DE29919526U1 - Matratze - Google Patents
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Description
·! 1 . 1 ·1 .CsQ
E 10288 Gbm
ALVI Alfred Viehhofer GmbH & Co KG, Pfennigbreite 44, 37671 Höxter
Matratze
Beschreibung:
Die Erfindung betrifft eine aus einem Schaumkunststoff bestehende Matratze, insbesondere eine Kinderbettmatratze, mit einem Trittrand großer Stauchhärte und mit einem Mittelteil geringerer Stauchhärte.
Es ist bekannt, inbesondere Kinderbettmatratzen aus Schaumkunststoff mit einem vergleichsweise hartem Rand von großer Stauchhärte zu versehen, der gleichsam rahmenartig ausgeführt ein Mittelteil geringerer Stauchhärte, d.h. ein weicheres Mittelteil, einfaßt. Ein solcher Trittrand ist geeignet, Beschädigungen bei den in Rede stehenden Schaumkunststoffmatratzen, die beispielsweise aus einem Polyurethanschaumkunststoff bestehen können, zu vermeiden. Dies insbesondere auch im Hinblick auf Kinderbettmatratzen, da Kinder vielfach Betten nicht allein zum Schlafen benutzen, sondern diese gleichsam als Spielwiese auch benutzen. Auch dient der Trittrand dem Schutz der Kinder dadurch, daß diese kaum von der Matratze abrutschen können, da der harte Kantenbereich nicht nachgibt.
Es wird jedoch durch solche harten Trittränder regelmäßig der Liegecomfort auf einer derartigen Matratze beeinträchtigt, da der Übergang zwischen dem harten Trittrand und dem weichen 5 Mittelteil übergangslos erfolgt. Es kann in diesem Bereich zu einer Art Kantenbildung kommen, die zum einen bei einem Daraufliegen als unangenehm empfunden wird und die zum
anderen in Verbindung mit dem Trittrand die zur Verfügung stehende Liegefläche verkleinert.
Vor diesem Hintergrund macht die Erfindung es sich zur Aufgabe, eine aus Schaumkunststoff bestehende Matratze mit einem Trittrand zur Verfügung zu stellen, bei der ein unmittelbarer Übergang von dem harten Trittrand hin zu dem weichen Mittelteil vermieden ist.
Diese, Problematik wird bei der Matratze nach der Erfindung dadurch vermieden, daß gemäß Anspruch 1 darauf abstellt ist, daß ein Übergangsbereich zwischen dem Trittrand und dem Mittelteil vorgesehen ist mit einer zwischen deren Stauchhärten liegenden Gesamtstauchhärte der Matratze.
In Folge dieser Maßnahme ist ein weicher, insbesondere auch ein kontinuierlicher Übergang der Stauchhärte zwischen dem Trittrand und dem weichen Mittelteil erreicht. Ein solcher weicher Übergang zwischen den Materialien wird nicht als 0 störend mehr empfunden. Darüber hinaus wird durch einen solchen Übergang ein Zwangspunkt geschaffen, in den das Kind beim Schlafen rollt. Dies auch deshalb, da bei einer Belastung der erfindungsgemäßen Matratze diese gleichsam muldenartig deformiert wird. Hierbei kann durch die Art des Überganges die Steilheit der Absenkung unter einer Belastung noch eingestellt werden.
Es kann vorgesehen sein, daß der Übergang der Stauchhärte kontinuierlich erfolgt, d.h stufenlos. Alternativ kann der 0 Übergangsbereich Abschnitte unterschiedlicher Stauchhärten aufweisen, was durch die Verwendung unterschiedlicher Schaumkunststoffe erreicht werden kann.
In weiterer Ausgestaltung der Erfindung kann vorgesehen sein, daß Trittrand, Mittelteil und Übergangsbereich einstückig ausgebildet sind. Hierbei ist insbesondere an eine Fertigung in einem Zuge gedacht, bei welcher keine Einzelelemente erstellt werden, die für sich aufgeschäumt werden und einzeln
aushärten. Insbesondere ist hier daran gedacht, in einem Herstellungsschritt, ggfls. unter der Verwendung unterschiedlicher Schaumkunststoffe, die Matratze zu fertigen. Weiter kann auch vorgesehen sein, daß lediglich ein Schaumkunststoff, insbesondere ein
Polyurethanschaumkunststoff, zur Verwendung kommt, der lediglich hinsichtlich seiner physikalischen Eigenschaften nach Aushärten entsprechend den benötigten Stauchhärten eingestellt ist, beispielsweise durch entsprechende Vorgabe des spezifischen Gewichtes des Schaumkunststoffes. Neben der Möglichkeit, den Übergangsbereich durch Auswahl geeigneter Materialien zu schaffen, besteht die Möglichkeit, dies durch geometrische Formen zu erreichen. Hierbei hat sich insbesondere als zweckmäßig erwiesen, wenn die Höhe des Trittrandes zum Mitteilteil hin abnehmend ausgebildet ist.
Entsprechend der, von der Mitte her gesehen, abnehmenden Höhe des Mittelteils wird durch eine solche Überlappung erreicht, daß die Gesamtstauchhärte der Matratze in diesem Übergangsbereich von der Stauchhärte des weichen Mittelteils zunimmt bis auf die Stauchhärte des harten Trittrandes·
Eine solche Abnahme der Höhe des Trittrandes zum Mittelteil hin kann durch eine Abschrägung des Trittrandes erreicht werden. Hierbei ist bevorzugt, wenn der Trittrand zum Mittelteil hin in einer Spitze ausläuft. Es kann diese Spitze bodenseitig oder oberseitig der Matratze auch angeordnet sein.
Es hat sich insbesondere hinsichtlich der Fertigung als zweckmäßig erwiesen, wenn der Trittrand, der Übergangsbereich und das Mittelteil gleiche Höhen aufweisen und demzufolge eine gemeinsame Boden- und Oberseite ausbilden. Es kann dann die erfindungsgemäße Matratze auch ohne weiteres mit Auflagen versehen werden, die den individuellen Bedürfnissen angepaßt sind.
Alternativ oder zusätzlich zu einer Auflage kann in weiterer Ausgestaltung der Matratze nach der Erfindung vorgesehen
sein, daß der Trittrand, der Übergangsbereich und das Mittelteil mit einer gemeinsamen Überdeckung versehen sind, wobei diese Überdeckung gleichfalls aus einem Schaumkunststoff bestehend ausgebildet ist, der insbesondere eine noch geringere Stauchhärte als das Mittelteil der Matratze aufweist.
In weiterer Ausgestaltung der Matratze nach der Erfindung ist vorgesehen, daß der Übergangsbereich nur in Längserstreckung der Matratze ausgebildet ist. Kopf- und Fußbereich sind insbesondere frei von Trittbereichen dann auch gehalten. Diese Maßnahme unterstützt die bereits angesprochene Positionierung eines Schläfers durch das automatische, sich muldenartige Absenken der Matratze durch den weichen Übergang der Stauchhärten bei einer Belastung.
Hinsichtlich der Festigkeit des mechanischen Aufbaues hat es sich als weiter zweckmäßig erwiesen, wenn vorgesehen ist, daß der Übergangsbereich und/oder das Mittelteil und/oder die Überdeckung miteinander verzahnt sind. Ein Ausbrechen, insbesondere bei der Verwendung unterschiedlicher Materialien, ist damit nahezu ausgeschlossen. Vielmehr kommt es durch eine solche Verzahnung zu einer sehr innigen Verbindung, wobei zum einen an eine mikroskopische Verzahnung gedacht ist und zum anderen an eine geometrische durch insbesondere auch Hintergreifen von Abschrägungen, Abrundungen oder dergleichen.
Die Erfindung wird anhand der Zeichnung näher erläutert, in der lediglich Ausführungsbeispiele dargestellt sind. In der Zeichnung zeigt:
Fig.l einen ersten Querschnitt durch eine Matratze nach
der Erfindung gemäß der Linie I-I in Fig.6, 35
Fig. 2 in einem Querschnitt ein zweites Ausführungsbeispiel,
•i -i
Fig.3 in einem Querschnitt ein drittes Ausführungsbeispiel,
Fig.4 in einem Querschnitt ein viertes Ausführungsbeispiel,
Fig.5 in einem Querschnitt ein fünftes Ausführungsbeispiel und
Fig.&zgr; eine Draufsicht auf eine erfindungsgemäße Matratze.
Die erfindungsgemäße Schaumkunststoffmatratze gemäß Figur 1, bestehend beispielsweise aus einem Polyurethanschaum, weist einen Trittrand 1 von großer Stauchhärte, beispielsweise zwischen 4 und 6, insbesondere bei 5 liegend, auf. Das von dem Trittrand 1 eingefaßte Mittelteil 2 ist deutlich weicher. Dessen Stauchhärte liegt bevorzugt zwischen 2 und 3, insbesondere bei 2,2 bis 2,5.
0 Es kann der Trittrand 1 das Mittelteil 2 umlaufend einfassen, ggfls. U-förmig, vergleiche Fig.6, oder bevorzugt lediglich an den Längsseiten der erfindungsgemäßen Matratze ausgebildet sein.
Die Höhe h des Trittrandes 1 nimmt zum Mittelteil 2 hin ab, beispielsweise durch eine Abschrägung 3, die in einer Spitze 4 ausläuft. Andererseits überdeckt das Mittelteil 2 die Abschrägung 3, so daß es zu einer Überlappung der Materialien von Trittrand 1 und Mittelteil 2 kommt. In Folge der unterschiedlichen Stauchhärten der jeweils verwendeten Materialien wird sich eine Gesamtstauchhärte, angedeutet durch den Pfeil 5, ergeben, die in einem Übergangsbereich 6 zwischen den Stauchhärten des Trittrandes bzw. des Mittelteils liegt.
Der Verlauf der Stauchhärte im Übergangsbereich kann durch die Art der Abschrägung, Ausrundung oder der Vorgabe einer anderen Geometrie derart eingestellt werden, daß der Übergang
vergleichsweise kurz oder lang ist. Insbesondere kann auch eingestellt werden, wie schnell sich die Stauchhärte vom Trittrand hin zum Mittelteil sich ändert, ob dies rasch oder vergleichsweise langsam erfolgt.
5
5
Bei dem gezeigten Ausführungsbeispiel beträgt die Breite des Trittrandes ca. 10 cm und die Breite des Übergangsbereiches etwa die Hälfte, hier 5 cm. Dabei beträgt die Gesamthöhe h etwa 7 cm.
Der Trittrand 1 und das Mittelteil 2 weisen weiter gleiche Höhen h hier auf, so daß eine gemeinsame bodenseitige Fläche der Matratze nach der Erfindung ausgebildet wird. Die gemeinsam von dem Trittrand 1 und dem Mittelteil 2 ausgebildete Oberseite ist bei dem Ausführungsbeispiel nach Fig.l mit einer Überdeckung 7 versehen, gleichfalls wieder aus einem Schaumkunststoff, beispielsweise einem Polyurethanschaumkunststoff. Die Höhe dieser Überdeckung liegt bei 20 bis 30 mm, insbesondere bei 25 mm und ist die Stauchhärte dieser Überdeckung die geringste der Einzelelemente der Matratze. Es sollte diese Stauchhärte der Überdeckung zwischen 1 und 2, insbesondere zwischen 1,6 und 1,8 liegen.
Der mittlere Liegebereich wird weicher und damit die Schlafmulde regelmäßig deutlicher ausgeprägt, wenn, wie bei dem Ausführungsbeispiel gemäß Fig.2, die Höhe der Überdeckung 8, die eine geringere Stauchhärte als das Mitteilteil 9 wiederum aufweist, auf Kosten der Höhe des Mitteilteils 9 0 vergrößert wird. Diese Vergrößerung liegt bevorzugt bei etwa der Hälfte der Höhe der Überdeckung über dem Trittrand 10, bei den vorgegebenen Abmessungen des ersten Ausführungsbeispieles bei etwa 10 mm.
Der Trittrand 10 ist gegenüber dem Trittrand 1 in Fig.l unverändert.
Die Gesamtstauchhärte im Bereich des Trittrandes 11 des Ausführungsbeispiels gemäß Fig.3 ist abgemildert, indem das Mittelteil 12 mit einer Schicht 13 den Trittrand 11 vollständig überdeckt. Insbesondere bei einer derartigen Überdeckung des Trittrandes 11 durch eine Schicht 13 gleicher Stauchhärte wie das Mittelteil 12, kann auf eine gesondert ausgebildete, hier jedoch dargestellte Überdeckung 14 verzichtet werden.
Bei dem Ausführungsbeispiel einer Matratze nach der Erfindung gemäß Fig.4 verringert sich die Höhe des Trittrandes 15 hin zum Mittelteil 16 derart, daß eine Abschrägung 17 von dem Material des Mittelteils 16 Untergriffen wird. Die somit ausgebildete Spitze 18 hin zum Mittelteil 16 des Trittrandes 15 liegt damit nicht bodenseitig gemäß des Ausführungsbeispieles nach Fig.l, sondern liegt in einem oberen Bereich der Matratze. Je nach gewähltem Material wird sich hierbei eine geringere Verformbarkeit der Matratze nach der Erfindung einstellen als im Ausführungsbeispiel gemäß Fig.l. Abgemildert werden kann dies durch eine wiederum sehr weiche Überdeckung 19.
Bei dem Ausführungsbeispiel gemäß Fig.5 ist der Trittrand 20 entsprechend dem Trittrand 15 des Ausführungsbeispieles gemäß Fig.4 mit einer oberseitig liegenden Spitze 21 ausgeführt.
Diese oberseitig ausgebildete Spitze 21 wird von dem Material der Überdeckung 2 2 Untergriffen, so daß zwischen dem Trittrand 2 0 und der Überdeckung 22 eine in vertikale Richtung wirkende Verzahnung ausgebildet ist. Ein Lösen der Überdeckung 22 von dem Trittrand 20 bzw. dem Mittelteil 23 ist damit aus mechanischen Gründen zerstörungsfrei nicht möglich.
Claims (12)
1. Aus einem Schaumkunststoff bestehende Matratze, insbesondere Kinderbettmatratze, mit einem Trittrand großer Stauchhärte und mit einem Mittelteil geringerer Stauchhärte, gekennzeichnet durch einen Übergangsbereich (6) mit einer zwischen diesen Stauchhärten liegenden Gesamtstauchhärte (5).
2. Matratze nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, das der Übergang der Stauchhärten kontinuierlich erfolgt.
3. Matratze nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Übergangsbereich Abschnitte unterschiedlicher Stauchhärten aufweist.
4. Matratze nach einem oder mehreren der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß Trittrand, Mittelteil und Übergangsbereich einstückig ausgebildet sind.
5. Matratze nach einem oder mehreren der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Höhe (h) des Trittrandes (1) zum Mittelteil (2) hin abnehmend ausgebildet ist.
6. Matratze nach einem oder mehreren der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Trittrand (1) zum Mittelteil (2) hin eine Abschrägung (3) aufweist.
7. Matratze nach einem oder mehreren der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Trittrand (1) zum Mittelteil (2) hin in einer Spitze (4) ausläuft.
8. Matratze nach einem oder mehreren der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Trittrand (1), der Übergangsbereich (6) und das Mittelteil (2) gleiche Höhen (h) aufweisen.
9. Matratze nach einem oder mehreren der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Trittrand (1), der Übergangsbereich (6) und das Mittelteil (2) mit einer gemeinsamen Überdeckung (7) versehen sind.
10. Matratze nach einem oder mehreren der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Überdeckung (7) eine geringere Stauchhärte als die des Mittelteils (2) der Matratze aufweist.
11. Matratze nach einem oder mehreren der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Übergangsbereich nur in Längserstreckung der Matratze ausgebildet ist.
12. Matratze nach einem oder mehreren der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Übergangsbereich und/oder das Mittelteil und/oder die Überdeckung miteinander verzahnt sind.
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