DE29911298U1 - Elektrisches Installationsgerät - Google Patents
Elektrisches InstallationsgerätInfo
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Description
9364/VIII
GIRA Giersiepen GmbH & Co. KG
Dahlienstr 12, D-42477 Radevormwald
Dahlienstr 12, D-42477 Radevormwald
Elektrisches Installationsgerät
Die vorliegende Erfindung betrifft ein elektrisches Installationsgerät für den Einbau in eine Einbauöffnung beispielsweise einer Installationsdose oder dergleichen, mit einem Tragring und mit einem Sockel, wobei der Tragring aus einer Ringplatte und aus von der Ringplatte im wesentlichen senkrecht abstehenden Füßen besteht, die bei Befestigung des Sockels am Tragring jeweils mit einer dem Sockel zugewandten Anlagefläche an einer jeweils komplementären Auflagefläche des Sockels zur Anlage kommen.
Derartige Installationsgeräte sind bekannt, wobei es sich um Unterputzgeräte handelt, bei denen auf dem Sockel entsprechend der Funktion des elektrischen Installationsgerätes unterschiedliche Funktionsteile montiert sein können und die dann in vormontierte Installationsdosen oder dergleichen eingebaut werden. Dabei hat es sich als Nachteil erwiesen, daß bei Verwendung eines einheitlichen Sockels für unterschiedliche Funktionsteile die Geräte nicht an unterschiedliche Tiefen der Installationsdosen bzw. unterschiedliche Abstände zwischen der Ringplatte und dem Sockel angepaßt sind. Hierdurch besteht die Notwendigkeit der Lagerhaltung von unterschiedlichen Tragringausführungen .
Der vorliegenden Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein Installationsgerät der eingangs beschriebenen Art derart zu verbessern, daß bei Gewährleistung einer hohen Montagefreundlichkeit die Möglichkeit bietet, den Lagerhaltungsauf wand zu minimieren.
Erfindungsgemäß wird das dadurch erreicht, daß die Anlagefläche oder die Auflagefläche aus mindestens zwei Teilflachen besteht, die über eine Länge der Füße oder eine sich in gleicher Richtung wie diese Länge erstreckende Höhe des Sockels hin in unterschiedlichen Positionen angeordnet sind, wobei in zwei unterschiedlichen parallel zur Ebene der Ringplatte gedrehten Relativpositionen des Sockels zum Tragring jeweils unterschiedliche Teilflächen der Anlagefläche an der Auflagefläche oder unterschiedliche Teilflächen der Auflagefläche an der Anlagefläche anliegen und derart unterschiedliche Abstände zwischen der Ringplatte und dem Sockel festlegen.
Vorteilhafterweise wird durch diese erfindungsgemäße Segmentierung in bedarfsweise nutzbare Teilflächen erreicht, daß durch eine einfache Verdrehung von Sockel und Tragring relativ zueinander in einer Ebene parallel zur Ringplatte unterschiedliche Anlagekombinationen zwischen der Anlagefläche der Füße und der Auflagefläche des Sockels ermöglicht werden, die eine montagetechnisch einfache Anpassung an unterschiedliche Tiefen der Einbaudosen bewirken. Somit ist das erfindungsgemäße elektrische Installationsgerät bei hoher Montagefreundlichkeit zumindest an zwei unterschiedliche Tiefen von Installationsdosen bzw. an unterschiedliche Abstände zwischen der Ringplatte und dem Sockel einfach anpaßbar.
Vorzugsweise kann dabei der Sockel in zwei unterschiedlichen Positionen seiner Höhe hinsichtlich einer Mittenebene durch seine Längserstreckung derart asymmetrisch zueinander angeordnete Auflageflächen und die Füße jeweils eine derart asymmetrisch ausgebildete komplementäre Anlagefläche aufweisen, daß in einer ersten Relativposition des Sockels zum Tragring die jeweilige Anlagefläche an den Auflageflächen in einer ersten Höhenposition anliegt und einen ersten Abstand zwischen der Ringplatte und dem Sockel festlegt und in einer zweiten Relativposition des Sockels zum Tragring, in welcher der Sockel gegenüber der ersten Relativposition um 180° parallel zur Ebene der Ringplatte gedreht ist, die jeweilige Anlagefläche an den Auflageflächen in einer zweiten Höhenposition anliegt und einen zweiten Abstand zwischen der Ringplatte und dem Sockel festlegt.
Weitere vorteilhafte Ausgestaltungsmerkmale der Erfindung sind in den Unteransprüchen und in der folgenden Figurenbeschreibung enthalten.
Anhand von zwei vorteilhaften Ausführungsbeispielen soll nun die Erfindung näher erläutert werden. Dabei zeigen:
Fig. 1 eine perspektivische Darstellung eines Tragrings einer ersten Ausführungsform eines erfindungsgemäßen Installationsgerätes,
Fig. 2 eine Draufsicht auf einen Sockel der ersten Ausführungsform des erfindungsgemäßen Installationsgerätes,
Fig. 3 eine Schnittdarstellung durch den Sockel entlang
der Linie III-III in Fig. 2 mit Darstellung eines Tragrings gemäß Fig. 1 in zwei unterschiedlichen Montagestellungen,
Fig. 4 eine ausschnittsweise Darstellung der ersten Ausführungsform eines erfindungsgemäßen Installationsgerätes, bei der die in Fig. 3 links dargestellte Montagestellung der in Fig. 4 hinten liegenden Montagestellung und die in Fig. 3 rechts dargestellte Mont age st el lung der in Fig. 4 vorn liegenden Montagestellung entspricht,
Fig. 5 und Fig. 6
Fig. 3 und Fig. 4 entsprechende Einzeldarstellungen der beiden Montagezustände der ersten Ausführungsform des erfindungsgemäßen Installationsgerätes,
Fig. 7 eine perspektivische Unteransicht der ersten Ausführungsform des erfindungsgemäßen Installationsgerätes einschließlich eines Werkzeugs zur Befestigung des Sockels am Tragring,
Fig. 8 in Vergrößerung gegenüber Fig. 7, in einem weiteren Montageschritt zur Befestigung des Sockels am Tragring, ein Detail der ersten Ausfuhrungsform des erfindungsgemäßen Installationsgerätes einschließlich des entsprechenden Werkzeugs,
Fig. 9 eine Fig. 3 entsprechende Schnittdarstellung einer zweiten Ausführungsform eines erfindungsgemäßen Installationsgerätes.
In den verschiedenen Figuren der Zeichnung sind gleiche und sich funktionell entsprechende Teile stets mit denselben Bezugszeichen versehen, so daß sie in der Regel auch nur einmal beschrieben werden.
In den Fig. 1 bis 8 ist in verschiedenen Ansichten eine erste Ausführungsform eines erfindungsgemäßen Installationsgerätes veranschaulicht. Das erfindungsgemäße elektrische Installationsgerät ist für den Einbau in eine Einbauöffnung beispielsweise einer Installationsdose oder dergleichen bestimmt, die nicht dargestellt ist. Es weist einen Tragring 1 auf, den Fig. 1 als Einzelteil zeigt. Des weiteren weist das erfindungsgemäße Installationsgerät
einen Sockel 2 auf, den Fig. 2 als Einzelteil zeigt.
einen Sockel 2 auf, den Fig. 2 als Einzelteil zeigt.
Wie Fig. 1 zeigt, besteht der Tragring 1 aus einer Ringplatte 3 und aus von der Ringplatte 3 im wesentlichen senkrecht abstehenden Füßen 4, die bei Befestigung des Sockels 2 am Tragring 1 jeweils mit einer dem Sockel 2 zugewandten Anlagefläche AF an einer jeweils komplementären Auflagefläche AS des Sockels 2 zur Anlage kommen.
Wie Fig. 2 zeigt, besitzt der Sockel 2 eine rechteckige Grundgestalt und weist in den Eckbereichen Durchtrittsöffnungen 5 für die Füße 4 des Tragrings 1 auf.
Wie der Sockel 2 am Tragring 1 befestigt sein kann, ist im einzelnen der zeichnerischen Darstellung in Fig. 3 bis 6 zu entnehmen. Die linke Hälfte der Fig. 3, der hintere Teil von Fig. 4 und Fig. 5 zeigen dabei einen ersten Montagezustand der ersten Ausführung eines erfindungsgemäßen Installationsgerätes, die rechte Hälfte der Fig. 3, der vordere Teil von Fig. 4 und Fig. 6 zeigen einen zweiten Montagezu-
stand.
Die beiden dargestellten Montagezustände (Fig. 3 - links, Fig. 4 - hinten, Fig. 5 und Fig. 3 - rechts, Fig. 4 vorn sowie Fig. 6) unterscheiden sich dabei zunächst durch ihre unterschiedlichen parallel zur Ebene der Ringplatte 3 gedrehten Relativpositionen des Sockels 2 zum Tragring 1. In der zweiten Relativposition des Sockels 2 zum Tragring 1 (zweiter Montagezustand) ist der Sockel 2 gegenüber dem Tragring 1 in der ersten Relativposition (erster Montagezustand) um 180° gedreht.
Wie die zeichnerische Darstellung veranschaulicht, besteht die Auflagefläche AS des Sockels 2 aus zwei Teilflächen ASl, AS2, die über eine sich in gleicher Richtung wie die Länge L der Füße 4 erstreckende Höhe H des Sockels 2 hin in unterschiedlichen Positionen Hl, H2 angeordnet sind. Die zweite Höhenposition H2 entspricht dabei der Gesamthöhe H des Sockels 2 (gemessen in einer mit E bezeichneten Einbaurichtung eines erfindungsgemäßen Installationsgerätes in eine Einbauöffnung). Die Teilflächen ASl, AS2 (auch die in dem jeweiligen Montagezustand verdeckten Flächen) der Auflagefläche AS sind in Fig. 4 zur besseren Veranschaulichung schwarz hervorgehoben, während in den Fig. 5 und 6 diese Flächen nicht hervorgehoben bzw. auch bezeichnet sind.
Im ersten Montagezustand liegt eine erste Teilfläche ASl der Auflagefläche AS der Füße 4 an der Anlagefläche AF des Sockels 2 an, während eine zweite Teilfläche AS2 der Auflagefläche AS der Füße 4 funktionslos ist. Im zweiten Montagezustand liegt die zweite Teilfläche AS2 der Auflagefläche AS der Füße 4 an der Anlagefläche AF des Sockels 2 an, und
die erste Teilfläche ASl der Auflagefläche AS der Füße 4 ist funktionslos.
Dadurch, daß sich die beiden Teilflächen ASl, AS2 über die Höhe H des Sockels 2 hin in unterschiedlichen Positionen Hl, H2 befinden, während die Anlagefläche AF des Sockels 2 jeweils die gleiche ist, werden in den beiden Montagestellungen unterschiedliche Abstände Al, A2 zwischen der Ringplatte 3 und dem Sockel 2 festgelegt. Beispielsweise kann die erste Montagestellung (kleinerer Abstand Al zwischen Ringplatte 3 und Sockel 2) charakteristisch für eine Installationsdose mit einer Tiefe von etwa 15 mm sein, bei der ein nicht dargestelltes Funktionsteil einen Erdungsstift umfaßt. Die zweite Montagestellung (größerer Abstand A2 zwischen Ringplatte 3 und Sockel 2) kann dann z.B. charakteristisch für eine Installationsdose mit einer Tiefe von etwa 17,5 mm sein, bei der ein nicht dargestelltes Funktionsteil einen Schutzkontaktanschluß umfaßt.
Die beiden unterschiedlichen Varianten der Anlage der beiden Teilflächen ASl, AS2 der Auflagefläche AS des Sockels 2 an der jeweiligen komplementären Anlagefläche AF der Füße 4 in den beiden dargestellten Montagestellungen sind dadurch bedingt, daß der Sockel 2 in den beiden unterschiedlichen Positionen Hl, H2 seiner Höhe H hinsichtlich einer Mittenebene L-L durch seine Längserstreckung derart asymmetrisch zueinander angeordnete Teilflächen ASl, AS2 und die Füße 4 jeweils eine derart asymmetrisch ausgebildete komplementäre Anlagefläche AF aufweisen, daß in der ersten Relativposition des Sockels 2 zum Tragring 1 die jeweilige Anlagefläche AF an den Auflageflächen ASl in der ersten Höhenposition Hl und in der zweiten Relativposition, in welcher der Sockel 2 gegenüber der ersten Relativposition
um 180° parallel zur Ebene der Ringplatte 3 gedreht ist, die jeweilige Anlagefläche AF an den Auflageflächen AS2 in der zweiten Höhenposition H2 anliegt. Die Asymmetrie der Anlagefläche AF der Füße 4 bezieht sich dabei jeweils auf eine Längsachse X-X durch die Füße 4 (Fig. 3) . Diese Längsachsen X-X selbst sind ihrerseits aber hinsichtlich der Mittenebene L-L durch die Längserstreckung des Sockels 2 in beiden dargestellten Montagestellungen symmetrisch angeordnet.
Fig. 7 und 8 veranschaulichen im Detail, wie der Tragring
1 und der Sockel 2 eines erfindungsgemäßen Installationsgerätes bevorzugt einfach und sicher aneinander befestigt werden können. Die Füße 4 des Tragrings 1 können z.B. in bevorzugter Weise aus einem flachen, plastisch verformbaren Material, wie einem Blechband, bestehen, während der Sockel
2 (vgl. auch Fig. 2) schlitzartige, insbesondere hinsichtlich der Mittenebene L-L symmetrisch angeordnete Durchtrittsöffnungen 5 für die Füße 4 aufweist. Nachdem bei einer Montage die Füße 4 durch die Durchtrittsöffnungen 5 im Sockel 2 gesteckt worden sind, können sie verformt, insbesondere mittels eines geeigneten Werkzeugs W, wie dies die vergrößerte Darstellung in Fig. 8, verdeutlicht, gegenüber den Durchtrittsöffnungen 5 etwa um 90° verdreht, werden, wodurch Tragring 1 und Sockel 2 kraftformschlüssig zusammengehalten werden. Ebenso ist es möglich, die Füße 4 nach dem Durchstecken durch die Durchtrittsöffnungen 5 abzuknicken, um Tragring 1 und Sockel 2 kraftformschlüssig aneinander zu fixieren.
Vorteilhaft ist es dabei, wenn - wie dargestellt - die Füße 4 über ihre Länge L hinweg paarweise seitlich eingreifende Ausnehmungen 6 aufweisen, wodurch an diesen Stellen Soll-
Verformungszonen für die Verdrehung gebildet werden. Die Abstände al, a2 der Sollverformungszonen von der Ringplatte 3 und voneinander (Fig. 1) können dabei unter Beachtung charakteristischer Abmessungen des Sockels 2 - wie die in Fig. 7 eingezeichnete Schlitztiefe t der Durchtrittsöffnungen 5 - auf die unterschiedlichen Abstände Al, A2 zwischen Ringplatte 3 und Sockel 2 in den beiden Montagestellungen abgestimmt sein.
Wie bereits erwähnt, zeigt Fig. 9 eine Fig. 3 entsprechende Schnittdarstellung einer zweiten Ausfuhrungsform eines erfindungsgemäßen Installationsgerätes. Für diese Ausführung ist charakteristisch, daß die Anlagefläche AF der Füße 4 aus zwei Teilflächen AFl, AF2 besteht, die über die Länge L der Füße 4 hin in unterschiedlichen Positionen Ll, L2 angeordnet sind. In jeder der beiden unterschiedlichen parallel zur Ebene der Ringplatte 3 gedrehten Relativpositionen des Sockels 2 zum Tragring 1, die sich nicht von denen der ersten Ausführung unterscheiden, liegt jeweils eine der Teilflächen AFl, AF2 der Anlagefläche AF an ein und derselben Auflagefläche AS des Sockels 2 an und die Teilflächen AFl, AF2 legen derart die unterschiedlichen Abstände Al, A2 zwischen der Ringplatte 3 und dem Sockel 2 fest. Die jeweils im entsprechenden Montagezustand nicht anliegende, andere Teilfläche AF2, AFl ist in diesem Fall funktionslos.
Die Erfindung ist nicht auf die dargestellten und beschriebenen Ausführungsbeispiele beschränkt, sondern umfaßt auch alle im Sinne der Erfindung gleichwirkenden Ausführungen, wie beispielsweise Ausführungen mit einer anderen Befestigungsart für die Füße 4 des Tragrings 1 am Sockel 2, einer anderen Anzahl oder Anordnung der Füße 4 bzw. der korre-
spondierenden Durchtrittsöffnungen 5 des Sockels 2. Bei z.B. bei einer Anzahl von acht Durchtrittsöffnungen 5 auf einem Sockel 2 mit kreuzförmiger Grundform ist es gegebenenfalls auch möglich, vier unterschiedliche Abstände zwischen der Ringplatte 3 und dem Sockel 2 durch entsprechende An- und Auflageflächen festlegen, wobei vier um 90° gegeneinander versetzte mögliche Relativpositionen des Sockels 2 zum Tragring 1 vorliegen können.
Ferner ist die Erfindung nicht auf die im Anspruch 1 definierte Merkmalskombination beschränkt, sondern kann auch durch jede beliebige andere Kombination von Merkmalen aller insgesamt offenbarten Einzelmerkmale definiert sein. D.h., daß grundsätzlich praktisch jedes Einzelmerkmal des Anspruchs 1 weggelassen bzw. durch mindestens ein an anderer Stelle der Anmeldung offenbartes Merkmal ersetzt werden kann. Insofern ist der Anspruch 1 lediglich als ein erster Formulierungsversuch für eine Erfindung zu verstehen.
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1 Tragring
2 Sockel
3 Ringplatte von 1
4 Fuß von 1
5 Durchtrittsöffnungen in 2 für
6 Ausnehmung in 4
Al erster Abstand zwischen 2 und
A2 zweiter Abstand zwischen 2 und
al Abstand zwischen 3 und 6
a2 Abstand zwischen 6 und 6
AF Anlagefläche von 4
AFl erste Teilfläche von AF
AF2 zweite Teilfläche von AF
AS Auflagefläche von 2
ASl erste Teilfläche von AS
AS2 zweite Teilfläche von AS
E Einbaurichtung
H Höhe von 2
Hl Höhenposition von ASl auf 2
H2 Höhenposition von AS2 auf 2
Ll Längenposition von AFl an 4
L2 Längenposition von AF2 an 4
L-L Mittenebene durch 2
t Schlitztiefe von 5
W Werkzeug
X-X Längsachse durch 4
Claims (6)
1. Elektrisches Installationsgerät für den Einbau in eine Einbauöffnung beispielsweise einer Installationsdose oder dergleichen, mit einem Tragring (1) und mit einem Sockel (2), wobei der Tragring (1) aus einer Ringplatte (3) und aus von der Ringplatte (3) im wesentlichen senkrecht abstehenden Füßen (4) besteht, die bei Befestigung des Sockels (2) am Tragring (1) jeweils mit einer dem Sockel (2) zugewandten Anlagefläche (AF) an einer jeweils komplementären Auflagefläche (AS) des Sockels (2) zur Anlage kommen, dadurch gekennzeichnet, daß die Anlagefläche (AF) und/oder die Auflagefläche (AS) aus zwei Teilflächen (AF1, AF2, AS1, AS2) besteht, die über eine Länge (L) der Füße (4) oder eine sich in gleicher Richtung wie diese Länge (L) erstreckende Höhe (H) des Sockels (2) hin in unterschiedlichen Positionen (L1, L2, H1, H2) angeordnet sind, wobei in zwei unterschiedlichen parallel zur Ebene der Ringplatte (3) gedrehten Relativpositionen des Sockels (2) zum Tragring (1) jeweils unterschiedliche Teilflächen (AF1, AF2) der Anlagefläche (AF) an der Auflagefläche (AS) oder unterschiedliche Teilflächen (AS1, AS2) der Auflagefläche (AS) an der Anlagefläche (AF) anliegen und derart unterschiedliche Abstände (A1, A2) zwischen der Ringplatte (3) und dem Sockel (2) festlegen.
2. Elektrisches Installationsgerät nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Sockel (2) in zwei unterschiedlichen Positionen (H1, H2) seiner Höhe (H) hinsichtlich einer Mittenebene (L-L) durch seine Längserstreckung derart asymmetrisch zueinander angeordnete Teilflächen (AS1, AS2) der Auflagefläche (AS) und die Füße (4) jeweils eine derart asymmetrisch ausgebildete komplementäre Anlagefläche (AF) aufweisen, daß in einer ersten Relativposition des Sockels (2) zum Tragring (1) die jeweilige Anlagefläche (AF) an den Auflageflächen (AS1) in einer ersten Höhenposition (H1) anliegt und einen ersten Abstand (A1) zwischen der Ringplatte (3) und dem Sockel (1) festlegt und in einer zweiten Relativposition des Sockels (2) zum Tragring (1), in welcher der Sockel (2) gegenüber der ersten Relativposition um 180° parallel zur Ebene der Ringplatte (3) gedreht ist, die jeweilige Anlagefläche (AF) an den Auflageflächen (AS2) in einer zweiten Höhenposition (H2) anliegt und einen zweiten Abstand (A2) zwischen der Ringplatte (3) und dem Sockel (2) festlegt.
3. Elektrisches Installationsgerät nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß der Sockel (2) acht Durchtrittsöffnungen (5) aufweist, wobei durch vier jeweils um 90° gegeneinander versetzte mögliche Relativpositionen des Sockels (2) zum Tragring (1) und durch entsprechend angeordnete und ausgebildete An- und Auflageflächen vier unterschiedliche Abstände zwischen der Ringplatte (3) und dem Sockel (2) festgelegt sind.
4. Elektrisches Installationsgerät nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Füße (4) aus einem flachen, plastisch verformbaren Material, wie einem Blechband, bestehen, und der Sockel (2) schlitzartige, insbesondere hinsichtlich einer Mittenebene (L-L) durch den Sockel (2) symmetrisch angeordnete Durchtrittsöffnungen (5) für die Füße (4) aufweist.
5. Elektrisches Installationsgerät nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Füße (4) über ihre Länge (L) paarweise seitlich eingreifende Ausnehmungen (6) aufweisen, die Sollverformungsstellen für eine Verformung, insbesondere eine Verdrehung, der Füße (4) bilden.
6. Elektrisches Installationsgerät nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß Abstände (a1, a2) der Sollverformungsstellen von der Ringplatte (3) und voneinander unter Beachtung charakteristischer Abmessungen des Sockels 2 (Schlitztiefe t) auf die unterschiedlichen Abstände (A1, A2) zwischen Ringplatte (3) und Sockel (2) abgestimmt sind.
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|---|---|---|---|
| R207 | Utility model specification |
Effective date: 20001221 |
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| R156 | Lapse of ip right after 3 years |
Effective date: 20021231 |