DE29917419U1 - Entleervorrichtung für Großgebinde - Google Patents
Entleervorrichtung für GroßgebindeInfo
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Description
EW 10275 Gbiti
GEL Verfahrenstechnik mbH, Dahlbrede 2-3, 32758 Detmold
Entleervorrichtung für Großgebinde
Die Erfindung betrifft eine Entleervorrichtung für Großgebinde mit einem von einer Brille erfaßbaren Auslauf zum Anschluß an einen in einem Trichter angeordneten Entleerstutzen, wobei die Brille und der Trichter mit Entleerstutzen und mit einem den Trichter verlängernden Rohrabschnitt gegenüber einem relativ feststehenden Rohr für ein Ausziehen und Spannen des Auslaufs axial verschieblich angeordnet sind.
Großgebinde, FIBCs, Flexible Intermediate Bulkcontainer, häufig auch BIG-BAGs genannt, werden heute zunehmend für ein Transportieren und Lagern von Schüttgütern als kostengünstige, umweltfreundliche Transportgebinde eingesetzt. Hierbei werden sie oft auch als Lager- und Entnahmesilo verwendet, aus denen das Schüttgut unmittelbar für eine Weiterverwendung entnommen oder direkt für eine Anwendung dosiert wird.
Hierzu sind die Bulkcontainer über einer Entleervorrichtung regelmäßig aufgehängt, von welcher mittels einer Brille ein Auslauf des Großgebindes erfaßt wird, beispielsweise ein schlauch- oder trichterartig ausgebildeter Auslauf. Durch Absenken der Brille auf einen Trichter wird der Auslauf aus dem Großgebinde ausgezogen.
Die abgesenkte Brille schließt regelmäßig einen Trichter, innerhalb dessen der Auslauf an einem Entleerstutzen angeschlossen ist. Für ein ordnungsgemäßes Entleeren des
Großgebindes durch den Auslauf ist letzterer zu Spannen. Hierzu wird nach dem Stand der Technik der Trichter mit Entleerstutzen und dem den Trichter verlängernden Rohrabschnitt gegenüber einem feststehenden Rohr, durch welches das Schüttgut des Großgebindes weiter abgeführt wird, axial verschieblich angeordnet. Für eine staubfreie Entnahme des Schüttgutes aus dem Großgebinde erfolgt dort eine Abdichtung zwischen dem feststehenden Rohr und dem verschieblichen Rohrabschnitt durch Faltenbälge.
Grundsätzlich hat sich eine solche Abdichtung bewährt, jedoch treten in der Praxis regelmäßig Verschleißerscheinungen an den Faltenbälgen auf, welche dann auszutauschen sind. Weiter hat sich in der Praxis gezeigt, daß bei häufig sich ändernden Schüttgütern, die möglichst verunreinigungsfrei zu entleeren sind, Faltenbälge mit angesetzter Verschmutzung nicht ausreichend reinigbar sind. In Folge kann es zu einer Kontaminierung durch frühere Schüttgüter kommen, was insbesondere im pharmazeutischen Bereich erhebliche Probleme bereiten kann. Auch kann bei einer Beschädigung des Faltenbalges nicht ausgeschlossen werden, daß beispielsweise bei dem Umladen von kontaminierten Schüttgütern die Umwelt verschmutzt wird.
Vor diesem technischen Hintergrund macht die Erfindung es sich zur Aufgabe, die in Rede stehende Entleervorrichtung dahingehend weiterzubilden, daß eine mit hoher Sicherheit staubfreie Entleerung eines Großgebindes ermöglicht ist.
Zur Lösung dieser Aufgabe wird gemäß des Anspruchs 1 bei einer Entleervorrichtung der genannten Art darauf abgestellt, daß eine koaxiale Anordnung des Rohrabschnittes innerhalb des Rohres und ein die freie Mündung des Rohres gegen den Rohrabschnitt abschließender Ringraum vorgesehen ist.
Durch eine solche Anordnung ist zunächst ein störanfälliger, mechanisch leicht beschädigbarer Faltenbalg vermieden. Dennoch ist die freie axiale Beweglichkeit des
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Rohrabschnittes gegenüber dem Rohr zum Spannen und Ausziehen des Auslaufs des Großgebindes gewährleistet. Darüber hinaus ist durch diese Maßnahme ein relativ großer Weg ermöglicht, da der Hub von Faltenbälgen regelmäßig begrenzt ist. 5
Die Abdichtung zwischen dem Rohrabschnitt und dem Rohr kann bereits durch die koaxiale Anordnung der beiden erfolgen, wenn diese paßgenau ineinander geführt sind. Es ist jedoch ein die freie Mündung des Rohres gegen den Rohrabschnitt abschließender Ringraum bevorzugt, durch welchen auch die Abdichtung letztlich erfolgt. Insbesondere bietet ein derartiger Ringraum eine Vielzahl von Möglichkeiten der Abdichtung, wie sie in vorteilhaften Ausgestaltungen in den Unteransprüchen wiedergegeben sind.
In einer bevorzugten Ausführung ist vorgesehen, daß der Ringraum von einem äußeren Mantel, stirnseitig von zwei axial beabstandenten Dichtmitteln und einem Abschnitt des Rohrabschnittes ausgebildet ist. Derartige Dichtmittel können zunächst weitgehend dem Verwendungszweck der Entleervorrichtung, d.h. dem regelmäßig zu entleerenden Schüttgut, angepaßt sein. Infolge muß ein solches Dichtmittel nicht zwangsläufig luftdicht, sondern lediglich staubdicht ausgeführt sein, beispielsweise als Bürste, lippenartig aus einem Elastomer oder einem Gummi oder dergleichen mehr.
Es ist weiter der Ringraum regelmäßig dem Rohr ortsfest zugeordnet, wodurch beim Absenken des Rohrabschnittes in axialer Erstreckung verschiedene Abschnitte desselben den 0 inneren Mantel des Ringraumes ausbilden.
Ist eine weitgehend luft- bzw. gasdichte Ausbildung von Dichmitteln, insbesondere als Dichtlippen, vorgesehen, kann zweckmäßigerweise der Ringraum mit einem Inertgas, beispielsweise einem Edelgas oder einfachem Stickstoff, gefüllt werden. Feinste Staubpartikel auch von reaktiven Schüttgütern können durch das Inertgas in reaktionsträgem Zustand innerhalb des Ringraumes gehalten werden.
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Steht der Ringraum gegenüber der Umgebung unter einem Überdruck, d.h. er ist druckbeaufschlagt, ist die Wahrscheinlichkeit für ein Eindringen von Staubpartikeln in den Ringraum weiter äußerst niedrig.
Eine bevorzugte konstruktive Maßnahme für einen weitgehend luft- bzw. gasdichten stirnseitigen Abschluß des Ringraumes sieht insbesondere jeweils eine Dichtlippe zwischen zwei von einander lösbaren Flanschen gehalten vor. In Folge kann bei einem mechanischen Verschleiß oder bei chemischen Veränderungen durch aggressive Schüttgüter die Dichtlippe auch ausgetauscht werden. Insbesondere ist jedoch durch diese Maßnahme eine sehr dichte, nämlich luftdichte bzw. gasdichte Abdichtung bei Verwendung eines entsprechenden elastischen Materials für eine durchgängig ausgebildete Dichtlippe bspw. gewährleistet.
In weiterer Ausgestaltung kann vorgesehen sein, daß die Mündung des Rohres mit einem Flansch versehen ist, daß der Mantel des Ringkanals an einer ersten Stirnseite mit einem Flansch versehen ist, daß die beiden Flansche unter Einfassen einer ersten Dichtlippe miteinander insbesondere lösbar verbunden sind und daß die andere Stirnseite des Mantels mit einem Flansch versehen ist, der mit einem weiteren Flansch unter Einfassen einer zweiten Dichtlippe insbesondere lösbar verbunden ist. Durch diese Maßnahme wird das Rohr, insbesondere auch im Aussendurchmesser gleichbleibend, gleichsam durch den angeflanschten Ringraum unter Halten der Dichtlippe verlängert. Zusätzlicher wesentlicher Platzbedarf ist durch diese Maßnahme vermieden. Auch eine einfache Demontage des Ringkanals bzw. der Dichtlippen, bzw. deren Austausch, ist hierdurch ermöglicht. Eine intensive Reinigung des Ringkanals und der Dichtlippen ist dadurch beispielsweise auch ermöglicht, wenngleich regelmäßig ein Reinigen im montierten Zustand auch leicht möglich und deshalb bevorzugt ist.
Nach einem weiteren Merkmal der Erfindung ist zweckmäßigerweise vorgesehen, daß das axial nach außen dichtende Dichtmittel von einer ringartigen Entstaubungshaube umgeben ist. Steht der Ringkanal unter Druck, so werden die Dichtmittel, insbesondere als Dichtlippen ausgebildete, axial nach außen, d.h. vom Ringkanal weg, ausgerichtet an dem Rohrabschnitt anliegen. Wird der Rohrabschnitt gegen die feststehenden Dichtlippen axial verschoben, kann es zu einem Ablösen der Dichtlippe möglicherweise kommen. Das austretende, beispielsweise unter Druck stehende Inertgas entweicht dann jedoch nicht in die Umgebung, sondern in die ringartige Entstaubungshaube. Aus der Entstaubungshaube kann ein solches Inertgas und mit ihm ausgetretene Staubpartikel gegebenenfalls abgesaugt werden, wozu dann die Entstaubungshaube bevorzugt mit einem Unterdruck beaufschlagt ist.
Es hat sich als zweckmäßig erwiesen, daß eine Stirnseite der Entstaubungshaube an dem axial außen liegenden Flansch angeschlossen ist und/oder dieser die Stirnseite ausbildet bzw. mitausbildet. Entstaubungshaube und Flansch können eine bauliche Einheit auch ausbilden oder kann alternativ die Entstaubungshaube auf den bzw. die dort verbundenen Flansche lediglich paßgenau aufgesetzt sein.
Zwischen der zweiten Stirnseite der Entstaubungshaube und dem Rohrabschnitt kann ein weiterer Dichtungsring vorgesehen sein. Insbesondere ist hier jedoch auch ein Ringspalt vorzusehen, durch welchem Luft dann eintreten kann, wenn die Entstaubungshaube mit einem Unterdruck beaufschlagt ist. Ein Austreten von Staubpartikeln durch den Ringspalt ist damit sicher vermieden und die Luftzirkulation auf einfachste Weise sichergestellt.
Durch die Summe der beschriebenen Merkmale, einzeln oder in Kombination, ist eine Entleervorrichtung zur Verfügung gestellt, die im hohen Maß Sicherheit dafür bietet, daß bei dem Entleeren von Schüttgütern aus Großgebinden keinerlei
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Staub in die Umgebung austritt. Dies wird durch konstruktive Maßnahmen erreicht, die darüber hinaus den Verschleiß gegenüber herkömmlichen Vorrichtungen deutlich reduzieren.
In weiterer Ausgestaltung der Erfindung ist vorgesehen, daß in dem Rohr Führungen für den Rohrabschnitt vorgesehen sind. Zwar kann auch eine Rohr-Rohrabschnitt-Führung durch die koaxiale Anordnung unmittelbar vorgesehen sein, jedoch ist diese regelmäßig erheblich reibungsbelastet. Darüber hinaus kann es durch Staubpartikel, die sich innen am Rohr abgesetzt haben, zu einem Verklemmen bei einem axialen Verschieben des Rohrabschnittes innerhalb des Rohres kommen. Solches wird weitgehend vermieden, wenn gesondert ausgebildete, beispielsweise axial sich erstreckende Gleitstege als Führungen vorgesehen sind. Darüber hinaus ist ein Verkanten des Rohrabschnittes innerhalb des Rohres damit weitgehend ausgeschlossen.
Bei einer Abdichtung des Rohrabschnittes gegenüber dem Rohr mittels eines Faltenbalges ist die Möglichkeit eines axialen Verschiebens des Rohrabschnittes gegen das Rohr durch den Hub des Faltenbalges regelmäßig begrenzt. Bei der Entleervorrichtung nach der Erfindung ist ein solches Verschieben lediglich von der axialen Länge des Rohrabschnittes abhängig, der eine Länge von wenigstens 30 cm, insbesondere von 40 cm aufweist. Ein sicheres Spannen des Auslaufs des Großgebindes ist damit gewährleistet.
Bei den in Rede stehenden Entleervorrichtungen ist regelmäßig vorgesehen, daß diese insbesondere pneumatische und/oder hydraulische Verfahrvorrichtungen für ein vertikales Verfahren einer Brille und/oder eines Trichters aufweisen. Insbesondere im Hinblick auf eine möglichst exakte und gleichmäßige Abdichtung durch die Dichtmittel, jedoch auch im Hinblick auf ein exaktes Verfahren des Rohrabschnittes gegen das Rohr allgemein, wird gemäß des eigenständigen Anspruchs 14 darauf abgestellt, daß die Brille und/oder der Trichter verkantungsfrei in Führungen verfahren werden. Zum einen wird
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der Trichter mit angeschlossenem Rohrabschnitt bereits durch die in dem Rohr vorgesehenen Führungen koaxial gehalten und axial geführt. Daneben ist eine äußere, gesondert ausgebildete Führung noch vorgesehen. Als besonders zweckmäßig hat sich hierbei eine Führung in Form von Axial-Profilrollen in U-Profilen erwiesen, welche auf der einen Seite eine ausreichende Führungsgenauigkeit bieten und die andererseits den erheblichen mechanischen Belastungen Rechnung trägen.
In weiterer Ausgestaltung kann vorgesehen sein, daß von den Axial-Profilrollen in U-Profilen ein Schlitten geführt ist und daß der Schlitten wenigstens eine, insbesondere pneumatische und/oder hydraulische Hubvorrichtung trägt. Es kann eine solche Hubvorrichtung sich einerseits am Schlitten und andererseits an der Brille, gegebenenfalls an dem Trichter oder einem Fixpunkt beispielsweise an dem Gerüst der Entleervorrichtung nach der Erfindung abstützen. Es wird so der Schlitten, die Brille oder der Trichter durch die . Hubvorrichtung bewegt werden. Hierbei ist insbesondere daran gedacht, daß die Hubvorrichtung sich an einem Fixpunkt abstützt und daß der Trichter an dem Schlitten angeschlossen durch die Hubvorrichtung verschoben wird. Es wird damit der Trichter nicht nur einerends am Rohrabschnitt innerhalb des Rohres geführt, sondern auch außerhalb des Rohres.
Insbesondere wird er im Bereich seiner weitesten Ausladung und/oder seinem oberen Rand abgestützt, wo ein auftretendes Drehmoment am größten ist.
In weiterer Ausgestaltung ist vorgesehen, daß der Schlitten zwei gegenläufige, insbesondere pneumatische und/oder hydraulische Hubvorrichtungen aufweist, von denen eine erste die Brille gegen den Schlitten bewegt und eine zweite den Schlitten mit angeschlossen Trichter gegen einen Fixpunkt.
5 Durch diese Maßnahme kann der Stempel der ersten Hubvorrichtung, wenn beispielsweise ein pneumatischer Zylinder vorgesehen ist, relativ kurz gehalten werden, wenn in einer obersten Stellung die Brille gegen den Trichter
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geschlossen wird. Beim Absenken des Trichters braucht dann die Brille nicht gesondert nachgeführt werden, sondern wird über die Hubvorrichtung mit dem Schlitten automatisch mit abgesenkt, wenn durch die zweite Hubvorrichtung der Schlitten mit angeschlossenem Trichter gegen den Fixpunkt, z. B. das Gerüst, abgesenkt wird.
In weiterer Ausgestaltung der Entleervorrichtung nach der Erfindung ist vorgesehen, daß wenigstens zwei vertikale Führungen, dann regelmäßig gegenüber liegend, vorgesehen sind. Es wird die Anzahl der Führungen auch durch das Gewicht und die Größe der zu entleerenden Gebinde bestimmt sein, deren Gewicht beispielsweise 1,5 Tonnen durchaus betragen kann.
In Verbindung der beiden Erfindungsgedanken gemäß der Ansprüche 1 und 14 ist eine Entleervorrichtung geschaffen, die gekennzeichnet ist durch eine kraftnebenschlußfreie Verbindung zwischen Rohr und Rohrabschnitt bzw. Trichter. Es kann damit unmittelbar das Rohr einer Wägevorrichtung zugeordnet sein, so daß dem Großgebinde exakt portionierbare Mengen entnommen werden können, wobei die Entnahme praktisch staubfrei erfolgt. Dies aufgrund der mechanischen Trennung von Trichter mit Rohrabschnitt und Rohr, durch welche Trennung keine Gewichtskräfte auf das Rohr einwirken.
Die Erfindung wird anhand der Zeichnung näher erläutert, in der lediglich Ausführungsbeispiele dargestellt sind. In der Zeichnung zeigt:
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Figur 1: eine Entleervorrichtung für Großgebinde nach der
Erfindung, bei welchem Großgebinde die Brille
soeben am Auslauf angesetzt ist,
5 Figur 2: die Entleervorrichtung nach Figur 1 mit
ausgezogenem und gespannten Auslauf,
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Figur 3: in einer isometrischen, teilweise geschnittenen Darstellung die Entleervorrichtung nach der Erfindung,
Figur 4: eine Seitenansicht der Entleervorrichtung nach der Erfindung innerhalb eines Gerüstes,
Figur 5: die Entleervorrichtung mit Hubvorrichtungen für
Brille und Trichter, 10 Figur 6: im Schnitt eine Detailansicht des Ringraumes,
Figur 7: eine Seitenansicht insbesondere auf zwei Führungen, Figur 8: eine Ansicht gemäß des Pfeils VIII in Figur 7,
Figur 9: das Rohr mit angeflanschtem Ringraum und angeschlossener Entstaubungshaube,
Figur 10: in einer Seitenansicht den Trichter mit angesetzten
Flanschen,
Figur 11: eine Draufsicht auf die Mündung des Rohres gemäß Pfeil XI in Figur 9,
Figur 12: eine Draufsicht auf einen Flansch,
Figur 13: eine Draufsicht auf den Trichter gemäß Pfeil XIII in Figur 10,
Figur 14: einen Schnitt durch eine Brille,
Figur 15: eine Draufsicht auf die Entleervorrichtung gemäß Pfeil XV in Figur 8,
Figur 16: eine Seitenansicht einer ringartigen Entstaubungshaube und
Figur 17: eine Draufsicht auf die Entstaubungshaube gemäß Pfeil XVII in Figur 16.
Anhand der Figuren 1 und 2 wird insbesondere zunächst die Funktionsweise der Entleervorrichtung 1 für Großgebinde 2 näher erläutert. Die Entleervorrichtung 1 weist eine Brille auf, die in Figur 1 soeben den Auslauf 4 des Großgebindes erfasst hat. Der Auslauf 4 kann beispielsweise kegelförmig ausgebildet sein oder wie in Figur 2 dargestellt als Auslaufschlauch mit weitgehend gleichmäßigem, insbesondere konstanten Querschnitt.
Mit seinem freien Ende ist der Auslauf 4 auf einen Entleerstutzen 5 aufgezogen und dort geeignet befestigt. Der Entleerstutzen 5 ist innerhalb eines Trichters 6 feststehend angeordnet, beispielsweise mittels speichenartiger Träger 7, vgl. Fig. 13. An den Trichter 6 ist weiter angeschlossen ein den Trichter 6 axial verlängernder Rohrabschnitt 8. Der Trichter 6 mit dem Entleerstutzen 5 und dem Rohrabschnitt bilden baulich eine Einheit, die entlang der Achse 9 in die Position gemäß Figur 2 verschieblich ist.
Durch Absenken der Brille 3 auf den oberen, freien Rand des Trichters 6 sowie das Absenken des Trichters 6 mit Entleerstutzen 5 und Rohrabschnitt 8 in die in Figur 2 gezeigte Lage wird der Auslauf 4 des Gebindes 2 gespannt. Das in dem Großgebinde 2 enthaltene Schüttgut kann in dieser gezeigten Lage entnommen werden.
Im Hinblick auf insbesondere eine möglichst staubdichte Entnahme eines Schüttgutes aus dem Großgebinde 2 ist eine dichtende Auflage der Brille 3 auf dem freien Rand 10 des Trichters 5 vorgesehen. Um nun eine möglichst gute Entleerung des Großgebindes 2 sicherzustellen, wird der so abgeschlossene innere Trichterraum über einen Stutzen 11 evakuiert, wobei mitgerissene Staubpartikel oder dergleichen in geeigneten Filtern auch aufgefangen werden können.
Es fällt das Schüttgut aus dem Großgebinde 2 durch den Auslauf 4 über den Entleerstutzen 5 und den Trichter 6 weiter durch den Rohrabschnitt 8, welcher Rohrabschnitt 8 in ein feststehendes Rohr 12 eintaucht.
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Der Rohrabschnitt 8 ist koaxial innerhalb des Rohres 12 weiter geführt, wozu innerhalb des Rohres 12 sich axial erstreckende Gleitstege 28 ausgebildet sind, vgl. Fig. 6.
An der Mündung des Rohres 12 ist ein Ringraum 13 und eine Entstaubungshaube 14 weiter vorgesehen.
Zur Ausbildung des Ringraumes 13 ist die Mündung des Rohres 12 mit einem Flansch 15 versehen, beispielsweise durch Verschweißen, vergleiche auch die Figuren 3 und 6. Unter Einfassung einer ersten Dichtlippe 16 als Dichtmittel ist der Flansch 15 mit einem weiterem Flansch 17 lösbar verbunden, beispielsweise verschraubt. Der Flansch 17 ist weiter mit einem Mantel 18 des Ringraumes 13 fest verbunden, 0 beispielsweise wiederum verschweißt. Auch die andere Stirnseite des Ringraumes 13 weist wieder einen Flansch 19 auf, der fest mit dem Mantel 18 verbunden ist. Zwischen dem Flansch 19 und einem weiterem Flansch 20 ist eine zweite Dichtlippe 21 als weiteres Dichtmittel lösbar durch eine Verschraubung der Flansche 19, 20 gehalten. Der Ringraum 13, mit durch Dichtlippen 16, 21 ausgebildeten Stirnseiten und dem äußerem Mantel 18 wird von Abschnitten 22 des Rohrabschnittes 8 geschlossen.
0 Die Wirksamkeit dieser Abdichtung über den Ringraum 13 mit axial beabstandeten Dichtmitteln, insbesondere Dichtlippen 16, 21 wird erhöht, wenn der Ringraum über einen Stutzen mit Überdruck beaufschlagt wird. Insbesondere kann auch der Ringraum 13 mit einem Inertgas, beispielsweise Stickstoff 5 oder einem Edelgas, gefüllt sein. Es ist durch diese Maßnahme weitgehend ausgeschlossen, daß zum einen Staubpartikel aus dem Innenraum 24 des Rohres 12 in den Ringraum 13 und von
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dort aus weiter in die Umgebung entweichen können und zum anderen, daß es zu Reaktionen des Staubes kommen kann.
Sollten dennoch Staubpartikel in den Ringraum 13 gelangen, beispielsweise durch Festsetzen und späterem Abrieb von Staubpartikeln auf der Außenwand des Rohrabschnittes 8, werden derartige Partikel innerhalb einer ringartigen Entstaubungshaube 14 aufgefangen, welche die als Dichtmittel ausgebildete, axial außen liegende Dichtlippe 21 umgibt. Eine untere Stirnseite der Entstaubungshaube 14 wird durch den Flansch 20 und die Dichtlippe 21 mit ausgebildet. Es kann die Entstaubungshaube 14 auf den Flansch 20 aufgesetzt sein oder anderweitig mit diesem verbunden werden. Es ist dort die einzige Befestigungsmöglichkeit gegeben, da zwischen der anderen Stirnseite 25 und dem Rohrabschnitt 8 keine Verbindung gegeben ist, vielmehr ist dort ein Ringspalt 2 6 vorgesehen.
Über diesen Ringspalt 2 6 kann Luft in das Innere der 0 Entstaubungshaube 14 eintreten, insbesondere dann, wenn diese über einen weiteren Stutzen 27 evakuiert wird. Auch diese evakuierte Luft mit möglicherweise darin enthaltenen Staubpartikeln kann geeignet gefiltert und gereinigt werden.
Typische Abmessungen der Rohrdurchmesser betragen in Anpassung an den Auslauf 4 um 3 0 cm. Insbesondere beträgt die Länge des Rohrabschnittes wenigstens 30 cm, insbesondere 4 0 cm und mehr, wodurch eine große axiale Verschiebung des Rohrabschnittes gegenüber dem Rohr und damit ein sicheres 0 Spannen des Auslaufs ermöglicht ist.
Insbesondere ist auch daran gedacht, den Entleerstutzen derartig auszubilden, beispielsweise durch eine Austauschbarkeit oder durch einen geeigneten mittleren Durchmesser, daß er für Ausläße unterschiedlicher Durchmesser geeignet ist, beispielsweise für Durchmesser von 2 00 bis 500 mm.
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Die Entleervorrichtung nach der Erfindung ist regelmäßig innerhalb eines eigenen Traggerüstes 30, vergleiche Figur 4, angeordnet. Dessen äußere Felder sind aus Sicherheitsgründen mit einem Gitter 31 weiter versehen. In einem Zwischenboden 3 2 ist das Rohr 12 mittels eines Befestigungsflansches 3 3 oder Befestigungspratzen 34, vgl. Fig. 5 und 6, festgelegt. Für eine Befestigung kann auch der untere Flansch 33" herangezogen werden, an den jedoch in erster Linie weiterführende Leitungen regelmäßig angeschlossen sein werden, durch welche das Schüttgut einem Verwendungszweck zugeführt wird.
Zweckmäßigerweise kann das Gerüst 3 0 auch als Fixpunkt für hier gleichartig aufgebaute Führungen 35, 36 und Antriebe 37, 38 für ein verkantungsfreies vertikalen Verfahren der Brille 3 und/oder des Trichters 6 dienen.
In Figur 5 ist eine Führung bestehend aus in U-Profilen 41 gefangenen und dort ablaufenden Axial-Profilrollen 42 gezeigt. Bei den Axial-Profilrollen 42 steht die Drehachse senkrecht auf dem Grund des U-Profils mittig zwischen den freien Schenkeln. Die Axial-Profilrollen, hier zwei, sind an einem Schlitten 4 3 drehbar gelagert. Der Schlitten 4 3 trägt beim gezeigten Ausführungsbeispiel zwei Hubvorrichtungen, beispielsweise pneumatische und/oder hydraulische betätigte Zylinder.
Ein mechanischer Spindelantrieb wäre beispielsweise jeweils auch möglich.
Die oberen Hubvorrichtungen 37 sind mit Kolbenstangen 44 an der Brille 3 angeschlossen und dienen einem Absenken der Brille 3 aus einer Stellung gemäß Figur 5 in eine den Trichter 6 verschließende Stellung gemäß Figur 2.
Die Hubvorrichtungen 39, wieder pneumatische Zylinder, sind mit ihren Kolbenstangen hier gegen Fixpunkte abgestützt, beispielsweise gegen das Gerüst bzw. gegen die U-Profile 41
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der Führungen 35, 36. Da der Trichter 5 über Winkel 47 fest mit dem Schlitten 43 verbunden ist, wird er über die Hubvorrichtung 39, gegen ein Verkanten durch die Führungen 35, 36 geschützt, abgesenkt bzw. angehoben.
Durch die Mitnahme der Hubvorrichtung 37 braucht die Brille 3 nicht gesondert nachgeführt werden.
Da das gesamte Gewicht des Trichters, des Rohrabschnittes und der damit unmittelbar verbundenen Anbauten wie Entleerstutzen von der erläuterten Hubvorrichtung und Führung aufgenommen werden kann, ist eine kraftnebenschlußfreie Verbindung dieser Elemente mit dem Rohr 12 möglich, so daß dieses unmittelbar Bestandteil einer Wägevorrichtung sein kann.
Auf den Offenbarungsgehalt der Figuren 7-17 der Zeichnung wird letztlich verwiesen.
Claims (20)
1. Entleervorrichtung für Großgebinde mit einem von einer Brille erfaßbaren Auslauf zum Anschluß an einen in einem Trichter angeordneten Entleerstutzen, wobei die Brille und der Trichter mit Entleerstutzen und einem den Trichter verlängernden Rohrabschnitt gegenüber einem relativ feststehenden Rohr für ein Ausziehen und Spannen des Auslaufs axial verschieblich angeordnet sind, gekennzeichnet durch eine koaxiale Anordnung des Rohrabschnittes (8) innerhalb des Rohres (12) und einem die freie Mündung des Rohres (12) gegen den Rohrabschnitt (8) abschließenden Ringraum (13).
2. Entleervorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Ringraum (13) von einem äußeren Mantel (18), stirnseitig von zwei axial beabstandeten Dichtmitteln (16, 21) und einem Abschnitt (22) des Rohrabschnitts (8) ausgebildet ist.
3. Entleervorrichtung nach einem oder mehreren der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Ringraum (13) mit einem Inertgas gefüllt ist.
4. Entleervorrichtung nach einem oder mehreren der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Ringraum (13) druckbeaufschlagt ist.
5. Entleervorrichtung nach einem oder mehreren der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß eine Dichtlippe (16; 21) zwischen zwei voneinander lösbaren Flanschen (15, 17; 19, 20) gehalten ist.
6. Entleervorrichtung nach einem oder mehreren der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Mündung des Rohres (12) mit einem Flansch (15) versehen ist, daß der Mantel (18) des Ringkanals (13) an einer ersten Stirnseite mit einem Flansch (17) versehen ist, daß die beiden Flansche (15, 17) unter Einfassen einer ersten Dichtlippe (16) miteinander insbesondere lösbar verbunden sind und daß die andere Stirnseite des Mantels (18) mit einem Flansch (19) versehen ist, der mit einem weiteren Flansch (20) unter Einfassen einer zweiten Dichtlippe (21) insbesondere lösbar verbunden ist.
7. Entleervorrichtung nach einem oder mehreren der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die axial nach außen dichtende Dichtlippe (21) von einer ringartigen Entstaubungshaube (14) umgeben ist.
8. Entleervorrichtung nach einem oder mehreren der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß eine Stirnseite der Entstaubungshaube (14) an dem axial außenliegenden Flansch (20) angeschlossen ist und/oder dieser die Stirnseite ausbildet bzw. mitausbildet.
9. Entleervorrichtung nach einem oder mehreren der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß zwischen der zweiten Stirnseite (25) der Entstaubungshaube (14) und dem Rohrabschnitt (8) ein Ringspalt (26) vorgesehen ist.
10. Entleervorrichtung nach einem oder mehreren der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Entstaubungshaube (14) mit einem Unterdruck beaufschlagt ist.
11. Entleervorrichtung nach einem oder mehreren der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß in dem Rohr (12) Führungen (28) für den Rohrabschnitt (8) vorgesehen sind.
12. Entleervorrichtung nach einem oder mehreren der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Führungen als axial sich erstreckende Gleitstege (28) ausgebildet sind.
13. Entleervorrichtung nach einem oder mehreren der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Rohrabschnitt (8) eine axiale Länge von wenigstens 30 cm, insbesondere 40 cm aufweist.
14. Entleervorrichtung, insbesondere nach einem oder mehreren der vorangehenden Ansprüche, mit insbesondere einer pneumatischen und/oder einer hydraulischen Verfahrvorrichtung für ein vertikales Verfahren einer Brille und/oder eines Trichters, dadurch gekennzeichnet, daß die Brille (3) und/oder der Trichter (5) verkantungsfrei in Führungen (35, 36) verfahren werden.
15. Entleervorrichtung nach einem oder mehreren der vorangehenden Ansprüche, gekennzeichnet durch eine Führung (35) von Axial-Profilrollen (42) in U-Profilen (41).
16. Entleervorrichtung nach einem oder mehreren der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß von den Axial-Profilrollen (42) in U-Profilen (41) ein Schlitten (43) geführt ist und daß der Schlitten (43) wenigstens eine insbesondere pneumatische und/oder hydraulische Hubvorrichtung (37, 38) trägt.
17. Entleervorrichtung nach einem oder mehreren der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Trichter (5) an den Schlitten (43) angeschlossen ist.
18. Entleervorrichtung nach einem oder mehreren der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Schlitten (43) zwei gegenläufige, insbesondere pneumatische und/oder hydraulische Hubvorrichtungen (37, 38) aufweist, von denen eine erste (37) die Brille (3) gegen den Schlitten (43) bewegt und eine zweite (38) den Schlitten (43) mit angeschlossenem Trichter (5).
19. Entleervorrichtung nach einem oder mehreren der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß wenigstens zwei vertikale Führungen (35, 36) vorgesehen sind.
20. Entleervorrichtung nach einem oder mehreren der vorangehenden Ansprüche, gekennzeichnet durch eine kraftnebenschlußfreie Verbindung zwischen Rohrabschnitt (8) und Rohr (12).
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