DE29914175U1 - Anlage zum Bereitstellen von akustischen und/oder optischen Informationen - Google Patents
Anlage zum Bereitstellen von akustischen und/oder optischen InformationenInfo
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Description
Anlage zum Bereitstellen von akustischen und/oder
optischen Informationen
Die Erfindung betrifft eine Anlage zum Bereitstellen von akustischen und/oder optischen Informationen in digitaler Form, im folgenden stellvertretend Musikstücke genannt, für einen Nutzer.
Aus der nicht vorveröffentlichten europäischen Patentanmeldung 98 112 302.9 ist eine Anlage bekannt, mittels der ein Nutzer über ein Netzwerk Musikstücke abrufen kann. Die Anlage umfaßt einen Server, auf dem den Musikstücken zugeordnete Mediendateien abgelegt sind, und eine Abspielstation mit einer Eingabeeinheit sowie einer akustischen 0 Wiedergabeeinheit und einem Monitor. Über die Eingabeeinheit wählt der Nutzer ein bestimmtes Musikstück aus, worauf die zugeordnete Mediendatei vom Server über das Netzwerk in die Abspielstation geladen wird, so daß dort das ausgewählte Musikstück erklingt.
Häufig besteht der Bedarf, daß ein Kunde ein auf einem Informationsträger, insbesondere auf einem Tonträger befindliches Musikstücke vor dem Kauf probehören möchte. Dazu kann er die vorstehend beschriebene Anlage nutzen. In der Regel muß er aber ein eigens hierfür bereitgestelltes lokales Abspielgerät aufsuchen und bedienen. In beiden Fällen gestaltet sich das Probehören relativ zeitaufwendig und unkomfortabel .
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Anlage zum Bereitstellen von Musikstücken für einen Nutzer zu schaffen,
mittels der insbesondere in Ladengeschäften ein komfortables Probehören von auf dort vorrätigen Informationsträgern gespeicherten Musikstücken möglich ist.
Diese Aufgabe ist erfindungsgemäß gelöst durch eine Anlage zum Bereitstellen von akustischen und/oder optischen Informationen für einen Nutzer, umfassend eine lokale Datenbank, die eine Track-Verwaltungsapplikation sowie eine Anwenderumgebung aufweist, und mindestens eine mit der lokalen Datenbank über ein Netzwerk verbundene Ein-/Ausgabeeinheit, welche ein akustisches und/oder optisches Wiedergabegerät und ein Barcode-Lesegerät umfaßt.
Mit der Anlage nach der Erfindung ist es mithin möglich, den in der Regel auf jeder Informationsträgerverpackung aufgedruckten charakteristischen Barcode kundenorientiert zu nutzen, uzw. dadurch, daß in der lokalen Datenbank die auf den beispielsweise in einem Ladengeschäft vorrätigen Informationsträgern gespeicherten Musikstücke abgespeichert sind und diesen jeweils der zugehörige charakteristische Barcode zuzuordnet ist, so daß der Nutzer mittels der Anwenderumgebung durch bloßes Einlesen eines auf einer Informationsträger-, insbesondere einer CD-Verpackung angebrachten Barcodes das Abspielen der auf dem Tonträger gespeicherten Musikstücke an dem akustischen Wiedergabegerät starten kann. Es besteht also eine feste Beziehung beispielsweise zwischen einem in der lokalen Datenbank gespeicherten Audiotrack und einem Barcode, so daß der Audiotrack, der jeweils probegehört werden soll, mittels der Trackverwaltungsapplikation eindeutig identifizierbar ist. Denkbar ist es auch, daß sich ein Kunde einen einem bestimmten Informationsträger zugeordneten Barcode, der von einem an die lokale Datenbank angeschlossenen Barcodedrucker ausgedruckt werden kann, an der Kasse aushändigen läßt und dann an einem Barcode-Lesegerät einliest. Der Barcode muß also nicht zwangsläufig auf der jeweiligen Informationsträgerverpackung (z.B. Jewelbox)
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aufgebracht sein. Er kann z.B. auch auf einfachen Werbeträgern, wie Plastikkarten, aufgebracht sein.
Das Wiedergabegerät ist in der Regel ein Kopfhörer. Es kann sich aber z.B. auch um Lautsprecherboxen, mit denen z.B. ein Verkaufsraum beschallt wird, oder um einen Monitor mit Audioausgang handeln.
Als besonders komfortabel erweist es sich, die Ein-/Ausgabeeinheit unmittelbar an einem in einem Ladengeschäft vorhandenen Informationsträgerregal zu installieren, so daß der Nutzer, nachdem er einen Informationsträger dem Regal entnommen hat, nur den Kopfhörer aufsetzen und den auf der jeweiligen Verpackung aufgedruckten Barcode vor das Barcode-Lesegerät halten muß, um die jeweiligen Musikstücke ohne Änderung seines Standortes probezuhören.
Die Ein-/Ausgabeeinheit kann auch an anderen Standorten innerhalb eines Ladenlokals angeordnet sein, uzw. z.B. an 0 einer Anspieltheke o.a..
Die in der lokalen Datenbank gespeicherten Musikstücke können den gesamten in einem Geschäft vorrätigen Informationsträger-, insbesondere Tonträgerbestand abdecken. Es 5 kann aber auch nur ein Teil, z.B. ein Musikgenre, wie Pop oder Klassik, abgedeckt sein.
Der Datenbestand in der lokalen Datenbank muß sich natürlich nicht auf Musiktitel beschränken. Es können beliebige, beispielsweise Videoclips/-filme enthaltende Mediendateien abgespeichert sein, die mittels geeigneter Hardware (insbesondere einem Monitor) und Software abrufbar sind.
Um Speicherkapazität einzusparen, sind in der lokalen Daten-5 bank zweckmäßig nur Musikstücke gespeichert, die auf in dem jeweiligen Ladengeschäft vorrätigen Informationsträgern
enthalten sind. Es können auch nur Ausschnitte der auf den Informationsträgern enthaltenen Musikstücke auf der lokalen Datenbank abgelegt sein. Dem Nutzer werden dann nach Einlesen des Barcodes z.B. 30-Sekunden-Ausschnitte der jeweiligen Musikstücke vorgespielt.
Das System läßt sich auch so konfigurieren, daß durch erneutes Einlesen desselben Barcodes das nächste Musikstück auf dem Informationsträger angespielt wird. Denkbar ist aber auch, daß die Ein-/Ausgabeeinheit zusätzlich über ein Eingabefeld verfügt, mittels dessen bestimmte Titel, die auf einem dem eingelesenen Barcode zugeordneten Informationsträger enthalten sind, direkt angewählt werden können. Das Eingabefeld kann auch für weitere Aufgaben, wie z.B. zur Lautstärkeregelung, verwendet werden.
Nach einer bevorzugten Aus fuhrungs form ist die lokale Datenbank über ein Netzwerk mit mindestens einem zentralen Datenbankserver verbunden (Anspruch 2) . So kann der Datenbestand der lokalen Datenbank ständig online, aktualisiert werden. Insbesondere kann die Aktualisierung der lokalen Datenbank von einem Serverbetreiber durchgeführt werden, uzw. ohne daß der Betreiber der lokalen Datenbank selbst eingreifen muß. Der zentrale Datenbankserver ist also in der Regel von der lokalen Datenbank räumlich abgesetzt.
Auf dem zentralen Datenbankserver sind im Idealfall alle lieferbaren Musikstücke abgelegt. Dem Betreiber einer lokalen Datenbank, in der Regel ein Informationsträgerhändler, kann dann der exakt auf seine Bedürfnisse zugeschnittene Datenbestand geliefert, d.h. überspielt werden.
Bei entsprechender Konfigurierung ist es möglich, den Datenbestand der lokalen Datenbank klein zu halten und die jeweils mittels des Barcode-Lesegeräts abgerufenen Musikstücke bei Bedarf online von dem zentralen Datenbankserver zu
laden. Es ist auch möglich, Speicherplatz der lokalen Datenbank als Cache zu nutzen und nur die häufig angespielten Musikstücke lokal vorzuhalten, wohingegen selten angeforderte Musikstücke vom zentralen Datenbankserver online geladen werden. Beispielsweise sind auf dem zentralen Datenbankserver 50000 Musikstücke gespeichert, von denen 2000 auf der lokalen Datenbank abgelegt sind und die restlichen je nach Bedarf online geladen werden können. Die Zahl der lokal vorgehaltenen Musikstücke ist individuell einstellbar. Auf dem zentralen Datenbankserver kann dann ein entsprechender Speicherbereich für den Betreiber einer lokalen Datenbank reserviert sein, so daß dort selten angeforderte Musikstücke abgelegt werden können.
Denkbar ist es aber auch, daß der Datenbestand der lokalen Datenbank mittels beispielsweise von einem Dienstleister gelieferter Datenträger (z.B. einer DVD) aktualisiert wird.
Nach einer besonderen Ausführungsform ist der Datenfluß 0 unidirektional vom Server zur Datenbank (Anspruch 3). Dann liegt die Aktualisierung des Datenbestands allein in Händen des Betreibers des Servers. Dieser kann beispielsweise nachts mittels Datenfernübertragung den Datenbestand der Datenbank auf den am nächsten Tag erforderlichen Stand 5 bringen.
Vorteilhaft liegt zwischen der Datenbank und der Ausgabeeinheit ein aktives Hardware-Interface (Anspruch 4) . Letzteres, das ein PC sein kann, ermöglicht den gleichzeitigen Betrieb mehrerer, beispielsweise von bis zu 20 Ein-/Ausgabeeinheiten. Besonders geeignet ist ein Hardware-Interface-System, ■ das einerseits auf bestehende Standards aufsetzt und andererseits bedienerlos betreibbar ist. Vorzugsweise wird ein Embedded-Betriebssystem, z.B. Embedded NT der Firma Microsoft, genutzt, das ohne Laufwerke betrieben wird und über ein Netzwerk und/oder DFÜ vom zentralen Datenbank-
Server aus konfigurierbar ist.
Vorteilhaft umfaßt das Hardware-Interface mehr als einen Ausgang für ein akustisches und/oder optisches Wiedergabegerät und mehr als eine Schnittstelle für ein Barcode-Lesegerät (Anspruch 5). So können mehrere Nutzer gleichzeitig auf die lokale Datenbank zugreifen. Die Ausgänge für das Wiedergabegerät können beispielsweise aus einer Mehrfach-Soundkarte bestehen, auf die ein Zusatzboard mit vier Kopfhörerverstärkern aufgesteckt ist. Die Schnittstellen für die Barcode-Lesegeräte können V24-Schnittstellen sein. Vorzugsweise wird die Betriebsspannung für die Barcode-Lesegeräte von dem Hardware-Interface bereitgestellt.
Die Datenübertragung zwischen dem Hardware-Interface, der lokalen Datenbank und dem zentralen Datenbankserver erfolgt mittels üblicher Standardnetzwerkkomponenten. Das Hardware-Interface und die lokale Datenbank verfugen beispielsweise über geeignete Netzwerkkarten, z.B. Ethernet-Karten'. Die 0 Verbindung zwischen der lokalen Datenbank und dem zentralen Datenbankserver erfolgt über eine DFÜ/WAN-Verbindung.
Damit ein Händler selbst den Datenbestand der lokalen Datenbank aktualisieren kann, kann die lokale Datenbank mit einer Ladestation für Musikstücke verbunden sein (Anspruch 6) . Die Ladestation ist beispielsweise ein handelsüblicher Rechner mit CD-ROM-Laufwerk, der über eine vorzugsweise unidirektionale Datenleitung mit der lokalen Datenbank verbunden ist. Zur Integration über die Ladestation eingele-0 sener Musikstücke in die lokale Datenbank ist auf der Ladestation und auf der lokalen Datenbank eine geeignete Software zu betreiben. Es ist möglich, über die DFÜ/WAN-Verbindung zwischen der lokalen Datenbank und dem zentralen Datenbankserver eine Sicherungskopie der über die Ladestation eingespielten Daten zu erstellen.
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Zusätzlich kann die Datenbank mit einer audioviusuellen Abspielstation verbunden sein (Anspruch 7) . Damit können dem Nutzer unabhängig von der Ausgabeeinheit beispielsweise Musikvideos oder auch Ausschnitte letzterer gezeigt werden.
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Zur Steuerung der audiovisuellen Abspielstation kann diese eine alphanumerische Tastatur aufweisen (Anspruch 8). Die alphanumerische Tastatur kann natürlich auch aus einem Touchscreen bestehen oder durch ein beliebiges anderes Eingabefeld ersetzt sein.
Ein Ausführungsbeispiel einer Anlage nach der Erfindung ist in der Zeichnung schematisch vereinfacht dargestellt.
Die einzige Figur zeigt den Aufbau einer Anlage zum Bereitstellen von Musikstücken für einen Nutzer.
Die in der Zeichnung dargestellte Anlage ist in Verbindung mit zwei CD-Regalen 10, 10' eines CD-Händlers dargestellt.
0 Sie umfaßt einen zentralen Datenbankserver 1, der über eine DFÜ/WAN-Verbindung 2 mit einer lokalen Datenbank 3 verbunden ist. Mit der Datenbank 3 sind über Standardnetzwerkkomponenten 4, 4' zwei Hardware-Interfaces 5, 5' verbunden. An diese sind jeweils zwei Ein-/Ausgabeeinheiten angeschlossen, die jeweils aus einem Kopfhörer 6 bzw. 6' und einem Barcode-Lesegerät 7 bzw. 7' bestehen.
Auf dem zentralen Datenbankserver 1 sind im Idelafall alle im Handel erhältlichen Musikstücke in digitaler Form abgespeichert.
Auf der lokalen Datenbank 3 sind die auf den bei dem Händler vorrätigen CDs enthaltenen Musiktitel z.B. im MPEG2-Layer3-Format abgelegt. Den auf einer CD enthaltenen Musikstücken 5 ist der auf der zugehörigen Verpackung abgedruckte Barcode zugeordnet.
Möchte nun ein Nutzer die auf einer beispielhaft ausgewählten CD 11, 11' enthaltenen Musikstücke probehören, so setzt er sich einen der Kopfhörer 6, 6' auf und hält den auf der CD-Verpackung angebrachten Barcode vor das zugehörige Barcode-Lesegerät 7, 7' . Dies löst die Widergabe der auf dieser CD enthaltenen Musiktitel oder eines Ausschnitts davon über den Kopfhörer 6, 6' aus.
Die Antwortzeit zwischen Einlesen des Barcodes und Abspielen des Musiktitels kann wenige zehntel Sekunden betragen.
Das Barcode-Lesegerät ist beispielsweise ein omnidirektionaler handelsüblicher optischer Scanner.
Der zentrale Datenbankserver 1 ist über ein Netzwerk mit der lokalen Datenbank 3 verbunden. So kann kann der Datenbestand auf der lokalen Datenbank 3 bedarfsorientiert online aktualisiert werden. Auch ist ein Komplett-Service und eine OnIine-Fernwartung durch den Betreiber des Servers 1 möglieh. Es ist keine Betreuung durch den Betreiber der lokalen Datenbank 3 erforderlich.
Die Hardware-Interfaces 5, 5' umfaßen weder einen Bildschirm, noch eine Tastatur, noch eine Maus noch eine Festplatte. Im dargestellten Beispiel versorgen die zwei Hardware-Interfaces 5, 5' acht Barcode-Lesegeräte 7, 7' und acht Kopfhörer 6, 6'. Sie sind ist so konfiguriert, daß sie bedienerlos im lokalen Netz arbeiten. Sie müssen also nur einmalig angschlossen und eingeschaltet werden. Das System wird dann automatisch in den Betriebszustand versetzt.
Die Umwandlung des gescannten Barcodes in den Namen der entsprechenden Musikausschnittdatei, das Lesen des Musikausschnitts von der lokalen Datenbank und das Decodieren, das Bearbeiten des Kompressionsformats (z.B. MP3/real audio), die Übertragung des Datenstroms an den zugehörigen Device-
treiber der Soundkarte, usw. übernimmt eine für das jeweils eingesetzte Kompressionsformat geeignete Medienplayer-Software, d.h. eine spezielle für diesen Anwendungsfall entwickelte Software.
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Mit der Anlage nach der Erfindung ist das Stöbern z.B. nach Musik durch Probehören für den Verbraucher wesentlich vereinfacht.
Wenn mehrere Ein-/Ausgabeeinheiten über das (die) CD-Regal (e) verteilt sind, hat der CD-Händler den Vorteil, daß das Risiko vermindert wird, daß CDs innerhalb seines Ladenlokals verstellt werden.
Des weiteren kann die Anlage über eine lokale (nicht dargestellte) Ladestation für Musikstücke verfügen. Diese ist dann mit einer entsprechender Software ausgestattet, die jeweils 30-Sekunden-Ausschnitte aus einzelnen Musikstücken auswählt, sie in das entsprechende Format (z.B. MP3) umwandelt und in das Datenarchiv der lokalen Datenbank integriert.
Claims (8)
1. Anlage zum Bereitstellen von akustischen und/oder optischen Informationen für einen Nutzer, umfassend eine lokale Datenbank (3), die eine mit einer Track-Verwaltungsapplikation und eine Anwenderumgebung aufweist, und mindestens eine mit der Datenbank verbundene Ein- /Ausgabeeinheit, welche ein akustisches und/oder optisches Wiedergabegerät (6, 6') und ein Barcode-Lesegerät (7, 7') umfaßt.
2. Anlage nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die lokale Datenbank (3) über ein Netzwerk mit einem zentralen Datenbank-Server (1) verbunden ist.
3. Anlage nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß der Datenfluß unidirektional vom zentralen Datenbank- Server (1) zur lokalen Datenbank (3) ist.
4. Anlage nach einem der Ansprüche 1 bis 3, gekennzeichnet durch mindestens ein Hardware-Interface (5, 5') zwischen der lokalen Datenbank (3) und der Ein-/Ausgabeeinheit.
5. Anlage nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß das Hardware-Interface (5, 5') mehr als einen Ausgang für ein akustisches und/oder optisches Wiedergabegerät (6, 6') und mehr als eine Schnittstelle für ein Barcode-Lesegerät (7, 7') hat.
6. Anlage nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß die lokale Datenbank (3) mit einer Ladestation für Musikstücke verbunden ist.
7. Anlage nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß die lokale Datenbank (3) mit einer audiovisuellen Abspielstation verbunden ist.
8. Anlage nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß die audiovisuelle Abspielstation eine alphanumerische Tastatur hat.
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