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DE29912688U1 - Optische Anzeigeeinrichtung - Google Patents

Optische Anzeigeeinrichtung

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DE29912688U1
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DE
Germany
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display device
housing
insert component
optical display
optical
Prior art date
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Expired - Lifetime
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DE29912688U
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English (en)
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DeTeWe Deutsche Telephonwerke AG and Co KG
Deutsche Telephonwerke und Kabelindustrie AG
Original Assignee
DeTeWe Deutsche Telephonwerke AG and Co KG
Deutsche Telephonwerke und Kabelindustrie AG
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Publication date
Application filed by DeTeWe Deutsche Telephonwerke AG and Co KG, Deutsche Telephonwerke und Kabelindustrie AG filed Critical DeTeWe Deutsche Telephonwerke AG and Co KG
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Expired - Lifetime legal-status Critical Current

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    • HELECTRICITY
    • H04ELECTRIC COMMUNICATION TECHNIQUE
    • H04MTELEPHONIC COMMUNICATION
    • H04M1/00Substation equipment, e.g. for use by subscribers
    • H04M1/02Constructional features of telephone sets
    • HELECTRICITY
    • H04ELECTRIC COMMUNICATION TECHNIQUE
    • H04MTELEPHONIC COMMUNICATION
    • H04M1/00Substation equipment, e.g. for use by subscribers
    • H04M1/02Constructional features of telephone sets
    • H04M1/22Illumination; Arrangements for improving the visibility of characters on dials

Landscapes

  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Signal Processing (AREA)
  • Devices For Indicating Variable Information By Combining Individual Elements (AREA)

Description

DeTeWe-Deutsche Telephonwerke
Aktiengesellschaft & Co.
Zeughofstraße 1
10997 Berlin
DTWl23
Optische Anzeigeeinrichtung
Beschreibung
Die Erfindung betrifft eine optische Anzeigeeinrichtung insbesondere für Telekommunikationsgeräte nach dem Oberbegriff des Anspruchs 1.
Es ist bekannt, in der Oberschale bzw. Gehäusekappe von Telekommunikationsgeräten einen oder mehrere Ausschnitte zur Aufnahme optischer Anzeigemittel, wie Leuchtdiodenanzeigen oder dergleichen, vorzusehen, die unter anderem die Belegung eines Anschlusses bei einem Mehrfach-Anschlußgerät, den Anschluß an ein Fernmeldenetz, die Spannungsversorgung oder dergleichen zur Anzeige bringen. Dabei können die optischen Anzeigemittel beispielsweise in Form lichtemittie-
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render Dioden unmittelbar in die betreffende Gehäuseöffnung eingesetzt und gegebenenfalls mit einer transparenten Abdeckung gegen Beschädigung oder Verschmutzung geschützt werden.
Diese Art der Anbringung von optischen Anzeigemitteln in einer Gehäuse-Oberschale oder Gehäusekappe ist jedoch wegen der erforderlichen Befestigung der Leuchtdioden sowie der erforderlichen elektrischen Verbindung mit einer die Leuchtdioden ansteuernden Schaltungsplatine sehr aufwendig sowohl bezüglich der erforderlichen Einzelteile als auch hinsichtlich der durchzuführenden Montage. Darüber hinaus schränkt der in derartigen Telekommunikationsgeräten verfügbare Bauraum die Möglichkeiten der Anbringung optischer Anzeigemittel an der Gehäusekappe oder -schale ein.
Mit deutlich weniger Herstellungsaufwand verbunden ist die Anordnung von lichtemittierenden Dioden unmittelbar auf der Schaltungsplatine des Telekommunikationsgerätes in Verbindung mit einem oder mehreren Lichtwellenleitern, die das von den lichtemittierenden Dioden abgegebene Licht zu einem beliebig angeordneten Ausschnitt in der Gehäuseschale bzw. -kappe leiten und dort zur Anzeige bringen. Derartige optische Anzeigeeinrichtungen ermöglichen die Herstellung einer die gesamte elektrische bzw. elektronische Schaltung enthaltenden Schaltungsplatine einschließlich der Anschlußbelegungen und lichtemittierender Dioden (LED's) sowie die Anordnung der optischen Anzeigemittel an Stellen der Gehäuseschale oder -kappe, an denen nur wenig Platz zur Verfügung steht oder die schwer zugänglich sind.
• ·
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Nachteilig bei dieser Art optischer Anzeigeeinrichtungen ist jedoch die Anordnung und Befestigung der Lichtwellenleiter sowie bei flächenförmigen Anzeigeelementen eine gleichmäßige Lichtverteilung über die gesamte Fläche des Anzeigeelements .
Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es, eine optische Anzeigeeinrichtung der eingangs genannten Gattung zu schaffen, die eine Herstellung mit geringem Aufwand, eine leichte Montage und Befestigung des bzw. der Lichtwellenleiter ermöglicht und bei flächenförmigen Anzeigeelementen eine gleichmäßige Lichtverteilung gewährleistet.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch gelöst, daß der Lichtwellenleiter aus einem am Gehäuse und/oder an der Leiterplatte abgestützten Einlegebauteil besteht.
Die erfindungsgemäße Lösung nutzt die Möglichkeit der Anordnung lichtemittierender Elemente auf einer Schaltungsplatine, ermöglicht die Herstellung eines oder mehrerer Lichtwellenleiter mit geringem fertigungstechnischen Aufwand beispielsweise durch Stanzen oder Gießen des Einlegebauteils sowie dessen Montage innerhalb eines Gehäuses mit geringem Montageaufwand, beispielsweise durch formschlüssige oder kraftschlüssige Fixierung des Einlegebauteils in dem zur Verfügung stehenden Raum zwischen der Schaltungsplatine und dem Ort der Anordnung des Anzeigemittels in der Gehäuseschale oder -kappe. Darüber 'hinaus wird durch die Formgebung des Einlegebauteils, das heißt durch eine entsprechende Gestaltung des Lichtleitpfades eine gleichmäßige Lichtverteilung über die Fläche des Anzeigeelementes gewährleistet .
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Vorzugsweise besteht das Einlegebauteil aus einer lichtwellenleitenden Platte, deren eine Stirnkante in der Gehäuseöffnung angeordnet ist und das Anzeigeelement bildet und deren andere Stirnkante aiuf das lichtemittierende Element ausgerichtet ist.
Durch die Anordnung einer Linse an der auf das lichtemittierende Element ausgerichteten Stirnkante der lichtwellenleitenden Platte wird das vom lichtemittierenden Element abgegebene Licht gleichmäßig auf den Plattenquerschnitt verteilt, so daß eine optimale Ankopplung des als Einlegebauteil ausgebildeten Lichtwellenleiters an das lichtemittierende Element gewährleistet ist.
Durch die Mattierung desr das Anzeigeelement bildenden Stirnkante des Einlegebauteils sowie eine bogenförmige stetige Kontur der hochglanzpolierten Seitenkanten des Einlegebauteils wird das vom lichtemittierenden Element abgegebene Licht mit hohem Wirkungsgrad und gleichmäßig über die Fläche des Anzeigeelements verteilt.
Vorzugsweise besteht die Gehäuseöffnung aus mindestens einer in einer Gehäuseecke angeordneten schlitzförmigen Öffnung, die durch die das Anzeigeelement bildende Stirnkante des Einlegebauteils im wesentlichen ausgefüllt wird. In einer vorteilhaften Weiterbildung ist die schlitzförmige Öffnung durchgehend über die Gehäuseecke in den beiden die Gehäuseecke bildenden Gehäuseteilen angeordnet und die das Anzeigeelement bildende Stirnkante des Einlegebauteils abgewinkelt.
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Eine vorteilhafte Ausgestaltung der erfindungsgemäßen Lösung ist dadurch gekennzeichnet, daß im Bereich der das Anzeigeelement bildenden Stirnkante des Einlegebauteils Anschlagrippen vorgesehen sind, die im montierten Zustand des Einlegebauteils an der Innenseite bzw. mehreren Innenseiten des Gehäuses anliegen.
Durch die Anordnung von Anschlagrippen wird eine exakte Ausrichtung und Fixierung des Einlegebauteils im Bereich der Gehäuseöffnung sowie eine leichte Montage erzielt, da das Einlegebauteil um einen dieser Anschläge gedreht in die Öffnung der Gehäuseschale bzw. -kappe eingedreht werden kann.
Vorzugsweise sind in dem Gehäuse mehrere parallel zueinander angeordnete schlitzförmige Öffnungen vorgesehen und mehrere Einlegebauteile parallel zueinander angeordnet und mittels eines Verbindungselements miteinander verbunden, wobei insbesonder die Seitenflächen der parallelen Einlegebauteile durch das Verbindungselement miteinander verbunden sind.
Zur zusätzlichen Abstützung des kombinierten Einlegebauteils weist das Verbindungselement mehrere Abstützteile auf, die sich im montierten Zustand des kombinierten Einlegebauteils am Gehäuse und/oder an der Leiterplatte abstützen.
In einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung besteht das Einlegebauteil bzw. das kombinierte Einlegenbauteil aus einem dämpfungsarmen Polymer, vorzugsweise aus Polymethylmethacrylat (PMMA).
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Anhand eines in der Zeichnung dargestellten Ausführungsbeispieles soll der der Erfindung zugrundeliegende Gedanke näher erläutert werden. Es zeigen:
Figur 1 - eine perspektivische Darstellung eines Telekommunikationsgerätes mit einer Gehäusekappe mit mehreren Anschluß-Steckdosen und Anzeigeelementen;
Figur 2 - eine perspektivische Darstellung eines Ausschnitts aus der Gehäusekappe mit darin angeordnetem Einlegebauteil;
Figur 3 - einen Schnitt durch das Gehäuse im Bereich der optischen Anzeigeeinrichtung und
Figur 4 - eine perspektivische Darstellung eines aus vier parallel zueinander angeordneten Einlegebauteilen gebildeten kombinierten Einlegebauteils.
Figur 1 zeigt in perspektivischer Ansicht ein Telekommunikationsgerät mit einer Grundplatte 1 und einer mit der Grundplatte 1 verbundenen Gehäusekappe 2, in der Öffnungen für TAE-Steckbuchsen 31 sowie Westernstecker 32 vorgesehen sind. An dem durch die Vorderfläche 20 der Gehäusekappe 2 und deren Seitenfläche 21 gebildeten Eckbereich sind mehrere parallele und über den Eckbereich verlaufende schlitzförmige Öffnungen 22, 23, 24, 25 angeordnet, die zur Aufnahme von Anzeigeelementen dienen. Die über Eck verlaufenden schlitzförmigen Öffnungen 22 bis 25 ermöglichen einen
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besonders großen Erkennungsbereich der Anzeigeelemente, so daß diese sowohl von vorne als auch von der Seite zu erkennen sind.
Alternativ können natürlich auch schlitzförmige Öffnungen nur in der Vorderfläche 20 bzw. nur in der Seitenfläche 21 vorgesehen werden und auch einen von der in Figur 1 dargestellten Ausführungsform abweichenden Querschnitt aufweisen.
Figur 2 zeigt in ebenfalls perspektivischer Ansicht einen Schnitt durch die Gehäusekappe 2 mit darin angeordnetem Anzeigeelement 4, das mit seinen rechtwinklig zueinander stehenden Flächen 41, 42 die schlitzförmige Öffnung 25 gemäß Figur 1 vollständig ausfüllt.
Das Anzeigeelement 4 ist Teil eines plattenförmigen Lichtwellenleiters 5, der als Einlegebauteil ausgebildet ist. Der plattenförmige Lichtwellenleiter 5 wird durch die das Anzeigeelement 4 bildenden Stirnkanten 41, 42 sowie am anderen Ende durch eine Stirnkante 51 sowie durch zwei bogenförmig zwischen diesen Stirnkanten 51, 41, 42 verlaufende Seitenkanten 52, 53 begrenzt.
Der plattenförmige Lichtwellenleiter 5 besteht vorzugsweise aus einem dämpfungsarmen Polymer, insbesondere aus Polymethylmethacrylat (PMMA) mit mattierten Stirnkanten 41, 42 sowie hochglanzpolierten Seitenkanten 52, 53, an denen die an der Stirnkante 51 eintretenden Lichtstrahlen reflektiert werden, so daß eine verlustarme Leitung der Lichtstrahlen von der Stirnkante 51 zu den das Anzeigeelement 4 bildenden Stirnkanten 41, 42 gewährleistet wird. Eine Mattierung der
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Stirnkanten 41, 42 gewährleistet wiederum eine gleichmäßige Lichtverteilung über deren gesamte Fläche und damit eine optimale Erkennbarkeit des Anzeigeelements 4.
An den Seitenflächen des plattenförmigen Lichtleiterelements 5 sind Anschlagrippen 54, 55 vorgesehen, die im eingebauten Zustand des als Einlegebauteil ausgebildeten Lichtwellenleiters 5 an den Innenseiten der Vorderfläche 20 bzw. der Seitenfläche 21 der Gehäusekappe 2 anliegen und damit das Anzeigeelement 4 in der schlitzförmigen Öffnung 25 der Gehäusekappe 2 fixieren.
Eine schräg zwischen der Stirnkante 42 und der bogenförmigen Seitenkante 53 verlaufende Schrägfläche 56 des plattenförmigen Lichtwellenleiters 5 liegt im montierten Zustand an einer Schräge der Seitenfläche 21 der Gehäusekappe 2 an, was insbesondere der Darstellung gemäß Figur 3 zu entnehmen ist.
Der in Figur 3 dargestellte Querschnitt durch das Gehäuse im Bereich eines plattenförmigen Lichtwellenleiters 5 verdeutlicht die Anordnung des Lichtwellenleiters 5 zwischen der Oberfläche einer Leiterplatte 7 und der schlitzförmigen Öffnung 25 in der Gehäusekappe 2.
Die mit der Grundplatte 1 verbundene Leiterplatte 7 weist die elektrische bzw. elektronische Schaltung des Telekommunikationsgerätes sowie vorzugsweise in SMD-Technik eine bzw. mehrere lichtemittierende Dioden 8 auf. Diesen lichtemittierenden Dioden 8 steht die eine Stirnkante 51 des Lichtwellenleiters 5 gegenüber, wobei zur optimierten Strahlenbündlung in der Stirnkante 51 eine optische Linse 9 angeordnet ist. Das in die Stirnkante 51 eintretende, von
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der lichtemittierenden Diode 8 abgegebene Licht wird im plattenförmigen Lichtwellenleiter 5 durch die bogenförmigen Konturen der Seitenkanten 52, 53 verlustarm zu den winklig zueinander stehenden Stirnkanten 41, 42 des Lichtwellenleiters 5 gemäß Figur 2 geleitet und tritt dort als optische Anzeige aus.
Figur 3 verdeutlicht die Anlage der Anschlagrippen 54, 55 an den Innenseiten der Gehäusekappe 2 im montierten Zustand des Lichtwellenleiters 5. Dabei erfolgt die Montage durch Hineindrehen des Lichtwellenleiters 5 um den Montagedrehpunkt A, so daß die mattierten Stirnkanten 41, 42 des plattenförmigen Lichtwellenleiters 5 die über Eck verlaufende schlitzförmige Öffnung 25 in der Gehäusekappe 2 vollständig ausfüllen.
Gemäß einem bevorzugten Ausführungsbeispiel der erfindungsgemäßen Lösung werden mehrere plattenförmige Lichtwellenleiter 5a, 5b, 5c, 5d zu einem kombinierten Lichtwellenleiterelement 6 gemäß Figur 4 zusammengefaßt. Die plattenförmigen Lichtwellenleiter 5a, 5b, 5c, 5d sind parallel zueinander und im Abstand der schlitzförmigen Öffnungen 22 bis 25 in der Gehäusekappe 2 gemäß Figur 1 angeordnet und über ein Verbindungselement 60, das vorzugsweise senkrecht zu den Seitenflächen der plattenförmigen Lichtwellenleiter 5a bis 5d verläuft, zusammengefaßt. Von dem Verbindungselement 60 stehen mehrere stabförmige Abstützteile 61, 62, 63 ab, die sich im montierten Zustand des kombinierten Lichtwellenleiters 6 an der Grundplatte 1 bzw. an der Leiterplatte 7 abstützen und zur (zusätzlichen) Lagesicherung des kombinierten Lichtwellenleiters 6 dienen.
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Dabei steht jeder einzelne Lichtwellenleiter 5a bis 5d mit seiner der Leiterplatte 7 zugewandten Stirnkante einem lichtemittierenden Element 8 gegenüber, so daß die Lichtwellenleiter 5a bis 5d von unterschiedlichen lichtemittierenden Elementen 8 gespeist werden und damit unabhängig voneinander die die anderen Stirnkanten der Lichtwellenleiter 5 bildenden Anzeigeelemente 4 angesteuert werden.
Der kombinierte Lichtwellenleiter 6 wird vorzugsweise durch Stanzen oder Gießen aus PMMA hergestellt und in einfacher Weise von der Innenseite der Gehäusekappe 2 montiert, wobei auch hier die Montage über den Montagedrehpunkt A gemäß Figur 3 erfolgt.

Claims (13)

1. Optische Anzeigeeinrichtung mit einem in einer Öffnung eines Gehäuses angeordneten Anzeigeelement, einem auf einer Leiterplatte angeordneten lichtemittierenden Element und einem die Lichtwellen vom lichtemittierenden Element zum Anzeigeelement leitenden Lichtwellenleiter, insbesondere für Telekommunikationsgeräte, dadurch gekennzeichnet, daß der Lichtwellenleiter (5) aus einem am Gehäuse (1, 2) und/oder an der Leiterplatte (7) abgestützten Einlegebauteil besteht.
2. Optische Anzeigeeinrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das Einlegebauteil aus einer Lichtwellen leitenden Platte (5) besteht, deren eine Stirnkante (41, 42) in der Gehäuseöffnung (22 bis 25) angeordnet ist und das Anzeigeelement (4) bildet und deren andere Stirnkante (51) auf das lichtemittierende Element (8) ausgerichtet ist.
3. Optische Anzeigeeinrichtung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß die auf das lichtemittierende Element (8) ausgerichtete Stirnkante (51) eine optische Linse (9) aufweist.
4. Optische Anzeigeeinrichtung nach mindestens einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Gehäuseöffnung aus mindestens einer in einer Gehäuseecke angeordneten schlitzförmigen Öffnung (22 bis 25) besteht und daß die das Anzeigeelement (4) bildende Stirnkante (41, 42) des Einlegebauteils die schlitzförmige Öffnung (22 bis 25) im wesentlichen ausfüllt.
5. Optische Anzeigeeinrichtung nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß die schlitzförmige Öffnung (22 bis 25) durchgehend über die Gehäuseecke in den beiden die Gehäuseecke bildenden Gehäuseteilen (1, 2) angeordnet ist und daß die das Anzeigeelement (4) bildende Stirnkante (41, 42) des Einlegebauteils (5) abgewinkelt ist.
6. Optische Anzeigeeinrichtung nach mindestens einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die das Anzeigeelement (4) bildende Stirnkante (41, 42) des Einlegebauteils (5) mattiert ist.
7. Optische Anzeigeeinrichtung nach mindestens einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Seitenkanten (52, 53) des Einlegebauteils (5) eine bogenförmige, stetige Kontur aufweisen.
8. Optische Anzeigeeinrichtung nach mindestens einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Seitenkanten (52, 53) des Einlegebauteils (5) hochglanzpoliert sind.
9. Optische Anzeigeeinrichtung nach mindestens einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß im Bereich der das Anzeigeelement (4) bildenden Stirnkante (41, 42) des Einlegebauteils (5) Anschlagrippen (54, 55) vorgesehen sind, die im montierten Zustand des Einlegebauteils (5) an der Innenseite bzw. mehreren Innenseiten des Gehäuses (1, 2) anliegen.
10. Optische Anzeigeeinrichtung nach mindestens einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß in dem Gehäuse (1, 2) mehrere parallel zueinander angeordnete schlitzförmige Öffnungen (22 bis 25) vorgesehen sind und daß mehrere Einlegebauteile (5a, 5b, 5c, 5d) parallel zueinander angeordnet und mittels eines Verbindungselements (60) miteinander verbunden sind.
11. Optische Anzeigeeinrichtung nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, daß das Verbindungselement (60) die Seitenflächen der parallelen Einlegebauteile (5a, 5b, 5c, 5d) miteinander verbindet.
12. Optische Anzeigeeinrichtung nach Anspruch 10 oder 11, dadurch gekennzeichnet, daß das Verbindungselement (60) mehrere Abstützt eile (61, 62, 63) aufweist, die sich im montierten Zustand des kombinierten Einlegebauteils (6) am Gehäuse (1, 2) und/oder an der Leiterplatte (7) abstützen.
13. Optische Anzeigeeinrichtung nach mindestens einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das Einlegebauteil (5, 6) bzw. das kombinierte Einlegenbauteil (6) aus einem dämpfungsarmen Polymer, vorzugsweise aus Polymethylmethacrylat (PMMA), besteht.
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EP2085800A1 (de) 2008-02-01 2009-08-05 Siemens Aktiengesellschaft Optische Anzeigeeinrichtung und Automatisierungsgerät

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