DE29904809U1 - Elektromotor mit Flüssigkeitskühlung - Google Patents
Elektromotor mit FlüssigkeitskühlungInfo
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Description
12200.9-L1127-58-He 12.03.1999
Anmelder: Herr Heinrich Landert
Am Fasnachtsbuck 24
CH-8180Bülach
Am Fasnachtsbuck 24
CH-8180Bülach
Die Neuerung betrifft einen Elektromotor mit Flüssigkeitskühlung gemäß dem Oberbegriff des Hauptanspruchs 1.
Derartige Elektromotoren mit Flüssigkeitskühlung Rotor, Stator und Gehäuse sind zahlreich am Markt vertreten und haben gegenüber den Elektromotoren mit Luftkühlung mittels Ventilator den Vorteil, daß die flüssigkeitsgekühlten Elektromotoren einen niedrigen Geräuschpegel aufweisen, kaum Wärmeabstrahlung an die unmittelbare Umgebung mit sich ziehen, platzsparend sind, und relativ unabhängig von den Umgebungsbedingungen eingesetzt werden können. Auch ist es bekannt unterschiedliche Kühlmedien zu verwenden, wie beispielsweise Wasser oder Öl.
Mit der DE 196 24 519 A1 ist eine elektrische Maschine mit Flüssigkeitskühlung bekannt geworden, vorzugsweise für einen Generator oder einen Motor für ein Kraftfahrzeug, mit einem Ständer und einem Rotor, sowie mit mindestens einem
Hausanschrift: Rennerle 10 D-88131 Lindau
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flüssigkeitsgekühlten Gehäuse, wobei das Gehäuse aus einem Innenteil und einem dieses ummantelten Gehäuseaußenteil besteht und das Gehäuseinnenteil ein System von mäanderförmig verlaufenden Kühlkanälen aufweist, die einen Großteil der Außenfläche des Gehäuseinnenteils bedecken.
Nachteil bei dieser Ausführungsform ist, daß für das Gehäuse zwei Bauteile benötigt werden, wodurch das Volumen und das Gewicht der elektrischen Maschine erhöht werden und zudem zusätzliche Abdichtungsprobleme entstehen. Zudem bewirkt der meanderförmig verlaufende Kühlkanal im Gehäuseinnenteil einen erhöhten Konstruktions-, Fertigungs- und Montageaufwand.
Mit der DE 196 27 029 A1 ist eine elektrische Maschine mit einer in der Gehäusewand des Ständergehäuses eingeschlossenen Kühlrohrschlange bekannt geworden, wobei die Kühlrohrschlagen in den Ecken der Gehäusewand parallel zur Achse des Gehäuses verlaufen und die Rohrverbindungen in den Eckenbereichen der jeweiligen Stirnseite der Gehäusewand vorgesehen sind.
Nachteil dieser Neuerung ist, daß durch das Vorfertigen der Kühlrohrschlange und das Eingießen in das Gehäuse ebenfalls ein erhöhter Fertigungs- und Montageaufwand entsteht und zusätzlich dazu eine ideale Wärmeabfuhr nicht möglich ist, da die Kühlrohrschlangen lediglich in den Ecken des Gehäuses axial zum Gehäuse verlaufen und lediglich an der Stirnseite der Gehäusewand parallel zu dieser Stirnseite verlaufen. Es ist also keine vollständige Überdeckung der wärmeabführenden Elemente mit dem Gehäuse vorgesehen, wodurch kein optimaler Kühl-Wirkungsgrad entsteht.
Weiterer Nachteil dieser Neuerung ist, daß durch die Einbringung der Kühlrohrschlangen in den Ecken des Gehäuses und in den Stirnseiten des Gehäuses das Bauvolumen dieser elektrischen Maschine erheblich vergrößert wird. Auch ist das Gewicht entsprechend hoch, da zusätzliches Material in Form der Kühlrohrschlangen in das Gerät miteingebracht wird.
Die Kühlung der Flansche, welche in der Nähe der Lager des Rotors liegen, ist ebenfalls unzureichend, da die Umlenkung der Kühlflüssigkeit nicht im Gehäuse selbst stattfindet, sondern eben in den Kühlrohrschlangen, welche ein Stück vor den jeweiligen Gehäusestirnseiten liegen.
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Mit der EP O 151582 ist eine Flüssigkeitskühlung für einen für hohe Drehzahlen ausgelegten Elektromotor bekannt geworden, wobei das Kühlmittel dort über sehr komplex geführte Kühlkanäle durch den Elektromotor geführt wird.
Hier wird das Kühlmittel durch und über einige wärmeproduzierenden Bauteile geleitet, u.a. auch durch Stator, Rotor, die Lager selbst, den Wellenzapfen und entlang der Rotor-Lager aufnehmenden Stirnseiten-Innenoberflächen und der Wandung der Stirnseiten, jedoch nicht durch die Gehäusewandung selbst hindurch und nicht durch die Wandung der Stirnseiten. Es ist lediglich ein raialer Einlaßkanal durch die Gehäusewand und einige wenige schräg durch die Wandung des Abtriebsflansches verlaufende Auslaßkanäle vorgesehen.
Nachteil bei dieser Neuerung ist eine sehr aufwendige Konstruktion durch die sehr komplex geführte Kühlkanäle und somit liegt dort eine sehr teure Ausführungsform zugrunde, mit hohem Gewicht und hohen Außenmassen, sowie hoher Störanfälligkeit und problematischer Abdichtung.
Aufgabe der vorliegenden Neuerung ist, einen Elektromotor mit Flüssigkeitskühlung der eingangs genannten Art so weiterzubilden, daß eine erhebliche Verbilligung durch eine einfache Konstruktion mit wenigen Bauteilen erreicht wird, sowie mit geringem Gewicht und geringem Volumen pro Leistungseinheit und eine einfache Abdichtung des Kühlmediums gegenüber den restlichen Geräteteilen und der Umgebung gewährleistet ist. Auch soll eine höhere Robustheit des wassergekühlten Elektromotors gewährleistet werden und die sonstigen Vorteile, wie bei den Elektromotoren mit Flüssigkeitskühlung des Standes der Technik erhalten bleiben, nämlich niedriger Geräuschpegel, kaum Wärmeabstrahlung an die Umgebung, Einsatz auch bei schwierigsten Umgebungsbedingungen, wie Staub, Wärme oder Kälte und bei Einsatz von verschiedenartigen Kühlmedien, wie Wasser oder Öl.
Zur Lösung der oben genannten Aufgaben, dient die technische Lehre des Hauptanspruchs 1.
Wesentliches Merkmal hierbei ist, daß der vollständige Kühlkanal in der Wandung des Gehäuses und den beiden Flanschen, welche das Gehäuse an den beiden Stirnseiten verschließen, gebildet wird.
Dies bietet den Vorteil, daß keine zusätzlichen Elemente wie Kühlrohrschlagen mit in das Gerät eingebracht werden müssen, da ja die Kühlkanäle in der Gehäusewandung selbst eingebracht sind bzw. in den stirnseitigen Flanschen.
Ein weiterer Vorteil dieser neuerungsgemäßen Kühlkanäle ist, daß diese relativ leicht herzustellen sind, da diese in einem Stranggußverfahren in des Gehäuse eingebracht werden, vorzugsweise in einem Aluminiumstrangpressverfahren. In das Gehäuse müssen also nicht durch nachträgliche spanabhebende Fertigungsverfahren, wie Fräsen oder Bohren die Kühlkanäle eingebracht werden, sondern diese werden also mit der Fertigung des Gehäuses selbst innerhalb eines Aluminiumstrangpressverfahrens mit eingebracht. Somit entfallen auch sämtliche nach bearbeitenden Verfahren wie Entgraten oder Nachreinigen (Beseitigung der Bohr- und Fräsemulsionen) und dadurch werden wiederum die Herstellungskosten stark erniedrigt.
Das Einbringen der entsprechenden Umleitungsschlitze bzw. Ein- und Auslaßschlitze der Kühlkanäle geschieht entweder über einen spanabhebenden Prozeß, wie beispielsweise Fräsen oder Bohren oder aber vorzugsweise bei der Fertigung der beiden stirnseitigen Flansche, wenn diese z.B. in einem Gußverfahren hergestellt wurden.
Je nach abzuführender Wärme bzw. nach Leistung des flüssigkeitsgekühlten Elektromotors sind die Kühlkanäle dementsprechend dimensioniert und die Anzahl entsprechend bemessen. Bei einem Elektromotor mit hoher Leistung, der auch eine höhere Wärmeabstrahlung besitzt, sind natürlich mehr Kühlkanäle und mehr Umleitungsschlitze vorgesehen, wie bei einem wassergekühlten Elektromotor mit geringerer Leistung. Auch kann eine günstigere Wärmeabfuhr durch entsprechend größerer Dimensionierung der Kühlkanäle stattfinden und auch die Durchsatzmenge des Kühlmediums spielt dort eine Rolle.
Die Neuerung soll aber dahingehend nicht eingeschränkt werden, ob die neuerungsgemäße Kühlung mit den Kühlkanälen im Gehäuse und in den Flanschwandungen für einen Elektromotor mit geringerer Leistung eingesetzt wird, oder aber wenn ein Elektromotor mit sehr hoher Leistung eingesetzt wird.
Im Gehäuseteil selbst sind die Kühlkanäle innerhalb der Zylinderwand des Gehäuses im wesentlichen parallel zur Achse des Gehäuses geführt und sind vorzugsweise auf einem Umkreis um die der Achse des zylindrischen Gehäuses
angeordnet. Die Kühlkanäle können im Querschnitt eine kreisrunde Form, ovale Form, eine gerade Langlochform oder aber eine Form eines auf dem Umkreis liegenden kreisförmigen Langloches haben.
Bevorzugt wird aus Kosten- und Fertigungsgründen, daß der Querschnitt der Kühlkanäle eine gerade Langlochform besitzt, zumindest in der Gehäusewandung.
In den jeweiligen Flanschen, welche an den Stirnseiten des Gehäuses festgemacht sind, sind die Kühlkanäle vorzugsweise auf einem Umkreis angeordnet und haben dort eine gekrümmte Langlochform.
In den jeweiligen Flanschen, welche an den Stirnseiten des Gehäuses festgemacht sind, sind die Kühlkanäle vorzugsweise auf einem Umkreis angeordnet und haben dort eine gekrümmte Langlochform.
Zur Befestigung der die jeweilige Gehäusestirnwand abschließenden Flansche sind entsprechende Bohrungen in den Stirnseiten des Gehäuses vorgesehen, welche zwischen den Kühlkanälen liegen. Die entsprechenden deckungsgleichen Bohrungen in den Flanschen sind als Durchgangslöcher ausgebildet und es ist bevorzugt, daß durch diese Durchgangslöcher der Flansche Schrauben durchgesteckt werden und in entsprechende Gewindelöcher in der Stirnseite des Gehäuses eingeschraubt werden. Dazwischen liegt eine entsprechende Abdichtung, vorzugsweise eine Flachdichtung mit etwa der gleichen Ringform, wie die Stirnseite des Gehäuses.
Die Umlenkung des Kühlmittels erfolgt also nicht vor den jeweiligen Flanschen, wie beim Stand der Technik, sondern in der Gehäusewandung dieser Flansche selbst und somit wird eine technisch und wirtschaftlich günstigere Kühlung, insbesondere der Lager des Rotors damit bewerkstelligt. Der Verlauf der Umlenkungskanäle in den Flanschen läuft bevorzugt entlang eines Umkreises um die Achse der Flansche im Mantelflächenbereich.
In einer bevorzugten Ausführungsform der Neuerung ist vorgesehen, daß der Einlaß und der Auslaß für das Kühlmedium im gleichen Flansch angebracht ist und somit den Einlaß und den Auslaß auf der gleichen Seite des flüssigkeitsgekühlten Elektromotors bereit zu stellen.
Hiermit wird eine zusätzliche Umlenkung der Verrohrung auf die andere Seite des Elektromotors vermieden und somit werden wiederum weitere Montagekosten dieses Elektromotors innnerhalb einer entsprechenden Maschine oder Anlage reduziert. Außerdem wird dadurch die Gefahr einer unnötigen Beschädigung der Verrohrung vermieden.
Dieser gemeinsame Einlaß- und Auslaßkanal liegt vorzugsweise gegenüber dem Abtrieb des Elektromotors, also gegenüber der nach außen geführten Abtriebswelle, wo der Abtrieb stattfindet.
In einer bevorzugten Ausführungsform der Neuerung ist vorgesehen, daß der Einlaßkanal und der Auslaßkanal im wesentlichen radial in den Mantel des Flansches eintritt. Auch kann es vorgesehen sein, daß der Einlaß- und der Auslaßkanal im wesentlichen zueinander parallel und beabstandet voneinander in die Mantelfläche des Versorgungsflansches eingebracht sind.
Der Ein- und Auslaß des Kühlkanals bewirkt also das Ein- und Ausbringen des Kühlmediums in den Flansch und von dort in das Gehäuse, um wiederum auf der anderen Stirnseite des Gehäuses in den zweiten Flansch überzutreten, dort umgelenkt zu werden und wieder durch einen anderen Kanal des Gehäuses hindurch in den ersten Flansch zu fließen. Je nach Anzahl der Kühlkanäle und Umlenkungen wird dann das Kühlmedium entsprechend oft durch den Gehäusemantel geschickt und tritt dann wieder beim ersten Flansch, wo auch der Einlaßstutzen sich befindet wiederum aus dem Motor aus.
In einem bevorzugten Ausführungsform der Neuerung ist es vorgesehen, daß die elektrischen Anschlüsse für die Abnahme der Leistung bzw. für die Energieversorgung auf der gleichen Seite angebracht sind, wie die Ein- und Auslässe für das Kühlmedium. Dies hat den großen Vorteil, daß sowohl die Verrohrung für die Zuführung und Abführung des Kühlmediums und auch die elektrischen Anschlüsse lediglich von einer Seite her an den Elektromotor herangeführt werden müssen und somit der Elektromotor derart in eine gesamte Anlage eingebaut werden kann, daß lediglich die eine Flanschseite im wesentlichen zugänglich bleiben muß, wo die elektrischen Anschlüsse und die Kühlmittel-Versorgungsanschlüsse sich befinden.
Zur Befestigung des neuerungsgemäßen flüssigkeitsgekühlten Elektromotors ist es vorgesehen, daß Befestigungselemente entweder am Gehäuse oder an einem der Flansche oder an beiden Flanschen angebracht sind, je nachdem, ob eine Fußoder Flanschausführung des Elektromotors vorliegt.
Die elektrischen Wicklungen der Spule des Elektromotors sind zum Schutz vor eventuell auftretenden Leckagen des Kühlmediums isolierend vergossen und so besteht nicht die Gefahr eines Kurzschlusses. Die Vergußmasse selbst ist ebenfalls
aus speziell wärmeleitendem Material und so wird ein zusätzliche Erhöhung des Kühleffektes erreicht.
Der erfindungsgemäße Elektromotor wird bevorzugt zwischen 1 bis 30 KW ausgelegt. Die Elektromotoren können sowohl als asynchrone oder aber auch als synchrone Motoren ausgeführt sein. Es ist selbstverständlich, daß die neuerungsgemäße Führung der Kühlkanäle auch in Generatoren eingesetzt weden kann, die Neuerung soll also nicht auf den Motorbetrieb eingeschränkt sein.
Im folgenden wird die Neuerung anhand von lediglich einen Ausführungsweg darstellenden Zeichnungen näher erläutert. Hierbei gehen aus den Zeichnungen und ihrer Beschreibung weitere erfindungswesentliche Merkmale und Vorteile der Neuerung hervor.
Es zeigen:
Figur 1: eine neuerungsgemäße, flüssigkeitsgekühlte Elektromotor im
zusammengebauten Zustand im Schnitt;
zusammengebauten Zustand im Schnitt;
Figur 2: der Versorgungsflansch aus Richtung der Gehäusestirnseite;
Figur 3: eine Gehäusestirnseite;
Figur 4: der Abtriebsflansch aus Richtung der Gehäusestirnseite.
Figur 1 zeigt den neuerungsgemäßen flüssigkeitsgekühlten Elektromotor 1, welcher nach einem Prinzip wie üblich beim Stand der Technik aufgebaut ist, nämlich mit axial liegendem Rotor 2 mit Wellenzapfen 3 zum An- oder Abtrieb der entsprechenden produzierten oder eingebrachten Leistungen.
Der Rotor selbst ist in zwei unterschiedlich großen Lagern 4 gelagert, vorzugsweise Wälzlager, wobei diese Lager 4 sich in den entsprechenden Flanschen 7 und 8 befinden. Koaxial zum Rotor 2 liegt der Stator 5, welcher ein entsprechendes Spulenpaket trägt.
Um den Rotor 2 und den Stator 5 herum ist ein gekapseltes Gehäuse 6 angebracht, indem nun die neuerungsgemäßen Kühlkanäle 6a eingebracht sind. Die Stirnseiten des Gehäuses 6 sind auf der einen Seite mit dem Abtriebsflansch 7 und auf der
anderen Seite mit dem Versorgungsflansch 8 abgedichtet verschlossen, wobei die Flansche 7, 8 durch entsprechende Schrauben, welche durch die Durchgangsbohrung 7c und 8e hindurchgreifen, mit den Stirnseiten des Gehäuses 6 verschraubt, wo entsprechende Gewindebohrungen 6c auf jeder Stirnseite des Gehäuses 6 vorgesehen sind.
Im Antriebflansch 7 sind entsprechende Umleitschlitze 7a für die Umleitung des Kühlmediums vorgesehen, ebenso wie im Versorgungsflansch 8, welche dort mit 8a bezeichnet sind.
Im Versorgungsflansch 8 sind im oberen Bereich entsprechende Ein- und Auslaßschlitze 8b vorgesehen, sowie die entsprechenden Ein- und Auslaßstutzen 8c, welche mit den Ein- und Auslaßschlitzen 8b jeweils in Verbindung stehen.
Der Einlaßschlitz 8b ist also mit dem Einlaßstutzen 8c verbunden und der Auslaßschlitz 8b eben mit dem Auslaßstutzen 8c. Die Bezeichnung für Ein- und Auslaßschlitze 8b bzw. Ein- und Auslaßstutzen 8c wurde gleich gewählt, da die Strömungsrichtung des Kühlmediums für die Wärmeabfuhr aus dem Elektromotor 1 nicht von Bedeutung ist. Es ist also vorgesehen, daß beide Stutzen 8c im Versorgungsflansch 8 sowohl das Kühlmedium in den Elektromotor 1 eintragen können, sowie für den Austrag des Kühlmediums verantwortlich sein können.
Im Versorgungsflansch 8 selbst sind noch die Energieversorgung 9 unterhalb des Ein- und Auslaßstutzens 8c angebracht und vor eventuell eintretendem Kühlmedium oder Staub etc. durch eine Schutzkappe 10 geschützt.
Die Figur 1 zeigt eine neuerungsgemäße Elektromotorausführung mit Montagefuß 11, welcher die Befestigung zur übrigen Anlage, wo der Elektromotor eingebaut ist, bewerkstelligt.
Figur 2 zeigt den Versorgungsflansch aus der Sicht von der Stirnseite des Gehäuses aus, wobei dort die Befestigungsbohrungen 8e zu sehen sind, welche gleichmäßig auf dem Umkreis 8d angebracht sind, hier sechs Stück an der Zahl, also jeweils im Winkel von &ggr; = 60°.
Die Umleitschlitze 8a sind ebenfalls auf dem Umkreis 8d angebracht, haben eine bogenähnliche Form und sind als Langlöcher ausgeführt, wobei hier fünf Umleitschlitze vorgesehen sind, welche im Winkel von &ggr; = 60° angebracht sind.
Im oberen Bereich ist der Ein-/Auslaßstutzen 8c mit Gewindeverschraubung zu sehen, welche mit den Ein-/Auslaßschlitzen 8b jeweils in Verbindung stehen, wobei Einschlitz 8b und Auslaßschlitz 8b, sowie Einlaßstutzen 8c und Auslaßstutzen 8c nicht miteinander in Verbindung stehen.
Die Ein- und Auslaßstutzen 8c sind in einer einstückig am Mantelumfang in radialer Richtung angeformten Ausbuchtung des Versorgungsflansches 8 angeordnet. Der Versorgungsflansch 8 selbst besitzt einen ringförmigen Abstandshalter, auf welchem die Schutzkappe 10 zum Schütze der Energieversorgung 9 angebracht ist.
Figur 3 zeigt die Stirnseite des Gehäuses 6, wobei auf dem Umkreis 6b ebenfalls sechs Bohrungen 6c vorgesehen sind, welche im Winkel von 60° auf diesem Umkreis 6b angeordnet sind.
Auf der gegenüberliegenden Stirnseite des Gehäuses 6 liegen identische Gewindebohrungen 6c, welche sechs Gewindebohrungen ebenfalls jeweils um den Winkel von 60° versetzt sind, jedoch sind die sechs Gewindebohrungen der ersten Stirnseite um 30° zu den sechs Gewindebohrungen der zweiten Stirnseite versetzt angeordnet. Ebenfalls auf dem Umkreis 6b sind zwölf Kühlkanäle 6a angeordnet, welche eine bogenähnliche Langlochform haben und jeweils im Winkel &agr; = 30° versetzt angeordnet sind. Die Querschnittsform der Kühlkanäle 6a im Gehäuse 6 ist also auch eine bogenähnliche.
Figur 4 zeigt den Abtriebsflansch 7 aus der Sicht von der Stirnseite des Gehäuses 6 aus und entspricht im wesentlichen der Bauform des Versorgungsflansches 8, wobei lediglich hierbei die Ein- und Auslaßschlitze 8b und die Ein- und Auslaßstutzen 8c fehlen. Die Befestigungsbohrungen 7c und die Umleitschlitze 7a befinden sich hier ebenfalls auf einem Umkreis 7b, sind jedoch im Vergleich zum Versorgungsflansch 8 um 30° gedreht angeordnet.
Die Umleitschlitze 7a selbst sind wiederum im Winkel &bgr; = 60° zueinander versetzt angeordnet. Im unteren Bereich des Abtriebsflansches 7 sind Flügel 7d zu sehen, welche als Befestigung des neuerungsgemäßen Elektromotors 1 in einer entsprechenden Anlage dienen, und welche ein Teil des Montagefußes 11 darstellen.
| Elektromotor | 10 | |
| Rotor | Zeichnunasleaende | |
| Wellenzapfen | ||
| 1. | Lager | |
| 2. | Stator | |
| 3. | Gehäuse | |
| 4. | Kühlkanäle | |
| 5. | Umkreis | |
| 6. | Gewindebohrung | |
| 6a | Winkel | |
| 6b | Abtriebsflansch | |
| 6c | Umleitschlitze | |
| &agr; | Umkreis | |
| 7. | Durchgangsbohrung | |
| 7a | Flügel | |
| 7b | Winkel | |
| 7c | Versorgungsflansch | |
| 7d | Umleitschlitze | |
| &bgr; | Ein-/Auslaßschlitze | |
| 8. | Ein-/Auslaßstutzen | |
| 8a | Umkreis | |
| 8b | Durchgangsbohrung | |
| 8c | Winkel | |
| 8d | Energieversorgung | |
| 8e | Schutzkappe | |
| X | Montagefuß | |
| 9. | ||
| 10. | ||
| 11. | ||
Claims (12)
1. Elektromotor (1) mit Flüssigkeitskühlung, bestehend aus einem auf mindestens zwei Lagern (4) gelagertem zylindrischen Rotor (2), einem zylindrischen Stator (5) mit Wellenzapfen (3) und einem zylindrischen Gehäuse (6), welches den Rotor (2) und den Stator (5) umgibt, dadurch gekennzeichnet, daß der vollständige Kühlkanal (6a, 7a, 8a, 8b, 8c) in der Wandung des Gehäuses (6) und den beiden Flanschen (7, 8), welche das Gehäuse (1) an den beiden Stirnseiten verschließen, gebildet wird.
2. Elektromotor (1) mit Flüssigkeitskühlung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Kühlkanal (6a, 7a, 8a, 8b, 8c) innerhalb der Zylinderwand des Gehäuses (6) im wesentlichen parallel zur Achse des Gehäuses (6) geführt ist.
3. Elektromotor (1) mit Flüssigkeitskühlung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß der Kühlkanal (6a, 7a, 8a, 8b, 8c) innerhalb der Zylinderwand des Gehäuses (6) im wesentlichen auf einem Umkreis (6b) um die Achse des zylindrischen Gehäuses (6) angeordnet ist.
4. Elektromotor (1) mit Flüssigkeitskühlung nach Anspruch 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß der Kühlkanal (6a, 7a, 8a, 8b, 8c) innerhalb der Zylinderwand des Gehäuses (6) im Querschnitt eine kreisrunde Form, ovale Form, eine gerade Langlochform oder aber eine Form eines auf dem Umkreis liegenden kreisförmigen Langloches besitzt.
5. Elektromotor (1) mit Flüssigkeitskühlung nach Anspruch 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß das Gehäuse (6) stirnseitig über je einen Flansch (7, 8) dichtend abgeschlossen ist, wobei zwischen Gehäuse (6) und Flansch (7, 8) eine Flachdichtung eingebracht ist.
6. Elektromotor (1) mit Flüssigkeitskühlung nach Anspruch 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß die Umlenkung des Kühlmittels von Kühlkanal (6a) zu Kühlkanal (6a) des Gehäuses (6) über die Umleitschlitze (7a) des Abtriebsflansches (7) sowie die Umleitschlitze (7a) und die Ein-/Auslaßschlitze (8b) des Versorgungsflansches (8) bewerkstelligt wird.
7. Elektromotor (1) mit Flüssigkeitskühlung nach Anspruch 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß der Ein-/Auslaßstutzen (8c) des Versorgungsflansches (8) auf der gleichen Stirnseite des Elektromotors (1) liegt, wie die Energieversorgung (9) und der Wellenzapfen (3) des Elektromotors (1) auf der gegenüberliegenden Stirnseite am Abtriebsflansch (7).
8. Elektromotor (1) mit Flüssigkeitskühlung nach Anspruch 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß der Einlaßstutzen (8c) und der Auslaßstutzen (8c) des Versorgungsflansches (8) im wesentlichen zueinander parallel und beabstandet voneinander in die Mantelfläche des Versorgungsflansches (8) eingebracht sind.
9. Elektromotor (1) mit Flüssigkeitskühlung nach Anspruch 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß im Gehäuse (6) zwölf Kühlkanäle (6a), im Versorgungsflansch (7) sechs Umleitschlitze (7a), und im Abtriebsflansch (8) fünf Umleitschlitze (8a) mit zwei Ein-/Auslaßschlitzen (8b) vorgesehen sind.
10. Elektromotor (1) mit Flüssigkeitskühlung nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß die zwölf Kühlkanäle (6a) und die sechs Umleitschlitze (7a) gleichmäßig jeweils auf den Umkreisen (6b, 7b) verteilt sind und die fünf Umleitschlitze (8a) auf dem Umkreis (8d) im Winkelabstand von etwa γ = 60° angeordnet sind, wobei die Umleitschlitze (7a) Umleitschlitzen (8a) um etwa 30° versetzt angeordnet sind und die zwei Ein-/Auslaßschlitze (8b) getrennt voneinander sich im letzen 60°-Segment des Versorgungsflansches (8) befinden.
11. Elektromotor (1) mit Flüssigkeitskühlung nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, daß die Umleitschlitze (7a, 8a) sich über einen Winkel von etwa 50° erstrecken und die Kühlkanäle (6a) und die Ein-/Auslaßschlitze (8b) über einen Winkel von etwa 20°.
12. Elektromotor (1) mit Flüssigkeitskühlung nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, daß Befestigungselemente (7d, 11) entweder am Gehäuse (6) oder an mindestens einem der Flansche (7, 8) zur Montage des Elektromotors (1) angebracht sind.
Priority Applications (1)
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|---|---|---|---|
| DE29904809U DE29904809U1 (de) | 1999-03-16 | 1999-03-16 | Elektromotor mit Flüssigkeitskühlung |
Applications Claiming Priority (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE29904809U DE29904809U1 (de) | 1999-03-16 | 1999-03-16 | Elektromotor mit Flüssigkeitskühlung |
Publications (1)
| Publication Number | Publication Date |
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-
1999
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