DE29911245U1 - Leicht handhabbare Verbindungsanordnung zur Wärmeisolierung von Hohlsträngen - Google Patents
Leicht handhabbare Verbindungsanordnung zur Wärmeisolierung von HohlsträngenInfo
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Description
PATENTANWALT DR. PETER P.
Leicht handhabbare Verbindungsanordnung zur
Wärmeisolierung von Hohlsträngen
Die Erfindung betrifft eine leicht handhabbare Verbindungsanordnung zur dauerhaften Abdichtung von Hohlsträngen gegenüber Wärmeverlusten und zur Isolierung von Hohlsträngen, die für Wärme leitende Medien geeignet sind, wobei ein erstes Mantelrohr einen innenliegenden ersten Hohlstrang aufweist, ein zweites Mantelrohr einen innenliegenden zweiten Hohlstrang aufweist sowie der erste Hohlstrang und der zweite Hohlstrang über eine Flanschverbindung miteinander luftdicht und wasserdicht gekoppelt sind, und die Enden der Hohlstränge aus dem Mantelrohren herausgeführt angeordnet sind sowie die Außenseiten der Hohlstränge von den Innenseiten der Mantelrohre unter Bildung eines Innenraums beabstandet sind.
Im Stand der Technik sind Verbindungsanordnungen bekannt, die Rohrverbindungsstücke aufnehmen und gegen Wärmeverlust isolieren. Herkömmlicherweise dienen die Rohrverbindungsstükke zur Kopplung der Kopfstücke von Rohrenden der Leitungsrohre. Die Leitungsrohre dienen im vorliegenden Fall vorzugsweise zum Transport von erwärmten oder heißen bzw. erhitzten Medien, wie Wasser, Luft oder dergleichen. Es zeigt sich, daß die herkömmlichen Verbindungsanordnungen wenig handhabbar sind und den häufig vorkommenden außergewöhnlichen rauhen Betriebsbedingungen, wie beispielsweise häufige Lastwechsel, unterschiedliche Überdeckungshöhen oder unzulässige Richtungsänderungen, sowie aufgrund der hierdurch eintretenden Änderungen im statischen Verhalten der Rohrleitungen und
PATENTANWALT DR. PETER P. GEHRKE;
Kopplungsstellen nur im unwesentlichen Ausmaß berücksichtigen.
Es zeigt sich jedoch beispielsweise bei Bergsenkungen, daß die Verbindungsanordnung hierdurch sich nicht den veränderten statischen Verhalten der Rohrleitungen anpassen und es eine geringere Wärmeisolierung sich aufgrund des Auftretens von Spannungsrissen oder dergleichen einstellt sowie dieser Mangel damit zu mehr oder weniger hohen Wärmeverlusten führt. Darüber hinaus zeichnen sich die herkömmlichen Verbindungsanordnungen nur in einem geringen Ausmaß handhabbar, da diese einen erhöhten Bedarf an maschineller Ausstattung bei der Verlegung derselben erforderlich machen.
Aufgabe der Erfindung ist es, die o.g. Nachteile des Stands der Technik zu beseitigen. Es soll eine leicht handhabbare Verbindungsanordnung bereitgestellt werden, die sich dem statischen Verhalten der Rohrleitungen anpaßt und auch gegenüber außergewöhnlichen Betriebsbedingungen, wie häufige Lastwechsel, unterschiedliche Überdeckungshöhen oder dergleichen, ohne weiteres zu dulden vermag. Ebenso soll die Verbindungsanordnung rasch verlegbar und leicht handhabbar bei Einrichtung der Verbindungsanordnung sein.
Die Aufgaben werden gelöst durch die erfindungsgemäße Verbindungsanordnung gemäß Hauptanspruch und Nebenanspruch. Die Unteransprüche betreffen bevorzugte Ausgestaltungen und Weiterentwicklungen der Verbindungsanordnung.
Der Gegenstand der Erfindung betrifft eine eine leicht handhabbare Verbindungsanordnung zur dauerhaften Abdichtung von Hohlsträngen gegenüber Wärmeverlusten und zur Isolierung von Hohlsträngen, die für Wärme leitende Medien geeignet
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sind, wobei ein erstes Mantelrohr einen innenliegenden ersten Hohlstrang aufweist, ein zweites Mantelrohr einen innenliegenden zweiten Hohlstrang aufweist sowie der erste Hohlstrang und der zweite Hohlstrang über eine Flanschverbindung miteinander luftdicht und wasserdicht gekoppelt sind, und die Enden der Hohlstränge aus dem Mantelrohren herausgeführt angeordnet sind sowie die Außenseiten der Hohlstränge von den Innenseiten der Mantelrohre unter Bildung eines Innenraums beabstandet sin, welche dadurch gekennzeichnet ist, daß Dichtungsmanschetten den Innenraum der Mantelrohre nach außen dichtend abschließt, wobei
auf der Außenseite des dem ersten Hohlstrang zugewandten Endes des zweiten Hohlstrangs ein Teil einer elastisch verformbaren im Querschnitt ringförmigen Dichtungsmanschette axial zu der Mitte-Längsachse des zweiten Hohlstrangs dicht angeordnet ist,
das Teil als Mittelabschnitt nach außen sich erstreckt und der Mittelabschnitt an dem dem ersten Hohlstrang zugewandten Kopfende des zweiten Mantelrohrs anliegt und rechtwinklig zu der Mitte-Längsachse des zweiten Hohlstrangs ausgerichtet ist,
der Mittelabschnitt zu dem L-förmigen Endabschnitt übergeht, wobei der endständige erste Schenkel des Endabschnitts im rechten Winkel zu der Mitte-Längsachse des zweiten Hohlstrangs ausgerichtet ist,und
der L-förmige Endabschnitt mit seinem ersten Schenkel auf der Außenseite des dem ersten Hohlstrang zugewandten Endes des zweiten Mantelrohrs aufliegt und mit seinem zweiten Schenkel in das Ende des zweiten Mantelrohrs formschlüssig eingreift,
die Dichtungsmanschette einstückig ausgebildet ist und der Innenraum mit Wärmedämmmaterial ausgefüllt sind.
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Ein weiterer Gegenstand der Erfindung bezieht sich auf eine leicht handhabbare Verbindungsanordnung zur dauerhaften Abdichtung von Hohlsträngen gegenüber Wärmeverlusten und zur Isolierung von Hohlsträngen, die für Wärme leitende Medien geeignet sind,
welche umfaßt: ein Mantelverteilerrohr, welches als ein Behälter mit einem von einer Behälterwand seitlich begrenzten Behälterraum und einer oberseitig angeordneten Öffnung ausgebildet ist, welche mit einem Deckel lösbar verschließbar ist, und an dessen Behälterwand mindestens zwei mit dem Behälterraum in Verbindung stehende Rohrstutzen angeformt sind,
wobei jeder Rohrstutzen einen Hohlstrang, welcher von einer Innenseite der Rohrwand des Rohrstutzens unter Ausbildung eines Innenraums beabstandet ist, aufnimmt, und das dem Rohrstutzen zugewandte Ende des Hohlstrangs in den Behälterraum des Behälters sich erstreckt,
das Mantelverteilerrohr ein Rohrverbindungsstück, welches zur Verbindung der Hohlstränge miteinander geeignet ist, aufnimmt, wobei das Rohrverbindungsstück in dem Behälterraum mit den einen Enden der Hohlstränge mittels Flanschverbindungen luftdicht und wasserdicht gekoppelt ist, und
die Außenseiten der Hohlstränge und die des Rohrverbindungsstücks von den Innenseiten des Behälters unter Bildung eines Innenraums beabstandet sind, welche dadurch gekennzeichnet ist, daß
der außerhalb des Behälters gelegene Bereich eines jeden Hohlstrangs zumindest teilweise von einem Mantelrohr aufgenommen ist, die Außenseite des Hohlstrangs von der Innenseite des Mantelrohrs unter Ausbildung eines Innenraums beabstandet ist,
eine Dichtungsmanschette den Innenraum des Mantelrohrs nach außen dicht abschließt,
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wobei auf der Außenseite des dem Mantelverteilerrohr zugewandten Endes des Hohlstrangs ein Teil der elastisch verformbaren im Querschnitt ringförmigen Dichtungsmanschette axial zu der Mitte-Längsachse des Hohlstrangs dicht angeordnet ist, das Teil als Mittelabschnitt nach außen sich erstreckt und der Mittelabschnitt an dem dem Rohrstutzen zugewandten Kopfende des Mantelrohrs anliegt und rechtwinklig zu der Mitte-Längsachse des Hohlstrangs ausgerichtet ist, der Mittelabschnitt zu einem L-förmigen Endabschnitt übergeht, wobei der endständige erste Schenkel des Endabschnitts im rechten Winkel zu der Mitte-Längsachse des Hohlstrangs ausgerichtet ist, und der L-fÖrmige Endabschnitt mit seinem zweiten Schenkel auf der Außenseite des dem Rohrstutzen zugewandten Endes des Mantelrohrs aufliegt und mit seinem ersten Schenkel in das Ende des Mantelrohrs eingreift und
die Dichtungsmanschette einstückig ausgebildet ist sowie die Innenräume mit Wärmedämmmaterial ausgefüllt sind.
Weiterhin kann die erfindungsgemäße Verbindungsanordnung ein Mantelverteilerrohr, welches als ein topfförmiger Behälter mit einer oberseitig angeordneten Öffnung ausgebildet ist, die mit einem Deckel lösbar verschließbar ist, und an dessen Seite mindestens zwei Rohrstutzen angeordnet sind, umfassen,
das Mantelverteilerrohr einen zweiten Hohlstrang aufnimmt, die Enden des zweiten Hohlstrangs aus den Rohrstutzen herausgeführt sind, der zweite Hohlstrang an einen ersten Hohlstrang über eine Flanschverbindung miteinander luftdicht und wasserdicht koppelbar ist, und
die Außenseite des zweiten Hohlstrangs von den Innenseiten des Mantelverteilerrohrs unter Bildung eines Innenraums beabstandet sind, welche dadurch gekennzeichnet ist, daß Dich-
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tungsmanschetten den Innenraum des Mantelverteilerrohrs nach außen dichtend abschließen, wobei
auf der Außenseite des dem ersten Hohlstrang zugewandten Endes des zweiten Hohlstrangs ein Teil der elastisch verformbaren im Querschnitt ringförmigen Dichtungsmanschette axial zu der Mitte-Längsachse des zweiten Hohlstrangs (5) dicht angeordnet ist, vorzugsweise wasserdicht anliegt,
das Teil als Mittelabschnitt nach außen sich erstreckt und der Mittelabschnitt an dem dem ersten Hohlstrang zugewandten Kopfende des Rohrstutzens anliegt und rechtwinklig zu der Mitte-Längsachse des zweiten Hohlstrangs ausgerichtet ist,
der Mittelabschnitt zu einem L-förmigen Endabschnitt übergeht, wobei der endständige erste Schenkel des Endabschnitts im rechten Winkel zu der Mitte-Längsachse des zweiten Hohlstrangs ausgerichtet ist,und
der L-förmige Endabschnitt mit seinem zweiten Schenkel auf
der Außenseite des dem ersten Hohlstrang zugewandten Endes des Rohrstutzens aufliegt und mit seinem zweiten Schenkel in das Ende des Rohrstutzens, vorzugsweise formschlüssig, kraftschlüssig und / oder reibschlüssig, eingreift und
die Dichtungsmanschette einstückig ausgebildet ist sowie der Innenraum mit Wärmedämmmaterial ausgefüllt sind.
Unter Dichtigkeit oder Abdichtung wird im Sinne der Erfindung auch verstanden, daß Wasser oder wäßrige Lösungen, organische Lösungen und / oder Luft nicht von innen nach außen oder von außen nach innen in einen Raum in einem wesentlichen Ausmaß gelangen können.
Unter Medien wird im Sinne der Erfindung auch solche verstanden, die Gas, wie Luft, Wasser, organische Lösungen, wäßrige Lösungen, die auch Stoffe wie, Fette oder öle enthalten können, sind und die zu Wärmetransport geeignet sind.
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Unter Wärmedichtigkeit wird im Sinne der Erfindung auch verstanden, daß kein Austritt und / oder kein Eintritt von Wärme bzw. kein Wärmeaustausch zwischen Räumlichkeiten in einem wesentlichen Ausmaß erfolgt.
Unter Hohlstränge werden im Sinne der Erfindung jegliche hohlförmige, vorzugsweise hohlzylinderförmige, Ausgestaltungn wie Rohre, Rohrkupplungsstücke, Leitungsrohre, Abwasserrohre oder dergleichen, auch verstanden.
Rohrverbindungsstücke werden solche mit zwei Rohrenden oder mehr als zwei, z.B. T-förmige verstanden.
Die erfindungsgemäße leicht handhabbare Verbindungsanordnung zur dauerhaften Abdichtung von Hohlsträngen gegenüber Wärmeverlusten und zur Isolierung von Hohlsträngen, die für Wärme leitende Medien geeignet sind, umfaßt ein erstes Mantelrohr mit einem innenliegenden ersten Hohlstrang sowei ein zweites Mantelrohr mit einem innenliegenden zweiten Hohlstrang. Die Mitte-Längsachsen der Hohlstränge und der Mantelrohre stimmen überein· Geringe Unterscheide und Abweichungen der Ausrichtung der Mitte-Längschsen z.B. in Bereichen von Bögen oder Krümmungen schränken den Erfolg der erfindungsgemäßen Verbindungsanordnung nicht.
Der erste Hohlstrang und der zweite Hohlstrang können über eine herkömmliche Flanschverbindung miteinander luftdicht und wasserdicht gekoppelt sein. Flanschverbindungen sind dem Fachmann wohl bekannt und bedürfen keiner näheren Erläuterungen. Die Enden der Hohlstränge werden aus dem Kopfenden der Mantelrohren herausgeführt.
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Dichtungsmanschetten dichten den Innenraum der Mantelrohre nach außen dichtend ab. Hierbei ist auf der Außenseite des dem ersten Hohlstrang zugewandten Endes des zweiten Hohlstrangs ein Teil einer elastisch verformbaren im Querschnitt ringförmigen Dichtungsmanschette als Abdichtlippe axial zu der Mitte-Längsachse des zweiten Hohlstrangs dicht, wie dichtend gegenüber Wasserübertritt und / oder Wärmeübertritt, angeordnet. Das Teil erstreckt sich als Mittelabschnitt nach außen und der Mittelabschnitt liegt an dem dem ersten Hohlstrang zugewandten Kopfende des zweiten Mantelrohrs an, wobei dieser rechtwinklig zu der Mitte-Längsachse des zweiten Hohlstrangs ausgerichtet ist.
Die Dichtungsmanschette ist im Längsschnitt im Bereich des Mittelabschnitts stulpenartig zur Aufnahme des einen im Vergleich zu dem Hohlstrang größeren Außendurchmesser aufweisenden Kopfendes des zweiten Mantelrohrs ausgebildet. Der Mittelabschnitt geht in einen L-förmigen Endabschnitt über, wobei der endständige erste Schenkel des Endabschnitts im rechten Winkel zu der Mitte-Längsachse des zweiten Hohlstrangs ausgerichtet ist und der L-förmige Endabschnitt mit seinem ersten Schenkel auf der Außenseite des dem ersten Hohlstrang zugewandten Endes des zweiten Mantelrohrs aufliegt und mit seinem zweiten Schenkel in das Ende des zweiten Mantelrohrs formschlüssig eingreift.
Die Dichtungsmanschette schließt vorzugsweise das Kopfende des zweiten Mantelrohrs wasserdicht und / oder luftdicht ab. Die Dichtungsmanschette ist eine z.B. aus kunststoffartigem Material mit hoher Lebensdauer und von Verschleißfreiheit. Es ist derart elastisch, daß auch bei Senkungen oder Hebungen des die erfindungsgemäße Verbindungsanordnung umgebenden Erdreichs die Dichtigkeit der Innenraums der Mantelrohre und der
Rohrstutzen von Mantelverteilerrohren (siehe unten) dauerhaft gegeben ist und daher die erfindungsgemäße Verbindungsanordnung gegenüber diesen Bewegungen, z.B. in horizontalen und / oder vertikalen Richtungen, im Gegensatz zum Stand der Technik als besonders verwerfungsfest sich auszeichnet. Die Dichtungsmanschette ist vorzugsweise einstückig ausgebildet. Die Dichtungsmanschette ist derart elastisch, daß diese den Innenraum wasserdicht oder wärmedicht und / oder luftdicht verschließt.
Unter Dichtungsmanschette wird auch im Sinne der Erfindung eine Manschettendichtung verstanden, die das Hindurchtreten von Fluiden, wie Wasser, und / oder Luft, wäßrige Lösungen und / oder organische Lösungen von außen in den Innenraum und vice versa verhindert. Sie ist verformbar, um die Rauhigkeiten der Dichtflächen und Bewegungen von Mantelrohr, Rohrverbindungsstück und Hohlsträngen zueinander auszugleichen, und hat hinreichende Festigkeit, um z.B. dem Anpreßdruck standzuhalten. Die Dichtungsmanschette kann eine kreisrunde umgebördelte Dichtung aus Gummi, Kunststoffen oder dergleichen sein.
Die Außenseiten der Hohlstränge sind von den Innenseiten der Wände der Mantelrohre und der Rohrstutzen unter Bildung eines Innenraums beabstandet. Für die hinreichenden Beabstandung der Hohlstränge von den Mantelrohren und von den Rohrstutzen (siehe unten) können die Hohlstränge durch Abstandsscheiben hindurchgeführt sein. Die Abstandsscheibe vorzugsweise ist mit einer schlitzförmigen Auslassung, die sich radial zu der Mitte-Längsachse der Abstandsscheibe erstrecken kann, ausgestaltet. Zudem können die Abstandsscheiben auch dergestalt ausgebildet sein, daß die Innenräume innerhalb der Mantelrohre von den Abstandsscheiben wasserdicht unter Bildung von wasserdichten Isoliersegmenten innerhalb der Innen-
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räume abgeschlossen sind, um den Durchtritt von Wasser bei Wasserenbruch von einem Rohrende weitgehend zu verhindern oder einzuschränken.
Der Innenraum ist mit Wärmedämmmaterial ausgefüllt. In einer besonderen Ausgestaltung ist das Wärmedämmmaterial für die verschiedensten Temperaturkollektive einzusetzen.
Beispielsweise sind um den ersten und zweiten Hohlstrang mehrere Lagen aus Wärmedammmaterial vollständig oder teilweise umlaufend angeordnet. Die Lagen können z.B. als Halbschalen um die Hohlstränge einlagig oder mehrlagig angelegt werden. In einer besonderen Ausgestaltung ist das Wärmedammmaterial z.B. Kältedämmstoffe, wie Polyolefin-Schäume, oder Dämmmaterial für mittlere Temperaturen oder ein solches für hohe Temperature. Auch kann das Dämmmaterial ein schaumartiges Material, wie Schaumkunststoffe z.B.des Polyolefins-Typs, insbesondere Polyethylen-Typs, sein. Ebenso kann das Wärmedammmaterial geschlossenzellig und / oder geschlossenporig ausgestaltet sein. Auch eignen sich expandierte Vermiculite, Perlite usw.
Als Zeichen für die allseitige Verwendung der erfindungsgemäßen leicht handhabbaren Verbindungsanordnung kann ihr Einsatz bei Hohlsträngen zur Abführung von fetthaltigen Abwässern angesehen werden, da die erfindungsgemäße Leicht handhabbare Verbindungsanordnung eine Ausfällung oder Ausflockung der Fettanteile aus den Abwässern gerade im Bereich der Kopplung der Hohlstränge miteinander in hinreichender Weise zu verhindern vermag.
Die erfindungsgemäße leicht handhabbare Verbindungsanordnung kann auf den Außenseiten des ersten und des zweiten
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Mantelrohrs umlaufend angeordnete parallel zueinander ausgerichtete rippenförmige Erhebungen aufweisen, die konzentrisch um die Mitte-Längsachsen der Mantelrohre und deren innenliegenden Seiten rechtwinklig zu der Mitte-Längsachse der Mantelrohre ausgerichtet sind. Besonders eignen sich als Mantelrohre und die als Mantelrohre ausgebildeten Rohrstutzen des Mantelverteilerrohrs die von UPONOR (Deutschland) GmbH Mari, insbesondere Ultra rib 2, wegen ihrer hinreichenden Statik, Dauerhaftigkeit auch unter rauhen Erdreichbedingungen und hohem Ausmaß an Verarbeitungmöglichgkeiten und Anpaßbarkeit.
Die erfindungsgemäße leicht handhabbare Verbindungsanordnung eignet sich auch zur dauerhaften Abdichtung von Hohlsträngen gegenüber Wärmeverlusten und zur Isolierung von Hohlsträngen bei Mantelrohren nicht nur des geraden Typs sondern auch des gebogenen Typs. Hinzutretend eignet sich die erfindungsgemäße leicht handhabbare Verbindungsanordnung zur dauerhaften Abdichtung von Hohlsträngen gegenüber Wärmeverlusten und zur Isolierung von Hohlsträngen bei Mantelverteilerrohren, die mindestens zwei Rohrstutzen, drei Rohrstutzen als T-Mantelverteilerrohr oder vielzahlige Rohrstutzen mit entsprechend innenliegend angeordneten Rohrverbindungsstücken aufweisen.
Das Mantelverteilerrohr ist vorzugsweise ein topfförmiger Behälter mit einer oberseitig angeordneten Öffnung, die mit einem Deckel lösbar verschließbar ist. Der Behälter kann in der Draufsicht kreisförmig, rechteckig, wie viereckig oder vieleckig, was sich nach dem Erfordernis der Belastbarkeit und Statik an den Behälter richtet, sein. An einer Behälterwand oder mehreren Seiten des Behälters bzw. an mehreren Behälterwänden sind mindestens ein oder zwei oder mehrere Rohrstutzen angeordnet.
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Das Mantelverteilerrohr nimmt ein Rohrverbindungsstück auf, welches mit in den Behälterraum sich erstreckenden Hohlsträngen mittels einer herkömmlichen Flanschverbindung, luftdicht und / oder wasserdicht koppelbar ist. Die Außenseite des Rohrmantels des Rohrverbindungsstücks ist von den Innenseiten der Wände des Mantelverteilerrohrs und auch von den Rohrwänden der Rohrstutzen unter Bildung eines Innenraums beabstandet sind, welche dadurch gekennzeichnet ist, daß eine Dichtungsmanschette den Innenraum des Mantelverteilerrohrs bzw. den der Rohrstutzen nach außen dichtend abschließt.
Die erfindungsgemäße Ausgestaltung von Rohrstutzen des Mantelverteilerrohrs mit Rohrverbindungsstück, Dichtungsmanschette und dem Mantelrohr mit dem Hohlstrang kann mit der bereits oben ausgeführten Beschreibung über die Anordnung des zweiten Mantelrohrs oder des Schutzrohrs statt des Rohrstutzens des Mantelverteilerrohrs mit dem zweiten Hohlstrang, Dichtungsmanschette und dem ersten Mantelrohr mit dem ersten Hohlstrang im wesentlichen übereinstimmen.
So liegt auf der Außenseite des dem ersten Hohlstrang zugewandten Endes des zweiten Hohlstrangs ein Teil als Dichtlippe der elastisch verformbaren im Querschnitt ringförmigen Dichtungsmanschette axial zu der Mitte-Längsachse des zweiten Hohlstrangs dicht an. Das Teil geht in den Mittelabschnitt nach außen guer zu der Mitte-Längsachse des zweiten Mantelrohrs sich erstreckend über. Der Mittelabschnitt liegt eng an dem dem ersten Hohlstrang zugewandten Kopfende des Rohrstutzens, vorzugsweise wasserdicht und / oder luftfdicht. Der Mittelabschnitt geht in einen L-förmigen Endabschnitt übergeht, wobei der endständige erste Schenkel des Endabschnitts im rechten Winkel zu der Mitte-Längsachse des zweiten
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Hohlstrangs ausgerichtet ist, und der L-förmige Endabschnitt mit seinem ersten Schenkel auf der Außenseite des dem ersten Hohlstrang zugewandten Endes des Rohrstutzens aufliegt und mit seinem zweiten Schenkel in das Ende des Rohrstutzens formschlüssig, kraftschlüssig und / oder reibschlüssig eingreift.
Die erfindungsgemäße Verbindungsanordnung weist einen topfförmigen Behälter auf, welcher in seinen Behälterwänden Durchbrüche aufweist. An den Durchbrüchen sind Rohrstutzen angeformt. Die Kopfenden der Rohrstutzen werden mit den Mantelrohrenden der Mantelrohre wasserdicht und / oder luftdicht gekoppelt, vorzugsweise isoliert gegen Wärmeverlust. Die Mantelrohre sind solche, bei denen vorzugsweise die Außenseiten mit umlaufend angeordneten, parallel zueinander ausgerichteten rippenförmigen Erhebungen ausgebildet sind. Vorteilhafterweise eignen sich als Mantelrohre solche, wie ultra rib 2-Rohre.
Auf der Außenseite eines jeden Mantelrohrendes liegt eine ringförmige Dichtungsmanschette, beispielsweise eine Gummimanschette, elastisch auf dergestalt, daß das dem Mantelverteilerrohr zugewandte Ende der Dichtungsmanschette sich in Richtung Mitte-Längs-Achse des Mantelrohrs erstreckend ausgerichtet ist. Dieses Ende weist eine vorzugsweise zentriert angeordnete Öffnung auf, wobei die Öffnung das Rohrende des Leitungsrohres aufnimmt.
Die Außenseite des Leitungsrohrs ist von der Innenseite des Mantelrohrs beabstandet unter Bildung eines Innenraums.
Die Dichtungsmanschette ist derart elastisch, daß diese den Innenraum wasserdicht oder wärmedicht und / oder luftdicht verschließt. Das Kopfende des Leitungsrohrendes ist über das
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Kopftstück des Mantelrohrendes um einen Teil hinaus erstrekkend angeordnet, um welchen z.B. das Leitungsrohrende in die Enden der Rohrstutzen eingeschoben werden. Das Kopfende des Leitungsrohrendes weist außenseitig beispielsweise einen umlaufend angeordneten Außenbund auf, der Durchbrüche zur Aufnahme von Schraubverbindungen oder dergleichen aufweist.
Das Ende des Rohrstutzens, welches dem Mantelrohr zugewandt ist, weist in einer Ausführungsform ein auf seiner Innenseite angeordnetes ringförmiges Dichtelement, z.B. einen elastischen Dichtring, auf, welches nach Einführen des Mantelrohrendes in das Ende des Rohrstutzens dicht, vorzugsweise wärmedichtend und/oder wasserdichtend, auf der Außenseite des Mantelrohrendes anliegt. In der weiteren Ausführungsform können die Mantelrohrenden mit den Enden der Rohrstutzen mittels herkömmlicher Flanschverbindung gekoppelt werden.
In dem Mantelverteilerrohr ist ein Rohrverbindungsstück angeordnet, beispielsweise ein solches des T-förmigen Typs.
Das Rohrverbindungsstück ist mit seiner Außenseite von den Innenseiten des Mantelverteilerrohrs beabstandet angeordnet und liegt vorzugsweise auf einer Lage Wärmedämmmaterial auf. Der von dem Rohrverbindungsstück und dem Mantelverteilerrohr gebildete Zwischenraum wird mit Wärmedämmmaterial ausgefüllt.
Die oberseitig angeordnete Öffnung des Behälters kann mittels eines kunststoffartigen Deckels wasserdicht und/oder wärmedicht und / oder luftdicht verschlossen werden.
Das Rohrbindungsstück wird mit seinen Enden an die Leitungsrohrenden kraftschlüssig und / oder formschlüssig gekoppelt. Für die Kopplung eignen sich herkömmliche Flanschverbindungen .
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Vorzugsweise ist das Mantelverteilerrohr mit seinen zwei oder mehreren seitlich angeformten Rohrstutzen zusammen einstückig ausgebildet oder die Rohrstutzen sind im Bereich der Durchbrüche des Behälters des Mantelverteilerrohrs der erfindungsgemäßen Verbindungsanordnung mit Hilfe herkömmlicher Verfahren angeschweißt, angeklebt oder dergleichen. Vorzugsweise ist das Wärmedämmmaterial ein solches des Polyethylen-Typs ist.
Es zeigt sich, daß die erfindungsgemäße Verbindungsanordnung sich durch gute Wärmedämmeigenschaften, minimale Wasseraufnahme und leichte Verarbeitbarkeit und Herstellbarkeit auszeichnet. Aufgrund der Verwendung der erfindungsgemäßen Verbindungsanordnung aus kunststoffartigen Material, beispielsweise Polypropylen, beispielsweise ultra rib 2-Rohre von Uponor (Deutschland) GmbH, und der kraftschlüssig, formschlüssig und / oder reibschlüssigen Kopplung der Mantelrohrenden mit den Enden der Rohrstutzen des Mantelverteilerrohrs, zeichnet sich die erfindungsgemäße Verbindungsanordnung gleichfalls durch ein geringes Gewicht und damit leichte Handhabbarkeit auch unter schwierigen Bedingungen, wie sie häufig im Straßenbau und Tiefbau zu finden sind, aus. Abgesehen davon aufgrund der Verwendung von an der Außenseite angeordneten rippenförmigen Erhebungen der Mantelrohr und der dauerhaften Abdichtung der Innenräume und Zwischenräume gegen Eindringen von Wasser oder Feuchtigkeit kann die erfindungsgemäße Verbindungsanordnung sich den außergewöhnlichen Betriebsbedingungen, wie häufige Lastwechsel, unterschiedliche Überdeckungshöhen oder Richtungsänderungen, wie sie im Tiefbau oder Straßenbau zu finden sind, anpassen.
Ebenso ermöglicht die erfindungsgemäße Verbindungsanordnung eine gewisse Beweglichkeit und Anpaßbarkeit der innen-
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liegend angeordneten Rohrverbindungsstücke mit Leitungsrohren, so daß die erfindungsgemäße Verbindungsanordnung keine Kraftbeaufschlagung auf Rohrverbindungsstück und Leitungsrohr auszuüben vermag, hierdurch wird das statische Verhalten bei Rohrleitungen im wesentlichen nicht beeinflußt. Darüber hinaus zeichnet sich die erfindungsgemäße Verbindungsanordnung durch hohe Langlebigkeit und hohe Dämmeigenschaften aus, so daß auch Betriebskosten und Wartungskosten sehr stark verringert werden können.
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Weitere Ausgestaltungen und Weiterentwicklungen der erfindungsgemäßen Verbindungsanordnung werden anhand eines Ausführungsbeispiels erläutert. Es zeigen Abbildungen, Einzelheiten und Aspekt und Vorteile der vorliegenden Erfindung ergeben sich auch aus den nachfolgenden Beschreibungen und Bezugnahme auf die Zeichnungen. Es zeigen aufgrund einer zeichnerischen Vereinfachung in chematischer, stark vergrößerterweise ohne Anspruch auf eine maßstabsgetreue Wiedergabe
Fig. 1 den Längsschnitt durch die erfindungsgemäße Verbindungsanordnung mit zwei Hohlsträngen und zwei Mantelrohren,
Fig. 2 den Längsschnitt durch die erfindungsgemäße Verbindungsanordnung mit zwei miteinander verbundenen Hohlsträngen und zwei Mantelrohren und einem diesen Kopplungsbereich aufgenommenen Schutzrohr,
Fig. 3 den Längsschnitt durch das Mantelverteilerrohr mit T-förmigem Rohrverbindungsstück und das Mantelrohrende
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Fig. 4 den Längsschnitt durch das Mantelverteilerrohr mit Bogenstück als Rohrverbindungsstück und das Mantelrohrende
Die leicht handhabbare Verbindungsanordnung hat ein erstes Mantelrohr 22 und ein in dem ersten Mantelrohr 22 aus Polypropylen oder Polyethylen innenliegendes erstes Leitungsrohr 1 sowie ein zweites Mantelrohr 6 aus Polyethylen mit einem in dem zweiten Mantelrohr 6 innenliegenden zweiten Leitungsrohr 5. Das erste Leitungsrohr 1 und das zweite Leitungsrohr 5 sind mittels einer herkömmlichen Flanschverbindung 7, wie sie in DE 39 14 756 offenbart ist, miteinander wasserdicht verbunden. Die Enden 7a der beiden Leitungsrohre 1, 5 sind aus den Mantelrohren 6, 22 herausgeführt und ihre Außenseiten 24 von den Innenseiten 25 der Mantelrohre 6, 22 unter Bildung eines Innenraums beabstandet sind.
Eine Dichtungsmanschette aus einem herkömmlichen hoch rückformbaren Kunststoffmaterial 3 schließt den Innenraum der Mantelrohre 6, 22 nach außen bzw. nach innen dichtend ab. Auf der Außenseite 24 des dem ersten Leitungsrohr 22 zugewandten Endes 7a des zweiten Leitungsrohrs 5 liegt das Teil 8a der Dichtungsmanschette 3 als Abdichtlippe längs der Mitte-Längsachse 9 des zweiten Leitungsrohrs 5 derart dicht an, daß kein Wasserübertritt auch nicht durch Wasserkappillarkräfte in einem wesentlichen Ausmaß von außen in den Innenraum der zweiten Mantelrohrs 5 zu beobachten ist.
Das Teil 8a erstreckt sich als Mittelabschnitt 8b nach außen und liegt an dem dem ersten Leitungsrohr 1 zugewandten Kopfende 10 des zweiten Mantelrohrs 6 an. Der Mittelabschnitt 8b geht zu dem L-förmigen Endabschnitt 9 über, wobei der endständige erste Schenkel 9b des Endabschnitts 9 im rechten
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Winkel zu der Mitte-Längsachse 9 des zweiten Leitungsrohrs 5 ausgerichtet ist. Der L-förmige Endabschnitt 9 liegt mit seinem ersten Schenkel 9a auf der Außenseite des dem ersten Leitungsrohr 1 zugewandten Endes 10a des zweiten Mantelrohrs 6 auf und greift formschlüssig, reibschlüssig und kraftschlüssig mit seinem dem ersten Schenkel 9a folgenden zweiten Schenkel 9b in das Ende 7 des zweiten Mantelrohrs 6 ein. Die Dichtungsmanschette 3 als ein ringförmiges Dichtungsband schließt mit ihrem L-förmigen Teil 9 und dem Mittelabschnitt 8b wasserdicht das Kopfende 10 des zweiten Mantelrohrs 6 nach außen ab.
Der Innenraum zwischen dem zweiten Leitungsrohr 5 mit Wärmedämmmaterial 2 durch die Ummantelung des zweiten Leitungsrohrs 5 aus mehreren Lagen aus Halbschalen aus Polyethylen ausgefüllt. Die Halbschalen weisen radiale Einschnitte auf der dem zweiten Leitungsrohr 5 abgewandten Seite auf, um bei Ummantelung des zweiten Leitungsrohrs 5 mit den Halbschalen eine durch durch Biegung entstehende Spannungskräfte auftretende Verringerung der Dicke der Halbschalen zu vermeiden.
Die erfindungsgemäße leicht handhabbare Verbindungsanordnung zur Wärmeisolierung von Hohlsträngen und deren Verbindungsstücken, wie Leitungsrohren und Rohrverbindungsstücken, für den Wärmetransport mittels Wasser oder Wasserdampf umfaßt einen topfförmigen Behälter aus Polypropylen. An den Behälterwänden 61 des Behälters sind Rohrstutzen 63 aus Polypropylen angeformt. Die Rohrstutzen 63 dienen zur Aufnahme der Leitungsrohre 64, welche an das bogenförmige Rohrverbindungsstück 67 (Fig. 4) oder an die Verzeigungsrohre des T-förmigen Rohrsverbindungsstückes (Fig. 3) gekoppelt werden.
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Das Mantelverteilerrohr 60 ist ein Behälter mit einem von einer Behälterwand 61 seitlich begrenzten Behälterraum 62 und einer oberseitig angeordneten Öffnung; diese kann man mit einem Deckel lösbar verschließen. An der Behälterwand 61 sind zwei bzw. drei mit dem Behälterraum 62 in Verbindung stehende Rohrstutzen 63 angeformt. Jeder Rohrstutzen 63 hat im Innern einen Hohlstrang 64, welcher von der Innenseite der Rohrwand 65 des Rohrstutzens 63 unter Ausbildung eines Innenraums 66 beabstandet ist. Das dem Rohrstutzen 63 zugewandte Ende des Leitungsrohrs 64 erstreckt sich in den Behälterraum 62 des Behälters sich hinein.
Das Mantelverteilerrohr 60 nimmt auch ein bogenförmiges (Fig. 4) oder ein T-förmiges (Fig. 3) Rohrverbindungsstück 67 auf, welches mit den Leitungsrohren 64 flüssigkeitsmäßig in Verbindung steht. Das Rohrverbindungsstück 67 ist in dem Behälterraum 62 mit den einen Enden 7a der Leitungsrohre 64 mittels Flanschverbindungen 7 luftdicht und wasserdicht gekoppelt.
Die Außenseiten 24 der Leitungsrohrwände 71 der Leitungsrohre 64 und die des Rohrverbindungsstücks 67 sind von den Innenseiten des Behälters 62 unter Bildung eines Innenraums beabstandet sind und liegen auf z.B. Wärmedämmmaterial 2 auf.
Der außerhalb . des Behälters 62 gelegene Bereich eines jeden Hohlstrangs 64 ist zumindest teilweise von einem Mantelrohr 68 aufgenommen, und die Außenseite 70 der Leitungsrohrwand 71 des Leitungsrohrs 64 ist von der Innenseite der Wand des Mantelrohrs 68 unter Ausbildung eines Innenraums 30 beabstandet.
Eine aus einem Stück bestehende Dichtungsmanschette 3 als Dichtungsband schließt den Innenraum 30 des Mantelrohrs 68 nach außen dicht ab.
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Jedes Mantelrohr weist auf seiner Außenseite ein auf der Außenseite dicht anliegendes Dichtgummi als Dichtungsmanschette auf. Das Dichtgumitii ist vorzugsweise ein ringförmiges Dichtungsband, welches axial auf das Kopfende des Mantelrohrendes teilweise aufgezogen ist. Das Dichtgummi ist lediglich um einen Teil auf das Kopfende des Mantelrohrendes aufgezogen. Das andere, vorzugsweise das andere hälftige Teil, Ende des Dichtgummis erstreckt sich aufgrund seiner hohen Spannkraft in Richtung Mitte-Längsachse des Mantelrohrs und weist eine Öffnung auf, durch welche das Leitungsrohrende eines Leitungsrohrs durchgeführt ist. Das Kopfende des Leitungsrohrendes weist einen umlaufend angeordneten Außenbund auf, der Durchbrüche zur Aufnahme von Schraubverbindungen hat.
Aufgrund des aus einem elastischen Material, hier gummiartigen Material, ausgestalteten Dichtgummis, liegt dessen andere hälftige Teil zumindest teilweise elastisch an dem Rohrende des Leitungsrohrs an und verschließt luftdicht und wasserdicht den von der Innenseite des Mantelrohrs und der Außenseite des Leitungsrohrs ausgebildeten Innenraum.
Auf der Außenseite 24 des dem Mantelverteilerrohr 60 zugewandten Endes des Hohlstrangs 68 ist ein Teil 8a der elastisch verformbaren im Querschnitt ringförmigen Dichtungsmanschette 3 axial zu der Mitte-Längsachse 9 des Hohlstrangs 64 dicht angeordnet, wobei im Längsschnitt das Teil 8a als Mittelabschnitt 8b nach außen sich erstreckt und der Mittelabschnitt 8b an dem dem Rohrstutzen 63 zugewandten Kopfende 10 des Mantelrohrs 68 gleichfalls dicht anliegt. Es ist mit seiner Ebene rechtwinklig zu der Mitte-Längsachse 9 des Hohlstrangs 64 ausgerichtet ist, wobei der Mittelabschnitt 8b zu einem L-förmigen Endabschnitt 9 übergeht. Der endständige erste Schenkel 9b des Endabschnitts 9 ist im rechten Winkel
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zu der Mitte-Längsachse 9 des Hohlstrangs 64 ausgerichtet und der L-förmige Endabschnitt 9 liegt mit seinem zweiten Schenkel 9a auf der Außenseite des dem Rohrstutzen 63 zugewandten Endes 10a des Mantelrohrs 68), vorzugsweise dicht, auf. Der Endabschnitt greift mit seinem ersten Schenkel 9b in das Ende 10a des Mantelrohrs 68 formschlüssig, kraftschlüssig und reibschlüssig ein.
Das Mantelrohr hat mindestens einen zwischen benachbarten rippenförmigen Erhebungen 23 angeordneten Dichtungsring 41, welcher an der Außenseite des Mantelrohrs 68 und an einer Innenseite des Mantels 72 des Rohrstutzens 63 dicht anliegt, um eine weitere Abdichtung der Innenräume zu ermöglichen. Das Mantelrohr 6, 22, 68 und das Mantelverteilerrohr 60 mit Rohrstutzen 67 sind aus Polypropylen hergestellt. Als Wärmedämmmaterial 2 wird ein schaumartiges Material des Polyethylen-Typs und des geschlossenzelligen Typs verwendet.
Das Rohrverbindungsstück liegt auf einer Lage Wärmedämmmaterial aus Polyethylen auf. Da das Rohrverbindungsstück hinreichend von der Innenseite des Mantelverteilerrohrs beabstandet ist, wird nach Kopplung der Leitungsrohre an die rohrförmigen Verzweigungstücke des Rohrverbindungsstücks der Zwischenraum mit Wärmedämmmaterial verfüllt. Die oberseitig angeordnete Öffnung mittels eines Deckels wärmedicht und wasserdicht verschlossen. Das Rohrverbindungsstück und das Mantelverteilerrohr sind solche des T-förmigen Typs.
Es zeigt sich, daß die erfindungsgemäße Verbindungsanordnung sich auch für andere Ausgestaltungen von Vernetzungen von Rohrsystemen mit mehr als dreiarmigen Rohrverbindungsstücken durch die optimale Wärmedämmungung, Außenkorrosions-
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schutz und große Wirtschaftlichkeit und geringe Betriebskosten und Wartungskosten auszeichnet.
22
Claims (14)
1. Leicht handhabbare Verbindungsanordnung zur dauerhaften Abdichtung von Hohlsträngen gegenüber Wärmeverlusten und zur Isolierung von Hohlsträngen, die für Wärme leitende Medien geeignet sind, wobei
ein erstes Mantelrohr (22) einen innenliegenden ersten Hohlstrang (1) aufweist,
ein zweites Mantelrohr (6) einen innenliegenden zweiten Hohlstrang (5) aufweist sowie
der erste Hohlstrang (1) und der zweite Hohlstrang (5) über eine Flanschverbindung (7) miteinander luftdicht und wasserdicht gekoppelt sind, und
die Enden (7a) der Hohlstränge (5, 1) aus den Mantelrohren (6, 22) herausgeführt angeordnet sind sowie die Außenseiten (24) der Hohlstränge (1, 5) von den Innenseiten (25) der Mantelrohre (6, 22) unter Bildung von Innenräumen (30) beabstandet sind, dadurch gekennzeichnet, daß
Dichtungsmanschetten (3) die Innenräume (30) der Mantelrohre (6, 22) nach außen dichtend abschließen, wobei
im Längsschnitt auf der Außenseite (24) des dem ersten Hohlstrang (22) zugewandten Endes (7a) des zweiten Hohlstrangs (5) ein Teil (8a) der elastisch verformbaren im Querschnitt ringförmigen Dichtungsmanschette (3) axial zu der Mitte-Längsachse (9) des zweiten Hohlstrangs (5) dicht angeordnet ist,
das Teil (8a) als Mittelabschnitt (8b) nach außen sich erstreckt und der Mittelabschnitt (8b) an dem dem ersten Hohlstrang (1) zugewandten Kopfende (10) des zweiten Mantelrohrs (6) anliegt und rechtwinklig zu der Mitte- Längsachse (9) des zweiten Hohlstrangs (5) ausgerichtet ist,
der Mittelabschnitt (8b) in einen L-förmigen Endabschnitt (9) übergeht, wobei der endständige erste Schenkel (9b) des Endabschnitts (9) im rechten Winkel zu der Mitte- Längsachse (9) des zweiten Hohlstrangs (5) ausgerichtet ist, und
der zweite Schenkel (9a) des Endabschnitts (9) auf der Außenseite des dem ersten Hohlstrang (1) zugewandten Endes (10a) des zweiten Mantelrohrs (6) aufliegt und mit seinem zweiten Schenkel (9b) in das Ende (10a) des zweiten Mantelrohrs (6) formschlüssig eingreift, sowie
die Dichtungsmanschette (3) einstückig ausgebildet sind und die Innenräume (30) mit Wärmedämmmaterial (2) ausgefüllt sind.
ein erstes Mantelrohr (22) einen innenliegenden ersten Hohlstrang (1) aufweist,
ein zweites Mantelrohr (6) einen innenliegenden zweiten Hohlstrang (5) aufweist sowie
der erste Hohlstrang (1) und der zweite Hohlstrang (5) über eine Flanschverbindung (7) miteinander luftdicht und wasserdicht gekoppelt sind, und
die Enden (7a) der Hohlstränge (5, 1) aus den Mantelrohren (6, 22) herausgeführt angeordnet sind sowie die Außenseiten (24) der Hohlstränge (1, 5) von den Innenseiten (25) der Mantelrohre (6, 22) unter Bildung von Innenräumen (30) beabstandet sind, dadurch gekennzeichnet, daß
Dichtungsmanschetten (3) die Innenräume (30) der Mantelrohre (6, 22) nach außen dichtend abschließen, wobei
im Längsschnitt auf der Außenseite (24) des dem ersten Hohlstrang (22) zugewandten Endes (7a) des zweiten Hohlstrangs (5) ein Teil (8a) der elastisch verformbaren im Querschnitt ringförmigen Dichtungsmanschette (3) axial zu der Mitte-Längsachse (9) des zweiten Hohlstrangs (5) dicht angeordnet ist,
das Teil (8a) als Mittelabschnitt (8b) nach außen sich erstreckt und der Mittelabschnitt (8b) an dem dem ersten Hohlstrang (1) zugewandten Kopfende (10) des zweiten Mantelrohrs (6) anliegt und rechtwinklig zu der Mitte- Längsachse (9) des zweiten Hohlstrangs (5) ausgerichtet ist,
der Mittelabschnitt (8b) in einen L-förmigen Endabschnitt (9) übergeht, wobei der endständige erste Schenkel (9b) des Endabschnitts (9) im rechten Winkel zu der Mitte- Längsachse (9) des zweiten Hohlstrangs (5) ausgerichtet ist, und
der zweite Schenkel (9a) des Endabschnitts (9) auf der Außenseite des dem ersten Hohlstrang (1) zugewandten Endes (10a) des zweiten Mantelrohrs (6) aufliegt und mit seinem zweiten Schenkel (9b) in das Ende (10a) des zweiten Mantelrohrs (6) formschlüssig eingreift, sowie
die Dichtungsmanschette (3) einstückig ausgebildet sind und die Innenräume (30) mit Wärmedämmmaterial (2) ausgefüllt sind.
2. Leicht handhabbare Verbindungsanordnung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß um den ersten und zweiten Hohlstrang (1, 5) mehrere Lagen aus Wärmedämmmaterial (2) vollständig oder teilweise umlaufend angeordnet sind.
3. Leicht handhabbare Verbindungsanordnung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß auf den Außenseiten des ersten und des zweiten Mantelrohrs (6, 22) umlaufend angeordnete parallel zueinander ausgerichtete rippenförmige Erhebungen (23) angeordnet sind.
4. Leicht handhabbare Verbindungsanordnung nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Erhebungen (23) konzentrisch um die Mitte-Längsachsen (9) der Mantelrohre (6, 22) ausgerichtet sind und deren innenliegenden Seiten (23a, 23b) rechtwinklig zu der Mitte- Längsachse (9) der Mantelrohre (6, 22) ausgerichtet sind.
5. Leicht handhabbare Verbindungsanordnung nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Hohlstränge durch Abstandsscheiben hindurchgeführt sind zur dauerhaften Beabstandung der Außenseiten (24) der Hohlstränge (1, 5) von den Innenseiten der Mantelrohre (6, 22), deren Seitenebenen quer zu den Mitte-Längsachsen (9) der Hohlstränge (1, 5) ausgerichtet sind.
6. Leicht handhabbare Verbindungsanordnung nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß ein Schutzrohr (43) mindestens ein Mantelrohrende (10a) mit dem die Flanschverbindung (7) tragenden Ende (7a) des Hohlstrangs (1, 5) aufnimmt.
7. Leicht handhabbare Verbindungsanordnung nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß die beiden benachbarten Mantelrohrenden (10a) von einem Schutzrohr (43) aufgenommen sind, wobei jedes Mantelrohrende (10a) mindestens einen zwischen benachbarten rippenförmigen Erhebungen (23) angeordneten Dichtungsring (41) aufweist.
8. Leicht handhabbare Verbindungsanordnung nach Anspruch 6 oder 7, dadurch gekennzeichnet, daß der Dichtungsring (41) an der Außenseite des Mantelrohrs (1, 5) und an einer Innenseite (44) eines Mantels (45) des Schutzrohrs (43) dicht anliegt.
9. Leicht handhabbare Verbindungsanordnung nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß das Schutzrohr (43) ein Rohrstutzen (61) eines Mantelverteilerrohrs (60) ist.
10. Leicht handhabbare Verbindungsanordnung zur dauerhaften Abdichtung von Hohlsträngen gegenüber Wärmeverlusten und zur Isolierung von Hohlsträngen, die für Wärme leitende Medien geeignet sind, welche umfaßt:
ein Mantelverteilerrohr (60), welches als ein Behälter mit einem von einer Behälterwand (61) seitlich begrenzten Behälterraum (62) und einer oberseitig angeordneten Öffnung ausgebildet ist, welche mit einem Deckel lösbar verschließbar ist, und an dessen Behälterwand (61) mindestens zwei mit dem Behälterraum (62) in Verbindung stehende Rohrstutzen (63) angeformt sind,
wobei jeder Rohrstutzen (63) einen Hohlstrang (64), welcher von der Innenseite der Rohrwand (65) des Rohrstutzens (63) unter Ausbildung eines Innenraums (66) beabstandet ist, aufnimmt, und das dem Rohrstutzen (63) zugewandte Ende des Hohlstrangs (64) in den Behälterraum (62) des Behälters sich erstreckt,
das Mantelverteilerrohr (60) ein Rohrverbindungsstück (67), welches zur Verbindung der Hohlstränge (64) miteinander geeignet ist, aufnimmt, wobei das Rohrverbindungsstück (67) in dem Behälterraum (62) mit den einen Enden (7a) der Hohlstränge (64) mittels Flanschverbindungen (7) luftdicht und wasserdicht gekoppelt ist, und
die Außenseiten (24) der Hohlstränge (64) und die des Rohrverbindungsstücks (67) von den Innenseiten des Behälters (62) unter Bildung eines Innenraums beabstandet sind, dadurch gekennzeichnet, daß
der außerhalb des Behälters (62) gelegene Bereich eines jeden Hohlstrangs (64) zumindest teilweise von einem Mantelrohr (68) aufgenommen ist, die Außenseite (70) des Hohlstrangs (64) von der Innenseite des Mantelrohrs (68) unter Ausbildung eines Innenraums (30) beabstandet ist,
eine Dichtungsmanschette (3) den Innenraum (30) des Mantelrohrs (68) nach außen dicht abschließt,
wobei auf der Außenseite (24) des dem Mantelverteilerrohr (60) zugewandten Endes des Hohlstrangs (68) ein Teil (8a) der elastisch verformbaren im Querschnitt ringförmigen Dichtungsmanschette (3) axial zu der Mitte-Längsachse des Hohlstrangs (64) dicht angeordnet ist, das Teil (8a) als Mittelabschnitt (8b) nach außen sich erstreckt und der Mittelabschnitt (8b) an dem dem Rohrstutzen zugewandten Kopfende (10) des Mantelrohrs (68) anliegt und rechtwinklig zu der Mitte-Längsachse (9) des Hohlstrangs (64) ausgerichtet ist, der Mittelabschnitt (8b) zu einem L- förmigen Endabschnitt (9) übergeht, wobei der endständige erste Schenkel (9b) des Endabschnitts (9) im rechten Winkel zu der Mitte-Längsachse (9) des Hohlstrangs (64) ausgerichtet ist, und der L-förmige Endabschnitt (9) mit seinem zweiten Schenkel (9a) auf der Außenseite des dem Rohrstutzen (63) zugewandten Endes (10a) des Mantelrohrs (68) aufliegt und mit seinem ersten Schenkel (9b) in das Ende (10a) des Mantelrohrs (68) eingreift und
die Dichtungsmanschette (3) einstückig ausgebildet ist sowie die Innenräume mit Wärmedämmmaterial (2) ausgefüllt sind.
ein Mantelverteilerrohr (60), welches als ein Behälter mit einem von einer Behälterwand (61) seitlich begrenzten Behälterraum (62) und einer oberseitig angeordneten Öffnung ausgebildet ist, welche mit einem Deckel lösbar verschließbar ist, und an dessen Behälterwand (61) mindestens zwei mit dem Behälterraum (62) in Verbindung stehende Rohrstutzen (63) angeformt sind,
wobei jeder Rohrstutzen (63) einen Hohlstrang (64), welcher von der Innenseite der Rohrwand (65) des Rohrstutzens (63) unter Ausbildung eines Innenraums (66) beabstandet ist, aufnimmt, und das dem Rohrstutzen (63) zugewandte Ende des Hohlstrangs (64) in den Behälterraum (62) des Behälters sich erstreckt,
das Mantelverteilerrohr (60) ein Rohrverbindungsstück (67), welches zur Verbindung der Hohlstränge (64) miteinander geeignet ist, aufnimmt, wobei das Rohrverbindungsstück (67) in dem Behälterraum (62) mit den einen Enden (7a) der Hohlstränge (64) mittels Flanschverbindungen (7) luftdicht und wasserdicht gekoppelt ist, und
die Außenseiten (24) der Hohlstränge (64) und die des Rohrverbindungsstücks (67) von den Innenseiten des Behälters (62) unter Bildung eines Innenraums beabstandet sind, dadurch gekennzeichnet, daß
der außerhalb des Behälters (62) gelegene Bereich eines jeden Hohlstrangs (64) zumindest teilweise von einem Mantelrohr (68) aufgenommen ist, die Außenseite (70) des Hohlstrangs (64) von der Innenseite des Mantelrohrs (68) unter Ausbildung eines Innenraums (30) beabstandet ist,
eine Dichtungsmanschette (3) den Innenraum (30) des Mantelrohrs (68) nach außen dicht abschließt,
wobei auf der Außenseite (24) des dem Mantelverteilerrohr (60) zugewandten Endes des Hohlstrangs (68) ein Teil (8a) der elastisch verformbaren im Querschnitt ringförmigen Dichtungsmanschette (3) axial zu der Mitte-Längsachse des Hohlstrangs (64) dicht angeordnet ist, das Teil (8a) als Mittelabschnitt (8b) nach außen sich erstreckt und der Mittelabschnitt (8b) an dem dem Rohrstutzen zugewandten Kopfende (10) des Mantelrohrs (68) anliegt und rechtwinklig zu der Mitte-Längsachse (9) des Hohlstrangs (64) ausgerichtet ist, der Mittelabschnitt (8b) zu einem L- förmigen Endabschnitt (9) übergeht, wobei der endständige erste Schenkel (9b) des Endabschnitts (9) im rechten Winkel zu der Mitte-Längsachse (9) des Hohlstrangs (64) ausgerichtet ist, und der L-förmige Endabschnitt (9) mit seinem zweiten Schenkel (9a) auf der Außenseite des dem Rohrstutzen (63) zugewandten Endes (10a) des Mantelrohrs (68) aufliegt und mit seinem ersten Schenkel (9b) in das Ende (10a) des Mantelrohrs (68) eingreift und
die Dichtungsmanschette (3) einstückig ausgebildet ist sowie die Innenräume mit Wärmedämmmaterial (2) ausgefüllt sind.
11. Leicht handhabbare Verbindungsanordnung nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, daß das Rohrverbindungsstück (67) als ein T-förmiges ausgebildet ist und das Mantelverteilerrohr (60) drei Rohrstutzen (63) aufweist.
12. Leicht handhabbare Verbindungsanordnung nach Ansprüchen 10 oder 11, dadurch gekennzeichnet, daß das Mantelrohr (68) mit seinem Kopfende in dem Rohrstutzen (63) aufgenommen ist und das Mantelrohrende (10a) mindestens einen zwischen benachbarten rippenförmigen Erhebungen (23) angeordneten Dichtungsring (41) aufweist, welcher an der Außenseite des Mantelrohrs (68) und an einer Innenseite eines Mantels (72) des Rohrstutzens (63) dicht anliegt.
13. Leicht handhabbare Verbindungsanordnung nach einem der Ansprüche 1 bis 12, dadurch gekennzeichnet, daß die Mantelrohre (6, 22, 68) und das Mantelverteilerrohr (60) aus Polypropylen hergestellt sind.
14. Leicht handhabbare Verbindungsanordnung nach einem der Ansprüche 1 bis 13, dadurch gekennzeichnet, daß das Wärmedämmmaterial (2) ein schaumartiges Material des Polyolefins-Typs, insbesondere Polyethylen-Typs, und des geschlossenzelligen Typs ist.
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| DE29911245U DE29911245U1 (de) | 1999-06-28 | 1999-06-28 | Leicht handhabbare Verbindungsanordnung zur Wärmeisolierung von Hohlsträngen |
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| DE29911245U DE29911245U1 (de) | 1999-06-28 | 1999-06-28 | Leicht handhabbare Verbindungsanordnung zur Wärmeisolierung von Hohlsträngen |
Publications (1)
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