DE29907333U1 - Verpackung zur gepolsterten, versandgeeigneten, stoßgeschützten Unterbringung von Verpackungsgut - Google Patents
Verpackung zur gepolsterten, versandgeeigneten, stoßgeschützten Unterbringung von VerpackungsgutInfo
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Description
Frank Schilling, Lohplatz 8a, 25486 Alveslohe, Bundesrepublik Deutschland
Verpackung zur gepolsterten, versandgeeigneten, stoßgeschützten Unterbringung von Verpackungsgut
Die Erfindung betrifft eine Verpackung zur gepolsterten, versandgeeigneten stoßgeschützten Unterbringung von Verpackungsgut, umfassend ein einen Basisabschnitt zur Auflage des Verpackungsgutes aufweisendes Basiselement, das durch einen aus Pappe, Wellpappe oder dergleichen Material bestehenden Zuschnitt gebildet ist, einen an dem Verpackungsgut anschmiegend angreifenden, aus flexiblem straffbarem Flächenmaterial gebildeten Hüllenabschnitt und zwischen dem Hüllenabschnitt und dem Auflageabschnitt mittels des gestrafften Hüllenabschnitts gehaltenes Verpackungsgut. Insbesondere umfaßt die Verpackung auch, zusätzlich zu dem Hüllenabschnitt, eine unter Vorspannung gehaltene, federelastische Polsterung. Verpackungen dieser Art dienen zur Verpackung von insbesondere bruch- und/oder stoßempfindlichen Gegenständen, wie zum Beispiel Glas, elektronischen Einzelteilen oder Komponenten wie PC-Laufwerken. Die Erfindung ist auch auf besondere Zuschnitte zur Herstellung der erfindungsgemäßen Verpackung gerichtet.
Gemäß EP 0 403 514 umfassen bekannte Verpackungen mit vorgespannter Polsterung separate, membranartig mit Folie bespannte Rahmenelemente, zwischen denen das Verpackungsgut schwebend gehalten wird. Auch ist es aus DE 298 19 694.8 bekannt, Verpackungsgut zwischen einer relativ festen Fläche eines Wellpappezuschnittes und einer membranartigen Folie anzuordnen. Die genannten Verpackungen sind herstellungstechnisch relativ aufwendig, wobei sie nur mit mehreren vorzufertigenden Einzelteilen zu handhaben sind. Dadurch ist insbesondere der Materialaufwand hoch, und die Geschwindigkeit des Verpackungsvorgangs ist beeinträchtigt. Wirksame oder vollständig ausgebildete Polsterelemente der genannten Verpackungen können erst durch Einsetzen von auf aneinander angepaßten, separaten Verpackungsteilen in eine Umverpackung hergestellt werden. Andere bekannte, folienfreie Verpackungen müssen mit gesondert zu fertigenden Polstermitteln ausgestattet werden. Eine noch andere Verpackung (FR-A 1-2 668 450) umfaßt eine Umspannung zur Fixierung von Verpakkungsgut in einer V-förmigen Aufnahme, die nur für spezielle Verpackungsgegenstände mit rundförmigem Querschnitt geeignet ist. Zudem erlaubt die V-förmige Auflagefläche keine allgemein zufriedenstellende und keine von der Gestalt des Verpackungsgegenstandes unabhängige Polsteranlage. Insbesondere für gewichtsmäßig schweres Verpackungsgut besteht die Gefahr, daß sich die Umspannung löst und/oder der Verpackungsgegenstand nicht ausrei-
chend sicher gehalten wird. In der Praxis kommt es auf möglichst hohe Verpackungsgeschwindigkeit am Packplatz an. Insbesondere soll die Verpackung in großer Stückzahl maschinell herstellbar sein, und sie soll einfach und kostengünstig sein. Das Verpacken einer Vielzahl von unterschiedlichen Gegenständen soll mit gleichem Verpackungstyp möglich sein. Dabei soll das zu verpackende Gut zudem gegen Stoßbeschädigung besonders sicher sein. Diesen Anforderungen werden die bekannten Verpackungen nicht ausreichend gerecht.
Der Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, eine Verpackung zu schaffen, die hinsichtlich der Einsparung von Verpackungsmaterial, der Geschwindigkeit der insbesondere auch maschinellen Herstellung, der Herstellungskosten, der Verwendbarkeit für auch sehr unterschiedlich geformte zu verpackende Gegenstände, einfacher Handhabung und des Stoßschutzes insbesondere auch für sehr empfindliche bzw. zerbrechliche Teile verbessert sein soll.
Erfindungsgemäß werden die genannten Ziele bei einer Verpackung mit federelastischer PoI-sterung in Verbindung mit den Merkmalen der eingangs genannten Verpackung dadurch erreicht, daß der Hüllenabschnitt Bestandteil einer folienartigen Einspannung ist, die um einen durch das Verpackungsgut, das Basiselement und wenigstens ein Polsterteil der Polsterung gebildeten Kern derart gelegt ist, daß sie im gespannten, an den Kern sich anschmiegenden Zustand die Teile des Kerns zusammenhält, wobei die Einspannung mit wenigstens einem rückfedernden Polsterteil verbunden ist, und daß die Verpackung wenigstens ein Verschlußmitttel aufweist, das Bestandteil der den Kern und die Einspannung umfassenden Verpakkungseinheit ist und die Einspannung sowie wenigstens ein rückfederndes Polsterteil im gespannten bzw. vorgespannten Zustand hält. Eine besonders bevorzugte, erfindungsgemäße Verpackungsform erhält man mit einem zur Herstellung der Verpackung konfektionierten Zuschnitt, der dadurch gekennzeichnet ist, daß der Zuschnitt einen, einen Basisabschnitt bildenden Flächenabschnitt, dem ein Auflageabschnitt zugeordnet ist, sowie wenigstens einen seitlich an den Basisabschnitt angelenkten Klappenabschnitt umfaßt, wobei der Klappenabschnitt mit der Folien-Einspannung gegen materialelastische Rückstellkraft zur Ausbildung eines federnden Polsterelements, vorzugsweise unter Belassen eines Polster-Hohlraums, gegen den Basisabschnitt klappbar ist. Die Einspannung, die den aus dem Basiselement und dem Verpackungsgut gebildeten Kern einschließt, spannt nach einem ersten Aspekt der Erfindung auch federelastische, Rückstellkräfte erzeugende Federmittel ein, die zusätzlich zu dem äußeren, an dem Verpackungsgut anliegenden Hüllenabschnitt vorgesehen sind und im Zusammenwirken mit der straffen Einspannung integrierte Polsterelemente der Verpackung bil-
den, die das Verpackungsgut weitgehend unabhängig von der Größe und Gestalt desselben abfedern. Die Folien-Einspannung bildet mit dem Verschlußmittel eine geschlossene Verpakkungseinheit, in der die das Verpackungsgut abfedernden bzw. haltenden Mittel derart integriert sind, daß die Einspannung verbessert und/oder besondere, herkömmlich zuzuordnende Gegenpolster, Zusatzpolster od.dgl. Elemente entfallen. Es entsteht aus sehr einfachen und kostengünstig verfügbaren Verpackungselementen, nämlich aus Zuschnittmaterial und dünnem flexiblem Folien-Flächenmaterial eine preisgünstige Verpackungseinheit. Die Verpakkungseinheit ist mit dem stoßgeschützt eingeschlossenen Verpackungsgut für sich allein besser handhabbar und kann bequem in eine Umverpackung eingefügt werden. Es entfallen insbesondere vorzufertigende Einzelteile mehrteiliger Innen verpackungen. Durch die erfindungsgemäße Verpackung ist eine universell verwendbare Verpackungsform erreicht, die sich besonders gut zum Verpacken von in Massenproduktion hergestellten Teilen mit großen Stückzahlen eignet. Die Massenabpackung kann mit einer Verpackungsmaschine durchgeführt werden. Insbesondere können Ersatzteile, die häufig sehr verschieden sind, in großen Stückzahlen mittels der erfindungsgemäßen Verpackung verpackt werden. Im ganzen werden erhebliche Material- und Kosteneinsparungen erzielt.
Die Aufgabe der Erfindung wird in einer Gestaltung der Erfindung, insbesondere in Kombination mit den zuvor genannten Erfindungsmerkmalen, auch dadurch gelöst, daß bei einer Verpackung der eingangs genannten Art, die auch ohne unter Vorspannung gehaltene Polsterung vorgesehen sein kann, die Verpackung einen Wickel umfaßt, mit dem ein aus dem Basiselement und dem Verpackungsgut gebildeter Kern (Wickelkern) belegt ist, und daß der Wikkel, in Längsansicht des Wickels betrachtet, mit wenigstens einem Teil des durch das Basiselement gebildeten Kerns länger als das Verpackungsgut vorgesehen ist, wobei sich der Wickel in den Bereich dieses Kernteils hinein erstreckt, und zwar vorzugsweise in beiden Stirnbereichen des Wickels. Dadurch ist wenigstens eine Stirnseite des das Verpackungsgut umgebenden Wickelraums mittels des Wickel Verbundes aus Wickelmaterial und Basiselement zur seitlichen Lagesicherung des Verpackungsguts vollständig oder teilweise geschlossen. Insbesondere relativ kleine und/oder gewichtsmäßig schwere Verpackungsgegenstände sind sicher eingebettet.
Nach einer noch weiteren Gestaltung der Erfindung werden die dieser zugrunde liegenden Ziele auch dadurch erreicht, daß die Einspannung der eingangs genannten Verpackung einen Wickel umfaßt, mit dem ein aus dem Basiselement und dem Verpackungsgut gebildeter Kern
(Wickelkern) belegt ist, und der Wickel durch einen helixförmig längs der Wickelachse gewickelten, schlauchartigen Straffwickel aus band- oder streifenförmigem Bahnmaterial mit in Abhängigkeit von der Windungssteigung flächig überlappenden Wicklungen (Windungen) gebildet ist. Es ist vorzugsweise eine selbsthaftende, jedoch leicht lösbare Überlappungsverbindung der Windungen vorgesehen. Der schraubenförmige Wickel (Helix-Wickel) weist eine . Reihe von Vorteilen auf. Durch die schraubenartige Wicklung wird der Wickel bei seiner Herstellung in Richtung seiner Achse zunehmend verlängert, so daß Verpackungsgut beliebiger Dimension einfach umwickelbar ist. Das Bahnmaterial relativ geringer Breite erlaubt eine materialsparende Wickelherstellung. Der Wickel ist maschinentechnisch besonders einfach herstellbar. Durch die Wahl des Überlappungsgrades kann die Elastizitätseigenschaft des Wickels eingestellt und insbesondere an das Gewicht des Verpackungsguts angepaßt werden. Der helix-förmige Wickel kann in relativ geringer Dicke hergestellt werden. Bei Verwendung einer klar- bzw. durchsichtigen Folie ist das Verpackungsgut im Wickel erkennbar. Selbst gewichtsmäßig relativ schwere Verpackungsgegenstände können in dem Helix-Bandwickel sicher gehalten werden. Auch läßt sich der schraubenförmige Wickel einfach durch Festlegung des einen Wickelendes fest und zuverlässig schließen. Es läßt sich aber auch wieder öffnen und entwickeln, wobei das Band-Wickelmaterial erneut zur Umwicklung nutzbar ist.
Zweckmäßig ist das Material der erfindungsgemäß vorgesehenen Einspannung aus einer elastischen, durchsichtigen Folie gebildet, die insbesondere aus Polyäthylen oder dergl. Material besteht und damit sehr dünn vorgesehen werden kann. Besonders vorteilhaft ist es, daß die Einspannung aus einer in Spannrichtung, insbesondere in Bahn- bzw. Wickelrichtung, vorgereckten, sich in der Einspannung selbsttätig zusammenziehenden, insbesondere bahnförmigen Folie gebildet ist. Die Dehnfähigkeit einer solchen Stretchfolie beträgt ohne weiteres bis zu 400 %. Die Oberflächenhaftung ist derart, daß auch bei relativ geringer Überlappung des Folienmaterials eine dichte, straffe Einspannung gebildet wird. Insbesondere wird ein schlauchähnliches, über die gesamte Verpackungslänge sich erstreckendes Wickelelement mit einer Mehrzahl von unterschiedlichen Durchmessern gebildet.
Nach Bedarf lassen sich innerhalb der erfindungsgemäßen Einspannung nebeneinander und/ oder übereinander mehrere Verpackungsgegenstände unterbringen. Die Verpackung wird einfach durch das Verschlußmittel der Einspannung zusammengehalten und verschlossen. Im Unterschied zu bekannten membranartigen Verpackungen entfällt die Anbringung von Klebestellen an zusätzlichen Rahmen oder Trägern.
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In besonders vorteilhafter Gestaltung umfaßt die erfindungsgemäße Verpackung nur einen einzigen Zuschnitt, der zweckmäßig einen eine relativ feste Anlagefläche bildenden, als solchen steifen, für verschiedenste Verpackungsgegenstände zur Auflage geeigneten Auflageabschnitt aufweist. Der vorzugsweise aus Wellpappe bestehende Zuschnitt wird zweckmäßig und vorteilhaft mit besonders einfachen, jedoch sehr wirkungsvollen, die Verpackungsausbildung und -funktion optimierenden Elementen versehen.
Die von der Einspannung straff umgebene Polsterung der Verpackung umfaßt zweckmäßig wenigstens ein Polsterelement, das durch einen an einem Zuschnittsabschnitt zurückgeschlagenen, in der Einspannung eingespannten Klappenabschnitt gebildet ist, wobei der Klappenabschnitt von der Einspannung gegen elastische Rückstellkraft verdrängt wird. Zweckmäßig ist zwischen dem Klappenabschnitt und dem ihn anlenkenden Zuschnittsabschnitt ein spitzer, die Einklappung gegen elastische Rückstellkraft begrenzender Winkel gebildet ist.
Der Zuschnitt kann vorteilhaft mit einfacher geometrischer Grundform vorgesehen werden. So besteht eine bevorzugte Ausgestaltung darin, daß ein den Auflageabschnitt aufweisender Basisabschnitt des Zuschnitts wenigstens im wesentlichen rechteckig ist und an den Basisabschnitt wenigstens ein ein Polsterelement bildender Klappenabschnitt angelenkt ist, der insbesondere zur Bildung eines von der Einspannung eingeschlossenen Abstands- und/oder Versteifungselementes wenigstens die gleiche Länge wie die ihn anlenkende Seite des Basisabschnitts aufweist. Vorzugsweise sind zwei im Paar an dem Basisabschnitt gegenüberliegend angeordnete, aufeinander zu geklappte und von der Einspannung straff umschlossene Polster-Klappenabschnitte ausgebildet. Die Klappenabschnitte stabilisieren auch den Mittelbereich des Basisabschnitts gegen Flächendurchbiegungen, wobei sie zweckmäßig ein dreieck- und/ oder trapezförmiges, säulenartiges Profil bilden.
Zweckmäßig wird die Verpackung mit einem Paar an dem Basisabschnitt gegenüberliegender, an ihn angelenkter Distanzabschnitte versehen, die Schenkelwände der damit im Profil U-förmigen Verpackung bilden. Vorzugsweise sind diese Distanzabschnitte durch die Einspannung straff eingeschlossen. Zweckmäßig werden auch die Distanzabschnitte mit sowohl Polsterelemente als auch versteifende Säulenelemente bildenden, zurückgeschlagenen Klappenabschnitten ausgestattet, die durch die Einspannung straff eingespannt sind.
Eine besonders bevorzugte Gestaltung der erfindungsgemäßen Verpackung besteht darin, daß diese einen wenigstens einen Klappenabschnitt aufweisenden Zuschnitt umfaßt, der mit jedem zurückgeschlagenen, ein Polsterelement bildenden Klappenabschnitt einen lang sich erstrekkenden Flachkörper bildet, der zusammen mit dem an einem Basisabschnitt des Zuschnitts angeordneten Verpackungsgut den Kern für die Einspannung bildet.
Die erfindungsgemäße Verpackung kann zweckmäßig in eine Umverpackung eingefügt werden, wobei die Dimensionen von Abstandselemente bildenden Zuschnittsabschnitten, zweckmäßig in Verbindung mit Polsterelementen, den Innenabmaßen der Umverpackung entsprechen bzw. daran angepaßt sind.
Nach einer anderen besonderen Ausgestaltung der Erfindung umfaßt der Wickel, insbesondere der Helix-Wickel, einen Innenwickel und einen Außenwickel, wobei das Verpackungsgut zwischen dem Innenwickel und dem Außenwickel angeordnet ist. Auch kann der Auflageabschnitt des Basiselements zweckmäßig durch einen über einen Hohlraum gespannten, dehnbaren Flächenabschnitt gebildet sein. Vorzugsweise wird ein solcher Membran-Auflageabschnitt durch einen inneren Abschnitt eines Wickels gebildet.
Auf die genannten und weitere zweckmäßige und vorteilhafte Ausgestaltungen der Erfindung sind Unteransprüche gerichtet, und besonders zweckmäßige und vorteilhafte Ausbildungsformen und -möglichkeiten der Erfindung werden anhand der folgenden Beschreibung der in der schematischen Zeichnung dargestellten Ausführungsbeispiele näher beschrieben. Es zeigen:
Fig. 1 einen erfindungsgemäßen Zuschnitt einer erfindungsgemäßen
Verpackung,
Fig. 2 eine mit dem Zuschnitt der Fig. 1 gebildete erfindungsgemäße
Verpackung mit flach sich erstreckendem Zuschnitt-Wickelkern,
Fig. 3 die Verpackung der Fig. 2 im Stadium ihrer Herstellung,
Fig. 4 bis 6 in Draufsicht und Seitenansichten die Verpackung gemäß Fig. 2
in aufgerichtetem, insbesondere in eine Umverpackung eingesetztem Zustand,
Fig. 7 in Stapelanordnung drei der Fig. 2 entsprechende erfindungsge
mäße Verpackungen,
Fig. 8 eine erfindungsgemäße Verpackung in Kombination mit einer
besonders angepaßten Umverpackung,
Fig. 9 und 10 eine erfindungsgemäße Verpackung mit einem durch Innenwik-
kel und Außenwickel gebildeten Verpackungswickel mit zwisehen den beiden Wickeln angeordnetem Verpackungsgut,
Fig. 11 einen Zuschnitt zur Bildung des Basiselementes der Verpackung
gem. Fig. 9 und 10,
Fig. 12A bis 12C in schräger Unteransicht sowie in Profilansicht eine erfindungs
gemäße Verpackung im Öffnungs- und Schließzustand,
Fig. 13 A einen erfindungsgemäßen, mit einem Folienblatt abgedeckten
Zuschnitt einer erfindungsgemäßen Verpackung,
Fig. 13B und 13C Breitseitenansichten einer mit dem Zuschnitt der Fig. 13 A gebildeten Verpackung,
Fig. 13D im Längsquerschitt gemäß D-D den Zuschnitt der Fig. 13C,
Fig. 14 im Profilquerschnitt eine erfindungsgemäße Verpackung mit
Folieneinbettung des Verpackungsguts,
Fig. 15A und 15B in Profilansicht eine erfindungsgemäße Verpackung im Öffnungs- und Schließzustand,
Fig. 16A einen erfindungsgemäßen Zuschnitt einer erfindungsgemäßen
Verpackung,
Fig. 16&Bgr; in axonometrischer Ansicht den Zuschnitt nach Fig. 16A in teil
weise aufgerichtetem Zustand,
Fig. 16C eine mit dem Zuschnitt gemäß Fig. 16A und B gebildete erfin-
dungsgemäße Verpackung,
Fig. 17A in Schräg-Draufsicht das Basiselement einer erfindungsgemäßen
Verpackung und
Fig. 17D in Profilansicht eine mit dem Basiselement nach Fig. 17A gebil
dete erfindungsgemäße Verpackung.
Fig. 1 zeigt einen Zuschnitt 2.1, der zur Bildung von erfindungsgemäßen Verpackungen 1 gemäß Fig. 2 bis 7 Verwendung findet. Er bildet ein Basiselement 300 mit einem Basisabschnitt 30.1, der als fester flächiger Anlageabschnitt vorgesehen ist. An diesen rechteckigen Abschnitt 30.1 sind mittels Faltlinien 23 über die Abschnittlänge durchgehende rechteckförmige Klappenabschnitte 31 angelenkt. An die Breitseiten des Abschnittes 30.1 sind mittels Faltlinien 24 rechteckige Zuschnittsfelder angelenkt, die Distanzabschnitte 32 bilden. Diese stehen beidseitig über die Längsseiten des Abschnittes 30.1 etwas hervor. In den Eckbereichen des Zuschnittes 2.1 sind an die Abschnitte 32 mittels Faltlinien 23 Eckfelder angelenkt, die Klappenabschnitte 321 bilden. Der im ganzen im wesentlichen rechteckförmige Zuschnitt 2.1 ist bezüglich seiner zueinander senkrechten Mitten-Hauptachsen 21 und 22 symmetrisch, und er besteht zweckmäßig zum Beispiel aus zweilagiger Wellpappe, deren Welle W senkrecht zu der Längssymmetrieachse 21 gerichtet ist.
Zur Bildung der Verpackung 1 bleiben die Abschnitte 30.1 und 32 zunächst im wesentlichen in einer Ebene liegen, während die Abschnitte 31 und 321 der Klappenpaare unter den zugehörigen Auflageabschnitt 30.1 bzw. die Distanzabschnitte 32 geschlagen werden. Es wird so ein in der Draufsicht der Fig. 2 I-förmiger Körper 20 gebildet.
Zur Einklappseite hin sind die Faltlinien 23 durch eine Kerbe, Rillung oder dergl. geschwächt und so ausgebildet, daß zwischen jedem Klappenabschnitt 31, 321 und dem zugehörigen anlenkenden Abschnitt 30.1, 32 ein spitzer, die Einklappung gegen elastische Rückstellkraft begrenzender Winkel 43 gebildet ist, wie dies insbesondere aus Fig. 3,4 und 6 ersichtlich ist.
Mit mehrlagiger Wellpappe kann besonders ausgeprägte federelastische Rückstellkraft erzeugt werden.
Die Verpackung 1 wird weiter dadurch gebildet, daß auf den Auflageabschnitt 30.1 Verpakkungsgut 5 aufgesetzt wird, und zwar im Ausführungsbeispiel der Fig. 2 in Form von zwei in Richtung der Symmetrieachse 21 nebeneinander angeordneten Teilen 51, 52, die auf einem kleinen tablettartigen Block- oder Trägerabschnitt 50 angebracht sind.
Wie aus Fig. 2 und 3 ersichtlich, wird um das Verpackungsgut 5, das Basiselement 300 und die eingeschlagenen Klappenabschnitte 31, 321 eine folienartige Einspannung gelegt. Diese ist durch einen spiral-schraubenartigen B and-Wickel 6 gebildet, der als Helix-Wickel bezeichnet wird und das Verpackungsgut 5 auf dem Basisabschnitt 30.1 festlegt und in der Verpackung 1 unverlierbar einschließt. Das Wickelmaterial besteht aus einer durchsichtigen Folie in Form einer bandförmigen Bahn 61. Diese wird um den Zuschnitt 2.1 in Form des Flachkörpers 20 mit zurückgeschlagenen Klappen 31, 321 und das auf den Flachkörper 20 aufgesetzte Verpackungsgut 5 mit einer Mehrzahl sich randseitig überlappender Windungen gewickelt. Der Flachkörper 20 bildet mit dem Verpackungsgut 5 den Wickelkern 10.
Die Bahn 61 besteht aus einem dünnen, elastischen Folienmaterial, z. B. aus Polyäthylen oder dergl. Material. Die Folie ist zum Wickeln in Bahnrichtung vorgereckt. Aufgrund der Vorrekkung weist sie die Eigenschaft auf, daß sie sich nach Herstellung des Wickels z.B. um bis zu 400 % in Bahnrichtung selbsttätig zusammenzieht. Die Folie ist mit einer selbsthaftenden Oberfläche versehen, so daß im Wickel 6 überlappende Folienflächen selbsthaftend und dicht aufeinanderliegen. Zum Beispiel beträgt die Breite der Wickelbahn nur ca. ein Viertel der Länge des Zuschnitt-Wickelkerns 20.
Wie aus Fig. 3 ersichtlich, befindet sich der innere Wickelanfang 62 der bandartigen Folienbahn 61 an dem einen Distanzabschnitt 32, und das äußere Ende 63 der Wickelbahn 61 kommt im Bereich des anderen Distanzabschnittes 32 zu liegen. Die Wicklung erfolgt mit einer einfachen Wickelmaschine. Diese umfaßt, wie dies in Fig. 3 nur ganz schematisch dargestellt ist, eine auf einer Kreisbahn 73 mit Radius 74 um eine Achse 71 kreisende Rolle 72, von der die Bahn 61 abgewickelt wird. Die Achse 71 ist durch eine nicht dargestellte, an der Maschine angeordnete Lagerung bestimmt, und sie befindet sich oberhalb des Auflageabschnitts 30.1 im Bereich des Verpackungsgutes 5 und in paralleler Erstreckung mit der Mit-
tenlängsachse 21 des Zuschnitts 2.1. Beim Wickeln um den Kern 10 wird dieser in Richtung der Achse 71 relativ zu der Rolle 72 bewegt. Zum Beispiel ist es zweckmäßig, den Kern 10 mit einem bestimmten Vorschub in Richtung der Achse 71 zu verfahren, während die Bahnrolle 72 in der stationären Kreisbahn 73 um die Achse 71 umläuft. 5
Durch das Maß des Kern Vorschubs werden die Steigungen 68, 69 der Windungen des Wickels 6 und damit das Überlappungsmaß aufeinander folgender Bahnwindungen bestimmt. Im Ausführungsbeispiel weist der Wickel 6 im Bereich der Distanzabschnitte 32 eine Steigung 68 auf, die größer ist als die Steigung 69 im Bereich des Verpackungsguts 5. Dabei sind die Windungssteigungen 68, 69 durch die Winkel der Wickelbahn 61 zwischen dieser und den jeweiligen, zur Wickelachse 600 senkrechten Ebenen bestimmt. Die größere Wickelsteigung 68 im Bereich der Abschnitte 32 ergibt dort geringere Überlappungen der Wickelwindungen, während im Bereich des Verpackungsguts 5 mit kleinerer Wickelsteigung 69, entsprechend einem kleineren Vorschub des Kerns 10, ein größeres Überlappungsmaß der Bahn 61 vorgesehen ist.
Gemäß Fig. 2 ist das außenliegende Wickelende 63 mittels Klebesiegels 64 an darunter liegenden Wickellagen festgesetzt, um den Wickel 6 zu schließen und ihn straff zu halten. Jede geeignete andere Fixierung kann vorgesehen werden. Bei Verwendung der selbsthaftenden Folie kann eine besondere Fixierung auch entfallen, da die Fixierung am Wickelende durch die Folienselbsthaftung ausreichend sein kann. Die Folie muß auch am Wickelanfang 62 nicht besonders an dem Abschnitt 32 festgelegt werden, da sie sich auch dort mit einer Umschlingung (Wicklung) aufgrund ihrer Selbsthaftung selbsttätig fixiert. Das Klebesiegel und/oder die selbsthaftende Überlappungsverbindung ist ein einfaches und wirksames Verschlußmittel 9 zur Fixierung des unter Spannung befindlichen Wickels 6.
Zur Herstellung des Wickels 6 wird die gereckte Folie in relativ lockerem Zustand gewickelt. So ist die Bahnanlage beim Wickeln immer gleichmäßig, und zwar insbesondere auch, wenn die Wicklung 6 über das Packgut 5 läuft. Es entstehen keine ungleichmäßigen Wickelspannungen auf dem Packgut 5. Schon nach einiger Zeit, z.B. 0,5 bis 3 Minuten, zieht sich die Folie selbsttätig zusammen und fixiert so das Gut 5 gleichmäßig. Durch das selbsttätige Zusammenziehen des Folienwickels 6 wird das Verpackungsgut 5 von der Folie anschmiegend und straff umschlossen. Auch können besonders kleine, in ihrer Position an sich instabile Gegenstände zuverlässig und schnell umwickelt werden.
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Man erkennt, daß, in Längsrichtung des Wickels 6 betrachtet, der umwickelte Zuschnittkörperkern 20 im Bereich der beiden Wickelstirnseiten länger als das Verpackungsgut 5 vorgesehen ist, und zwar mit von dem Verpackungsgut 5 freibleibenden Teilen des Basisabschnittes 30.1 und mit den Abschnitten 32. Aufgrund der Wickelbelegung des Kerns 20 bis in die Bereiche der Klappenabschnitte 32 hinein bildet der Wickel 6 um das Verpackungsgut 5 herum einen vollständig geschlossenen Wickelinnenraum. Solche Räume sind in Fig. 4, 5, 7 und 8 mit Bezugszeichen 66 versehen.
Während in Fig. 3 und 4 das Verpackungsgut 5 nur schematisch in Form eines Quaders dargestellt ist, sind aus Fig. 2, 5 und 7 Beispiele für Verpackungsgegenstände 51 bis 56 mit sehr unterschiedlichen Querschnitten ersichtlich. Gemäß Fig. 5 liegt ein kleiner Gegenstand 54, zum Beispiel ein elektronisches Bauelement, auf einem quaderförmigen Gegenstand 53 auf. Gemäß Fig. 7 sind Gegenstände 55 nebeneinander auf dem Auflageabschnitt 30.1 angeordnet, und der Gegenstand 56 weist Vertiefungen bzw. zurückspringende Oberflächen auf. In jedem Fall zieht sich die Folie infolge der Vorreckung so stark zusammen, daß sie selbsttätig anschmiegend und straff in die Zwischenräume und Vertiefungen gelangt. Auf diese Weise sind die Verpackungsgegenstände in Räumen 65, 66 und 67 eingeschlossen, die im wesentlichen den Gegenstandsquerschnitten entsprechen.
Zur Entnahme des Verpackungsgutes 5 kann der Band-Folienwickel 6 bequem und ohne Zerstörung entwickelt werden, und es ist auch möglich, nach einem solchen Entwickeln den Verpackungswickel 6 bzw. die Verpackung 1 erneut von Hand wieder herzustellen.
Die mittels des Helix-Wickels 6 straffe Einwicklung des Abschnitts 30.1 mit den zurückgeschlagenen Abschnitten 31 sowie des Abschnitts 32 mit den zurückgeschlagenen Abschnitten 321 bildet eine besondere Polsterung der erfindungsgemäßen Verpackung 1. Durch die gegen elastische Rückstellkraft umwickelten Abschnitte 31, 321 sind federnde Polsterelemente 40 ausgebildet, die in Verbindung mit der Folienelastizität Polsterungen bilden. Dies führt insbesondere dazu, daß die erfindungsgemäße Wickel-Verpackung 1 gemäß Fig. 2 mit integrierten, für sich funktionstüchtigen Polsterelementen 40 ohne Umverpackung eine in sich geschlossene Verpackungseinheit bildet. Die genannten Abschnitte und die Folie 61 schließen Polsterräume 400 ein, wobei die Klappenabschnitte 31, 32 gegen Rückstellkräfte mittels der straffen Folie 61 in Richtung auf die anlenkenden Abschnitte gedrängt werden. Dadurch wird auch der Wickel 6 von innen heraus zusätzlich gestrafft.
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Gemäß Fig. 4 bis 7 sind die mit den zugehörigen Klappenabschnitten 321 eingewickelten Abschnitte 32 gegenüber dem Auflageabschnitt 30.1 um ca. 90° hochgestellt. Dies ist dadurch begünstigt, daß sich die die Klappen 32 anlenkenden Faltlinien 24 parallel mit der liegenden Welle W des Wellpappezuschnitts 2.1 erstrecken.
Man erkennt, daß die Wickelachse 600 des Wickels 6 eine gedachte Linie ist, die nach Maßgabe des sich verändernden Wickelquerschnitts und der Abbiegungen im Wickelkern mit Versatz und/oder Abknickungen in einer zum Zuschnitt 2.1 senkrechten Ebene, in der die Mittenlängsachse 21 liegt, verläuft. Im ganzen bildet der Wickel 6 einen langgestreckten relativ flachen Schlauch mit an die sich verändernden Querschnitte des Wickelkerns 10 (einschließlich des Verpackungsguts 5) angepaßten Querschnitten, wobei die gegen materialelastische Rückstellkraft umgeklappten Abschnitte 31, 321 in Kombination mit der Einspannung die federelastischen Elemente 40 bilden. Deren Federwirkung oder -stärke kann zweckmäßig durch das Maß der Wickelsteigung beeinflußt bzw. eingestellt werden kann.
Wie insbesondere aus Fig. 3 und 6 ersichtlich, bilden die unter den Auflageabschnitt 30.1 zurückgeschlagenen Klappenabschnitte 31 in Kombination mit der Einspannung aus den Polsterelementen 40 gebildete federnde Bodenpolster 41, die dem das Verpackungsgut 5 überspannenden Hüllenabschnitt 60 des Wickels 6 gegenüberliegen. Durch den dreieckförmigen bzw. trapezförmigen Profilquerschnitt des über die gesamte Länge des Auflageabschnitts 30.1 sich erstreckenden Polsterhohlraums 400 entsteht eine den Auflageabschnitt 30.1 festigende Versteifung. Im übrigen trägt die zur Mittenlängsachse 21 bzw. Wickelachse 600 senkrechte Welle W des Zuschnitts 2.1 zur Versteifung des Basisabschnitts 30.1 mit der festen, ebenen Auflagefläche bei. Der Basisabschnitt 30.1 ist unabhängig von seiner Ausbildung durch die Wickel-integrierte Bodenpolsterung 41 abgefedert. Die an der Unterseite des Basisabschnitts 30.1 über dessen Länge sich erstreckenden säulenartigen Dreieck-/Trapezprofile bestimmen auch einen steifen Abstand der Verpackung 1 in Längsrichtung.
Funktion, Wirkung und Ausbildung der mit der Wickeleinspannung zurückgeschlagenen und gespannt gehaltenen Klappenabschnitte 321 entsprechen denen der Klappenabschnitte 31.
Mit um ca. 90° gegenüber dem Auflageabschnitt 30.1 hochgestellten Abschnitten 32 entsteht ein U-Profil der in diesem Zustand mit dem Bezugszeichen 11 versehenen Verpackung. Diese
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kann aufgrund der erfindungsgemäßen Wickeleinheit einfach in eine quaderförmige, nur gestrichelt dargestellte Um verpackung 12 eingefügt worden, wobei dann die Gesamtverpackung 1 durch die Teile 11 und 12 gebildet ist. Die Dimensionen der Abschnitte 32 sowie auch die Längsdimension des Auflageabschnitts 30.1 in Verbindung mit den Klappen 31, 321 bestimmen die an die Innenmaße der Umverpackung 12 angepaßten Einsatzmaße der Wickelverpackung 11. So bilden insbesondere die Abschnitte 32 in Verbindung mit den unter Folienspannung zurückgeschlagenen Klappenabschnitten 321 steife Distanzelemente, die das Verpackungsgut paßgenau von den Umgebungsflächen, nämlich den Wandflächen 124 der Umverpackung 12 distanzieren. Dabei bilden die Polsterelemente 40 den Verpackungswickel 6 gegen die Wandflächen 125 abstützende, Wickel-integrierte Seitenpolster 42. Die an dem Abschnitt 30.1 überstehende Ausbildung der Breitklappen-Abschnitte 32 kann dazu genutzt werden, dem Wickel 6 im Bereich dieser Klappen eine etwas höhere Folienspannung zu verleihen als im mittleren, das Verpackungsgut 5 aufnehmenden Bereich des Helix-Wickels 6. Auch kann dadurch im Bereich des Basisabschnittes 30.1 die Steilheit der Abspannung unabhängig von der Dimension der Abschnitte 32 vorgesehen werden.
Die unter Vorspannung gehaltenen Polsterungen 41, 42 der Verpackung 1 können mit besonderen zusätzlichen federelastischen Körpern 412 ausgestattet werden, wie dies in Fig. 4 und 6 gestrichelt dargestellt ist. Die Federkörper 412 bestehen aus federelastischem Material, insbesondere aus Kunststoff wie Polyäthylen, und sie sind im Ausführungsbeispiel als Rundprofilstäbe mit Kreisquerschnitt vorgesehen. Sie sind zwischen dem Breitseitenabschnitt 32 und dem zugehörigen Eckabschnitt 321 sowie zwischen dem Basisabschnitt 30.1 und dem zugehörigen Längsseitenabschnitt 31 in kraftschlüssiger Verbindung mit diesen Abschnitten eingefügt. Die federelastischen Körper 412 können praktisch jeden gewünschten, an die Dimensionen des Polsterraums 400 angepaßten sowie den Polsterwiderstand wesentlich mit bestimmenden Profilquerschnitt aufweisen. Zum Beispiel ist es zweckmäßig, gemäß Fig. 6 zwei kreisrunde Stabkörper, die sich parallel mit den Klappenabschnitten erstrecken, in gegenseitiger Parallelanlage zwischen den Klappenabschnitten 31 der Bodenpolsterung anzuordnen.
Aus Fig. 7 geht hervor, daß zweckmäßig mehrere der im Profil U-förmigen Verpackungen 11 im Stapel übereinander gesetzt und in dieser Stapelanordnung in eine Umverpackung 12 eingefügt werden können.
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Fig. 8 zeigt eine erfindungsgemäße Verpackung 1, bei der die innere Wickelverpackung 11.1 und die Umverpackung 12.1 besonders aufeinander angepaßt sind. So weist die Wickelverpackung 11.1 im Unterschied zu den Verpackungen gemäß Fig. 1 bis 7 keine Breitklappenabschnitte 32 auf. Die Umverpackung 12.1 ist mit nach innen um 180° umgeschlagenen Krempelwänden 122 ausgestattet, die mit ihren Längsrändern auf der Wickelverpackung 11.1 in den beiden schmalseitigen Randbereichen des Auflageabschnitts 30.1 federnd zu stehen kommen. So erfolgt eine besondere Fixierung in der Höhendimension der Verpackung 1.
Die Fig. 9 und 10 zeigen in Längsansicht und Draufsicht eine erfindungs gemäße Verpackung 1 mit quaderförmigem Verpackungsgut 5. Die Einspannung ist durch einen straff gehaltenen Doppelwickel 6 gebildet, in den das Verpackungsgut 5 eingefügt ist.
Ein Basiselement 300.1 ist durch ein übliches Krempeltray gebildet, dessen Zuschnitt 2.2 aus Fig. 11 ersichtlich ist. Dabei sind die Längsseitenwände als Krempelwände 126 und die Breitseitenwände als Krempelwände 127 vorgesehen. Die erfindungsgemäße Wickelverpackung 11.1 wird nun dadurch gebildet, daß das Krempeltray 300.1 zunächst in einen Helix-Innenwickel 6.1 eingewickelt wird. Der Wickelanfang 62 dieses Innenwickels 6.1 liegt im Bereich der einen Breitseite des Trays 300.1, und er erstreckt sich bis in den Bereich 630 an der anderen Breitseite des Tray-Basiselementes 300.1. Auf diese Weise wird zunächst die Öffnungsseite des Tray-Basiselementes 300.1 mit einer ebenen Folienfläche überspannt. Diese bildet einen Aufnahme- und Auflageabschnitt 30.2 für das Verpackungsgut 5. In diesem Ausführungsbeispiel weist die Folienbahn 61 eine derart eingestellte Dehnungseigenschaft auf, daß das Verpackungsgut 5 membranartig von dem Auflageabschnitt 30.2 durch Bildung eines konkaven Hüllenabschnitts aufgenommen wird. Das Tray-Basiselement 300.1 bildet einen Hohlraum 400, über den die gedehnte Folie 61 im Helix-Wickel gespannt ist.
Die Verpackung gemäß Fig. 9 wird weiter dadurch gebildet, daß das auf dem Innenwickel 6.1 abgelegte Verpackungsgut 5 mit einem Außenwickel 6.2 gleichermaßen schrauben-spiralförmig umwickelt wird, wie dies zuvor anhand der Ausführungsbeispiele der Fig. 1 bis 8 beschrieben worden ist. Dabei werden Innenwickel 6.1 und Außenwickel 6.2 mit ein und demselben Folienband 61 gewickelt, so daß über die Länge des Basiselements 300.1 ein das Verpackungsgut 5 straff einschließender Doppelwickel 6 ausgebildet ist. Das Ende 63 des Außenwickels 6.2 kommt im Bereich der Breitseite des Tray-Basiselements 300.1 zu liegen, in dem auch der Wickelanfang 62 des Wickels 6 bzw. des Innenwickels 6.1 liegt. Das mit
dem Helix-Innenwickel 6.1 umwickelte Tray 300.1 bildet das erfindungsgemäß in den Gesamtwickel 6 integrierte Polsterelement 40 in Verbindung mit dem gegen Rückstellkraft verformten Innenwickel 6.10. Aufgrund der Membraneinbettung ist das Verpackungsgut 5 nicht an den Auflageabschnitt 30.2, der dem Hüllenabschnitt 60 gegenüberliegt, anzupassen. 5
Die Krempelwände 126 bilden besonders steife, zur Umwicklung mit dem Innenwickel 6.1 geeignete Wände. Um das Tray-Basiselement 300.1 besonders zu versteifen, sind die breitseitig eingekrempelte Querabschnitte 127 vorgesehen, um über den umwickelten Querschnitt des Tray-Behältnisses Versteifungselemente zu erhalten.
Zweckmäßig ist die Doppelwickel-Verpackung 11.1 in einen Umkarton 12.1 eingesetzt, der in Fig. 9 gestrichelt dargestellt ist. Die breitseitigen Wänden des Tray-Basiselementes 300.1 können fest mit Distanz-Wänden 128 verbunden werden, die in der Umverpackung 12.1 eine angepaßte Höhenfixierung zwischen Bodenfläche und Deckenfläche des Umkartons bilden.
Man erkennt, daß auch im Ausführungsbeispiel der Fig. 9 bis 11 die Wickelstirnseiten dadurch vollständig geschlossen sind, daß die stimseitigen Bereiche des von dem rechten zum linken Kernende hin gewickelten Innenwickels 6.1 unmittelbar von den stimseitigen Windungen des von dem linken zum rechten Kernende hin gewickelten Außenwickels 6.2 umwickelt sind. Der Gesamtwickel 6 wird auch in diesem Ausführungsbeispiel am Wickelende 63 durch ein Verschlußmittel 9 wie ein Klebesiegel und/oder selbsttätige Folienhaftverbindung geschlossen gehalten.
In den folgenden Ausführungsbeispielen werden für entsprechende Teile, die bereits anhand der Fig. 1 bis 11 beschrieben worden sind, gleiche Bezugszeichen verwendet, wobei zur unterscheidenden Zuordnung zu den einzelnen Figuren auch mit Punkt abgesetzte Zusatzziffern verwendet werden.
Gemäß Fig. 12A bis 12C umfaßt eine Verpackung 1 einen durch ein quaderförmiges Verpakkungsgut 5 und ein Basiselement 300 mit Bodenpolstern 41 gebildeten Kern 10. Die Einspannung 6 ist als Wickel 6.3 vorgesehen, der aus nur einem Folienblatt oder -abschnitt gebildet sein kann. Das Folienblatt bildet dann eine einzige um den Kern 10 gelegte straffe und geschlossen gehaltene Windung. Die Bodenpolster 41 sind wie bei der aus dem Zuschnitt gemäß
Fig. 1 gebildeten Verpackung durch mittels Faltlinie 23 an den Basisabschnitt 30 angelenkte und gegen Rückstellkraft eingeklappte Längsklappenabschnitte 31 gebildet.
Die Verpackung 1 gemäß Fig. 12A bis 12C umfaßt als Verschlußmittel einen durchtrennbaren Spannabschnitt 9.5. Dieser verbindet die beiden im Paar gegeneinander eingeschlagenen, berührungslos einander zugewandten Klappenabschnitte 31. Dabei sind die Klappen 31 jeweils im Bereich ihres freien Randes an der Unterseite mittels einer längs mit den Klappen 31 und quer zur Spannrichtung sich erstreckenden Schweiß-Klebenaht 33 mit dem Spannabschnitt 9.4 und dem Hüllenabschnitt 60 der Einspannungsfolie 6.3 verbunden. Die verschweißende Klebung wirkt durch eine oder mehrere Folienschichten (Windungen) hindurch, wodurch das Folienmaterial stoff- und kraftschlüssig mit dem Wellpappematerial verbunden, so daß die Verbindung zugfest und unlösbar ist. Der Wickel 6.3 kann zum Beispiel auch durch einen Helixwickel gebildet werden, der anhand von Fig. 2 und 3 beschrieben worden ist.
Der an der Verpackungsunterseite von dem Basisabschnitt 30 distanzierte, eine Spann- und Verbindungsbrücke bildende Spannabschnitt 9.5 kann einfach mittels einer Schere oder dergleichen Instrument durchtrennt werden. Man kann nun bequem die auffedernden Klappenabschnitte 31 nach oben umlegen, wie dies in Fig. 12C dargestellt ist. Die Folie 6.3 bzw. der zur Anlage an das Verpackungsgut 5 vorgesehene Hüllenabschnitt 60 wird dadurch stark entspannt, so daß das Verpackungsgut 5 frei wird und an der Schmalseite der Verpackung 1 entnommen werden kann. Entsprechend kann die Verpackung 1 mit einem neuen Packstück beschickt werden. Die federnden Klappenabschnitte 31 werden dann nach unten umgelegt, so daß aufgrund der Verbindung des Hüllenabschnitts 60 mit den federnden Klappenabschnitten 31 die Folieneinspannung 6.3 wieder gespannt werden kann. Der eingespannte Zustand kann dadurch aufrechterhalten werden, daß die Verpackung 1 in eine Umverpackung gesetzt wird. Erfindungsgemäß kann aber auch eine erneute bzw. zusätzliche Einspannung mit Schließ-Spannabschnitt durch wenigstens eine mittels Klebung und/oder Haftüberlappung geschlossene Wickelwindung vorgesehen werden.
Man erkennt, daß mittels des durchtrennbaren Spannabschnitts 9.5 eine Verpackung 1 vorliegt, die wiederholt verwendbar ist. Eine solche Verpackung kann zum Beispiel zum Warenumtausch genutzt werden.
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Die erfindungsgemäße Verpackung mit Trenn-Spannabschnitt 9.5 kann selbstverständlich Seitenpolster 42 wie in Fig. 1 bis 7 umfassen. Die Klebenähte 33 erstrecken sich dann auch über die Klappen 321. Vor dem Öffnen der Verpackung werden dann die Seitenpolster mit den Abschnitten 32, 321 flachgelegt.
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Fig. 13A zeigt einen rechteckigen Zuschnitt 2.2, der zur Bildung von erfindungsgemäßen Verpackungen 1 mit einer besonderen Spanneinfassung vorgesehen ist. An einen rechteckigen Basisabschnitt 30.3 sind längsseitig mittels Faltlinie 23.1 schmale streifenförmige rechteckige Felder 34 angelenkt, die seinerseits längsseitig mittels Faltlinie 23.2 Längsseitenabschnitte 31.3 anlenken. An die Breitseiten des Abschnitts 30.3 sind mittels Faltlinien 24 rechteckige Zuschnittsfelder angelenkt, die Breitseitenabschnitte 32.3 bilden. An diese sind schmalseitig Eckfelder angelenkt, die Klappenabschnitte 321 bilden.
Die Eckabschnitte 321.3 sind ebenfalls über Streifenfelder 34 an die Breitseitenklappe 32.3 angelenkt. Der Zuschnitt 2.2 ist als solcher sowie mit sämtlichen an ihm angeordneten Teilen symmetrisch zu seinen Hauptmittenachsen 21, 22 ausgebildet. Der die Längsseitenklappe 31.3 anlenkende Streifenabschnitt 34 und die die benachbarten Eckklappen 321.3 anlenkenden Streifenabschnitte 34 fluchten miteinander. Allerdings sind die Streifenabschnitte 34 zwischen der Längsseitenklappe 31 und jeder benachbarten Eckklappe 321.3 durch eine Spaltausnehmung 25 voneinander getrennt. Die Spaltausnehmung trennt auch die Längsseitenklappe 31.3 von den beiden zugehörigen Eckklappen 321.3, jedoch mit Ausnahme einer Materialbrücke am Längsrand 35 des Zuschnitts 2.2.
Der Zuschnitt 2.2 ist vollflächig mit einem deckungsgleichen Folienabschnitt oder -blatt 6.4 abgedeckt. Dieses ist entlang der beiden durchgehenden, die Ausnehmungen 25 passierenden Längsränder 35 des Zuschnitts 2.2 mittels Schweißklebenähten 33.1 befestigt, die eine feste unlösbare Linienverbindung bilden.
Der Verbund aus Wellpappezuschnitt 2.2 und Folienblatt 6.4 gemäß Fig. 13 A wird mit einem zum Beispiel quaderförmigen Verpackungsgegenstand 5 beschickt, um eine erfindungsgemäße Verpackung 1 mit eingespanntem Gegenstand 5 zu bilden. Zu diesem Zweck werden zunächst die Klappen 31.3 und 321.3 hochgestellt, wodurch ein Aufnahmeraum mit entspanntem Hüllenabschnitt 60 entsteht. In diesen Raum wird der Verpackungsgegenstand 5 von
einer Stirnseite her auf den Basisabschnitt 30.3 aufgesetzt. Sodann werden die Klappabschnitte 31.3 und 321.3 unter den Basisabschnitt 30.3 bzw. die Breitseitenklappe 32.3 geschlagen, und zwar über die zu dem Basisabschnitt 30.3 bzw. dem Abschnitt 32.3 dann senkrecht stehenden, Einklappstege bildenden Streifenabschnitte 34. Durch das Einschlagen der Klappenabschnitte 31.3 und 321.3 wird das Folienblatt 6.4 gedehnt und gespannt, so daß der Hüllenabschnitt 60 den Verpackungsgegenstand vollständig umgibt und fest gegen den Basisabschnitt 30.3 spannt. Dieser Zwischenzustand zur Herstellung der Verpackung 1 ist in Fig. 13B dargestellt. Jeder Klappenabschnitt 31.3 bzw. 321.3 bildet zusammen mit dem Stegabschnitt 34 und dem Basisabschnitt 30.3 einen im Profilquerschnitt dreieckförmigen Polsterraum 400.
Die eingeschlagenen Polster-Klappenabschnitte 31.3, 321.3 werden dadurch mit Vorspannung gegen die sie rückstellende Federkraft beaufschlagt, daß die Breitseitenklappen 32.3 mit den eingeschlagenen Eckklappen 321.3 etwa senkrecht zu dem Basisabschnitt 30.3 nach oben gestellt werden, so daß die Verpackung 1 in Längsansicht und - gemäß Fig. 13D - im Längsquerschnitt U-förmige Gestalt aufweist. Die Breitseitenansicht dieser geschlossenen Verpakkung 1 geht aus Fig.l3C hervor.
Man erkennt, daß die Breite der Steg-Streifenabschnitte 34 Eckradien R zwischen den durch die Abschnitte 31.3 gebildeten Bodenpolstern 41.3 und den durch die Abschnitte 321.3 gebildeten Seitenpolstern 42.3 bestimmen, mit denen die Einspannungsfolie 6.4 um die Faltlinie herumgeführt sowie gedehnt und gespannt gehalten wird. Die derart in Richtung der Längserstreckung der Stegabschnitte 34 gestraffte Folie 6.4 bildet gespannte Abschnitte 9.1, die als Gurtelemente wirken, mit denen insbesondere die Klappenabschnitte 31.3, aber auch die Klappenabschnitte 321.3 gegen die anlenkenden Abschnitte 30.3 bzw. 32.3 gepreßt werden, wobei sie mit ihren freien Rändern 35 in Preßanlage an dem Abschnitt 30.3 bzw. 32.3 anliegen. Zu dieser Einfassung und Anpressung der Polster-Klappenabschnitte 31.3 und 321.3 trägt der über den Abschnitt 31.3 und seine benachbarten Abschnitte 321.3 durchgehende Materialrand 35 des Zuschnitts 2.2 in Verbindung mit der an diesem Rand ebenfalls durchgehenden Leimnaht 9.3 wesentlich bei. Damit bilden auch der Materiallängsrand 35, die Leimnaht 33.1 sowie aber auch der längs dieser Streifenelemente an dem Zuschnitt 2.2 befestigte Folienabschnitt strangartige Gurtelemente 9.2 und 9.3, die infolge der um die Faltlinien 24 umgelegten Seitenpolster 42.3 gespannt gehalten werden und die Klappenabschnitte 31.3, 321.3 im Bereich ihrer freien Ränder 35 gegen die anlenkenden Abschnitte 30.3, 32.3 pressen.
Diese Anpressung erfolgt gegen die auffedernde Rückstellkraft des Wellpappematerials sowie auch gegen die Spannkraft der Folieneinspannung 6.4 mittels der unter den Basisabschnitt 30.3 geschlagenen Klappenabschnitte 31.3.
Man erkennt, daß sämtliche Gurtelemente 9.1, 9.2 und 9.3 zusammen ein Verschlußmittel 9 darstellen, das in Richtung quer zur eigentlichen Einspannrichtung der Einspannfolie 6.4 eine Spanneinfassung für die Bodenpolster 41.3 und die Seitenpolster 42.3 bildet
Um die Verpackung 1 der Fig. 13D und C zu öffnen, werden zunächst die Seitenpolster 42.3 flachgelegt und sodann die eingeschlagenen Abschnitte 31.3 und 321.3 in die Ebene des Basisabschnitts 30.3 zurückgeschlagen und darüber hinaus nach oben gefaltet, um das Verpakkungsgut 5 unter dem entspannten Folienblatt 6.4 freizugeben. Die Spaltausnehmungen 25 zwischen dem ersten Polsterteilabschnitt 31.3 und dem zweiten Polsterteilabschnitt 321.3 sind so breit ausgebildet, daß beim Entspannen der Einspannfolie 6.4 deren Einklemmung in den Ausnehmungen 25 sicher vermieden ist.
Anstelle des gemäß Fig. 13A vorgesehenen Folienblattes 6.4 kann die Einspannung 6 auch durch eine Wickeleinspannung gebildet werden, die den aus dem Verpackungsgegenstand 5 und dem Basiselement 300 bestehenden Kern 10 vollständig umschließt, wobei erfindungsgemäß insbesondere auch ein mit den Schweißklebenähten 33.1 befestigter Helixwickel vorgesehen werden kann. Zum Öffnen der Verpackung kann dann der Wickel zwischen den einander zugewandten freien Rändern der Klappenabschnitte 321.3 bzw. 31.3 mittels Schere od.dgl. durchgetrennt werden. Das erneute Spannen und Schließen der Verpackung erfolgt dann so, wie dies zu Fig. 13B bis D beschrieben worden ist. Selbstverständlich kann aber in Kombination mit dem nach Auftrennung am Basiselement 300.3 verbleibenden Hüllenabschnitt 60 eine erneute Wickeleinspannung vorgesehen werden. Besonders vorteilhaft ist es aber, daß die Gurtelemente 9.1,9.2 und 9.3 auch ohne Wickelbildung eine die Vorspannung der Polster 41.3 und 42.3 herstellende Einfassung bilden.
Eine Verpackung 1 gemäß Fig. 14 entspricht der Verpackung gemäß Fig. 13B im ungespannten Zustand der Polster 41.3, 42.3, d.h. mit noch nicht hochgestellten Seitenteilen. In Fig.14 ist jedoch die relativ feste Anlagefläche für das Verpackungsgut 5 durch eine gespannte dehnbare Folie 611 ersetzt. Zu diesem Zweck ist der Basisabschnitt 30 mit einer Ausnehmung versehen, in die die Folie 611 membranartig eingreift. Die Folie 611 ist durch ein Folienblatt
gebildet, dessen freie Längsränder außen an den Stegstreifen 34 mittels Schweißklebenähten 33.2 befestigt sind. In einer abgewandelten Ausführung kann die Folie 611 in Form eines Wickels vorgesehen werden, der die Klappenabschnitte 31.3 einspannt, und eine Ausbildungsform besteht auch darin, daß der Folienabschnitt 6.4 Bestandteil eines Außenwickels und der Folien-Aufnahmeabschnitt 611 Bestandteil eines Innen wickeis ist, wobei zweckmäßig Innenwickel und Außenwickel als Wickelteile ein und desselben Wickels vorgesehen werden können.
Eine gemäß Fig. 15A und 15B gebildete Verpackung 1 umfaßt einen Wellpappezuschnitt 2.4 mit einem Basisabschnitt 30.4 und längsseitig daran mittels Faltlinie 23.4 angelenkte Teile, die jeweils durch drei aneinandergereihte, in Parallelanlenkung zur Faltlinie 23.4 angeordnete Klappenabschnitte 31.4, 31.5 und 31.6 gebildet sind. Die Breite des inneren Klappenabschnitts 31.4 ist etwas geringer als die halbe Breite des Basisabschnitts 30.4. Die Breite des mittleren Abschnittes 31.5 und die Breite des äußeren freien Abschnittes 31.6 sind in der Summe etwa gleich der Breite des Abschnittes 31.4.
Wie aus Fig. 15A ersichtlich, ist mit den im Paar angeordneten und aufgerichteten Abschnitten 31.4, 31.5 und 31.6 in Profilansicht ein U-förmiger Raum 15 ausgebildet. Dabei sind Klappenabschnitte 31.4 des inneren Klappenpaars, ausgehend von dem Basis abschnitt 30.4, schräg nach oben und außen gerichtet. Die Klappenabschnitte 31.5 des mittleren Klappenpaares sind senkrecht zu dem Basisabschnitt 30.4 gerichtet. Die Klappenabschnitte 31.6 des äußeren Klappenpaares sind als Stummelklappen vorgesehen, die parallel zu dem Basisabschnitt 30.4 liegen und als Befestigungsränder für eine Einspannfolie 6.5 dienen. Dabei ist die Einspannfolie 6.5 im Zustand der Verpackung gemäß Fig. 15A durch Schweißklebenähte 33.3 längsseitig und außen an den Stummelklappen 31.6 befestigt. In Fig. 15A befindet sich das Folienblatt 6.5 zwar in einem zu dem Basisabschnitt 30.4 parallelen ebenen, jedoch nicht oder durch die materialelastischen Rückstellkräfte der Anlenkungen nur gering gespannten Zustand. Man erkennt, daß das Verpackungsgut 5, im Beispiel in Form eines Quaderkörpers, ohne Berührung mit dem Folienblatt 6.5 und den Abschnitten 31.4, 31.5 und 31.6 in dem Aufnahmeraum 15 angeordnet ist, wobei es auf dem Basisabschnitt 30.4 aufsitzt.
Wie aus Fig. 15B ersichtlich, wird die Einspannung der Verpackung 1 dadurch gebildet, daß die Abschnitte 31.4, 31.5 und 31.6 schlangen- oder mäanderartig unter den Basisabschnitt 30.4 geklappt werden. Dadurch entstehen als mit den Faltlinien 23.4 angelenkte Teile zwei
Boden-Mäanderpolster 41.4, in denen der Abschnitt 31.4 an dem Basisabschnitt 30.4 anliegt, während die Abschnitte 31.5 und 31.6, die in derselben Ebene liegen, an dem Abschnitt 31.4 anliegen. Wesentlich ist, daß die den Folienabschnitt 6.5 befestigenden Abschnitte 31.6 unterhalb des Basis abschnitte 30.4 längsseitig außen zu liegen kommen. 5
Die Abschnitte 30.4, 31.4 und 31.5 des Mäanderpolsters 41.4 sind als federnde Elemente eingeschlagen, wobei wenigstens die anlenkende Faltlinie 23.4 so ausgebildet ist, daß eine materialelastische rückfedernde Kraft erzeugt wird.
In dem Ausführungsbeispiel gemäß Fig. 15B sorgt der Folienabschnitt 6.5 der Einspannung nicht nur für die einspannende Festlegung des Verpackungsguts 5 auf dem Basisabschnitt 30.4, sondern der Folienabschnitt 6.5 bewirkt zugleich eine vorspannende Einfassung für jedes Mäanderpolster 41.4. Das heißt, daß der Folienabschnitt 6.5 in seinem gedehnten und damit gespannten Zustand auch ein Verschlußmittel 9 zum Aufbringen der Vorspannung für die Mäanderpolster 41.4 bildet. Der Folienabschnitt 6.5 bildet also ein gurtartiges Element 9.4, das an dem an dem Basisabschnitt 30.4 mittels Faltlinie 23.4 angelenkten Mäanderpolster 41.4 zugfest und unlösbar befestigt ist, um die Faltlinie 23.4 herumgeführt ist und mittels des Mäanderpolsters 41.4 gespannt gehalten wird. Dies gelingt dadurch, daß die Schweißklebenähte 33.3 an der Unterseite der Verpackung 1 längsseitig außen liegen.
Wie in Fig. 15B gestrichelt dargestellt ist, kann es erfindungsgemäß von Vorteil sein, die Einspannung an der Unterseite der Verpackung 1 durch einen zusätzlichen Folienabschnitt zu schließen, wobei es auch zweckmäßig sein kann, einen Wickel wie bei den zuvor beschriebenen Ausführungsbeispielen herzustellen, der gegebenenfalls im Bereich des freien Raums zwischen den einander zugewandten Abschnitten 31.5 mittels Schere oder dergleichen Instrument aufgetrennt wird, um die Verpackung 1 zu öffnen.
In dem in Fig. 15A dargestellten vorgefertigten Zustand der Verpackung erfolgt eine besonders einfache BefüUung von einer der Stirnseiten her. Eine solche BefüUung läßt sich maschinell in Massenproduktion durchführen.
Das Ausführungsbeispiel gemäß Fig. 16A bis 16C entspricht im wesentlichen dem Ausführungsbeispiel gemäß Fig. 1 und 2 sowie den weiteren zugehörigen Figuren. Gemäß Fig. 16A liegen jedoch die die Klappenabschnitte 31 und die benachbarten Eckklappen 321 anlenken-
den Faltlinien 23.3 in einer Linie. Zudem ist das Basiselement 300.5 an den die Einspannung 6.5 aufspannenden Rändern 36 mit Ausschnitten oder Ausnehmungen 81 und 82 versehen. Wie insbesondere aus Fig. 16A und 16B ersichtlich, sind die Ausnehmungen 81, 82durch Ausstanzungen gebildet, die die die Klappenabschnitte 31 anlenkenden Faltlinien 23.3 unterbrechen, wobei die Ausstanzungen 81, 82 symmetrisch zu der Faltlinie 23.3 angeordnet sind. An dem einen Rand 36 sind zwei Kreisausnehmungen 81 vorgesehen, während an dem anderen Rand zwei Rechteckausnehmungen 82 angeordnet sind. Fig. 16B zeigt das Basiselement
300.5 in einem vorgefalteten Zustand ohne Verpackungsgut und Folieneinspannung, während Fig. 16C die Verpackung 1 mit einem quaderförmigen Verpackungsgegenstand 5 darstellt.
Die Einspannung 6.5 wird durch einen Wickel, vorzugsweise einen Helixwickel wie in Fig. 2 gebildet. Man erkennt, daß die Ausnehmungen 81, 82 von dem Folienmaterial der Einspannung 6.5 durchgriffen werden, wobei der die Ausnehmungen 81, 82 durchgreifende Teil der Einspannung 6.5 an dem Verpackungsgut 5 steilere Abspannungen als der an dem ausnehmungsfreien Rand 36 anliegende Teil der Einspannung 6.5 aufweist.
Aufgrund der halbkreisförmigen und rechteckigen Geometrie der Ausschnitte 81, 82 können Komponenten der Abspannkräfte besonders ausgeprägt auch quer zur Wickelrichtung und parallel zur Wickelachse 600 erzeugt werden. Dies erlaubt insbesondere die Einspannung von relativ kleinem Verpackungsgut.
Eine Verpackung 1 gemäß Fig. 17A und B umfaßt ein aus einem Wellpappezuschnitt 2.6 gefaltetes quaderförmiges Basiselement 300.6, das einen Aufnahmeraum 16 für Verpackungsgut 5 aufweist. Der obere Teil des Basiselements 300.6 ist mit drei zu den Stirnseiten parallelen Spaltausnehmungen 83 versehen. Wie aus der Profilansicht der Fig. 17B ersichtlich, werden die Spaltausnehmungen 83 von strangartigen Abschnitten der Folieneinspannung 6.6 durchgriffen. Vorzugsweise ist die Einspannung 6.6 in Form des beschriebenen Helixwickels vorgesehen, und an den Breitseitenwänden und/oder der Bodenseite des Basiselements 300.6 können zweckmäßig die im Zusammenhang mit den anderen Ausführungsbeispielen beschriebenen Federelement-Polster angeordnet werden, die dann ebenfalls von der Einspannung 6.6 umschlossen und unter Vorspannung gehalten werden. Man erkennt, daß die Folieneinspannung 6.6 außerhalb der Bereiche der Ausnehmungen 83 berührungslos über das Verpackungsgut 5 geführt wird, die längsseitigen Seitenwände 37 des Quader-Basiselements
300.6 zusammen mit den stegartigen, stehenbleibenden oberen Wandabschnitten 38 also einen Wickelquerschnitt erzeugen, der größer als der Wickelquerschnitt der Umspannung an
dem Verpackungsgut 5 ist. Durch diese intermittierende Wickel-Einspannung 6.6 ist erreicht, daß gezielt Bereiche des Verpackungsguts 5 von der Anlage der Einspannung ausgenommen werden können, wobei zudem über die gesamte zu umwickelnde Länge des Verpackungsguts 5 aber eine das Verpackungsgut besonders festhaltende Einwicklung hergestellt wird.
Es sei darauf hingewiesen, daß für die Zwecke der Erfindung als Folienmaterial jedes dünnflächige, anschmiegend an einen Kern bzw. Gegenstand anlegbare sowie spannbare und/oder Eigenspannung entwickelnde Material verstanden wird und geeignet ist.
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Claims (56)
1. Verpackung (1) zur gepolsterten, versandgeeigneten stoßgeschützten Unterbringung von Verpackungsgut (5), umfassend ein einen Basisabschnitt (30) zur Auflage des Verpackungsgutes (5) aufweisendes Basiselement (300), das durch einen aus Pappe, Wellpappe oder dergleichen Material bestehenden Zuschnitt (2) gebildet ist, einen an dem Verpackungsgut (5) anschmiegend angreifenden, aus flexiblem straffbarem Flächenmaterial gebildeten Hüllenabschnitt (60), zwischen dem Hüllenabschnitt (60) und dem Auflageabschnitt (30) mittels des gestrafften Hüllenabschnitts (60) unverlierbar gehaltenes Verpackungsgut (5) und, zusätzlich zu dem Hüllenabschnitt (60), eine unter Vorspannung gehaltene federelastische Polsterung (41, 42, 45), dadurch gekennzeichnet, daß der Hüllenabschnitt (60) Bestandteil einer folienartigen Einspannung (6) ist, die um einen durch das Verpackungsgut (5), das Basiselement (300) und wenigstens ein Polsterteil (31, 321, 6.10) der Polsterung (41, 42, 45) gebildeten Kern (10) derart gelegt ist, daß sie im gespannten, an den Kern (10) sich anschmiegenden Zustand die Teile des Kerns (10) zusammenhält, wobei die Einspannung (6) mit wenigstens einem rückfedernden Polsterteil (31, 321, 6.10) verbunden ist, und daß die Verpackung (1) wenigstens ein Verschlußmitttel (9) aufweist, das Bestandteil der den Kern (10) und die Einspannung (6) umfassenden Verpackungseinheit ist und die Einspannung (6) sowie wenigstens ein rückfederndes Polsterteil (31, 321, 6.10) im gespannten bzw. vorgespannten Zustand hält.
2. Verpackung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das Basiselement (300) einen Zuschnitt-Auflageabschnitt (30) umfaßt, der eine relativ feste Anlagefläche für das Verpackungsgut (5) aufweist.
3. Verpackung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Polsterung (41, 42) wenigstens ein Polsterelement (40) aufweist, das durch einen an einem Zuschnittsabschnitt (30, 32) zurückgeschlagenen, in der Einspannung (6) eingespannten Klappenabschnitt (31, 321) gebildet ist.
4. Verpackung nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß eine den Polsterelement-Klappenabschnitt (31, 321) anlenkende Faltlinie (23) derart geformt und gebildet ist, daß zwischen dem Klappenabschnitt (31, 321) und dem ihn anlenkenden Abschnitt (30, 32) ein spitzer, die Einklappung gegen elastische Rückstellkraft begrenzender Winkel (43) gebildet ist.
5. Verpackung nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß der Zuschnitt (2) des Basiselements (300) einen wenigstens im wesentlichen rechteckigen Basisabschnitt (30) aufweist, an den wenigstens ein Längsklappenabschnitt (31) zur Bildung eines Polsterelements (41) angelenkt ist, der insbesondere zur Bildung eines Abstands- und/oder Versteifungselements wenigstens die gleiche Länge wie die ihn anlenkende Seite des Basisabschnitts (30) aufweist, wobei vorzugsweise zwei im Paar an dem Basisabschnitt (30) gegenüberliegend angeordnete, aufeinander zu geklappte und von der Einspannung (6) straff eingespannte Längsklappenabschnitte (31) ausgebildet sind.
6. Verpackung nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß die Verpackung (1) einen Zuschnitt (2) umfaßt, der wenigstens einen angelenkten Breitklappenabschnitt (32) aufweist, der im aufgerichteten Zustand eine Wand bildet, die vorzugsweise ein das Verpackungsgut (S) zu einer Umgebungsfläche (124) distanzierendes Abstandselement bildet.
7. Verpackung nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß die Einspannung (6) den Breitklappenabschnitt (32) straff einschließt, wobei die Einspannung (6) vorzugsweise ein wenigstens eine Windung aufweisender Wickel ist, deren Wickelachse (600) vorzugsweise senkrecht zu der den Breitklappenabschnitt (32) anlenkenden Faltlinie (24) gerichtet ist.
8. Verpackung nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß die Verpackung (1) einen Zuschnitt (2) mit einem Basisabschnitt (30) umfaßt, an dem zwei im Paar gegenüberliegende Klappenabschnitte (32) angelenkt sind, die Schenkelwände der damit im Profil U-förmigen Verpackung (1, 11) bilden und vorzugsweise beide in der Einspannung (6) straff eingeschlossen sind.
9. Verpackung nach einem der Ansprüche 6 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß an wenigstens einem, vorzugsweise aber an mehreren Breitklappenabschnitten (32) zur Bildung eines Polsterelements (42) wenigstens ein zurückgeschlagener Klappenabschnitt (321) vorgesehen ist, der sich vorzugsweise über die gesamte ihn anlenkende Seite des Breitklappenabschnittes (32) zur Bildung eines Abstands- und/oder Versteifungselements erstreckt.
10. Verpackung nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß an dem Breitklappenabschnitt (32) zwei im Paar sich gegenüberliegende Polsterelement-Klappenabschnitte (321) angelenkt sind.
11. Verpackung nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, daß sämtliche zur Polsterelementbildung vorgesehene Klappenabschnitte (31, 321) eines Zuschnittes (2) der Verpackung (1) von der Einspannung (6) straff umschlossen sind.
12. Verpackung nach einem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet, daß das Basiselement (300) durch einen aus Wellpappe od. dgl. Wellenmaterial bestehenden, vorzugsweise mehrlagigen Zuschnitt (2) gebildet ist und die Einspannung (6) ein Wickel mit wenigstens einer Windung ist, wobei sich vorzugsweise die Wickelachse (600) des Wickels (6) senkrecht zur Wellenrichtung (W) des Zuschnittes (2) erstreckt.
13. Verpackung nach einem der Ansprüche 1 bis 12, dadurch gekennzeichnet, daß die Verpackung (1) einen wenigstens einen Klappenabschnitt (31, 32) aufweisenden, das Basiselement (300) bildenden Zuschnitt (2) umfaßt, der mit jedem zurückgeschlagenen, ein Polsterelement (40) der Polsterung bildenden Klappenabschnitt (31, 32) einen lang sich erstreckenden Flachkörper (20) bildet, und daß die Einspannung (6) ein mindestens eine Windung aufweisender geschlossener Wickel ist, wobei der Flachkörper (20) zusammen mit dem auf dem Basisabschnitt (30) des Zuschnitts (2) angeordneten Verpackungsgut (5) den Wickelkern (10) bildet.
14. Verpackung nach einem der Ansprüche 1 bis 13, dadurch gekennzeichnet, daß die Einspannung (6) durch einen straff geschlossenen Folienwickel gebildet ist, der wenigstens eine um den Kern (10) gelegte, den Wickel (6) schließende Umschlingung (Windung) aufweist, wobei das Verschlußmittel (9) durch die Verbindung von sich überlappenden Abschnitten des Wickels (6) gebildet ist.
15. Verpackung nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, daß das Verschlußmittel (9) durch eine selbsthaftende Überlappungsverbindung gebildet ist, wobei das Folienmaterial bei Überlappung selbsthaftende Eigenschaft aufweist.
16. Verpackung nach Anspruch 14 oder 15, dadurch gekennzeichnet, daß das Verschlußmittel (9) durch eine Haft- oder Klebeverbindung (64) im Bereich des äußeren Wickelendes (63) gebildet ist.
17. Verpackung nach einem der Ansprüche 1 bis 16, dadurch gekennzeichnet, daß die Einspannung (6) durch einen längs seiner Wickelachse (600) helixförmig gewickelten, schlauchartigen Straffwickel aus band- oder streifenförmigem Bahnmaterial (61) mit in Abhängigkeit von der Windungssteigung flächig überlappenden Wicklungen (Windungen) gebildet ist, wobei das Material vorzugsweise eine selbsthaftende, jedoch leicht lösbare Überlappungsverbindung der Windungen bewirkt.
18. Verpackung nach Anspruch 17, dadurch gekennzeichnet, daß der Wickelanfang (62) des schlauchartigen Helix-Straffwickels (6) in einem Randbereich des flachliegenden Basiselement-Zuschnitts (2) und das Wickelende (63) im Bereich des gegenüberliegenden Zuschnittsrandes liegen.
19. Verpackung nach Anspruch 17 oder 18, dadurch gekennzeichnet, daß der Helix-Straffwickel (6) im Bereich des von ihm straff umschlossenen, anschmiegend eingewickelten Verpackungsguts (5) mit relativ flacher und mit im Vergleich zu den Wickel-Steigungen (68) der außerhalb des Bereichs des Verpackungsguts (5) liegenden Wickelbereiche geringerer Steigung (69) gewickelt ist.
20. Verpackung nach einem der Ansprüche 17 bis 19, dadurch gekennzeichnet, daß der Verpackungswickel (6) aus einem Materialband (61) gebildet ist, das unabhängig von unterschiedlichen Wickeldurchmessern über die Wickellänge im wesentlichen die gleiche Straffkraft aufweist und damit unabhängig von den Wickelquerschnitten im wesentlichen die gleiche Anlagekraft auf den Wickelkern (10) ausübt.
21. Verpackung nach einem der Ansprüche 17 bis 20, dadurch gekennzeichnet, daß zwischen längs des Wickels (6) nebeneinander angeordneten Verpackungsgegenständen (51, 52, 55) und/oder in längs des Wickels (6) sich erstreckenden Vertiefungen des Verpackungsgegenstandes (56) einkehlungs- oder einschnürungsähnliche Wickelbereiche gebildet sind.
22. Verpackung nach einem der Ansprüche 1 bis 21, dadurch gekennzeichnet, daß das Material der Einspannung (6) eine dünne elastische, zweckmäßig klarsichtige Folie ist, die insbesondere aus Polyäthylen od. dgl. Material besteht.
23. Verpackung nach einem der Ansprüche 1 bis 22, dadurch gekennzeichnet, daß die Einspannung (6) aus einer vorgereckten, sich in der Einspannung (6) selbsttätig zusammenziehenden Folie vorzugsweise in Bahnform gebildet ist.
24. Verpackung nach einem der Ansprüche 1 bis 23, dadurch gekennzeichnet, daß das Verpackungsgut (5) nebeneinander und/oder übereinander angeordnete Verpackungsgegenstände (51 bis 55) umfaßt.
25. Verpackung nach einem der Ansprüche 1 bis 24, dadurch gekennzeichnet, daß mehrere im Profil U-förmige Verpackungen (11) im Stapel übereinandergesetzt sind.
26. Verpackung (1) nach einem der Ansprüche 1 bis 25, dadurch gekennzeichnet, daß die Verpackung (11) in eine Umverpackung (12) einfügbar ist, wobei die Dimensionen von Abstandselemente bildenden Zuschnittsabschnitten (31, 32), zweckmäßig in Verbindung mit Polsterelementen (40), den Innenabmaßen der Umverpackung (12) entsprechen.
27. Verpackung nach einem der Ansprüche 1 bis 26, dadurch gekennzeichnet, daß die Verpackung (11) in eine nach innen umgekrempelte Wände (122) aufweisende Umverpackung (12) eingesetzt ist, wobei die Krempelwände (122) gegen einen Basisabschnitt (30.1) der Verpackung (11) aufstehen.
28. Verpackung nach einem der Ansprüche 1 bis 27, dadurch gekennzeichnet, daß die Verpackung (1) einen Zuschnitt (2) aufweist, der aus vorzugsweise mehrlagigem Wellenmaterial wie Wellpappe oder dergleichen Wellenmaterial besteht, und ein ein Polsterelement (40) bildender Klappenabschnitt (31, 321) des Zuschnitts (2) mittels Faltlinie (23) angelenkt ist, die sich senkrecht zur Wellenrichtung (W) des Zuschnitts (2) erstreckt.
29. Verpackung nach einem der Ansprüche 1 bis 28, dadurch gekennzeichnet, daß die Einspannung (6) ein Wickel ist, der einen Innenwickel (6.1) und einen Außenwickel (6.2) aufweist, wobei das Verpackungsgut (5) zwischen dem Innenwickel (6.1) und dem Außenwickel (6.2) eingeschlossen ist.
30. Verpackung nach einem der Ansprüche 1 bis 29, dadurch gekennzeichnet, daß ein Auflageabschnitt für das Verpackungsgut (5) aus einer über einen Hohlraum (400) gespannten dehnbaren Folie (61) besteht, die vorzugsweise durch einen inneren Abschnitt eines die Einspannung (6) bildenden Wickels gebildet ist.
31. Verpackung nach einem der Ansprüche 1 bis 30, dadurch gekennzeichnet, daß die Einspannung (6) durch einen Folienabschnitt (6.4, 6.5) gebildet ist, der im straff gehaltenen, um den Kern (10) gelegten Zustand an wenigstens einem rückfedernden Polsterteil (31.3, 31.6) festgesetzt ist, und daß das Verschlußmittel (9) durch eine das rückfedernde Polsterteil (31.3, 31.6) unter Vorspannung haltende, Bestandteil der Verpackungseinheit bildende Spanneinfassung gebildet ist.
32. Verpackung nach Anspruch 31, dadurch gekennzeichnet, daß das Verschlußmittel (9) eine Spanneinfassung umfaßt, die wenigstens ein rückfederndes Klappen-Polsterteil (31.3; 31.4) unter Vorspannung hält, wobei die Spanneinfassung wenigstens ein an dem Polsterteil (31.3; 31.4) angreifendes gurtartiges Element (9.1 bis 9.4) und ein an den Basisabschnitt (30.3; 30.4) mittels Faltlinie (24) angelenktes Teil (42.3, 41.4) aufweist, wobei das Gurtelement (9.1 bis 9.4) an dem Anlenkteil (42.3; 41.4) festsitzt, um die Faltlinie (24; 23.4) herumgeführt ist und mittels des Anlenkteils (42.3; 41.4) gespannt gehalten wird.
33. Verpackung nach Anspruch 32, dadurch gekennzeichnet, daß das Gurtelement einen gespannten Abschnitt (9.1, 9.4) der Folien-Einspannung (6) aufweist.
34. Verpackung nach Anspruch 32 oder 33, dadurch gekennzeichnet, daß das Gurtelement einen gespannt gehaltenen Materialstreifen (9.2) des Zuschnitts (2.2) aufweist.
35. Verpackung nach einem der Ansprüche 32 bis 34, dadurch gekennzeichnet, daß das Gurtelement eine die Folien-Einspannung (6) mit dem Zuschnitt (2.2) verbindenden Klebenaht (9.3) aufweist.
36. Verpackung nach einem der Ansprüche 31 bis 35, dadurch gekennzeichnet, daß die Verpackung (1) einen Zuschnitt (2.2) mit rechteckigem Basisabschnitt (30.3) und daran angelenkten Seitenklappen umfaßt, wobei die Spanneinfassung wenigstens zwei übereck benachbarte rückfedernde Klappen-Polsterteile (31.3, 321.3) unter Vorspannung hält, und daß das eine Polsterteil (31.3) als unter den Basisabschnitt (30.3) geschlagene Längsseitenklappe Bestandteil eines Bodenpolsters (41.3) ist, während das andere Polsterteil (321.3) als an die zugehörige Breitseitenklappe (32.3) angelenkte Polsterklappe Bestandteil eines von dem Basisabschnitt (30.3) nach oben hervorstehenden Seitenpolsters (42.3) ist.
37. Verpackung nach Anspruch 36, dadurch gekennzeichnet, daß der Zuschnitt (2.2) bezüglich seiner Hauptmittenachsen (21, 22) symmetrisch ausgebildet ist, und daß ein die Einspannung (6) bildender Folienabschnitt (6.4) im flachliegenden Zuschnitt (2.2) zumindest im wesentlichen deckungsgleich die die Auflage für das Verpackungsgut (5) aufweisende Zuschnittsfläche abdeckt, wobei der Folienabschnitt (6.4) an der Zuschnittsfläche vorzugsweise durch Klebelinien (33.1) befestigt ist, die sich an Längsrändern (35) des flachliegenden Zuschnittes (2.2) erstrecken und, insbesondere in Verbindung mit durchgehenden als Gurt-Materialstreifen (9.2) wirkenden Längsrändern (35), Gurtelemente (9.3) der Spanneinfassung bilden.
38. Verpackung nach einem der Ansprüche 32 oder 37, dadurch gekennzeichnet, daß ein einen Bestandteil eines Seitenpolsters (42.3) bildendes Polsterteil (321.3) im flachliegenden Zuschnitt (2.2) eine Eckklappe ist, und daß diese Eckklappe sowie ein benachbartes zweites Klappen-Polsterteil (31.3) jeweils über einen im Zuschnitt (2.2) innen liegenden streifenartigen Stegabschnitt (34) angelenkt sind, dessen Breite einen das Folien-Gurtelement (9.1) spannenden Radius (R) bildet.
39. Verpackung nach einem der Ansprüche 36 bis 38, dadurch gekennzeichnet, daß zwischen dem ersten Polsterteil (31.3) und dem zweiten Polsterteil (321.3) eine Spaltausnehmung (25) mit einer die Einklemmung der Einspannfolie (6.4) vermeidenden Breite ausgebildet ist.
40. Verpackung nach einem der Ansprüche 31 bis 33, dadurch gekennzeichnet, daß ein Anlenkteil durch ein Polster (41.4) gebildet ist, das wenigstens zwei mäanderartig unter den Basisabschnitt (30.4) geklappte zurückfedernde Polsterteile (31.4, 31.5, 31.6) umfaßt, und daß die den Hüllenabschnitt (60) aufweisende Folieneinspannung (6) einen Folienabschnitt (6.5) aufweist, der an dem freien und im Mäanderpolster (41.4) seitlich außenliegenden, parallel mit der anlenkenden Faltlinie (23.4) sich erstreckenden Außenrand des in der Mäanderfaltung äußersten Klappen- Polsterteils (31.6) vorzugsweise mittels Schweißklebung (33.3) befestigt ist.
41. Verpackung nach Anspruch 40, dadurch gekennzeichnet, daß das Bodenpolster der Verpackung (1) durch zwei längsseitig an dem Basisabschnitt (30.4) angelenkte, sich im Paar gegenüberliegende Mäanderpolster (41.4) gebildet ist, an deren längsseitigen freien Außenrändern der Folienabschnitt (6.5) befestigt ist.
42. Verpackung nach Anspruch 40 oder 41, dadurch gekennzeichnet, daß die die Mäanderpolster (41.4) bildenden Klappen-Polsterteile (31.4 bis 31.6) im entspannten Zustand des Folienabschnitts (6.5) zusammen mit letzterem einen das Verpackungsgut (5) zur Befüllung der Verpackung (1) anlagefrei aufnehmenden Raum (15) bilden, wobei die entklappten Polsterteile (31.4 bis 31.6) nach oben von dem Basisabschnitt (30.4) abstehen und der Folienabschnitt (6.5) den Aufnahmeraum (15) nach oben abdeckt.
43. Verpackung nach einem der Ansprüche 1 bis 42, dadurch gekennzeichnet, daß wenigstens ein einen Bestandteil des Verpackungskerns (10) bildendes rückfederndes Polsterteil ein mittels Faltlinie (23) angelenkter erster Klappenabschnitt (31) des Zuschnitts (2.1) ist, mit dem, vorzugsweise mittels quer zur Spannrichtung sich lang erstreckender Schweißklebenaht (33), der das Verpackungsgut (5) einspannende Hüllenabschnitt (60) der Einspannung (6) zugfest verbunden ist, und daß die Verpackung (1) einen durchtrennbaren, ein Verschlußmittel bildenden Spannabschnitt (9.5) aufweist, der zugfest mit dem Polster-Klappenabschnitt (31) sowie an einer weiteren Befestigungsstelle, vorzugsweise mittels quer zur Spannrichtung sich lang erstreckender Schweißklebenaht (33), mit dem Basiselement (300) des Kerns (10) verbunden ist.
44. Verpackung nach Anspruch 43, dadurch gekennzeichnet, daß wenigstens zwei im Paar gegeneinander eingeschlagene, Polsterteile bildende Klappenabschnitte (31) mit dem durchtrennbaren Spannabschnitt (9.5) verbunden sind.
45. Verpackung nach Anspruch 43 oder 44, dadurch gekennzeichnet, daß zwei mittels des durchtrennbaren Spannabschnitts (9.5) verbundene Polsterteile unter den Basisabschnitt (30) des Basiselements (300) der Verpackung (1) geschlagene Klappenabschnitte (31) sind, die im Bereich ihrer freien Ränder mit dem Spannabschnitt (9.5) verbunden sind.
46. Verpackung nach einem der Ansprüche 43 bis 45, dadurch gekennzeichnet, daß der durchtrennbare Spannabschnitt (9.5) Bestandteil eines die Einspannung (6) bildenden, wenigstens eine Windung aufweisenden geschlossenen Wickels (6.3) ist.
47. Verpackung nach einem der Ansprüche 1 bis 46, dadurch gekennzeichnet, daß das Basiselement (300.5) an wenigstens einem die Einspannung (6.5) aufspannenden Rand (36) mit wenigstens einer Ausnehmung (81, 82) versehen ist, die von dem Folienmaterial der Einspannung (6.5) durchgriffen wird, wobei der die Ausnehmung (81, 82) durchgreifende Teil der Einspannung (6) eine steilere Abspannung an dem Verpackungsgut (5) bildet als der an dem ausnehmungsfreien Teil des Randes (36) anliegende Teil der Einspannung (6.5).
48. Verpackung nach einem der Ansprüche 1 bis 47, dadurch gekennzeichnet, daß das Basiselement (300.6) einen Aufnahmeraum (16) für das Verpackungsgut (5) aufweist, der durch wenigstens eine von dem Basisabschnitt (30.6) des Basiselements (300.6) nach oben ragende, die Einspannung (6.6) berührungslos über das Verpackungsgut (5) führende Wand (37) gebildet ist, wobei in der Wand (37) wenigstens eine Spaltausnehmung (83) vorgesehen ist, die von dem Folienmaterial der Einspannung (6.6) zur Ausbildung der Spannanlage an dem Verpackungsgut (5) durchgriffen wird.
49. Verpackung nach einem der Ansprüche 1 bis 48, dadurch gekennzeichnet, daß die von der Einspannung (6) in verspanntem Zustand gehaltene federelastische Polsterung (41, 42) einen Körper aus federelastischem Material, insbesondere aus Kunststoff wie Polyäthylen oder dergleichen Federmaterial umfaßt, wobei der Federkörper vorzugsweise als Profilkörper, zweckmäßig in Form eines Rundprofilstabes, zwischen einem Abschnitt (30.1, 32) des Basislements (300) und einem daran angelenkten, zurückgeschlagenen Polsterelement-Abschnitt (31, 321) in paralleler Längserstreckung mit diesen Abschnitten kraftschlüssig eingefügt ist.
50. Verpackung (1) zur gepolsterten, versandgeeigneten stoßgeschützten Unterbringung von Verpackungsgut (5), umfassend ein einen Basisabschnitt (30) zur Auflage des Verpackungsguts (5) aufweisendes Basiselement (300), das durch einen Zuschnitt (2) aus Pappe, Wellpappe od. dgl. Material gebildet ist, einen an dem Verpackungsgut (5) anschmiegend angreifenden, aus flexiblem straffbarem Flächenmaterial gebildeten Hüllenabschnitt (60) und zwischen diesem und dem Basisabschnitt (30) mittels des gestrafften Hüllenabschnittes (60) gehaltenes Verpackungsgut (5), insbesondere in Kombination mit einem oder mehreren Merkmalen der Verpackung (1) nach einem der Ansprüche 1 bis 49, dadurch gekennzeichnet, daß die Einspannung (6) der Verpackung (1) einen Wickel umfaßt, mit dem ein aus dem Basiselement (300) und dem Verpackungsgut gebildeter Kern (Wickelkern) (10) belegt ist, und daß der Wickel, in Längsansicht des Wickels betrachtet, mit wenigstens einem Teil (32, 321) des durch das Basiselement (300) gebildeten Kerns (20) länger als das Verpackungsgut (5) vorgesehen ist, wobei sich der Wickel in den Bereich dieses Kernteils (32, 321) hinein erstreckt, und zwar vorzugsweise in beiden Stirnbereichen des Wickels (6).
51. Verpackung (1) zur gepolsterten, versandgeeigneten stoßgeschützten Unterbringung von Verpackungsgut (5), umfassend ein einen Basisabschnitt (30) zur Auflage des Verpackungsguts (S) aufweisendes Basiselement (300), das durch einen Zuschnitt (2) aus Pappe, Wellpappe od. dgl. Material gebildet ist, einen an dem Verpackungsgut (5) anschmiegend angreifenden, aus flexiblem straffbarem Flächenmaterial gebildeten Hüllenabschnitt (60) und zwischen diesem und dem Basisabschnitt (30) mittels des gestrafften Hüllenabschnittes (60) gehaltenes Verpackungsgut (5), insbesondere in Kombination mit einem oder mehreren Merkmalen der Verpackung (1) nach einem der Ansprüche 1 bis 50, dadurch gekennzeichnet, daß die Einspannung (6) der Verpackung (1) einen Wickel umfaßt, mit dem ein aus dem Basiselement (300) und dem Verpackungsgut (5) gebildeter Kern (Wickelkern) (10) belegt ist, und der Wickel durch einen helixförmig längs der Wickelachse (600) gewickelten, schlauchartigen Straffwickel aus band- oder streifenförmigem Bahnmaterial (61) mit in Abhängigkeit von der Windungssteigung flächig überlappenden Wicklungen (Windungen) gebildet ist, wobei das Material vorzugsweise eine selbsthaftende, jedoch leicht lösbare Überlappungsverbindung der Windungen bewirkt.
52. Zuschnitt für eine Verpackung (1) mit einer folienartigen Einspannung (6) nach einem der Ansprüche 1 bis 51, dadurch gekennzeichnet, daß der Zuschnitt (2) einen einen Basisabschnitt (30) bildenden Flächenabschnitt, dem ein Auflageabschnitt zugeordnet ist, sowie wenigstens einen seitlich an den Basisabschnitt (30) angelenkten Klappenabschnitt (31) umfaßt, wobei der Klappenabschnitt (31) mit der Folien-Einspannung (6) gegen materialelastische Rückstellkraft zur Ausbildung eines federnden Polsterelements (40), vorzugsweise unter Belassen eines Polster-Hohlraumes (400), gegen den Basisabschnitt (30) klappbar ist.
53. Zuschnitt nach Anspruch 52, dadurch gekennzeichnet, daß an dem Basisabschnitt (30) wenigstens ein ihn im festen Abstand zu einer Umgebungsfläche (124) haltender Distanzabschnitt (32) angeordnet ist.
54. Zuschnitt nach Anspruch 52 oder 53, dadurch gekennzeichnet, daß an dem Distanzabschnitt (32) wenigstens ein Klappenabschnitt (321) angelenkt ist, der zur Ausbildung eines federnden Polsterelements (40) unter Ausbildung eines Polsterhohlraums (400) gegen den Distanzabschnitt (32) klappbar ist und der vorzugsweise so angeordnet ist, daß er an der gestrafften Einspannung (6) zu liegen kommt.
55. Zuschnitt nach einem der Ansprüche 52 bis 54, dadurch gekennzeichnet, daß der Zuschnitt (2.2) mit einem wenigstens einen Teil der Einspannung (6) bildenden Folienabschnitt (6.4) versehen ist, der im flachliegenden Zuschnitt (2.2) vorzugsweise deckungsgleich die die Auflage für das Verpackungsgut (5) aufweisende Zuschnittsfläche abdeckt, wobei der Folienabschnitt (6.4) an der Zuschnittsfläche befestigt ist, und zwar vorzugsweise durch Klebelinien (33.1), die sich an zwei parallelen Längsrändern (35) des flachliegenden Zuschnitts (2.2) erstrecken, und daß der Folienabschnitt (6.4), insbesondere in Klebenahtverbindung mit einem als Gurt-Materialstreifen (9.2, 9.3) wirkenden Längsrand (35) des Zuschnittes (2.2), wenigstens ein Gurtelement (9.1) einer Spanneinfassung bildet, die im Zustand der mit Verpackungsgut (5) gespannt gehaltenen Verpackung (1) wenigstens einen rückfedernden Polster- Klappenabschnitt (31.3) unter Vorspannung hält.
56. Zuschnitt nach Anspruch 55, dadurch gekennzeichnet, daß der Zuschnitt (2.2) wenigsten einen angelenkten Abschnitt (321.3) aufweist, der dem Polster- Klappenabschnitt (31.3) benachbart ist, wobei wenigstens einer der beiden Abschnitte (31.3, 321.3) über einen streifenartigen Stegabschnitt (34) angelenkt ist, dessen Stegbreite einen Radius (R) bildet, der die durch den Folienabschnitt (6.4) gebildete, den Polster-Klappenabschnitt (31.3) unter Vorspannung haltende Umgurtung (9.1) spannt.
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