DE29916729U1 - Vorrichtung zur Beleuchtung der Fassade eines Gebäudes - Google Patents
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Description
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E-mail:Patentanwaelte.Koechling@t-online.de
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Lfd. Nr. 13290/99 CJK/Bo.
vom 23. September 1999
Vorrichtung zur Beleuchtung der Fassade eines Gebäudes
Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zur Beleuchtung der Fassade eines Gebäudes.
Im Stand der Technik sind vielfache Fassadenbeleuchtungen, die auch in Form von Lichtwerbungen und dergleichen ausgebildet sein können, bekannt. Im Regelfall besteht die Fassadenbeleuchtung aus beliebigen elektrischen Lichtquellen, die vor der Fassade oder in die Fassade integriert, beispielsweise in Schutzgehäusen oder dergleichen angeordnet und installiert sind. Die Stromzuführung erfolgt häufig mittels eines durch die Fassade gelegten Kabels oder mittels eines auf der Fassade verlegten Kabels. Als Lichtquellen sind häufig eine Vielzahl von Leuchtröhren oder auch Allgebrauchslampen oder Halogenlampen vorgesehen. Sofern eine solche
Lichtquelle ausgewechselt werden muß, was aufgrund der Betriebsdauer relativ häufig der Fall ist, so muß jeweils ein Monteur mittels geeigneter Hilfsmittel, beispielsweise mittels einer Leiter oder eines Gerüstes oder einer Hebeeinrichtung, zu dem entsprechenden Leuchtmittel oder dergleichen gelangen, um dieses auswechseln zu können. Diese Vorgehensweise ist äußerst aufwendig und daher nachteilig. Die Wartungskosten für solche Beleuchtungen sind relativ hoch. Zudem wird als Nachteil angesehen, daß die Stromversorgung bis in die vor der Fassade liegende Fläche geführt werden muß.
Ausgehend von diesem Stand der Technik liegt der Erfindung die Aufgabe zugrunde, eine Vorrichtung gattungsgemäßer Art zu schaffen, bei der die Fassadenfläche stromfrei gehalten ist und bei der eine annähernd wartungsfreie Ausgestaltung erreicht ist.
Zur Lösung dieser Aufgabe schlägt die Erfindung die Kombination folgender Merkmale vor:
vor der Fassade oder in Ausnehmungen der Fassade ist mindestens ein lichtleitendes Kunststoff-Faser-Kabel mit einer Vielzahl von Lichtpunkten installiert, durch
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die das in das Kabel eingespeiste Licht radial vorzugsweise in einer Richtung vom Kabel abgegeben wird,
parallel zum Kabel ist mindestens ein Streifen aus lichtdurchlässigem, vorzugsweise klarsichtigem Material angeordnet, dessen eine erste Randkante parallel zum Kabel und im wesentlichen orthogonal zu den vom Kabel abgegebenen Lichtstrahlen gerichtet verläuft und dessen andere zweite parallel zum Kabel gerichtete Randkante parallel zur ersten Randkante verläuft oder abgeschrägt ist und einen optisch in Erscheinung tretenden Lichtaustrittsbereich bildet,
das Kabel oder auch mehrere derartige Kabel ist oder sind über Zuleitungs-Lichtleitkabel durch die Fassade in einen hinter der Fassade befindlichen Installationsraum geführt, in dem mindestens eine elektrische Lichtquelle installiert ist, mittels derer Licht in das Zuleitungs-Lichtleitkabel und das lichtleitende Kunststoff-Faser-Kabel einspeisbar ist.
Durch diese Ausbildung ist sichergestellt, daß vor der Fassade keine stromführenden Elemente der Beleuchtungseinrichtung angeordnet sind und auch die
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Fassade nicht von stromführenden Teilen durchsetzt wird. Dies ist insbesondere deswegen von Bedeutung, weil Schaden an stromführenden Teilen, die durch Witterungseinflüsse oder dergleichen hervorgerufen sind, hierdurch vollständig vermieden sind. Desweiteren ist erreicht, daß eine Wartung der außenseitig der Fassade angeordneten Elemente praktisch entbehrlich ist. Sofern eine elektrische Lichtquelle ausfällt, so ist diese mit geringstem Wartungsaufwand zu ersetzen, weil die entsprechende Lichtquelle in einem entsprechenden Installationsraum innerhalb des Gebäudes angeordnet ist, dessen Außenfassade mit der Beleuchtungseinrichtung versehen ist. Der entsprechende Wartungsraum oder Installationsraum kann an nahezu beliebiger Stelle innerhalb des entsprechenden Gebäudes angeordnet sein, so daß ein solcher Wartungsraum beispielsweise nicht in vermieteten Räumlichkeiten vorgesehen sein muß, sondern in einem beispielsweise nur von einem Hausmeister oder dergleichen zugänglichen Bereich. Die Verbindung des lichtleitenden Kunststoff-Faser-Kabels, welches vor der Fassade installiert ist, mit der gebäudeinnenseitig installierten Lichtquelle erfolgt
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durch entsprechende Zuleitungs-Lichtleitkabel, so daß auch diesbezüglich stromführende Leitungsverlegungen entbehrlich sind.
Um den Leuchteffekt der entsprechenden Beleuchtung ausreichend und vorzüglich zu gestalten und insbesondere eine solche Beleuchtung auch zu Lichtwerbungszwecken oder dergleichen benutzen zu können, ist die zusätzliche Anordnung der Materialstreifen aus lichtdurchlässigem, vorzugsweise klarsichtigem Material vorgesehen. Der Streifen kann beispielsweise aus Sicherheitsglas, beispielsweise einer Stärke von 20 mm bestehen, oder aber es ist auch möglich, den Streifen aus Acrylglas etwa gleicher Stärke zu fertigen. Durch diese Materialstreifen wird das von den Lichtpunkten des lichtleitenden Kunststoff-Faser-Kabels abgegebene Licht zu der entsprechenden Randkante des Streifens hin geführt, an der es austritt, so daß eine vorzügliche optische Wahrnehmung und der gewünschte Beleuchtungseffekt beziehungsweise auch Werbeeffekt erreicht ist.
Sofern eine mehr punktuelle Beleuchtung mittels des Materialstreifens erfolgen soll, ist eine klarsichtige
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Ausbildung bevorzugt. Soll eine gleichmäßige Ausleuchtung erfolgen, so kann opakes Material wie Milchglas oder dergleichen verwendet werden.
Entsprechende lichtleitende Kunststoff-Faser-Kabel sind im Stand der Technik bekannt. Sie können die Länge von mehreren Metern aufweisen und dabei eine Vielzahl von radial abgehenden Lichtpunkten besitzen, die beispielsweise im Abstand von 1 bis 2 cm angeordnet sind und jeweils einen Lichtaustritt von ca. 1 mm Durchmesser bilden. Es wird hierdurch eine gleichmäßige Beleuchtung der Randkante des Materialstreifens erreicht. Der Energiebedarf für eine solche Beleuchtung ist relativ gering, da es beispielsweise bei einer Länge von ca. drei Metern lichtleitendem Kunststoff-Faser-Kabel ausreicht, als Lichtquelle eine 100 Watt Halogenlampe einzusetzen. Durch die erfindungsgemäße Gestaltung ist es möglich, beispielsweise zueinander parallele Lichtlinien vertikal oder horizontal oder auch diagonal an der Fassade außenseitig vorzusehen. Es ist auch möglich mit dieser Ausgestaltung rahmenartige Lichtkonturen oder beliebig anders geformte Lichtkonturen auszubilden.
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In an sich bekannter Weise kann vorgesehen sein, daß das lichtleitende Kunststoff-Faser-Kabel aus PMMA-Fasern besteht.
Bevorzugt ist zudem vorgesehen, daß das lichtleitende Kunststoff-Faser-Kabel von einem vorzugsweise reflektierenden Profil umgeben ist, das lediglich zur ersten Randkante des Streifens offen ist und gegebenenfalls mit Schenkeln an die zueinander parallelen Seitenflächen des Streifens anschließt.
Durch diese Ausbildung wird einerseits ein mechanischer Schutz für das lichtleitende Kunststoff-Faser-Kabel erreicht und andererseits gewährleistet, daß möglicherweise auftretendes Streulicht auch zu dem lichtdurchlässigen oder klarsichtigen Materialstreifen hingeführt und an dessen Randkante als Lichteffekt abgestrahlt wird.
Eine unter Umständen bevorzugte Ausführung wird darin gesehen, daß der Streifen parallel zur Fassade ausgerichtet ist und die zweite geschrägte Randkante von der Fassade weg gerichtet verläuft.
Eine alternativ oder zusätzlich vorgesehene Ausbildung
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kann darin bestehen, daß der Streifen orthogonal zur Fassade ausgerichtet ist und die zweite gerade oder geschrägte Randkante von der Fassade weg gerichtet verläuft.
Um die Lichtverluste im Bereich der Lichtführung durch den Materialstreifen gering zu halten und das eingespeiste Licht möglichst vollständig an der gewünschten Randkante des Streifens abgeben zu können, ist vorgesehen, daß an den parallelen Seitenflächen des Streifens teilweise oder vollständig, einseitig oder beidseitig lichtreflektierende Materialstreifen vorgesehen ist.
Zum Schutz gegen Umwelteinflüsse und auch zum Schutz gegen Vandalismus kann zudem vorgesehen sein, daß das lichtleitende Kunststoff-Faser-Kabel sowie der Streifen aus lichtdurchlässigem Material mit Ausnahme von dessen zweiter Randkante auf der der Fassade abgewandten Seite von einem Deckprofil abgedeckt ist, das-an der Fassade fixiert ist.
Vorzugsweise wird dabei ein Deckprofil aus gut haltbarem Material wie Edelstahl oder dergleichen
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eingesetzt, welches in geeigneter Weise an der Fassade befestigt werden kann, so daß Beschädigungen durch Vandalismus weitestgehend auszuschließen sind.
Zwei Ausführungsbeispiele der Erfindung sind in der Zeichnung schematisch dargestellt und im folgenden näher beschrieben. Es zeigt:
Figur 1 einen Querschnitt durch eine
erfindungsgemäße Vorrichtung;
Figur 2 eine Variante in einer Ansicht
analog Figur 1.
In der Zeichnung ist schematisch ein Schnitt durch eine Gebäudefassade gezeigt. Die Vorderkante des Rohbaus des Gebäudes ist bei 1 angegeben. Außenseitig vor dieser Vorderkante kann eine vorgehängte Fassade vorgesehen sein, oder aber es können auch beispielsweise Isolierglasscheiben 2 vor der Vorderkante des Rohbaus angeordnet sein. Im Ausführungsbeispiel ist ein Rücksprung der Fassade zur Anordnung der entsprechenden Beleuchtungsvorrichtung vorgesehen. Der Rücksprung ist bei 3 angegeben. In diesem Rücksprung kann beispielsweise zusätzlich noch ein Fallrohr 4 für
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eine Regenabflußrinne vorgesehen sein. Vor der Fassade ist in geeigneter Weise die Installation von zwei beziehungsweise fünf zueinander parallelen lichtleitenden Kunststoff-Faser-Kabeln 5 vorgesehen. Diese Kabel 5 weisen im Abstand von ca. 2 cm über ihren Längsverlauf Lichtaustrittspunkte auf, durch die das in das Kabel 5 eingespeiste Licht im wesentlichen radial vom Kabel abgegeben wird. Bei den in der Zeichnung Figur 1 angegebenen Kabeln 5 ist der Lichtaustritt bei dem rechten Kabel 5 im wesentlichen nach rechts gerichtet, während bei dem links installierten Kabel 5 der Lichtaustritt im wesentlichen nach links gerichtet ist. Parallel zu dem jeweiligen Kabel 5 ist ein Streifen 6 aus klarsichtigem Material, beispielsweise aus Glas oder Acrylglas angeordnet, wobei der Streifen beispielsweise eine Dicke von ca. 20 mm haben kann. Die erste Randkante 7 des Materialstreifens 6 verläuft parallel zum Kabel und im wesentlichen orthogonal zu den vom Kabel 5 abgegebenen Lichtstrahlen. Die zweite Randkante 8 ist angefast, so daß sie einen teilweise parallel zur ersten Randkante 7 gerichteten Bereich und einen um etwa 30 ° geschrägten Bereich aufweist, wobei der geschrägte Bereich von der Fassade weg gerichtet ist. Bei der Ausführungsform nach Figur 2
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ist in dem später noch zu erläuternden Mittelbereich die Randkante 8 dachförmig geschrägt oder auch parallel zur Randkante 7 ausgebildet, wodurch unterschiedliche Lichteffekte erreicht werden können.
Die Kabel 5 sind über nur schematisch bei 9 angegebene Zuleitungs-Lichtkabel, die an das eine Ende des jeweiligen Kabels 5 anschließen, durch die Fassade hindurchgeführt, und zwar zu einem an beliebiger Stelle hinter der Fassade befindlichen Installationsraum, in dem eine oder mehrere elektrische Lichtquellen installiert sind, mittels derer Licht in die Zuleitungs-Lichtkabel 9 und somit in die lichtleitenden Kunststoff-Faser-Kabel 5 eingespeist werden kann.
Das lichtleitende Kunststoff-Faser-Kabel 5 besteht vorzugsweise aus PMMA-Fasern. Das lichtleitende Kunststoff-Faser-Kabel 5 ist von einem vorzugsweise reflektierenden Profil 10, im Ausführungsbeispiel einem U-Profil, umgeben, das lediglich zur ersten Randkante 7 des Streifens 6 hin offen ist und mit seinen Schenkeln an die zueinander parallelen Seitenflächen des Streifens 6 anschließt.
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Bei der Ausbildung gemäß Figur 1 sind die quasi plan parallele Platten bildenden Streifen 6 parallel zur Fassade ausgerichtet, wobei der geschrägte Teil der zweiten Randkante 8 von der Fassade weg gerichtet verläuft. Bei der Ausbildung nach Figur 2 sind rechts und links entsprechende Anordnungen vorgesehen, während mittig die Streifen 6 orthogonal zur Fassade gerichtet verlaufen und die zweite Randkante 8 geschrägt oder auch gerade ausgebildet ist und auf der der Fassade abgewandten Seite vorgesehen ist.
Insbesondere bei der Ausbildung nach Figur 1 ist in dem Bereich der Seitenfläche der Platte 6, der dem geschrägten Bereich 8 gegenübersteht, ein zusätzlicher Licht reflektierender dünner Materialstreifen 11 vorgesehen, der beispielsweise durch eine dünne Edelstahlbeilage gebildet sein kann.
Die lichtleitenden Kunststoff-Faser-Kabel 5 samt Profil 10 und Streifen 6 sind im wesentlichen nur mit Ausnahme von dessen zweiter Randkante 8 auf der Fassade abgewandten Seite von einem Deckprofil 12 abgedeckt, das an der Fassade befestigt ist. Die Fassadenbefestigung ist bei 13 schematisch gezeigt. Zusätzlich ist bei der Ausbildung nach Figur 2 noch
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eine Fixierung der von der Fassade weg gerichteten Schenkel des Deckprofils 12 aneinander vorgesehen, was bei 14 schematisch veranschaulicht ist.
Die Fassade ist im übrigen in üblicher Weise mit Dämmmaterial und Isolierung versehen. Dabei ist auch der Bereich, in dem die Beleuchtungseinrichtung vorgesehen ist, abgedichtet und isoliert, wozu zwischen den Streifen 6 und der entsprechenden Gegenanlageflache des Fassadenbereiches Dichtstreifen vorgesehen sein können, ebenso wie zwischen dem Abdeckprofil 12 und den Streifen 6. Das vorzugsweise aus Edelstahl bestehende Abdeckprofil 12 ist nicht nur ein Schutz gegen Witterungseinflüsse, sondern ebenfalls ein Schutz gegen Vandalismus, wozu die entsprechenden Befestigungsmittel vorzugsweise in der Art ausgebildet sind, daß sie nicht oder nur schwer lösbar sind.
Die Erfindung ermöglicht unterschiedlichste Fassadenbeleuchtungen unter Anwendung des gleichen Konstruktionsprinzips.
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Die Erfindung ist nicht auf die Ausführungsbeispiele beschränkt, sondern im Rahmen der Offenbarung vielfach variabel.
Alle neuen, in der Beschreibung und/oder Zeichnung offenbarten Einzel- und Kombinationsmerkmale werden als erfindungswesentlich angesehen.
Claims (7)
1. Vorrichtung zur Beleuchtung der Fassade eines Gebäudes, gekennzeichnet durch die Kombination folgender Merkmale:
vor der Fassade oder in Ausnehmungen der Fassade ist mindestens ein lichtleitendes Kunststoff-Faser-Kabel (5) mit einer Vielzahl von Lichtpunkten installiert, durch die das in das Kabel (5) eingespeiste Licht radial vorzugsweise in einer Richtung vom Kabel (5) abgegeben wird,
parallel zum Kabel (5) ist mindestens ein Streifen (6) aus lichtdurchlässigem, vorzugsweise klarsichtigem Material angeordnet, dessen eine erste Randkante (7) parallel zum Kabel (5) und im wesentlichen orthogonal zu den vom Kabel (5) abgegebenen Lichtstrahlen gerichtet verläuft und dessen andere zweite parallel zum Kabel (5) gerichtete Randkante (8) parallel zur ersten Randkante (7) verläuft oder abgeschrägt ist und einen optisch in Erscheinung tretenden Lichtaustrittsbereich bildet,
das Kabel (5) oder auch mehrere derartige Kabel (5) ist oder sind über Zuleitungs-Lichtleitkabel (9) durch die Fassade in einen hinter der Fassade befindlichen Installationsraum geführt, in dem mindestens eine elektrische Lichtquelle installiert ist, mittels derer Licht in das Zuleitungs- Lichtleitkabel (9) und das lichtleitende Kunststoff- Faser-Kabel (5) einspeisbar ist.
vor der Fassade oder in Ausnehmungen der Fassade ist mindestens ein lichtleitendes Kunststoff-Faser-Kabel (5) mit einer Vielzahl von Lichtpunkten installiert, durch die das in das Kabel (5) eingespeiste Licht radial vorzugsweise in einer Richtung vom Kabel (5) abgegeben wird,
parallel zum Kabel (5) ist mindestens ein Streifen (6) aus lichtdurchlässigem, vorzugsweise klarsichtigem Material angeordnet, dessen eine erste Randkante (7) parallel zum Kabel (5) und im wesentlichen orthogonal zu den vom Kabel (5) abgegebenen Lichtstrahlen gerichtet verläuft und dessen andere zweite parallel zum Kabel (5) gerichtete Randkante (8) parallel zur ersten Randkante (7) verläuft oder abgeschrägt ist und einen optisch in Erscheinung tretenden Lichtaustrittsbereich bildet,
das Kabel (5) oder auch mehrere derartige Kabel (5) ist oder sind über Zuleitungs-Lichtleitkabel (9) durch die Fassade in einen hinter der Fassade befindlichen Installationsraum geführt, in dem mindestens eine elektrische Lichtquelle installiert ist, mittels derer Licht in das Zuleitungs- Lichtleitkabel (9) und das lichtleitende Kunststoff- Faser-Kabel (5) einspeisbar ist.
2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das lichtleitende Kunststoff- Faser-Kabel (5) aus PMMA-Fasern besteht.
3. Vorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß das lichtleitende Kunststoff- Faser-Kabel (5) von einem vorzugsweise reflektierenden Profil (10) umgeben ist, das lediglich zur ersten Randkante (7) des Streifens (6) offen ist und gegebenenfalls mit Schenkeln an die zueinander parallelen Seitenflächen des Streifens (6) anschließt.
4. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß der Streifen (6) parallel zur Fassade ausgerichtet ist und die zweite geschrägte Randkante (8) von der Fassade weg gerichtet verläuft.
5. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß der Streifen (6) orthogonal zur Fassade ausgerichtet ist und die zweite gerade oder geschrägte Randkante (8) von der Fassade weg gerichtet verläuft.
6. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß an den parallelen Seitenflächen des Streifens (6) teilweise oder vollständig, einseitig oder beidseitig lichtreflektierende Materialstreifen (11) vorgesehen ist.
7. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß das lichtleitende Kunststoff-Faser-Kabel (5) sowie der Streifen (6) aus lichtdurchlässigem Material mit Ausnahme von dessen zweiter Randkante (8) auf der der Fassade abgewandten Seite von einem Deckprofil (12) abgedeckt ist, das an der Fassade fixiert ist.
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| DE (1) | DE29916729U1 (de) |
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