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DE29912369U1 - CD-Etikettierungsvorrichtung - Google Patents

CD-Etikettierungsvorrichtung

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Publication number
DE29912369U1
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DE
Germany
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cap
column
bore
labeling device
Prior art date
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Expired - Lifetime
Application number
DE29912369U
Other languages
English (en)
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
BOMA TECHNOLOGY CO
Original Assignee
BOMA TECHNOLOGY CO
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Publication date
Priority to GB9914607A priority Critical patent/GB2351273A/en
Application filed by BOMA TECHNOLOGY CO filed Critical BOMA TECHNOLOGY CO
Priority to DE29912369U priority patent/DE29912369U1/de
Publication of DE29912369U1 publication Critical patent/DE29912369U1/de
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Expired - Lifetime legal-status Critical Current

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    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B65CONVEYING; PACKING; STORING; HANDLING THIN OR FILAMENTARY MATERIAL
    • B65CLABELLING OR TAGGING MACHINES, APPARATUS, OR PROCESSES
    • B65C9/00Details of labelling machines or apparatus
    • B65C9/26Devices for applying labels
    • B65C9/262Devices for applying labels manually operable
    • B65C9/265Devices for applying labels manually operable specially adapted for compact discs
    • GPHYSICS
    • G11INFORMATION STORAGE
    • G11BINFORMATION STORAGE BASED ON RELATIVE MOVEMENT BETWEEN RECORD CARRIER AND TRANSDUCER
    • G11B7/00Recording or reproducing by optical means, e.g. recording using a thermal beam of optical radiation by modifying optical properties or the physical structure, reproducing using an optical beam at lower power by sensing optical properties; Record carriers therefor
    • G11B7/24Record carriers characterised by shape, structure or physical properties, or by the selection of the material
    • G11B7/26Apparatus or processes specially adapted for the manufacture of record carriers

Landscapes

  • Labeling Devices (AREA)

Description

99 026 kü/u
BOMA TECHNOLOGY CO. LTD.
Beschreibung
Titel: CD-Etikettierungsvorrichtung
Die Erfindung bezieht sich auf eine CD-Etikettierungsvorrichtung und insbesondere auf eine CD-Etikettierungsvorrichtung, die schnell und leicht zu handhaben ist und sicherstellt, daß das Etikett auf der CD zentriert ist.
Kompaktscheiben (CDs) werden üblicherweise mit einem Etikett (Label) versehen, um den Inhalt der darauf aufgenommenen Information zu identifizieren. Obwohl die Etikettfolien, die verwendet werden, selbstklebend sind, werden sie in den meisten Fällen von Hand auf die Scheiben aufgebracht.
Wie in Fig. 6 dargestellt, enthält eine herkömmliche CD-Etikettierungsvorrichtung eine runde Plattform 60 mit einer Mittelbohrung 61 und einen Druckstab 70 mit einem Handgriff, der in einem vergrößerten konischen Ende 71 ausläuft.
Bei Gebrauch wird eine zu etikettierende CD um das konische Ende 71 des Druckstabes 70 gehalten, und eine selbstklebende Etikettfolie 90 wird auf der Plattform mit nach oben gerichteter Klebefläche der Folie 90 zentriert. Der Stab 70 wird dann in Richtung auf die Mittelbohrung 61 bewegt und nimmt die CD 80 mit bis auf die Plattform 60, bis die Etikettfolie 90 an die CD 80 herankommt und an diese gebunden wird.
Aus Vorstehendem ergibt sich offensichtlich, daß die
herkömmliche Vorrichtung die Probleme hat, daß sie langsam ist
und höchstwahrscheinlich die Etikettfolie 90 außermittig auf die
CD aufbringt. Das heißt, die CD 80 muß zusätzlich am Rand
gehalten werden, bis sie die Folie 90 erreicht, um zu verhindern, daß die CD 8 0 vom konischen Ende 71 des Druckstabes 70 abfällt. Außerdem muß die Bedienungsperson bei der Beobachtung sowohl der CD 80 als auch der Etikettfolie während des Etikettiervorganges genau aufpassen, um sicherzustellen, daß die Etikettfolie 90 auf der CD 80 zentriert wird.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine CD-Etikettierungsvorrichtung zu schaffen, die schnell und leicht gehandhabt werden kann.
Weiterhin zielt die Erfindung darauf ab, eine CD-Etikettiervorrichtung vorzusehen, die sicherstellt, daß die selbstklebende Etikettfolie auf der CD zentriert wird.
In den Zeichnungen zeigt
Fig. 1 eine perspektivische Sprengdarstellung einer erfindungsgemäßen CD-Etikettiervorrichtung,
Fig. 2 eine perspektivische Ansicht der Säule und des
ringförmigen Höckers der Etikettierungsvorrichtung nach Fig. 1,
Fig. 3 einen Querschnitt durch die Vorrichtung nach Fig. 1, mit einer CD auf der Vorrichtung und bereit zur Etikettierung,
Fig. 4 einen Querschnitt durch die Vorrichtung nach Fig. mit etikettierter CD,
Fig. 5 eine perspektivische Ansicht eines CD-Ständers zur Verwendung in Verbindung mit der Etikettierungsvorrichtung nach Fig. 1 und
Fig. 6 eine perspektivische Ansicht einer herkömmlichen CD-Etikettierungsvorrichtung.
Nach Fig. 1 umfaßt eine CD-Etikettierungsvorrichtung entsprechend der Erfindung einen Körper (ohne Bezugszeichen), eine Kappe 40, die sich teleskopisch aus dem Körper heraus erstreckt, eine Feder 30 zum Vorspannen der Kappe 40 und eine Säule 20, die am Körper abnehmbar befestigt ist und sich durch die Feder 30 und die Kappe 40 hindurch erstreckt.
Der Körper umfaßt eine Basis 10 und einen Deckel 50. Die Basis 10 hat mehrere Öffnungen 12, eine zentrale Durchgangsbohrung 14, einen ringförmigen Hocker 11 um die Durchgangsbohrung 14 herum und mehrere Ausschnitte 13 in der Stirnfläche des Höckers 11. Der Deckel 50 hat mehrere nach unten gerichtete Nasen 53 mit Widerhaken 531 an den freien Enden, eine runde Ausnehmung 54 mit einer flachen Unterseite und eine Aussparung 55 in Flucht mit der Durchgangsbohrung 14 der Basis 10. Die Aussparung 55 wird vorzugsweise durch eine zylindrische Wand 51 begrenzt, die mit mehreren nach innen vorstehenden Rippen 52 ausgebildet ist.
Der Deckel 50 kann abnehmbar an die Basis 10 gekuppelt werden, indem die Nasen 53 des Deckels 50 in die Öffnungen 12 der Basis 10 eingeführt werden, bis die Widerhaken 531 der Nasen 53 an den Kanten der Öffnungen 12 einschnappen.
Wie bereits oben erwähnt, erstreckt sich die Kappe 40 teleskopartig aus dem Körper durch die Aussparung 55 im Deckel
50 hindurch. Die Kappe 4 0 umfaßt eine zentrale Öffnung 42 von gleichem Durchmesser wie der Innendurchmesser einer CD, einen Flansch 41 am unteren Rand und mehrere Kerben 411 im Flansch
Die Kerben 411 sind so ausgebildet und angeordnet, daß sie zu den nach innen vorstehenden Rippen 52 des Deckels 50 passen, so daß die Kappe 40 relativ zur zylindrischen Wand 51 des Deckels 50 zwar bewegbar, aber nicht drehbar ist und normalerweise durch die Feder 30 nach oben gedrückt oder vorgespannt wird.
Nach Fig. 2 ist die Säule 20 ein langgestreckter zylindrischer Körper mit einer ausreichenden Länge, um sich durch die Feder 30 und die zentrale Öffnung 42 der Kappe 40 hindurch zu erstrecken. Die Säule 20 umfaßt einen unteren Flansch 21 mit mehreren nach oben vorstehenden Vorsprüngen 22, wobei jeder Vorsprung 22 einen Widerhaken 23 am freien Ende aufweist. Die Widerhaken 23 sind vorgesehen, um in die Ausschnitte 13 im ringförmigen Hocker 11 in dem Augenblick einzuschnappen, wenn die Säule 20 mit der Basis 10 zusammengebaut wird, indem die Säule 20 in die Durchgangsbohrung 14 eingeführt wird. Als Folge davon ist die Säule 20 an der Basis 10 und somit am Körper lösbar befestigt.
Nach Fig. 3 hat die Kappe 40 vorzugsweise eine Schürze 43, die um sich herum die Feder 30 hält, deren unteres Ende um den ringförmigen Hocker 11 der Basis 10 herum gehalten wird. Die Feder 30 wird zwischen der Kappe 40 und der Basis 10 zusammengedrückt und drückt somit auf die Kappe 40, damit diese sich aus der ebenen Bodenfläche der flachen Ausnehmung 54 beweglich entlang der zylindrischen Wand 51 wie auch der aufrechten Säule 20 erstreckt, die aus der Kappe 40 weiter vorsteht.
Wenn eine CD zu etikettieren ist, wird eine selbstklebende Etikettfolie 90 auf die ebene Bodenfläche der flachen Ausnehmung 54 mit der Klebefläche nach oben und mit der Mittelbohrung 91 um die Peripherie der angehobenen Kappe 40 herum aufgelegt, während die CD 80 auf die Oberseite der angehobenen Kappe 40 mit der Mittelbohrung 81 um die Säule 20 herum gelegt wird. Die zu etikettierende CD 80 wird dann von der angehobenen Kappe 40 getragen und ist im parallelen Abstand zur Folie 90, wie in Fig. 3 dargestellt.
Nach Fig. 4 wird, wenn die CD 80 nach unten gedrückt wird, die teleskopische Kappe 40 herabgelassen, und die von der Kappe 40 getragene CD 80 wird mit der Klebefläche der Etikettfolie 90 in Wirkverbindung gebracht, die somit perfekt an die CD 80 gebunden wird. Die etikettierte CD 80 wird von der Kappe 40 durch die Kraft der zusammengedrückten Feder 30 nach oben bewegt, sobald die Kappe 40 losgelassen wird.
Nach Fig. 5 kann die erfindungsgemäße Vorrichtung ferner einen CD-Ständer 26 aufweisen, der vorzugsweise als eine Säule mit einem Flansch 261 ausgestaltet ist, wobei sich ein unterer Ansatz 262 vom Flansch 261 nach unten erstreckt und sich ein Stift 263 vom Ansatz 262 aus erstreckt. Bevorzugt ist der Ständer 26 mit Skalen von 10 bis 50 markiert, die die Anzahl von darauf gehaltenen CDs 8 0 angeben.
In diesem Fall ist die Säule 20 mit einem oberen Schlitz 24
ausgebildet, der dem Ansatz 262 des Ständers 26 entspricht,
wobei eine Bohrung 25 darin zum Einführen des Stiftes 263
vorgesehen ist, wodurch der Ständer 26 an der Säule 20 befestigbar ist.
Die CD-Etikettierungsvorrichtung nach der Erfindung ist vorteilhaft, indem sie schnell und leicht gehandhabt werden kann, und zwar durch Plazierung der Etikettfolie 90 und der Scheibe 80 und durch Niederdrücken der CD 80. Zudem wird die aufzuklebende Etikettfolie 90 selbsttätig auf der CD 80 zentriert.

Claims (4)

1. CD-Etikettierungsvorrichtung mit folgenden Merkmalen:
1. einem Körper mit einer Basis (10) und einem mit der Basis (10) lösbar verbundenen Deckel (50), wobei die Basis (10) eine zentrale Durchgangsbohrung (14) aufweist und der Deckel (50) eine Aussparung (55) in Flucht mit der Durchgangsbohrung (14) der Basis (10) sowie eine ebene Fläche zum Halten einer Etikettfolie (90) aufweist;
2. einer Kappe (40), die sich teleskopartig aus dem Körper durch die Aussparung (55) des Deckels (50) hindurch erstreckt und eine Öffnung (42) aufweist, die mit der Durchgangsbohrung (14) der Basis (10) fluchtet;
3. einer Feder (30), die zwischen der Kappe (40) und der Basis (10) zum Vorspannen der Kappe (40) zusammengedrückt ist; und
4. einer Säule (20), die an der Basis (10) lösbar befestigt ist und sich durch den Körper hindurch über die Durchgangsbohrung (14) der Basis (10) und die Öffnung (42) der Kappe (40) erstreckt.
2. CD-Etikettierungsvorrichtung nach Anspruch 1, mit einem CD-Ständer (26), der an der Säule (20) befestigbar ist.
3. CD-Etikettierungsvorrichtung nach Anspruch 2, bei der die Säule (20) einen Schlitz (24) im oberen Ende aufweist, in dem eine Bohrung (25) vorgesehen ist, und bei der der CD-Ständer (26) einen unteren Ansatz (262) komplementär dem Schlitz (24) der Säule (20) sowie einen Stift (263) aufweist, der von dem Ansatz (262) vorsteht, um in die Bohrung (25) des Schlitzes (24) eingeführt zu werden.
4. CD-Etikettierungsvorrichtung nach Anspruch 2 und 3, bei der der CD-Ständer (26) als Säule mit Skalen 10 bis 50 verkörpert ist.
DE29912369U 1999-06-22 1999-07-15 CD-Etikettierungsvorrichtung Expired - Lifetime DE29912369U1 (de)

Priority Applications (2)

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GB9914607A GB2351273A (en) 1999-06-22 1999-06-22 Compact disc labelling device
DE29912369U DE29912369U1 (de) 1999-06-22 1999-07-15 CD-Etikettierungsvorrichtung

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GB9914607A GB2351273A (en) 1999-06-22 1999-06-22 Compact disc labelling device
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GB (1) GB2351273A (de)

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GB2351273A (en) 2000-12-27

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