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DE29914211U1 - Transportbehälter, insbesondere für Verbandstoffe - Google Patents

Transportbehälter, insbesondere für Verbandstoffe

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DE29914211U1
DE29914211U1 DE29914211U DE29914211U DE29914211U1 DE 29914211 U1 DE29914211 U1 DE 29914211U1 DE 29914211 U DE29914211 U DE 29914211U DE 29914211 U DE29914211 U DE 29914211U DE 29914211 U1 DE29914211 U1 DE 29914211U1
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DE
Germany
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container
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DE29914211U
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English (en)
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Hans Hepp & Co GmbH
Original Assignee
Hans Hepp & Co GmbH
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Publication date
Application filed by Hans Hepp & Co GmbH filed Critical Hans Hepp & Co GmbH
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Expired - Lifetime legal-status Critical Current

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    • A45HAND OR TRAVELLING ARTICLES
    • A45CPURSES; LUGGAGE; HAND CARRIED BAGS
    • A45C13/00Details; Accessories
    • A45C13/02Interior fittings; Means, e.g. inserts, for holding and packing articles
    • AHUMAN NECESSITIES
    • A61MEDICAL OR VETERINARY SCIENCE; HYGIENE
    • A61FFILTERS IMPLANTABLE INTO BLOOD VESSELS; PROSTHESES; DEVICES PROVIDING PATENCY TO, OR PREVENTING COLLAPSING OF, TUBULAR STRUCTURES OF THE BODY, e.g. STENTS; ORTHOPAEDIC, NURSING OR CONTRACEPTIVE DEVICES; FOMENTATION; TREATMENT OR PROTECTION OF EYES OR EARS; BANDAGES, DRESSINGS OR ABSORBENT PADS; FIRST-AID KITS
    • A61F17/00First-aid kits
    • AHUMAN NECESSITIES
    • A45HAND OR TRAVELLING ARTICLES
    • A45CPURSES; LUGGAGE; HAND CARRIED BAGS
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    • A45C2011/007Receptacles for personal medical or care products, e.g. drugs, condoms or patches; Small first-aid kits
    • AHUMAN NECESSITIES
    • A45HAND OR TRAVELLING ARTICLES
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Description

Patentanwälte
GEYER, FEHÄRS^/AlKN^^J
EurgßeanJiatent Attorney« >· ··
MÜNCHEN-JENA
Büro München /Munich Offices: Perhamerstraße 31 · D-80687 München
Telefon: (089) 5 461520 -Telefax: (089)5 46 03 92 -Telex: 5 218915 gefe d Telegramme: gefepat muenchen
Büro Jena//ena Offices: Sellierstraße 1 · D-07745 Jena · Telefon: (03641) 2 91 50 · Telefax: (03641) 2915 21
Anwaltsakte: Gbm 2758/11 Datum: 13. August 1999
Hans Hepp (GmbH & Co.)
Osterbrooksweg 29
D-22869 Schenefeld
Transportbehälter, insbesondere für Verbandstoffe
Die vorliegende Erfindung bezieht sich auf einen mit einem Deckel verschließbaren Behälter, insbesondere zur Aufbewahrung und zum Transport von Verbandmaterialien, Medikamenten und medizinischen Instrumenten, wobei der Deckel und der Behälter gegeneinander um mindestens 180° aufklappbar sind.
Aus dem Stand der Technik sind verschiedenste Arten von Behältern für Verbandmaterialien, Medikamente und medizinische Instrumente bekannt.
Dabei ist unter Verbandmaterialien, Medikamenten und medizinischen Instrumenten alles zu verstehen, was bei der Behandlung von Verletzungen und Krankheiten und für Erste-Hilfe-Maßnahmen eingesetzt und verwendet werden kann, einschließlich des Zubehörs, wie beispielsweise Scheren, Messer, Spritzen, Kanülen, Infusionsflaschen und sonstige medizinische Instrumente und Geräte wie Stethoskope, Blutdruckmeßgeräte usw..
So ist beispielsweise die Hausapotheke bekannt, die meist als kleiner Schrank ausgebildet ist und in dem auf Brettern, in Fächern oder Schubladen die Verbandmaterialien und Medikamente angeordnet werden können. Ähnlich, meist nur größer, sind auch die Medikamenten- und Instrumentenschränke in Arztpraxen und Krankenhäusern aufgebaut.
Diese Schränke sind jedoch nicht für den Transport geeignet. Sie werden üblicherweise fest montiert und beim Transport könnte die darin vorhandene Ordnung nicht beibehalten werden, da alle Gegenstände nur frei und unbefestigt darin eingelegt sind und beim Transport durcheinander fallen würden.
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Daneben sind auch aus dem Auto Verbandkästen oder auch Erste-Hilfe-Kästen zur Aufnahme insbesondere von Verbandmaterialien bekannt. Hierbei handelt es sich um Kästen aus Metall oder Kunststoff, die einen aufgesetzten flachen Deckel zum Öffnen aufweisen. Dabei hat es sich jedoch als nachteilig erwiesen, daß diese Kästen immer eine verhältnismäßig große Tiefe aufweisen und daher die darin aufzubewahrenden Gegenstände übereinander angeordnet aufbewahrt werden müssen. So kann es beispielsweise in der Aufregung - in der man sich häufig befindet, wenn ein solcher Verbandkasten oder Erste-Hilfe-Kasten benötigt wird - leicht geschehen, daß die einzelnen benötigten Gegenstände nur schlecht gefunden werden können und so meist in der Not einfach alles ausgeleert wird, damit die Übersicht größer wird und die entsprechenden Gegenstände leichter gefunden werden können. Dies ist aber einmal aus hygienischen Gründen unerwünscht und außerdem muß nach Gebrauch des Verbandkastens alles wieder eingeräumt und gegebenenfalls neu sortiert werden. Dadurch werden auch Gegenstände abgenutzt, die gar nicht gebraucht wurden. Beim hektischen, schnellen Ausleeren des Kastens können daneben auch Gegenstände beschädigt oder beschmutzt werden oder sogar verlorengehen.
Außerdem kann bei einer solchen Aufbewahrung der Gegenstände leicht übersehen werden, daß bestimmte Gegenstände verlorengegangen sind oder nicht nachgefüllt wurden, so daß dann im Notfall wichtige Gegenstände fehlen können, bei denen gar nicht bemerkt wurde, daß sie nicht nachgefüllt wurden.
Diese üblicherweise verwendeten Verband- oder Erste-Hilfe-Kästen können auch als Kissen ausgebildet sein, das einen Reißverschluß zum Öffnen und Schließen desselben aufweist. Bei diesem Behältnis ist der Überblick darüber, was alles in dem Kissen enthalten ist und wo es sich genau befindet, noch schlechter, da nur eine Öffnung an einer Seitenlänge des Kissens vorgesehen ist und von dort aus in die Tiefe gehend alles gelagert ist, so daß, um schnell etwas finden zu können, auch wieder alles ausgeleert werden muß, so daß auch hier die oben angeführten Nachteile zutreffen. Außerdem können diese Kissen praktisch nicht aufgestellt werden. Auch im geöffneten Zustand müssen sie gelegt werden, so daß zwangsläufig Gegenstände herausfallen.
Auch im Arzt- und Sanitätereinsatz werden Taschen verwendet, die Verbandmaterialien, Medikamente und medizinische Instrumente aufnehmen können.
Hierbei sind einmal die ,Arzttaschen" zu nennen, die die Form eines auf einer seiner langen schmalen Kante aufgestellten Quaders aufweisen. Diese können über den gesamten oberen Bereich hinweg geöffnet werden und im Inneren können auch an den Seiten Taschen ausgebildet sein.
Auch in diesen Taschen herrscht häufig ein wahlloses Durcheinander, da in dem mittleren Bereich der Tasche die Utensilien üblicherweise nur lose übereinander eingebracht werden. Dadurch ist beim Herausnehmen eines bestimmten Instrumentes oder Medikamentes immer ein Suchen notwendig.
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Daneben sind auch aufklappbare Koffer bekannt, die aber auch nur auf einer Hälfte die für die Unterbringung der Teile erforderliche Tiefe aufweisen und der andere Kofferteil Iediglich als Deckel dient. Somit wird er hauptsächlich auch nur auf einer Seite mit den entsprechenden Gegenständen beladen. Dies führt wieder zu der bei den Verband- und Erste-Hilfe-Kästen beschriebenen Unübersichtlichkeit im Koffer.
Auch der Versuch, diese Koffer übersichtlicher zu gestalten, erfolgt bisher nur über mit Aussparungen versehenen Formteilen, wie bspw. geschäumte Platten. Hierbei entsprechen die Aussparungen den aufzunehmenden Gegenständen. Mittels dieser Platten kann zwar eine gewisse Ordnung in dem Koffer erreicht werden, jedoch fällt beim versehentlichen Umstoßen des Koffers im geöffneten Zustand alles heraus. Außerdem ist durch die Verwendung der ausgesparten Platten es immer notwendig, genau die gleichen Gegenstände wieder in diese Bereiche einzubringen. Unter Umständen könnte schon das gleiche Produkt einer anderen Firma eine etwas andere Form aufweisen und in die vorgesehene Aussparung nicht mehr hineinpassen. Daher ist der Verwendungsbereich dieser Koffer sehr eingeschränkt.
Den Nachteil, daß die Behälter in geöffnetem Zustand leicht umgestoßen werden können und dadurch alle Inhaltsstoffe herausfallen können, zeigen alle bisher aus dem Stand der Technik bekannten Behälter.
Auch sind sogenannte Reiseapotheken zur Aufnahme von Verbandmaterialien und Medikamenten bekannt, die eine einer Toilettentaschen entsprechende Form aufweisen und dabei auf einer Seite mit einem Reißverschluß versehen sind.
Auch diese aus dem Stand der Technik bekannten Behälter weisen den Nachteil auf, daß beim Transport die ursprüngliche Ordnung leicht verloren gehen kann, immer ein gewisses Suchen notwendig ist. Auch diese Reiseapotheken können nur schwer aufgestellt werden, so daß sie im geöffneten Zustand leicht umfallen oder umgestoßen werden können dann wieder alle Inhaltsstoffe herausfallen können.
Es ist daher Aufgabe der vorliegenden Erfindung, einen Behälter für Verbandmaterialien und Medikamente bereitzustellen, bei dem die Inhaltsstoffe übersichtlich und gut fixiert angeordnet werden
können und der Behälter im geöffneten Zustand großflächig und damit sicher auch auf unebenem Untergrund aufgelegt werden kann.
Diese Aufgabe wird gelöst durch einen Behälter der eingangs genannten Art, bei dem Deckel und Behälter als gleich große und dieselbe Tiefe aufweisende Teile ausgebildet sind, wobei die Innenräume der Teile in Fächer aufgeteilt sind.
Unter Fächern versteht man gemäß der vorliegenden Erfindung jede Art von Abtrennung. Darunter sind beispielsweise Taschen aus Stoff oder flexiblem Kunststoff zu verstehen oder auch beispielsweise aus festerem Kunststoff gebildete Abtrennungen.
Indem der Deckel und der Behälter als gleich große und dieselbe Tiefe aufweisende Teile ausgebildet sind, handelt es sich hierbei nicht mehr im eigentlichen Sinne um einen Deckel und einen Behälter, sondern um gleichberechtigt nebeneinanderstehende Teile.
Dadurch, daß bei der erfindungsgemäßen Ausbildung des Behälters der Deckel und der Behälter gegeneinander um mindestens 180° aufklappbar sind, können diese beiden Teile nach dem Aufklappen stabil auf den Boden gelegt werden und weiterhin werden durch die im Innenraum ausgebildeten Fächer die aufbewahrten Gegenstände beim Transport in Position gehalten.
Weiterhin ist dadurch, daß die einzelnen Gegenstände sich in Fächern befinden, beim Umfallen des Behälters ein Herausfallen der darin aufbewahrten Gegenstände nur schwer möglich. Dadurch, daß auch in beiden Innenräumen der Teile Fächer angeordnet sind, können Gegenstände in beiden Teilen des Behälters aufbewahrt werden. Beim Transport, beim Öffnen und Schließen des Behälters fallen die Gegenstände auch nicht wahllos durcheinander, sondern sie befinden sich in den Fächern, die die Gegenstände auf ihrem Platz halten.
Auch im geöffneten Zustand des Behälters können die in den im Innenraum ausgebildeten Fächern enthaltenen Gegenstände auch bei geöffneter Position des Behälters nicht oder nur schwer herausfallen. Somit wird der Einsatz des erfindungsgemäßen Behälters auch in unebenem Gelände möglich.
Vorteilhafterweise ist dabei der Deckel und der Behälter gegeneinander um mehr als 180° aufklappbar. Dadurch kann der erfindungsgemäße Behälter auch in einem extrem unebenen Gelände immernoch stabil gelagert werden, da er sich so dem Gelände besser anpassen kann.
Bevorzugterweise sind die Fächer genau entsprechend der Größe der darin einzusetzenden Gegenstände ausgebildet und beispielsweise durch den Einsatz von Schaumstoff noch besonders
ausgeformt, um besonders geformte Gegenstände sicher aufzunehmen. Dies kann dann auch zusätzlich eine Schutzfunktion für das dort eingesetzte oder benachbarte Material erfüllen. Je nach Größe des einzubringenden Gegenstandes kann der Innenraum auf der Gegenseite eine dem einzubringenden Gegenstand entsprechende Aussparung aufweisen.
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Außerdem können die beiden Teile des erfindungsgemäßen Behälters auch an ihren Außenseiten weitere Fächer, wie Außentaschen, zum Aufnehmen von Gegenständen oder auch von Schriftstücken usw. aufweisen.
Der Behälter kann bevorzugterweise aus biegsamen Materialien ausgebildet sein, damit keine zu große Verletzungsgefahr besteht. So kann er beispielsweise aus einem Material, wie es üblicherweise für Taschen verwendet wird, ausgebildet sein, nämlich Leder oder alle Arten von Stoffen. Dies bietet auch den Vorteil, daß sich die Tasche in unebenem Gelände der Form des Untergrunds anpaßt und so besser positioniert werden kann.
Auch die Fächer können als Taschen aus flexiblen Materialien, wie beispielsweise einer nicht zu dünnen durchsichtigen Kunststoffolie ausgebildet sein. Sie müssen aber nicht zwingend aus einem durchsichtigen Material gebildet sein, sie können auch so ausgebildet sein, daß sie gewisse Aussparungen aufweisen, damit ohne Herausnehmen der Gegenstände aus den Fächern erkannt werden kann, was sich genau in dem Fach befindet.
Als vorteilhaft hat es sich gezeigt, wenn der erfindungsgemäße Behälter im wesentlichen eine quaderförmige Form aufweist.
Dabei kann der Behälter vorzugsweise mindestens ein Verschließmittel aufweisen, damit er sicher verschlossen werden kann. Dabei können alle denkbaren hierfür verwendbaren Verschließmittel, wie beispielsweise Schnallen, Riemen, Knöpfe, Klettverschlüsse usw. verwendet werden. Um eine besonders dichte Ausgestaltung des erfindungsgemäßen Behälters zu erreichen, können auch mehrere Verschließmittel verwendet werden, so könnte einmal ein Reißverschluß und darüber ein Klettverschluß angeordnet sein.
Insbesondere durch die Verwendung eines Reißverschlußes, der bei der quaderförmigen Ausgestaltung des Behälters vorteilhafterweise mindestens drei Seiten umläuft, kann ein sehr schnelles Öffnen und Schließen des Behälters gewährleistet werden. Die vierte, nicht zu öffnende Seite des erfindungsgemäßen Behälters dient dann als eine Art Gelenk, um das die beiden Teile aufgeklappt und beispielsweise in die Horizontale gebracht werden können. Je nachdem aus welchem Material der Behälter ausgebildet ist, kann es notwendig sein, daß an der vierten, nicht zu öffnenden Seite zusätzliche Gelenkstellen vorgesehen sein müssen. Das Gelenk könnte aber ebenso auch durch
eine zusätzlich in der nicht zu öffnenden Seite eingebrachte Stoffgelenkstelle gebildet sein. Eine solche Gelenkstelle weist weiterhin den Vorteil auf, daß sie dem Behälter einen gewissen Spielraum beim Aufklappen ermöglicht. Insbesondere wenn die Teile des Behälters eine größere Tiefe aufweisen, können der Deckel und der Behälter nur bis 180° gegeneinander aufgeklappt werden, wenn zwischen den beiden Teilen nicht ein einen größeren Abstand zulassendes Gelenk vorgesehen ist.
Es kann gemäß einer bevorzugten Ausführungsform eine der „Gelenkseite" benachbarte, zu öffnende Seite aus einem festen Material gebildet sein. Durch eine solche Ausgestaltung des erfindungsgemäßen Behälters kann dieser sogar auf dieser Seite nach Art eines „Schrankes" aufgestellt werden. Dies kann in Bereichen, in denen es besonders eng ist von Vorteil sein.
Weist der erfindungsgemäße Behälter eine quaderförmige Form auf, so verläuft der Reißverschluß vorteilhafterweise in der Mitte von drei umlaufenden schmalen Seiten des Quaders.
Weiterhin kann der erfindungsgemäße Behälter jedoch ebenso ein die beiden Teile vollständig umlaufenden Reißverschluß aufweisen. Diese Ausgestaltung des erfindungsgemäßen Behälters weist den Vorteil auf, daß beide Teile vollständig voneinander getrennt werden und so beispielsweise je nach Einsatz ausgetauscht werden können. Wurden nur einem Teil Gegenstände entfernt, kann der Behälter schnell wieder vervollständigt werden, indem nur der eine Teil ausgetauscht wird, dem Gegenstände entnommen wurden und dieser schnell und einfach durch einen vollen ersetzt wird.
Eine solche Ausgestaltung des erfindungsgemäßen Behälters ermöglicht weiterhin, daß durch das vollständige Trennen der beiden Teile des Behälters diese auch getrennt voneinander, an der Unfallstelle eingesetzt werden können.
Als besonders vorteilhaft hat es sich gezeigt, wenn der erfindungsgemäße Behälter eine Tragevorrichtung aufweist, da dann der Behälter besonders einfach transportiert werden kann. Dafür können beispielsweise kurze Henkel an dem Behälter angebracht sein. Weiterhin können aber auch lange Trageriemen, insbesondere in der Länge verstellbare, vorgesehen sein, so daß der erfindungsgemäße Behälter auch über der Schulter hängend transportiert werden kann.
Denkbar wäre aber auch ein Anbringen von Trageschlaufen außen auf einer der beiden großen Flächen des Behälters, um den erfindungsgemäßen Behälter nach Art eines Rucksackes transportieren zu können.
Gemäß einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung ist der Behälter derart ausgebildet, daß seine Außenseite zumindest teilweise aus wasserabweisendem Nylonmaterial gebildet ist. Da der
erfindungsgemäße Behälter häufig in der Natur eingesetzt wird, ist er allen Witterungsbedingungen, sowohl beim Transport des Behälters und auch beim Einsatz selbst, ausgesetzt. Wasserabweisendes Material kann hierbei den Eintritt von Feuchtigkeit in den Behälter verhindern.
Besonders bevorzugt sind der erfindungsgemäße Behälter und/oder auch die Fächer vollständig wasserdicht ausgebildet, so daß in Extremsituationen die darin aufbewahrten Verbandmaterialien, Medikamente und medizinischen Instrumente immer trocken bleiben.
Zwischen den Außenseiten und den Innenseiten des Behälters können ferner noch Polsterungen, z.B. Schaumstoff enthalten sein, damit die im Behälter aufbewahrten Gegenstände nicht durch Druck beschädigt werden können.
Ebenso kann der erfindungsgemäße Behälter auch schwimmfähig ausgebildet werden, indem sich zwischen den Außen- und der Innenseiten des Behälters Luftkissen befinden. Bei der Verwendung des Behälters im Wasser befindet sich dieser so immer auf der Wasseroberfläche und die im Behälter aufgenommenen Gegenstände bleiben trocken und zugänglich. Daneben dient ein solches Luftkissen zusätzlich zur Polsterung der aufbewahrten Gegenstände.
Es hat sich gezeigt, daß der erfindungsgemäße Behälter bevorzugterweise eine Höhe in einem Bereich von ca. 250 bis 300 mm, eine Breite im Bereich von ca. 200 bis 250 mm und eine Tiefe imBereich von ca. 20 bis 50 mm aufweist, insbesondere wenn er als Verbandkasten oder Reiseapotheke dienen soll.
Wird der erfindungsgemäße Behälter außen mindestens einseitig mit „DIN 13 164 Verbandtoffe für Kraftfahrzeuge" bedruckt, so kann er auch als Verbandkasten für Kraftfahrzeuge eingesetzt werden.
Als besonders vorteilhaft hat es sich erwiesen, bei dem erfindungsgemäßen Behälter die Fächer zumindest teilweise mit Klemmittel zu versehen. Dadurch soll erreicht werden, daß die darin aufzubewahrenden Gegenstände besonders fest in den Fächern gehalten werden können. Sind die Fächer als Taschen aus einem flexiblen Material gebildet, so können sie beispielsweise Gummizüge aufweisen, mittels derer die aufgenommenen Gegenstände eingespannt werden können. Dabei können die Fächer selbst auch aus einem dehnbaren Material gebildet sein und so zum Einspannen dienen.
Es können aber auch zusätzliche Klemmittel auf dem Boden der Fächer vorgesehen sein, mittels derer die aufzubewahrenden Gegenstände eingespannt werden können.
Weisen die einzelnen Fächer zumindest teilweise Verschlußmittel auf, so sind die darin enthaltenen Gegenstände besonders sicher aufgehoben und unter Umständen bei entsprechender Ausgestaltung der Verschlußmittel auch im geöffneten Zustand des erfindungsgemäßen Behälters wasserdicht verschlossen.
Dabei kann an den Fächern beispielsweise ein Klettverschluß, ein Reißverschluß, Knöpfe oder alle anderen dem Fachmann geläufigen Verschlußmittel vorgesehen sein, das jeweils mit der Innenseite des Behälterteiles in Eingriff steht.
Die Fächer können aber beispielsweise ebenso durch Laschen, die in die Fächer eingeschoben werden verschlossen werden. Auch diese Verschlußmittel sind dabei bevorzugterweise einsehbar ausgebildet.
Sind bei dem Behälter die Fächer bedruckt, so kann beispielsweise anhand der Bedruckung einfach erkannt werden, welche Gegenstände in das Fach gehören. Dies ist insbesondere dann von Vorteil, wenn das Auffüllen des Behälters durch nicht fachkundiges Personal durchgeführt werden soll.
Außerdem kann, wenn der erfindungsgemäße Behälter beispielsweise als Verbandkasten für Kraftfahrzeuge ausgestaltet ist, der der DIN 13 164 entspricht und daher bestimmte Gegenstände enthalten muß, nach Gebrauch des Verbandkastens wieder leicht aufgefüllt werden.
Im folgenden soll die Erfindung anhand der Zeichnungen, in dem eine bevorzugte Ausführungsform der Erfindung beispielhaft dargestellt ist, näher erläutert werden. Hierbei zeigten:
Fig. 1 eine bevorzugte Ausführungsform des erfindungsgemäßen Behälters für Verbandmaterialien und Medikamente in geschlossenem Zustand in einer perspektivischen Darstellung und
Fig. 2 einen erfindungsgemäßen Behälter 1 in geöffnetem Zustand.
In Fig. 1 ist ein erfindungsgemäßer Behälter dargestellt, der nach Art einer Tasche ausgebildet ist. Er besteht aus den beiden Teilen 1 bzw. 1', die, wie in Fig. 2 gezeigt, mindestens bis in die Horizontale aufgeklappt werden können.
Dieser Behälter weist eine Breite b von etwa 225 mm, eine Höhe h von ca. 280 mm und eine Tiefe t von ca. 30 mm auf. An drei der schmalen Seiten des erfindungsgemäßen Behälters kann dieser geöffnet werden. Dafür ist jeweils in der Mitte dieser schmalen Seite ein Verschließmittel 2 angeordnet. Als Verschließmittel 2 dient gemäß dieser bevorzugten Ausführungsform ein durchgehender Reißverschluß. Mittels dieses durchgehenden Reißverschlußes kann daher der Behälter leicht und
schnell geöffnet werden. Nach dem Öffnen stehen dann dem Benutzer die beiden gleich großen Teile 1,1' des Behälters mit seinen Fächern 3 zur Verfügung.
Ferner sind auf der der Seite, die nicht geöffnet ist und daher als „Gelenk" dient, gegenüberliegenden Seite zwei Tragemittel (4, 4') vorgesehen, die hierbei als kurze Tragegriffe ausgebildet sind. Mittels dieser Tragegriffe (4, 4") ist ein einfacher Transport des Behälters möglich.
In Fig. 2, in der ein erfindungsgemäßer Behälter in aufgeklapptem Zustand zu sehen ist, sind die Fächer 3, die hierbei als Einstecktaschen ausgebildet sind, zu erkennen. Der Behälter gemäß Fig. 2 weist als Verschließmittel 2 auch einen die schmalen Seiten mittig vollständig, d.h. alle vier Seiten umlaufenden Reißverschluß auf. Gemäß dieser bevorzugten Ausführungsform der Erfindung kann nun der Behälter, wie auch der Behälter von Fig. 1 über drei Seiten hinweg geöffnet werden und der Behälter kann über die vierte, nicht geöffnete Reißverschlußseite aufgklappt werden. Daneben kann der Reißverschluß aber auch vollständig geöffnet werden und so die beiden Teile 1,1' des Behälters voneinander abgetrennt werden und unter Umständen an verschiedenen Orten eingesetzt werden.
Weiterhin weist dieser in Fig. 2 dargestellte erfindungsgemäße Behälter als Tragemittel neben Tragegriffen (4, 4') auch einen Riemen (4") auf, so daß der Behälter auch über der Schulter hängend transportiert werden kann. Eine solche Ausgestaltung des Behälters ist besonders dann vorteilhaft, wenn der Behälter auch schwere Gegenstände aufnehmen soll oder auch über längere Strecken hinweg getragen werden soll und es für den Verwender angenehmer ist, hin und wieder die Trageposition zu ändern.
Die Auswahl der Größe der Fächer 3 des erfindungsgemäßen Behältes wird entsprechend der Größe der darin aufzunehmenden Gegenstände ausgestaltet.
Hierbei ist auch zu berücksichtigen als, wofür der erfindungsgemäße Behälter eingesetzt werden soll. So wird bei seiner Verwendung als Verbandkasten, sich die Größe und Form der Fächer stark nach der Größe und Form der einzusetzenden Verbandmaterialien richten. Soll der Behälter als Arzttasche verwendet werden und folglich auch kleine Gegenstände wie Spritzen und die dazugehörigen Kanülen, vorzugsweise nach Größen geordnet, enthalten und unter Umständen auch noch größere Gegenstände, wie Infusionsflaschen etc., aufnehemen, können die Fächer diesen Gegenständen angepaßt werden, also gegebenenfalls auch entsprechende Formeinsätze enthalten.

Claims (9)

1. Mit einem Deckel verschließbarer Behälter, insbesondere zur Aufbewahrung und zum Transport von Verbandmaterialien, Medikamenten und medizinischen Instrumenten, wobei der Deckel und der Behälter gegeneinander um mindestens 180° aufklappbar sind, dadurch gekennzeichnet, daß Deckel und Behälter als gleich große und dieselbe Tiefe aufweisende Teile (1, 1') ausgebildet sind, wobei die Innenräume der Teile (1, 1') in Fächer (3) aufgeteilt sind.
2. Behälter nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß er im wesentlichen eine quaderförmige Form aufweist.
3. Behälter nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß er mindestens ein die beiden Teile (1, 1') miteinander verbindendes Verschließmittel (2) aufweist.
4. Behälter nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß das Verschließmittel (2) ein die beiden Teile (1, 1') mindestens über drei Seiten umlaufender Reißverschluß ist.
5. Behälter nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß er eine Tragevorrichtung (4) aufweist.
6. Behälter nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß seine Außenseite zumindest teilweise aus wasserabweisendem Nylonmaterial gebildet ist.
7. Behälter nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die einzelnen Fächer (3) Verschlußmittel aufweisen.
8. Behälter nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß die Verschlußmittel durchsichtig sind.
9. Behälter nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Fächer (3) bzw. die Verschlußmittel beschriftet sind.
DE29914211U 1999-08-13 1999-08-13 Transportbehälter, insbesondere für Verbandstoffe Expired - Lifetime DE29914211U1 (de)

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Cited By (1)

* Cited by examiner, † Cited by third party
Publication number Priority date Publication date Assignee Title
EP2343256A2 (de) 2010-01-08 2011-07-13 Siemens Aktiengesellschaft Verfahren und Anordnung zum Handhaben von Gegenständen

Cited By (3)

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EP2343256A2 (de) 2010-01-08 2011-07-13 Siemens Aktiengesellschaft Verfahren und Anordnung zum Handhaben von Gegenständen
DE102010004194A1 (de) * 2010-01-08 2011-07-14 Siemens Aktiengesellschaft, 80333 Verfahren und Anordnung zum Handhaben von Gegenständen
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