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DE29918937U1 - Filtereinheit - Google Patents

Filtereinheit

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Publication number
DE29918937U1
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DE
Germany
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fibers
filter medium
filter
filter unit
unit according
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Expired - Lifetime
Application number
DE29918937U
Other languages
English (en)
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Sandler AG
Original Assignee
SANDLER C H GmbH
Christian Heinrich Sandler GmbH and Co KG
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Application filed by SANDLER C H GmbH, Christian Heinrich Sandler GmbH and Co KG filed Critical SANDLER C H GmbH
Priority to DE29918937U priority Critical patent/DE29918937U1/de
Publication of DE29918937U1 publication Critical patent/DE29918937U1/de
Anticipated expiration legal-status Critical
Expired - Lifetime legal-status Critical Current

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    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B01PHYSICAL OR CHEMICAL PROCESSES OR APPARATUS IN GENERAL
    • B01DSEPARATION
    • B01D46/00Filters or filtering processes specially modified for separating dispersed particles from gases or vapours
    • B01D46/52Particle separators, e.g. dust precipitators, using filters embodying folded corrugated or wound sheet material
    • B01D46/521Particle separators, e.g. dust precipitators, using filters embodying folded corrugated or wound sheet material using folded, pleated material
    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B01PHYSICAL OR CHEMICAL PROCESSES OR APPARATUS IN GENERAL
    • B01DSEPARATION
    • B01D46/00Filters or filtering processes specially modified for separating dispersed particles from gases or vapours
    • B01D46/10Particle separators, e.g. dust precipitators, using filter plates, sheets or pads having plane surfaces
    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B01PHYSICAL OR CHEMICAL PROCESSES OR APPARATUS IN GENERAL
    • B01DSEPARATION
    • B01D2265/00Casings, housings or mounting for filters specially adapted for separating dispersed particles from gases or vapours
    • B01D2265/06Details of supporting structures for filtering material, e.g. cores

Landscapes

  • Chemical & Material Sciences (AREA)
  • Chemical Kinetics & Catalysis (AREA)
  • Filtering Materials (AREA)

Description

G-E 25/99 SCHR
Christian Heinrich Sandler GmbH & Co. KG.
Lamitzmühle 1
95126 Schwarzenbach
Filtereinheit
Die vorliegende Erfindung betrifft eine Filtereinheit wie eine Filterkassette oder eine Filterpatrone, mit hoher Abscheideleistung bei niedrigem Druckverlust, welche nach dem Tiefenfiltrationsprinzip arbeitet, und welche ein plissiertes, freitragendes Filtermedium enthält.
Eine Filtereinheit gattungsgemäßer Art kann z.B. bei der Zuluftfiltration von Klimaanlagen, Farbspritzkabinen, elektrischen Anlagen, als Motorluftfilter etc. eingesetzt werden.
Im Gegensatz zu den nach dem Prinzip der Oberflächenfiltration arbeitenden Filtermedien, bei denen sich der Staub an der Oberfläche des Filtermediums kuchenförmig anlagert und von dort meist in zyklischen Intervallen abgereinigt werden kann, lagert sich der Staub, in Filtermedien, welche nach dem Prinzip der Tiefenfiltration arbeiten, in das Innere des Filtermediums ein.
Idealerweise geschieht die Staubeinlagerung in der Weise, daß sie gleichmäßig über die Tiefe des Mediums hinweg erfolgt, also keine Anreicherung des Staubes einlaßseitig oder auslaßseitig auftritt, was einen schnellen Anstieg des
Differenzdruckes und somit eine geringe Standzeit des Filtermediums zur Folge hätte.
Meist haben derartige Filtermedien eine hohe Porosität, durch die das Eindringen der Partikel in das Innere des Filtermediums erleichtert werden soll.
Vorzugsweise sind derartige Medien so aufgebaut, daß deren Anströmseite offener, d.h. weniger dicht gestaltet ist, als deren Reinluftseite. Dadurch soll ein leichtes Eindringen der Partikel an der Anströmseite erreicht werden, wohingegen durch die dichtere Reinluftseite eine Abscheidung der Partikel in den dort kleineren Poren begünstigt werden soll. Auch soll durch einen derartigen stufigen Aufbau erreicht werden, daß sich gröbere Partikel bevorzugt anströmseitig in das Filtermedium einlagern, während sich feinere Partikel vorzugsweise in Richtung Abströmseite einlagern.
Eine Filtereinheit gattungsgemäßer Art ist aus der deutschen Patentschrift 44 27 817 bekannt. Das Filtermedium dieses Patronenfilters ist mindestens zweilagig und dementsprechend aufwendig aufgebaut.
Von der Verfahrensweise her ist die Fertigung eines derartigen mehrlagigen Filtermediums kompliziert und verlangt entweder Vliesherstellungsaggregate, welche mehrere unterschiedliche Fasermischungen gleichzeitig zu einem Vlies formen und übereinander schichten können, oder aber die unterschiedlichen Lagen werden separat gefertigt und beispielsweise per Laminierstation in einem separaten Arbeitsgang miteinander verbunden.
Derartige lagig aufgebaute Luftfiltermedien zeigen weiterhin häufig den Nachteil, daß feine Partikel oft die in der Regel gröbere anströmseitige Lage durchdringen und sich an der Grenzschicht zur nächst-feineren Lage zu einer dünnen, aber dichten Partikelschicht ablagern und damit das Filtermedium verschließen. Ein sehr schneller Druckanstieg und eine stark reduzierte Standzeit des Filterelementes sind dann die Folge.
Nach der deutschen Patentschrift 44 27 81 liegen die Fasern des Filtermediums in Schichten vor, was bedeutet, daß sie zur planen Ebene des Filtermediums weitgehend parallel ausgerichtet sind. Im Falle einer Plissierung biegen sich aufeinanderfolgende Schichten in unterschiedlichen Radien, was erfahrungsgemäß
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ein Spalten, bzw. delaminieren der Schichten bewirken kann. Ein Filtermedium mit delaminierten Schichten ist aber nicht mehr einsatztauglich.
Es sind weiterhin Filterkassetten bekannt, welche einen Rahmen, beispielsweise aus Kunststoff oder Pappe besitzen und welche als Filtermedium einen plissierten Vliesstoff beinhalten. Da die hier verwendeten Vliesstoffe meist sehr labil sind und alleine für sich nicht in der Lage sind, einplissierte Falten auch bei hohen Luftgeschwindigkeiten beizubehalten, werden diese Filtermedien auf ein Unterstützungsmaterial kaschiert. Bei dem Unterstützungsmaterial handelt es sich üblicherweise um Drahtgitter in Form von Streckmetallen, welche zusammen mit dem Filtermedium verklebt und plissiert werden. Das Unterstützungsmaterial dient dazu, die Falten im Filtermedium auch bei hohen Luftgeschwindigkeiten stabil zu halten.
Derartige, mit metallenen Unterstützungsmaterialien versehene Filtermedien haben zum einen den entscheidenden Nachteil, daß sie sehr aufwendig zu fertigen sind und zum anderen, daß sie natürlich schwierig zu entsorgen sind, da im Rahmen der Stofftrennung während der Entsorgung das Filtermedium von dem Unterstützungsmaterial mechanisch getrennt werden muß, was aufwendig und kostenintensiv ist und zu einer teilweisen Freisetzung des im Filter vorhandenen Staubes führen kann.
Aufgabe der Erfindung ist es, ein Filterelement für die Zuluftfiltration nach dem Tiefenfiltrationsprinzip wie z.B. eine Filterkassette oder Filterpatrone zur Verfügung zu stellen, welches ein, mit geringem Aufwand herstellbares, einlagiges plissiertes Filtermedium umfaßt, das keine Unterstützungsmaterialien benötigt, also freitragend ist, sowie eine hohe Standzeiten und Abscheideleistungen aufweist.
Die Aufgabe wird gemäß den Merkmalen des Anspruches 1 gelöst, vorteilhafte Ausgestaltungen sind in den Unteransprüchen aufgeführt.
Beschreibung der Zeichnungen:
Die Figur 1 zeigt schematisch in Schnittdarstellung eine bevorzugte Ausführungsform eines Filtermediums, wie es für das erfindungsgemäße Filterelement eingesetzt werden kann in starker Vergrößerung
Die Figur 2 zeigt schematisch in Schnittdarstellung ein plissiertes Filtermedium der erfindungsgemäßen Art, welches von einem Luftstrom beaufschlagt wird.
Das Filtermedium 1 des erfindungsgemäßen Filterelementes, besitzt von der Anströmseite 3 zur Reinluftseite 2 durchgehend eine Mischung aus gekräuselten Synthesefasern und Bindefasern, was bedeutet, daß das Filtermedium 1 nur aus einer einzigen Fasermischung, also einlagig aufgebaut ist.
Gekräuselte Synthesefasern eignen sich für das Filtermedium 1 des erfindungsgemäßen Filterelementes deshalb besonders gut, weil sie, beispielsweise im Gegensatz zu natürlichen Fasern, aufgrund ihres mehr oder weniger thermoplastischen Verhaltens ein Plissieren des Filtermediums begünstigen.
Eine Kräuselung dieser Synthesefasern ist deshalb höchst vorteilhaft, weil diese eine gewisse Beabstandung der Fasern und damit eine günstige Porenausbildung innerhalb des Filtermediums 1 bewirkt.
Als gekräuselte Synthesefasern sind beispielsweise Polyesterfasern, Polyamidfasern, Polypropylenfasern oder Polyacrylnitri!fasern geeignet. Die Länge dieser Fasern sollte 10 mm nicht unterschreiten, da mit abnehmender Faserlänge die Gefahr des Faseraustrages aus dem Filtermedium 1 steigt. Die maximale Faserlänge ist für die Funktion des Filtermediums 1 von untergeordneter Bedeutung und wird im Allgemeinen von der Fertigungstechnologie des Filtermediums 1 begrenzt. Die maximale Faserlänge liegt hier im Allgemeinen bei 150 mm.
Die Feinheit der gekräuselten Synthesefasern beeinflußt die Abscheideleistung des Filtermediums 1 erheblich. Es wurde gefunden, daß, nach dem Prinzip der Tiefenfiltration arbeitende Filtermedien auf Basis textiler Fasern grundsätzlich um so
höhere Abscheide- und Wirkungsgrade (Definition siehe DIN EN 779) aufweisen, je feiner diese Fasern sind.
In einer ersten bevorzugten Ausführungsform bestehen die gekräuselten Synthesefasern des Filtermediums 1 deshalb allesamt aus Feinfasern. Diese Feinfasern besitzen einen Fasertiter von höchstens 1,5 dtex, bevorzugt einen Fasertiter von höchstens 1,1 dtex und am meisten bevorzugt einen Fasertiter von höchstens 0,9 dtex.
In einer zweiten bevorzugten Ausführungsform bestehen die gekräuselten Synthesefasern des Filtermediums 1 aus Feinfasern und aus Grobfasern. Die Feinfasern besitzen dabei einen Fasertiter von höchstens 1,5 dtex, bevorzugt 1,1 dtex, am meisten bevorzugt 0,9 dtex, die Grobfasern einen Fasertiter von 3,3 dtex oder mehr.
Der Fachmann hätte durch sein ihm geläufiges Wissen erwartet, daß durch eine Kombination von Grobfasern und Feinfasern im Vergleich zu einem vergleichbaren, ausschließlich aus Feinfasern bestehenden Filtermedium 1, zwar der Differenzdruck des Filtermediums 1 entsprechend sinkt, aber auch die Abscheideleistung aufgrund der beigemischten Grobfasern sinkt.
Es hat sich aber überraschenderweise gezeigt, daß das nach dieser zweiten bevorzugten Ausführungsform ausgestaltete Filtermedium 1, welches eine Kombination von Grobfasern mit Feinfasern besitzt, eine ähnlich gute Abscheideleistung besitzt, als vergleichbare Filtermedien, welche nur Feinfasern besitzen. Zusätzlich ist bei der Anwesenheit von Grobfasern der Verlauf der Druckdifferenz, und somit die Standzeit des Luftfiltermediums entscheidend günstiger.
Bei den Bindefasern der Mischung handelt es sich um gekräuselte Fasern vorzugsweise des Mantel-Kern-Typs. Bei diesen Fasern besitzt der Faserkern einen höheren Schmelzpunkt als der Fasermantel, wobei bei der thermischen Behandlung der Fasermantel schmilzt und die weiteren, in der Mischung vorhandenen Fasern verfestigt. Eine hierfür geeignete Faser besteht beispielsweise aus einem Kern aus
Polyethylenglykolterephthalat mit einem Schmelzpunkt von ca. 254 0C und einem darum konzentrisch angeordneten Mantel, welcher aus einem Copolymerisat aus Ethylenglykol, Terephthalsäure und Isophthalsäure („Co-Polyester") besteht, welcher eine Schmelztemperatur von ca. 110 0C aufweist.
Aber auch homopolymere Bindefasern sind zur Herstellung des Filtermediums 1 geeignet.
Um eine genügende Dichte des Filtermediums 1 zu erreichen, soll der Fasertiter der Bindefaser einen Wert von 7 dtex nicht überschreiten.
Die Bindefaser trägt wesentlich zur Stabilität der Plissierungen und damit dazu bei, daß keine Unterstützungsmaterialien wie beispielsweise Streckmetallgitter benötigt werden, das plissierte Filtermedium 1 also freitragend ist. Hierfür ist es notwendig, daß die Bindefaser in einer Menge von mindestens 50 Gew.%, bezogen auf die Gesamtmenge der Mischung vorhanden ist.
Es hat sich nämlich gezeigt, daß der Anteil der Bindefaser mit dem niedrigen Schmelzpunkt sich während des mit heißen Werkzeugen durchgeführten Plissiervorganges zum einen thermisch verformt und sich zum anderen mit benachbarten Bindefasern oder auch mit benachbarten Synthesefasern verschweißt und damit die beim Plissieren entstehenden Falten und Falze fixiert.
Ein geringerer Anteil an Bindefasern würde das Filtermedium labiler gestalten, so daß auf Unterstützungsmaterialien wie beispielsweise Streckmetallgitter nicht verzichtet werden könnte.
Im übrigen hat die Bindefaser nicht nur die Aufgabe, die Plissierungen zu fixieren, sondern auch die, die Synthesefasern mit den Bindefasern und die Bindefasern untereinander mittels Bindepunkten zu verbinden. Diese Ausbildung der besagten Bindepunkte kann verfahrensmäßig vor und/oder während und/oder nach dem Plissiervorgang durch, dem Fachmann bekannte Maßnahmen geschehen.
Der Anteil der gekräuselten Synthesefasern in der Mischung beträgt je nach Anteil der Bindefasern 10 bis 35 Gew. %. Hierbei ist es zur Erreichung einer guten Abscheideleistung wesentlich, daß mindestens 10 Gew. % Feinfasern mit einem
Fasertiter von höchstens 1,5 dtex, bevorzugt 1,1 dtex, am meisten bevorzugt 0,9 dtex vorhanden sind.
In einer ersten bevorzugten Ausführungsform besteht die Mischung aus Bindefasern und aus Feinfasern.
In einer zweiten bevorzugten Ausführungsform besteht die Mischung aus Bindefasern, Feinfasern und Grobfasern, wobei der Anteil der Bindefasern an der Gesamtmischung mindestens 50 Gew. % beträgt, der Anteil an Feinfasern in der Gesamtmischung mindestens 10 Gew. % beträgt und der Anteil der Grobfasern den Gew. %-Betrag ausmacht, der die Gesamtmischung auf 100 Gew. % ergänzt.
Das Filtermedium 1 besitzt eine Anströmseite 3 und eine Reinluftseite 2. Um eine für die Tiefenfiltration notwendige gute Staubeindringung und -verteilung zu erreichen besitzt die Anströmseite 3 eine geringere Dichte 5 , also eine größere Porosität als die Reinluftseite mit ihrer höheren Dichte 4. In einer bevorzugten Ausführungsform besitzt das Filtermedium 1 einen Dichtegradienten über den Querschnitt, was bedeutet, daß sich die Dichte des Filtermediums 1 ausgehend von der Anströmseite 3 über den Querschnitt hinweg mehr oder weniger gleichmäßig in Richtung Reinluftseite 2 erhöht. Dabei verringert sich die Porosität des Filtermediums 1 in Richtung Reinluftseite 2 wodurch in das Filtermedium 1 eingedrungene Partikel von dem Durchtritt durch das Filtermedium 1 abgeschieden werden.
Durch diese Ausgestaltung des Filtermediums wird der Nachteil des lagig aufgebauten Filtermediums nach dem Stand der Technik vermieden, nämlich daß feine Partikel die in der Regel gröbere anströmseitige Lage durchdringen und sich an der Grenzschicht zur nächst-feineren Lage zu einer dünnen, aber dichten Partikelschicht ablagern und damit das Filtermedium verschließen
Das Filtermedium 1 der erfindungsgemäßen Filtereinheit weist neben Fasern 8, welche in, zur planen Ebene des Filtermediums 1 parallelen Schichten vorliegen, eine Vielzahl von senkrecht zur planen Ebene des Filtermediums 1 ausgerichteten Stützbrücken 6 auf, welche sich über den Querschnitt des Filtermediums 1
erstrecken. Diese senkrecht ausgerichteten Stützbrücken 6 liegen meist als Verdichtung der zur planen Ebene des Filtermediums 1 parallelen Schichten vor.
Die senkrecht ausgerichteten Stützbrücken 6 weisen eine annähernd zylindrische Gestalt auf, wobei die, auf der Reinluftseite 2 und/oder auf der Anströmseite 3 liegenden Endbereiche der Stützbrücken 6 leicht trichterförmig ausgebildet sein können.
Der Begriff „zylindrisch" in Sinne dieser Erfindung beinhaltet auch, daß die Stützbrücken 6 zumindest zum Teil hohlzylindrisch ausgebildet sein können, wobei dann ein Teil des Hohlraumes des Hohlzylinders verschlossen sein kann. „Annähernd zylindrisch" in Sinne dieser Erfindung bedeutet, daß auch von der streng geometrischen Auslegungsweise dieses Begriffes abweichende Formen, wie beispielsweise Zylinder mit einem nicht ganz runden Querschnitt oder einem etwas kantigen Querschnitt usw. als „zylindrisch" im Sinne dieser Erfindung anzusehen ist.
Diese senkrecht ausgerichteten Stützbrücken 6 tragen neben der Bindefaser wesentlich zur Stabilität des Filtermediums 1 bei und dazu, daß das Filtermedium 1 freitragend, also ohne auf Unterstützungsmaterialien wie beispielsweise Streckmetallgitter in der Filtereinheit vorliegen kann.
Die senkrecht ausgerichteten Stützbrücken 6 verhindern eine Spaltung und Delaminierung der Schichten, indem sie die zur planen Ebene des Filtermediums 1 parallelen Schichten an Fasern 8 , senkrecht durchdringen und diese Schichten wirksam miteinander verbinden.
Die senkrecht ausgerichteten Stützbrücken 6 haben weiterhin eine stabilisierende Wirkung auf das plissierte Filtermedium 1 . Die Figur 2 zeigt hierzu ein plissiertes Filtermedium 1 welches von einem Luftstrom 10 beaufschlagt wird. Die Stützbrücken 6, welche durch den Querschnitt des Filtermediums 1 verlaufen und damit die Anströmseite 3 und die Reinluftseite 2 wirksam miteinander verbinden, verhindern ein Verschieben der zur planen Ebene des Filtermediums 1 parallelen Schichten an Fasern 8 (dargestellt in Figur 1). Ohne diese Stützbrücken 6 könnte ein Verschieben dieser Fasern eine Destabilisierung des Filtermediums 1 und der Plissierungen
bedeuten und zu Ausbeulungen führen, wie sie als gestrichelte Linie 11 in der Figur 2 angedeutet sind.
Die senkrecht ausgerichteten Stützbrücken 6 bewirken außerdem eine Stabilisierung des Filtermediums 1 gegenüber Kräften, welche perpendikular zur planen Ebene des Filtermediums 1 angreifen, also Zugkräfte oder insbesondere Druckkräfte. Zu hohe Druckkräfte, beispielsweise hervorgerufen durch mit hoher Geschwindigkeit anströmende Luft, können das Filtermedium 1 in einer Weise komprimieren, die das Filtermedium 1 verdichtet, und dadurch der Druckverlust überproportional steigt. Die senkrecht ausgerichteten Stützbrücken 6 wirken gleichsam wie Stoßdämpfer in einem Automobil dagegen und verhindern wirksam diesen Effekt.
Es können zwischen 1 und ca. 200 Stützbrücken 6 pro cm2 vorliegen.
In einer bevorzugten Ausführungsform weist das Filtermedium 1 ausgehend von der Anströmseite 3 eine Vielzahl von aus der Anströmseite 3 hervorstehende Faserpfrieme 7 auf. Diese sind durch, aus der Anströmseite 3 hervorstehenden Stützbrücken 6, gegebenenfalls zusammen mit den, sich in ihrer unmittelbaren Umgebung 9 befindlichen, in, zur planen Ebene des Filtermediums 1 parallelen Schichten vorliegenden Fasern 8, auf der Anströmseite 3 gebildet.
Diese Faserpfrieme 7 bewirken zusätzlich eine Öffnung bzw. Lockerung der Anströmseite 3 und bewirken eine noch bessere Eindringung der Partikel zur Filterung nach dem Tiefenfiltrationsprinzip. Es wird vermutet, daß diese Faserpfrieme 7 in ihrer unmittelbaren Umgebung 9 die Fasern 8 der zur planen Ebene des Filtermediums 1 parallelen Schichten etwas anheben und so eine Auflockerung der Anströmseite 3 bewirken.
Es können zwischen 1 und ca. 200 Faserpfrieme 7 pro cm2 auf der Anströmseite 3 vorliegen.
Die Faserpfrieme 7 können im Mittel zwischen 0.1 bis 2 mm aus der Anströmseite 3 hervorstehen.
Das Filtermedium 1 liegt in einer Flächenmasse von 80 bis 300 g/m2, bevorzugt 100 bis 250 g/m2 vor und weist eine Dicke von 0,6 bis 5 mm, bevorzugt 1,0 bis 3,5 mm, gemessen nach DIN 53 855 T1 auf.
Die erfindungsgemäße Filtereinheit zeichnet sich durch niedere Druckverluste und gute Abscheideleistungen aus.
Das plane Filtermedium 1 weist Druckverluste von 20 bis 100 Pa auf, gemessen bei einer Anströmgeschwindigkeit von 0,6 m/s.
Bei sachgerechter Verarbeitung ist ein Anfangswirkungsgrad des erfindungsgemäßen Filterelementes gemessen nach DIN EN 779 mehr als 20 % erreichbar, wodurch eine Abscheideklasse von F 5 oder höher, gemäß der Einteilung der DIN EN 779, resultiert.
Das Filtermedium der erfindungsgemäßen Filtereinheit kann beispielsweise wie folgt aussehen:
Mischung:
Bindefasern:
75 Gew.% einer Mantel-Kern-Faser, bestehend aus einem Kern aus Polyethylenglykolterephthalat mit einem Schmelzpunkt von ca. 254 0C und einem darum konzentrisch angeordneten Mantel, welcher aus einem Copolymerisat aus Ethylenglykol, Terephthalsäure und Isophthalsäure („Co-Polyester") besteht, welcher eine Schmelztemperatur von ca. 110 0C aufweist, Fasertiter 4,4 dtex, Faserlänge 51
Synthesefasern:
15 Gew.%, einer Polyesterfaser gekräuselt, Faserlänge 38 mm, Fasertiter 0,9 dtex
10 Gew.%, einer Polyesterfaser gekräuselt, Faserlänge 60 mm, Fasertiter 7,0 dtex
Dicke: 2,05 mm
Flächenmasse: 200 g/m2
Die Anströmseite weist eine geringere Dichte auf, als die Reinluftseite
Das Filtermedium weist einen Dichtegradienten auf.
Das Filtermedium weist eine Vielzahl von zur planen Ebene des Filtermediums senkrecht stehenden, Stützbrücken auf, welche sich über den Querschnitt des Filtermediums erstrecken
Die Anströmseite weist ca. 30 Faserpfrieme pro cm2 auf, welche im Mittel ca. 0,9 mm aus der Anströmseite hervorstehen.
Das Filtermedium ist plissiert mit einer Faltenhöhe von ca. 25 mm und besitzt eine Stabilität, durch welche auf ein Unterstützungsmaterial verzichtet werden kann.
Filtertechnische Eigenschaften:
Druckverlust im planen Zustand, bei einer Anströmgeschwindigkeit
von 0,6 m/s: 48 Pa
Anfangswirkungsgrad nach DIN EN 779 einer Filterkassette mit einer Filtermedienfläche von ca. 2,5 m2: 23 %
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Claims (12)

1. Filtereinheit, wie Filterkassette oder Filterpatrone, zur Zuluftfiltration nach dem Tiefenfiltrationsprinzip, mit einem plissierten Filtermedium aus gekräuselten Synthesefasern und Bindefasern, wobei das Filtermedium eine Anströmseite und eine Reinluftseite aufweist und die Anströmseite eine geringere Dichte besitzt als die Reinluftseite, dadurch gekennzeichnet, daß das Filtermedium (1) einlagig ist und daß die Bindefasern in einem Anteil von mindestens 50 Gew.-% und höchstens 90 Gew.-% vorliegen und der Anteil der Synthesefasern die Mischungsmenge auf 100 Gew.-% ergänzt, und daß das Filtermedium (1) eine Vielzahl von, zur planen Ebene des Filtermediums (1) senkrecht ausgerichteten Stützbrücken (6) aufweist, welche sich über den Querschnitt des Filtermediums (1) erstrecken.
2. Filtereinheit nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Synthesefasern aus Feinfasern bestehen und in einem Anteil von mindestens 10 Gew.-% bezogen auf die Gesamtmenge der Mischung vorliegen.
3. Filtereinheit nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Feinfasern einen Titer von höchstens 1,5 dtex besitzen.
4. Filtereinheit nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Feinfasern einen Titer von höchstens 1,1 dtex besitzen.
5. Filtereinheit nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Feinfasern einen Titer von höchstens 0,9 dtex besitzen.
6. Filtereinheit nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Synthesefasern Feinfasern und Grobfasern umfassen, wobei Feinfasern in einem Anteil von mindestens 10 Gew.-% bezogen auf die Gesamtmenge der Mischung vorliegen und die Grobfasern in einem Fasertiter von 3,3 dtex oder mehr vorliegen und die Grobfasern in einem Anteil vorhanden sind, welcher die Gesamtmenge der Mischung auf 100 Gew.-% ergänzt.
7. Filtereinheit nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das Filtermedium (1) über den Querschnitt einen Dichtegradienten bildet.
8. Filtereinheit nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Bindefasern in einem Anteil von mindestens 65 Gew.-% und höchstens 90 Gew.-% vorliegen.
9. Filtereinheit nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Bindefasern einen maximalen Titer von 7 dtex besitzen.
10. Filtereinheit nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Stützbrücken (6) eine annähernd zylindrische Gestalt aufweisen.
11. Filtereinheit nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das Filtermedium aus der Anströmseite (3) hervorstehende Faserpfrieme (7) vorweist.
12. Filtereinheit nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß die Faserpfrieme (7) 0.1 bis 2 mm aus der Anströmseite (3) hervorstehen.
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