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DE29910453U1 - Brennkörper, insbesondere Kaminscheit - Google Patents

Brennkörper, insbesondere Kaminscheit

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DE29910453U1
DE29910453U1 DE29910453U DE29910453U DE29910453U1 DE 29910453 U1 DE29910453 U1 DE 29910453U1 DE 29910453 U DE29910453 U DE 29910453U DE 29910453 U DE29910453 U DE 29910453U DE 29910453 U1 DE29910453 U1 DE 29910453U1
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    • C10L5/36Shape
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Description

Brennkörper, insbesondere Kaminscheit
Die Neuerung bezieht sich auf einen Brennkörper mit einem Brennstoffkorpus aus einem ersten Brennmaterial mit einer räumlichen Form, die zwei gegenüberliegende Randbereiche aufweist, und mit wenigstens einem vom ersten Randbereich in Richtung zum zweiten Randbereich zu in den Brennstoffkorpus eingeschnitten Luftschlitz. Solche Brennkörper sind aus Rundholz beispielsweise zur Verwendung als Kaminholz bekannt (DE 7336554 UM).
Es sind auch Brennkörper, die sowohl Holzscheite als auch Preßkörper sein können, bekannt (EP 0069024 B), die Einschnitte und Bohrungen zum Zweck der Luftzufuhr zu den verschiedenen Teilen des Brennkörpers haben. Auch sind Brennkörper mit hindurchgehenden axialen Bohrungen (DE 3311120 A) und zylindrische Preßkörper mit längs einer Zylindermantellinie verlaufenden Nuten (DE 2619554 C) bekannt. Schließlich sind auch Brennstoffkörper mit aus z. B. konglomerierten Holzkohlestückchen bestehendem Brennstoffkern bekannt, der in einer porösen, faserigen Hülle eingeschlossen ist (DE 1902757 B).
Soweit die Brennkörper Kaminscheite sind, ist es auch bekannt, in die vom axialen Ende achsparällel eingebrachten Schnittebenen von der Seite oder von unten Anzündplättchen
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einzustecken, mit deren Hilfe der Scheit entflammt werden kann.
Bei der Verwendung der Brennkörper zur Verbrennung im offenen Kamin werden ein gleichmäßiger und vollständiger Abbrand und eine gut sichtbare Flammenbildung erwartet. Die bekannten Konstruktionen und Gestaltungen genügen diesen Wünschen noch nicht. Insbesondere führen die axialen Einschnitte in den Brennkörper zwar in der Anfangsphase zu einer guten Verbrennung, von den Flammen ist jedoch relativ wenig zu sehen, da sie sich am Ende der Einschnitte als kleine Flämmchen fast waagrecht nach außen richten. Enthält der Brennkörper axial hindurch verlaufende Bohrungen, so verlaufen die Flammen zu einem gewissen Teil wie in einem Kamin durch diese Bohrungen nach oben und sind deshalb für einen größeren Teil des Flammenbereichs innerhalb des Brennkörpers verborgen.
Demgegenüber soll durch die Neuerung ein Brennkörper geschaffen werden, der gut zu entflammen ist und ausdauernd zumindest über eine längere Zeit mit schöner Flammenbildung brennt. Dies wird mit einem Brennkörper der eingangs genannten Art erreicht, bei dem an der Außenfläche des Brennkörpers eine Nut bzw. Nuten verlaufen, die sich von dem/den dem zweiten Randbereich nächstliegenden Ende(n) des Luftschlitzes/der Luftschlitze in Richtung zu diesem Randbereich erstrecken, und bei dem sich vom zweiten Randbereich her wenigstens eine Bohrung in Richtung auf den/die Luftschlitz(e) erstreckt, wobei gemäß einer Weiterbildung in diese Bohrung(en) je ein Brennstoffkern aus einem zweiten Brennmaterial eingesetzt sein kann, das im Vergleich zum ersten Brennmaterial eine spezifisch langsamere Verbrennung zeigt. Ein solcher Brennkörper kann insbesondere ein Holzscheit, beispielsweise Stammholz oder ein sonstiges Rundholz, aber auch ein Kantholz sein, die Gestaltungsprinzipien sind jedoch auch für Brennkörper anwendbar, die aus anderem brennbarem Material aufgebaut sind, insbesondere zylindrische Preßkörper, bei denen beispielsweise deren Brennmaterial ein Preßholzkörper und, falls ein Brennstoffkern eingesetzt ist, dessen Brennmaterial ein Preßkohlenkörper ist. Auch in Papier z. B. zylindrisch verpackte Holzkohle kommt als Brennstoffkern in Frage.
Es hat sich erwiesen, daß allein schon durch die neuerungsgemäße Kombination von Ausnehmungen und Einschnitten eine Flammenbelüftung erreicht wird, die die Er-
• ·
scheinungen der Flammenbildung und des Abbrands optimiert und vergleichmäßigt. Durch den Brennstoffkern, der als Glutkern wirkt, kann auch bei ungünstigen Brennbedingungen wie mangelhaften Trockenheitseigenschaften des Brennkörpers, schlechtem Zug usw. noch ein zufriedenstellendes Abbrennen erreicht werden.
Der Brennstoffkern aus dem zweiten Brennmaterial wird durch den anfangs lebhaft brennenden Teil des Brennkörpers aus dem ersten Brennmaterial angebrannt und dient dann als Glutkern, der bei stehendem brennendem Brennkörper selbsttätig, je nach Stand des Abbrands an seinem unteren Teil, nach unten rutscht. Er liefert also Glut, die den ganzen Brennkörper in relativ genau vorherzusagender Zeit abbrennen läßt. Im Fall von Holzscheiten besteht vorzugsweise das erste Brennmaterial, aus dem der Großteil des Brennkörpers besteht, aus Weichholz wie Birke, das schnell und mit heller Flamme abbrennt, und ist das Brennmaterial des Glutkems vorzugsweise Hartholz z. B. aus Buche oder Eiche, das die Glut gut und lange hält. Die Querschnittsform des Brennstoffkerns muß keineswegs der der Bohrung genau angepaßt sein; beispielsweise kann er vierkantig in einer zylindrischen Bohrung stecken, was bei einem hölzernen Brennstoffkern dessen Herstellung durch Sägen erleichtert und obendrein Lüftungskamine schafft. Wenn das untere Ende des Brennstoffkerns schräg abgeschnitten ist, erleichtert dies den Luftzug.
Es ist im Prinzip möglich, daß im Brennkörper mehrere insbesondere parallele Bohrungen vorhanden sind, in die gegebenenfalls mehrere Brennstoffkerne eingesteckt sind; da jedoch speziell für Kamin- und Ofenholz dem Durchmesser des Brennkörpers obere Grenzen gesetzt sind, beispielsweise von 25 cm, und dem Durchmesser des Glutkerns eine untere Grenze gesetzt ist, beispielsweise von 5 cm, um die Funktion als Glutkern wirksam und ausreichend lang auszuüben, ist in Achsrichtung zumeist nur eine einzige Bohrung, eventuell mit einem einzigen Brennstoffkern, je Brennkörper möglich. Es wird also bevorzugt, daß vom zweiten Randbereich eine einzige Bohrung geradlinig in Richtung zum ersten Randbereich verläuft. Sie ist vorzugsweise luftströmungsmäßig mit den Luftschlitzen verbunden, so daß sie entlang den Schlitzlinien nach dem Entzünden sofort Flammenkontakt hat, grundsätzlich ist es jedoch auch möglich, daß sie die Schlitze nicht ganz erreicht und als Lüftungskamin, bzw. der Brennstoffkern als Glutkem erst in Funktion kommt, wenn im Inneren des Brennkörpers bereits ein gewisser Abbrand stattgefunden hat. - ... ..
Die übliche Gestaltung wird sein, daß die Einschnitte von der einen Seite und die Bohrung, gegebenenfalls mit dem Brennstoffkern, von der anderen Seite jeweils achsparallel in den etwa zylindrischen Brennstoffkörper, der beispielsweise ein Rundholzabschnitt ist, eindringen. Für dickere Brennstoffkörper, beispielsweise für Rundhölzer von 20 bis 25 cm Durchmesser, kann es jedoch auch zweckmäßig sein, die Einschnitte und die Bohrung entlang einer Querachse, die im rechten Winkel zur Zylinderachse steht und also einem Durchmesser entspricht, anzubringen. Der Brennkörper wird dann liegend abgebrannt, gegebenenfalls mit darin radial senkrecht stehendem Brennstoffkern. Ist der Brennkörper nicht nur dick, sondern auch lang, so kann es zweckmäßig sein, entlang seiner Länge zwei oder auch noch mehr Bohrungen mit oder ohne Brennstoffkernen anzubringen. Je nach Dicke des Brennkörpers kann es zweckmäßig sein, wenn der radiale Brennstoffkern zunächst oben über den Rand des Brennkörpers übersteht, damit er im Verlauf des Abbrennens und Nachrutschens als Glutkern eine längere Wirkungsdauer hat.
Die Bohrung wird vorzugsweise bis tief in den Bereich der Luftschlitze vorgetrieben, wodurch man einen sicheren guten Luftdurchzug erzielt. Im unteren Bereich soll aber eine ausreichende nur geschlitzte Länge zur Aufnahme eines Anzündblättchens verbleiben.
Einen stabilen aufrechten Stand des Brennkörpers, der eine an eine Zylinderform zumindest angenäherte Grundkonfiguration mit eine Längsachse, zwei axialen Endflächen und einer Mantelfläche hat, erreicht man dadurch, daß eine der beiden axialen Endflächen einen Neigungswinkel gegen die Längsachse einschließt und am Rande der Mantelfläche im Schnittbereich von deren dem Neigungswinkel zugewandten Seite mit der dieser geneigten Endfläche abgewandten Endfläche durch Einschneiden eine zur geneigten Endfläche etwa sich rechtwinklig erstreckende Anlehnfläche gebildet ist. Sowohl am Boden als auch an der Rückwand eines offenen Kamins kann ein solcher Brennkörper mit ebenen Flächen auf- bzw. angelegt werden.
Weitere Einzelheiten, Vorteile und Weiterbildungen der Neuerung ergeben sich aus der folgenden Beschreibung bevorzugter Ausführungsbeispiele unter Bezugnahme auf die Zeichnung. Es zeigen:
Fig. 1 eine perspektivische Ansicht eines neuerungsgemäßen Brennkörpers, mit
eingesetztem Brennstoffkern;
Fig. 2 einen schematischen Querschnitt durch den Brennkörper von Fig. 1 in einer Schnittebene Il - Il in Fig. 1;
Fig. 3 eine schematische Unteransicht des Brennkörpers von Fig. 2;
Fig.&eegr; 4 schematische Unteransichten von abgewandelten Ausführungsformen;
und 5
Fig. 6 Schnittansichten vergleichbar Fig. 2 von abgewandelten Ausführungen;
und 7
Fig. 8 eine perspektivische schematische Darstellung einer weiterhin abgewandelten Ausführung.
Ein in Fig.&eegr; 1 bis 3 dargestellter Brennkörper 1 ist ein präpariertes Kaminscheit aus Brennholz. Er besteht aus einem angenähert zylindrischen, mehrfach eingeschnittenen und angebohrten Brennstoffkorpus 2 in Form eines Rundholzes aus Weichholz wie Birke. Bei der dargestellten Ausführungsform besteht er weiterhin aus einem Brennstoffkern 3 in Form eines Rundholzabschnitts aus Hartholz, z. B. aus Buche. Der Brennstoffkern 3 ist in Fig. 2 durch eine vertikale Parallelschraffur gekennzeichnet.
Die Brennstoffkorpusse 2 sind beispielsweise Rundhölzer von 25 cm oder 33 cm Länge, die durch Viertelung oder Drittelung von Meterscheiten hergestellt sind. Am unteren Ende 8 ist der einzelne Korpus 2 mit 5° bis 8° schräg abgeschnitten, um ihm im Kamin in angelehntem Zustand einen stabilen Stand zu schaffen. Der Durchmesser des Korpusses 2 kann in der Größenordnung von 9 bis 12 cm liegen, es können auch mal größere Exemplare bis zu 15 cm, ja bis zu 20 cm Durchmesser dabei sein.
Vom unteren Ende 8 des Korpus her sind beim dargestellten Rundholz zwei sich überkreuzende Luftschlitze 9 eingeschnitten, wobei in einem von ihnen die Schnittebene von Fig. 2 liegt. Diese eingeschnittenen Luftschlitze 9 ergeben also sternförmig vier radiale Schlitze, die zueinander einen Winkel von 90° einnehmen. Bei stärkeren Stämmen werden diese Schnitte etwas dichter eingeschnitten, beispielsweise gemäß Fig. 4 in Form von drei Einschnitten, die sechs radiale Schlitze 9 mit einem Abstand von 60° ergeben, oder gemäß Fig. 5 bei noch stärkeren Rundhölzern vier Einschnitte, die acht radiale Schlitze 9 unter 45° ergeben. Diese Luftschlitze 9 haben etwa Motorsägenstärke, also
von 1 cm bis 1,5 cm, und reichen vom Ende 9 bis etwa zu einer Ebene 10 (Fig. 2), die im axialen Mittelbereich des Korpus 2 liegt. Gemäß der Darstellung nach Fig.&eegr; 2 und 3 ist in einen der Luftschlitze 9 noch ein Anzünderplättchen 11 von unten her eingesteckt. Insoweit entsprechen die Einschnitte in den der Brennkörper dem Stand der Technik. Die so angesägten Brennkörper brennen in der Regel im Anfangszeitpunkt gut, jedoch ist der spätere Verlauf des Abbrands unbefriedigend. Die Anzündplättchen 11 können handelsübliche Kaminanzünder sein, beispielsweise mit den Maßen 4-1,5-1,5 cm3, und sind von unten zentral in das Zentrum der Luftschlitze 9 eingeschoben.
Beim Brennkörper 1 ist nun von seinem dem Ende 8 gegenüberliegenden oberen Ende
16 her entlang der Längsachse des zylindrischen Brennstoffkorpus 2 eine Bohrung 17 von beispielsweise 5 bis 7 cm Durchmesser bis jenseits der Ebene 10 eingearbeitet. In diese ist mit einem gewissen Spiel der Brennstoffkern 3 eingesteckt. Die Tiefe der Bohrung 17 und damit die Länge des Brennstoffkerns, der bei dieser Ausführungsform nicht über die Oberseite des Endes 16 übersteht, kann in der Größenordnung von 2/3 der Länge des Brennstoffkorpus 2 betragen. Die Bohrung 17 und die Luftschlitze 9 überlappen sich also. Der Zwischenraum zwischen dem Brennstoffkern 3 und der Wand der Bohrung
17 ergibt einen Ringspalt 18, der abhängig von Unregelmäßigkeiten der Oberfläche des Rundholzes, das den Brennstoffkern 3 bildet, beispielsweise 0,5 bis 1,0 cm breit ist. Durch den Ringspalt 18 entsteht auch bei eingesetztem Brennstoffkern 3 im Inneren des Brennkörpers 1 noch ein ausreichender Luftzug, um zu einer guten Flammenbildung zu führen, von der der Brennstoffkern 3 entzündet wird und einen Glutkern bildet, der entsprechend dem Abbrand an seinem unteren Teil nachrutscht und durch seine heiße Glut das umgebende weichere Holz des Brennstoffkorpus 2 am lebhaften und gleichmäßigen Brennen hält. An seinem Fuß 19 hat der Brennstoffkern 3 eine Abschrägung, die auch an dieser Stelle den Luftdurchstrom ermöglicht.
Die Luftschlitze 9 durchbrechen die Mantelfläche des Brennstoffkorpus 2, also im Fall eines Rundholzes die Rinde, entlang Öffnungsstreifen 22 in Form schmaler streifenförmiger Rechtecke, die entlang Mantellinien des zylindrischen Korpus 2 verlaufen und an der Ebene 10 enden. Diese Öffnungsstreifen 22 setzen sich bis zum oberen Ende 16 in Form von Kerben 23 fort, die in die Außenfläche des Korpus 2 eingeschnitten sind. Durch diese Kerben 23 werden also die Öffnungsstreifen 22 bzw. die Luftspalte 9 bis zur oberen Kante
fortgeführt. Diese Kerben 23, deren Tiefe 1 bis 2 cm beträgt und die gemäß Fig. 1 etwa keilförmig, gemäß Fig. 3 in Form runder Rinnen dargestellt sind, jedoch beispielsweise auch einen Rechteckquerschnitt haben können, setzen die intensive Flammenbildung oberhalb der Öffnungsstreifen 22 der Luftschlitze 9 fort und ergeben schon kurz nach dem Entflammen des Brennkörpers eine lebhafte sichtbare Flammenbildung, die den Anschein erweckt, als sei der Brennkörper von Flammen eingehüllt.
Fig. 6 zeigt einen in zweifacher Hinsicht abgewandelten Brennkörper 1, mit noch nicht eingestecktem Brennstoffkern 3. Hier reicht die Bohrung 17 nicht ganz bis zur Ebene 10, die die Luftschlitze 9 abschließt, vielmehr bleibt hier noch ein Weichholzsteg 24 dazwischen. Die leichte Kaminwirkung des Ringspalts 18 und die Glutunterstützung durch den Brennstoffkern 3 kommen hier also erst mit einer gewissen Verzögerung zur Geltung, während am Anfang nur der Brennstoffkorpus 2 brennt, entfacht unter Zuhilfenahme des Luftstroms durch die Luftschlitze 9. Durch diese Ausführung wird die Brenndauer etwas gestreckt. Der Brennstoffkern ist ein Vierkantholz, wie an der oben in Fig. 6 dargestellten Draufsicht auf den Brennstoffkern erkennbar ist. In dieser Form können die Brennstoffkerne leicht aus einem größeren Block gesägt werden und ergeben innerhalb der Bohrung 17 ohne weiteres einen ausreichenden Luftzug.
Am unteren Ende 8 hat der Brennkörper 1 bei dieser Ausführungsform eine leicht abgeschrägte untere Endfläche 25, so daß der etwa zylindrische Brennkörper, wenn er an die Kamin-Rückwand angelehnt wird, stabil steht.
Fig. 7 zeigt im Axialschnitt eine Ausführungsform des Brennkörpers 1, die nur aus dem Brennstoffkorpus 2 besteht, indem die Bohrung 17 zwar vorhanden ist, in sie aber kein Brennstoff kern eingesteckt ist. Auch bei dieser Ausführung hat der Brennkörper die schräge untere Endfläche 25, um einen geneigten, angelehnten Stand zu erleichtern. Auch die obere Endfläche ist schräg, nämlich parallel zur unteren, da die einzelnen Brennstoffkorpusse 2 aufeinanderfolgend mit schrägen Schnitten aus einem längeren Rundholz geschnitten sind und somit die Grundkonfiguration schiefer Zylinder ergeben. Am oberen Rand hat der Brennkörper 1 gemäß Fig. 7 in Form einer Abschrägung eine Anlehnfläche 26, die es erlaubt, ihn stabil an einer Kamin-Rückwand anzulehnen. Die Ebene der Anlehnfläche 26 nimmt gegen die Ebene der abgeschrägten Endfläche 25
einen im wesentlichen rechten Winkel ein.
Gemäß einer weiteren, nicht spezifisch dargestellten Variante besteht der Brennstoffkern 3 im hölzernen Brennstoffkorpus 2 aus einer Tüte, in der sich Holzkohle befindet, oder auch aus unumhüllten Holzkohlepartikeln. Auch hierbei brennt der Brennkörper 1 gleichmäßig ab, und das Material des Kerns 3 rutscht zuverlässig nach unten nach, so daß beim Abbrand der stehende Brennkörper nicht kopflastig wird und Hohlbrand doch vermieden werden kann.
Fig. 8 zeigt eine noch weiter abgewandelte Ausführung, nämlich in Form eines schematisch dargestellten Stammholzes oder jedenfalls stärkeren Durchmessers in der Größenordnung von 20 bis 25 cm. Die Einzelheiten dieses Brennkörpers sind mit gleichen Bezugszeichen wie die Brennkörper gemäß den Fig.&eegr; 1 bis 5, jedoch durch einen Strich ergänzt, bezeichnet. Dieser relativ starke Brennkörper 1' wird für waagrechten Abbrand präpariert und dann liegend in die Feuerstelle gegeben. Der Brennstoffkorpus 2' ist bei 28' abgeflacht, um eine stabile Liegeposition einzuhalten. Die Luftschlitze 91 sind hier parallel zu einem mittleren Durchmesser, in dem sich die Ebenen dieser Luftschlitze schneiden und der die Achse der Bohrung 17' enthält, angebracht. Der Brennstoffkern 3' ist in seiner Achsrichtung etwas länger als die Bohrung 17' und steht somit zunächst ein Stück weit nach außen vor, da andernfalls die Länge nicht für die gesamte Brennzeit genügen würde.
Es hat sich erwiesen, daß bei trockenem Holz ein so präpariertes Scheit sofort und ausdauernd brennt und für eine längere Zeit ein gutes Flammenbild ergibt. Beispielsweise brennt ein Scheit von 25 cm Länge und einem Durchmesser von 9 bis 12 cm etwa 75 Minuten lang mit Flammen, dann glüht es noch 90 Minuten lang ohne Flammen weiter. Der Anwender spart sich, wenn er auf derartige präparierte hölzerne Brennkörper zurückgreift, die er nach Bedarf einkauft, die Mühe, gespaltenes Brennholz einzukaufen und zu lagern, es dann herbeizuholen, aufzubauen, mit unsicherem Erfolg anzuzünden usw. Anzündpapier, sonstige Anzündmittel oder Wied können entfallen, desgleichen die Verwendung eines Blasbalgs. Man kann im voraus kalkulieren, wie lange das Scheit etwa brennen wird. Die neuerungsgemäßen Brennkörper können selbständige Handelsgegenstände sein.

Claims (17)

1. Brennkörper (1, 1') mit einem Brennstoffkorpus (2, 2') aus einem ersten Brennmaterial mit einer räumlichen Form, die zwei gegenüberliegende Randbereiche (8, 16, 8', 16') aufweist, und mit wenigstens einem vom ersten Randbereich (8, 8') in Richtung zum zweiten Randbereich (16, 16') zu in den Brennstoffkorpus eingeschnitten Luftschlitz (9, 9'), dadurch gekennzeichnet, daß an der Außenfläche des Brennkörpers (1, 1') eine Nut bzw. Nuten (23, 23') verlaufen, die sich von dem/den dem zweiten Randbereich (16, 16') nächstliegenden Ende(n) (10) des Luftschlitzes/der Luftschlitze (9, 9') in Richtung zu diesem Randbereich erstrecken, und daß vom zweiten Randbereich (16, 16') her wenigstens eine Bohrung (17, 17') in Richtung auf den/die Luftschlitz(e) (9, 9') verläuft.
2. Brennkörper nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Bohrung(en) (17) und der/die Luftschlitz(e) (9) luftströmungsmäßig miteinander innerhalb des Brennkörpers (1) kommunizieren.
3. Brennkörper nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß vom zweiten Randbereich (16) eine einzige Bohrung (17) geradlinig in Richtung zum ersten Randbereich (8) verläuft.
4. Brennkörper nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß in die Bohrung(en) (17, 17') je ein Brennstoffkern (3, 3') aus einem zweiten Brennmaterial eingesetzt ist, das im Vergleich zum ersten Brennmaterial eine spezifisch langsamere Verbrennung zeigt.
5. Brennkörper nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß das erste Brennmaterial Weichholz ist und das zweite Brennmaterial Hartholz ist.
6. Brennkörper nach Anspruch 4 oder 5, dadurch gekennzeichnet, daß die Bohrung(en) (17, 17') im wesentlichen zylindrisch und der/die Brennstoffkern(e) (3, 3') polygonal sind.
7. Brennkörper nach einem der Ansprüche 4 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß die Abschlußfläche der Bohrung (17, 17') im Brennstoffkorpus (2) zur Bohrungsachse einen Winkel in der Größenordnung von 90° und die Fußfläche (19) des eingesetzten Brennstoffkerns (3, 3') einen derartigen Winkel ungleich 90° haben.
8. Brennkörper nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß der Brennkörper (1) eine an eine Zylinderform zumindest angenäherte Grundkonfiguration mit einer Längsachse, zwei axialen Enden und einer Mantelfläche hat und die gegenüberliegenden Randbereiche (8, 16) des Brennstoffkorpus (2) diese axialen Enden sind.
9. Brennkörper nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß die konfigurationsmäßig angenäherte Zylinderform einen Durchmesser bis 25 cm hat.
10. Brennkörper nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß der Brennkörper (1') eine an eine Zylinderform zumindest angenäherte Grundkonfiguration mit einer Längsachse, zwei axialen Enden und einer Mantelfläche hat und die gegenüberliegenden Randbereiche (8', 16') des Brennstoffkorpus (2) diametral gegenüberliegende Mantelflächenbereiche sind.
11. Brennkörper nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, daß die konfigurationsmäßig angenäherte Zylinderform einen Durchmesser von wenigstens 20 cm hat.
12. Brennkörper nach einem der Ansprüche 8 bis 11, dadurch gekennzeichnet, daß die konfigurationsmäßig angenäherte Zylinderform eine axiale Länge von 20 bis 40 cm, vorzugsweise von 25 oder 33 cm, hat.
13. Brennkörper nach einem der Ansprüche 8 bis 12, dadurch gekennzeichnet, daß die Bohrung(en) (17) eine Länge von 50 bis 80% des Abstands zwischen den beiden gegenüberliegenden Randbereichen (8, 16) des Brennkörpers (1) einnimmt/einnehmen.
14. Brennkörper nach einem der Ansprüche 9 bis 13, dadurch gekennzeichnet, daß die Luftschlitze (9, 9') jeweils vom ersten Randbereich (8, 8') aus eingeschnittene Schlitze sind, die, soweit sie in den Brennkörper (1') eindringen, ihn bis einschließlich seiner Mantelflächen in getrennte Abschnitte zerteilen.
15. Brennkörper nach dem auf Anspruch 8 oder 9 rückbezogenen Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, daß die Luftschlitze (9) jeweils vom einen axialen Ende (8) diametral entlang Durchmesserebenen eingeschnittene Schlitze sind und den Brennkörper in Zylindersektoren unterteilen.
16. Brennkörper nach einem der Ansprüche 1 bis 15, dadurch gekennzeichnet, daß in wenigstens einen der Luftschlitze (9) ein Anzünderblatt (11) eingesteckt ist.
17. Brennkörper, insbesondere nach einem der Ansprüche 8 oder 9 oder einem der auf Anspruch 8 oder 9 rückbezogenen Ansprüche 12 bis 16, mit einer an eine Zylinderform zumindest angenäherte Grundkonfiguration mit einer Längsachse, zwei axialen Endflächen und einer Mantelfläche, dadurch gekennzeichnet, daß eine der beiden axialen Endflächen (25) einen Neigungswinkel gegen die Längsachse einschließt und am Rande der Mantelfläche im Schnittbereich von deren dem Neigungswinkel zugewandten Seite mit der dieser geneigten Endfläche abgewandten Endfläche (16) durch Einschneiden eine zur geneigten Endfläche etwa sich rechtwinklig erstreckende Anlehnfläche (26) gebildet ist.
DE29910453U 1999-02-02 1999-06-10 Brennkörper, insbesondere Kaminscheit Expired - Lifetime DE29910453U1 (de)

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