DE29909987U1 - Mit Druckluft betriebene Saugdüse - Google Patents
Mit Druckluft betriebene SaugdüseInfo
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Description
Anmelder: Siegfried Richter
Himmelreich 9
88605 Sauldorf-Rast
Himmelreich 9
88605 Sauldorf-Rast
Anmelder-Nr.: 5599245
Bezeichnung: Mit Druckluft betriebene Saugdüse
Beschreibung
Die Erfindung betrifft eine mit Druckluft betriebene
Saugdüse zur Erzeugung von Unterdruck in saugseitig angeschlossenen Hohlräumen, bestehend aus zwei von einem
Druckluftstrom durchströmten, zueinander koaxialen Düsenbohrungen, die durch einen mit einer Saugleitung verbundenen Ansaugspalt voneinander getrennt und in einem zentralen Düsenstock angeordnet sind, der eine mit dem Saugspalt in Verbindung stehende Anschlußöffnung sowie einen Druckluftanschluß aufweist.
Saugdüse zur Erzeugung von Unterdruck in saugseitig angeschlossenen Hohlräumen, bestehend aus zwei von einem
Druckluftstrom durchströmten, zueinander koaxialen Düsenbohrungen, die durch einen mit einer Saugleitung verbundenen Ansaugspalt voneinander getrennt und in einem zentralen Düsenstock angeordnet sind, der eine mit dem Saugspalt in Verbindung stehende Anschlußöffnung sowie einen Druckluftanschluß aufweist.
Aus DE 297 19 275 Ul ist bereits eine Saugdüse der gattungsgemäßen
Art bekannt, die lösbar auf den konischen
Anschlußstut&zgr;en eines Auffangbehälters aufgesetzt werden kann. Die Deckelwand des Auffangbehälters ist mit einem Schlauchanschlußstutzen versehen, an dem eine Drainage-
Art bekannt, die lösbar auf den konischen
Anschlußstut&zgr;en eines Auffangbehälters aufgesetzt werden kann. Die Deckelwand des Auffangbehälters ist mit einem Schlauchanschlußstutzen versehen, an dem eine Drainage-
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leitung zum Absaugen von Körperflüssigkeit eines Patienten angeschlossen ist.
Bei dieser bekannten Saugdüse ist ein Hülsenkörper vorgesehen, der einen Schlauchanschlußstutzen für das Aufsetzen einer schlauchartigen Druckluftleitung aufweist. In diesem Hülsenkörper befindet sich auch die zuströmseitige Düsenbohrung. Die abströmseitige Düsenbohrung, die unter Bildung des Saugspaltes von der Zustromseitigen Düsenbohrung einen axialen Abstand hat, befindet sich in einem zylindrischen Düsenkörper, der luftdicht in einen zylindrischen Hohlraum des Hülsenkörpers auswechselbar eingesetzt ist. Der Hülsenkörper selbst ist ebenfalls auswechselbar in einem Gehäusekörper gelagert, der eine mit dem Ansaugspalt des Hülsenkörpers in Verbindung stehende Ansaugbohrung aufweist. Diese Ansaugbohrung setzt sich fort in einem zylindrischen Ansaugrohrstutzen, der an der Unterseite des Gehäusekörpers angeordnet und auf einen Anschlußstutzen eines Auffangbehälters aufsetzbar ist.
Der Gehäusekörper und die darin angeordnete Saugdüse sind von einem Schutzgehäuse umschlossen, das eine Ringwand, eine Bodenwand mit einem Abluftrohrstutzen und eine Dekkelwand mit einer zentralen Auslaßöffnung aufweist. Der Abluftrohrstutzen ist konzentrisch zum Ansaugrohrstutzen angeordnet und mit einer zylindrischen Abluftöffnung versehen, die den Ansaugrohrstutzen ringförmig umschließt
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und deren Durchmesser auch größer ist als der Außendurchmesser des Anschlußstutzens des Auffangbehälters. Der Abluftrohrstutzen endet mit einem gewissen Abstand von der Oberseite der Deckelwand des Auffangbehälters, so daß die Abluftöffnung nach unten offen ist.
Auf der Innenseite der Bodenwand ist anschließend an die Abluftöffnung eine zylindrische ringförmige Erweiterung angeordnet, die von einem scheibenförmigen Filter abgedeckt ist. Über diesen Filter steht diese Ausnehmung bzw. die sich daran anschließende Abluftöffnung mit einem Hohlraum des Schutzgehäuses in Verbindung, der auch zwischen der zylindrischen Ringwand des Schutzgehäuses und der abströmseitigen Stirnseite der Saugdüse bzw. des Hülsenkörpers und des Düsenkörpers vorhanden ist. Die Abluftbohrung mündet somit in diesen Hohlraum, so daß der Druckluftstrom durch diesen Hohlraum über den Filter und die Abluftöffnung oberhalb der Deckelwand des Auffangbehälters ins Freie gelangen kann.
Um den Gehäusekörper mit der eingesetzten Saugdüse und deren Schlauchanschlußstutzen von unten in das Schutzgehäuse einführen zu können, ist dieses Schutzgehäuse in seiner Ringwand mit einer unterseitig offenen bzw. durch die abgestufte Bodenwand nachträglich verschlossenen Schlitzöffnung versehen. Das Schutzgehäuse selbst.ist mit
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einem hülsenartigen Blechmantel umhüllt, der im Bereich der Auslaßöffnung mit einem eingebördelten Rand versehen ist und der auch im Bereich der Bodenwand einen eingebördelten Rand aufweist.
Damit im Falle einer Verstopfung der abströmseitigen Düsenbohrung die zuströmende Druckluft nicht über den Auffangbehälter in die Drainageleitung gelangen kann, ist der Ansaugspalt auch mit einem Druckauslaßventil verbunden, das auf der der Ansaugbohrung gegenüberliegenden Seite des Gehäusekörpers angeordnet ist.
Diese bekannte Saugdüse ist wegen des vorhandenen Blechmantels nicht zerlegbar. Außerdem weist sie einen etwas komplizierten Aufbau auf und sie erzeugt relativ laute Betriebsgeräusche, die bei längerem Einsatz für Patienten unangenehm und störend sein können.
Der Erfindung liegt die.Aufgabe zugrunde, eine Saugdüse der eingangs genannten Art zu schaffen, die einfach aufgebaut und herstellbar ist, die sich zu Reinigungszwecken leicht zerlegen und wieder montieren läßt und die bei guter Saugleistung nur minimale Luftströmungsgeräusche abgibt.
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Gelöst wird diese Aufgabe erfindungsgemäß dadurch, daß der Düsenstock von einem Mantelkörper umschlossen ist, der mit dem Düsenstock einen die abströmseitige Düsenbohrung mit einer stirnseitigen Auslaßöffnung verbindenden Auslaßkanal bildet, und daß die Auslaßöffnung sowie ein axialer Abschnitt des Mantelkörpers von einem eine Geräuschdämpfungskammer bildenden Gehäuse umschlossen sind, das in einem von der Auslaßöffnung entfernten Axialbereich mehrere die Geräuschdämpf ungs kainmer mit der Außenluft verbindende Auslaßbohrungen aufweist.
Eine solche Saugdüse läßt sich in sehr kompakter Bauweise aus wenigen einfach herstellbaren Einzelteilen, die leicht montierbar und demontierbar sind, herstellen, universell anwenden und mit minimalen Arbeitsgeräuschen betreiben.
Während die Ausgestaltungen nach den Ansprüchen 2 und 3 zur Erzielung einer kompakten Bauweise mit einfach zusammenfügbaren Einzelteilen beitragen, läßt sich mit der Ausgestaltung nach Anspruch 4 auf einfache Weise eine optimale Saugleistung bei vorgegebener Kompressorleistung erzielen.
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Die Ausgestaltung nach Anspruch 5 trägt hinsichtlich der Anordnung des Druckauslaßventils und des Saugleitungsanschlusses zu einer sehr einfachen und leicht realisierbaren Anordnung bei, die auch eine einfache Handhabung ermöglicht .
Die Ausgestaltungen nach den Ansprüchen 6 bis 9 betreffen unterschiedliche Ausgestaltungen und Befestigungsmöglichkeiten des die Geräuschdämpfungskammer bildenden Gehäuses auf dem Mantelkörper, der den Düsenstock umschließt. Dabei ist hervorzuheben, daß der Geräuschdämpfungseffekt auch dadurch verbessert wird, daß zwischen dem innerhalb des Mantelkörpers liegenden Auslaßkanal und der den Mantelkörper umschließenden Geräuschdämpfungskammer eine Strömungsumlenkung in axialer Gegenrichtung erzeugt wird, die erheblich zur Geräuschverminderung beiträgt.
Die Ausgestaltung nach Anspruch 7 erlaubt ein einfaches Aufstecken des Gehäuses auf den Mantelkörper. Während das nach Anspruch 7 ausgebildete Gehäuse wegen seines Innenringes nicht im Spritzgußverfahren hergestellt werden kann, gestatten die Ausgestaltungen nach Anspruch 8 und 9 die Herstellung des Gehäuses im Spritzgußverfahren, wobei
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durch die Ausgestaltung des Anspruches 9 der zusätzliche Vorteil erreicht wird, daß das Gehäuse durch leicht lös-
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bare Formschlußverbindungen auf dem Mantelkörper befestigt werden kann.
Die Ausgestaltungen nach den Ansprüchen 10 und 11 tragen insofern zu einer Vereinfachung der Handhabung und Anwendungsmöglichkeit der erfindungsgemäßen Saugdüse bei, als sie die Möglichkeit bieten, unterschiedlich dicke Sauganschlußrohre einer Saugleitung durch einfaches Einstecken in den Saugleitungsanschluß mit der Saugdüse luftdicht bzw. saugfest zu verbinden und überdies auf einfache Weise eine stabile Befestigung des Sauganschlußrohrs in der Saugdüse zu erzielen.
Während die Ausgestaltung nach Anspruch 12 zur Befestigung der Ringscheibe ein separates Bauteil in Form der Flanschhülse vorsieht und somit eine einfachere Form des Gehäuses ermöglicht, sehen die Ausgestaltungen nach den Ansprüchen 13 bis 15 vor, daß die Ringscheibe unmittelbar von der Stirnwand des Gehäuses in ihrer richtigen Position gehalten wird. Dadurch entfällt die Flanschhülse als Einzelteil. Die Ausgestaltung nach Anspruch 14 sichert dabei die funktionsgerechte Position der Ringscheibe, während die Ausgestaltung nach Anspruch 15 eine Variante zur Befestigung des Gehäuses gemäß Anspruch 9 darstellt.
Auch die Ausgestaltungen nach den Ansprüchen 16 bis 18 tragen wesentlich zu einer Vereinfachung des Aufbaus sowie zur Erleichterung der Demontierbarkeit und Montierbarkeit des Druckauslaßventils bei.
Durch die gemäß Anspruch 19 vorgesehene Einlage eines Schmutzfilters in die Geräuschdämpfungskammer wird nicht nur sichergestellt, daß im abströmseitigen Luftstrom mitgeführte Verschmutzungen in der Geräuschdämpfungskammer aufgefangen werden, sondern er trägt auch dazu bei, daß der vorzugsweise aus einem Kunststoffschaum, aus einem Filzring od. dgl. bestehende Schmutzfilter selbst einen Geräuschdämpfungseffekt auf die die Geräuschdämpfungskammer durchströmende Druckluft ausübt.
Auch die Ausgestaltungen nach den Ansprüchen 20 und 21 tragen zur Optimierung der Geräuschdämpfung bei.
Die Ausgestaltungen der Erfindung nach den Ansprüchen 22 und 23 verbessern die Anwendungs- und Betriebsmöglichkeiten der erfindungsgemäßen Saugdüse insofern, als sie eine Veränderung bzw. optimale Anpassung der Saugleistung bzw. Stärke der Saugwirkung an die jeweils zu berücksichtigen-
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den medizinischen Indikationen ermöglichen, wenn nur ein nicht regelbarer Druckluftstrom zur Verfügung steht oder die Regelung des Druckluftstromes nicht unmittelbar vom Einsatzort der Saugdüse aus möglich ist.
Mit Hilfe der Ausgestaltung nach Anspruch 24 läßt sich die gemäß Anspruch 22 und 23 vorgesehene Einrichtung zum Verändern des Druckluftstromes sehr einfach auf das Druckluft-Anschlußrohr der Saugdüse befestigen.
Anhand der Zeichnung wird im folgenden die Erfindung an verschiedenen Ausführungsbeispielen näher erläutert. Es zeigt:
Fig. 1 in schemätischer Seitenansicht eine· auf einen Auffangbehälter aufgesetzte und an einen Kompressor angeschlossene Saugdüse;
Fig. 2 eine erste Ausführungsform der Saugdüse in vergrößerter Schnittdarstellung;
Fig. 3 einen Schnitt III-III aus Fig. 2;
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Fig. 4 in verkleinertem Maßstab das Gehäuseteil der Saugdüse aus Fig. 2 als Einzelteil im Schnitt mit eingelegtem Filterring;
Fig. 5 in einem anderen Maßstab eine zweite Ausführungsform der Saugdüse im Schnitt;
Fig. 6 einen Schnitt VI-VI aus Fig. 5;
Fig. 7 in geschnittener Explosionsdarstellung die Einzelteile der Saugdüse der Fig. 5 und 6;
Fig. 8 eine Stirnansicht VIII-VIII des Düsenstocks aus Fig. &bgr;;
Fig. 9 eine Seitenansicht IX des Mantelkörpers aus Fig. 7;
Fig. 10 die Ringscheibe aus Fig. 7 in vergrößertem Maßstab;
Fig. 11 eine dritte Ausführungsform der Saugdüse im Schnitt;
Fig. 12 eine Seitenansicht XII der Saugdüse aus Fig. 11 ohne Sauganschlußrohr;
Fig. 13 eine weitere Ausführungsform der Saugdüse im Schnitt;
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Fig. 14 das Gehäuse der Saugdüse von Fig. 13 als Einzelteil im Schnitt;
Fig. 15 eine auf den Druckluftanschlußstutzen der
Saugdüse aufsetzbare Einrichtung zum Verändern des wirksamen Druckluftstromes in Seitenansicht;
.Fig. 16 die Einrichtung der Fig. 15 in vergrößerter Schnittdarstellung.
Fig. 17 die Saugdüse der Fig. 11, kombiniert mit der Einrichtung gemäß Fig. 16 in vergrößerter Schnittdarstellung;
Fig. 1 zeigt eine mit Druckluft betriebene Saugdüse 1, die auf ein Sauganschlußrohr 2 eines geschlossenen Auffangbehälters 3 für abzusaugende Wund-, Gewebs- oder Körperflüssigkeit eines Patienten aufgesetzt ist und einen an einem Anschlußstutzen 4 des Behälterdeckels angeschlossenen Saugschlauch 5 aufweist. Über eine Druckluftleitung 6 ist das Anschlußrohr 7 der Saugdüse 1 mit einem Kompressor 8 verbunden, an dem mittels eines Stellknopfes 9 in drei Stufen unterschiedliche Stärken des Druckluftstromes einstellbar sind.
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Der die Saugdüse 1 durchströmende Druckluftstrom erzeugt in dem Auffangbehälter 3 einen Unterdruck, durch welchen im Saugschlauch 5 eine Saugwirkung entsteht, mit welcher Gewebsflüssigkeit und/oder Wundflüssigkeit bzw. Körperflüssigkeit eines Patienten angesaugt werden kann, die im Auffangbehälter 3 aufgefangen wird.
Dabei ist es aus hygienischen Gründen erforderlich, nicht nur den Auffangbehälter 3 sondern auch die Saugdüse 1 von Zeit zu Zeit zu reinigen. Zu diesem Zweck muß die Saugdüse 1 in ihre Einzelteile zerlegt werden. Damit dies sicher und auf einfache Weise auch von technisch nicht geschultem Personal durchgeführt werden kann, ist es erforderlich, daß. die Saugdüse 1 aus wenigen, einfachen und einfach montierbaren bzw. demontierbaren Teilen besteht. Wichtig ist bei solchen Anwendungen auch, daß die normalerweise durch den die Saugdüse durchströmenden Druckluftstrom entstehenden Zischgeräusche oder sonstigen Luftgeräusche auf ein möglichst unhörbares Minimum reduziert werden. Außerdem soll es auch möglich sein, die Saugwirkung unmittelbar an der Saugdüse 1 zu variieren, um die an die Saugleitung 5 angeschlossene Wunde des zu behandelnden. Patienten keiner zu starken Saugwirkung auszusetzen.
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Nach dem grundsätzlich gleichen Aufbau aller im folgenden beschriebenen Ausführungsformen der erfindungsgemäßen Saugdüse 1 besteht diese aus einem zentralen Düsenstock 20, der von einem Mantelkörper 25 umschlossen ist,, sowie aus einem Gehäuse 30, welches mit dem Mantelkörper 25 eine Geräuschdämpfungskammer 31 bildet, in dem es einen axialen Abschnitt A des Mantelkörpers 25 in einem gewissen radialen Abstand a, des Mantelkörpers 25 umschließt.
Der Düsenstock 20, der Mantelkörper 25 und das Gehäuse bestehen jeweils aus zueinander bzw. zu einer gemeinsamen Achse 10 koaxialen, im wesentlichen zylindrischen Rundkörpern. Dadurch erhält die Geräuschdämpfungskammer 31 die Gestalt eines kreisringförmigen Hohlraumes. Der Düsenstock 2 0 bildet mit dem ihn umschließenden Mantelkörper 25 einen ringförmigen Auslaßkanal 33 mit einer stirnseitigen, ebenfalls ringförmigen Auslaßöffnung 34 am stirnseitigen Ende des Mantelkörpers 25. Das Gehäuse 30 weist eine Stirnwand 32 auf, welche mit einer passenden zentralen Bohrung 32' eine zentrale Nabe 35 eines Saugleitungsanschlusses 3 6 eng und zumindest annähernd luftdicht umschließt und welche die ringartige Auslaßöffnung 34 des Auslaßkanals 33 unter Bildung eines Verbindungsspaltes 37 zur Geräuschdämpfungskammer 31 mit axialem Abstand abdeckt.
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Der Düsenstock 20 ist mit. einer Axialbohrung 21 versehen, in welcher ein Ansaugspalt 22 von den einander zugekehrten, jeweils planebenen Stirnflächen 40 und 41 zweier zueinander koaxial angeordneter, rohrartiger Düsenkörper 42 und 43 gebildet ist. Diese beiden Düsenkörper 42 und 43 sind jeweils durch Gewinde 42' bzw. 43' in koaxialen Radialbohrungen 44 bzw. 45 befestigt, die mit entsprechenden Innengewinden 44' bzw. 45' versehen sind. Der Düsenkörper 42 ist mit einer Düsenbohrung 4 6 versehen, welcher auf der anderen Seite des Ansaugspaltes 22 eine abströmseitige Düsenbohrung 47 des zweiten Düsenkörpers 43 in koaxialer Anordnung gegenübersteht. Die Düsenbohrung 47 hat eine größere axiale Länge und auch einen größeren Durchmesser als die Düsenbohrung 46 des anströmseitigen Düsenkörpers·. 42.
Während der Düsenkörper 42 beispielsweise durch eine axiale Klemmschraube 23 gegen axiales Verstellen gesichert werden kann, ist der Düsenkörper 43 zur Veränderung des Ansaugspaltes 22 gegenüber dem Düsenkörper 42 verstellbar. Zu diesem Zweck ist der Düsenkörper 43 mit einem Schlüsselschlitz 24 versehen, in dem beispielsweise ein Schraubendreher angesetzt werden kann.
Während der Düsenkörper 42 radial in Form des Anschlußrohrs 7 aus dem Mantelkörper 25 herausragt, endet der
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diametral gegenüberliegende Düsenkörper 43 in einem Spalt 48, der von einer kreisabschnittförmigen Ausnehmung 19 des Düsenstocks 20 gebildet wird. Dieser Spalt 48 steht im Axialbereich einer inneren Ringschulter 49 des Mantelkörpers 25 mit dem ringförmigen Auslaßkanal 33 in Verbindung, so daß die die beiden Düsenkörper durchströmende Druckluft über den Auslaßkanal 33, dessen Auslaßöffnung 34 und den Verbindungsspalt 37 in die Geräuschdämpfungskammer 31 und von dort über mehrere Auslaßbohrungen 38 des Gehäuses 30 nahezu geräuschlos nach außen ins Freie gelangen kann.
Die Auslaßbohrungen 38 sind alle an dem axial von der Auslaßöffnung 34 bzw. der Stirnwand 32 des Gehäuses 30 axial entfernten Ende in einem Innenring 39 des Gehäuses 30 in Umfangsrichtung gleichmäßig verteilt angeordnet.
Zweckmäßiger Weise sind wenigstens drei Auslaßbohrungen 38 vorgesehen, die gemeinsam einen größeren Auslaßquerschnitt aufweisen, als eine .sich an die abströmseitige Düsenbohrung 47 anschließende Abströmbohrung 50 des Düsenkörpers 43. Um eine gute Geräuschdämpfung zu erhalten, sollte der Durchmesser der einzelnen Auslaßbohrungen 38 nicht größer sein als der Durchmesser der abströmseitigen Düsenbohrung 47. Anstelle von Auslaßbohrungen 38 könnten auch schlitzartige Öffnungen vorgesehen sein.
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In die Geräuschdämpfungskammer 31 ist ein ringartiger, luftdurchlässiger Schmutzfilter 51 eingelegt, der die Auslaßbohrungen 38 innenseitig abdeckt um Verunreinigungen, die von dem die Auslaßbohrungen 38 verlassenden Luftstrom mitgeführt werden, aufzufangen.
Der Innenring 39 des Gehäuses 30 ist so gestaltet, daß er die zylindrische Mantelfläche des Mantelkörpers 25 eng, d.h. zumindest annähernd luftdicht umschließt, so daß das Gehäuse 30 auf diesem Mantelkörper einen guten selbsthaltenden Sitz hat und nur durch axiales Aufschieben auf diesen ausreichend befestigt werden kann.
In diesem Falle ist es erforderlich, den Düsenstock 20 und den Mantelkörper 25 axial gegeneinander unverschiebbar zu verbinden. Dies geschieht dadurch, daß der Düsenstock 20 mit einer Radialschulter 52 an der inneren Ringschulter 49 des Mantelkörpers 25 anliegt und in dieser . Position durch eine Flanschmutter 55 gehalten wird, die mit einem Innengewinde 54 auf ein Außengewinde 56 des Mantelkörpers 25 aufgeschraubt ist. Diese Flanschmutter 55 umfaßt stirnseitig mit ihrem Ringflansch 57, der eine runde, zentrale Öffnung 60 umschließt, eine elastische
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Schließscheibe 58. Diese Schließscheibe 58 dichtet den möglichst engen Ringspalt 59 zwischen dem Mantelkörper 25 und dem Düsenstock 20 ab. Sie liegt überdies lose oder mit geringer Druckspannung an einer planebenen, stirnseitigen Ringfläche 61 des Düsenstocks 20 an, und sie ist mit einer außerhalb dieser Ringfläche 61 liegenden Öffnung 62 versehen.
Diese Schließscheibe 58 bildet zusammen mit der Ringfläche 61 ein Druckauslaßventil 64, das in Funktion tritt, wenn beispielsweise die Düsenbohrung 47 verstopft ist und sich in der Axialbohrung 21 statt eines Unterdrucks ein Überdruck aufbaut. Dieser Überdruck kann dann bei sich von der Ringfläche 61 abhebender Schließscheibe 58 durch deren Öffnung 62 entweichen. Solange jedoch im Normalbetrieb ein Unterdruck in der Axialbohrung 21 herrscht, besteht zwischen der Ringfläche 61 und der Schließscheibe 58 ein luftdichter Verschluß.
Auf der dem Druckauslaßventil 64 gegenüberliegenden Seite des Ansaugspaltes 22 ist die auf dieser Seite stufenweise (Fig. 2 bis 7 und 13) oder konisch (Fig. 11) erweiterte Axialbohrung 21 mit dem bereits erwähnten Saugleitungsanschluß 36 versehen. Dieser Saugleitungsanschluß 36 weist eine elastische Ringscheibe 66 auf, die an der ringförmigen Stirnfläche 67 des Düsenstocks 20 anliegt und eine
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zentrale runde Bohrung 68 aufweist. Diese Ringscheibe 66 besteht aus Gummi oder gummiähnlichem Material. Der Durchmesser d2 ihrer Bohrung 68 ist kleiner als der Innendurchmesser d.5 der Nabe 35, die bei dem in den Fig. 2 bis 4 sowie 7 dargestellten Ausführungsbeispiel einstükkiger Bestandteil einer Flanschhülse 69 ist. Diese Flanschhülse 69 ist mit einem Innengewinde 70 versehen und mit der einliegenden Ringscheibe 66 auf ein Außengewinde 71 des Düsenstocks 20 aufgeschraubt bzw. aufschraubbar und auch wieder abschraubbar. Im aufgeschraubten Zustand wird die Ringscheibe 66 von der Flanschhülse 3 9 gegen die ringförmige Stirnfläche 67 gedrückt und somit örtlich fixiert.
Damit Sauganschlußrohre 2 und 2' mit verschiedenen Außendurchmessern d4 und d5 verwendet werden können, ohne eine Veränderung am Saugleitungsanschluß .36 vornehmen zu müssen, ist die zentrale Bohrung 68 der Ringscheibe 66 mit einem Durchmesser versehen, der kleiner ist als der Innendurchmesser der Nabe 35 bzw. kleiner ist als der Durchmesser d4 des dünneren Sauganschlußrohrs 2'. Außerdem ist die im Endbereich schon erweiterte Axialbohrung 21 des Düsenstocks 20 in dem an die Stirnfläche 67 angrenzenden Axialbereich auf einen Durchmesser d3 (Fig. 7) erweitert, der wenigstens annähernd um die doppelte Dicke
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Neymeyer & Partner GbR, Patentanwälte
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b der Ringscheibe 66 größer ist als der Innendurchmesser d5 der Nabe 35. Der Innendurchmesser der Nabe 35 bestimmt den maximalen Durchmesser des zu verwendenden Sauganschlußrohres 2 bzw. 2T.
Dabei sollte der Bohrungsdurchmesser d2 der Ringscheibe 66 zumindest annähernd fünf bis sechs Zehnteln des Innendurchmessers d5 der Nabe 35 entsprechen. Der Außendurchmesser dl der Ringscheibe 66 sollte etwa drei mal so groß sein wie der Durchmesser d2 ihrer Bohrung 68 und ihre Dicke b sollte etwa 0,8 mm bis 1,5 mm betragen.
Damit der Düsenkörper 42 mit dem Anschlußstutzen 4 schon vor dem Einsetzen des Düsenstocks 2 0 in den Mantelkörper 25 gemeinsam mit dem Düsenkörper 43 im Düsenstock 20 montiert werden kann, ist der Mantelkörper 25 auf der Seite der Flanschmutter 55 mit einer stirnseitig offenen Schlitzöffnung 2 6 versehen, welche den durch den Mantelkörper 25 radial nach außen ragenden Abschnitt des Anschlußrohrs 7 aufnehmen kann.
Damit durch diese Schlitzöffnung 26 keine Druckluft aus dem Innern des Mantelkörpers 25 entweichen kann, ist es wichtig, daß der Spalt 48, der die Axialbohrung des Düsenkörpers 43 mit dem Auslaßkanal 33 verbindet, sich
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nicht über den gesamten Umfang des Düsenstocks erstreckt, sondern daß er zumindest im Bereich der Schlitzöffnung 2 6 nicht vorhanden ist. Außerdem sollte aus diesem Grunde auch zwischen dem Umfang des Düsenstocks 20 und der Innenwandfläche des Mantelkörpers 25 in diesem Bereich kein Ringspalt bestehen, durch den die abströmende Druckluft in die Schlitzöffnung 2 6 gelangen kann.
Durch die beschriebene kreisabschnittförmige Ausnehmung 19 am Düsenstock 20 im Bereich des Düsenkörpers 43 ist diese Bedingung erfüllt.
Wegen des im Bereich des Innenringes 39 hinterschnittenen Hohlraums 39' des Gehäuses 30, läßt sich dieses Gehäuse 30 nicht im Spritzgußverfahren herstellen. Es hat aber den Vorteil, daß es sich, wie beschrieben, einfach auf den zylindrischen Mantelkörper 25 aufschieben läßt.
Bei allen anderen Ausführungsbeispielen ist zur Vermeidung einer Hinterschneidung der Mantelkörper 25 mit einem zumindest annähernd in seiner axialen Mitte angeordneten Außenring 27 versehen, der ein Außengewinde 28 oder Bajonettverbindungselement aufweist, damit ein Gehäuse 30, das ein Innengewinde 28' aufweist oder mit entsprechenden
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Bajonettverschlußelementen versehen ist, formschlüssig auf diesem Außenring 27 befestigt werden kann.
Bei dieser Ausführungsform sind die Auslaßbohrungen 38 in diesem Außenring 27 des Mantelkörpers 25 angeordnet. Wie ohne weiteres erkennbar ist, unterscheidet sich die in den Fig. 5 bis 7 dargestellte Ausführungsform der Saugdüse 1 von der Saugdüse 1 der Fig. 2 bis 4 im wesentlichen dadurch, daß der Mantelkörper 25 mit dem bereits erwähnten Außenring 27 versehen ist.
Ein weiterer Unterschied besteht darin, daß das Sauganschlußrohr 2' einen kleineren Durchmesser d4 aufweist als das mit dem Durchmesser d5 versehene Sauganschlußrohr 2. Dieses Sauganschlußrohr 2' kann wegen seines kleineren Durchmessers d4 in den Axialbohrungsabschnittmit dem Innendurchmesser d4 geschoben werden, wo es einen lagestabilisierenden Halt findet, gleichzeitig aber auch von der Ringscheibe 66 dichtend umschlossen wird.
Bei dem in Fig. 11 dargestellten Ausführungsbeispiel ist der Düsenstock 20 ansaugseitig mit einer konischen Bohrung 8 0 versehen, in welche sowohl ein Sauganschlußrohr
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mit dem Durchmesser d5 als auch ein dünneres Sauganschlußrohr 2' mit dem Durchmesser d4 eingeführt und zentriert werden kann.
Außerdem ist bei diesem Ausführungsbeispiel die Flanschhülse 69, die bei den Ausführungsbeispielen der Fig. 2 bis 7 vorhanden ist, ersetzt durch eine einstückig an der Stirnwand 32 des Gehäuses 30 angeformte Ringwand 85, in welcher die Ringscheibe 66 zentrierend aufgenommen ist. In diesem Falle wird diese Ringscheibe 66 durch die Stirnwand 32 des Gehäuses 30 gegen die ringförmige Stirnfläche 67 des Düsenstocks 20 gepreßt.
Auch die Nabe 35 ist in diesem Falle einstückig an der Stirnwand 32 des Gehäuses 30 angeformt.
Ein weiterer Unterschied besteht darin, daß die Auslaßbohrungen 38 des"Außenringes 27 unmittelbar am Umfang des Mantelkörpers 25 angeordnet sind und der ringförmige Schmutzfilter 51 an der Umfangsfläche des Mantelkörpers 25 anliegt, damit er die Auslaßbohrungen 38 abdeckt. Im übrigen stimmt diese Saugdüse 1 mit den in den Fig. 2 bis 7 dargestellten Saugdüsen 1 überein.
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Beim Ausführungsbeispiel der Fig. 13 und 14 ist ein Außenring 27 des Mantelkörpers 25 vorgesehen, der kein Außengewinde, sondern statt dessen in einer Ringnut einen Dichtungsring 29 aufweist, auf den die in diesem Falle glatte Innenfläche des Gehäuses 30 aufgeschoben werden kann. Auch hier sind die Auslaßbohrungen 38 unmittelbar am Umfang des Mantelkörpers 25 im Außenring 27 angeordnet, wie das bei der Ausführungsform der Fig. 11 der Fall ist.
Die hierbei einstückig mit der Nabe 35 versehene Stirnwand 32 des Gehäuses 30 ist auf ihrer Innenseite mit einer längeren Ringwand 8 6 versehen, die mittels eines Innengewindes 87 auf ein passendes Außengewinde 88 des Düsenstocks 2 0 lösbar aufgeschraubt ist. Auch in diesem Falle entfällt die separate Flanschhülse 69. Die ■Ringscheibe 66 ist in gleicher Weise angeordnet wie beim Ausführungsbeispiel der Fig. 11.
An dieser Stelle sei noch erwähnt, daß die jeweils manuell zu verschraubenden Teile, nämlich die Flanschmutter 55, die Flanschhülse 69 und das mit dem Innengewinde 28' bzw. mit der ein Innengewinde 87 aufweisenden Ringwand versehene Gehäuse 30, jeweils mit einem Außenrändel 12 bzw. 13 bzw. 14 versehen sind.
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Um die Saugdüse 1 auch dort optimal einsetzen zu können, wo kein regelbarer Kompressor bzw. kein Druckluftstrom zur Verfügung steht, der bedarfsweise vermindert werden kann, ist die Saugdüse 1 mit einer in den Fig. 15 bis 17 dargestellten Einrichtung 90 versehen, die es erlaubt, den der Saugdüse zugeführten Druckluftstrom zwischen einem Maximalwert und einem Minimalwert einzustellen. Diese Einrichtung 90 besteht aus einem Ventilkörper 91, der eine durchgehende Axialbohrung 92 aufweist und mit einem anschlußseitigen Anschlußrohr 71 versehen ist.
In einer die Axialbohrung 92 mittig und rechtwinklig schneidenden Radialbohrung 93 des Ventilkörpers 81 ist als drehbares Stellorgan 94 ein zylindrisches Ventilküken drehbar gelagert, das eine auf dem Durchmesser der Axialbohrung 92 abgestimmte Ventilbohrung 95 aufweist und mit einem manuell bedienbaren Stellknopf 96 versehen ist. Außerdem weist das Stellorgan 94 beidseits der Ventilbohrung 95 angeordnete Dichtungsringe 104, 105 auf.
Auf seiner dem Anschlußstutzen 4' gegenüberliegenden Seite weist der Ventilkörper 81 eine auf das Anschlußrohr 7 des Düsenstocks 20 passend aufsetzbare Klemmuffe 100 auf. Diese besteht aus einer Gewindenabe 97 mit einer auf den Durchmesser des Anschlußrohres 7 abgestimmten Bohrung 98 und aus einer koaxial mit dieser verschraubten Nabenmut-
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ter 99 sowie aus einem elastischen, das Anschlußrohr 7 klemmend umschließenden Klemmring 101. Dieser Klemmring 101 ist zwischen der Stirnfläche 102 der Gewindenabe 97 und einer radialen Schulter 103 der Nabenmutter 99 eingeklemmt. Er wird durch mehr oder weniger starkes Anziehen der Gewindeverbindung mehr oder weniger stark auf die Mantelfläche des Anschlußrohres 7 gepreßt.
Mit Hilfe des Stellorgans 94 kann der Durchlaßquerschnitt innerhalb des Ventilkörpers 81 und somit auch die Stärke des in-die Saugdüse 1 gelangenden Druckluftstromes zwischen dem Wert Null und seinem Maximalwert stufenlos eingestellt werden, so daß es auch möglich ist, die Saugwirkung der Saugdüse 1 den jeweils erforderlichen Gegebenheiten anzupassen.
Außer der Schließscheibe 58 und der Ringscheibe 66 können alle Teile· der Saugdüse 1 bei allen Ausführungsformen aus formstabilem Kunststoff bestehen, wobei es zweckmäßig sein kann, die beiden Düsenkörper 42 und 43 aus einem korrosionsbeständigen Metall herzustellen.
Claims (24)
1. Mit Druckluft betriebene Saugdüse zur Erzeugung von Unterdruck in saugseitig angeschlossenen Hohlräumen, bestehend aus zwei von einem Druckluftstrom durchströmten, zueinander koaxialen Düsenbohrungen (46, 47), die durch einen mit einer Saugleitung (5) verbundenen Ansaugspalt (22) voneinander getrennt und in einem zentralen Düsenstock (20) angeordnet sind, der eine mit dem Saugspalt (22) in Verbindung stehende Anschlußöffnung sowie einen Druckluftanschluß aufweist, dadurch gekennzeichnet, daß der Düsenstock (20) von einem Mantelkörper (25) umschlossen ist, der mit dem Düsenstock (20) einen die abströmseitige Düsenbohrung (47) mit einer stirnseitigen Auslaßöffnung (34) verbindenden Auslaßkanal (33) bildet, und daß die Auslaßöffnung (34) sowie ein axialer Abschnitt (A) des Mantelkörpers (25) von einem eine Geräuschdämpfungskammer (31) bildenden Gehäuse (30) umschlossen sind, das in einem von der Auslaßöffnung (34) entfernten Axialbereich mehrere die Geräuschdämpfungskammer (31) mit der Außenluft verbindende Auslaßbohrungen (38) aufweist.
2. Saugdüse nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Düsenstock (20), der Mantelkörper (25) und das Gehäuse (30) jeweils aus zueinander koaxialen Rundkörpern bestehen und sowohl der Auslaßkanal (33) als auch die Geräuschdämpfungskammer (31) jeweils ringartig ausgebildet sind.
3. Saugdüse nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß der Düsenstock mit einer Axialbohrung (21) versehen ist, in welcher der Ansaugspalt (22) von den einander zugekehrten Stirnflächen (40, 41) zweier zueinander koaxial verlaufender, in koaxialen Radialbohrungen (44, 45) des Düsenstocks (20) befestigter Düsenkörper (42, 43) gebildet ist.
4. Saugdüse nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß wenigstens einer der beiden Düsenkörper (42, 43) zum Verändern des Ansaugspalts (22) verstellbar ist.
5. Saugdüse nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß das eine Ende der Axialbohrung (21) des Düsenstocks (20) mit einem Druck-Auslaßventil (64) versehen und das andere Ende dieser Axialbohrung (21) mit einem Saugleitungsanschluß (36) versehen ist.
6. Saugdüse nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß das Gehäuse eine Stirnwand (32) aufweist, welche eine zentrale Nabe (35) des Saugleitungsanschlusses eng umschließt und die ringartige Auslaßöffnung (34) des Auslaßkanals (33) unter Bildung eines Verbindungsspalts (37) zur Geräuschdämpfungskammer (31) mit axialem Abstand abdeckt.
7. Saugdüse nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß das Gehäuse (30) mit einem eine, zylindrische Mantelfläche des Mantelkörpers (25) eng umschließenden Innenring (39) versehen ist, in dem sich die Auslaßbohrungen (38) befinden.
8. Saugdüse nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß das Gehäuse (30) einen auf der Mantelfläche des Mantelkörpers (25) einstückig angeordneten Außenring (27) umschließt, in dem die Auslaßbohrungen (38) angeordnet sind.
9. Saugdüse nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß das Gehäuse (30) mittels eines Schraubgewindes (28) oder einer Bayonett-Verbindung auf dem Außenring (27) des Mantelkörpers (25) befestigt ist.
10. Saugdüse nach Anspruch 5 oder 6, dadurch gekennzeichnet, daß der Saugleitungsanschluß (36) eine an der ringförmigen Stirnfläche (67) des Düsenstocks (20) anliegende, elastische Ringscheibe (66) mit einer zentralen Bohrung (68) aufweist, deren Durchmesser kleiner ist als der Innendurchmesser der Nabe (35) und daß die Axialbohrung (21) des Düsenstocks (20) in dem an die Stirnfläche angrenzenden Axialbereich auf einen Durchmesser erweitert ist, der wenigstens annähernd um die doppelte Dicke der Ringscheibe (66) größer ist als der Innendurchmesser der Nabe (35).
11. Saugdüse nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, daß Ringscheibe (66) einen Bohrungsdurchmesser (d2) aufweist, der zumindest annähernd fünf bis sechs Zehnteln des Innendurchmessers (d5) der Nabe (35) entspricht, wobei der Außendurchmesser (d1) der Ringscheibe (66) etwa dem dreifachen Bohrungsdurchmesser (d2) entspricht und ihre Dicke (b) etwa 0,8 mm bis 1,5 mm beträgt.
12. Saugdüse nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, daß die Ringscheibe (66) von einer die Nabe (35) aufweisenden und stirnseitig auf den Düsenstock (20) aufgeschraubten Flanschhülse (69) am Düsenstock (20) befestigt ist.
13. Saugdüse nach einem der Ansprüche 8 oder 9, dadurch gekennzeichnet, daß die Stirnwand (32) des Gehäuses (30) einstückig mit der zentralen Nabe verbunden ist und die Ringscheibe (66) des Saugleitungsanschlusses (36) gegen die stirnseitige Ringfläche (67) des Düsenstocks (20) gedrückt hält.
14. Saugdüse nach Anspruch 10 oder 11, dadurch gekennzeichnet, daß die Stirnwand (32) des Gehäuses (30) einen die Ringscheibe (66) des Saugleitungsanschlusses (36) zentrierend aufnehmende Ringwand (85) aufweist.
15. Saugdüse nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, daß die Ringwand (86) des Gehäuses (30) mittels eines Schraubgewindes (87, 88) auf dem Düsenstock (20) befestigt ist.
16. Saugdüse nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß das Druckauslaßventil (64) eine lose oder mit geringer Druckspannung an einer ebenen, die Axialbohrung (21) umschließenden Ringfläche (61) des Düsenstocks (20) anliegende elastische Schließscheibe (58) aufweist, die mit einer gegenüber der Innenkante der Ringfläche (61) radial nach außen versetzten Öffnung (62) versehen ist.
17. Saugdüse nach Anspruch 16, dadurch gekennzeichnet, daß der Düsenstock (20) mittels einer stirnseitig auf den Mantelkörper (25) aufgeschraubten Flanschmutter (55), die auch die Schließscheibe (58) umfaßt, mit einer Radialschulter (52) gegen eine innere radiale Ringschulter (49) des Mantelkörpers (25) in Anlage gehalten ist.
18. Saugdüse nach Anspruch 17, dadurch gekennzeichnet, daß die Schließscheibe (58) den möglichst klein zu haltenden Ringspalt (59) zwischen dem Düsenstock (20) und dem Mantelkörper (25) axial abdichtet.
19. Saugdüse nach einem der Ansprüche 1 bis 18, dadurch gekennzeichnet, daß in der zwischen dem Gehäuse (30) und dem Mantelkörper (25) gebildeten ringförmigen Geräuschdämpfungskammer (31) ein ringartiger, luftdurchlässiger Schmutzfilter (51) angeordnet ist, der die Auslaßbohrungen (38) innenseitig abdeckt.
20. Saugdüse nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß die Geräuschdämfpungskammer wenigstens drei Auslaßbohrungen (38) aufweist, die gemeinsam einen größeren Auslaßquerschnitt aufweisen als eine sich an die abströmseitige Düsenbohrung (47) anschließende Abströmbohrung (50).
21. Saugdüse nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, daß die Durchmesser der einzelnen Auslaßbohrungen (38) höchstens gleich groß sind wie der Durchmesser der abströmseitigen Düsenbohrung (47).
22. Saugdüse nach einem der Ansprüch 1 bis 21, dadurch gekennzeichnet, daß der Druckluftanschluß mit einer Einrichtung zum Verändern des Druckluftstroms und der Saugkraft versehen ist.
23. Saugdüse nach Anspruch 22, dadurch gekennzeichnet, daß die Einrichtung (90) zum Verändern des Druckluftstroms und der Saugkraft zwischen einem Minimalwert und einem Maximalwert ein durch Drehen oder Verschieben auf unterschiedliche Durchlaßquerschnitte einstellbares Stellorgan (94) aufweist, das in einem Ventilkörper (81) gelagert ist, welcher auf den Anschlußstutzen 4 des zuströmseitigen Düsenkörpers (42) des Düsenstocks (20) aufsetzbar ist und einen Schlauchanschlußstutzen (7') für eine Druckluftleitung (6) aufweist.
24. Saugdüse nach Anspruch 23, dadurch gekennzeichnet, daß der Ventilkörper (81) eine auf das Anschlußrohr (7) aufsetzbare Klemm-Muffe (100) aufweist, die aus einer Gewindenabe (97) des Ventilkörpers (81) und einer koaxial mit ihr verschraubten Nabenmutter (99) bestehen und einen elastischen, das Anschlußrohr (7) klemmend umschließenden Klemmring (101) zwischen sich einschließen.
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|---|---|---|---|
| DE29909987U DE29909987U1 (de) | 1999-06-09 | 1999-06-09 | Mit Druckluft betriebene Saugdüse |
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|---|---|---|---|
| DE29909987U DE29909987U1 (de) | 1999-06-09 | 1999-06-09 | Mit Druckluft betriebene Saugdüse |
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| Country | Link |
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- 1999-06-09 DE DE29909987U patent/DE29909987U1/de not_active Expired - Lifetime
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