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DE29907133U1 - Spielzeughaus - Google Patents

Spielzeughaus

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DE29907133U1
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DE
Germany
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toy house
front panel
side wall
panels
rear wall
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DE29907133U
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English (en)
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DAUBER
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DAUBER
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Expired - Lifetime legal-status Critical Current

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    • AHUMAN NECESSITIES
    • A63SPORTS; GAMES; AMUSEMENTS
    • A63HTOYS, e.g. TOPS, DOLLS, HOOPS OR BUILDING BLOCKS
    • A63H33/00Other toys
    • A63H33/008Playhouses, play-tents, big enough for playing inside

Landscapes

  • Inert Electrodes (AREA)
  • Organic Low-Molecular-Weight Compounds And Preparation Thereof (AREA)

Description

JA 99/09 Spielzeughaus
Beschreibung:
5
Die vorliegende Erfindung betrifft ein Spielzeughaus.
Seit Jahrzehnten finden Hütten und Häuser, vorwiegend aus Holz gefertigt, als Spielgeräte oder Spielzeuge für Kinder Verwendung. Es sind sowohl kleine bis kleinste Spielzeughäuser bekannt, etwa in Form von Puppenstuben oder Bauernhöfen, wie auch größere Konstruktionen, die von Kindern zum Spielen im Inneren eines Gebäudes wie auch von außen genutzt werden können.
Diese größeren Spielzeughäuser findet man in verschiedenen Ausführungen und Größen (z. B. klassische Holzhütte, Indianerzelt, Lokomotive, Schiffsnachbau) unter anderem auf Spielplätzen oder in Kindergärten. Aufgrund des erheblichen Raumbedarfs haben größere Spielzeughäuser bislang kaum Eingang in private Haushalte gefunden und auch in öffentlichen Einrichtungen wie Kindergärten wird insbesondere im Innenbereich auf die Aufstellung dieser pädagogisch äußerst wertvollen Spielelemente verzichtet.
Eine Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es, ein Spielzeughaus bereitzustellen, das vielseitig verwendet werden und auch bei größeren Konstruktionen platzsparend aufgestellt und eingesetzt werden kann. Ferner soll ein Verfahren zur Herstellung eines faltbaren Spielzeughauses bereitgestellt werden, bei dem ausgehend von wohlfeilen und allgemein zugänglichen Materialien in einfacher Weise ein individuell gestaltbares Spielgerät geschaffen wird. Das Spielzeughaus soll dabei leicht aufstellbar, sicher in der Benutzung und einfach zusammenfaltbar sein.
Der Raumbedarf des Spielzeughauses soll in zusammengefalteter Form erheblich vermindert sein. In einer besonderen Ausführungsform soll dem Spielzeughaus auch in zusammengefaltetem Zustand eine Spiel- und/oder Nutzfunktion zukommen.
Eine erfindungsgemäße Lösung der genannten Probleme ist in Schutzanspruch angegeben. Zweckmäßige Weiterbildungen ergeben sich aus den Unteransprüchen 2 bis 10.
Die Erfindung betrifft ein Spielzeughaus bestehend im wesentlichen aus einer Frontplatte (1), zwei Seitenwänden (2) und (3) sowie gegebenenfalls einem Rückwandelement (4) und/oder ggf. einem Dachelement (5), dadurch gekennzeichnet, daß sowohl die Seitenwand (2) wie auch die Seitenwand (3) jeweils aus zwei oder mehreren Platten (20) bestehen, die so miteinander verbunden sind, daß die beiden Seitenwände gefaltet werden können.
Die Frontplatte (1) ist dabei auf beiden Seiten durch Verbindungselemente (17) wie z. B. Scharniere, Ösen, Klebebänder oder Schnüre mit den Seitenwänden verbunden. Die Art der Verbindung ist so zu wählen, daß eine Faltung der Seitenwände möglich ist. Dabei ist es vorzugsweise nicht erforderlich, die einzelnen Elemente zu trennen.
Vorzugsweise bestehen die Seitenwand (2) und die Seitenwand (3) jeweils aus bis 10, insbesondere 2 bis 5 Platten (20), die durch Verbindungselemente (17) miteinander verbunden sind. Als Verbindungselemente (17) kommen z. B. Kunststoff- oder Metall-Scharniere in verschiedenen Größen in Frage.
Die Anzahl und Art der Platten (20) für jede der beiden Seitenwände (2) und (3) ist vorzugsweise die gleiche, die Anzahl kann aber auch unterschiedlich sein, beispielsweise, wenn die Breite (e) der Platten (20) unterschiedlich ist oder wenn die beiden Seitenwände (2) und (3) in aufgebautem Zustand nicht die gleiche Länge (d) aufweisen sollen (Haus mit nicht rechteckigem Grundriß).
Damit auch im Inneren des Spielzeughauses gespielt werden kann sowie aus optischen Gründen kann es von Vorteil sein, wenn die Frontplatte (1) eine gegebenenfalls verschließbare Eingangsöffnung (11) aufweist. Die Größe und Form dieser Öffnung ist individuell gestaltbar und hängt von der Art des Spielzeughauses und den übrigen Abmessungen der Konstruktion ab.
Wird beispielsweise die Form einer klassischen Haustür gewählt, kann die Eingangsöffnung (11) ausgesägt und ggf. durch eine bewegliche Holztür oder einen Vorhang (z. B. aus mit Klettband befestigtem Segeltuch) verschlossen werden.
Das Spielzeughaus hat vorzugsweise auch eine oder mehrere Fensteröffnungen. Diese können in der Frontplatte (1) vorgesehen sein oder in den Seitenwänden (2) und/oder (3). Vorzugsweise weist mindestens eine der Platten (20) der Seitenwände eine oder mehrere Fensteröffnungen (25) auf. Die Anzahl, die Anordnung und die Form der Fensteröffnungen ist variabel gestaltbar. In der Praxis hat sich eine Anzahl von 1 bis 15, insbesondere von 2 bis 8 Fensteröffnungen bewährt. Die Fensteröffnungen (25) können in einer besonderen Ausführungsform durch Fensterladen oder Vorhänge (z. B. aus Segeltuch) verschlossen werden.
Die Anbringung von Fensterbrettern an den Fensteröffnungen kann dazu genutzt werden, eine Faltung der Seitenwand im aufgebauten Zustand zu verhindern.
Beispielsweise kann ein Fensterbrett für zwei auf benachbarten Platten befindliche Fensteröffnungen aufgesetzt werden (siehe Fensterkonstruktion in Figur 1), wodurch sich eine Stabilisierung der aufgebauten Konstruktion ergibt (Scharnier zwischen beiden Platten ist arretiert). Dieses Fensterbrett ist in einer besonders bevorzugten Ausführungsform der Erfindung so gebaut, daß es auch als Regalfach (61) für das zusammengefaltete Haus eingesetzt werden kann.
Das Spielzeughaus muß nicht notwendigerweise ein Rückwandelement aufweisen. Es ist beispielsweise denkbar, daß die Seitenwände z. B. an den hintersten Seitenwandplatten (20) direkt an eine Zimmerwand montiert werden oder daß das Haus nach hinten geöffnet bleibt. Es hat sich jedoch als vorteilhaft erwiesen, wenn das Haus ein Rückwandelement (4) aufweist. Dieses kann z. B. aus einer oder mehreren Platten bestehen. Auch die Frontplatte (1) kann aus mehreren Teilen bestehen (z. B. Nut- und Feder-Brettern).
Vorzugsweise werden die Seitenwand (2) und die Seitenwand (3) jeweils durch Verbindungselemente (17), wie z. B. Scharniere, mit dem Rückwandelement (4) verbunden.
Hierdurch ergibt sich eine wesentliche Stabilisierung des Spielzeughauses. An dem Rückwandelement (4) kann eine Dachkonstruktion (5) befestigt werden. Sie kann abnehmbar oder dauerhaft mit dem Rückwandelement (4) verbunden (z. B. verleimt, geschraubt) konstruiert werden. Diese Dachkonstruktion dient zum einen dem optischen Erscheinungsbild des Spielzeughauses (sowohl in aufgebautem wie eingeklapptem Zustand), zum anderen kann sie andere Nutzfunktionen haben (Ablagefläche, Regal, etc.). Die Breite und Tiefe des Dachelementes (5) kann variabel gestaltet werden. Die Breite wird in der Regel auf die Breite (a) der Frontplatte abgestimmt, bzw. ist geringfügig größer (Dachüberstand von z. B. 1 bis 15 cm). Die Tiefe des Dachelementes (5) beträgt typischerweise nur 8 bis 40 cm, kann jedoch auch größer sein, z. B. wenn es sich über das gesamte aufgebaute Spielzeughaus erstrecken soll. Auch eine faltbare Dachkonstruktion (5) ist denkbar.
Das Spielzeughaus kann in verschiedenen Größen gebaut werden.
In einer bevorzugten Ausführungsform weist die Frontplatte (1) eine Breite (a) von 0,1 bis 4,0 m, insbesondere 0,5 bis 2,5 m und eine Gesamthöhe (h) von 0,1 bis 4,0 m, vorzugsweise von 0,5 bis 2,5 m auf, und die Seitenwand (2) und die Seitenwand (3) haben jeweils eine Höhe (b) von 0,1 bis 3,8 m, vorzugsweise von 0,5 bis 2,5 m und eine Gesamtlänge (d) von 0,1 bis 6,0 m, vorzugsweise 0,5 bis 3,0 m.
Das Rückwandelement (4) entspricht in seinen Abmessungen vorzugsweise der Frontplatte (1), jedoch wird auf eine Eingangsöffnung in der Rückwand zumeist verzichtet werden können. Die Abmessungen der Seitenwand (2) entsprechen aus Symmetriegründen vorzugsweise den Abmessungen der Seitenwand (3).
Bevorzugt wird ein Spielzeughaus, bei dem die Frontplatte (1) eine Eingangsöffnung (11) aufweist, bei dem bei den Seitenwänden (2) und /oder (3) mindestens zwei der Platten (20) eine oder mehrere Fensteröffnungen (25) aufweisen, und das ein Rückwandelement (4) aufweist, an dem weitere Einbauten befestigt werden können.
Diese Einbauten können Regalelemente (siehe Ziffern (61) und (62) in Figur 2), ein Tisch (6), Tischstützen (7), Schubladen und andere Elemente sein.
Das Spielzeughaus ist in einer bevorzugten Ausführungsform im wesentlichen aus Holzplatten konstruiert. Es sind jedoch für das Spielzeughaus und seine einzelnen Bestandteile die unterschiedlichsten Materialien einsetzbar.
Neben Holzelementen in allen Variationen (z. B. Platten bzw. Bretter aus europäischen Hölzern (wie Fichte, Kiefer, Buche) oder exotischen Holzarten (z. B. Teak, Pallissander, Yellow Balau), Spanplatten, Pressholz- oder Sperrholzplatten) können beispielsweise auch Metallplatten (z. B. aus Aluminium oder Stahlblech), Kunststoffelemente (z. B. Platten aus Polyacryl, Polypropylen, Polyester oder Polyurethan) oder Verbundwerkstoffe (z. B. Fiberglas oder andere faserverstärkte Bauelemente) zum Einsatz kommen.
Von Vorteil ist es, Materialien mit einem geringen spezifischen Gewicht, großer Haltbarkeit und guter mechanischer Belastbarkeit einzusetzen. Das verwendete Material richtet sich auch nach dem Einsatzort (z. B. für eine Verwendung im Inneren von Gebäuden oder im Garten). Die einzelnen Bestandteile können zusätzlich beschichtet oder lackiert sein oder unbehandelt eingesetzt werden. Bevorzugt werden Materialien aus natürlichen Quellen. Bei unbehandelten Oberflächen kann eine nachträgliche Lackierung und Bemalung des Hauses durch die Kinder erfolgen.
Die Dicke der für die einzelnen Bestandteile des Spielzeughauses verwendeten Platten hängt von der Größe des Hauses, der Art des Materials und der Verwendungsart des Spielzeughauses ab. Für das Spielzeughaus wird vorzugsweise eine Plattendicke von 0,3 bis 5,0 cm, insbesondere von 0,8 bis 4,0 cm, besonders bevorzugt von 1,0 bis 3,0 cm empfohlen. Es kann von Vorteil sein, die Frontplatte (1) und/oder das Rückwandelement (4) in verstärkter Ausführung zu bauen, z. B. durch Verwendung einer größeren Plattendicke und/oder durch Verwendung von Verstärkungselementen (z. B. aufgeleimte Kanthölzer).
Das Spielzeughaus muß nicht aus einem einheitlichen Material hergestellt werden, die Bestandteile können auch aus unterschiedlichen Stoffen bestehen, z. B. können die Frontplatte (1) aus vollwertigem Fichtenholz, die Seitenteile (2) und (3) aus Spanplatten und das Rückwandelement (4) aus Kunststoff gefertigt werden.
Auch ein einzelnes Element des Spielzeughauses, z. B. die Seitenwandplatte, kann aus verschiedenen Materialien bestehen, z. B. aus einem mit Textilien bespannten Holzrahmen. Die Fenster können z. B. auch aus Glas oder Plexiglas bestehen.
Entwickelt wurde ferner ein Verfahren zur Herstellung eines Spielzeughauses, bei dem man die Frontplatte (1), die Platten (20) der Seitenwände sowie ggf. weitere Bestandteile des Hauses aus geeigneten Materialien herstellt. Diese werden ggf. zur Anbringung weiterer Gestaltungs-elemente wie z. B. Eingangsöffnung (11) und Fensteröffnungen (25) und (26) weiteren Fertigungsschritten unterzogen. Anschließend werden die Bestandteile des Spielzeughauses miteinander verbunden, entweder direkt oder durch geeignete Verbindungselemente.
Das erfindungsgemäße Spielzeughaus hat viele Verwendungen. Im Vordergrund steht der Einsatz als pädagogisches Element oder zum Spielen und Gestalten für Kinder. Ferner dient es, insbesondere in zusammengefaltetem Zustand als Regal-, Sekretär- und/oder Ablagesystem.
In den nachfolgenden Figuren werden bestimmte Ausführungsformen der Erfindung graphisch verdeutlicht.
Figur 1 zeigt ein erfindungsgemäßes Spielzeughaus in aufgebautem Zustand mit einer Frontplatte (1) der Breite (a), einer seitlichen Höhe (b) und der Gesamthöhe (h). Die Höhe (c) entspricht der Dachhöhe der Frontplatte (1). In der Mitte der Frontplatte (1) liegt eine Eingangsöffnung (11). Die Frontplatte ist durch ein zusätzliches Verstärkungselement (12) wie z. B. eine Holzlatte mechanisch stabilisiert. An diesem Verstärkungselement (12) können z. B. auch Rollen angebracht werden um das Ausziehen und Einfalten des Spielzeughauses zu erleichtern. Diese Rollen können aber auch an anderen Bestandteilen des Spielzeughauses (z. B. Frontplatte, Seitenteil-Platten oder einem Bodenelement) montiert werden. Diese anderen Bestandteile können ebenfalls Verstärkungselemente (mit oder ohne Rollen) aufweisen.
Die Seitenwand (2) besteht aus vier rechteckigen Platten (20) der Breite (e) und Höhe (b), die durch Verbindungselemente (17), z. B. Scharniere, verbunden sind.
Die Anzahl, Art und Lage der Scharniere kann entsprechend der gewünschten Konstruktion ausgewählt werden. Die Gesamtlänge der Seitenwand (2) beträgt (d). In Figur 1 sind aus zweien dieser Platten (20), nämlich den Platten (22) und (23) jeweils zwei Fensteröffnungen (25) und (26) ausgeschnitten. Die Fensteröffnungen (25) sind dabei quadratisch, die Fensteröffnungen (26) etwa Kreissektor-förmig gestaltet. Die Seitenwand-Platte (24) ist durch Verbindungselemente (17) mit dem Rückwandelement (4) verbunden, welches die gleichen Abmessungen wie die Frontplatte (1) hat. Sowohl das Rückwandelement (4) wie die Frontplatte (1) können in ihrer Form vielfältig gestaltet werden.
10
An dem Rückwandelement (4) können verschiedene Befestigungsvorrichtungen angebracht werden. Das Rückwandelements (4) kann z. B. an einer Gebäudewand fixiert, z. B. festgeschraubt werden.
Das Dachelementes (5) ruht auf dem Rückwandelement (4) und ist mit diesem lösbar oder dauerhaft verbunden. Das Dachelement (5) kann auf einer oder beiden Seiten ein Element (51) aufweisen, das den Einsatz des Daches als Ablage- oder Regalfläche ermöglicht.
Figur 2 zeigt das Spielzeughaus in eingefaltetem, platzsparendem Zustand.
Zwischen der Frontplatte (1) und dem Rückwandelement (4) sind die Seitenwand-Platten (20) wie eine Ziehharmonika eingefaltet. Die Frontplatte (1) wurde unter das Dachelement (5) geschoben, welches auf dem Rückwandelement (4) ruht. Wie in Figur 2 gezeigt, dient das Rückwandelement (4) ferner der Befestigung verschiedener Einbauten, wie z. B der Regalfächer (61) und (62) und der Tischplatte (6). Diese Einbauten schieben sich beim Zusammenfalten des Hauses durch die Eingangsöffnung (11) der Frontplatte (1). Zusätzlich können Riegelelemente oder Bänder das Haus in zusammengefaltetem Zustand fixieren.
Die Regalfächer (61) können in einer besonderen Ausführungsform der Erfindung einfach von der Rückwand (4) abgenommen und als Fensterbretter für die Fensteröffnungen (25) verwendet werden. Sie können dabei eine stabilisierende Funktion auf die gestreckten Seitenwände (2) und (3) ausüben.
Die am Rückwandelement (4) befestigte Tischplatte (6) kann abnehmbar konstruiert sein und kann z. B. durch Tischplattenstützen (7) oder eine Schubladenkonstruktion stabilisiert werden. Die Tischplatte (6) hat vorzugsweise eine Breite, die kleiner (z. B. 0,5 bis 5 cm) als die Breite der Eingangsöffnung ist, damit sie nicht beim Einfalten des Hauses abgebaut werden muß. Die Breite der Tischplatte (6) beträgt vorzugsweise von 20 bis 160 cm, insbesondere von 30 bis 90 cm.
Die Regalfächer (61) und (62) haben vorzugsweise die gleiche Breite wie die Tischplatte (6). Die Länge der Tischplatte ist variabel gestaltbar, z. B. von 15 bis 120 cm, insbesondere von 25 bis 80 cm. Es kann aus Kostengründen sinnvoll sein, die Tischplatte (6) aus dem Ausschnitt für die Eingangsöffnung (11) der Frontplatte (1) zu fertigen.
Figur 3 zeigt die Seitenwand (2) des Spielzeughauses in halb-gefaltetem Zustand. Die Ziehharmonika-artige Faltung der einzelnen Seitenwand-Platten (20) zwischen der Frontplatte (1) und dem Rückwandelement (4) wird gut sichtbar. Auch die Scharniere als Verbindungselemente (17) und die Fensteröffnungen (25) und (26) sind gezeigt.
Die Erfindung wird durch die nachfolgenden Beispiele näher erläutert. Beispiel 1
Herstellung der Einzelteile eines Spielzeughauses 25
Aus gehobelten Fichtenholzplatten der Dicke 1,8 cm werden mit einer geeigneten Säge folgende Bestandteile des Spielzeughauses ausgeschnitten:
A) Frontplatte (1) in der in Figur 1 dargestellten Ausführungsform, wobei die Breite (a) 121 cm beträgt, die seitliche Höhe (b) 100 cm und die Gesamthöhe (h) 140 cm. Aus der Mitte der Frontplatte wird eine Eingangsöffnung (11) der Breite 50 cm und Höhe (maximale Höhe) 108 cm ausgesägt.
B) Insgesamt 8 rechteckige Platten (20) der Breite 30 cm und Höhe 100 cm. Aus 4 dieser Platten werden jeweils zwei Fensteröffnungen (25) und (26) ausgeschnitten. Die Fensteröffnungen (25) haben dabei eine Breite und Höhe von 24 cm und sind wie in Figur 1 dargestellt angeordnet. Die Fensteröffnungen (26) wurden etwa Kreissektor-förmig gestaltet, wobei die Breite ebenfalls 24 cm beträgt. Sie wurden, wie in Figur 1 dargestellt, über den Fensteröffnungen (25) angebracht. Die ausgesägten Holzteile können zur Gestaltung der an der Rückwand (4) zu befestigenden Einbauten (z. B. als Regalfächer) verwendet werden.
C) Ein Rückwandelement (4) mit zu der Frontplatte (1) entsprechenden Abmessungen, jedoch ohne Eingangsöffnung. Das Rückwandelement (4) kann, wie auch die Frontplatte (1), in verstärkter Ausführung gebaut werden, z. B. dadurch, daß diese Elemente als vollständige oder partielle Doppelplatte (mit einer Dicke von z. B. 2x1,8 cm) konstruiert werden. An dem Rückwandelement (4) können das Dachelement (5) und weitere Einbauten (wie Regalfächern (61,62), einer Tischplatte (6) etc.) fixiert werden.
D) Ein Dachelement (5) bestehend im wesentlichen aus zwei Giebelelementen wie in Figur 2 gezeigt. Diese Bretter haben eine Breite von 15 cm und eine Länge von cm. An beiden äußeren Enden des Giebels wurden Holzelemente (51) angebracht, die kreissektor-förmig mir einer Breite von 15 cm ausgestaltet wurden. Diese Elemente ermöglichen eine Nutzung des Dachelements (5) als Regal für z. B. Bücher.
E) Als weitere Gestaltungselemente wurden eine Tischplatte (6) mit der in Figur 2 gezeigten Form der Breite 49 cm und der maximalen Länge 40 cm, sowie die als Regalfächer konzipierten Einbauelemente (61) und (62) der Breite 49 cm sowie die Tischplattenstützen (7) ausgesägt. Die Regalfächer (61) wurden dabei so konstruiert, daß sie auch als Fensterbretter für jeweils zweu nebeneinander liegende Fensteröffnungen aufgesetzt werden können.
Beispiel 2
Zusammenbau des Spielzeughauses
IU · · · · ····· &phgr; &phgr;·· &phgr;&phgr;&phgr;
Nachdem die Einzelbestandteile des Spielzeughauses hergestellt wurden, wurden sie so zusammengesetzt, daß das in Figur 1 gezeigte Haus entstand. Dazu wurde die Frontplatte (1) auf beiden Seiten mit jeweils drei Stahlscharnieren (6,5 cm, Befestigung durch 2 &khgr; drei Schrauben) ausgestattet. Die Scharniere wurden dabei im Abstand 25 cm, 50 cm und 75 cm vom Boden angebracht.
Durch die Scharniere als Verbindungselemente (17) konnte die Frontplatte (1) auf beiden Seiten mit den Platten (20) verbunden werden. Die weiteren Seitenplatten werden entsprechend so mit jeweils drei Scharnieren an der nächsten Platte (20) befestigt, daß die Seitenwände nach dem Prinzip einer Ziehharmonika gefaltet werden können. Dieses kann dadurch erreicht werden, daß die Verbindungselemente (17) entsprechend versetzt montiert werden.
Die beiden hinteren Seitenteil-Platten, in Figur 1 mit (24) bezeichnet, werden mit jeweils drei Scharnieren (Metall; 6,5 cm) als Verbindungselemente (17) an dem Rückwandelement (4) befestigt. Auf dem Rückwandelement (4) wird das Dachelement (5) aufgesetzt und befestigt (z. B. verleimt, genagelt oder verschraubt).
Am Giebel des Dachelements (5) wird eine etwa 130 cm lange Schnur (oder auch z.
B. Bindfaden, Wäscheleine oder Draht) lösbar befestigt, die auch am Giebel (höchsten Punkt) der Frontplatte (1) befestigt werden kann.
In aufgebautem Zustand des Spielzeughauses wird dann ein zuvor zurechtgeschnittenes Segeltuch (z. B. aus festem Leinenstoff) der Abmessungen: Länge 160 cm und Breite 120 cm über die gespannte Giebelschnur gelegt, wodurch eine komplette Überdachung des Spielzeughauses erreicht wird. Das Stoffdach kann durch Haken und Ösen, durch Klettverschlüsse oder entsprechende Vorrichtungen an der Frontplatte (1), den Seitenwänden (2) und (3), dem Dachelement (5) und/oder dem Rückwandelement (4) befestigt werden. Je nach Konstruktion des Stoffdachs (Stoffdicke, Art der Fixierung, etc.) kann es von Vorteil sein, das Stoffdach vor dem Zusammenfalten des Hauses vollständig abzunehmen. Das Dach kann auch in regenfester Weise konstruiert werden.
Beispiel 3
Aufbau des Spielzeughauses
Das von Kinderhand mit bunten Farben angestrichene Spielzeughaus läßt sich in wenigen Handgriffen zusammenfalten und ausziehen. Im aufgebauten Zustand stehen innen rund 1,4 Quadratmeter überdachte Spielfläche zur Verfügung. Die mit Spielsachen und Büchern bestückten Ein- bzw. Aufbauten (z. B. als Kaufmannsladen gestaltet) sowie der Tisch müssen nicht leergeräumt werden, wenn das Haus zusammengefaltet werden soll. In gefaltetem und an der Zimmerwand durch Riegel fixiertem Zustand ist das Spielzeughaus noch immer ein attraktives Dekorationsobjekt für das Kinderzimmer, dem geringer Raumbedarf aber zahlreiche Nutzfunktionen zukommen.

Claims (10)

Schutzansprüche
1) Spielzeughaus bestehend im wesentlichen aus einer Frontplatte (1), zwei Seitenwänden (2 und 3) sowie ggf. einem Rückwandelement (4) und/oder ggf. einem Dachelement (5), dadurch gekennzeichnet, daß sowohl die Seitenwand (2) wie auch die Seitenwand (3) jeweils aus zwei oder mehreren Platten (20) bestehen, die so miteinander verbunden sind, daß die beiden Seitenwände gefaltet werden können.
2) Spielzeughaus gemäß Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Frontplatte (1) auf beiden Seiten durch Verbindungselemente (17) mit den Seitenwänden verbunden ist, und die Seitenwand (2) und die Seitenwand (3) jeweils aus 2 bis 10 Platten bestehen, die durch Verbindungselemente (17) miteinander verbunden sind.
3) Spielzeughaus gemäß Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Frontplatte (1) eine ggf. verschließbare Eingangsöffnung (11) aufweist.
4) Spielzeughaus gemäß einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß mindestens eine der Platten (20) der Seitenwände eine oder mehrere Fensteröffnungen (25) aufweist.
5) Spielzeughaus gemäß einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Seitenwand (2) und die Seitenwand (3) jeweils durch Verbindungselemente (17) mit einem Rückwandelement (4) verbunden sind.
6) Spielzeughaus gemäß einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß es ein mit den Seitenwänden verbundenes Rückwandelement (4) und eine an dem Rückwandelement (4) befestigte Dachkonstruktion (5) aufweist.
7) Spielzeughaus gemäß einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß die Frontplatte (1) eine Breite (a) von 0,1 bis 4,0 m sowie eine Gesamthöhe (h) von 0,1 bis 4,0 m aufweist, und die Seitenwand (2) und die Seitenwand (3) jeweils eine Höhe (b) von 0,1 bis 3,8 m sowie eine Gesamtlänge (d) von 0,1 bis 6,0 m aufweisen.
8) Spielzeughaus gemäß einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß es ein Rückwandelement (4) aufweist, das im wesentlichen den Abmessungen der Frontplatte (1) entspricht, und daß die Abmessungen der Seitenwand (2) den Abmessungen der Seitenwand (3) entsprechen.
9) Spielzeughaus gemäß einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß die Frontplatte (1) eine Eingangsöffnung (11) aufweist, daß bei den Seitenwänden (2) und (3) mindestens zwei der Platten (20) eine oder mehrere Fensteröffnungen (25) aufweisen, und daß das Haus ein Rückwandelement (4) aufweist, an dem weitere Einbauten befestigt werden können.
10) Spielzeughaus gemäß einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß es im wesentlichen aus Holzplatten konstruiert ist.
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