DE29905694U1 - Bekleidungsstück mit Tasche - Google Patents
Bekleidungsstück mit TascheInfo
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- A41D—OUTERWEAR; PROTECTIVE GARMENTS; ACCESSORIES
- A41D27/00—Details of garments or of their making
- A41D27/20—Pockets; Making or setting-in pockets
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Description
Bekleidungsstück mit Tasche
Beschreibung
Die Neuerung bezieht sich auf ein Bekleidungsstück mit einer Tasche aus textilem Material zur Aufnahme von Gegenständen
und/oder der Hände des Trägers.
Üblicherweise werden Bekleidungsstücks, insbesondere Oberbekleidungsstücke, wie Jacken, Mantel, Blousons usw.
sowie Trikots im Sportbekleidungsbereich mit einer oder mehreren Taschen zur Aufnahme von Gegenständen versehen.
Diese Taschen sind entweder auf das jeweilige Bekleidungsstück aufgenäht oder auf die Innenseite des Bekleidungsstückes
eingenäht. Solche Taschen sind durch schlitzartige Öffnungen von außen zugänglich.
Oftmals sind die schlitzartigen Öffnungen an den Seitennähten der Hüftseiten des Bekleidungsstückes ausgebildet.
In diese Taschen werden Gegenstände oder auch die Hände des Trägers des Bekleidungsstückes eingesteckt. Bei Bekleidungsstücken,
die wenigstens zwei Taschen aufweisen, ist jeder der Taschen für sich separat ausgebildet und
für darin zu aufzubewahrende Gegenstände zugänglich. Die Taschen bestehen in der Regel aus dem gleichen Material
&Ggr;&Ggr;&bgr;·!.
wie das Bekleidungsstück selbst oder werden durch das Innenfuttermaterial
des Bekleidungsstückes gebildet.
Häufig weisen Trikots, beispielsweise bei Radsportlern, Taschen auf, die auf der Rückenseite des Trikots in Höhe
der Hüfte bzw. des Gesäßes aufgebracht sind, damit der Träger mitgeführte Gegenstände in greifbarer Körpernähe
unterbringen kann.
Beim Vorsehen von zwei getrennten Taschen am Bekleidungsstück wird beim Einstecken der Hände des Träger in die
Tasche zum Zwecke des Wärmens z.B. bei kühler Witterung
häufig keine ausreichende Wärmewirkung zum Erwärmen der Hände erzielt, was vom Träger als lästig empfunden wird.
Oftmals transportiert der Träger des Bekleidungsstückes größere Gegenstände und hat nur eine Hand frei. Der aus
der Tasche des Bekleidungsstückes zu entnehmende Gegenstand befindet sich aber in der der freien Hand abgewandten
Tasche. Dadurch ist es für den Träger des Bekleidungsstückes schwierig, den Gegenstand zu entnehmen. Darüber
hinaus muß der Träger des Bekleidungsstückes immer die jeweilige Hand frei haben, um einen Gegenstand in die
zugehörige Tasche zu stecken oder aus der zugehörigen Tasche herauszunehmen.
Es ist Aufgabe der Neuerung, ein Bekleidungsstück der eingangs genannten Art zur Verfügung zu stellen, das
durch eine neuartige Tasche die Aufnahme von Gegenständen oder die Hände des Trägers ermöglicht, wobei die Tasche
von mehreren Seiten zugänglich sein soll und eine erhöhte Wärmewirkung erzielt.
Neuerungsgemäß wird die Aufgabe dadurch gelöst, daß sich eine tunnelförmige Tasche von einer Hüftseite zur anderen
Hüftseite des Bekleidungsstückes erstreckt, wobei die Enden der tunnelförmige Tasche jeweils in eine an jeder
Hüftseite des Bekleidungsstückes ausgebildete schlitzartige Öffnung münden. Diese tunnelförmige Tasche ist aufgrund
dessen, daß diese quasi durchgängig wie ein Schlauch gestaltet ist, über die schlitzartigen Öffnungen
von jeder Seite, also von der rechten und der linken Seite des Bekleidungsstückes zugänglich. Gegenstände können
von jeder Seite in die tunnelförmige Tasche eingesteckt oder aus dieser herausgenommen werden. Ein besonderer
Vorteil der Neuerung liegt darin, daß der Träger des Bekleidungsstückes jede Hand über die entsprechende
schlitzartige Öffnung in die tunnelförmige Tasche stecken kann, so daß sich die eingeschobenen Hände in der tunnelförmigen
Tasche gegenseitig berühren können. Dadurch wird eine erhöhte Wärmewirkung zum Erwärmen der Hände bei kühlen
Witterungsbedingungen erzielt. Dies empfindet der Träger des Bekleidungsstückes als besonders angenehm.
Nach einer Weiterbildung des neuerungsgemäßen Bekleidungsstückes ist die tunnelförmige Tasche auf der Innenseite
der Brustseite des Bekleidungsstückes angeordnet. Die Anbringung der tunnelförmigen Tasche auf diese Weise
ist die für den Träger des Bekleidungsstückes angenehmste Art, die aufzubewahrenden Gegenstände oder seine Hände in
die tunnelförmige Tasche zu stecken. Alternativ dazu kann
die tunnelförmige Tasche auf der Außenseite der Brustseite des Bekleidungsstückes angeordnet sein. Durch modifizierte
Gestaltung der tunnelförmigen Tasche bewirkt diese zusätzlich einen modischen Effekt am Bekleidungsstück.
Darüber hinaus ist es auch möglich, die tunnelförmige Tasche auf der Außenseite der Rückenseite des Bekleidungsstückes
anzuordnen. Diese Ausführungsform der Anbringung der tunnelförmigen Tasche ist besonders für Sportler, wie
beispielsweise Radsportler geeignet, die während der Ausübung des Sportes mitgeführte Gegenstände in der tunnelförmigen
Tasche des Trikots verstauen wollen. Durch die nach vorn geneigte Haltung des Oberkörpers des Trägers
des Trikots erfolgt keine unangenehme Druckausübung auf die Bauseite, da sich die tunnelförmige Tasche auf der
Rückenseite des Trikots befindet und dort nicht störend wirkt.
Gegebenenfalls kann die tunnelförmige Tasche auf der Innenseite der Rückenseite des Bekleidungsstückes angeordnet
werden, wobei der Zugang zur tunnelförmigen Tasche über die schlitzartigen Öffnungen im Bekleidungsstück an
den Enden der tunnelförmigen Tasche ausgebildet sind.
Falls erforderlich, kann die tunnelförmige Tasche in mindestens zwei Bereiche unterteilt sein, die durch eine
Naht voneinander getrennt sind.
Nach einer weiteren vorteilhaften Ausbildung der Neuerung
ist die tunnelförmige Tasche zumindest an ihren Enden
entlang der schlitzartigen Öffnungen am Bekleidungsstück vernäht. Das Vernähen der tunnelförmigen Tasche im Bereich
der schlitzartigen Öffnungen des Bekleidungsstückes ist die geeignetes und einfachste Form der Herstellung
eines solchen Bekleidungsstückes, die keinen größeren Aufwand erfordert.
Um zu ermöglichen, daß die tunnelförmige Tasche nur in
bestimmten Anwendungsfällen am Bekleidungsstück vorgesehen ist, wird dem Träger des Bekleidungsstückes die Möglichkeit
eingeräumt, die tunnelförmige Tasche nur bei Bedarf am Bekleidungsstück anzubringen. Vorteilhafterweise
ist sonach die tunnelförmige Tasche zumindest an ihren Enden entlang der schlitzartigen Öffnungen des Bekleidungsstückes
mittels eines Klettverschlusses am Bekleidungsstück befestigt. Gemäß einer alternativen Variante
zur Anbringung bzw. zum Austausch der tunnelförmigen Tasche ist vorgesehen, daß die tunnelförmige Tasche zumindest
an ihren Enden entlang der schlitzartigen Öffnungen des Bekleidungsstückes mittels einer Haken-Ösen-Verbindung
oder einer Druckknopf-Verbindung am Bekleidungsstück befestigt ist. Darüber hinaus kann die tunnelförmige
Tasche mittels Reißverschluß am Bekleidungsstück befestigt werden. Somit kann die tunnelförmige Tasche auf
einfache Art im Bedarfsfall mit dem Bekleidungsstück verbunden oder von diesem getrennt werden.
Soweit das Bekleidungsstück über Seitennähte an den Hüftseiten verfügt sind zweckmäßigerweise die schlitzartigen
Öffnungen zur Aufnahme der tunnelförmigen Tasche jeweils
an einer Seitennaht des Bekleidungsstückes eingebracht.
Bevorzugt besteht die tunnelförmige Tasche aus einem Trikotstoff-Material.
Besonders geeignet für die tunnelförmige Tasche des Bekleidungsstückes sind wärmespeichernde
Baumwoll-Materialien, Velours oder auch Kunstfaser-Materialien
sowie Kombinationen dieser Materialien.
Es versteht sich, daß die vorstehend genannten und nachstehend noch zu erläuternden Merkmale nicht nur in der
jeweils angegebenen Kombination, sondern auch in anderen Kombinationen oder in Alleinstellung verwendbar sind, ohne
den Rahmen der vorliegenden Neuerung zu verlassen.
Der der Neuerung zugrunde liegende Gedanke wird in der nachfolgenden Beschreibung anhand eines Ausführungsbeispieles,
das in der Zeichnung dargestellt ist, näher beschrieben. Es zeigt:
Fig. 1 ein neuerungsgemäßes Bekleidungsstück mit Sicht auf die Brustseite und
Fig. 2 ein neuerungsgemäßes Bekleidungsstück mit Sicht auf die Rückenseite.
Das Bekleidungsstück 1 nach den Fig. 1 und 2 ist als Trikot, Freizeitjacke, Blouson oder dergleichen ausgebildet,
Dieses Bekleidungsstück 1 weist einen Kragen 2 sowie einen rechten Ärmel 3 und einen linken Arme! 4 auf. An der
Brustseite 5 des Bekleidungsstückes 1 ist eine Reißverschluß 6 angebracht. An der rechten Hüftseite 7 und an
der linken Hüftseite 8 befindet sich jeweils eine Seitennaht 9 und 10, welche die Brustseite 6 und die Rückenseite
11 des Bekleidungsstückes 1 miteinander verbinden.
Weiterhin ist an den Seitennähten 9 und 10 jeweils eine schlitzartige Öffnung 12 und 13 ausgebildet.
Bei der Ausfuhrungsform des Bekleidungsstückes 1 nach
Fig. 1 ist an der Innenseite der Brustseite 5 eine tunnelförmige Tasche 14 angebracht. Diese tunnelförmige Tasche
14 ist schlauchartig ausgebildet und im Bereich der schlitzartigen Öffnungen 12 und 13 um diese herum vernäht.
Sie erstreckt sich somit schlauchartig von einer Hüftseite 7 zur anderen Hüftseite 8 des Bekleidungsstükkes
1. Durch die schlitzartigen Öffnungen 12 und 13 in den Seitennähten 9 und 10 der Hüftseiten 7 und 8 können
aufzubewahrende Gegenstände oder die Hände des Trägers
des Bekleidungsstückes 1 eingeschoben werden.
Das in Fig. 2 gezeigte Bekleidungsstück 1 ist beispielsweise das Trikot eines Radsportlers. Hierbei ist die tunnel
förmige Tasche 14 auf die Rückenseite 12 des Bekleidungsstückes 1 angeordnet. Die tunnelförmige Tasche 14
ist über die schlitzartigen Öffnungen 12 und 13 der Hüftseiten 7 und 8 des Bekleidungsstückes 1 zugänglich.
Schutzansprüche
1. Bekleidungsstück mit einer Tasche aus textilem Material
zur Aufnahme von Gegenständen und/oder der Hände des Trägers, dadurch gekennzeichnet, daß sich eine
tunnelförmige Tasche (14) von einer Hüftseite (7) zur anderen Hüftseite (8) des Bekleidungsstückes (1)
erstreckt, wobei die Enden der tunnelförmige Tasche (14) jeweils in eine an jeder Hüftseite (7, 8) des
Bekleidungsstückes (1) ausgebildete schlitzartige Öffnung (12, 13) münden.
2. Bekleidungsstück nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die tunnelförmige Tasche (14) auf der
Innenseite der Brustseite (5) des Bekleidungsstückes (1) angeordnet ist.
3. Bekleidungsstück nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die tunnelförmige Tasche (14) auf der
Außenseite der Brustseite (5) des Bekleidungsstückes
(1) angeordnet ist.
4. Bekleidungsstück Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,
daß die tunnelförmige Tasche (14) auf der Außenseite der Rückenseite (11) des Bekleidungsstückes (1) angeordnet
ist.
5. Bekleidungsstück nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die tunnelförmige Tasche (14) auf der
Claims (1)
- Innenseite der Rückenseite (11) des Bekleidungsstükkes (1) angeordnet ist.6. Bekleidungsstück nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß die tunnelförmige Tasche(14) in mindestens zwei Bereiche unterteilt ist, die durch eine Naht voneinander getrennt sind.7. Bekleidungsstück nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß die tunnelförmige Tasche(14) zumindest an ihren Enden entlang der schlitzartigen Öffnungen (12, 13) am Bekleidungsstück (1) vernäht ist.8. Bekleidungsstück nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß die tunnelförmige Tasche(14) zumindest an ihren Enden entlang der schlitzartigen Öffnungen (12, 13) des Bekleidungsstückes (1) mittels eines Klettverschlusses am Bekleidungsstück(1) befestigt ist.9. Bekleidungsstück nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß die tunnelförmige Tasche(14) zumindest an ihren Enden entlang der schlitzartigen Öffnungen (12, 13) des Bekleidungsstückes (1) mittels einer Haken-Ösen-Verbindung oder einer Druckknopf-Verbindung am Bekleidungsstück (1) befestigt ist.10. Bekleidungsstück nach einem der Ansprüche 1 bis 6,• ·t »• »·dadurch gekennzeichnet, daß die tunnelförmige Tasche (14) zumindest an ihren Enden entlang der schlitzartigen Öffnungen (12, 13) des Bekleidungsstückes (1) mittels eines Reißverschlusses am Bekleidungsstück (1) befestigt ist.11. Bekleidungsstück nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, daß die schlitzartigen Öffnungen (12, 13) zur Aufnahme der tunnelförmigen Tasche (14) jeweils an einer Seitennaht (9, 10) des Bekleidungsstückes (1) eingebracht sind.12. Bekleidungsstück nach einem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet, daß die tunnelförmige Tasche(14) vorzugsweise aus einem Trikotstoff-Material besteht.
Priority Applications (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE29905694U DE29905694U1 (de) | 1999-03-27 | 1999-03-27 | Bekleidungsstück mit Tasche |
Applications Claiming Priority (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE29905694U DE29905694U1 (de) | 1999-03-27 | 1999-03-27 | Bekleidungsstück mit Tasche |
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|---|---|
| DE29905694U1 true DE29905694U1 (de) | 1999-06-17 |
Family
ID=8071523
Family Applications (1)
| Application Number | Title | Priority Date | Filing Date |
|---|---|---|---|
| DE29905694U Expired - Lifetime DE29905694U1 (de) | 1999-03-27 | 1999-03-27 | Bekleidungsstück mit Tasche |
Country Status (1)
| Country | Link |
|---|---|
| DE (1) | DE29905694U1 (de) |
Cited By (1)
| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
|---|---|---|---|---|
| RU2410994C2 (ru) * | 2005-11-23 | 2011-02-10 | Еун Хее КИМ | Жакет с теплым карманом |
-
1999
- 1999-03-27 DE DE29905694U patent/DE29905694U1/de not_active Expired - Lifetime
Cited By (1)
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|---|---|---|---|---|
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