DE29916102U1 - Leuchtenanordnung - Google Patents
LeuchtenanordnungInfo
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Description
ftt 4 · W · · » «
Stuttgart, 13.09.1999 P73 96Gm Rk/pa
Anmelder;
Sidler GmbH & Co. Bistnarckstraße 72 D-72072 Tübingen
Vertreter:
Kohler Schmid + Partner Patentanwälte GbR Ruppmanns t raße 2 7 D-70565 Stuttgart
Die Erfindung betrifft eine Leuchtenanordnung, insbesondere für den Innenraum eines Kraftfahrzeugs, mit einem Leuchtengehäuse und einer Lichtquelle, deren Licht durch eine Gehäuseöffnung nach außen austritt.
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Es ist bekannt, als Innenleuchte für ein Kraftfahrzeug, insbesondere als Leseleuchte, folgende Leuchten einzusetzen:
- Leseleuchten mit feststehender Optik wie z.B. Linse, Prismenoptik, . . . ;
- Leseleuchten mit Reflektoroptik, die eine Halogenlampe mit einem bedampften Reflektor, ähnlich einer Wohnraumbeleuchtung, umfaßt;
- Leseleuchten mit einer drehbar gelagerten zylindrischen Walze, die zur Verstellung des Leselichts nach vorn oder hinten eine Optik trägt;
- schwenkbare Leseleuchten mit Kugel- oder kardanischer Aufhängung zur Ausrichtung des Lichtkegels.
Allerdings bleiben auch bei ausgeschalteter Lichtquelle diese bekannten Leuchtenanordnungen stets von außen sichtbar. Das optische Erscheinungsbild (Design) des Innenraumes kann durch die sichtbaren Leselichtoptiken, vor allem bei schräggestellten festen Lichtscheiben, gestört werden. Für die bekannten Leuchtenanordnungen ist ferner stets ein separater Schalter notwendig, der zusätzliche Kosten verursacht und, insbesondere da er dauerhaft sichtbar ist, oftmals das Design der Leuchtenanordnung stört. Meist ist im Bereich der Leuchtenanordnung nur sehr wenig Einbautiefe vorhanden, so daß die Optik nicht immer optimal ausgelegt werden kann und Kompromisse eingegangen werden müssen, die die Lichtausbeute verschlechtern. Schließlich ist bei den bekannten Leuchtenanordnungen die Lichtaustrittsfläche meist direkt sichtbar, so daß die Gefahr besteht, daß der Fahrer oder Beifahrer geblendet wird.
Es ist daher die Aufgabe der Erfindung, eine Leuchtenanordnung der eingangs genannten Art derart zu verbessern, daß bei ausgeschalteter Lichtquelle die Leuchtenanordnung von außen als solche möglichst nicht zu erkennen ist.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch gelöst, daß am Leuchtengehäuse ein Abdeckteil beweglich gelagert ist, welches in seiner einen Endstellung (Verschlußstellung) die Gehäuseöffnung verschließt und in seiner anderen Endstellung (Freigabestellung) die Gehäuseöffnung für einen Lichtaustritt freigibt.
Der mit der Erfindung erzielte Vorteil besteht darin, daß das Abdeckteil die Gehäuseöffnung der Leuchtenanordnung verschließt. Die Lichtquelle und gegebenenfalls vorhandene Austritt soptiken der Leuchtenanordnung werden erst sichtbar, wenn sich das Abdeckteil in der Freigabestellung befindet. Die Außenoberfläche des Abdeckteils entspricht in Design und Struktur vorzugsweise dem Oberflächendesign des die Gehäuseöffnung definierenden Leuchtengehäuse bzw. der umgebenden Einbauwand (z.B. Dachhimmel).
Bei bevorzugten Ausführungsformen der erfindungsgemäßen Leuchtenanordnung ist mit dem Abdeckteil eine elektrische Schalteinheit gekoppelt, die die Lichtquelle automatisch bei freigegebener Gehäuseöffnung ein- und bei geschlossener Gehäuseöffnung ausschaltet. Diese Maßnahme hat den Vorteil, daß im Gegensatz zu den bekannten Leuchtenanordnungen ein separater, von außen zu betätigender Schalter nicht benötigt wird.
Eine Austrittsoptik, z.B. in Form einer Lichtscheibe, für das durch die Gehäuseöffnung austretende Licht kann entweder feststehend vor der Lichtquelle angeordnet oder aber am Abdeckteil vorgesehen sein. Im letzteren Fall wird die Austrittsoptik zusammen mit dem Abdeckteil mitbewegt und somit erst wirksam und von außen sichtbar, wenn sich das Abdeckteil in seiner Freigabestellung befindet. In vorteilhafter Weiterbildung dieser Ausführungsform kann die Austrittsoptik am Abdeckteil etwa längs dessen Bewegungsbahn vorgesehen sein, d.h., die Austrittsoptik erstreckt sich z.B. bei einem aufschwenkenden Abdeckteil etwa entlang der Schwenkrichtung oder bei einem verschiebbaren Abdeckteil entlang der Schieberichtung.
Bei einer weiteren bevorzugten Ausführungsform der Erfindung ist das Abdeckteil in seine Freigabestellung vorgespannt und in seiner Verschlußstellung arretierbar. Diese Ausführungsform hat den wesentlichen Vorteil, daß sich das Abdeckteil aufgrund der Vorspannung selbsttätig in seine Freigabestellung bewegt, wenn die Arretierung vom Bediener gelöst wird.
Vorzugsweise wirkt bei einem vorgespannten Abdeckteil zwischen Abdeckteil und Leuchtengehäuse ein Dämpfungselement, das die aufgrund der Vorspannung erfolgende Bewegung des Abdeckteils in seine Freigabestellung verlangsamt.
Bei einer ganz besonders bevorzugten Weiterbildung des vorgespannten Abdeckteils ist am Abdeckteil eine mit dem Leuchtengehäuse zusammenwirkende Kulissenführung für eine Push-Push-Betätigung des Abdeckteils vorgesehen. Durch Druck auf das Abdeckteil wird die innerhalb der Kulissenführung vorgesehene Arretierung gelöst, so daß sich das vorgespannte Abdeckteil selbsttätig in seine Freigabestellung bewegt. Aus
dieser Freigabestellung läßt sich das Abdeckteil dann vom Bediener in seine arretierte Ausgangsstellung zurückdrücken.
Das Abdeckteil kann auf jedwede Art und Weise beweglich gelagert sein. So kann das Abdeckteil am Leuchtengehäuse z.B. aufschenkbar, seitlich verschiebbar, in der Gehäuseöffnung (z.B. in Form einer Walze) drehbar oder axial aus der Gehäuseöffnung herausfahrbar gelagert sein. Auch kann das Abdeckteil als verschiebbarer "Rolladen" oder als Jalousie mit beweglichen Lamellen ausgebildet sein. Besonders bevorzugt sind solche Ausführungsformen, bei denen die Austrittsoptik zusammen mit dem Abdeckteil nach außen bewegt wird, da sich so der Abstand zwischen Lichtquelle und Austrittsoptik vergrößert und die Austrittsoptik nicht auf die vorgegebene Einbautiefe der Leuchtenanordnung eingeschränkt ist.
Weitere Vorteile der Erfindung ergeben sich aus der Beschreibung und der Zeichnung. Ebenso können die vorstehend genannten und die noch weiter aufgeführten Merkmale erfindungsgemäß jeweils einzeln für sich oder zu mehreren in beliebigen Kombinationen Verwendung finden. Die gezeigte und beschriebene Ausführungsform ist nicht als abschließende Aufzählung zu verstehen, sondern hat vielmehr beispielhaften Charakter für die Schilderung der Erfindung.
Es zeigt:
Fig. 1 in einem Längsschnitt eine erfindungsgemäße Leuchtenanordnung mit zwei Leuchteinheiten, wobei die rechte Leuchteinheit mit geschlossenem Abdeckteil und die linke mit aufgeschwenktem Abdeckteil dargestellt ist;
Fig. 2 eine perspektivische Ansicht der nach einem Einbau sichtbaren Vorderseite der Leuchtenanordnung, wobei das linke Abdeckteil aufgeschwenkt ist;
Fig. 3 eine geringfügig andere perspektivische Ansicht der sichtbaren Vorderseite der Leuchtenanordnung, wobei das rechte Abdeckteil aufgeschwenkt ist;
Fig. 4 die Rückseite der Leuchtenanordnung, wobei das linke Abdeckteil geschlossen und das rechte Abdeckteil aufgeschwenkt ist; und
Fig. 5 eine perspektivische Ansicht der Rückseite der Leuchtenanordnung.
Bei der in Fig. 1 insgesamt mit 1 bezeichneten Leuchtenanordnung handelt es sich um eine Leseleuchte, die im Innenraum eines Kraftfahrzeugs, z.B. im Dachhimmel, angebracht wird und die sowohl für den Fahrer als auch für den Beifahrer jeweils eine Leuchteinheit 2 aufweist. Die beiden Leuchteinheiten 2 sind identisch ausgebildet.
Das Leuchtengehäuse 3 weist für jede Leuchteinheit 2 eine Lichtquelle 4 und eine Gehäuseöffnung 5 auf, durch die das Licht der Lichtquelle 4 nach außen austreten kann. Dazu ist die Lichtquelle 2 bzw. ihre Längsachse auf die Gehäuseöffnung 5 ausgerichtet. Am Leuchtengehäuse 3 ist jeweils um die Drehachse 6 ein Abdeckteil 7 schwenkbar gelagert, das in seiner einen Endstellung (Verschlußstellung) die Gehäuseöffnung 5 verschließt, wie es in Fig. 1 für die rechte Leuchteinheit 2 dargestellt ist, und in seiner anderen Endstellung (Freigabestellung) die Gehäuseöffnung 5 für einen Lichtaus-
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tritt freigibt, wie es in Fig. 1 für die linke Leuchteinheit 2 dargestellt ist. Durch eine Schenkelfeder 8, die sich einerseits am Leuchtengehäuse 3 und andererseits am Abdeckteil 7 abstützt, ist das Abdeckteil 7 in seine Freigabestellung vorgespannt. Am freien Ende des Abdeckteils 7 erstreckt sich entlang dessen Schwenkrichtung (Doppelpfeil 9) eine bogenförmige Lichtscheibe 10, die in der Freigabestellung eine Austrittsoptik für das durch die Gehäuseöffnung 5 hindurchtretende Licht bildet. Ein Vorsprung 11 an der Lichtscheibe 9 definiert die aufgeschwenkte Endstellung (Freigabestellung) des Abdeckteils 7.
Wie insbesondere die Fign. 2 und 3 zeigen, ist das Abdeckteil 7 axial jeweils durch eine Seitenwand 12a, 12b abgeschlossen. An der einen Seitenwand 12a ist außen eine in Schwenkrichtung 9 verlaufende Zahnstange 13 vorgesehen, mit der ein Ritzel 14 eines am Leuchtengehäuse 3 befestigten Dämpfungselements 15 kämmt (Fig. 4). An der anderen Seitenwand 12b ist außen eine Kulissenführung 16 vorgesehen, in die ein am Leuchtengehäuse 3 befestigter Führungsstift 17 eingreift (Fig. 4). Die Kulissenführung 16 ist an ihrem einen Ende herzkurvenförmig mit einem ersten und einem zweiten Führungszweig 16a, 16b und einer Herzeinbuchtung 18 ausgebildet. Außerdem ist am Leuchtengehäuse 3 noch ein Mikroschalter 19 zum'Ein/Ausschalten der Lichtquelle 4 vorgesehen, der ausgelöst wird, wenn seine Mikrofahne 2 0 durch das aufschwenkende Abdeckteil 7 ausgelenkt wird. In den Fign. 4 und 5 ist der Sockel der Lichtquelle mit 21 bezeichnet und ist weiterhin gezeigt, daß die Lichtscheibe 10 für eine optimale Lichtverteilung in einzelne, zueinander winkelversetzte Facettenabschnitte 22 unterteilt ist.
Die Funktionsweise der Leuchtenanordnung 1 ist wie folgt:
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In der Verschlußstellung des Abdeckteils 7 befindet sich der Führungsstift 17 in der Herzeinbuchtung 18 und verhindert so, daß das Abdeckteil 7 unter der Kraft der vorgespannten Schenkelfeder 8 in seine Freigabestellung aufschwenkt. Indem der Bediener von außen auf das Abdeckteil 7 drückt (1. Push-Bewegung), verschwenkt das Abdeckteil 7 aus dem Bereich der Herzeinbuchtung 18, wodurch der Führungsstift 17 nunmehr in den ersten Führungszweig 16a der Kulissenführung 16 gelangt. Das Abdeckteil 7 schwenkt selbsttätig und unter der Wirkung des Dämpfungselements 15 langsam um ca. 45° auf, bis es schließlich in seiner Freigabestellung mit dem Vorsprung 11 am Leuchtengehäuse 3 anschlägt.
Durch das aufschwenkende Abdeckteil 7 wird der Mikroschalter 19 geschaltet, wodurch die Lichtquelle 4 eingeschaltet wird. Deren Licht strahlt dann durch die Gehäuseöffnung 5 hindurch und tritt über die Lichtscheibe 10 seitlich schräg aus dem Leuchtengehäuse 3 aus. Durch das aufgeschwenkte Abdeckteil 7 ist ein direkter gerader Lichtaustritt aus dem Leuchtengehäuse 3, der zur Blendung von Fahrzeuginsassen führen könnte, verhindert.
Indem der Bediener das Abdeckteil 7 gegen die Federkraft der Schenkelfeder 8 in seine Verschlußstellung zurückdrückt (2. Push-Bewegung), wird die Schenkelfeder 8 wieder gespannt und der Mikroschalter 19 erneut geschaltet, wodurch die Lichtquelle ausgeschaltet wird. Der Führungsstift 17 gelangt in den anderen Führungszweig 16b und greift in der Verschlußstellung erneut in die Herzeinbuchtung 18 ein.
Bei einer Leuchtenanordnung 1, insbesondere für den Innenraum eines Kraftfahrzeugs, mit einem Leuchtengehäuse 3 und einer Lichtquelle 4, deren Licht durch eine Gehäuseöffnung 5
nach außen austritt, ist am Leuchtengehäuse 3 ein Abdeckteil 7 beweglich gelagert, welches in seiner einen Endstellung
(Verschlußstellung) die Gehäuseöffnung 5 verschließt und in seiner anderen Endstellung (Freigabestellung) die Gehäuseöffnung
5 für einen Lichtaustritt freigibt. Bei ausgeschalteter Lichtquelle ist die Leuchtenanordnung 1 von außen als solche fast nicht zu erkennen.
(Verschlußstellung) die Gehäuseöffnung 5 verschließt und in seiner anderen Endstellung (Freigabestellung) die Gehäuseöffnung
5 für einen Lichtaustritt freigibt. Bei ausgeschalteter Lichtquelle ist die Leuchtenanordnung 1 von außen als solche fast nicht zu erkennen.
Claims (12)
1. Leuchtenanordnung (1), insbesondere für den Innenraum eines Kraftfahrzeugs, mit einem Leuchtengehäuse (3) und einer Lichtquelle (4), deren Licht durch eine Gehäuseöffnung (5) nach außen austritt, dadurch gekennzeichnet, daß am Leuchtengehäuse (3) ein Abdeckteil (7) beweglich gelagert ist, welches in seiner einen Endstellung (Verschlußstellung) die Gehäuseöffnung (5) verschließt und in seiner anderen Endstellung (Freigabestellung) die Gehäuseöffnung (5) für einen Lichtaustritt freigibt.
2. Leuchtenanordnung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß mit dem Abdeckteil (7) eine elektrische Schalteinheit (Mikroschalter 19) gekoppelt ist, die die Lichtquelle (4) bei freigegebener Gehäuseöffnung (5) einschaltet.
3. Leuchtenanordnung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß am Abdeckteil (7) eine Austrittsoptik (Lichtscheibe 10) für das durch die Gehäuseöffnung (5) austretende Licht vorgesehen ist.
4. Leuchtenanordnung nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Austrittsoptik (Lichtscheibe 10) am Abdeckteil (7) etwa längs dessen Bewegungsbahn vorgesehen ist.
5. Leuchtenanordnung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das Abdeckteil (7) in seine Freigabestellung vorgespannt und in seiner Verschlußstellung arretierbar ist.
6. Leuchtenanordnung nach Anspruch 5, gekennzeichnet durch ein zwischen Abdeckteil (7) und Leuchtengehäuse (3) wirkendes Dämpfungselement (15), das die Bewegung des Abdeckteils (7) in seine Freigabestellung dämpft.
7. Leuchtenanordnung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß am Abdeckteil (7) eine mit dem Leuchtengehäuse (3) zusammenwirkende Kulissenführung (16) für eine Push-Push-Betätigung des Abdeckteils (7) vorgesehen ist.
8. Leuchtenanordnung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das Abdeckteil (7) am Leuchtengehäuse (3) aufschenkbar gelagert ist.
9. Leuchtenanordnung nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß das Abdeckteil (7) seitlich verschiebbar gelagert ist.
10. Leuchtenanordnung nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß das Abdeckteil (7) in der Gehäuseöffnung (5) drehbar gelagert ist.
11. Leuchtenanordnung nach Anspruch 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß das Abdeckteil (7) axial aus der Gehäuseöffnung (5) herausfahrbar ist.
12. Leuchtenanordnung nach Anspruch 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß das Abdeckteil (7) als Jalousie mit beweglichen Lamellen ausgebildet ist.
Priority Applications (1)
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|---|---|---|---|
| DE29916102U DE29916102U1 (de) | 1999-09-14 | 1999-09-14 | Leuchtenanordnung |
Applications Claiming Priority (1)
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| DE29916102U DE29916102U1 (de) | 1999-09-14 | 1999-09-14 | Leuchtenanordnung |
Publications (1)
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| DE29916102U1 true DE29916102U1 (de) | 2000-02-24 |
Family
ID=8078857
Family Applications (1)
| Application Number | Title | Priority Date | Filing Date |
|---|---|---|---|
| DE29916102U Expired - Lifetime DE29916102U1 (de) | 1999-09-14 | 1999-09-14 | Leuchtenanordnung |
Country Status (1)
| Country | Link |
|---|---|
| DE (1) | DE29916102U1 (de) |
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-
1999
- 1999-09-14 DE DE29916102U patent/DE29916102U1/de not_active Expired - Lifetime
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Legal Events
| Date | Code | Title | Description |
|---|---|---|---|
| R207 | Utility model specification |
Effective date: 20000330 |
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Effective date: 20051014 |
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Effective date: 20080401 |