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DE29915319U1 - Behältnis für ein elektronisches Gerät - Google Patents

Behältnis für ein elektronisches Gerät

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DE29915319U1
DE29915319U1 DE29915319U DE29915319U DE29915319U1 DE 29915319 U1 DE29915319 U1 DE 29915319U1 DE 29915319 U DE29915319 U DE 29915319U DE 29915319 U DE29915319 U DE 29915319U DE 29915319 U1 DE29915319 U1 DE 29915319U1
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DE29915319U
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    • H04ELECTRIC COMMUNICATION TECHNIQUE
    • H04BTRANSMISSION
    • H04B1/00Details of transmission systems, not covered by a single one of groups H04B3/00 - H04B13/00; Details of transmission systems not characterised by the medium used for transmission
    • H04B1/38Transceivers, i.e. devices in which transmitter and receiver form a structural unit and in which at least one part is used for functions of transmitting and receiving
    • H04B1/3827Portable transceivers
    • H04B1/3833Hand-held transceivers
    • HELECTRICITY
    • H05ELECTRIC TECHNIQUES NOT OTHERWISE PROVIDED FOR
    • H05KPRINTED CIRCUITS; CASINGS OR CONSTRUCTIONAL DETAILS OF ELECTRIC APPARATUS; MANUFACTURE OF ASSEMBLAGES OF ELECTRICAL COMPONENTS
    • H05K5/00Casings, cabinets or drawers for electric apparatus
    • H05K5/10Casings, cabinets or drawers for electric apparatus comprising several parts forming a closed casing
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    • HELECTRICITY
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    • H04B2001/3894Waterproofing of transmission device

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  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Microelectronics & Electronic Packaging (AREA)
  • Computer Networks & Wireless Communication (AREA)
  • Signal Processing (AREA)
  • Purses, Travelling Bags, Baskets, Or Suitcases (AREA)

Description

3809/G/001
U=Li1Ry W &:KlÄu M an N
Patent- und Rechtsanwälte
European Patent and Trademark Attorneys
Heidelberg, 31. August 1999/kb:
der Herren
betreffend ein
Gebrauchsmusteranmeldung
Matthias Jost Heiliggeiststraße 3
69117 Heidelberg
und
Georg Schwarz Kleingemünderstraße 12/2
69118 Heidelberg
,Behältnis für ein elektronisches Gerät'
• ·
Luisenstraße 14 D-69115 Heidelberg Telefon +49 62 21/60 43-0 Telefax +49 62 21/60 43-60 iil: un@hd-patent.de
Die Erfindung betrifft ein Behältnis für ein elektronisches Gerät, insbesondere ein Mobilfunktelefon.
Behältnisse der in Rede stehenden Art sind seit langem aus der Praxis bekannt und existieren in den unterschiedlichsten Ausführungsformen. Dabei sind insbesondere flexible, als Taschen ausgebildete Behältnisse für elektronische Geräte bekannt. Bei den elektronischen Geräten kann es sich um Geräte jedweder Art handeln, beispielsweise Notebooks, elektronische Kalender und insbesondere Mobiltelefone. Der Übersichtlichkeit halber wird die hier vorliegende Erfindung im Folgenden beispielhaft anhand ihrer Verwendung für ein Mobiltelefon beschrieben. Damit ist jedoch keine Einschränkung auf diese spezielle Verwendung verbunden.
Im Bereich der Mobiltelefone sind Behältnisse bekannt, die als flexible Hüllen für die Mobiltelefone dienen. Dabei sind die Behältnisse derart flexibel ausgestaltet, dass eine Bedienung der Mobiltelefone auch während ihrer Aufnahme in dem Behältnis - insbesondere ein Drücken der Bedienungstasten - auf einfache Weise möglich ist. Des Weiteren ermöglicht die Flexibilität der bekannten Behältnisse ein bequemes Einstecken und Tragen der Behältnisse mit darin aufbewahrtem Mobiltelefon in einer Hosen- oder Hemdtasche, ohne dass hierdurch eine wesentliche Behinderung des Trägers verursacht ist. Die bekannten Behältnisse bieten des Weiteren einen Schutz gegen geringe Stöße und gegen einen nicht zu starken Kratzangriff.
Bei dem bekannten Behältnis ist jedoch problematisch, dass ein ausreichender Schutz des Mobiltelefons gegen starke Stöße oder starke Kratzangriffe nicht gewährleistet ist. Schon beim Herabfallen des im bekannten Behältnis aufbewahrten Mobiltelefons aus beispielsweise einer Hemdtasche des Trägers ist eine starke Beschädigung des Mobiltelefons möglich. Das gleiche gilt für ein Anstoßen des Mobiltelefons an beispielsweise eine Tür bei der Aufbewahrung des Behältnisses in der Hosentasche. Ganz besonders hoch ist die Beschädigungsgefahr für ein Mobiltelefon jedoch bei der Mitführung während stark bewegungsintensiver sportlicher Betätigungen oder bei Wassersportarten oder während
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handwerklicher beruflicher Aktivitäten, beispielsweise im Baubereich. Ein hohes Maß an Absicherung des Mobiltelefons ist auch während des Fahrrad- oder gar Motorradfahrens wünschenswert. Bei sämtlichen oben genannten Aktivitäten bietet das bekannte Behältnis keinen ausreichenden Schutz des Mobiltelefons vor Beschädigungen.
Der vorliegenden Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, ein Behältnis der eingangs genannten Art anzugeben, bei dem eine hohe Beschädigungssicherheit für elektronische Geräte mit konstruktiv einfachen Mitteln realisiert ist.
Erfindungsgemäß wird die voranstehende Aufgabe durch ein Behältnis mit den Merkmalen des Schutzanspruchs 1 gelöst. Danach ist das Behältnis durch eine das Gerät zumindest abschnittsweise umhüllende, im wesentlichen starre Schale gekennzeichnet.
In erfindungsgemäßer Weise ist zunächst erkannt worden, dass das bekannte flexible Behältnis nur ein begrenztes Maß an Beschädigungssicherheit für ein elektronisches Gerät liefert. In weiter erfindungsgemäßer Weise ist dann erkannt worden, dass die Ausbildung des Behältnisses in Form einer starren Schale die obige Aufgabe auf überraschend einfache Weise löst. Hierzu umhüllt die Schale das Gerät zumindest abschnittsweise, d. h. zumindest im Bereich besonders empfindlicher Bereiche des Geräts. Die Ausbildung des Behältnisses als im wesentlichen starre Schale bietet insbesondere hinsichtlich des Verkratzens des Mobiltelefons und damit auch eines möglichen Abreißens von Bedienungstasten des Geräts eine besonders hohe Sicherheit. Kratzer sind nahezu vollständig ausgeschlossen. Des Weiteren existiert ein hoher Schutz bei Druckbelastungen und damit vor Quetschungen des Behältnisses bzw. des Geräts. Demnach steht einem Mitführen des Geräts auch während stark beanspruchenden und gefährdenden Tätigkeiten nichts im Wege.
Folglich ist mit dem erfindungsgemäßen Behältnis ein Behältnis angegeben, bei dem eine hohe Beschädigungssicherheit für elektronische Geräte mit konstruktiv einfachen Mitteln erreicht ist.
Im Hinblick auf ein einfaches Einsetzen des Geräts in die Schale könnte die Schale zumindest zwei zusammensetzbare, im wesentlichen starre Teilschalen aufweisen. Je nach Erfordernis könnten die Teilschalen zur weitgehend vollständigen Umhüllung des Geräts oder auch nur zur Umhüllung von bestimmten Bereichen des Geräts ausgebildet sein.
Die Teilschalen könnten in besonders praktischer Weise unterschiedlich groß ausgebildet sein. Dabei wäre ein Bedienen des Geräts dahingehend vereinfacht, dass je nach Erfordernis nur die kleinere Teilschale oder die größere Teilschale, in der sich das Gerät befinden könnte, abzunehmen ist. Dabei könnte das Geräte in der größeren Teilschale verbleiben und gegebenenfalls in diesem Zustand vollständig bedienbar sein.
Bei einer anderen Ausführungsform könnten die Teilschalen identisch ausgebildet sein. Hierbei ergibt sich ein Vorteil hinsichtlich der Herstellung des Behältnisses, da nur ein Typ von Teilschalen herzustellen ist.
Zur Vermeidung einer zu starken Stoßübertragung von der Schale auf das Gerät während eines Stoßes und damit zur Reduktion des Beschädigungsrisikos für das Gerät könnte die Schale oder zumindest eine Teilschale auf ihrer Innenseite eine Stoßdämpfungseinrichtung aufweisen. Dabei könnte die Stoßdämpfungseinrichtung durch eine Federung gebildet sein.
In besonders einfacher Weise könnte die Stoßdämpfungseinrichtung eine zumindest bereichsweise auf der Innenseite angeordnete stoßdämpfende Auskleidung aufweisen. Eine derartige Auskleidung könnte insbesondere im Bereich besonders empfindlicher Teile des Geräts in der Schale oder Teilschale angeordnet sein. Die Auskleidung könnte Gummi, insbesondere Zellkautschuk, Kunststoff oder Schaumstoff aufweisen. Je nach Erfordernis könnte hier das geeignete Material ausgewählt werden. Des Weiteren könnte eine Auskleidung des Behältnisses an die Größe eines individuellen Gerätetyps angepaßt sein.
Im Hinblick auf eine besonders sichere Aufbewahrung des Geräts im Behältnis könnte die Auskleidung das Gerät im geschlossenen Zustand des Behältnisses nahezu vollständig oder auch vollständig umschließen. Ungeachtet der Stoßrichtung ist damit ein umfassender Schutz für das Gerät gewährleistet.
Weiterhin im Hinblick auf eine besonders hohe Beschädigungssicherheit könnte die Schale oder zumindest eine Teilschale eine Halteeinrichtung für das Gerät aufweisen. Hierdurch wäre eine ungewollte Bewegung des Geräts in dem Behältnis und insbesondere ein Herausfallen des Geräts im geöffneten Zustand der Schale oder der Teilschalen vermieden.
Die Halteeinrichtung könnte auf der Innenseite der Schale, der Teilschale oder der Teilschalen ausgebildet sein. In konstruktiv besonders einfacher Weise könnte die Halteeinrichtung zumindest eine Klammer oder einen Riemen oder eine sonstige an das Gerät angepasste Rasteinrichtung aufweisen. Bei einer an das Gerät speziell angepassten Rasteinrichtung könnten die individuelle Ausgestaltung des jeweiligen Geräts und dabei gegebenenfalls individuelle Ausnehmungen des Geräts genutzt werden. Eine Klammer könnte das Gerät zumindest bereichsweise umgreifen.
Hinsichtlich einer besonders hohen Dichtigkeit des Behältnisses könnte zumindest eine Teilschale eine mindestens abschnittsweise entlang ihres Randes umlaufende Dichtung aufweisen. Beim Zusammensetzen mit einer anderen Teilschale könnte die Dichtung einem derartigen Druck ausgesetzt werden, dass eine insgesamt dichte Verbindung zwischen den Teilschalen realisiert ist. Eine derart dichte Verbindung könnte abschnittsweise oder entlang des gesamten Randes der Teilschale oder der Teilschalen erreicht werden.
Im Hinblick auf eine besonders sichere Anordnung der Dichtung an der Teilschale könnte die Dichtung in einem Falz oder in einer Nut der Teilschale angeordnet sein. Hierdurch wäre ein Verrutschen der Dichtung beim Zusammensetzen der Teilschalen vermieden. Diesbezüglich könnte die Dichtung auch mit der Teilschale oder in dem Falz oder in der Nut verklebt sein.
Insbesondere bei einem Mobiltelefon kann es erforderlich sein, dass die Schale oder eine Teilschale einen Durchgang für eine Antenne des Geräts aufweist. Zur Gewährleistung einer hohen Dichtigkeit dieses Durchgangs hinsichtlich Staub und/oder Wasser könnte der Durchgang eine umlaufende Dichtung aufweisen, die derart dimensioniert ist, dass die durchgeschobene Antenne die Dichtung gegen die Schale oder Teilschale drückt und dadurch eine dichte Verbindung herstellt. Als Dichtungsmaterial könnte beispielsweise Gummi oder Kunststoff verwendet werden.
Alternativ zu einer um den Durchgang umlaufenden Dichtung könnte dem Durchgang eine Umhüllung für die von der Schale oder Teilschale abragende Antenne zugeordnet sein. Mit anderen Worten könnte hier die Schale oder Teilschale eine Art Dichtungskappe aufweisen, die von der Schale oder Teilschale abragt und zur Aufnahme der Antenne dient. Zwischen der Umhüllung und der Schale oder Teilschale könnte dann eine dauerhaft dichte Verbindung vorliegen. Auch die Umhüllung könnte aus Gummi oder Kunststoff ausgebildet sein.
Bei einer Ausgestaltung des Behältnisses aus Metall könnte die Empfangs- und/oder Sendefähigkeit eines als Telekommunikationsgerät ausgebildeten Geräts eingeschränkt oder gar vollständig verhindert sein, da das metallische Behältnis als Abschirmung wirkt. In einem solchen Fall ist es vorteilhaft, einen Durchgang für eine Antenne vorzusehen und/oder im Bereich der Empfangs- und/oder Sendeeinrichtungen des Geräts Kunststoffbereiche im Behältnis einzuarbeiten, die eine Empfangs- und/oder Sendetätigkeit des Geräts durch die Kunststoffbereiche zulassen.
Insbesondere bei der Aufnahme eines Mobilfunktelefons könnte die Schale oder eine Teilschale mindestens einen Durchgang zum Sprechen in ein Mikrofon und/oder einen Durchgang zum Hören aus einem Lautsprecher aufweisen. Dabei könnten mehrere Durchgänge mit geringem Durchmesser vorgesehen sein. Hierdurch wäre die Stabilität der Schale nicht wesentlich beeinträchtigt.
Zur Beibehaltung einer hohen Staub- und/oder Wasserdichtigkeit könnten der Durchgang oder die Durchgänge eine Abdichtung aufweisen. Eine derartige Abdichtung sollte jedoch derart ausgebildet sein, dass Schallwellen nicht wesentlich durch die Abdichtung gedämpft werden. Die Abdichtung könnte eine vorzugsweise aufklebbare Folie aufweisen, die einerseits Schallwellen nicht übermäßig absorbiert und andererseits eine hohe Dichtigkeit des Behältnisses gewährleistet. Die Folie könnte dabei von innerhalb der Schale aus auf die Durchgänge aufgeklebt sein.
Hinsichtlich einer sicheren Positionierung der Teilschalen relativ zueinander beziehungsweise zur Vermeidung eines Verrutschens der Teilschalen gegeneinander im zusammengesetzten Zustand der Schale könnten die Teilschalen zumindest abschnittsweise entlang ihren Rändern ausgebildete Eingriffsmittel zum gegenseitigen Eingriff aufweisen. Derartige Eingriffsmittel könnten auf unterschiedliche Weise ausgestaltet sein. Hierbei ist einerseits an ein oder mehrere vom Rand der Teilschale oder der Teilschalen abragende Führungselemente gedacht. Ein derartiges Führungselement könnte quasi in Verlängerung des Rands vom Rand abragen, so dass das Führungselement bei zusammengesetzter Schale im Bereich der anderen Teilschale anliegt oder in einer Ausnehmung der anderen Teilschale angeordnet ist.
Alternativ oder zusätzlich hierzu könnte das Eingriffsmittel auch durch einen Falz und/oder eine Nute gebildet sein, der oder die im Randbereich der Teilschale oder der Teilschalen ausgebildet sein könnten. Bei allen Ausgestaltungen eines Eingriffsmittels ist wesentlich, dass die Teilschalen einfach zusammensetzbar und wieder auseinandernehmbar sind, wobei im zusammengesetzten Zustand eine sichere Verbindung zwischen den Teilschalen hergestellt ist.
Zur Verriegelung der Teilschalen miteinander im zusammengesetzten Zustand der Schale könnte den Teilschalen ein Schließmechanismus zugeordnet sein. Hierbei ist ein Schließmechanismus mit Rastmitteln besonders günstig. Dabei ist wesentlich, daß der Schließmechanismus bzw. die Rastmittel ein sicheres Ver-
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schließen der Teilschalen und gleichzeitig ein einfaches Öffnen der Teilschalen ermöglichen.
In konstruktiv besonders einfacher Weise könnten die Rastmittel ein einer Teilschale zugeordnetes Federelement und ein der anderen Teilschale zugeordnetes Rastelement für das Federelement aufweisen. Das Federelement könnte dem Randbereich einer Teilschale zugeordnet sein und quasi in Verlängerung des Rands der Teilschale von der Teilschale in Richtung anderer Teilschale abragen. Das Federelement könnte aus Federstahl hergestellt sein. Durch den Zusammensetzvorgang könnte das Federelement aus seiner entspannten Lage wegbewegt werden und beim vollständigen Verschluß zwischen den Teilschalen in ein beispielsweise als Ausnehmung ausgebildetes Rastelement einrasten. Zum Öffnen der Schale könnte das Federelement von außerhalb der Schale in seine gespannte Stellung gedrückt werden, wobei ein Öffnen der Schale bzw. ein Trennen der Teilschalen voneinander ermöglicht wäre. Der Zugang zu dem Federelement von außen könnte in vorteilhafter Weise abgedichtet sein.
Alternativ oder zusätzlich zu wie oben beschrieben ausgestalteten Rastmitteln könnten die Rastmittel ein einer Teilschale zugeordnetes Einschubelement und ein der anderen Teilschale zugeordnetes Aufnahmeelement für das Einschubelement aufweisen. Das Einschubelement könnte zungenförmig und das Aufnahmeelement in Form einer Öse ausgebildet sein. In besonders vorteilhafter Weise könnte eine Kombination von Einschubelement und Aufnahmeelement mit dem oben beschriebenen Federelement und Rastelement vorliegen. Hierdurch wäre ein besonders einfaches Öffnen und Schließen der Schale gewährleistet. Zum Zusammensetzen der Schale müßte zunächst das Einschubelement in das Aufnahmeelement eingeführt werden. Anschließend könnten die Teilschalen zusammengesetzt werden, wobei das Federelement mit dem Rastelement eingreift. Hierdurch ist eine einfache und sichere Verbindung zwischen zwei Teilschalen realisiert.
Bei jeglicher Art von Schließmechanismus ist es vorteilhaft, wenn dem Schließmechanismus Dichtungsmittel zugeordnet sind. Hierdurch kann eine Staub- und/oder Wasserdichtigkeit hergestellt werden.
Hinsichtlich einer einfachen Handhabung des Behältnisses könnte die Schale oder zumindest eine Teilschale eine Trageinrichtung aufweisen. Hierdurch ist ein Mitführen des Behältnisses wesentlich erleichtert. Dabei könnte die Trageinrichtung eine Schlaufe oder eine Klammer oder einen Ring aufweisen. Hierdurch ist eine Befestigung an einem Gürtel, an einer Tasche oder an einem Hosenbund einfach möglich.
Als Material für die Schale oder Teilschalen bietet sich jedes im wesentlichen starre Material an. Hierbei könnten die Schale oder die Teilschalen zumindest teilweise aus Metall, Kunststoff oder aus einem kohlefaserverstärkten Kunststoff ausgebildet sein. Je nach Erfordernis hinsichtlich Gewicht und Stabilität kann das geeignete Material ausgewählt werden. Als Metall bietet sich insbesondere Stahl oder Aluminium an, wobei hier ebenfalls ein höheres Gewicht und eine höhere Stabilität des Behältnisses gegeneinander abzuwägen sind.
Es gibt nun verschiedene Möglichkeiten, die Lehre der vorliegenden Erfindung in vorteilhafter Weise auszugestalten und weiterzubilden. Dazu ist einerseits auf die dem Schutzanspruch 1 nachgeordneten Ansprüche, andererseits auf die nachfolgende Erläuterung eines bevorzugten Ausführungsbeispiels der Erfindung anhand der Zeichnung zu verweisen. In Verbindung mit der Erläuterung des bevorzugten Ausführungsbeispiels der Erfindung anhand der Zeichnung werden auch im allgemeinen bevorzugte Ausgestaltungen und Weiterbildungen der Lehre erläutert. In der Zeichnung zeigen
Fig. 1 in einer perspektivischen Ansicht, einerseits von oben und andererseits von unten, das Ausführungsbeispiel eines erfindungsgemäßen Behältnisses für ein elektronisches Gerät,
Fig. 2 in einer Draufsicht eine Teilschale mit eingelegtem Mobilfunktelefon
gemäß dem Ausführungsbeispiel aus Figur 1,
Fig. 3 in einer Seitenansicht, teilweise geschnitten, die Teilschale aus Figur 2, in Richtung des Antennendurchgangs gesehen, und
Fig. 4 in einer schematischen Darstellung, teilweise geschnitten, die beiden Teilschalen des Behältnisses aus Figur 1.
Figur 1 zeigt das Ausführungsbeispiel eines erfindungsgemäßen Behältnisses in einer perspektivischen Ansicht, und zwar im linken Bereich der Figur 1 von oben und im rechten Bereich der Figur 1 von unten. Das Behältnis nimmt ein elektronisches Gerät 1 in Form eines Mobilfunktelefons auf. Zur Gewährleistung einer hohen Beschädigungssicherheit für das Gerät 1 weist das Behältnis eine das Gerät 1 quasi vollständig umhüllende im wesentlichen starre Schale 2 auf. Die Schale 2 ist aus zwei Teilschalen 3 und 4 aufgebaut. Dabei ist die Teilschale 3 größer als die Teilschale 4 ausgebildet.
Das Gerät 1 ist in der Teilschale 3 fixiert. Die Teilschale 3 ist von der Teilschale 4 mit dem Gerät 1 abnehmbar. Zwischen den beiden Teilschalen 3 und 4 verläuft eine Dichtung 5 zum staub- und wasserdichten Verschließen des Behältnisses. Die Dichtung 5 ist entlang des Rands der Teilschale 3 und 4 angeordnet.
Die Teilschale 3 weist einen Durchgang 6 für die Antenne des Mobilfunktelefons auf. Der Durchgang 6 weist eine umlaufende Dichtung 7 auf. Zur Gewährleistung der Dichtigkeit des Behältnisses könnte die Teilschale 3 auch eine die Antenne umhüllende Kappe aufweisen. Die Kappe wäre dabei um den Durchgang 6 angeordnet, wobei zwischen der Kappe und dem Durchgang 6 die Dichtigkeit zu gewährleisten ist. Die Antenne 1 könnte dann von innerhalb der Teilschale 3 aus in die Kappe eingeschoben werden.
Die Teilschale 4 weist Durchgänge 8 zum Hören aus dem Lautsprecher des Mobilfunktelefons auf. Des Weiteren könnte die Teilschale 4 auch Durchgänge zum Sprechen in ein Mikrophon des Mobilfunktelefons aufweisen.
Zur Gewährleistung eines sicheren Verschließens der beiden Teilschalen 3 und 4 miteinander weisen die Teilschalen 3 und 4 einen Schließmechanismus auf, der Rastmittel 9 umfasst. Die Rastmittel 9 umfassen ein der Teilschale 4 zugeordnetes Federelement 10 und ein der anderen Teilschale 3 zugeordnetes Rastelement 11 für das Federelement 10 auf. Beim Verschließen des Behältnisses schnappt das Federelement 10 in das als Ausnehmung ausgebildete Rastelement 11 ein. Die Rastmittel 9 weisen des Weiteren ein der Teilschale 3 zugeordnetes Einschubelement 12 und ein der Teilschale 4 zugeordnetes Aufnahmeelement 13 für das Einschubelement 12 auf. Das Einschubelement 12 ist quasi zungenförmig ausgebildet. Das Aufnahmeelement 13 weist einen Durchgang für das Einschubelement 12 auf. Beim Zusammensetzen der Teilschalen 3 und 4 wird die Teilschale 3 mit ihrem Einschubelement 12 zunächst in den Durchgang des Aufnahmeelements 13 eingeführt. Anschließend wird die Teilschale 3 an die Teilschale 4 herangeklappt wobei das Federelement 10 und das Rastelement 11 miteinander eingreifen. Damit ist das Behältnis verschlossen.
Zur Sicherung der beiden Teilschalen 3 und 4 gegen ein Verschieben der Teilschalen 3 und 4 relativ zueinander weist die Teilschale 4 Führungselemente 14 auf. Alternativ oder zusätzlich zu dem Führungselement 14 könnten auch ein Falz und/oder eine Nut zur Führung der Teilschalen 3 und 4 gegeneinander vorgesehen sein.
Zum einfachen Handhaben des Behältnisses ist der Teilschale 4 eine Trageinrichtung in Form einer Schlaufe 15 zugeordnet. Die Schlaufe 15 ist um ihren Befestigungspunkt an der Teilschale 4 drehbar angeordnet, so dass das Behältnis gedreht werden kann, wenn das Behältnis mittels der Schlaufe 15 an beispielsweise einem Gürtel befestigt ist.
Figur 2 zeigt eine Draufsicht der Teilschale 3 mit eingelegtem Gerät 1, wobei das Gerät 1 ein Mobilfunktelefon ist. Im Hinblick auf eine stoßgedämpfte Anordnung des Geräts 1 in der Teilschale 3 weist die Teilschale 3 eine Stoßdämpfungseinrichtung in Form einer Auskleidung 16 auf ihrer Innenseite auf. Die Auskleidung 16 könnte beispielsweise aus Schaumstoff ausgebildet sein.
Zur Vermeidung von ungewollten Bewegungen des Geräts 1 in der Teilschale 3 weist die Teilschale 3 eine als Klammer 17 ausgebildete Halteeinrichtung für das Gerät 1 auf.
Die Klammer 17 ist besonders gut in Figur 3 zu sehen, die eine teilweise geschnittene Seitenansicht der Teilschale 3 aus Figur 2 zeigt.
Figur 4 zeigt in einer teilweise geschnittenen, schematischen Darstellung die beiden Teilschalen 3 und 4 des Behältnisses aus Figur 1. Zur Vermeidung von Wiederholungen wird hinsichtlich der in Figur 4 verwendeten Bezugsziffern auf die Beschreibung zur Figur 1 verwiesen.
Des Weiteren ist in Figur 4 eine Abdichtung für die Durchgänge 8 in Form einer Folie 18 gezeigt, die von der Innenseite der Teilschale 4 aus auf die Durchgänge 8 geklebt ist.
Hinsichtlich weiterer vorteilhafter Ausgestaltungen und Weiterbildungen der erfindungsgemäßen Lehre wird einerseits auf den allgemeinen Teil der Beschreibung und andererseits auf die beigefügten Schutzansprüche verwiesen.
Abschließend sei ganz besonders hervorgehoben, dass das zuvor rein willkürlich gewählte Ausführungsbeispiel lediglich zur Erörterung der erfindungsgemäßen Lehre dient, diese jedoch nicht auf dieses Ausführungsbeispiel einschränkt.
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Claims (33)

1. Behältnis für ein elektronisches Gerät (1), insbesondere ein Mobilfunktelefon, gekennzeichnet durch eine das Gerät (1) zumindest abschnittsweise umhüllende, im wesentlichen starre Schale (2).
2. Behältnis nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Schale (2) zumindest zwei zur weitgehend vollständigen Umhüllung des Geräts (1) zusammensetzbare, im wesentlichen starre Teilschalen (3, 4)aufweist.
3. Behältnis nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Teilschalen (3, 4) unterschiedlich groß ausgebildet sind.
4. Behältnis nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Teilschalen (3, 4) identisch ausgebildet sind.
5. Behältnis nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass die Schale (2) oder zumindest eine Teilschafe (3, 4) auf ihrer Innenseite eine Stoßdämpfungseinrichtung aufweist.
6. Behältnis nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass die Stoßdämpfungseinrichtung eine zumindest bereichsweise auf der Innenseite angeordnete stoßdämpfende Auskleidung (16) aufweist.
7. Behältnis nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass die Auskleidung (16) Gummi, Kunststoff oder Schaumstoff aufweist.
8. Behältnis nach Anspruch 6 oder 7, dadurch gekennzeichnet, dass die Auskleidung (16) das Gerät (1) im geschlossenen Zustand des Behältnisses vollständig umschließt.
9. Behältnis nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass die Schale (2) oder zumindest eine Teilschale (3) eine Halteeinrichtung für das Gerät (1) aufweist.
10. Behältnis nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, dass die Halteeinrichtung auf der Innenseite der Schale (2), der Teilschale (3) oder der Teilschalen ausgebildet ist.
11. Behältnis nach Anspruch 9 oder 10, dadurch gekennzeichnet, dass die Halteeinrichtung zumindest eine Klammer (17) oder einen Riemen oder eine sonstige an das Gerät (1) angepasste Rasteinrichtung aufweist.
12. Behältnis nach einem der Ansprüche 2 bis 11, dadurch gekennzeichnet, dass zumindest eine Teilschale (3, 4) eine mindestens abschnittsweise entlang ihres Randes umlaufende Dichtung (5) aufweist.
13. Behältnis nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, dass die Dichtung (5) in einem Falz oder in einer Nut angeordnet, vorzugsweise verklebt ist.
14. Behältnis nach einem der Ansprüche 1 bis 13, dadurch gekennzeichnet, dass die Schale (2) oder eine Teilschale (3) einen Durchgang (6) für eine Antenne des Geräts (1) aufweist.
15. Behältnis nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, dass der Durchgang (6) eine umlaufende Dichtung (7) aufweist.
16. Behältnis nach Anspruch 15, dadurch gekennzeichnet, dass die Dichtung (7) aus Gummi oder Kunststoff ausgebildet ist.
17. Behältnis nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, dass dem Durchgang eine Umhüllung für die von der Schale (2) oder Teilschale (3) abragende Antenne zugeordnet ist.
18. Behältnis nach Anspruch 17, dadurch gekennzeichnet, dass die Umhüllung aus Gummi oder Kunststoff ausgebildet ist.
19. Behältnis nach einem der Ansprüche 1 bis 18, dadurch gekennzeichnet, dass die Schale oder eine Teilschale mindestens einen Durchgang zum Sprechen in ein Mikrofon aufweist.
20. Behältnis nach einem der Ansprüche 1 bis 19, dadurch gekennzeichnet, dass die Schale (2) oder eine Teilschale (4) mindestens einen Durchgang (8) zum Hören aus einem Lautsprecher aufweist.
21. Behältnis nach Anspruch 19 oder 20, dadurch gekennzeichnet, dass der Durchgang (8) oder die Durchgänge eine Abdichtung aufweisen.
22. Behältnis nach Anspruch 21, dadurch gekennzeichnet, dass die Abdichtung eine vorzugsweise aufklebbare Folie (18) aufweist.
23. Behältnis nach einem der Ansprüche 2 bis 22, dadurch gekennzeichnet, dass die Teilschalen (3, 4) zumindest abschnittsweise entlang ihren Rändern ausgebildete Eingriffsmittel zum gegenseitigen Eingriff aufweisen.
24. Behältnis nach Anspruch 23, dadurch gekennzeichnet, dass die Eingriffsmittel ein Führungselement (14) und/oder einen Falz und/oder eine Nut aufweisen.
25. Behältnis nach einem der Ansprüche 2 bis 24, dadurch gekennzeichnet, dass den Teilschalen (3, 4) ein Schließmechanismus zugeordnet ist.
26. Behältnis nach Anspruch 25, dadurch gekennzeichnet, dass der Schließmechanismus Rastmittel (9) aufweist.
27. Behältnis nach Anspruch 26, dadurch gekennzeichnet, dass die Rastmittel (9) ein einer Teilschale (4) zugeordnetes Federelement (10) und ein der anderen Teilschale (3) zugeordnetes Rastelement (11) für das Federelement (10) aufweisen.
28. Behältnis nach Anspruch 26 oder 27, dadurch gekennzeichnet, dass die Rastmittel (9) ein einer Teilschale (3) zugeordnetes Einschubelement (12) und ein der anderen Teilschale (4) zugeordnetes Aufnahmeelement (13) für das Einschubelement (12) aufweisen.
29. Behältnis nach einem der Ansprüche 25 bis 28, dadurch gekennzeichnet, dass dem Schließmechanismus Dichtungsmittel zugeordnet sind.
30. Behältnis nach einem der Ansprüche 1 bis 29, dadurch gekennzeichnet, dass die Schale (2) oder zumindest eine Teilschale (4) eine Trageinrichtung aufweist.
31. Behältnis nach Anspruch 30, dadurch gekennzeichnet, dass die Trageinrichtung eine Schlaufe (15) oder eine Klammer oder einen Ring aufweist.
32. Behältnis nach einem der Ansprüche 1 bis 31, dadurch gekennzeichnet, dass die Schale oder Teilschalen zumindest teilweise aus Metall, Kunststoff oder aus einem kohlefaserverstärktem Kunststoff ausgebildet sind.
33. Behältnis nach Anspruch 32, dadurch gekennzeichnet, dass das Metall einen Stahl oder Aluminium umfasst.
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DE102011006825A1 (de) * 2011-04-06 2012-10-11 Deutsche Post Ag Versandfähiges Telematikgerät

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