerät nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche oder insbesondere danach, dadurch gekennzeichnet, daß die Federblätter (8, 9) von einem den Behandlungskopf (2) umschlingenden Stahlband ausgebildet sind, dessen Enden am Handgriff (3) festliegen.
11. Handgerät nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche oder insbesondere danach, dadurch gekennzeichnet, daß mindestens eine (19) der beiden Behandlungsflächen (19, 20) als partiell elastisch ausformbare Membran gebildet ist.
12. Handgerät nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche oder insbesondere danach, dadurch gekennzeichnet, daß zumindestens eine (20) der beiden Behandlungsflächen (19, 20) von einem Weichkörper gebildet wird.
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Cited By (2)
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|---|---|---|---|---|
| WO2005048909A1 (fr) * | 2003-11-19 | 2005-06-02 | Shubo Liu | Sac de massage a impact |
| WO2013097145A1 (zh) * | 2011-12-28 | 2013-07-04 | Xu Maohua | 生发叩刺宝 |
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1999
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| WO2005048909A1 (fr) * | 2003-11-19 | 2005-06-02 | Shubo Liu | Sac de massage a impact |
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