DE29919824U1 - Gehäuse für die Rudermaschine von Fahrzeugmodellen - Google Patents
Gehäuse für die Rudermaschine von FahrzeugmodellenInfo
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- A63—SPORTS; GAMES; AMUSEMENTS
- A63H—TOYS, e.g. TOPS, DOLLS, HOOPS OR BUILDING BLOCKS
- A63H27/00—Toy aircraft; Other flying toys
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Description
Die Neuerung betrifft ein Gehäuse für die dem Funkempfänger einer Fernsteuereinrichtung zugeordnete Rudermaschine für Fahrzeugmodelle, einem sogenannten Servogerät, insbesondere für ein Flugmodell.
Dank der kleinen Bauweise moderner Servos werden diese in Flugmodellen möglichst dicht an den Rudern eingebaut, d.h., daß das zur Anlenkung des z. B. Querruders eingesetzte Servo in unmittelbarer Nähe des Querruders im Flügel eingebaut wird.
Die bekannten Servos weisen eine quaderförmige Konfiguration auf und werden üblicherweise von rechteckigen Montagerahmen gehalten, für deren Einbau im Flügel verschiedene Befestigungsmittel bekannt sind.
Bekannt sind Einbaurahmen, in die das Servo beim Einsetzen einschnappt oder einrastet (DGM G 93 14 366.4) und solche, die eine zusätzliche Sicherung des Servos im Rahmen über eine Verschraubung vorsehen (DGM G 298 01 836.5). Rahmen der beschriebenen Art sind wie die Servos rechteckig ausgeformt. Dadurch, daß sie das Gehäuse direkt umschließen, ermöglichen sie den Einbau in minimierten Aussparungen rechteckiger Grundform. Ein Nachteil dieser Einbauform liegt darin, daß erfahrungsgemäß eine eckig geschnittene Aussparung im Flügel unter Belastung über eine der Ecken bricht, da hier eine erhöhte Kerbwirkung entsteht.
Um diesen Effekt zu vermindern oder auszuschließen wurde bereits eine runde Montagedose vorgeschlagen (DE 4205 129 A1), in die ein rechteckiges Servo mittels eines Adaptereinsatzes über die konventionellen Halterungsstege in der Dose fixiert und im übrigen auf dem Bodenteil abgestützt wird. Die Dose ermöglicht eine kontinuierliche Krafteinleitung, erzeugt somit keine SoII-bruchstellen. Auch hat die runde Aussparung den Vorteil, daß sie mittels eines Rundfräsers leicht bei der Herstellung von in Serie gefertigten Tragflügeln maschinell vorgefertigt werden kann.
Der Nachteil dieser bekannten Lösung liegt jedoch darin, daß eine wesentlich größere Aussparung in den Flügel geschnitten werden muß, da die Dose das konventionelle Gehäuse mit seinen Halterungen für die stehende Montage umschließen muß und demzufolge deutlich größer ist, als die von den Grundelementen eines Servos eingenommene Fläche bzw. als der von den Grundelementen eines Servos eingenommene Raum.
Aufgabe der Neuerung ist es, das Gehäuse für eine Rudermaschine so zu gestalten, daß die zur Aufnahme der Rudermaschine erforderliche Aussparung mit kreisrundem Querschnitt im Flügel im Vergleich mit den Abmessungen der Rudermaschine besonders klein bemessen ist.
Gemäß der vorliegenden Neuerung wird diese Aufgabe dadurch gelöst, daß der Rahmen ein Kreisringzylinder und die Gehäuseschalen des Rudermaschinengehäuses zusammen ein etwa kreiszylindrisches Aggregat bilden, dessen Außendurchmesser etwa der lichten Weite des Rahmens entspricht.
Weitere Einzelheiten und Merkmale und Ausführungsformen ergeben sich aus den Schutzansprüchen.
Für die Montage eines solchen neuartigen Servos ist ein Montagering vorgesehen, in den sich das etwa kreiszylindrische Servo exakt passend einsetzen läßt. Der Montagering wird in eine rund ausgeschnittene bzw. rund ausgefräste Aussparung im Tragflügel eingeklebt. Anschließend läßt sich das Servo in den Rahmen einsetzen und darin z.B. über eine Verschraubung fixieren.
Da das Servo in dem im Flügel eingeklebten Rahmen in einer exakt vorbestimmten Position einsitzen soll, ist es sinnvoll an Rahmen und Servo entsprechende Führungen wie z.B. eine Führungsnut und einen hier exakt hineinpassenden Führungssteg vorzusehen, wodurch gewährleistet wird, daß das Servo sich nach dem Einbau aus dem Einbauring herausnehmen läßt und beim Wiedereinsetzen in den Rahmen automatisch wieder in gleicher Position im Montagering einsitzt wie vorher.
Die Neuerung läßt die verschiedensten Ausführungsformen zu; zwei davon sind in den anhängenden Zeichnungen näher dargestellt.
Bild 1: Zeigt ein Servo mit rundem Gehäuse bestehend aus Gehäuseoberteil 1, Gehäusemittelteil 2 und Gehäuseunterteil 3. Das hier dargestellten Servo ist axial geteilt, d.h. die Teilungsebene des Gehäuses steht lotrecht zur Abtriebswelle bzw. lotrecht zur Motorwelle bzw. zu den Getriebewellen. Die Trennfuge, die die Gehäuseschalen miteinander bilden, liegen somit parallel zur Rotationsachse des etwa kreiszylindrischen Aggregategehäuses.
Damit entspricht diese Form der Gehäuseteilung der gängiger Servos mit Rechteckgehäusen.
Aus dem Oberteil 1 des Gehäuses ragt die Abtriebswelle 4 heraus, auf der ein Stellhebel 5 montiert ist. Im Gehäusemittelteil sind das Potentiometer 6, die Verstärkerelektronik 7 und der Antriebsmotor 8 eingebaut.
Im Bereich der Ausnehmung 9 am Gehäuseboden wird das Anschlußkabel 10, die Zuleitung des Servos, herausgeführt. Beidseits des Gehäuses werden die Gehäuseteile 1,2,3 über Schrauben 11 miteinander verschraubt. Ausnehmungen in den Gehäusewandungen 12 dienen der Verschraubung des Servos in einem Montagering.
Bild 2: Zeigt einen Montagering 13 mit vier inwändigen halbkreisförmigen Ausnehmungen 14, wie sie für eine Verschraubung des Servos gemäß Bild im Rahmen vorgesehen werden können.
Bild 3: Zeigt das in Bild 1. dargestellte Servo mit geschlossenem und über die Gehäuseschrauben 11 verschraubtem Gehäuse. Das Servo ist in dem Montagering 13 eingesetzt und in ihm über vier Schrauben 15 fixiert. Die Schrauben 15 greifen gleichzeitig in die Auskehlungen des Servogehäuses 12 wie auch in die Auskehlungen 14 des Montagerings 13 ein.
Bild 4: Eine weitere Neuerung besteht darin, die Teilungsebene nicht axial, sondern wie in Bild 4 gezeigt, radial zu legen.
Die Vorteile dieser Lösung liegen darin, daß sich zum einen die Anzahl der Gehäuseteile von bisher drei auf nur noch zwei vermindert. Darüber hinaus bietet eine Zweiteilung des Gehäuses einen erheblichen Vorteil beim Einbau der einzelnen Komponenten.
Bei einer radialen Teilung des Gehäuses hat man zwei Gehäuseschalen 16,17, von denen man eine Seite als Montageschale 17 so ausbilden kann, daß sich in ihr sämtlich Bauteile 19, 20, 21 einfach einlegen bzw. vormontieren lassen. Durch die gebenüber konventioneller Bauweise verbesserten Zugänglichkeit ist eine Verkürzung der Montagezeit zu erreichen.
Durch Aufsetzen der zweiten Gehäuseschale werden die Bauteile in ihrer korrekten Position gehalten. Beide Gehäuseschalen 16,17 werden mittels Verschraubung miteinander verbunden. Die Trennfuge (Trennebene), die die Gehäuseschalen miteinander bilden, liegt in diesem Fall quer zur Rotationsachse des etwa kreiszylindrischen Aggregategehäuses.
Die obere Abbildung gemäß Bild 4 zeigt das geschlossene Servo bestehend aus oberer Gehäusehälfte 16 und unterer Gehäusehälfte 17.
In der darunterliegenden Abbildung sieht man das gleiche Servo in offener Ausführung. Man sieht die in der unteren Gehäusehälfte 17 (Montageschale) einsitzenden Bauteile wie den Verstärker 19, die Zahnräder 20 und den Motor 21. Beide Gehäusehälften 16,17 werden nach Schließen des Gehäuses über Schrauben 18 miteinander verbunden.
Bild 5: Zeigt das unter Bild 4 dargestellte Servo mit geschlossenem und über die Gehäuseschrauben 18 verschraubtem Gehäuse, wobei das Servo in dem Montagering 13 eingesetzt und in diesem über vier Schrauben 15 fixiert ist. Die Schrauben 15 greifen gleichzeitig in Auskehlungen des Servogehäuses wie auch in die Auskehlungen 14 des Montagerings 13 ein.
Es ist klar, daß ein kreiszylindrisches Gehäuse für die dem Funkempfänger einer Fernsteuereinrichtung zugeordnete Rudermaschine (Servo) für Fahrzeug-, insbesondere Flugmodelle, zwei oder mehrteilig ausgeführt sein kann, wobei die Trennfugen (Trennebenen), die die einzelne Gehäuseteile miteinander bilden sowohl quer als auch parallel als auch geneigt zur Rotationsachse verlaufen können.
| 1 | Gehäuseoberteil |
| 2 | Gehäusemittelteil |
| 3 | Gehäuseunterteil |
| 4 | Abtriebswelle |
| 5 | Stellhebel |
| 6 | Potentiometer |
| 7 | Verstärkerelektronik |
| 8 | Antriebsmotor |
| 9 | Ausnehmung am Gehäuseboden |
| 10 | Zuleitung |
| 11 | Schrauben |
| 12 | Ausnehmung in Gehäusewandung |
| 13 | Montagering |
| 14 | Ausnehmungen im Montagering |
| 15 | Schrauben |
| 16 | obere Gehäuseschale |
| 17 | untere Gehäuseschale |
| 18 | Schrauben |
| 19 | Verstärker |
| 20 | Zahnräder |
| 21 | Motor |
Claims (12)
1. Gehäuse für die dem Funkempfänger einer Fernsteuereinrichtung zugeordnete Rudermaschine (Servo) für Fahrzeug-, insbesondere Flugmodelle, umfassend einen mit dem Fahrzeugmodell fest verbundenen Montagerahmen und die vom Montagerahmen umschlossene und von diesem gehaltene Rudermaschine mit einem mit dem Steuerteil des Fahrzeugmodells verbindbaren Stellglied oder Stellhebel, dadurch gekennzeichnet, daß der Rahmen ein Kreisringzylinder ist und das Gehäuse der Rudermaschine so ausgebildet ist, daß die Schalen des Rudermaschinengehäuses zusammen ein etwa kreiszylindrisches Aggregat bilden, dessen Außendurchmesser etwa der lichten Weite des Rahmens entspricht, wobei sich die Trennfuge (Trennebene), die die Gehäuseschalen miteinander bilden, parallel zur Rotationsachse des etwa kreiszylindrischen Aggregategehäuses erstreckt.
2. Gehäuse nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Gehäuseteile der Rudermaschine miteinander verschraubt, vernietet, verklebt oder verclipst sind.
3. Gehäuse nach den Ansprüchen 1 und 2, dadurch gekennzeichnet, daß die miteinander verbundenen Gehäuseteile der Rudermaschine mit dem kreisringzylindrischen Rahmen verkeilt, verklebt, verschraubt oder verclipst sind.
4. Gehäuse nach den vorhergehenden Ansprüchen, dadurch gekennzeichnet, daß zumindest eines der zur Rudermaschine gehörigen Gehäuseteile eine Aussparung oder Öffnung im Bereich seiner radial äußeren, der Trennfuge abgekehrten Seitenwand aufweist, wobei die Schwenkachse des Stellhebels sich etwa quer zur Trennfuge erstreckt und das Stellglied bzw. der Stellhebel innerhalb einer Aussparung bewegbar ist.
5. Gehäuse für die dem Funkempfänger einer Fernsteuereinrichtung zugeordnete Rudermaschine (Servo) für Fahrzeug-, insbesondere Flugmodelle, umfassend einen mit dem Fahrzeugmodell fest verbundenen Montagerahmen und die vom Montagerahmen umschlossene und von diesem gehaltene Rudermaschine mit einem mit dem Steuerteil des Fahrzeugmodells verbindbaren Stellglied oder Stellhebel, dadurch gekennzeichnet, daß der Rahmen ein Kreisringzylinder ist und die Rudermaschine ein mindestens zweiteiliges Gehäuse aufweist, wobei die Teile des Rudermaschinengehäuses zusammen ein etwa kreiszylindrisches Aggregat bilden, dessen Außendurchmesser etwa der lichten Weite des Rahmens entspricht, wobei sich die Trennfuge (Trennebene), die die Gehäuseteile miteinander bilden, quer zur Rotationsachse des etwa kreiszylindrischen Aggregategehäuses erstreckt.
6. Gehäuse nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß die Teile des Rudermaschinengehäuses miteinander verschraubt, vernietet, verklebt oder verclipst sind.
7. Gehäuse nach den Ansprüchen 5 und 6, dadurch gekennzeichnet, daß die miteinander verbundenen Gehäuseteile der Rudermaschine mit dem kreisringzylindrischen Rahmen verkeilt, verschraubt oder verclipst sind.
8. Gehäuse nach den Ansprüchen 5 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß zumindest eine der zur Rudermaschine gehörigen Gehäuseschalen eine Aussparung oder Öffnung im Bereich seiner radial äußeren Seitenwand aufweist und das Stellglied bzw. der Stellhebel innerhalb des von der Ausnehmung oder Öffnung gebildeten Freiraums bewegbar ist.
9. Gehäuse für die dem Funkempfänger einer Fernsteuereinrichtung zugeordnete Rudermaschine (Servo) für Fahrzeug-, insbesondere Flugmodelle, mit einem mit dem Steuerteil des Fahrzeugmodells verbindbaren Stellglied oder Stellhebel, dadurch gekennzeichnet, daß das Gehäuse eine etwa kreiszylindrische Konfiguration aufweist, wobei sich das Stellglied bzw. der Stellhebel quer, parallel oder geneigt zur Rotationsachse des Gehäuses erstreckt.
10. Gehäuse nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß das Gehäuse mindestens zweischalig ausgebildet ist, wobei sich die Trennfuge der Gehäuseschalen quer oder parallel zur Rotationsachse des etwa kreiszylindrischen Gehäuses erstreckt.
11. Gehäuse nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß zumindest eine der Gehäuseschalen eine Aussparung oder Öffnung im Bereich der radial äußeren Seitenwand aufweist und der Stellhebel innerhalb des von der Aussparung gebildeten Freiraums bewegbar ist.
12. Gehäuse nach den Ansprüchen 9 und 10, dadurch gekennzeichnet, daß zumindest eine der Gehäuseschalen eine Aussparung oder Öffnung im Bereich der axial äußeren Seitenwand aufweist, innerhalb der sich das Stellglied bzw. der Stellhebel parallel zur Rotationsachse des etwa kreiszylindrischen Gehäuses bewegt.
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