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DE29911393U1 - Behälter aus Kartonmaterial - Google Patents

Behälter aus Kartonmaterial

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DE29911393U1
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DE
Germany
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container
container according
fragrance
cardboard material
side walls
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DE29911393U
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Smurfit Kappa Wellpappe GmbH and Co KG
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Kappa Holfelder Werke GmbH and Co KG
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Anticipated expiration legal-status Critical
Expired - Lifetime legal-status Critical Current

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    • B65CONVEYING; PACKING; STORING; HANDLING THIN OR FILAMENTARY MATERIAL
    • B65DCONTAINERS FOR STORAGE OR TRANSPORT OF ARTICLES OR MATERIALS, e.g. BAGS, BARRELS, BOTTLES, BOXES, CANS, CARTONS, CRATES, DRUMS, JARS, TANKS, HOPPERS, FORWARDING CONTAINERS; ACCESSORIES, CLOSURES, OR FITTINGS THEREFOR; PACKAGING ELEMENTS; PACKAGES
    • B65D5/00Rigid or semi-rigid containers of polygonal cross-section, e.g. boxes, cartons or trays, formed by folding or erecting one or more blanks made of paper
    • B65D5/02Rigid or semi-rigid containers of polygonal cross-section, e.g. boxes, cartons or trays, formed by folding or erecting one or more blanks made of paper by folding or erecting a single blank to form a tubular body with or without subsequent folding operations, or the addition of separate elements, to close the ends of the body
    • B65D5/10Rigid or semi-rigid containers of polygonal cross-section, e.g. boxes, cartons or trays, formed by folding or erecting one or more blanks made of paper by folding or erecting a single blank to form a tubular body with or without subsequent folding operations, or the addition of separate elements, to close the ends of the body with end closures formed by inward-folding of self-locking flaps hinged to tubular body
    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B65CONVEYING; PACKING; STORING; HANDLING THIN OR FILAMENTARY MATERIAL
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    • B65D5/00Rigid or semi-rigid containers of polygonal cross-section, e.g. boxes, cartons or trays, formed by folding or erecting one or more blanks made of paper
    • B65D5/42Details of containers or of foldable or erectable container blanks

Landscapes

  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Mechanical Engineering (AREA)
  • Disinfection, Sterilisation Or Deodorisation Of Air (AREA)
  • Packaging Of Annular Or Rod-Shaped Articles, Wearing Apparel, Cassettes, Or The Like (AREA)

Description

Spitz, Klinger & Partner
Rechtsanwälte . Wirtschaftsprüfer · Steuerberater
Spitz, Klinger & Partner GbR . Bavariaring 20 . D-80336 München Dr. jur. Volker Spitz, LL.M. Dr. jur. Alfred N. Klinger Alexander Gaul
Johannes M. Krüger Rechtsanwälte
Dipl.-Kfm. Robert Thalhauser
Wirtschaftsprüfer · Steuerberater
Telefon : (089) 544 25 40 Telefax : (089) 543 90 40 e-mail : skpmuc@aol.com
Ihr Zeichen/ Your Ref.
Unser Zeichen / Our Ref.
6469 G 1132 DE Datum / Date
30.06.1999
Anmelder: Kappa Holfelder Werke GmbH & Co. KG Lilienthalstraße 8
85375 Neufahrn b. Freising
Behälter aus Kartonmaterial
Kanzlei / Office
Bavariaring 20
D-80336 München
30.06.1999/6469.d0C
Bankverbindung / Bank Account Reuschel & Co. München
BLZ 700 303 00 Konto-Nr. /Account 1138625 Umsatzsteuer-Nr.
VAT Registration No.
DE 811 901 653
Behälter aus Kartonmaterial
Die vorliegende Erfindung betrifft einen Behälter aus Kartonmaterial, insbesondere einen Faltkartonbehälter wie einen Umzugskarton (Umzugskiste, Speditionskarton, etc.).
Behälter aus Kartonmaterial sind als Verpackungsmittel oder Aufbewahrungsmittel universell einsetzbar und werden in der Regel sehr kostengünstig aus Vollpappe oder Wellpappe hergestellt. Nachteilig ist bei den bisher eingesetzten Kartons, daß diese insbesondere in einer nicht vollkommen trockenen Umgebung einen unangenehmen, "modrigen" Geruch entwickeln, der nach einer gewissen Zeit auch von den im Behälterinneren befindlichen Gegenständen angenommen werden kann. Dies macht die bekannten Kartons oftmals ungeeignet für eine längerfristige Aufbewahrung bzw. Einlagerung von Gegenständen. Besonders gravierend ist dieses Problem, wenn mit einem derartigen Behälter Kleidung in einem Kellerraum oder Dachspeicherraum aufbewahrt wird.
Demgemäß ist es eine Aufgabe der vorliegenden Erfindung, einen Behälter aus Kartonmaterial, insbesondere einen Umzugskarton bereitzustellen, bei dem selbst nach längerer Standzeit kein unangenehmer Geruch entsteht.
Erfindungsgemäß wird diese Aufgabe dadurch gelöst, daß der Behälter mit wenigstens einer auf das Kartonmaterial aufgebrachten und einen verkapselten Duftstoff enthaltenden Duftstoffschicht versehen ist.
25
Wenngleich die Art des Duftstoffs beliebig gewählt werden kann, ist ein Zedernholzduft besonders bevorzugt, weil damit gleichzeitig Motten von dem Behälter abgehalten werden.
Das Vorsehen eines verkapselten Duftstoffs gewährleistet einerseits, daß nicht bereits bei der Herstellung des Behälters der Duftstoff freigesetzt wird, und andererseits, daß der Duftstoff auch lange Zeit nach der Herstellung des Behälters freigesetzt werden
kann. Die Freisetzung des Duftstoffs beginnt somit in effizienter Weise erst zu einem vom Benutzer nach Belieben gewählten Zeitpunkt durch Aktivierung des verkapselten Duftstoffs. Die Aktivierung verkapselter Duftstoffe erfolgt üblicherweise durch Druck oder Reibung, so daß der Benutzer beispielsweise durch „Rubbeln" der Duftstoffschicht den Duftstoff aktivieren kann. Auch eine Aktivierung durch Abziehen eines entsprechenden Schutzstreifens ist denkbar. Zweckmäßig ist ein entsprechender, auf dem Behälter aufgedruckter Hinweis auf die vorgesehene Art und Weise der Aktivierung.
Die Herstellung des Behälters ist besonders einfach, wenn die Duftstoffschicht (in flüssiger Form) auf das Kartonmaterial aufgesprüht wird. Dies kann vorteilhaft in einem Arbeitsschritt mit einem Zuschneiden oder Bedrucken des Kartonmaterials erfolgen. Die Aufbringung der Duftstoffschicht auf einer Flachseite des Kartonmaterials ist besonders für ein Aufsprühen der Duftstoffschicht geeignet und erlaubt den Auftrag größerer Duftstoffmengen.
15
Aus Effizienzgründen ist es bevorzugt, die Duftstoffschicht nicht an einer Stelle vorzusehen, die zum Behälteräußeren hin freiliegt. Meist ist es günstig, wenn die Duftstoffschicht zum Behälterinneren hin freiliegt.
Besonders vorteilhaft läßt sich die Erfindung für Behälter nutzen, die als Faltbehälter ausgebildet sind. Damit sind Behälter gemeint, deren endgültige Gestalt erst durch Falzen, Falten bzw. Klappen bestimmter Abschnitte des Kartonmaterials gebildet wird. Derartige Faltbehälter können z.B. vollkommen flach und damit platzsparend hergestellt werden und bis zum Einsatz in diesem Zustand belassen werden. Lediglich klarstellend sei bemerkt, daß der im Rahmen der Schutzansprüche verwendete Begriff "Behälter" im Falle eines Faltbehälters auch den zur Bildung des fertigen Behälters vorgesehenen Kartonzuschnitt umfaßt.
Der Benutzer kann beim Aufbau eines Faltbehälters zu seiner endgültigen Gestalt vorteilhafterweise gleichzeitig den Duftstoff aktivieren. Vor allem in Verbindung mit dem eingangs erwähnten Zedern holzduft ergibt sich eine besonders bevorzugte Anwendung für sog. Umzugskisten bzw. Speditionskartons.
Alternativ oder gleichzeitig zur Möglichkeit der Aktivierung des Duftstoffs durch unmittelbare Einwirkung des Benutzers (z.B. Rubbeln, Abziehen eines Schutzstreifens auf der Duftstoffschicht, etc.) läßt sich vorsehen, daß der Behälter als Faltbehälter ausgebildet ist und eine Duftstoffschicht an einer Stelle des Kartonmaterials vorgesehen ist, die beim oder nach dem Aufbau des Behälters in Reibkontakt und/oder Druckkontakt mit anderen Stellen des Kartonmaterials tritt. Damit wird der Duftstoff gewissermaßen automatisch bei Bedarf aktiviert. Hierbei ist zu betonen, daß die Erfindung weitgehend unabhängig von der konkreten Konstruktion des betreffenden Faltbehälters Anwendung finden kann. Für eine vorgegebene Konstruktion und Aufbauweise eines Faltbehälters ist es für den Fachmann ohne weiteres ersichtlich, welche Stellen des Kartonmaterials beim oder nach dem Aufbau des Behälters in Reibkontakt und/oder Druckkontakt mit anderen Stellen des Kartonmaterials treten. Grundsätzlich sind sämtliche dieser Stellen zur Aufbringung einer Duftstoffschicht geeignet. Der Kontakt kann zwischen Stellen mit Duftstoffschicht und unbehandelten Stellen des Kartonmaterials erfolgen. Bevorzugt erfolgt der Kontakt zu Randkantenbereichen des Kartonmaterials. Insbesondere bei der Verwendung von Wellpappe kann mittels deren Kanten eine effiziente und besonders zuverlässige Aktivierung erfolgen. Denkbar ist jedoch auch ein Kontakt zwischen zwei jeweils mit einer Duftstoffschicht versehenen Stellen oder auch ein Kontakt zwischen einer Stelle mit Duftstoffschicht und einer anderen, zur Aktivierung dieser Duftstoffschicht besonders behandelten Stelle des Kartonmaterials (z.B. eine aufgebrachte rauhe Schicht).
Es kann vorgesehen sein, daß der Faltbehälter einen rechteckigen Querschnitt besitzt und eine aus zwei einander gegenüberliegenden ersten Seitenwänden und zwei einander gegenüberliegenden zweiten Seitenwänden gebildete Seitenwandung sowie einen Boden aufweist, für dessen Bildung zunächst wenigstens eine mit einer der ersten Seitenwände verbundene Bodenlasche in die Bodenebene geklappt wird und nachfolgend ein mit einer der zweiten Seitenwände verbundenes Bodenteil mit seinem freien Ende an der Bodenlasche vorbeigeführt und um die Bodenlasche ins Behälterinnere umgeschlagen wird, wodurch ein Reibkontakt und/oder Druckkontakt erfolgt. Diese an sich bekannte Methode zur Bildung eines besonders stabilen Behälterbodens schafft in
der Praxis eine Vielzahl von Stellen des Kartonmaterials, die zur Aufbringung einer automatisch zu aktivierenden Duftstoffschicht geeignet sind.
Beispielsweise kann der Faltbehälter derart vorgesehen sein, daß beim Umschlagen (oder auch Vorbeiführen) des Bodenteils ein Randbereich desselben mit einer Stelle des Kartonmaterials an der Innenseite der Seitenwandung in Reibkontakt und/oder Druckkontakt tritt, die die Duftstoffschicht aufweist. Hierbei kann die Duftstoffschicht nahe des Bodens auf der Innenseite einer der zweiten Seitenwände vorgesehen sein. Dies führt zu einem besonders intensiven Kontakt zwischen dem Rand des umzuschlagenden Bodenteils und der Duftstoffschicht auf der Innenseite der betreffenden Seitenwand. Wenngleich die Duftstoffschicht hierbei z.B. im wesentlichen über die gesamte Länge der betreffenden zweiten Seitenwand aufgebracht sein kann, so sind Stellen nahe der ersten Seitenwand, d.h. Stellen in der Nähe von Behälterecken als Aufbringungsort für die Duftstoffschicht bevorzugt. Die Abschnitte des Kartonmaterials in der Nähe von Behälterecken neigen nämlich wesentlich weniger dazu, bei einem Kontakt mit anderen Kartonmaterialabschnitten zurückzuweichen. Aus demselben Grund ist es auch bevorzugt, für den Reibkontakt und/oder Druckkontakt kantennahe Abschnitte des Kartonmaterials zu nutzen.
Bei einem Faltbehälter mit rechteckigem Querschnitt und der oben beschriebenen Ausbildung des Bodens mit einem oder mehreren umzuschlagenden Bodenteilen ist es aus Stabilitätsgründen bevorzugt, daß der Behälter einen länglichen Querschnitt besitzt und die ersten Seitenwände Stirnwände des Behälters bilden, während die zweiten Seitenwände Längswände des Behälters bilden.
Nachfolgend wird mit Bezug auf die beigefügten Zeichnungen ein Ausführungsbeispiel der Erfindung beschrieben. Dabei stellen dar:
Fig. 1 eine Draufsicht einer ersten Ausführung eines Kartonzuschnitts zur
Herstellung einer Umzugskiste,
Fig. 2 eine Draufsicht einer zweiten Ausführung eines Kartonzuschnitts zur
Herstellung einer Umzugskiste,
Fig. 3 eine perspektivische Ansicht einer aus dem Zuschnitt nach Fig. 1
aufzubauenden Umzugskiste während der Bildung ihres Bodens, und
Fig. 4 eine schematische Stirnansicht der Umzugskiste von Fig. 3 zur Veranschaulichung der Bildung des Kistenbodens durch Umschlagen von zwei Bodenteilen um zwei Bodenlaschenpaare.
10
Fig. 1 zeigt einen insgesamt mit 10 bezeichneten Kartonzuschnitt zur Herstellung einer erfindungsgemäßen Umzugskiste, wie sie z.B. in Fig. 3 dargestellt ist.
Der in Fig. 1 horizontal und zusammenhängend verlaufende zentrale Bereich des Zuschnitts 10 bildet die Innenseite einer Seitenwandung der späteren Umzugskiste und besitzt zwei Längswände 20 sowie zwei Stirnwände 22. Die Längswände 20 wechseln sich in mit den Stirnwänden 22 ab und bilden nach Verbindung des freien Randabschnitts der in Fig. 1 linken Stirnwand 22 mit dem freien Randabschnitt der in Fig. 1 rechten Längswand 20 eine ringförmig geschlossene Seitenwandung der fertigen Umzugskiste (vgl. Fig. 3). Die Verbindung der beiden freien Randabschnitte erfolgt üblicherweise durch eine Verklebung mit einem besonders zugfesten Klebeband auf der Außenseite der fertigen Umzugskiste.
Von den Längswänden 20 und den Stirnwänden 22 stehen nach oben hin Längsdeckellaschen 24 bzw. Stirndeckellaschen 26 ab, die den (Klapp-)Deckel der späteren Umzugskiste bilden.
Nach unten hin stehen von den Längsenden 20 Bodenteile 28 ab, während von den Stirnwänden 22 nach unten hin jeweils zwei Bodenlaschen 30 abstehen, die zusammen mit den Bodenteilen 28 später den Boden der Umzugskiste bilden.
Die in Fig. 1 gestrichelten Linien sind Sollfalzlinien, die ein bequemes und exaktes Falzen des Kartonmaterials längs dieser Linien für ein einfaches Aufbauen der Umzugskiste erlauben. Im einzelnen sind dies Seitenfalze 32, Längsdeckelfalze 34, Stirndeckelfalze 36, Längsbodenfalze 38, Stirn bodenfalze 40 und Bodenteilfalze 42. Hinzu kommen noch Falze 44, die jeweils an einem Stirnwandeinschnitt 46 zur Bildung einer Stirnwandöffnung (Grifföffnung) vorgesehen sind. Weitere Grifföffnungen der fertigen Umzugskiste werden durch zwei Längswandöffnungen 48 vorgesehen.
Die in Fig. 1 linke Längswand 20 ist im Bereich ihrer linken unteren Ecke mit einem in Längsrichtung der Längswand 20 langgestreckten Streifen einer Duftstoffschicht 60 versehen, die wenigstens einen verkapselten Duftstoff enthält und nach einem Bedrucken des Zuschnitts auf das Kartonmaterial aufgesprüht wurde. Alternativ kann diese Schicht 60 auch in anderer Weise aufgebracht werden, beispielsweise mittels eines Lackierwerks.
15
Abweichend vom dargestellten Ausführungsbeispiel könnte die Duftstoffschicht 60 eine beliebige andere Form aufweisen. Auch können mehrere Duftstoffschichten an verschiedenen Stellen angeordnet sein. Bevorzugt sind Stellen, die nach Aufbau der Umzugskiste zum Kisteninneren hin freiliegen, seien es Stellen an der Seitenwandung oder Stellen am Boden bzw. Deckel der Kiste.
Die Fig. 3 und 4 veranschaulichen den Aufbau einer erfindungsgemäßen Umzugskiste aus dem in Fig. 1 dargestellten Kartonzuschnitt 10.
Fig. 3 zeigt den Kartonzuschnitt 10 mit bereits ausgebildeter, rechteckiger Querschnittsgestalt der aus den Längswänden 20 und Stirnwänden 22 gebildeten Seitenwandung 20,22. Die vier Bodenlaschen 30 sind bereits paarweise und einander teilweise überlappend in die Bodenebene geklappt und die beiden Pfeile in Fig. 3 veranschaulichen, wie die freien Enden der beiden Bodenteile 28 durch einen mittig in Längsrichtung verlaufenden Zwischenraum zwischen den Bodenlaschenpaaren 30 hindurch ins Behälterinnere eingeführt werden.
-&eegr;
Abweichend vom dargestellten Beispiel könnte der Zwischenraum zur Einführung eines Bodenteils auch außermittig angeordnet sein. Denkbar ist auch, daß eine oder mehrere Bodenlaschen sich im wesentlichen über die ganze Bodenfläche des Behälters erstrecken und lediglich an einem Rand der Bodenfläche, d.h. unmittelbar an einer Seitenwandungsfläche, einen Zwischenraum vorsehen.
Die Stirnansicht von Fig. 4 verdeutlicht, wie die freien Enden der Bodenteile 28 um die jeweiligen Paare von Bodenlaschen 30 zur Bildung eines stabilen, mehrlagigen Bodens umgeschlagen werden (vgl. Pfeile in Fig. A). Am Ende des Umschlagens des in Fig. 4 linken Bodenteils 28 tritt - bedingt durch die Dimensionierung der Kartonabschnitte - ein Rand desselben mit der Innenseite der linken Längswand 20 in Reibkontakt und aktiviert dabei den in der Duftstoffschicht 60 enthaltenen Duftstoff.
Nachfolgend wird anhand von Fig. 2 ein weiteres Ausführungsbeispiel eines Kartonzuschnitts erläutert. Hierbei werden für gleichwirkende bzw. analoge Komponenten die gleichen Bezugszeichen wie bei dem zuvor bereits beschriebenen Ausführungsbeispiel verwendet, jedoch ergänzt durch den Buchstaben a. Es wird lediglich auf die Unterschiede zu der bereits beschriebenen Ausführungsform eingegangen und im übrigen ausdrücklich auf die vorangegangene Beschreibung der ersten Ausführungsform Bezug genommen.
Bei dem dargestellten Kartonzuschnitt 10a fällt zunächst auf, daß die Bodenlaschen 30a jeder der Stirnwände 22a unterschiedlich lang sind, derart, daß die Bodenlaschen 30a sich im fertigen Behälterboden nicht überlappen.
Ferner ist auf das Kartonmaterial jeder Längswand 20a eine in Längsrichtung der Kiste verlaufende Duftstoffschicht 60a aufgebracht, und zwar unmittelbar an den Längsbodenfalz 38a anschließend. Darüber hinaus ist eine weitere Duftstoffschicht 60a in der rechten unteren Ecke der in Fig. 2 rechten Stirnwand 22a vorgesehen. Ansonsten entspricht die Gestaltung des Zuschnitts 10a im wesentlichen dem zuvor beschriebenen Beispiel.
Beim Umschlagen des in Fig. 2 rechten Bodenteils 28a zur Bildung des Kistenbodens (entsprechend Fig. 3 und 4) reibt die stirnseitige Randkante dieses Bodenteils 28a an der Duftstoffschicht 60a der Stirnwand 22a und aktiviert dabei den darin enthaltenen Duftstoff. Nach dem Umschlagen der Bodenteile 28a bleibt eine längsseitige Randkante jedes dieser Bodenteile 28a mit der jeweiligen Duftstoffschicht 60a in Druckkontakt und aktiviert somit zusätzlich den darin enthaltenen Duftstoff.

Claims (15)

1. Behälter aus Kartonmaterial, dadurch gekennzeichnet, daß der Behälter mit wenigstens einer auf das Kartonmaterial aufgebrachten und einen verkapselten Duftstoff enthaltenden Duftstoffschicht (60; 60a) versehen ist.
2. Behälter nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Duftstoffschicht (60; 60a) auf das Kartonmaterial aufgesprüht ist.
3. Behälter nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Duftstoffschicht (60; 60a) auf einer Flachseite des Kartonmaterials aufgebracht ist.
4. Behälter nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Duftstoffschicht (60; 60a) zum Behälterinneren hin freiliegt.
5. Behälter nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß der Behälter als Faltbehälter, insbesondere Umzugskarton, ausgebildet ist.
6. Behälter nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß der Behälter als Faltbehälter ausgebildet ist und die Duftstoffschicht (60; 60a) an einer Stelle des Kartonmaterials vorgesehen ist, die beim oder nach dem Aufbau des Behälters in Reibkontakt und/oder Druckkontakt mit anderen Stellen des Kartonmaterials tritt.
7. Behälter nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß der Faltbehälter einen rechteckigen Querschnitt besitzt und eine aus zwei einander gegenüberliegenden ersten Seitenwänden (20; 20a) und zwei einander gegenüberliegenden zweiten Seitenwänden (22; 22a) gebildete Seitenwandung sowie einen Boden aufweist, für dessen Bildung zunächst wenigstens eine mit einer der ersten Seitenwände (20; 20a) verbundene Bodenlasche (30; 30a) in die Bodenebene geklappt wird und nachfolgend ein mit einer der zweiten Seitenwände (22; 22a) verbundenes Bodenteil (28; 28a) mit seinem freien Ende an der Bodenlasche (30; 30a) vorbeigeführt und um die Bodenlasche (30; 30a) ins Behälterinnere umgeschlagen wird, wodurch ein Reibkontakt und/oder Druckkontakt erfolgt.
8. Behälter nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß beim Umschlagen des Bodenteils (30; 30a) ein Randbereich desselben mit einer Stelle des Kartonmaterials an der Innenseite der Seitenwandung in Reibkontakt und/oder Druckkontakt tritt, die die Duftstoffschicht (60; 60a) aufweist.
9. Behälter nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß die Duftstoffschicht (60; 60a) nahe des Bodens auf die Innenseite einer der zweiten Seitenwände (22; 22a) vorgesehen ist.
10. Behälter nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß die Duftstoffschicht (60; 60a) nahe einer der ersten Seitenwände (20; 20a) vorgesehen ist.
11. Behälter nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, daß der Behälter einen länglichen Querschnitt besitzt und die ersten Seitenwände (20; 20a) Stirnwände des Behälters bilden, während die zweiten Seitenwände (22; 22a) Längswände des Behälters bilden.
12. Behälter nach einem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet, daß das Behälterinnere ein Volumen von etwa 0,05 Kubikmeter bis etwa 0,13 Kubikmeter besitzt.
13. Behälter nach einem der Ansprüche 1 bis 12, dadurch gekennzeichnet, daß der Behälter im wesentlichen quaderförmig ist und ein Länge/Breite-Verhältnis von etwa 1,2 bis etwa 2,0 aufweist.
14. Behälter nach einem der Ansprüche 1 bis 13, dadurch gekennzeichnet, daß der Behälter im wesentlichen quaderförmig ist und ein Länge/Höhe-Verhältnis von etwa 0,8 bis etwa 1,8 aufweist.
15. Behälter nach einem der Ansprüche 1 bis 14, dadurch gekennzeichnet, daß der verkapselte Duftstoff einen Zedernholzduft entwickelt.
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