DE29919867U1 - Spundfaß - Google Patents
SpundfaßInfo
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Description
Krupp Kautex Maschinenbau GmbH.
53229 Bonn
53229 Bonn
Spundfaß
Die Erfindung betrifft ein Spundfaß aus thermoplastischem Kunststoff gemäß dem Oberbegriff des Anspruchs 1.
Bei einem aus EP 0 291 695 A2 bekannten derartigen Spundfaß ist die Anordnung so getroffen, daß der Spundlochstutzen zumindest teilweise in das Innere des Fasses hineinragt und an seinem Abschnitt, der sich im Inneren des Fasses befindet, mit wenigstens einer Durchbrechung versehen ist, um eine weitgehende Entleerung des Fasses zu ermöglichen. Diese Ausgestaltung hat den Nachteil, daß der Spundlochstutzen gesondert hergestellt und in einem besonderen Arbeitsgang am Fasskörper 5 angebracht werden muß. Es können somit die Vorteile des Blasverfahrens, das vielfach für die Fertigung derartiger Kunststoff-Fässer benutzt wird und eine einstückige Herstellung in einem Arbeitsgang ermöglicht, nicht genutzt werden.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein Spundfaß aus thermoplastischem Kunststoff so herzustellen, das bezüglich der Restentleerung noch bessere Eigenschaften aufweist als das Faß gemäß EP 0 291 695 A2 und dabei auf einfache Weise herstellbar ist.
Diese Aufgabe wird gelöst durch die Anwendung der im Kennzeichen des Anspruches 1 angegebenen Merkmale.
Die Erfindung läßt sich dahingehend zusammenfassen, daß die beiden Übergänge, die jede Seitenwand des Gehäuses jeweils oben und unten begrenzen, von der stirnseitigen Begrenzungswand desselben in Richtung auf den Randbereich des Fasses divergieren mit der Folge, daß die Neigung jeder Seitenwand von der Stirnwand in Richtung auf den Randbereich abnimmt.
Zwar ist aus EP 0 515 390 Bl ein Spundfaß bekannt, bei welchem der Oberboden zusätzlich zum bzw. neben dem Spundlochstutzen-Gehäuse ein im wesentlichen kreisabschnittsförmiges Flächenteil bzw. eine Abschrägung aufweist, wobei die Abschrägung ihre tiefste Stelle auf der Seite des Faßmantels im Nahbereich des Spundlochstutzens hat. Diese Ausgestaltung hat jedoch zur Folge, daß im Bereich des Oberbodens verhältnismäßig viele gebogene und abgewinkelte Wandbereiche vorhanden sind, die zum Teil etwa rechtwinklig zueinander verlaufen und eine Versteifung des Oberbodens bewirken, die bei Beanspruchungen des Oberbodens durch Stoß und Schlag zu unkontrollierbaren Spannungen und unzulässigen Beanspruchungen des Kunststoffmateri-0 als führen kann. Die Anwendung der Erfindung führt zu einer einfacheren Ausgestaltung, da der Oberboden neben dem Spundlochgehäuse keine weiteren Abschrägungen und kreisabschnittförmige Flächen benötigt, um den angestrebten Effekt zu erzielen.
Tatsächlich sind es die seitlichen Begrenzungswände des Spundlochstutzen-Gehäuses, die aufgrund ihres erfindungsgeraäßen Verlaufes in der Entleerungsposition des Fasses zugleich auch eine weitestgehende Restentleerung ermöglichen. Allgemein wird gelten, daß mit zunehmendem Winkel, welcher von den beiden seitlichen Wandungen des Spundlochstutzen-Gehäuses gebildet wird, eine zunehmende Restentleerung erreicht wird. Da andererseits mit zunehmendem Winkel die verbleibende Fläche des Oberbodens, die als Stapelfläche benutzt wird, abnimmt, wird es in der Praxis darauf ankommen, ein Optimum bezüglich beider Erfordernisse zu finden. Dies ist ohne weiteres möglich, da beispielsweise bei einem Winkel von 140°, der von den beiden Seitenwänden an ihrem Übergang zum Oberboden einge-
schlossen wird, im allgemeinen einen allen praktischen Erfordernissen genügende Restentleerung erreichbar und die Stapelfläche ausreichend groß ist.
Ein weiterer Vorteil des Fasses gemäß der Erfindung besteht darin, daß, da die Seitenwände des Gehäuses flacher verlaufen als beim Stand der Technik, die Formgebung des Fasses im Blasverfahren einfacher ist. Dies ist insbesondere deshalb von Bedeutung, weil normalerweise die Trennfläche der im allgemeinen zweiteiligen Blasform durch den Stutzen und damit durch das Stutzengehäuse verläuft mit der Folge, daß der Vorformling, aus welchem das Faß durch Anwendung von innerem Überdruck hergestellt wird, zwischen den beiden Formteilen gerade nahe dem Bereich entlang der Trennfläche eingespannt ist, in welchem der Vorformling zur Bildung von stark abgewinkelten und gebogenen Wandbereichen z. B. im Bereich des Gehäuses verformt werden muß. Das Faß gemäß der Erfindung verringert auf Grund der Ausgestaltung des Gehäuses die sich daraus ergebenden Probleme. Auch ist das Entformen des Fasses gemäß der Erfindung auf Grund seiner Ausgestaltung des Gehäusebereiches merklich einfacher.
Die Übergänge zwischen den Seitenwänden des Gehäuses und dessen Bodens können im wesentlichen parallel zueinander verlaufen. Es kann aber auch zweckmäßig sein, diese Übergänge von der stirnseitigen Begrenzungswand des Gehäuses in Richtung auf den Faßrand etwas konvergieren zu lassen, mit dem Ergebnis, daß der Gehäuseboden in Richtung auf den Faßrand etwas schmaler wird und damit auch die beiden Übergänge noch näher am Spundloch liegen, wodurch die Restentleerung zusätzlich verbessert wird.
In der Zeichnung ist ein Ausführungsbeispiel der Erfindung
dargestellt. Es zeigen:
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Fig. 1 die Seitenansicht eines Spundfasses mit zwei Spundlochstutzen, deren Gehäuse beide für die Restentleerung eingerichtet sind,
Fig. 2 die dazugehörige Draufsicht, wobei die beiden Gehäuse
unterschiedlich ausgeführt sind,
Fig. 3 einen Schnitt nach der Linie III-III der Fig. 2,
Fig. 4 einen Schnitt nach der Linie IV-IV der Fig. 2,
Fig. 5 einen Schnitt gemäß der Linie V-V der Fig. 3.
Fig. 6 einen Schnitt nach der Linie VI-VI der Fig. 2.
Fig. 4 einen Schnitt nach der Linie IV-IV der Fig. 2,
Fig. 5 einen Schnitt gemäß der Linie V-V der Fig. 3.
Fig. 6 einen Schnitt nach der Linie VI-VI der Fig. 2.
Das in der Zeichnung dargestellte Ausführungsbeispiel eines
stapelbaren Spundfasses 10 weist einen Faßkörper 12, einen Oberboden 14 und einen Unterboden 16 auf. Der Oberboden 14 ist mit zwei muldenförmigen Vertiefungen versehen, die jeweils ein Gehäuse 18 bzw. 20 für einen Stutzen 22 bzw. 24 bilden. Jeder Stutzen begrenzt eine Öffnung 25 bzw. 26. Das Faß 10 ist im Bereich des Oberbodens 14 mit einem umlaufenden Transportring 28 versehen, der von einem umlaufenden Steg 58 getragen ist. Letzterer begrenzt mit dem Oberboden 14 eine noch oben offene Nut 30.
stapelbaren Spundfasses 10 weist einen Faßkörper 12, einen Oberboden 14 und einen Unterboden 16 auf. Der Oberboden 14 ist mit zwei muldenförmigen Vertiefungen versehen, die jeweils ein Gehäuse 18 bzw. 20 für einen Stutzen 22 bzw. 24 bilden. Jeder Stutzen begrenzt eine Öffnung 25 bzw. 26. Das Faß 10 ist im Bereich des Oberbodens 14 mit einem umlaufenden Transportring 28 versehen, der von einem umlaufenden Steg 58 getragen ist. Letzterer begrenzt mit dem Oberboden 14 eine noch oben offene Nut 30.
Üblicherweise dient nur eine der beiden Öffnungen des Fasses der Restentleerung, während die andere Öffnung für die normale Entleerung des Fasses beispielsweise unter Verwendung eines eine Pumpe eingeschlossenen Rohres benutzt wird, welches durch die Öffnung in das Faßinnere eingeführt wird. Das dem Stutzen dieser Öffnung zugeordnete Gehäuse kann deshalb auch in üblicher Weise, also enger ausgeführt sein, um eine möglichst große Stapelfläche zu erhalten. Das Faß gemäß der Zeichnung ist mit zwei Öffnungen für die Restentleerung versehen und zeigt mögliche unterschiedliche Ausgestaltungen des Gehäuses.
Die Tiefe beider Gehäuse 18, 20 ist so bemessen, daß der jeweilige Stutzen 22 bzw. 24 nicht nach oben über die obere Begrenzungsfläche 29 des Oberbodens, die zugleich als Stapelfläche dient, hinausragt.
Jedes der beiden im Randbereich des Oberbodens 14 angeordneten Gehäuse 18, 20 ist an seiner dem Faßrand bzw. dem Ring 28 zugekehrten Seite offen. An der gegenüberliegenden, dem Ring
28 jeweils abgekehrten Seite des Stutzens 22 bzw. 24 ist das Gehäuse durch eine Stirnwand 32 bzw. 34 begrenzt, die geneigt zwischen dem Boden 36 bzw. 38 des Gehäuses und dem Oberboden 14 verläuft. In der Zeichnung, insbesondere in Fig. 2, sind die Übergänge 48, 50 zwischen der jeweiligen Stirnwand 32 bzw. 34 einerseits und dem Gehäuseboden bzw. dem Oberboden 14 andererseits als Kanten dargestellt. Tatsächlich handelt es sich dabei jedoch um abgerundete Übergänge, wie dies bei der Formgebung von Kunststoffen, insbesondere im Blasverfahren durchweg üblich ist.
An beiden Enden der stirnseitigen Begrenzungswand 32 bzw. 34 schließt sich jeweils eine seitliche Begrenzungswand 40 bzw. 42 an, die sich auch zwischen dem Gehäuseboden 36 bzw. 38 einerseits und dem Oberboden 14 erstreckt. Auch hier sind abgerundete Übergänge 44 zwischen Gehäuseboden 36 bzw. 38 und der jeweiligen Wandung 40 bzw. 42 sowie zwischen der jeweiligen Wandung und dem Oberboden 14 vorgesehen, wobei die letztgenannten Übergänge mit 46 bezeichnet sind. Im Unterschied zu den die stirnseitigen Wandungen 32 bzw. 34 begrenzenden Übergängen 48, 50, die im· wesentlichen parallel verlaufen, sind die Übergänge 44 und 46 divergierend angeordnet derart, daß, ausgehend von der jeweils zugehörigen Stirnwand 32 bzw. 34 der Abstand zwischen den Übergängen 44, 46 in Richtung auf den L-Ring und damit den Faßrand zunimmt. Insbesondere Fig. 2 läßt erkennen, daß die die Seitenwandungen unten und oben begrenzenden Übergänge 44, 46 sehr stark divergieren, so daß die Seitenwandungen Schrägflächen bilden, deren Neigung von der jeweils zugehörigen Stirnwand 32 bzw. 34 in Richtung auf den Transportring 28 abnimmt. Es entstehen somit in Richtung auf den Rand und die jeweilige Öffnung 26 bzw. 28 verlaufende Schrägflächen, die, wie insbesondere Fig. 5 erkennen läßt, in der Entleerungsstellung des Fasses gemäß den Fig. 3 und 4 die Flüssigkeit in Richtung auf die jeweilige Öffnung 26 bzw. 28 leiten.
Die beiden Übergänge 44 zwischen den Seitenwänden 40, 42 jedes Gehäuses 18, 20 und dem Gehäuseboden 36 bzw. 38 verlaufen
dabei dicht neben dem Stutzen 22 bzw. 24, so daß, wenn die oberen Übergänge 46 einen Winkel &agr; von beispielsweise 140° einschließen, jede Seitenwand 40, 42 eine Erstreckung von etwa 70° im Bogenmaß zwischen unterem Übergang 44 und oberem Übergang 46 aufweist. Das jeweilige Bogenmaß entspricht somit der Länge des Überganges 70 zwischen der Seitenwand 40 bzw. 42 einerseits und der Begrenzung der Nut 30 andererseits. Da die Länge des Überganges 70 auch in bezug auf die Entleerung in einer bestimmten Position des Fasses das Gefälle bestimmt, kann letzteres demzufolge auch über die Wahl der Größe des Winkels &agr; bestimmt werden. Ein Winkel &agr; von mehr als 180° wird normalerweise nicht in Betracht kommen, wenn das Faß stapelbar sein soll, da dann die Stapelfläche zu stark reduziert werden würde und die Gefahr bestünde, daß der Stutzen eine tragende Funktion übernehmen müßte.
Bei dem in Fig. 2 rechts dargestellten Gehäuse 20 verlaufen die beiden Übergänge 44 von der stirnseitigen Begrenzungswand 34 ausgehend im wesentlichen parallel zum Faßrand, an welchem 0 das nur an drei Seiten durch die Wandungen begrenzte Gehäuse offen ist. Letzteres gilt auch für das links in Fig. 2 dargestellte Gehäuse 18, dessen unteren Übergänge 44 der Seitenwandungen jedoch, ausgehend von der zugehörigen Stirnwand 32, in Richtung auf den Faßrand etwas konvergieren, wodurch das fließfähige Füllgut durch die schrägen seitlichen Wände 42, 44 noch dichter an die Auslauföffnung 26 herangeführt wird.
Insbesondere Fig. 3 läßt erkennen, daß der Boden 36 des Gehäuses 18 im Bereich zwischen Stutzen 22 und dem Faßrand mit einer Falte 52 versehen ist, die einen nach oben aus dem Gehäuseboden 36 vorstehenden Wulst 54 bildet, dem eine Vertiefung 56 an der Innenseite des Gehäusebodens 36 entspricht. Diese Falte bildet eine Verformungszone zwischen Faßrand bzw. dem den Transportring 28 tragenden ringförmigen Steg 528 einerseits und dem jeweiligen Stutzen 22 bzw. 24 andererseits, die dazu dient, auf den Faßrand in Richtung auf den Stutzen einwirkende Kräfte zumindest soweit abzufangen, daß keine unzulässigen Beanspruchungen im Bereich des Stutzens auftre-
ten. Zwar wird dieser Effekt durch eine zeitweilige Verformung der Falte erreicht. Dies ist jedoch ohne Bedeutung, da die Falte nach Beendigung der Stoß- oder Schlagbeanspruchung wieder in die ursprüngliche Lage zurückfedert.
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Weiterhin ist das Faß 10 an seiner Innenseite mit einer im wesentlichen radial verlaufenden rillenförmigen Vertiefung 60 (Fig. 3 und 5) versehen, die sich von der durch die Falte 52 bewirkten Vertiefung 56 etwa radial durch den in der Normalposition des Fasses unteren Bereich des Stutzens 22 bzw. 24 in die von diesem begrenzte Öffnung 25 bzw. 26 erstreckt. Dazu ist der Stutzen an seinem in der Normalposition unteren Randbereich mit einer Ausnehmung 62 versehen. Die Rinne 60 soll eine noch weitergehende Entleerung des Fasses ermöglichen, damit auch im Bereich zwischen Stutzen und Faßrand befindliche Füllgutreste, ggf. durch entsprechendes Verschwenken des Fasses, aus dem Faß ausfließen können.
In Fig. 3 der Zeichnung ist dargestellt, daß während der Entleerung des restlichen Füllgutes letzteres etwa vom Bereich A über die seitlichen vorzugsweise ebenen Begrenzungswänden 40, 42 in Richtung der Pfeile 64 in den Bereich B zwischen Stutzen und Faßrand fließt und von dort insbesondere durch die rinnenförmige Vertiefung 60 in den Stutzen und durch diesen aus dem Faß herausläuft.
Durch die vorbeschriebene Ausgestaltung wird erreicht, daß die Seitenwandungen des Gehäuses zusätzlich die Funktion übernehmen, bei der Entleerung das Füllgut in Richtung auf die Entleerungsöffnung zu leiten.
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Claims (7)
1. Spundfaß aus thermoplastischem Kunststoff mit einem im Bereich des Oberbodens (14) angeordneten umlaufenden Trag- und Transportring (28) und mit wenigstens einem im Randbereich des Oberbodens angeordneten Spundlochstutzen (22, 24), der innerhalb eines im Oberboden eingelassenen Gehäuses (18, 20) angeordnet ist, welches an seiner dem Rand zugekehrten Seite offen ist und an seiner der offenen Seite gegenüberliegenden Seite eine stirnseitige Begrenzungswand (32, 34) aufweist, von deren beiden Enden jeweils eine das Gehäuse seitlich begrenzende Wand (40, 42) sich in Richtung auf den Faßrand erstreckt, wobei die das Gehäuse begrenzenden Wände oberseitig durch einen Übergang (46, 50) von der jeweiligen Wand in den Oberboden und unterseitig durch einen Übergang (48, 46) von der jeweiligen Wand in den Gehäuseboden (36, 38) begrenzt sind und der Abstand zwischen den oberen Übergängen (46) der beiden seitlichen Wände des Gehäuses größer ist als der Abstand zwischen den beiden unteren Übergängen (44) und die oberen Übergänge in Richtung auf den Faßrand divergieren, dadurch gekennzeichnet, daß die Übergänge (46) zwischen den Seitenwänden (40, 42) und dem Oberboden (14) einerseits und die Übergänge (44) zwischen den Seitenwänden (40, 42) und dem Gehäuseboden (36, 38) andererseits zueinander nicht parallel verlaufen und die Übergänge (46) zwischen den Seitenwänden (40, 42) und dem Oberboden (14) einen Winkel (α) einschließen, der mindestens 120° beträgt.
2. Spundfaß nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Übergänge (44) zwischen den Seitenwänden (40, 42) und dem Gehäuseboden (38) im wesentlichen parallel zueinander verlaufen.
3. Spundfaß nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Übergänge (44) zwischen den Seitenwänden (40, 42) und dem Gehäuseboden (36) von der stirnseitigen Begrenzungswand (32) in Richtung auf den Faßrand konvergieren.
4. Spundfaß nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Übergänge zwischen den Seitenwänden und dem Gehäuseboden von der stirnseitigen Begrenzungswand in Richtung auf den Faßrand divergieren, wobei das Ausmaß der Divergenz kleiner ist als das der Übergänge zwischen Seitenwänden und Oberboden.
5. Faß nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der von den beiden Übergängen (46) zwischen Seitenwänden (40, 42) und Oberboden eingeschlossene Winkel (α) nicht kleiner ist als 140°, vorzugsweise etwa 160° beträgt.
6. Faß nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß zwischen dem Stutzenteil (22, 24) und dem Faßrand eine Verformungszone vorgesehen ist, die wenigstens eine im wesentlichen parallel oder tangential zum Faßrand verlaufende Falte (52) aufweist.
7. Faß nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß zwischen dem Spundlochstutzen (22, 24) und der Falte (52) auf der Innenseite des Fasses eine rinnenartige Vertiefung (60) vorhanden ist.
Priority Applications (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE29919867U DE29919867U1 (de) | 1999-02-11 | 1999-02-11 | Spundfaß |
Applications Claiming Priority (2)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE29919867U DE29919867U1 (de) | 1999-02-11 | 1999-02-11 | Spundfaß |
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Publications (1)
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ID=26051818
Family Applications (1)
| Application Number | Title | Priority Date | Filing Date |
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| DE29919867U Expired - Lifetime DE29919867U1 (de) | 1999-02-11 | 1999-02-11 | Spundfaß |
Country Status (1)
| Country | Link |
|---|---|
| DE (1) | DE29919867U1 (de) |
Cited By (1)
| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
|---|---|---|---|---|
| EP1674400A3 (de) * | 2004-12-22 | 2007-09-19 | Schütz GmbH & Co. KGaA | Spundfass |
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1999
- 1999-02-11 DE DE29919867U patent/DE29919867U1/de not_active Expired - Lifetime
Cited By (1)
| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
|---|---|---|---|---|
| EP1674400A3 (de) * | 2004-12-22 | 2007-09-19 | Schütz GmbH & Co. KGaA | Spundfass |
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Legal Events
| Date | Code | Title | Description |
|---|---|---|---|
| R207 | Utility model specification |
Effective date: 20000406 |
|
| R150 | Utility model maintained after payment of first maintenance fee after three years |
Effective date: 20020710 |
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| R151 | Utility model maintained after payment of second maintenance fee after six years |
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| R152 | Utility model maintained after payment of third maintenance fee after eight years |
Effective date: 20070302 |
|
| R071 | Expiry of right |