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DE29917618U1 - Fahrradfelge mit einem Felgenkörper mit einem H-förmigen Querschnitt - Google Patents

Fahrradfelge mit einem Felgenkörper mit einem H-förmigen Querschnitt

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Publication number
DE29917618U1
DE29917618U1 DE29917618U DE29917618U DE29917618U1 DE 29917618 U1 DE29917618 U1 DE 29917618U1 DE 29917618 U DE29917618 U DE 29917618U DE 29917618 U DE29917618 U DE 29917618U DE 29917618 U1 DE29917618 U1 DE 29917618U1
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DE
Germany
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wall
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tire
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walls
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DE29917618U
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English (en)
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ALEX MACHINE IND CO
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ALEX MACHINE IND CO
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Publication date
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    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B60VEHICLES IN GENERAL
    • B60BVEHICLE WHEELS; CASTORS; AXLES FOR WHEELS OR CASTORS; INCREASING WHEEL ADHESION
    • B60B21/00Rims
    • B60B21/06Rims characterised by means for attaching spokes, i.e. spoke seats
    • B60B21/062Rims characterised by means for attaching spokes, i.e. spoke seats for bicycles

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  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Mechanical Engineering (AREA)
  • Tires In General (AREA)

Description

Fahrradfelge mit einem Felgenkörper mit einem H-förmigen Querschnitt
Die Erfindung bezieht sich auf eine Fahrradfelge, und insbesondere auf eine Fahrradfelge mit verbesserter Stabilität gegen die Einwirkung von Schlägen auf deren zur Aufnahme von Reifen dienenden Wände, und welche unter Verwendung eines vereinfachten Herstellungsverfahrens hergestellt werden kann.
Eine herkömmliche Fahrradfelge wird im allgemeinen hergestellt durch Formen eines Metallstreifens, wie zum Beispiel aus extrudiertem Aluminium, Schneiden und Biegen des Metallstreifens in eine ringförmige Form mit vorbestimmter Größe,und Verbinden der beiden gegenüberliegenden Endbereiche des Metallstreifens, um eine ringförmige Felge zu bilden. Die herkömmliche Fahrradfelge umfaßt im allgemeinen eine linke und rechte Wand, die zur Aufnahme eines Reifens voneinander beabstandet angebracht sind, und eine ringförmige Wand zur Aufnahme von Speichen, welche radiale innere Kanten der Wände zur Aufnahme von Reifen verbinden. Jedoch weist diese Fahrradfelge keine ausreichende Stabilität auf, insbesondere wenn sie für ein Rennrad verwendet werden soll.
Ein andere herkömmliche Fahrradfelge umfaßt eine linke und rechte Wand zur Aufnahme eines Fahrradreifens dazwischen, eine Wand zur Aufnahme von Speichen, welche radiale innere Kanten der Wände zur Aufnahme von Reifen verbindet, und eine Verstärkungswand, welche die Wände zur Aufnahme von Reifen verbindet und radial außen gelegen von der Speichenaufnahmewand angebracht ist. Die Wand zur Aufnahme von Speichen ist mit einer Vielzahl von Speichenaufnahmelöchern zum Aufnehmen von Speichenbefestigungselementen darin versehen. Die Verstärkungswand ist mit einer Vielzahl von Durchbohrungen ausgebildet, welche größer sind, und mit den Speichenaufnahmelöchern jeweils ausgerichtet sind, um das Einführen der Speichenbefestigungsmittel hierdurch zu ermöglichen. Um Speichen auf der Reifenfelge aufzuziehen, wird eine Vielzahl von Steckhülsen benötigt. Die Steckhülsen sind auf den Reifenrand zwischen den Durchbohrungen und den Speichenaufnahme-
löchern angebracht, um das Einführen der Speichenbefestigungselemente in die Speichenaufnahmelöcher zu lenken. Ein Fahrradreifen wird dann durch Festklemmen zwischen den Reifenaufnahmewänden auf den Reifenrand aufgezogen. Da die Verstärkungswand mit Durchbohrungen ausgebildet ist, umfaßt der Fahrradreifen im allgemeinen einen inneren aufblasbaren Reifenkörper und ein äußeres Reifenelement, welches den inneren Reifenkörper umschließt. Um den inneren Reifenkörper davor zu schützen, von den Randbereichen der Durchbohrungen beschädigt zu werden, wird eine Auskleidung zwischen der Verstärkungswand zum Auspolstern des inneren Reifenkörpers vorgesehen.
Obwohl die oben beschriebene Reifenfelge mit einer Verstärkungswand ausgestattet ist, um eine erhöhte Stabilität aufzuweisen, leidet sie unter den folgenden Nachteilen:
; - 1) Während des Herstellungsverfahrens sollten Durchbohrungen und Spei-
chenaufnahmelöcher durch Ausstanzen der Verstärkungswand bzw. der Speichenauf-
■ ' nahmewand ausgebildet werden. Da die Durchbohrungen und die Speichenaufnah-
melöcher unterschiedliche Größen haben, ist das Ausstanzverfahren relativ kompli-
:! ziert.
': 2) Während der Montage wird eine jede der Steckhülsen durch ein ausgerich-
: tetes Paar der Durchbohrungen und der Speichenaufnahmelöchern hindurchgesteckt.
Dann werden die Speichenbefestigungselemente in die Steckhülsen eingesteckt und darin zum Fixieren einer der Speichen festgehalten. Das Montageverfahren ist sowohl zeit- als auch arbeitsintensiv und ist unwirtschaftlich. Weiterhin müssen die Steckhülw sen so ausgebildet sein, daß sie zu den Größen der Durchbohrungen und der Speichenaufnahmelöcher sowie des Abstandes zwischen diesen passen. Die Herstellung : der Steckhülsen vergrößert somit die Herstellungskosten der Fahrradfelge.
Deshalb ist es ein Ziel der vorliegenden Erfindung, eine Fahrradfelge mit einer erhöhten Stabilität gegen auf die Wände zur Aufnahme von Reifen einwirkenden Schlageinwirkungen bereitzustellen, und welche unter Verwendung eines vereinfachten Herstellungsverfahrens hergestellt werden kann.
Dementsprechend umfaßt eine erfindungsgemäße Fahrradfelge einen einstückig ausgeformten Felgenkörper, welcher eine ringförmige linke und rechte Wand zur Aufnahme von Reifen aufweist, welche voneinander beabstandet angebracht sind, sowie einen ringförmigen Brückenbereich. Eine jede Wand zur Aufnahme von Reifen hat ei-
nen radialen Innenabschnitt, welcher unmittelbar an einen mittigen Punkt der Reifenfelge angrenzt, einen radialen Außenabschnitt, welcher dem mittigen Punkt der Reifenfelge abgewandt ist, und einen Zwischenbereich zwischen dem radialen Innen- und radialen Außenbereich. Die radialen Außenbereiche der Wände zur Aufnahme von Reifen sind so ausgelegt, daß sie einen Fahrradreifen zwischen sich aufnehmen können. Der ringförmige Brückenbereich verbindet die Zwischenbereiche der Wände zur Aufnahme von Reifen und wirkt mit den Wänden zur Aufnahme von Reifen zusammen, um einen Felgenkörper mit einem im wesentlichen H-förmigen Querschnitt bereitzustellen.
Weitere Merkmale und Vorteile der Erfindung ergeben sich aus der nachfolgenden ausführlichen Beschreibung der bevorzugten Ausführungsformen unter Bezugnahme auf die beigefügten Zeichnungen.
Es zeigen:
Fig. 1 eine perspektivische Teilansicht in Explosionsdarstellung, welche eine erste bevorzugte Ausführungsform einer erfindungsgemäßen Fahrradfelge zeigt;
Fig. 2 einen schematischen Teilschnitt, welcher die erste bevorzugte Ausführungsform einer erfindungsgemäßen Fahrradfelge zeigt, wenn sie auf die Nabe eines Rads für ein Fahrrad aufgesetzt ist;
Fig. 3 einen vergrößerten Teilschnitt, welcher die erste bevorzugte Ausführungsform zeigt;
Fig. 4 eine weitere vergrößerte Teilschnittansicht der ersten bevorzugten Ausführungsform;
Fig. 5 eine vergrößerte Teilschnittansicht, welche eine zweite bevorzugte Ausführungsform der erfindungsgemäßen Fahrradfelge zeigt; und
Fig. 6 einen vergrößerten Teilschnitt, welcher eine dritte bevorzugte Ausfuhrungsform der erfindungsgemäßen Fahrradfelge zeigt.
Die Figuren 1 und 3 zeigen die erste bevorzugte Ausführungsform der erfindungsgemäßen Fahrradfelge 3, welche einen einstückig ausgeführten ringförmigen Felgenkörper 30 und eine Vielzahl von hohlen Halteelementen 4 zeigt, welche separat voneinander auf dem Felgenkörper ausgebildet sind.
Der Felgenkörper 30 umfaßt eine ringförmige linke und rechte Wand 32 zur Aufnahme von Reifen, welche voneinander beabstandet angebracht sind. Eine jede der Wände 32 zur Aufnahme von Reifen hat einen radialen Innenabschnitt 321 in der Nähe des mittigen Punkts der Reifenfelge 3, einen radialen Außenabschnitt 322, welcher dem mittigen Punkt des der Reifenfelge 3 abgewandt liegt, und einen Zwischenbereich 324 zwischen dem radialen Innen- und Außenabschnitt 321, 322. Die radialen Außenabschnitte 322 der Wände 32 zur Aufnahme von Reifen eignen sich zum Aufnehmen eines Fahrradreifens 51. Der radiale Außenabschnitt 323 einer jeden Wand 32 zur Aufnahme von Reifen hat ein radiales Innenende 325, welches mit dem Zwischenbereich 324 verbunden ist. Der radiale Innenabschnitt 322 einer jeden Reifen aufnehmenden Wand 32 hat ein radiales Außenende 326, welches mit dem Zwischenbereich 324 verbunden und mit einer Vielzahl von Speichenaufnahmelöchern 323 ausgebildet ist, welche sich zwischen zwei gegenüberliegenden Seitenoberflächen des radialen Innenbereichs 322 erstrecken und welche längs der Länge des Felgenkörpers 30 angeordnet sind.
Der Felgenkörper 30 umfaßt weiterhin einen ringförmigen Brückenbereich 31, welcher die Zwischenbereiche 324 der Wände zur Aufnahme von Reifen 32 verbindet. Der Brückenbereich 31 umfaßt eine ringförmige Verbindungswand 35 sowie eine linke und rechte Verstärkungswand 36. Die Verbindungswand 35 hat linke und rechte Wandabschnitte 351 mit linken und rechten Abschlußkanten 352, welche mit den radialen Innenenden 325 des radialen Außenabschnitts 322 der linken und rechten Wand zur Aufnahme von Reifen 32 verbunden sind, sowie einen Zwischenwandabschnitt 354, welcher die linken und rechten Wandabschnitte 351 verbindet. Sowohl die linke als auch die rechte Verstärkungswand 36 erstrecken sich von dem radialen Außenende 326 des radialen Innenabschnitts 321 der korrespondierenden linken bzw. rechten Wand 32 zur Aufnahme von Reifen hin zum Zwischenwandabschnitt 354 der Verbindungswand 35. Sowohl der linke als auch der rechte Wandabschnitt 351 ist mit einer Begrenzungsrippe 34 auf einer radialen Außenfläche der Verbindungswand 35 ausgebildet, welche dem mittigen Punkt der Reifenfelge 3 gegenüberliegt. Die Begrenzungsrippen 34 erstrecken sich längs der Länge des Felgenkörpers 30.
Wie gezeigt, erstrecken sich die radialen Innenabschnitte 321 der Wände zur Aufnahme von Reifen 32 bezüglich des Brückenbereichs 31 radial und nach innen, während die radialen Außenabschnitte 322 sich relativ zu dem Brückenbereich 31 radial und
nach außen erstrecken. Der Brückenbereich 31 und die linke und rechte Wand 32 zur Aufnahme von Reifen stellen gemeinsam den Felgenkörper 30 mit einem im wesentlichen H-förmigen Querschnitt dar. Der Brückenbereich 31 und der radiale Innenbereich 321 der Wand 32 zur Aufnahme von Reifen definieren so einen Aufnahmeraum 33, welcher sich radial in nach innen laufender Richtung öffnet.
Die Halteelemente 4 werden im Paßsitz in dem Aufnahmeraum 33 aufgenommen. Ein jedes der Halteelemente 4 hat einen polygonförmigen Querschnitt und eine linke und rechte Seitenwand 41, welche an den radialen Innenabschnitt 321 der linken und rechten Wand 32 zur Aufnahme von Reifen anstößt. Eine jeder der Seitenwände 41 ist mit einer Durchbohrung 42 versehen, welche mit einem korrespondierenden Speichenaufnahmeloch 323 in der angrenzenden Reifenaufnahmewand 32 ausgerichtet ist. Ein jedes der Halteelemente 4 weist ein offenes Ende 431 auf, um einen Zugang zum Inneren 43 des Halteelements 4 und zu den Durchbohrungen 42 und den Speichenaufnahmelöchern 323 von den Seitenwänden 41 her zu ermöglichen.
Fig. 2 und 3 zeigen, wie der Fahrradreifen 51 beim Gebrauch auf der Fahrradfelge 3 aufgezogen wird, um zwischen dem radialen Außenabschnitt 322 der Wände 32 zur Aufnahme von Reifen aufgenommen zu werden. Der Fahrradreifen 51 ist in der Form eines äußeren Reifenelements ausgeführt und weist gegenüberliegende Abschlußkanten 511 auf, welche an die Begrenzungsrippen 34 stoßen, die auf dem Brückenbereich 31 ausgebildet sind. Eine Vielzahl von Speichen erstreckt sich durch je eines der ausgerichteten Paare der Durchbohrungen 42 und der Speichenaufnahmelöcher 323 zum Montieren der Reifenfelge 3 auf einer Nabe 53· Die Speichen 52 erstrecken sich von dem offenen Ende 431 aus dem Inneren 43 zwischen den Seitenwänden 41 der Halteelemente 4 und weisen vergrößerte Kopfbereiche 521 auf, um in der Reifenfelge 3 festgehalten zu werden. Die Nabe 53 wird dann auf einer vorderen oder hinteren Gabel 55 der Fahrradfelge mittels einer Achse 54 montiert.
Da die Speichenaufnahmelöcher 323 in den radialen Innenabschnitten 321 der Wände zur Aufnahme von Reifen 32 ausgebildet sind, anstelle im Brückenbereich 31 zu sein, ist es nicht notwendig, einen inneren Reifenkörper bereitzustellen. Nachdem der Fahrradreifen 51 auf der Fahrradfelge 3 aufgesetzt worden ist, wird eine luftdichte, Luft aufnehmende Kammer 510 zwischen den radialen Außenbereichen 322 der Wände zur Aufnahme von Reifen 32, dem Brückenbereich 31 und dem Fahrradreifen 51 gebildet.
Fig. 4 zeigt,, daß ein Ventilaufnahmeloch 36 im Brückenbereich 31 ausgebildet ist, um eine Ventiieinheit 6 auf dem Felgenkörper 30 aufzusetzen, um die Luftaufnahmekammer 510 mit Luft füllen zu können. Die Ventileinheit 6 umfaßt eine rohrförmige Manschette 61, welche sich durch das Ventilaufnahmeloch 36 hindurcherstreckt und bei dem ein Ende mit einem ringförmigen Flansch 611 ausgebildet ist, welcher auf dem Brückenbereich 31 gelagert ist. Die Manschette 61 ist mit einem O-förmigen äußeren Dichtring 612 auf einer äußeren Oberfläche der Manschette 61 angrenzend an den ringförmigen Flansch 611 und einem O-förmiger innerer Dichtungsring 613 auf einer inneren Oberfläche der Manschette 61 versehen. Ein herkömmliches aufblasbares Ventilelement 62 erstreckt sich durch die Manschette 31 und wird auf dem Brückenbereich mittels einer Mutter 63 gehalten, welche ein Ende des Ventilelements 62 umfaßt. Falls Luft aus der Luftaufnahmekammer 510 leckt, wie dies zum Beispiel der Fall ist, wenn der Reifen 51 durch einen Nagel durchbohrt wird, so hindern die Begrenzungsrippen 34 die Abschlußkanten 511 des Fahrradreifens 51 daran, sich auseinanderzubewegen, um ein Freilegen der Ventileinheit 6 zu verhindern.
Fig. 5 zeigt die zweite bevorzugte Ausführungsform einer erfindungsgemäßen Reifenfelge 7, welche einen einstückig integriert ausgeformten Felgenkörper 70 mit einer linken und einer rechten Wand 72 zur Aufnahme eines Reifens und einen Brückenbereich 71 zeigt, welche Zwischenbereiche der Wände 72 zur Aufnahme von Reifen verbinden. Der Felgenkörper 70 unterscheidet sich von dem Felgenkörper 30 gemäß der vorhergehenden Ausführungsform darin, daß die Speichenaufnahmelöcher 73 durch einen Zwischenwandbereich des Brückenbereichs 71 radial ausgebildet sind.
Fig. 6 zeigt eine dritte Ausführungsform der Fahrradfelge 8 gemäß der vorliegenden Erfindung, welche einen einstückig integriert aufgebauten Felgenkörper 80 mit einer linken und rechten Reifen aufnehmenden Wand 82 und einem Brückenbereich 81 aufweist, welcher Zwischenbereiche der Wände 82 zur Aufnahme von Reifen verbindet. Der Brückenbereich 81 umfaßt ringförmige innere und äußere Verbindungswände 811, 812, welche sich zwischen Zwischenbereichen der Reifenaufnahmewände 82 erstrecken. Die äußere Verbindungswand 812 ist radial und außenliegend von der inneren Verbindungswand 811 angebracht. Die Wände 82 zur Aufnahme von Reifen weisen radiale Innenbereiche 821 auf, welche mit Speichenaufnahmelöchern 822 versehen sind.
Die vorliegende Erfindung weist die folgenden Vorteile auf:
1) Mit einem im wesentlichen H-förmigen Querschnitt weist der Felgenkörper 30, 70, 80 der Reifenfelge 3, 7, 8 der vorliegenden Erfindung eine erhöhte Stabilität gegen die Einwirkung von Schlägen von der Seite her auf. Somit ist eine zusätzliche Verstärkungswand, welche die Wände zur Aufnahme von Reifen verbindet, in dem Fall, wo es gewünscht ist, ein Rad eines Fahrrads mit relativ geringem Gewicht bereitzustellen, nicht unbedingt notwendig.
2) In den in Fig. 1 und 6 gezeigten Ausführungsformen sind die Speichenaufnahmelöcher 323, 822 in den radialen Innenabschnitten 321, 821 der Wände zur Aufnahme von Reifen 321, 821 ausgebildet. In der in Fig. 5 gezeigten Ausführungsform ist nur ein Satz von Speichenaufnahmelöchern 73 mit einer einzigen Größe im Brückenbereich 71 ausgebildet. Das Stanzverfahren zum Bilden der Speichenaufnahmelöcher 323, 822, 73 ist leichter durchzuführen, wodurch sich das Herstellverfahren erleichtert.
3) In den in Fig. 1 und 6 gezeigten Ausführungsformen ist ein innerer Reifenkörper nicht notwendig, da die Speichenaufnahmelöcher 323, 822 mit radialen Innenabschnitten 321, 821 der Wände 32, 82 zur Aufnahme von Reifen ausgebildet sind, und eine Auskleidung zum Umfassen des inneren Reifenkörpers ist ebenfalls nicht notwendig. Dadurch werden die Herstellungskosten reduziert.

Claims (9)

1. Fahrradfelge (3, 7, 8) zum Befestigen einer Vielzahl von Speichen (52) darin, gekennzeichnet durch
einen einstückig ausgeformten Felgenkörper (30, 70, 80), welcher umfaßt:
eine ringförmige linke und rechte Wand (32, 72, 82) zur Aufnahme von Reifen, welche voneinander beabstandet angebracht sind, wobei eine jede der Wände zur Aufnahme von Reifen (32, 72, 82) einen inneren Abschnitt (321) angrenzend an einen mittigen Punkt der Reifenfelge (3, 7, 8) aufweist, einen radialen Außenabschnitt (322), welcher dem mittigen Punkt der Reifenfelge (3, 7, 8) abgewandt ist, und einen Zwischenbereich (324) zwischen dem radialen Innen- und radialen Außenbereich (321, 322), wobei die radialen Außenbereiche (322) der Wände zur Aufnahme von Reifen (32, 72, 82) zur Aufnahme eines Fahrradreifens (51) dazwischen ausgelegt sind, und
einen ringförmigen Brückenbereich (31, 72, 81), welcher die Zwischenbereiche (324) der Wände (32, 72, 82) zur Aufnahme von Reifen verbindet, wobei der Brückenbereich (31, 71, 81) und die Wände (32, 72, 82) zur Aufnahme von Reifen gemeinsam den Felgenkörper (31, 70, 80) mit einem im wesentlichen H-förmigen Querschnitt bilden.
2. Fahrradfelge (3, 7) gemäß Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,
daß die radialen Außenabschnitte (322) der Wände zur Aufnahme von Reifen (32, 72) radiale Innenenden (325) aufweisen, welche mit den Zwischenbereichen (324) verbunden sind, wobei die radialen Innenabschnitte (321) der Wände (32, 72) zur Aufnahme von Reifen radiale Außenenden (326) aufweisen, welche mit den Zwischenbereichen (324) verbunden sind, wobei der Brückenbereich (31, 71) des Felgenkörpers (30, 70) eine ringförmige Verbindungswand (35) umfaßt, welche einen linken Wandabschnitt (351) mit einer linken Abschlußkante (352) umfaßt, welche mit dem radialen Innenende (325) des radialen Außenabschnitts (322) der linken Wand (32, 72) zur Aufnahme von Reifen verbunden ist, einen rechten Wandabschnitt (351) mit einer rechten Abschlußkante (352), welche mit dem radialen Innenende (325) des radialen Außenabschnitts (322) der rechten Wand (32, 72) zur Aufnahme von Reifen verbunden ist, und einen Zwischenwandabschnitt (354), welcher den linken und rechten Wandabschnitt (351) verbindet,
eine linke Verstärkungswand (36), welche sich vom radialen äußeren Ende (326) des radialen Innenabschnitts (321) der linken Wand (32, 72) zur Aufnahme von Reifen hin zum Zwischenwandbereich (354) der Verbindungswand erstreckt, und eine rechte Verstärkungswand (36), welche sich vom radialen äußeren Ende (326) des radialen Innenabschnitts (321) der rechten Wand (32, 72) zur Aufnahme von Reifen (32, 72) zum Zwischenwandabschnitt (354) der Verbindungswand (35) erstreckt.
3. Fahrradfelge (3) gemäß Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß der radiale Innenabschnitt (321) einer jeden Wand (3) zur Aufnahme von Reifen zwei gegenüberliegende Seitenflächen aufweist und mit einer Vielzahl von Speichen aufnehmenden Löchern (321) versehen ist, welche sich durch die seitlichen Oberflächen hindurcherstrecken, und welche längs der Länge des Felgenkörpers (30) angebracht sind, so daß Speichen (52) darin anbringbar sind.
4. Fahrradfelge (3) gemäß Anspruch 3, weiterhin dadurch gekennzeichnet, daß die Verbindungswand (35) eine radiale Außenoberfläche gegenüberliegend dem mittigen Punht der Reifenfelge (3) umfaßt, wobei die radiale Außenoberfläche mit voneinander beabstandet angeordneten linken und rechten Rippen (34) ausgebildet ist, welche sich längs der Länge der Verbindungswand (35) erstrecken.
5. Fahrradfelge (3) gemäß Anspruch 3, weiterhin dadurch gekennzeichnet, daß eine Vielzahl von hohlen Halteelementen (4) unabhängig vom Felgenkörper (30) ausgebildet sind, wobei die Halteelemente (4) zwischen den radialen Innenabschnitten (321) der Wände zur Aufnahme von Reifen (32) angeordnet sind, wobei ein jedes Halteelement (4) eine linke Seitenwand (41) aufweist, welche angrenzend an den radialen Innenabschnitt (321) der linken Wand (32) zur Aufnahme von Reifen angebracht ist, mit einer linken Durchbohrung (42), welche mit einem korrespondierenden Speichenaufnahmeloch (321) in der linken Wand (32) zur Aufnahme von Reifen und einer rechten Seitenwand (41) ausgerichtet ist, welche an den radialen Innenabschnitt (321) der rechten Wand (32) zur Aufnahme von Reifen angrenzend angebracht ist und mit einer rechten Durchbohrung (42) ausgebildet ist, welche mit einem korrespondierende Speichen aufnehmenden Loch (323) in der rechten Wand (32) zur Aufnahme von Reifen ausgerichtet ist, wobei ein jedes der Halteelemente (4) ein offenes Ende (431) aufweist, um den Zugang zu der Durchbohrung (42) von den Seitenwänden (41) hierzu zu erlauben.
6. Fahrradfelge (3) gemäß Anspruch 5, weiterhin dadurch gekennzeichnet, daß bei einem jeden der Halteelemente (4) ein polygonaler Querschnitt vorgesehen ist und dieses im Paßsitz angebracht ist zwischen radialen Innenabschnitten (321) der Wände zur Aufnahme von Reifen (32) und dem Brückenbereich (31) des Felgenkörpers (30).
7. Fahrradfelge (7) gemäß Anspruch 2, weiterhin dadurch gekennzeichnet, daß in dem Zwischenwandabschnitt der Verbindungswand des Brückenbereichs (71) eine Vielzahl von Radialspeichenaufnahmelöchern (73) ausgebildet ist, welche zur Aufnahme von Speichen darin ausgelegt sind.
8. Fahrradfelge (8) gemäß Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Brückenbereich (81) des Felgenkörpers (80) ringförmige innere und äußere Verbindungswände (811, 812) umfaßt, welche sich zwischen den Zwischenbereichen der Wände zur Aufnahme von Reifen (82) erstrecken, wobei die äußere Verbindungswand (812) um die innere Verbindungswand (811) angebracht ist.
9. Fahrradfelge (8) gemäß Anspruch 8, weiterhin dadurch gekennzeichnet, daß der radiale Innenbereich einer Wand (82) zur Aufnahme von Reifen zwei gegenüberliegende Seitenflächen aufweist und mit einer Vielzahl von Speichen aufnehmenden Löchern (822) ausgebildet ist, welche sich durch die seitlichen Oberflächen hindurch erstrecken und welche längs der Länge des Felgenkörpers (80) angebracht sind.
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Cited By (1)

* Cited by examiner, † Cited by third party
Publication number Priority date Publication date Assignee Title
DE102018101739A1 (de) * 2018-01-26 2019-08-01 Shimano Components (Malaysia) Sdn. Bhd. Fahrradfelge

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* Cited by examiner, † Cited by third party
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DE102018101739A1 (de) * 2018-01-26 2019-08-01 Shimano Components (Malaysia) Sdn. Bhd. Fahrradfelge

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Legal Events

Date Code Title Description
R207 Utility model specification

Effective date: 20000309

R150 Utility model maintained after payment of first maintenance fee after three years

Effective date: 20030113

R151 Utility model maintained after payment of second maintenance fee after six years

Effective date: 20051116

R152 Utility model maintained after payment of third maintenance fee after eight years

Effective date: 20071120

R071 Expiry of right