DE29824027U1 - Schild - Google Patents
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Classifications
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- G—PHYSICS
- G09—EDUCATION; CRYPTOGRAPHY; DISPLAY; ADVERTISING; SEALS
- G09F—DISPLAYING; ADVERTISING; SIGNS; LABELS OR NAME-PLATES; SEALS
- G09F7/00—Signs, name or number plates, letters, numerals, or symbols; Panels or boards
- G09F7/02—Signs, plates, panels or boards using readily-detachable elements bearing or forming symbols
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Description
Schild
Die vorliegende Erfindung betrifft ein Schild zum Anbringen, z.B. Aufkleben auf einen zu kennzeichnenden Gegenstand.
Derartige Schilder werden z.B. auf Lastkraftwagen angebracht und dienen zur Kennzeichnung bezüglich Sicherheitsprüfungen. Bekannte Schilder sind aus Metall, wobei eine vorgeschriebene Fahrzeugidentifikationsnummer eingeprägt oder eingestanzt ist.
Nachteilig bei den bekannten Schildern ist, daß sie schwer und durch den Stanz- bzw. Prägevorgang aufwendig herzustellen sind.
Es ist die Aufgabe der vorliegenden Erfindung, ein Schild zum Anbringen auf einem zu kennzeichnenden Gegenstand zu schaffen, das fälschungssicher, dabei einfach herzustellen und leicht aufzubringen ist.
Die Lösung der Aufgabe erfolgt mit einem Schild mit den Merkmalen des Patentanspruchs 1.
Das erfindungsgemäße Schild umfaßt eine nach außen weisende, transparente Schicht, z.B. Kunststoff, auf deren Hinterseite eine klebende Schicht angebracht ist, die in einem Abschnitt von einem abziehbaren Streifen abgedeckt
ist, wobei auf der klebenden Schicht eine Hintergrundfolie umrißgleich mit der Folie angebracht ist, wobei die Hintergrundfolie auf ihrer Vorderseite im Bereich des Streifens beschreibbar ist. Das Schild kann auf der Hinterseite eine klebende Schicht tragen, die dann vollflächig mit einem Abziehpapier abgedeckt ist.
Die Hintergrundfolie kann auch nur im zu beschriftenden Teil vorliegen und ist dann mit der transparenten Schicht verbunden. In diesem Fall ist der andere Teil der transparenten Schicht auf der Hinterseite bedruckt, wobei dies durch verschiedene Vorgänge erfolgen kann und der Druck auf der Vorderseite der transparenten Schicht ablesbar ist.
Soll nun das erfindungsgemäße Schild mit einer Aufschrift, z.B. einer Fahrzeugidentifizierungsnummer, versehen werden, so wird die Hintergrundfolie mit samt der klebenden Schicht und dem darauf befindlichen Abziehpapier nach hinten abgebogen und beschriftet, wobei grundsätzlich ein beliebiger Stift verwendbar ist, vorzugsweise jedoch ein solcher mit lichtbeständiger Tinte oder Paste. Nach erfolgter Beschriftung wird der Streifen abgezogen und das Schild zusammengedrückt, wodurch es eine Einheit bildet und die Schrift durch die transparente Schicht gut erkennbar, jedoch nicht ohne Zerstörung des Schildes zu fälschen ist. Es kann auch die Schicht zusammen mit der klebenden Schicht und dem Streifen nach vorn abgebogen werden, wonach die Hintergrundfolie beschreibbar ist. Die Hintergrundfolie ist bei der ersten Alternative zweckmäßig aus Kunststoff, bei der zweiten Alternative kann sie auch aus Metall sein. Das Schild wird nun dadurch an einem Gegenstand, vorzugsweise einem Fahrzeug, angebracht, indem das Abziehpapier abgezogen und das Schild klebend auf eine geeignete Oberfläche angedrückt wird.
Zweckmäßig ist der Umriß das Schild rechteckig, wobei der Streifen Rechteckform aufweist und an einer der kürzeren Seiten des Schildes anschließt, so daß die nicht vom Streifen eingenommene Fläche des Schildes quadratisch ist. Diese Form des Schildes ist beispielsweise für Fahrzeuge zur Markierung der fälligen Sicherheitsprüfung vorgesehen.
Zweckmäßig ist die Hinterseite der transparenten Schicht bedruckbar. Das bietet den Vorteil, daß die Bedruckung nicht durch Regen, Steinschlag oder dergleichen beschädigt werden kann. Natürlich muß die Bedruckung so angebracht werden, daß beispielsweise eine Schrift oder Zahlen von außen durch die transparente Schicht hindurch lesbar sind.
Zweckmäßig ist die Vorderseite der Hintergrundfolie bedruckbar. Damit können z.B. Schriftfelder markiert werden, auch zusätzliche Informationen sind anbringbar.
Es können auch Sicherheitsmerkmale, wie sie von Banknoten bekannt sind, auf der Hintergrundfolie und/oder in der transparenten Schicht, angebracht sein.
Um die Schrift der transparenten Schicht vor dem Verblassen zu schützen, ist zweckmäßig vorgesehen, daß die Folie zumindest teilweise undurchlässig für ultraviolettes Licht ist.
Eine bevorzugte Ausgestaltung des Schildes wird nunmehr anhand einer Zeichnung näher beschrieben. Sie zeigt in
Figur 1 eine Vorderansicht ohne Bedruckung, in
Figur 2 eine Vorderansicht mit Bedruckung und aufgeschriebenen Zahlen im unteren Feld, in
• · . — 4 —
Figur 3 eine Ansicht in Richtung des Pfeiles A in Figur 1, auseinandergezogen, und in
Figur 4 eine Ansicht der Figur 3 in abgeänderter Form.
Mit Bezugnahme auf Figur 1 ist ein rechteckiges Schild dargestellt, das eine dem Betrachter zugewandte Schicht 1 aufweist, die transparent ist, so daß im unteren Bereich ein Streifen 3 erkennbar ist. Die Aufteilung des Schildes ist derart, daß der Streifen 3 Rechteckform aufweist und den unteren Bereich des Schildes bildet, wobei der nicht vom Streifen abgedeckte Bereich Viereckform aufweist.
Die Figur 2 zeigt ein Beispiel eines bedruckten und beschriebenen Schildes. Alle in der Figur dargestellten Zahlen sind nicht etwa Bezugszahlen, die Zahlen 1 bis im oberen Bereich sollen Monate kennzeichnen, die durch einen in den mittigen Kreis aufklebbaren Pfeil markierbar sind. Die in dem unteren Bereich aufgeschriebenen Zahlen 1 bis 7 sollen eine Fahrzeugidentifikation ermöglichen. Sie sind jeweils in Kästchen dargestellt, die im vorliegenden Beispiel auf einer Hintergrundfolie 4 (siehe Figur 3) aufgedruckt sind.
Figur 3 zeigt auseinandergezogen den Aufbau des Schildes. Von rechts beginnend befindet sich eine Schicht 1, die transparent sein muß, um den Durchblick auf die darunterliegenden Markierungen zu ermöglichen. Zweckmäßig wird die transparente Schicht aus Kunststoff hergestellt. Hinter der transparenten Schicht 1 befindet sich eine klebende Schicht 2, hier eine beidseitig klebende Folie. Sie wird auf die Rückseite der transparenten Schicht 1 aufgedrückt, die z.B. mit den Zahlen 1 bis bedruckt sein kann, sowie mit den zugehörigen Strichen und dem Kreis, wie das in der Figur 2 dargestellt ist. Die klebende Schicht 2 ist in ihrem unteren Bereich von
• · · ™ ^ ™
der transparenten Schicht 1 wegweisend mit einem Streifen 3 abgedeckt, der ein Papierstreifen sein kann, der leicht abziehbar ist. Auf den beidseitig klebenden Film 2 wird eine Hintergrundfolie 4 geklebt, die biegsam ist und auf ihrer von der transparenten Schicht 1 wegweisenden Seite eine klebende Schicht 41 trägt. Diese klebende Schicht 41 wird vollflächig mit einem Abziehpapier 5 abgedeckt.
Soll nun eine Markierung, beispielsweise die Zahlenfolge 1 bis 7 gemäß der Figur 2 auf das Schild angebracht werden, so wird die Hintergrundfolie 4 zusammen mit der klebenden Schicht 41 und dem Abziehpapier 5 gemäß den beiden kleinen Pfeilen in die gestrichelte Stellung oder darüberhinaus abgebogen. Dies ist leicht möglich, weil der Streifen 3 ein Ankleben an der klebenden Schicht 2 verhindert. Somit kann das abgeknickte Feld leicht beschrieben werden. Nach Fertigstellung der Beschriftung wird der Streifen 3 abgezogen und die Hintergrundfolie 4 wird zusammen mit dem Abziehpapier 5 fest auf die transparente Schicht 1 gedrückt, so daß eine kompakte Einheit entsteht. Die Zahlenfolge 1 bis 7 ist nunmehr durch die transparente Schicht 1 leicht lesbar, wie das in Figur 2 dargestellt ist. Sie ist zudem fälschungssicher, da sie mit einem Kleberfilm abgedeckt ist, die ohne Zerstörung des Schriftbildes nicht entfernt werden kann.
In einer nicht dargestellten Ausgestaltung bleibt die Hintergrundfolie 4 plan, sie kann in diesem Falle aus einer steifen Metallfolie bestehen. Nun werden die Folie 1, die bei dieser Ausgestaltung biegsam ist, und die klebende Schicht 2 nach rechts entsprechend Figur 3 abgeknickt, die Beschriftung der Hintergrundfolie 4 erfolgt, der Streifen 3 wird abgezogen und die Schild zusammengedrückt.
Figur 4 zeigt auseinandergezogen den Aufbau des Schildes ähnlich wie in Figur 3, wobei aber die Hintergrundfolie nur im zu beschriftenden Teil vorliegt.
Claims (7)
1. Schild zum Anbringen auf einen zu kennzeichnenden Gegenstand mit einer nach außen weisenden, transparenten Schicht (1), auf deren Hinterseite eine klebende Schicht (2) angebracht ist, die in einem Abschnitt von einem abziehbaren Streifen (3) abgedeckt ist, wobei auf der klebenden Schicht (2) eine Hintergrundfolie (4) auf der Schicht (1) angebracht ist, wobei die Hintergrundfolie (4) auf ihrer Vorderseite im Bereich des Streifens (3) beschreibbar ist und auf ihrer Hinterseite eine klebende Schicht (41) trägt, die vollflächig mit einem Abziehpapier (5) abgedeckt ist.
2. Schild zum Anbringen auf einen zu kennzeichnenden Gegenstand mit einer nach außen weisenden, transparenten Schicht (1), auf deren Hinterseite im Bereich des zu beschriftenden Teils eine klebende Schicht (2) angebracht ist, die von einem abziehbaren Streifen (3) abgedeckt ist, wobei in diesem Bereich eine Hintergrundfolie (4) auf der Schicht (1) angebracht ist und der andere Teil der transparenten Schicht (1) bedruckt ist, wobei die Hintergrundfolie (4) auf ihrer Vorderseite im Bereich des Streifens (3) beschreibbar ist und das Schild auf der Hinterseite eine klebende Schicht (41) trägt, die vollflächig mit einem Abziehpapier (5) abgedeckt ist.
3. Schild nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Umriß des Schildes rechteckig ist, wobei der Streifen (3) Rechteckform aufweist und an einer der kürzeren Seiten des Schildes anschließt, so daß die nicht vom Streifen (3) eingenommene Fläche des Schildes quadratisch ist.
4. Schild nach Anspruch 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Hinterseite der Schicht (1) bedruckbar ist.
5. Schild nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Vorderseite der Hintergrundfolie (4) bedruckbar ist.
6. Schild nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Schicht (1) zumindest teilweise undurchlässig für ultraviolettes Licht ist.
7. Schild nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die klebende Schicht (2) durch eine beidseitig klebende, transparente Folie gebildet ist.
Priority Applications (1)
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|---|---|---|---|
| DE29824027U DE29824027U1 (de) | 1998-08-03 | 1998-08-03 | Schild |
Applications Claiming Priority (2)
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| DE1998134901 DE19834901C2 (de) | 1998-08-03 | 1998-08-03 | Schild |
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Publications (1)
| Publication Number | Publication Date |
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Family Applications (1)
| Application Number | Title | Priority Date | Filing Date |
|---|---|---|---|
| DE29824027U Expired - Lifetime DE29824027U1 (de) | 1998-08-03 | 1998-08-03 | Schild |
Country Status (1)
| Country | Link |
|---|---|
| DE (1) | DE29824027U1 (de) |
-
1998
- 1998-08-03 DE DE29824027U patent/DE29824027U1/de not_active Expired - Lifetime
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