DE29880162U1 - Nahrungsmittelprodukt, aufweisend eine Waffel, die einen Nahrungsmittelkern enthält - Google Patents
Nahrungsmittelprodukt, aufweisend eine Waffel, die einen Nahrungsmittelkern enthältInfo
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Description
WO 99/31996
DIE EINEN NAHRUNGSMITTELKERN ENTHÄLT
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Die Erfindung betrifft ein ein Nahrungsmittelprodukt, aufweisend eine Waffel, die teilweise mit einem Überzug versehen ist und einen Nahrungsmittelkern enthält, wobei
die Waffel im wesentlichen fächerförmig ist,
- die Waffel eine Dicke aufweist, die es erleichtert, sie in derselben Weise zu ergreifen, wie ein Fächer ergriffen wird,
die Waffel zwei gegenüberliegende fächerförmige seitliche Wände aufweist, von denen jede eine obere seitliche Kante, die an die Öffnung der Waffel angrenzt, und untere seitliche Kanten aufweist, die sich von jedem Ende der oberen seitlichen Kante aus nach unten erstrecken und die am Boden der Waffel verbunden sind,
die seitlichen Wände miteinander durch Querwände verbunden sind, die sich entlang der unteren seitlichen Kanten der seitlichen Wände erstrecken, um eine Waffel zu bilden, die seitlich geschlossen ist,
der Nahrungsmittelkern in einer vollständig oder teilweise fertiggestellten Waffel angeordnet ist.
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Zum Herstellen eines Nahrungsmittelproduktes, aufweisend eine Waffel, die einen Nahrungsmittelkern enthält, wird
ein innerer Überzug auf die Waffel aufgebracht,
die Waffel ergriffen und so positioniert, daß die Öffnung in eine Füllrichtung, vorzugsweise nach oben, gerichtet ist,
ein innerer Überzug auf die Waffel aufgebracht,
die Waffel ergriffen und so positioniert, daß die Öffnung in eine Füllrichtung, vorzugsweise nach oben, gerichtet ist,
das Nahrungsmittel in die Waffel gefüllt und
das hergestellte Produkt einer Abschlußbehandlung unterzogen.
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das hergestellte Produkt einer Abschlußbehandlung unterzogen.
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Genauer ausgedrückt, betrifft die Erfindung Produkte, bei denen der Nahrungsmittelkern eine Eiscrememasse umfaßt und bei denen das hergestellte Nahrungsmittelprodukt eine Waffel mit Eiscreme ist. Somit kann der Nahrungsmittelkern aus anderen Produkten hergestellt sein, wie z.B. Mousse, Käse, Gemüse oder anderen Nahrungsmitteln, die vorzugsweise von der Waffel gestützt werden und zusammen mit der Waffel konsumiert werden können.
Speziell in der Eiscreme-Industrie sind viele Arten von gefüllten Nahrungsmittelprodukten bekannt. Somit können Waffeln in einer Anzahl verschiedener Formen, wie z.B. als Kegel, Becher, hohle Stäbe, Schalen oder dergleichen, bereitgestellt werden. Zumeist werden diese Produkte hergestellt, indem die Waffel erzeugt wird und dann die erzeugte Waffel mit dem gewünschten Inhalt gefüllt wird.
Die Waffel des Standes der Technik kann, insbesondere für Kinder, mit Problemen behaftet sein. Wenn die Waffel einen Nahrungsmittelkern mit einem bestimmten Volumen haben soll, dann hat ,der Kegel, der Becher oder der hohle Stab eine große Ausdehnung, die seine Handhabung erschwert. Somit ist es schwierig, die Eiscreme von einer großen konischen Eiscreme abzubeißen, wie es auch schwierig ist, die Eiscreme, die in einer becherförmigen Waffel bereitgestellt ist, abzubeißen. Diese Produktarten des Standes der Technik existieren bereits seit mehreren Jahrzehnten auf dem Markt.
Es sind auch schalenförmige Produkte in Gestalt sogenannter "Taco-Schalen" bekannt. Somit ist es bekannt, eine Waffel herzustellen, die die Gestalt einer Taco-Schale aufweist, welche einen Eiscremekern umfaßt. Es ist bekannt, die Schale zuvor herzustellen, und es ist auch bekannt, den Nahrungsmittelkern zu formen und dann die Taco-Schale um den vorgeformten Nahrungsmittelkern herum zu formen.
Es ist jedoch ein Problem, daß der Nahrungsmittelinhalt einer Taco-Schale aus den offenen Seiten der Waffel verlorengehen kann. Dies führt zu einer geringen Qualität des Nahrungsmittelproduktes. Dies ist insbesondere ein Problem in Verbindung mit einem Eiscreme-Produkt, wo ein bestimmtes Schmelzen auftritt, bevor das Eis konsumiert wird. Ein derartiges Nahrungsmittelprodukt eignet sich nicht dafür, ein viskoses Eiscreme-Produkt, ein sogenanntes Softeis, zu enthalten.
Es ist die Aufgabe der Erfindung, ein solches Nahrungsmittelprodukt anzugeben, bei dem die vorstehenden Nachteile beseitigt werden, indem ein neues Nahrungsmittelprodukt angegeben wird, das leicht zu handhaben ist und das für automatische Befüllung oder für manuelle Befüllung, vorzugsweise mit einer Eiscrememasse, geeignet ist.
Erfindungsgemäß wird dies mit einem Nahrungsmittelprodukt erreicht, das dadurch gekennzeichnet ist,
- daß die Waffel ein gebackenes Produkt ist,
daß die oberen seitlichen Kanten der seitlichen Wände, von der Seite des Produktes aus gesehen, im wesentlichen gerade sind,
daß die unteren seitlichen Kanten der seitlichen Wände im wesentlichen kontinuierlich gekrümmt und im wesentlichen von elliptischer oder kreisförmiger Gestalt sind,
daß die Querwände, im Querschnitt gesehen, eine gekrümmte Gestalt aufweisen, welche im wesentlichen elliptisch oder kreisförmig ist,
daß die unteren seitlichen Kanten der seitlichen Wände im wesentlichen kontinuierlich gekrümmt und im wesentlichen von elliptischer oder kreisförmiger Gestalt sind,
daß die Querwände, im Querschnitt gesehen, eine gekrümmte Gestalt aufweisen, welche im wesentlichen elliptisch oder kreisförmig ist,
- daß die Öffnung der Waffel, von oben gesehen, im wesentlichen elliptische Endabschnitte und einen mittleren Abschnitt aufweist, in dem die gegenüberliegenden Seiten parallel oder gekrümmt sind, und
daß der Nahrungsmittelkern sich zumindest zu den oberen seitlichen Kanten erstreckt.
daß der Nahrungsmittelkern sich zumindest zu den oberen seitlichen Kanten erstreckt.
Ein Verfahren ist dadurch gekennzeichnet, daß eine offene, fächerförmige Waffel gebacken wird, die so ausgeführt ist,
daß die oberen seitlichen Kanten der seitlichen Wände, von der Seite des Produkts aus gesehen, im wesentlichen gerade sind,
daß die unteren seitlichen Kanten der seitlichen Wände im wesentlichen kontinuierlich gekrümmt und im wesentlichen von elliptischer oder kreisförmiger Gestalt sind,
- daß die Querwände, im Querschnitt gesehen, eine gekrümmte Gestalt aufweisen, die im wesentlichen elliptisch oder kreisförmig ist,
daß die Öffnung der Waffel, von oben gesehen, im wesentlichen elliptische Endabschnitte und einen mittleren Abschnitt aufweist, bei dem die gegenüberliegenden Seiten parallel oder gekrümmt sind, und
daß sich der Nahrungsmittelkern zumindest bis zu den oberen seitlichen Kanten erstreckt,
daß die Waffel während des Transportes an der unteren Hälfte der Waffel gestützt wird, wodurch ein Kantenbereich entlang der Öffnung der Waffel freigelassen wird, welcher Kantenbereich mit einem äußeren Überzug versehen wird.
daß die Waffel während des Transportes an der unteren Hälfte der Waffel gestützt wird, wodurch ein Kantenbereich entlang der Öffnung der Waffel freigelassen wird, welcher Kantenbereich mit einem äußeren Überzug versehen wird.
Ein Nahrungsmittelprodukt dieser Art ist sehr leicht zu ergreifen, wobei die Fächerform mit verschiedenen Dicken hergestellt werden kann. Hierdurch ist es möglich, ein größeres
oder kleineres Volumen, basierend auf der Größe der fächerförmigen Waffel, zu erhalten. Darüber hinaus kann das Produkt in einer solch engen Form hergestellt werden, daß es sogar von der Hand eines Kindes leicht ergriffen werden kann. Ein sicherer Griff wird erhalten, da das fächerförmige Produkt gekrümmte Kanten aufweist, wodurch es selbst für ein Kind leicht der Anatomie der Hand angepaßt werden kann. Da die Waffel eine geschlossene Fächerform aufweist, die nur auf der oberen Seite geöffnet ist, besteht kein Risiko, daß das Nahrungsmittel herausfällt. Im Fall, daß das Nahrungsmittel Eiscreme ist, bei der ein teilweises Schmelzen während des Verzehrs auftritt, besteht kein Risiko, daß geschmolzene Eiscreme aus der Waffel herausrinnt.
Der innere Überzug verleiht der Waffel einen ausreichenden Widerstand gegen ein Erweichen aufgrund von Feuchtigkeit oder aufgrund des Einflusses des Inhalts. Der Überzug, der eine innere Feuchtigkeitsbarriere darstellt, ist typischerweise ein Fett enthaltender Überzug oder ein Schokoladenüberzug. Es ist auch möglich, die Waffel mit einem äußeren Überzug zu versehen, wenn dies notwendig ist, um die Knusprigkeit der Waffel zu erhalten. Der Überzug kann mit nach oben oder nach unten gerichteter Öffnung der Waffel aufgebracht werden.
Es ist möglich, das Produkt maschinell herzustellen, indem das Nahrungsmittelprodukt in eine Waffel gefüllt wird, die zuvor fertiggestellt/mit einem Oberflächenüberzug versehen wurde. Alternativ dazu kann das Einfüllen des Nahrungsmittels selbst einen Teil des Überziehens der Waffel beinhalten, wenn das Nahrungsmittel einen fettigen Inhaltsstoff aufweist, der auf der inneren Seite der Waffel härtet. Es ist möglich, die Waffel mit einem Nahrungsmittelinhalt zu befüllen, bei dem ein Teil der Komponenten sich mit der Oberfläche der Waffel verbindet und dadurch einen Überzug bildet.
Alternativ dazu ist es auch möglich, einen äußeren Überzug herzustellen, der die Waffel und das eingefüllte Nahrungsmittelprodukt vollständig oder teilweise bedeckt. Ein derartiger äußerer Überzug wird auf einen Kantenbereich entlang der Öffnung der Waffel aufgetragen. Dies kann beispielsweise bei einem Schokoladenüberzug für eine Eiscremewaffel der Fall sein.
Beim Herstellen des Nahrungsmittelproduktes, das mit den vorstehend erläuterten Merkmalen ausgestattet ist, ist es möglich, die Waffel durch eine Stütze zu transportieren, welche an der unteren Hälfte der Waffel angreift. Demgemäß wird ein Kantenbereich auf der Öffnung freigehalten. Dies ist wichtig, da der äußere Überzug nicht in Kontakt mit Stützeinrichtungen in Form von Rinnen, Bandschleifenwagen, Backen etc. gebracht werden sollte. Wenn eine solche Stützeinrichtung in Kontakt mit dem Überzug gebracht wird, bestünde das Risiko einer Fehlfunktion. Da der Bodenteil der Waffel in im wesentlichen elliptischer oder kreisförmiger Gestalt gekrümmt ist, ist es möglich, selbst in Rinnen eine sichere Stütze zu haben, da der Schwerpunkt in dem Waffelprodukt mit einem abgerundeten Bodenteil sehr niedrig angeordnet ist. Demgemäß wird die Waffel sogar dann in einer stabilen Position bereitgestellt, wenn sie nur in der Öffnung in der Rinne gestützt wird, welehe Öffnung Kanten aufweist, die in Kontakt mit dem unteren Abschnitt der Waffel stehen.
Beim Befüllen der Waffel härtet der aufgebrachte Überzug, indem die Waffel über einen für den aufgebrachten Überzug geeigneten Zeitraum stehengelassen wird. Dies kann beispielsweise während einer Kühlung in Abhängigkeit von der eingesetzten Produktart ausgeführt werden.
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Die fertiggestellte Waffel mit einem eine Feuchtigkeitsbarriere bildenden Überzug kann mit dem Produkt befüllt werden.
Wenn das Nahrungsmittelprodukt eine Eiscrememasse ist, wird diese vorzugsweise in Zeitablauf-Befüllung in die Waffel gefüllt. Diese Zeitablauf-Befüllung (time elapse filling) kann ein fertiggestelltes Produkt erzeugen, welches dann einer Abschlußbehandlung in Form eines Gefriervorganges unterzogen wird. Das gefrorene Produkt kann dann verpackt und auf dieselbe Weise wie andere Eiscremeprodukte vermarktet werden.
Die Befüllung kann auch auf andere Weise ausgeführt werden. So ist es möglich, ein Kombinationsprodukt herzustellen, welches optional einen Inhalt aus Fruchtsaft, Marmelade, Schokolade oder Caramel als innere oder äußere Welloberfläche aufweist. Es ist auch möglich, zwei oder mehrere Arten von Eiscreme mit verschiedenen Farben einzufüllen. Als Alternative zur Zeitablauf-Befüllung kann die Füllung auch unter Anwendung von Extrusion, welche für das Befüllen von Waffeln, Beehern und dergleichen wohlbekannt ist, ausgeführt werden.
Eine Bodenfüllung, beispielsweise aus Marmelade oder dergleichen, kann vor der Eiscreme eingefüllt werden. Darüber hinaus kann die Füllung mit einer nachfolgenden Füllung durch Einspritzung alternativer Produkte, beispielsweise Fruchtsaft oder dergleichen, welche von der sogenannten "Stiftfüllung" in anderen Eiscreme-Produkten bekannt sind, kombiniert werden. Darüber hinaus kann die Füllung mit speziellen Mehrfachdüsen fertiggestellt werden, um einen speziellen Dekorationseffekt auf der Oberseite des Produktes zu erhalten.
Das Eiscreme-Produkt kann mit einem auf Schokolade basierenden oder Fett enthaltenden Überzug bedeckt werden, welcher die Eiscrememasse und einen Teil des oberen Kantenbereichs
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der Waffel bedeckt. Dies kann beispielsweise dadurch erreicht werden, daß das Eiscreme-Produkt in Schokolade oder dergleichen getaucht wird, um den äußeren Überzug herzustellen. Das überzogene Produkt kann auf ein Trockengranulat, beispielsweise geriebene Nuß oder dergleichen, aufgebracht werden, während der Überzug noch naß ist, so daß das Trockengranulat in dem Überzug gehalten wird, wenn dieser gehärtet/getrocknet ist. Das Trockengranulat kann beispielsweise unter Verwendung einer sogenannten Beflockungsvorrichtung (dry-coater), welche eine bekannte Vorrichtung bei der Eiscreme-Herstellung ist, aufgebracht werden. Alternativ dazu kann dies auch unter Verwendung eines speziellen Gummifaltenbalges ausgeführt werden, der das Trockengranulat auf das Produkt drückt.
Nach dem Befüllen kann das Produkt einer Abschlußbehandlung, entweder durch Einfrieren oder, im Fall eines Mousse-Produktes, durch Kühlen unterzogen werden. Das fertiggestellte Produkt kann dann in Verkaufsverpackungen verpackt werden, welche für andere Eiscreme-Produkte wohlbekannt sind.
Als Alternative zum vorstehenden industriellen automatischen Befüllen kann das Eiscreme-Produkt auch durch manuelles Befüllen hergestellt werden, welches beispielsweise in Verbindung mit Softeis in einer Situation bekannt ist, in der die Produkte am Verkaufsort hergestellt werden. In dieser Situation wird die Eiscrememasse, vorzugsweise Softeis, durch Extrusion in die Waffel gefüllt. Diese Extrusion führt zu einem fertigen Produkt, dem durch Eintauchen in Schokolade oder durch Besprenkeln mit Nüssen oder Schokolade oder dergleichen eine Abschlußbehandlung verabreicht werden kann.
Das fragliche Produkt ist ein neues und bislang unbekanntes Nahrungsmittelprodukt. Es wird vorgezogen, daß in diesem Nahrungsmittelprodukt die beiden gegenüberliegenden seitlichen
Wände im wesentlichen parallal ausgebildet sind. Dies macht eine herkömmliche Stapelung, die von konischen Waffeln, Bechern und dergleichen bekannt ist, unmöglich.
Es ist möglich, die Waffel mit zwei seitlichen Wänden herzustellen, welche unter einem Winkel zueinander angeordnet sind, um ein partielles Stapeln zu ermöglichen. Aufgrund der Einfachheit, in das Produkt zu beißen, ist jedoch die Größe des Winkels, der zwischen den beiden seitlichen Wänden des Nahrungsmittelproduktes eingesetzt werden kann, begrenzt.
Die fächerförmige Waffel wird mit seitlichen Wänden hergestellt, welche parallel oder im wesentlichen parallel verlaufen. Dies macht es unmöglich, eine Stapelung und Handhabung einzusetzen, die von herkömmlichen Nahrungsmittelprodukten her bekannt sind. Dementsprechend bestehen spezielle Anforderungen für den Transport, die Lagerung und die Handhabung der Waffel. Somit muß die Waffel nach der Herstellung der Waffel in einer Waffelbäckerei in speziellen Handhabungsschritten gehandhabt werden. Die Waffelbäckerei kann in unmittelbarer Verbindung mit einem Befüllungsschritt stehen. Jedoch wird häufig eine Notwendigkeit für den Transport der Waffeln vom Waffelhersteller zur Eiscreme-Fabrik bestehen. Während dieses Transportes ist es notwendig, daß die Waffeln so verpackt sind, daß sie gegen Transportbeschädigungen geschützt sind. Es hat sich insbesondere herausgestellt, daß eine Waffel, die im wesentlichen flache parallele Wände aufweist, die Tendenz aufweist, während längerer Lagerungs- und Transportzeit zusammenzubrechen. Es wird angenommen, daß dies aufgrund von Spannungen im gebackenen Produkt auftritt.
Das Verfahren zur Herstellung des Nahrungsmittelproduktes weist einen Handhabungsschritt auf, in dem die Waffeln, vorzugsweise in mehreren Reihen gruppiert, zum Füllschritt be-
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fördert werden. Während dieses Schrittes sind die Waffeln an oder in einer Halterung angeordnet, welche Stützmittel aufweist, die zumindest teilweise in den Hohlraum der Waffel eindringen. Hierdurch wird die Waffel gegen Stoßerregungen geschützt, so daß sie nicht bricht. Gleichzeitig ist es auf vorteilhafte Weise möglich, das Problem des Zusammenbrechens zu lösen. Da die Stützmittel vollständig oder teilweise in den Hohlraum der Waffel eindringen, wird eine Stützung bewirkt, welche verhindert, daß das Produkt zusammenbricht, selbst wenn Spannungen in den im wesentlichen parallelen seitlichen Wänden auftreten. Das Stützmittel kann lediglich in einem Kantenbereich der Waffel in Kontakt sein, oder im wesentlichen in den Hohlraum der Waffel eindringen, um einen größeren Teil der seitlichen Wände und möglicherweise auch der Querwände der Waffel zu stützen.
Wenn die Waffel zum Füllschritt befördert wird, kann die einzelne Waffel von der Halterung ergriffen und zu Transportmitteln befördert werden, die die Produkte durch den Füllschritt und die Abschlußbehandlung befördern. In Verbindung mit dem Befördern zu den Transportmitteln kann die Waffel, wenn dies notwendig ist, um 180° gedreht werden, um die Öffnung nach oben zu richten, so daß sie durch eine herkömmliche Fülleinrichtung von oben befüllt werden kann. Alternativ dazu kann die Waffel während des Füllschrittes und der Abschlußbehandlung in der Halterung bleiben.
Die Transportmittel, die für den Transport der Waffeln durch den Füllschritt verwendet werden, sind vorzugsweise Rinnen in einem Rinnenförderband oder Platten einem Plattenförderband, das dann dazu verwendet wird, das Produkt durch die Abschlußbehandlung in Form von Einfrieren in einem Gefriertunnel zu befördern.
Während des Aufbringens des inneren Überzugs kann die Waffel in der Halterung angeordnet sein, die gleichzeitig für den nachfolgenden Transport und möglicherweise auch das Befüllen verwendet wird. Dies kann der Fall sein, wenn die Stützmittel, die in den Hohlraum der Waffel eindringen, aus einem vorspringenden Kantenbereich bestehen, der entlang der Öffnung der Waffel angeordnet ist, und deshalb den Innenraum der Waffel freilassen, so daß eine Düse von der Unterseite der Halterung Überzugsmaterial durch die Öffnung nach oben in den Innenraum der Waffel sprühen kann. Die Waffeln können manuell oder durch eine automatische Transporteinrichtung in den Halterungen angeordnet werden. Es ist möglich, einen Überzug beim Waffelhersteller oder als ein Vorbehandlungsschritt als Teil des Befüllens der Waffel auszuführen.
Anstelle des Herstellens des Produktes durch eine direkte Extrusion von Eiscrememasse in die Waffel ist es möglich, ein formstabiles Eiscreme-Produkt bereitzustellen. Damit ist es möglich, den Eiscremekern in Gefriertaschen herzustellen, die von der Herstellung von Stieleisprodukten wohlbekannt sind. Diese Produkte können mit einer Gußform so hergestellt werden, daß sie in die Waffeln passen. Nachdem der Eiscremekern formstabil ist, kann er aus der Gefriertasche herausgezogen und zu einer separaten Stufe weitergeleitet werden, wo er in den mit einem inneren Überzug versehenen Waffeln angeordnet wird.
Mit diesem Verfahren kann die Waffel optional mit nach oben gerichteter oder nach unten gerichteter Öffnung befüllt werden. Das Verfahren ermöglicht es, ein Eiscreme-Produkt herzustellen, bei dem sich der Kern in einem wesentlichen Abstand außerhalb der Waffel erstreckt.
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Die Erfindung wird nun detaillierter mit Bezug auf die schematische Zeichnung beschrieben, in der
Fig. 1 verschiedene Ausführungsformen eines erfindungsgemäßen Nahrungsmittelproduktes zeigt,
Fig. 2 eine Ausführungsform einer Halterung zum Stützen von Waffeln während der Handhabung und/oder möglicherweise der Befüllung zeigt,
&iacgr;&ogr;
&iacgr;&ogr;
Fig. 3 eine andere Ausführungsform einer Halterung für Waffeln zeigt,
Fig. 4 eine weitere Ausführungsform einer Halterung zur Verwendung beim Einführen der Waffeln in ein Transportsystem zeigt,
Fig. 5 eine Darstellung ist, die eine Ausführungsform eines erfindungsgemäßen Verfahrens veranschaulicht,
Fig. 6 eine Darstellung ist, die eine andere Ausführungsform eines erfindungsgemäßen Verfahrens veranschaulicht,
Fig. 7 eine Darstellung ist, die eine weitere Ausführungsform eines erfindungsgemäßen Verfahrens veranschaulicht,
Fig. 8 eine Darstellung ist, die weitere Teilschritte in einem erfindungsgemäßen Verfahren zeigt,
Fig. 9 eine Darstellung ist, die eine weitere Ausführungsform eines erfindungsgemäßen Verfahrens zeigt, und
Fig. 10 eine Darstellung ist, die eine weitere Ausführungsform eines erfindungsgemäßen Verfahrens zeigt.
Fig. 1 veranschaulicht verschiedene Beispiele eines erfindungsgemäßen Nahrungsmittelproduktes in Form von Eiscreme-Produkten. Das Nahrungsmittelprodukt 1 besteht aus einer fächerförmigen Waffel 2 und einem Nahrungsmittelkern 3. Die Waffel 2 weist zwei gegenüberliegende, im wesentlichen parallele seitliche Wände 4 und eine Querwand 5 auf, die die beiden seitlichen Wände 4 verbindet.
Die Nahrungsmittelprodukte A und B sind mit seitlichen Wänden 4 gezeigt, welche im wesentlichen eine teilweise kreisförmige Gestalt aufweisen. Der zentrale Abschnitt 7 der oberen Seitenkante der Waffel 2 ist im wesentlichen geradlinig, und die Endabschnitte 7' weisen eine gekrümmte Gestalt auf, bei-' spielsweise eine kreisförmige Gestalt. Das Produkt A weist einen Nahrungsmittelkern 3 auf, der nur den inneren Hohlraum der Waffel 2 füllt. Das Produkt B weist einen Nahrungsmittelkern 3 auf, der sich wesentlich aus der Waffel 2 heraus erstreckt. Darüber hinaus weist das Produkt B einen äußeren Überzug 6 auf, der nicht nur den Nahrungsmittelkern sondern auch einen Kantenbereich 8' entlang der Öffnung 8 der Waffel bedeckt.
In den Produkten C, D und E werden die Waffeln 2 mit im wesentlichen dreieckigen seitlichen Wänden 4 hergestellt, da die Krümmung 9' am Boden 9 einen geringen Krümmungsradius aufweist. Darüber hinaus ist das Produkt D insofern verschieden, als es seitliche Wände 4 aufweist, welche in sich unter einem Winkel zueinander erstreckenden Ebenen angeordnet sind. Somit ist der Abstand zwischen den seitlichen Wänden an der Öffnung 8 größer als am Boden 9 der Waffel. Aufgrund der Einfachheit des Abbeißens ist es jedoch begrenzt, wie groß der
Winkel zwischen den beiden seitlichen Wänden 4 sein kann. Der Winkel zwischen den beiden seitlichen Wänden liegt vorzugsweise zwischen 0° und 30°. Der Winkel hängt jedoch von der Größe der Waffel 2 ab.
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Die Waffeln sind mit einem inneren Überzug 10 versehen (der nur in den als leere Waffeln 2 veranschaulichten Produkten C und D veranschaulicht ist). Dieser Überzug ist eine Feuchtigkeitsbarriere, und im Fall eines Eiscreme-Produktes wird er typischerweise aus Schokolade gemacht sein.
Das Produkt F ist eine Waffel mit im wesentlichen halbkreisförmigen seitlichen Wänden 4 und gekrümmten Querwänden 5.
Der Abstand zwischen den seitlichen Wänden 4 der Waffel 2 kann zwischen 10 und 50 mm liegen, und die Waffeln können so geformt sein, daß sie ein Volumen in der Größenordnung zwischen 20 cm3 und 300 cm3, vorzugsweise zwischen 50 cm3 und 130 cm3, beinhalten.
Fig. 2 veranschaulicht eine Halterung 11 in Form einer Platte, die aus Karton oder Kunststoff oder einem anderen geeigneten Material hergestellt ist und die mit einer Matrix von Öffnungen 12 versehen ist, in denen die Waffeln 2 angeordnet werden können. Wie dies in Fig. 2 auf der linken Seite dargestellt ist, sind die Waffeln 2 so ausgebildet, daß sie seitliche Wände 4 aufweisen, welche so unter einem Winkel angeordnet sind, daß ein gewisses Stapeln möglich ist. Durch Verwendung der plattenförmigen Halterungen 11 wird ein guter Schutz der einzelnen Waffeln 2 während des Transportes und der Handhabung erreicht. Die Halterung 11 kann zum Fixieren der Waffeln 2 in einer Matrix während des nachfolgenden Befüllens mit einem optionalen inneren Überzug und dem Nahrungsmittelkern verwendet werden. Alternativ dazu können die
Waffeln mit dem inneren Überzug versehen werden, bevor sie in den Halterungen 11 angeordnet werden.
Fig. 3 veranschaulicht eine andere Ausführungsform einer HaI-terung 13. Die Halterung 13 weist eine Schiene 14 mit Ausnehmungen 15 auf, in denen der untere Teil der Waffel 2 aufgenommen ist. An der gegenüberliegenden Seite weist die Halterung 13 ein vorstehendes Stützmittel 16 auf, das teilweise in den Innenraum 17 der Waffel eintritt, wobei es einen Kantenbereich 18 der seitlichen Wände der Waffel stützt. Hierdurch wird ein Zusammenbrechen der Waffel vermieden, und sie wird auch gegen Stöße und Brüche während des Transportes und der Handhabung geschützt. Die Halterung 13 kann mit Stützmitteln versehen sein, welche zwischen Halterungen angeordnet sind, die teilweise übereinander angeordnet sind, so daß mehr Halterungen so aufeinander gestapelt werden können, daß die Waffeln 2 so enthalten sind, daß der untere Teil in der Ausnehmung 15 und die obere Kante durch das Stützmittel 16 in einer darüber angeordneten Halterung 13 gestützt wird.
Fig. 4 veranschaulicht eine weitere Ausführungsform einer Halterung 19. Die Halterung 19 weist eine Röhre 20 auf, die einen Stapel von Waffeln 2 stützt. Die Halterung 19 wird zum Plazieren der Waffeln 2 in Transportmitteln 21, vorzugsweise einem Rinnenförderband oder einem Plattenförderband, welches zur Beförderung der Waffeln zum nachfolgenden Befüllen verwendet wird, gedacht. Darüber hinaus weist die Halterung 19 ein Fördermittel 22 zum individuellen Herausziehen von Waffeln 2 vom Boden des Waffelstapels auf.
Wie dies vorstehend erwähnt wurde, können die Waffeln alternativ dazu in der Halterung 11 oder 13 zu den Füllschritten befördert werden. Somit ist es möglich, die Waffeln in mehreren parallelen Reihen oder in einer einzigen Reihe zum Füll-
schritt und zur Abschlußbehandlung und möglicherweise zum nachfolgenden Verpacken zu befördern.
Die Fig. 5 bis 9 zeigen verschiedene Ausführungsformen des erfindungsgemäßen Verfahrens. Die verschiedenen Schritte, Teilschritte und Elemente, die in dem Verfahren eingesetzt werden, werden mit identischen Bezugszeichen gekennzeichnet, und dementsprechend werden sie nicht detailliert im Zusammenhang mit jeder Figur beschrieben.
Fig. 5 zeigt eine Ausführungsform, bei der sich die Waffeln 2 in den Halterungen 11 befinden. Die Halterungen 11 sind auf Rinnen 23 in einem Rinnenförderband angeordnet. Die Waffeln 2 werden in Richtung eines Pfeils 24 befördert. Zunächst werden sie zu einem Überziehungsschritt 25 befördert, wo sie mittels Düsen 26 mit einem inneren Überzug 10 aus Schokolade 27 versehen werden, welcher auf die Waffeln 2 gesprüht wird. In einem nachfolgenden Transportabschnitt 28 können die Waffeln getrocknet oder gekühlt werden, um den Schololadenüberzug vor dem Füllschritt 29 zu härten. Im Füllschritt 29 wird Eiscreme 30 durch Düsen 31, welche Teil eines bekannten Zeitablauf-Füllsystems sind, in die Waffeln 2 gefüllt. Nach dem Befüllen werden die Waffeln zu einem Gefrierschritt 32 in Form eines Gefriertunnels befördert. Nach dem Gefrieren werden die Rinnen zu einem Abnahmeschritt 33 befördert, bei dem die Waffeln 2/die Halterungen 22 vom Rinnenförderband abgenommen und zu einem Verpackungsschritt (nicht gezeigt) befördert werden. Das Rinnenförderband, das ein Endlosförderband ist, weist dann eine leere Rinne auf, die bereit ist, mit einer neuen, Waffeln 2 enthaltenden Halterung 11 gefüllt zu werden.
Fig. 6 veranschaulicht eine andere Ausführungsform, bei der ein Beförderungsmittel 34 als Plattenband verkörpert ist. Im Überziehungsschritt 25 wird Schokolade in die Waffeln 2 ge-
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sprüht, die so angeordnet sind, daß die Öffnung nach oben gerichtet ist. Nach dem Besprühen werden die Waffeln in einem Wendeschritt 35 gewendet. Da die Öffnung der Waffeln nun nach unten gerichtet ist, rinnt überflüssige Schokoladen in einen Schokoladenablaß 36 ab. Mittels einer Pumpe 37 wird Schokolade durch eine Leitung 38 zu den Düsen 2 6 gepumpt.
Nach der Bildung des inneren Überzugs 10 werden die Waffeln 2 zu einem Kühlschritt 39 befördert. Nach dem Kühlschritt werden die Waffeln zu dem Füllschritt 29 und weiter zu dem Gefrierschritt 33 befördert. Nach dem Gefrierschritt kann ein äußerer Schokoladenüberzug, der den Eiscremekern und den oberen Abschnitt der Waffel bedeckt, aufgebracht werden, oder die Produkte können direkt zu einem Verpackungsschritt 40 befördert werden.
Fig. 7 veranschaulicht eine alternative Ausführungsform eines Teilschrittes des erfindungsgemäßen Verfahrens. Die Waffeln 2 sind so angeordnet, daß die Öffnung nach unten auf ein Beförderungsmittel 41 gerichtet ist, das ein Plattenband oder ein Beförderungsmittel sein kann, bei dem die Waffeln in Halterungen angeordnet sind, welche mit Öffnungen versehen sind, welche einen nach oben gewendeten Kantenbereich zum Stützen der Waffeln durch Anliegen an der inneren Seite der Waffeln aufweisen. Demgemäß ist das Beförderungsmittel 41 mit einer Öffnung unterhalb jeder Waffel 2 versehen. Beim Überziehungsschritt 25 werden die Waffeln mittels einer Düse 42, welche Schokolade in die Waffel sprüht, mit einem Überzug versehen. Nachfolgend kann überflüssige Schokolade in den Ablaß 36 abrinnen. Nach dem Überziehen wird die Waffel durch einen Kühlschritt 39 befördert und kann dann in jeder gewünschten Weise befüllt werden.
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Fig. 8 veranschaulicht eine weitere Ausführungsform von Teilschritten des erfindungsgemäßen Verfahrens. Nach dem Gefrierschritt 32, bei dem die Waffeln 2 mit nach oben gerichteter Öffnung angeordnet sind, werden die Waffeln zu einem Wendeschritt 43 befördert. Die Öffnungen der Waffeln sind nun nach unten gerichtet, und die Waffeln können in einer modifizierten Greifeinrichtung, welche im Prinzip von der Handhabung konischer Waffeln bekannt ist, angeordnet werden. Die Waffeln 2 werden durch einen Eintauchschritt 44 befördert, in dem das formstabile gefrorene Produkt in ein Schokoladenbad getaucht wird. Dann wird das Produkt durch einen Wendeschritt 45 befördert, so daß die Öffnung der Waffel wiederum nach oben gerichtet ist. Das Produkt wird dann zu einem Abschlußbehandlungsschritt 46 befördert, in dem die nasse Schokolade mit Nüssen oder dergleichen besprenkelt wird. Das Produkt wird dann durch eine Trocknung zu einem Verpackungsschritt 40 befördert.
Fig. 9 veranschaulicht eine Ausführungsform, bei der eine Eiscrememasse 47 in Gefriertaschen 48 in einer Gefriervorrichtung 4 9 extrudiert wird. Das gefrorene Produkt wird in einer Entnahmestation 50 der Gefriertasche 4 9 entnommen und wird durch eine Entnahmeeinrichtung 51 zu einer Station 52 befördet, in der das formstabile gefrorene Produkt in eine Waffel 2 eingefügt wird, welche sich auf einem Beförderungsmittel 53 befindet. Der Eiscremekern 3 wird somit in einer der folgenden Einführung in die Waffel 2 angepaßten Gestalt formstabil gemacht.
Hierdurch ist es möglich, ein Nahrungsmittelprodukt zu erzeugen, bei dem der Eiscremekern 3 sich in einem wesentlichen Abstand außerhalb der Waffel 2 erstrecken kann. Darüber hinaus ist es möglich, den Eiscremekern 3 mit verschiedenen Ausführungsformen zu erzeugen, wie z.B. Kombinationsprodukte,
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die aus Fruchtsaft und Eiscreme bestehen. Nachdem der Eiscremekern 3 in der Waffel 2 angeordnet worden ist, kann das Produkt zu einer vorstehend erläuterten Abschlußbehandlung oder zu einem Verpackungsschritt befördert werden.
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Fig. 10 veranschaulicht eine Ausführungsform, die im wesentlichen der in Fig. 6 veranschaulichten entspricht. Jedoch wird gemäß dieser Ausführungsform im Anschluß an den Gefrierschritt 32 ein Eintauchschritt 44 und ein Abschlußbehandlungsschritt 46 ausgeführt, bevor das Produkt durch eine Trocknung zu einem Verpackungsschritt 40 befördert wird. Darüber hinaus wird angemerkt, daß die Waffeln 2 den Gefrierschritt 32 so verlassen, daß die Böden nach oben gerichtet und somit bereit für den Eintauchschritt 44 ohne eine Umwendung sind.
Obwohl die Erfindung insbesondere mit Bezug auf die Herstellung von Eiscreme-Produkten erläutert wurde, ist es möglich, das Nahrungsmittelprodukt und die Verfahrensschritte zu modifizieren und die Waffel 2 mit einem anderen Nahrungsmittel zu versehen. Es ist auch möglich, den Gefrierschritt durch andere Behandlungsformen, beispielsweise ein Erhitzen, zu ersetzen.
Claims (10)
1. Nahrungsmittelprodukt, aufweisend eine Waffel, die teilweise mit einem Überzug versehen ist und einen Nahrungsmittelkern enthält, wobei dadurch gekennzeichnet,
- die Waffel im wesentlichen fächerförmig ist,
- die Waffel eine Dicke aufweist, welche es erleichtert, sie in derselben Weise zu ergreifen, wie ein Fächer ergriffen wird,
- die Waffel zwei gegenüberliegende fächerförmige seitliche Wände aufweist, Von denen jede eine obere seitliche Kante, die an die Öffnung der Waffel angrenzt, und untere seitliche Kanten aufweist, die sich von jedem Ende der oberen seitlichen Kante aus nach unten erstrecken und die am Boden der Waffel verbunden sind,
- die seitlichen Wände miteinander durch Querwände verbunden sind, die sich entlang der unteren seitlichen Kanten der seitlichen Wände erstrecken, um eine Waffel zu bilden, die seitlich geschlossen ist,
- der Nahrungsmittelkern in einer vollständig oder teilweise fertiggestellten Waffel angeordnet ist,
- daß die Waffel ein gebackenes Produkt ist,
- daß die oberen seitlichen Kanten der seitlichen Wände, von der Seite des Produkts aus gesehen, im wesentlichen gerade sind,
- daß die unteren seitlichen Kanten der seitlichen Wände im wesentlichen kontinuierlich gekrümmt und im wesentlichen von elliptischer oder kreisförmiger Gestalt sind,
- daß die Querwände, im Querschnitt gesehen, eine gekrümmte Gestalt aufweisen, die im wesentlichen elliptisch oder kreisförmig ist,
- daß die Öffnung der Waffel, von oben gesehen, im wesentlichen elliptische Endabschnitte und einen mittleren Abschnitt aufweist, in dem die gegenüberliegenden Seite parallel oder gekrümmt sind, und
- daß der Nahrungsmittelkern sich zumindest zu den oberen seitlichen Kanten erstreckt.
2. Nahrungsmittelprodukt nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Nahrungsmittelkern sich über die oberen seitlichen Kanten hinaus nach oben erstreckt.
3. Nahrungsmittelprodukt nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die innere Seite der Waffel mit einem Schutzüberzug versehen ist.
4. Nahrungsmittelprodukt nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß der Nahrungsmittelkern Eiscreme ist.
5. Nahrungsmittelprodukt nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß die beiden seitlichen Wände der Waffel im wesentlichen parallel und in einem Abstand von 10 bis 50 mm voneinander angeordnet sind.
6. Nahrungsmittelprodukt nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß die Waffel ein Volumen in der Größenordnung von 20 cm3 bis 300 cm3 aufweist.
7. Nahrungsmittelprodukt nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß die seitlichen Wände der Waffel eine kurvenförmige Gestalt aufweisen, vorzugsweise im wesentlichen in der Gestalt eines Kreissegments, und daß die Querwände eine entsprechende kurvenförmige Ausdehnung aufweisen.
8. Nahrungsmittelprodukt nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß die oberen Kanten der seitlichen Wände geradlinig sind.
9. Nahrungsmittelprodukt nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß die oberen Kantenbereiche der seitlichen Wände und der Querwände auf den äußeren und inneren Seiten mit einem Schutzüberzug versehen sind.
10. Nahrungsmittelprodukt nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß die äußere Seite der Waffel teilweise oder vollständig mit einem Oberflächenüberzug in Form von pflanzlichem Öl, vorzugsweise einem Kakaoprodukt, überzogen ist, welche nach dem Positionieren des Nahrungsmittelkerns in der Waffel aufgebracht wird.
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