DE29909690U1 - Schubladenauszug - Google Patents
SchubladenauszugInfo
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Description
02.06.1999 01569-99 G/Ga/sk/mf
Liebherr-Hausgeräte GmbH
D-88416 Ochsenhausen
Schubladenauszug
Die vorliegende Erfindung bezieht sich auf einen Auszug für Schubladen.
Es sind Schubladenauszüge bekannt, bei welchen an den Seiten eines Innenschrankes jeweils eine Schienenführung angeschraubt wird. Auf dieser Schienenführung ist z.B. ein mittleres verschiebbares Zwischenteil gelagert, auf welchem wiederum ein äußeres Schienenelement verschiebbar angeordnet ist. Eine Schublade wird auf zwei äußere Schienenelemente an ihren zwei Seitenwänden aufgesetzt, so daß die Schublade verschiebbar entlang der Schienenführung bewegt werden kann. Dabei ist das verschiebbare Zwischenteil z.B. durch eine mit der Schienenführung befestigte Niete gegen zu weites Ausziehen gesichert, wobei zur Begrenzung die Niete der Schienenführung in Anlage mit einer Niete des Zwischenteils kommt, um so ein weiteres Ausziehen zu verhindern. Um beim Einschieben sicherzustellen, daß die Schublade nicht über eine gewünschte Position hinaus entlang der Schienenführung geschoben wird sind gewöhnlich weitere geeignete Begrenzungselemente vorgesehen.
Es ist die Aufgabe der Erfindung einen Schubladenauszug vorzuschlagen, bei welchem die Sicherung des Schienenelements gegen ein zu weites Verschieben mit einfachen konstruktiven Mitteln sichergestellt werden kann. Diese Aufgabe wird durch eine Vorrichtung zum Führen einer Schublade mit den Merkmalen des Anspruchs 1 gelöst. Vorteilhafte Ausführungsformen ergeben sich aus den Unteransprüchen.
Erfindungsgemäß weist eine Vorrichtung zum Führen einer Schublade eine Schienenführung auf, welche fest mit einer Wand verbunden werden kann. Die Schienenführung ist mit einem geeigneten Befestigungselement, wie z.B. einer Schraube, an einem Wandelement befestigt. Auf der Schienenführung ist verschiebbar ein Schienenelement gelagert, welches ausgezogen werden kann, so daß eine mit dem Schienenelement fest verbundene oder darauf aufgesetzte Schublade entlang der Schienenführung ein- bzw. ausschiebbar ist. Das Schienenelement weist gemäß der Erfindung ein erstes Begrenzungselement auf, wie z.B. eine an einem Endbereich des Schienenelements befestigbare Abdeckkappe, wodurch eine Begrenzung der Bewegungsmöglichkeit des Schienenelements realisiert werden kann. Das erste Begrenzungselement verhindert im Zusammenwirken mit dem Befestigungselement der Schienenführung, daß die Schiene über eine bestimmte festgelegte Position hinweg verschoben werden kann, so daß ein Überfahren des Schienenelements bzw. einer mit dem Schienenelement fest verbundenen oder darauf aufgesetzten Schublade verhindert werden kann. Hierzu weist z.B. die Abdeckkappe, welche auf das Ende des Schienenelements aufgesteckt sein kann, einen in Richtung des Schienenelements weisenden Abschnitt auf, welcher in Anlage mit dem Befestigungselement der Schienenführung kommen kann, um so ein Überfahren des Schienenelements bzw. der Schublade zu verhindern. Das Befestigungselement dient also zur Bewegungsbegrenzung des Schienenelements in eine bestimmte Richtung. Natürlich muß das erste Begrenzungselement nicht durch ein separat aufbringbares Teil, wie z.B. eine Abdeckkappe, ausgebildet sein, sondern kann z.B. auch durch fest mit dem Schienenelement verbundene Formen, wie z.B. Ausbuchtungen oder Vorsprünge, realisiert werden.
• ·
Nach einer vorteilhaften Ausführungsform der Erfindung ist an dem Schienenelement ein zweites Begrenzungselement vorgesehen, wie z.B. ein Vorsprung oder ähnliches, mit welchem die Bewegungsmöglichkeit des Schienenelements entlang der Schienenführung in einer zweiten Richtung verhindert werden kann. Somit kann das Überfahren eines Schienenelements bzw. einer fest damit verbundenen Schublade in zwei Richtungen, nämlich beim Aus- wie beim Einschieben, verhindert werden. Bevorzugt werden das erste und zweite Begrenzungselement an den gegenüberliegenden Endseiten des Schienenelements angebracht, so daß das Schienenelement in zwei verschiedenen Schiebestellungen durch die Anlage der jeweiligen Begrenzungselemente an einem geeigneten Anlagepunkt, wie z.B. dem Befestigungselement, hinsichtlich der Bewegungsmöglichkeiten begrenzt werden kann. So ist es vorteilhaft zum Beispiel das Befestigungselement zum Befestigen der Schienenführung, wie z.B. den Kopf einer Schraube, als Anschlag für das erste und zweite Begrenzungselement des Schienenelementes zu verwenden, so daß der Schraubenkopf eine Anschlagbegrenzung sowohl für den Einschub, als auch für den Ausschub realisieren kann. Die Verwendung des Befestigungselements, wie z.B. einer Schraube, als Anschlag für das Schienenelement ermöglicht einen einfachen Aufbau der Schubladenführung, da neben dem zur Befestigung der Schienenführung erforderlichen Befestigungselement keine weiteren Anschlagelemente vorgesehen sein müssen. Das Befestigungselement wird somit außer zur Befestigung der Schienenführung auch zur Begrenzung der Bewegungsmöglichkeit eines auf der Schienenführung geführten Schienenelements verwendet, wobei die Begrenzung der Bewegung in mindestens einer Richtung, bevorzugt in zwei entgegengesetzten Richtungen erfolgt.
Die Verwendung einer Schraube als Befestigungselement für die Schienenführung ist von Vorteil, da mit einer Schraube die Schienenführung ohne Spiel relativ einfach z.B. an einer Konsole angeschraubt werden kann. Wird die Schubladenführung z.B. in einen Kühlschrank eingebaut, so kann auf der Rückseite bzw. Außenseite der Behälterwand des Kühlschrankes ein Verstärkungsteil angeordnet sein, in welches die Schraube eingeschraubt werden kann, so daß die gewöhnlich relativ dünne Seitenwand des Kühlschrankes durch die Schraube nicht außergewöhnlich
stark belastet wird, sondern die entsprechenden Belastungen bzw. Momente auf einen größeren Bereich der Wand verteilt werden können. Natürlich kann die Schienenführung durch zwei oder mehr Befestigungselemente bzw. Schrauben befestigt werden, um eine stabilere Fixierung der Schienenführung zu erhalten.
Es ist vorteilhaft ein oder beide Befestigungselemente so auszugestalten, daß sie in der jeweiligen Begrenzungsposition, d.h. z.B. bei Anlage an einem Schraubenkopf, mit diesem verrasten können. Hierzu kann z.B. bei einer auf ein Ende des Schienenelements aufsteckbaren Abdeckkappe an der in Richtung des Schienenelements weisenden Seite der Abdeckkappe eine Rastvorrichtung, z.B. durch U-förmige Rastzungen vorgesehen sein. Somit kann eine Schublade z.B. im eingeschobenen Zustand verrastet werden. Ebenso ist es aber auch möglich eine entsprechende Rastvorrichtung für den ausgezogenen Zustand vorzusehen.
Bevorzugt ist das erste Begrenzungselement als ein auf das Ende eines Schienenelements aufsteckbares Teil, wie z.B. eine Abdeckkappe, ausgebildet. Diese Abdeckkappe ist dann z.B. an dem äußeren Ende des Schienenelements vorgesehen, d.h., daß die Abdeckkappe in Bewegungsrichtung des Schienenelements beim Ausziehen vorgesehen ist. In die Abdeckkappe kann die oben beschriebene Rastvorrichtung integriert sein. Ein solches als Steckteil ausgebildetes Begrenzungselement kann z.B. aus Kunststoff ausgebildet sein, so daß das Anschlaggeräusch des Schubladenauszugs beim Einschieben stark gedämpft werden kann, wenn die Schublade beim Einschieben ihre Endlage erreicht, so daß eine Klangverbesserung des Schubladenauszugs erzielt werden kann. Weiterhin kann die optische Erscheinung des Schubladenauszugs durch eine an der Vorderseite des Schienenelements angebrachte Abdeckkappe verbessert werden.
Bevorzugt sind and dem Begrenzungselement Rastzungen, z.B. in einer U-Form vorgesehen, welche mit dem Befestigungselement der Schienenführung, wie z.B. dem Kopf einer Schraube, verrasten können, um so das Schienenelement in einer bestimmten Position zu fixieren. Wie oben erwähnt ist es möglich das beschriebene Befestigungselement, wie z.B. die Abdeckkappe mit Rastvorrichtung, auch an bei-
den Seiten des Schienenelements vorzusehen, so daß eine Begrenzung und Verrastung des Schienenelements bzw. der damit verbundenen Schublade in zwei Positionen, nämlich im eingefahrenen und im ausgefahrenen Zustand, erreicht werden kann.
Die erfindungsgemäße Abdeckkappe für eine Schubladenführung ist fest auf das ein- bzw. ausschiebbare Schienenelement aufsteckbar und kann mit dem Befestigungselement zum Befestigen der Schienenführung, wie z.B. dem Kopf einer Schraube, in Anschlag gebracht, bevorzugt verrastet werden. Dazu kann im eingesteckten Zustand der Abdeckkappe an der Innenseite der äußeren Auszugsschiene ein U-förmiges Rastelement vorgesehen sein.
Die Erfindung wird nachfolgend anhand eines bevorzugten Ausführungsbeispiels unter Bezugnahme auf die Zeichnungen beschrieben. Dabei zeigt:
Fig. 1 einen Schubladenauszug im eingebauten Zustand;
Fig. 2 ein Schienenelement mit aufgesteckter Abdeckkappe in Rastposition mit einer Schraube;
Fig. 2 ein Schienenelement mit aufgesteckter Abdeckkappe in Rastposition mit einer Schraube;
Fig. 3 die Außenseite des Schienenelements von Fig. 2; und
Fig. 4 die Abdeckkappe.
Fig. 4 die Abdeckkappe.
Fig. 1 zeigt die Schubladenführung in eingebauter Position. Die Schienenführung 4 ist an der Seitenwand eines Kühlschranks mittels zweier Schrauben 1 befestigt. Dabei werden die Schrauben 1 in nicht gezeigte eingespritzte Verstärkungsteile auf der Rückseite der Kühlschrankwand eingeschraubt. Auf der Schienenführung 4 ist verschiebbar ein Schienenelement 3 gelagert, wobei zwischen der Schienenführung 4 und dem Schienenelement 3 auch ein oder mehrere zusätzliche Gleit- bzw. Führungselemente vorgesehen sein können, um eine einfache Schiebebewegung zwischen Schienenführung 4 und Schienenelement 3 zu realisieren. An der Vorderseite des Schienenelements 3 ist eine Abdeckkappe 2 aufgesteckt. Die Bewegung des Schienenelements 3 kann im eingeschobenen Zustand durcti die Abdeckkappe 2 begrenzt werden, welche mit der vorderen Schraube 1 in Anlage kommt. Im aus-
gefahrenen Zustand kommt ein auf der Innenseite des Schienenelements 3 angeordnetes Anschlagelement 5 - in Fig. 1 durch das Schienenelement 3 verdeckt z.B. in Gestalt eines Vorsprungs mit dem Kopf der vorderen Schraube 1 in Anschlag, um somit die Bewegung des Schienenelements 3 in Auszugsrichtung zu begrenzen. Die in Fig. 1 gezeigte hintere Schraube 1 dient lediglich zur Befestigung der Schienenführung 4 an der seitlichen Wand und nicht zur Begrenzung der Bewegung des Schienenelements 3. So kann z.B. der in Fig. 1 durch einen Pfeil angedeutete auf der Innenseite des Schienenelements 3 liegende Vorsprung 5 in Auszugsrichtung vor der hinteren Schraube 1 liegen, so daß der Vorsprung 5 nicht in Anlage mit der Schraube 1 kommt. Jedoch kann der Vorsprung 5 auch so ausgebildet sein, daß er beim Einschieben des Schienenelements 3 in Anlage mit der hinteren Schraube 1, ggf. zusammenwirkend mit der Abdeckkappe 2 und der vorderen Schraube 1, das zu weite Einschieben des Schienenelements 3 verhindert.
Fig. 2 zeigt ein Schienenelement 3 mit aufgesteckter Abdeckkappe 2 aus Kunststoff. Die Abdeckkappe 2 weist auf ihrer in Richtung des Schienenelements 3 weisenden Seite ein U-förmiges Rastelement bestehend aus zwei Rastzungen 2a und 2b auf, welche mit dem Kopf der Schraube 1 verrasten und somit die Bewegung des Schienenelements 3 begrenzen können.
Fig. 3 zeigt eine Außenansicht des Schienenelements 3 mit eingesteckter Abdeckkappe 2, wobei die Abdeckkappe 2 eine Nase 6 und ein Halteelement 7 aufweist. Die Nase 6 kann durch ein Loch in dem Schienenelement 3 von innen hindurchgesteckt werden, wobei das Halteelement 7 der Abdeckkappe 2 auf der Außenseite des Schienenelements 3 anliegt. Nase 6 und Halteelement 7 stellen eine sichere Befestigung der aufsteckbaren Abdeckkappe 2 an dem Schienenelement 3 sicher.
Fig. 4 zeigt die Abdeckkappe 2 in nicht aufgesteckter Stellung mit Nase 6, Halteelement 7 und Rastzungen 2a und 2b.
Claims (7)
1. Vorrichtung zum Führen einer Schublade mit:
a) einer Schienenführung (4);
b) einem Befestigungselement (1) zum Befestigen der Schienenführung (4) an einem Wandelement;
c) einem Schienenelement (3), welches verschiebbar auf der Schienenführung (4) gelagert ist, an welcher eine Schublade befestigt oder aufgesetzt werden kann; und
d) einem ersten Begrenzungselement (2) an dem Schienenelement (3), welches durch Anschlag an dem Befestigungselement (1) eine Begrenzung der Bewegung des Schienenelements (3) in einer ersten Richtung bewirkt.
2. Vorrichtung nach Anspruch 1, wobei ein zweites Begrenzungselement (5) an dem Schienenelement (3) vorgesehen ist, welches durch einen Anschlag mit dem Befestigungselement (1) eine Begrenzung der Bewegung des Schienenelements (3) in einer zweiten Richtung bewirkt.
3. Vorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, wobei das Befestigungselement (1) eine Schraube ist.
4. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, wobei das Begrenzungselement (2, 5) mit dem Befestigungselement (1) verrastbar ist.
5. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, wobei das Begrenzungselement (2) auf ein Ende des Schienenelements (3) aufsteckbar ist.
6. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, wobei das Begrenzungselement (2) aus Kunststoff gefertigt ist.
7. Abdeckkappe für eine Schubladenführung, welche fest auf ein Schienenelement (3) aufsteckbar und mit einem Halteelement (1) einer Schienenführung (4) verrastbar ist.
Priority Applications (1)
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| DE29909690U DE29909690U1 (de) | 1999-06-02 | 1999-06-02 | Schubladenauszug |
Publications (1)
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