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DE29824011U1 - Bett, insbesondere Kranken- oder Pflegebett - Google Patents

Bett, insbesondere Kranken- oder Pflegebett

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DE29824011U1
DE29824011U1 DE29824011U DE29824011U DE29824011U1 DE 29824011 U1 DE29824011 U1 DE 29824011U1 DE 29824011 U DE29824011 U DE 29824011U DE 29824011 U DE29824011 U DE 29824011U DE 29824011 U1 DE29824011 U1 DE 29824011U1
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Germany
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bed according
safety
bed
Prior art date
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DE29824011U
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English (en)
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Voelker Moebelproduktion GmbH
Original Assignee
Voelker Moebelproduktion GmbH
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Description

Hi-go 991651de Köln, 7.12.1999
Bett, insbesondere Kranken- oder Pfleqebett
Die Erfindung betrifft ein Bett, bei dem es sich insbesondere um ein Kranken- oder Pflegebett handelt und das mit Sicherheitsseitenteilen zur seitlichen Begrenzung der Liegefläche versehen ist.
Ein Bett der vorstehend genannten Art ist aus DE 44 08 802 Al bekannt. Dieses bekannte Bett ist mit einem verfahrbaren Untergestell ausgestattet, auf dem ein Obergestell angeordnet ist. Das Obergestell umfaßt einen Bettrahmen, der aus einem Kopfteil, einem Fußteil sowie zwei Seitenteilen besteht. Innerhalb des Rahmens ist eine vorzugsweise verstellbare Matratzenauflagevorrichtung angeordnet, auf der eine die Liegefläche definierende Matratze aufliegt. An den beiden Seitenteilen des Bettrahmens sind gitterartige Sicherheitsseitenteile angebracht. Jedes Sicherheitsseitenteil weist einen parallel zum betreffenden Bettrahmenseitenteil und oberhalb von diesem verlaufenden Längsholm auf, der über mehrere untereinander parallele Verbindungsholme mit dem Bettrahmen-Seitenteil verbunden ist. Sämtliche Verbindungen zwischen den Verbindungsholmen einerseits und dem Bettrahmen-Seitenteil sowie dem Längsholm andererseits sind gelenkig ausgeführt und weisen quer zur Längserstreckung des Betts verlaufende Lenkachsen auf.
Hierdurch ist es möglich, das Sicherheitsseitenteil durch Anheben in eine Aufrichtposition, in der es über die Liegefläche nach oben übersteht, und in eine abgesenkte Position zu verschwenken, in der der Längsholm auf dem Bettrahmen-Seitenteil aufliegt und damit unter-
halb der Liegefläche angeordnet ist, so daß der Patient bequem aus dem Bett aussteigen kann.
Die bekannte Sicherheitsseitenteilkonstruktion hat sich grundsätzlich bewährt. Allerdings ist sie verhältnismäßig aufwendig bezüglich ihrer Konstruktion.
Ferner sind im Stand der Technik Krankenbetten bekannt, bei denen die Sicherheitsseitenteile gemäß der zuvor beschriebenen Konstruktion außen am Bettrahmen bzw. an der Liegefläche angebracht sind, wobei die Bettrahmen-Seitenteile bzw. die Liegefläche und der Längsholm an einander abgewandten Seiten der Verbindungsholme angeordnet sind. Hierdurch ist es möglich, das Sicherheitsseitenteil ebenfalls bis unterhalb der Liegefläche und ggf. sogar bis unterhalb des Bettrahmens nach unten zu verschwenken.
Aus DE-U-17 18 671 ist ein Bett bekannt, das mit seitliehen Platten versehen ist, die schwenkbar unterhalb der Liegefläche angeordnet sind und zu Zwecken der Abschirmung des SichtSchutzes hochgeklappt werden können. Sofern diese Sichtschutz- bzw. Abschirmungsplatten nicht benötigt werden, werden sie von beiden Seiten unter die Liegefläche geschoben und dort verstaut. Die Lage der Platten des bekannten Bettes ist lediglich im eingeschobenen und im hochgeklappten Zustand mehr oder weniger stabil. Von daher ist der Verwendungsbereich der Platten auf den der Abschirmung und des Sicht-Schutzes beschränkt.
Aus DE-U-73 24 686 ist ein Kinderbett bekannt, bei dem die Seitenteile höhenverstellbar am Bettrahmen angeordnet sind. Schließlich ist aus US-A-5 381 571 ein Bett bekannt, bei dem an jeder Seite der Liegefläche ein
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kopfteilseitiges und ein fußteilseitiges Sicherheitsseitenteil angeordnet ist. Der Zwischenraum zwischen diesen beiden Sicherheitsseitenteilen läßt sich durch ein drittes Sicherheitsseitenteil verschließen, das gelenkig an einem der beiden anderen Sicherheitsseitenteile angebracht ist.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein Bett, insbesondere ein Kranken- oder Pflegebett zu schaffen, das mit einem in seiner Konstruktion einfacheren und einen sicheren Halt gebenden Sicherheitsseitenteil versehen ist, das über seine Funktion als Seitenteil insbesondere im Zusammenhang mit der Pflege und Versorgung der im Bett liegenden Person eingesetzt werden kann.
.
Zur Lösung dieser Aufgabe wird mit der Erfindung ein Bett, insbesondere ein Kranken- oder Pflegebett vorgeschlagen, das versehen ist mit
einem Untergestell, das mindestens ein Fuß- oder
0 Standelement zum Abstützen auf einem Untergrund
aufweist,
einem mit dem Untergestell verbundenen Obergestell, das ein Kopfteil sowie ein Fußteil und mindestens ein diese verbindendes Verbindungselement aufweist,
einer Liegefläche,. die zwei sich zwischen dem Kopfteil und dem Fußteil erstreckende Längsränder aufweist, und
mindestens einem insbesondere an dem Obergestell 0 gelagerten Sicherheitsseitenteil.
Bei einer ersten Variante des erfindungsgemäßen Betts ist vorgesehen,
daß das mindestens eine Sicherheitsseitenteil unterhalb der Liegefläche in einer zu dieser ins-
besondere im wesentlichen parallelen Auszugebene zwischen einer Einschubposition, in der es mit einem der Längsränder im wesentlichen abschließt oder gegenüber diesem nach innen zurückspringt, und einer Auszugposition, in der es nach außen über den einen der Längsränder übersteht, verschiebbar ist, und
daß das mindestens eine Sicherheitsseitenteil aus seiner Einschubposition oder einer Auszugposition um eine im wesentlichen parallel zu den Längsrändern der Liegefläche verlaufende Schwenkachse, in eine Aufrichtposition schwenkbar ist, aus der das Sicherheitsseitenteil nach oben über die Liegefläche hinaus verschiebbar ist, wobei das mindestens eine Sicherheitsseitenteil in seiner Aufrichtposition gegen unbeabsichtigte Bewegungen gesichert durch eine Verriegelungsvorrichtung arretierbar ist.
0 Bei dem erfindungsgemäßen Bett läßt sich das Sicherheitsseitenteil, wenn es nicht zur seitlichen Begrenzung der Liegefläche benötigt wird, in eine Auszugebene unterhalb der Liegefläche überführen. Innerhalb dieser Auszugebene läßt sich das Sicherheitsseitenteil seitlieh aus dem Bett herausziehen bzw. seitlich unter die Liegefläche des Bettes hineinschieben. Diese Auszugbewegung ist durch eine Maximalauszugposition begrenzt. In jeder Auszugposition kann das Sicherheitsseitenteil um eine zur Liegefläche im wesentlichen parallel ver-0 laufende Schwenkachse verschwenkt werden, um in seine Aufrichtposition gebracht zu werden. Die Schwenkachse ist in unmittelbarer Nähe der Liegefläche unterhalb dieser angeordnet, so daß sich das Sicherheitsseitenteil in seiner Aufrichtposition nahe dem Längsrand der 5 Liegefläche vertikal nach oben erstreckt. In seiner
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Aufrichtposition ist das Sicherheitsseitenteil durch eine Verriegelungsvorrichtung, die aktivierbar und deaktivierbar ist, am Obergestell arretiert und damit gegen ungewollte Bewegungen gesichert.
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Durch die Erfindung ergibt sich eine konstruktiv einfache und dennoch stabile Konstruktion für das Sicherheitsseitenteil eines Betts. Die Bedienung dieses Sicherheitsseitenteils ist extrem einfach und zuverlässig. Insbesondere ist die platzsparende Anordnung des Sicherheitsseitenteils unterhalb der Liegefläche bzw. unterhalb des Obergestells des Betts im Hinblick auf dessen Reinigung und sonstige Handhabung zum beispielsweise Pflegen eines Patienten von Vorteil. Der Bereich unterhalb der Liegefläche des Betts ist frei zugänglich und nicht durch die Sicherheitsseitenteile versperrt. Das ermöglicht die Unterfahrbarkeit des Betts von dessen Längsseiten her mit z.B. einem Lift, Rollstuhl o.dgl. zum Transportieren des Patienten, wobei diese Unterfahrbarkeit auch in der unteren Höhenverstellungsposition des Betts gegeben ist (wenn dieses z. B. mit einer Höhenverstellung versehen ist).
Der Verwendungsbereich des Sicherheitsseitenteils wird dadurch vergrößert, daß das Sicherheitsseitenteil in vorteilhafter Weise in jeder seiner Auszugpositionen automatisch gegen ein Abklappen oder sonstigen Verschwenken und/oder Kippbewegungen gesichert am Obergestell gelagert ist. Das bedeutet, daß das Sicherheits-0 seitenteil wie eine Schublade oder wie eine ausziehbare Abstellplatte am Obergestell gelagert ist. Durch Herausziehen des Sicherheitsseitenteils ergibt sich damit für das Pflegepersonal die Möglichkeit, zusätzliche Ablagefläche am Bett zu schaffen. Dies wiederum ist für 5 Therapiezwecke bzw. für die sonstige Versorgung des
Patienten von Vorteil. Die Auszugebene erstreckt sich vorzugsweise im wesentlichen parallel zur Liegefläche.
Die Überführung des Sicherheitsseitenteils aus der Einschub- bzw. Ruheposition unterhalb der Liegefläche in die Aufrichtposition kann auf unterschiedliche Weise erfolgen. Eine erste Alternative besteht darin, das Sicherheitsseitenteil zunächst bis in die Maximalauszugposition unter dem Bett herauszuziehen, um es dann hochzuschwenken. Eine zweite Ausgestaltung der Erfindung sieht vor, das Sicherheitsseitenteil in seiner Einschubposition zu verschwenken, so daß es aus einer Horizontalposition in eine Vertikalposition bewegt wird. Anschließend erfolgt die Bewegung des Sicherheitsseitenteils in die Aufrichtposition und zwar durch Hochziehen. Diese Vorgehensweise hat den Vorteil, daß das Sicherheitsseitenteil nicht seitlich über die Liegefläche bewegt werden muß, um in seiner Aufrichtposition überführt zu werden. Dies kann vorteilhaft sein, 0 wenn seitlich des Betts kaum Freiraum gegeben ist, beispielsweise weil ein Nachttisch oder andere Möbel neben dem Bett plaziert sind. Eine dritte Ausgestaltung betrifft den Fall, daß das Sicherheitsseitenteil zunächst in eine Auszugposition gezogen wird, die zwischen der . Einschubposition und der Maximalauszugposition liegt, um alsdann aus dieser Auszugposition verdreht und anschließend durch Linearverschiebung in die Auf richtposition bewegt zu werden.
0 Je nach Ausbildung des Sicherheitsseitenteils gemäß einer der drei zuvor beschriebenen Ausführungsformen ist es linear verschiebbar und drehbar gelagert. Dies wird zweckmäßigerweise durch Gleitblöcke realisiert, die am Sicherheitsseitenteil drehbar gelagert sind und ihrerseits verschiebbar am Bett geführt sind. Eine
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Alternative der Verbindung des Sicherheitsseitenteils mit den Gleitblöcken besteht darin, daß diese drehbar am Bett unterhalb der Liegefläche gelagert sind und das Sicherheitsseitenteil verschiebbar an den Gleitblöcken geführt ist.
In vorteilhafter Weiterbildung der Erfindung ist vorgesehen, daß das Sicherheitsseitenteil automatisch verriegelt, wenn es in seine Aufrichtposition überführt wird. Diese automatische Verriegelung kann beispielsweise durch eine Klinke oder dergleichen bewegbares Verriegelungselement erfolgen, das am Sicherheitsseitenteil angreift.
Eine Alternative zu der zuvor beschriebenen Ausgestaltung der Verriegelungsvorrichtung besteht darin, daß diese automatisch in Folge des Eigengewichts des Sicherheitsseitenteils aktiviert ist. In diesem Fall bewegt sich das Sicherheitsseitenteil dann, wenn es 0 vollständig hochgeschwenkt ist, aufgrund seines Eigengewichts geringfügig abwärts, um das Sicherheitsseitenteil gegen ungewollte VerSchwenkungen in verriegelnde Sperrelemente einzutauchen. Diese Sperrelemente können das Sicherheitsseitenteil entweder von außen umgreifen oder in das Sicherheitsseitenteil, beispielsweise dessen Rahmenkonstruktion eintauchen. Die Sperrelemente erstrecken sich in vertikaler Richtung und sind am Obergestell angeordnet.
0 Vorteilhafterweise erfolgt auch in der Einschubposition
(sowie insbesondere auch in jeder Auszugsposition) eine Arretierung (zweckmäßigerweise selbsttätig durch insbesondere das Eigengewicht) des Sicherheitsseitenteils gegen ungewollte Verschiebungen in der Auszugsebene.
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Wie bereits oben erwähnt, ist es von Vorteil, wenn das Sicherheitsseitenteil nach Art einer Schublade am Obergestell verschiebbar geführt ist. Zu diesem Zweck sind die kopfteilseitigen und fußteilseitigen Begrenzungsränder des Sicherheitsseitenteils in Führungsprofilen verschiebbar geführt, die parallel zur Erstreckung von Kopf- und Fußteil verlaufen.
Herkömmliche Betten weisen an jedem Längsrand zumeist zwei Sicherheitsseitenteile auf, von denen das eine kopfteilseitig und das andere fußteilseitig angeordnet ist. Im Falle einer Matratzenauflagevorrichtung mit verstellbarem Oberkörper-Auflageteil ist es von Vorteil, wenn das kopfteilseitige Sicherheitsseitenteil mit dem Oberkörper-Auflageteil mitschwenkt. Daher ist es zweckmäßig, die Führungsprofile für das kopfteilseitige Sicherheitsseitenteil an der Matratzenauflagevorrichtung und insbesondere an dem verschwenkbaren Oberkörper-Auflageteil anzubringen. Demgegenüber reicht es aus, wenn das fußteilseitige Sicherheitsseitenteil am Bettrahmen gelagert ist, seine Führungsprofile also an dem Fußteil bzw. dem das Kopfteil mit dem Fußteil verbindenden mindestens einem Verbindungselement angebracht sind. Alternativ können aber auch diese fußteilseitigen Sicherheitsseitenelemente an dem betreffenden fußteilseitigen verschwenkbaren Auflageteil der Matratzenauflage gelagert sein, um sich mitzubewegen, wenn das Auflageteil verstellt wird.
0 Bei den Führungsprofilen handelt es sich insbesondere um C- bzw. L-Profile oder um Profile mit C- bzw. L-förmigen Abschnitt, die die Begrenzungsränder des Sicherheitsseitenteils seitlich umfassen.
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Das Sicherheitsseitenteil läßt sich insbesondere bei Betten mit motorischer Verstellung der Matratzenauflagevorrichtung und motorischer Höhenverstellung unterbringen, wenn sämtliche Antriebsmotoren und Kraftübertragungselernente zentral im mittleren Bereich des Bettes unterhalb der Liegefläche angeordnet sind. Dann nämlich ist in besonders einfacher Weise beidseitig dieses zentral angeordneten Antriebs- und Verstellmechanismus unterhalb der Liegefläche ausreichend Platz, um das oder die Sicherheitsseitenteile unterzubringen, ohne daß auf konstruktive Verstärkungselemente des Obergestells bzw. der Matratzenauflagevorrichtung zu achten ist. Die zentrale Unterbringung der Antriebsmotoren und Kraftübertragungselemente erfolgt zweckmäßigerweise in einem als Mittelträger ausgebildeten Verbindungselement zum Verbinden des Kopfteils und des Fußteils. An diesem Verbindungselement greift zweckmäßigerweise dann auch das Untergestell mit seiner Höhenverstellung an. Oberhalb des 0 Mittelträgers ist dann die Matratzenauflagevorrichtung angeordnet und mit dem Mittelträger verbunden. Auf diese Weise dient der Mittelträger als zentrales Konstruktionselement des Betts, der das Untergestell mit dem Obergestell und insbesondere mit der Matratzenauflagevorrichtung verbindet. Hierdurch ergibt sich eine in Bezug auf die Reinigung und die nach Bau- und Funktionsgruppen getrennte Anordnung des Betts vorteilhafte Kons t rukt ion.
Die Auszugbewegung des Sicherheitsseitenteils wird durch zwei miteinander zusammenwirkende Anschläge bzw. Anschlagelemente begrenzt, von denen das erste Anschlagelement an dem Sicherheitsseitenteil und das zweite Anschlagelement an dem Obergestell angeordnet ist. Bei aneinander anliegenden Anschlägen läßt sich
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das Sicherheitsseitenteil vorteilhafterweise verschwenken, wobei die beiden Anschläge zusammen das Drehgelenk bilden.
Die oben erwähnte Verriegelungsvorrichtung zum Arretieren des Sicherheitsseitenteils in dessen Aufrichtposition greift vorzugsweise an dem ersten Anschlag an. Insbesondere ist es von Vorteil, bezüglich einer einfachen Konstruktion der Verriegelungsvorrichtung, wenn diese als Ausnehmung ausgebildet ist, in die der erste Anschlag in der Aufrichtposition des Sicherheitsseitenteils eintauchen kann, was zweckmäßigerweise durch Abwärtsbewegung des Sicherheitsseitenteils in Folge seines Eigengewichts realisiert wird. Die Ausnehmung weist eine zur Form des ersten Anschlag komplementäre Form auf und umschließt das Anschlagelement, so daß das Sicherheitsseitenteil nicht unbeabsichtigt verschwenken kann, wenn es sich in seiner Aufrichtposition befindet. Die Ausnehmung ist vorzugsweise mit einem dritten An-0 schlag versehen, an den der erste Anschlag anliegt und somit die Abwärtsbewegung des Sicherheitsseitenteils zwecks Überführung in dessen Arretierzustand begrenzt. Die Ausnehmung selbst ist insbesondere kanalförmig und weist ein offenes stirnseitiges Ende und ein diesem gegenüberliegendes geschlossenes stirnseitiges Ende auf, das den dritten Anschlag bildet.
Das Sicherheitsseitenteil ist vorzugsweise längenveränderbar, um auch im Falle einer dickeren Matratzenauflage noch genügend großen Überstand über die Liegefläche zu gewährleisten. Diesem Merkmal kommt im Rahmen dieser Erfindung selbständige Bedeutung zu. Das Sicherheitsseitenteil weist ein Ausziehteil auf, das verschiebbar am Rahmenteil des Sicherheitsseitenteils an-
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geordnet ist. Das Ausziehteil ist in seinen Ausziehpositionen relativ zum Rahmenteil arretierbar.
Unabhängig davon, ob das Sicherheitsseitenteil längenveränderbar ist, ist es zweckmäßig, wenn es einen außenliegenden Holm aufweist, der in der Aufrichtposition das Seitenteil nach oben begrenzt. Dieser Holm ist bei eingeschobenem Sicherheitsseitenteil vorzugsweise von außen sichtbar und steht seitlich über den betreffenden Längsrand des Betts über. Optisch bilden diese Holme sämtlicher Sicherheitsseitenteile die Seitenbegrenzung der Liegeflache und wirken wie das Kopfteil und das Fußteil verbindende Seitenrahmenteile, ohne mit dem Kopfteil und dem Seitenteil verbunden zu sein.
Eine Matratzenauflagevorrichtung mit verstellbaren Auflageteilen weist neben diesen im Regelfall auch mindestens ein feststehendes Auflageteil auf. Bei diesem feststehenden Auflageteil handelt es sich im Regelfall 0 um das sogenannte Gesäß-Auflageteil, während die Oberkörper- und das Oberschenkel- sowie Unterschenkel-Auflageteile jeweils verstellbar sind. Die Anordnung von Sicherheitsseitenteilen an den verstellbaren Auflageteilen einer derartigen Matratzenauflagevorrichtung ist insbesondere bezüglich des Oberkörper- und des Unterschenkel-Auflageteils sinnvoll. Um den optischen Eindruck eines seitliehen Rahmens des Betts zu erzielen, ist es von Vorteil, wenn das feststehende Auflageteil und das im Regelfall nicht mit einem Sicherheitsseitenteil versehene Oberschenkel-Auflageteil Seitenholme aufweisen, die fest mit diesen Auflageteilen verbunden sind und seitlich über die Längsränder der Liegefläche überstehen. Die Ausgestaltung dieser Holme ist gleich den außenliegenden Holmen der Sicherheitsseitenteile.
Zweckmäßigerweise sind sämtliche dieser Holme (sowohl
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der feststehenden bzw. nicht mit einem Sicherheitsseitenteil versehenen Auflageteile der Matratzenvorrichtung als auch der Sicherheitsseitenteile) mit nachgiebigem Material, insbesondere Kunststoff versehen, so daß sich insoweit ein Rammschutz an den Längsseiten der Liegefläche bzw. des Betts bildet, der als Schutz gegen Beschädigungen beim Durchfahren des Betts durch z.B. Türrahmen o.dgl. dient. Die Holme können aber auch aus einem anderen Material bestehen (beispielsweise Holz), wobei die Rammschutzfunktion dann nicht mehr in dem oben angesprochenen Maße gegeben ist. Den zuvor beschriebenen Merkmalen kommt im Rahmen dieser Erfindung selbständige Bedeutung zu, ohne daß die übrigen Merkmale bei dem erfindungsgemäßen Bett realisiert sind.
Gemäß einer zweiten Variante ist erfindungsgemäß vorgesehen, daß das mindestens eine Sicherheitsseitenteil um eine zu den Längsrändern der Liegefläche parallele Schwenkachse schwenkbar gelagert ist, und zwar zwischen 0 einer ersten Endposition, in der sich das mindestens eine Sicherheitsseitenteil unterhalb der Liegefläche befindet, und einer zweiten Endposition, in der das mindestens eine Sicherheitsseitenteil nach oben über die Liegefläche im wesentlichen rechtwinklig zu dieser verlaufend übersteht, und daß eine Verriegelungsvorrichtung zum Verriegeln des mindestens einen Sicherheitsseitenteils in mindestens den beiden Endpositionen gegen ein unbeabsichtigtes Verschwenken vorhanden ist.
0 Bei dieser zweiten Variante des erfindungsgemäßen Betts wird das mindestens eine Sicherheitsseitenteil zwischen seiner ersten Endposition (Verstauposition - im Zusammenhang mit der ersten Variante der Erfindung auch Einschubposition genannt) und seiner zweiten Endposition (Aufrichtposition) verschwenkt; ein Verschieben des
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Sicherheitsseitenteils in die Verstauposition erfolgt dabei also nicht. In beiden Endpositionen ist das Sicherheitsseitenteil gegen unbeabsichtigte Verschwenkbewegungen gesichert, und zwar durch eine Verriegelungsvorrichtung.
Auch bei dieser zweiten erfindungsgemäßen Variante gilt, daß jedes Sicherheitsseitenteil platzsparend unterhalb der Liegefläche angeordnet ist, wenn es nicht benötigt wird. Damit bleibt der Bereich unterhalb der Liegefläche frei, so daß beispielsweise die Unterfahrbarkeit des Betts mit einem Lift gewährleistet ist.
Neben den beiden zuvor beschriebenen Endpositionen läßt sich das Sicherheitsseitenteil vorzugsweise auch noch in eine Zwischenposition (Ablageposition) gegen unbeabsichtigtes Verschwenken sichern. In dieser Zwischenposition verläuft das Sicherheitsseitenteil im wesentlichen parallel zur Liegefläche und ragt &uacgr;&ogr;&tgr;&idigr; dessen 0 Längsrand nach außen ab. Damit kann das Sicherheitsseitenteil als Ablagefläche benutzt werden.
Das verschwenkbare Sicherheitsseitenteil ist entweder seitlich an einem verstellbaren Auflageteil einer 5 Matratzenauflagevorrientung oder an einem Verbindungsteil angelenkt, das zwischen dem Fußteil und dem Kopfteil des Obergestells angeordnet ist. Bei diesem Verbindungsteil handelt es sich entweder um ein Seitenrahmenteil des Obergestells oder um das im Zusammenhang mit der ersten Variante der Erfindung beschriebene mittig angeordnete Verbindungselement (Mittelträger), von dem dann seitlich Haltestreben abstehen, an denen das Sicherheitsseitenteil gelenkig gelagert ist. Die Haltestreben verlaufen dabei unterhalb der Liegefläche und reichen bis zu dessen Längsrändern. An den dort
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angeordneten freien Enden der Haltestreben ist dann das Sicherheitsseitenteil gelenkig angebracht.
Wie bei dem Sicherheitsseitenteil gemäß der ersten Variante des erfindungsgemäßen Betts ist es auch bei dem Sicherheitsseitenteil der zweiten Variante von Vorteil, wenn es teleskopierbar, also in seiner Aufrichtposition nach oben ausziehbar ausgebildet ist. Im nicht teleskopierten Zustand weist das Sicherheitsseitenteil dann eine relativ geringe Bauhöhe auf, die es ermöglicht, daß das Sicherheitsseitenteil noch platzsparender unterhalb der Liegefläche untergebracht werden kann. Trotz der geringen Bauhöhe läßt sich das Sicherheitsseitenteil durch seine Teleskopierbarkeit in ausreichendem Maß verlängern, so daß auch dann noch ausreichender Patientenschutz gegeben ist, wenn die Matratze eine beträchtliche Höhe aufweist, wie dies beispielsweise bei luftgefüllten Matratzen der Fall ist.
Was die schwenkbare Anlenkung des Sicherheitsseitenteils am Bett betrifft, so besteht eine weitere Variante darin, das Sicherheitsseitenteil an einem Schwenkarm anzubringen, der um eine parallel zur Längserstreckung des Betts verlaufende Schwenkachse unterhalb der Liegefläche drehbar gelagert ist. Die Schwenkbewegung des Schwenkarms ist einerseits dadurch begrenzt, daß der Schwenkarm von unten gegen die Liegefläche geschwenkt wird, und andererseits dadurch bestimmt, daß das 0 Sicherheitsseitenteil im abgeschwenkten Zustand mit seiner Oberkante bis unterhalb der Liegefläche abgesenkt sein muß. Die Abwärtsschwenkbewegung des Schwenkarms kann dadurch verringert werden, daß das Sicherheitsseitenteil am Schwenkarm linear verschiebbar geführt ist, und zwar entlang einer zur Erstreckung des
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Schwenkarms senkrechten Richtung. So ist es möglich, das Sicherheitsseitenteil zusammen mit dem Schwenkarm zunächst soweit von unterhalb der Liegefläche hochzuschwenken, bis der Schwenkarm von unten an der Liegefläche anliegt. Die Überführung des Sicherheitsseitenteils in die Aufrichtposition erfolgt dann durch Verschieben des Sicherheitsseitenteils am Schwenkarm.
Die hier beschriebenen Verschwenk- bzw. Verschiebemechanismen haben den Vorteil, daß seitlich des Betts keinerlei Platz benötigt wird, um das Sicherheitsseitenteil aus seiner unterhalb der Liegefläche befindlichen Ruheposition in die Aufrichtposition zu verschwenken.
Die weiter oben im Zusammenhang mit der Teleskopierbarkeit des Sicherheitsseitenteils gemachten Ausführungen gelten auch für die zuvor beschriebenen Varianten der Erfindung.
Für sämtliche zuvor beschriebenen Varianten der Erfindung ist es je nach den räumlichen Gegebenheiten um das Bett herum von Vorteil, wenn das mindestens eine Sicherheitsseitenteil zum Kopfteil bzw. Fußteil des 5 Betts beabstandet angeordnet ist. In der Aufrichtposition dieses Sicherheitsseitenteils bildet sich dann ein Freiraum zwischen dem .Sicherheitsseitenteil und dem Kopfteil bzw. Fußteil. Um auch diese Lücke zu schließen, weist das Sicherheitsseitenteil gemäß einer Varianten der Erfindung ein bewegbar gelagertes Element auf, das in den Freiraum hineinbewegt werden kann, wenn sich das Sicherheitsseitenteil in der Aufrichtposition befindet. Die hier vorgestellte Variante der Erfindung, für die unabhängig von der übrigen Ausgestaltung des Betts und des Sicherheitsseitenteils selbständig Schutz
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beansprucht wird, hat insbesondere dann ihre Vorteile, wenn beispielsweise am Kopfende des Betts seitlich von diesem ein Nachttisch angeordnet ist. Da das Sicherheitsseitenteil vom Kopfteil des Betts beabstandet angeordnet ist, bewegt es sich beim Überführen aus der Einschubposition in die Aufrichtposition im Bereich seitlich des Betts und vor dem Nachttisch. Wenn es dann in der Aufrichtposition ist, kann das Element bewegt werden, um den Freiraum zwischen Sicherheitsseitenteil und Kopfende zu verschließen. Vorzugsweise ist dieses Element verschiebbar am Sicherheitsseitenteil angebracht .
Für sämtliche Varianten der Erfindung ist es zweckmäßig, wenn an mindestens einem Längsrand der Liegefläche zwei Sicherheitsseitenteile angeordnet sind, von denen das kopfteilseitige Sicherheitsseitenteil bis zum Kopfteil des Obergestells des Betts und das fußteilseitige Sicherheitsseitenteil bis zum Fußteil des Bett-Obergestells reicht. Zwischen den beiden Seitenteilen verbleibt ein Freiraum, der es beispielsweise dem Patienten ermöglicht, das Bett auch bei aufrechtstehenden Sicherheitsseitenteilen zu verlassen. Um im Bedarfsfall auch diesen Freiraum absichern zu können, ist 5 gemäß einer vorteilhaften Weiterbildung der Erfindung, der im Rahmen dieser Anmeldung auch selbständig Schutz zukommt, vorgesehen, unterhalb der Matratzenauflagevorrichtung an dieser oder an dem Untergestell geführt, ein drittes Sicherheitsseitenteil vorzusehen, das wie die beiden anderen Sicherheitsseitenteile in eine Aufrichtposition überführbar ist. Alternativ zu der Anordnung eines dritten Sicherheitsseitenteils ist es auch möglich, an dem fußteilseitigen oder dem kopfteilseitigen Seitenteil oder an beiden Seitenteilen jeweils ein 5 Verschließelement vorzusehen, das verschiebbar an dem
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betreffenden Sicherheitsseitenteil gelagert ist und mit dem sich der Freiraum zwischen den beiden Sicherheitsseitenteilen zumindest teilweise verschließen läßt. Bei dieser Weiterbildung der Erfindung ist es ferner von Vorteil, wenn das ausziehbare, parallel zum Längsrand der Liegefläche verschiebbare Verschließelement in seiner Auszugstellung verriegelbar ist. Ist lediglich eines der Sicherheitsseitenteile mit diesem Verschließelement versehen, so ist es aus Stabilitätsgründen von Vorteil, die Verriegelung dieses Verschließelements in der Auszugstellung an dem jeweils anderen Sicherheitsseitenteil vorzunehmen. Dort sollte vorteilhafterweise auch ein die Stabilität der auf diese Weise sozusagen dreiteiligen Sicherheitsseitenteilanordnung vergrößernder Anschlag oder dergleichen Aufnahme vorgesehen sein.
Als Alternative zum Verschließen des Zwischenraums zwischen dem kopfteilseitigen und dem fußteilseitigen Sicherheitsseitenteil ist es ferner zweckmäßig, wenn an 0 beiden Sicherheitsseitenteilen in den Zwischenraum hineinbewegbare Elemente angeordnet sind. Diese Elemente können verschiebbar oder verschwenkbar an den Sicherheitsseitenteilen gelagert sein. Im zuletzt genannten Fall ergibt sich überdies der Vorteil, daß das Element in eine Schwenkposition verbracht werden kann, in der es nach außen vom Sicherheitsseitenteil absteht, wenn dieses sich in seiner Aufrichtposition befindet. In dieser Position der Verschlußelemente können diese dann als Aufrichthilfe für den Patienten eingesetzt werden, der sich, auf der Liegefläche im Bereich des Zwischenraums zwischen den Sicherheitsseitenteilen sitzend, auf die beidseitig angeordneten und von den Sicherheitsseitenteilen abstehenden Verschlußelemente abstützen kann, um aufzustehen.
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Nachfolgend werden anhand der Figuren Ausführungsbeispiele der Erfindung näher erläutert. Im einzelnen zeigen:
Fig. 1 eine perspektivische Ansicht eines Betts gemäß einem ersten Ausführungsbeispiel der Erfindung,
Fig. 2 eine Draufsicht auf das Bett in Richtung des Pfeils II der Fig. 1 bei abgenommener Matratze, 10
Fig. 3 eine Schnittansicht entlang der Linie III-III der Fig. 2,
Fig. 4 eine Schnittansicht entlang der Linie IV-IV der Fig. 2,
Fig. 5 eine Schnittansicht entlang der Linie V-V der Fig. 2,
0 Fig. 6 eine Seitenansicht des Betts gemäß Fig. 1 mit
in ihren Aufrichtpositionen befindlichen Sicherheitsseitenteilen und bei verstellter Matratzenauflage,
Fig. 7 eine Schnittansicht entlang der Linie VII-VII
der Fig. 2,
Fig. 8 eine Schnittansicht entlang der Linie VIII-VIII
der Fig. 7,
30
Fig. 9 eine Schnittansicht ähnlich der Fig. 7, jedoch bei vollständig ausgezogenem Sicherheitsseitenteil,
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Fig. 10 eine Schnittansicht entlang der Linie X-X der Fig. 9,
Fign. 11 und 12
Schnittansichten ähnlich denen der Fign. 7
und 9 bei in unterschiedlichen Schwenkpositionen bzw. in Aufrichtposition befindlichem Sicherheitsseitenteil,
Fig. 13 eine Schnittansicht entlang der Linie XIII-XIII
der Fig. 12,
Fig. 14 eine Seitenansicht eines Betts gemäß eines zweiten Ausführungsbeispiels der Erfindung mit einem alternativ konstruierten fußteilseitigen
Sicherheitsseitenteil,
Fig. 15 eine Schnittansicht entlang der Linie XV-XV der
Fig. 14,
20
Fig. 16 eine Seitenansicht eines dritten Ausführungsbeispiels des erfindungsgemäßen Betts mit ausschließlich abklappbaren Sicherheitsseitenteilen,
25
Fig. 17 einen Schnitt entlang der Linie XVII-XVII der Fig. 16 zur Verdeutlichung der Klappbarkeit und Lagerung der fußteilseitigen Sicherheitsseitenteile,
30
Fig. 18 einen Schnitt entlang der Linie XVIII-XVIII der Fig. 16 zur Verdeutlichung der Anbringung und Klappbarkeit der kopfteilseitigen Sicherheitsseitenteile an der Matratzenauflagevorrichtung, 35
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Fign. 19 und 20
schematische Darstellungen ähnlich denen gemäß den Fign. 4, 5, 15, 17 und 18 zur Verdeutlichung alternativer Ausgestaltungen von Konstruktionen zur schwenkbaren Lagerung eines
Sicherheitsseitenteils,
Fign. 21 und 22
schematische Darstellungen ähnlich denen gemäß den Fign. 4, 5, 15, 17 und 18 zur Verdeut
lichung alternativer Konstruktionen für ein schwenk- und verschiebbar gelagertes Sicherheitsseitenteil,
Fign. 23 und 24
Seiten- und Draufsichten auf ein Bett gemäß zwei weiteren Ausführungsbeispielen mit zwei Sicherheitsseitenteilen pro Längsseite und jeweils einem Verschlußelement an jedem Sicher-
0 heitsseitenteil zum Verschließen des Zwischen
raums zwischen den Sicherheitsseitenteilen, und
Fig. 25 eine Seitenansicht eines Betts mit einem vom Kopfteil beabstandet angeordneten Sicherheitsseitenteil und einem Verschlußelement zum Ver
schließen der Lücke zwischen dem Sicherheitsseitenteil und dem Kopfende. · . ·
In Fig. 1 ist perspektivisch ein Bett 10 dargestellt, 0 bei dem es sich um ein Kranken- bzw. Pflegebett handelt. Das Bett 10 ist höhenverstellbar und weist ein Untergestell 12 sowie ein oberhalb des Untergestells angeordnetes Obergestell 14 auf. Das Untergestell 12 ist mit einem kopfteilseitigen und einem fußteilseitigen Fußelement 16 versehen, von denen jedes zwei Lauf-
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rollen 18 aufweist. Die beiden Fußelemente 16 sind über zwei Verbindungsbalken 20 miteinander verbunden. Das Obergestell 14 ist mit einem Kopfteil 22 und einem Fußteil 24 versehen, die über einen längs der Mittelachse verlaufenden Mittelträger 26 (siehe beispielsweise die Fign. 2 und 4 sowie 5) verbunden sind. Der Mittelträger 2 6 ist als Hohlprofilträger ausgebildet und verläuft quer zu zwei Stützträgern 28, die mit ausfahrbaren Stempelelementen 30 des Untergestells 12 verbunden sind.
Oberhalb des Mittelträgers 26 ist eine mehrteilige Matratzenauflagevorrichtung 32 angeordnet, die mehrere relativ zueinander verstellbare Matratzenauflageteile 34,3 6,3 8,40 aufweist, die untereinander bzw. über Verstellarme 42 mit dem Mittelträger 26 bewegbar verbunden sind. Auf der Matratzenauflagevorrichtung 32 liegt eine Matratze 44 auf, deren Oberseite die Liegefläche 46 bildet, die in Längserstreckung des Bettes durch Längsränder 48 begrenzt ist. Die (in den Fign. nicht dargestellte) Antriebs- und Verstellmechanik für die Matratzenauflagevorrichtung 32 ist in dem bzw. an dem Mittelträger 26 in dessen sich zwischen den Fußelementen 16 erstreckendem Mittelabschnitt untergebracht. In diesem Bereich ist der Mittelträger 26 von unten mit einer Abdeckhaube 50 versehen. Wie insbesondere in den Fign. 1 bis 3 und 6 zu erkennen ist, weist das Obergestell 14 des Betts an jedem Längsrand 48 der Auflagefläche jeweils zwei Sicherheitsseitenteile 52,54 auf.
0 Die Sicherheitsseitenteile 52 sind kopfteilseitig angeordnet, während die Sicherheitsseitenteile 54 fußteilseitig angeordnet sind. Jedes Sicherheitsseitenteil besteht aus einem Rahmenteil 56, der zwei Seitenstreben 58 und zwei diese verbindende Querstreben 60 aufweist.
Die beiden Seitenstreben 58 verlaufen in einer zum
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Kopfteil 22 und zum Fußteil 24 jeweils parallelen Ebene, während die Querstreben 60 rechtwinklig zu diesen Ebenen, d. h. parallel zur Längserstreckung des Mittelträgers 26 und damit des Betts 10 verlaufen. Die Sicherheitsseitenteile 52,54 sind ferner mit Ausziehteilen 62 versehen, die parallel zu den Querstreben 60 verlaufen. Diese Ausziehteile 62 weisen von einem Holm 63 abstehende Einschubarme 64 auf, die von den Seitenstreben 58 teleskopisch aufgenommen sind (lediglich in Fign. 6 und 14 gezeigt). Die Ausziehteile 62 sind also relativ zu den Rahmenteilen 56 ausziehbar und einschiebbar gelagert. Der Holm 63 bildet im eingeschobenen Zustand des zugehörigen Sicherheitsseitenteils 52,54 die seitliche Begrenzung des Betts 10 zwischen dessen Kopf- und Fußteil 22,24. Der Holm 63 kann aus einem nachgiebigen Kunststoffmaterial bestehen und dient somit als Rammschutz des Betts 10. Derartige Holme 63 bzw. Rammschutzteile sind auch seitlich des feststehenden Auflageteils 36 (z.B. Gesäß-Auflageteil) 0 sowie eines eventuell vorhandenen verstellbaren, jedoch nicht mit einem Sicherheitsseitenteil versehenen Auflageteils (z.B. Oberschenkel-Auflageteil - nicht dargestellt -) der Matratzenauflagevorrichtung 32 angeordnet.
Die Sicherheitsseitenteile 52,54 sind jeweils an einem Paar Führungsprofilstäben 66,68 geführt, die quer zur Längserstreckung des Betts 10 und damit quer zur Längserstreckung des Mittelträgers 26 verlaufen. Sämtliche Führungsprofilstäbe 66,68 sind unterhalb der Matratzenauf lagevorrichtung 32 angeordnet. Die Führungsprofilstäbe 66 für die kopfteilseitigen Sicherheitsseitenteile 52 sind dabei an dem kopfteilseitigem Oberkörper-Auflageteil 34 der Matratzenauflagevorrichtung 32 angebracht, während die Führungsprofilstäbe 68 für die fuß-
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teilseitigen Sicherheitsseitenteile 54 von dem Mittelträger 26 seitlich abstehen.
Wie in den Figuren dargestellt, lassen sich die Sicherheitsseitenteile 52,54 seitlich aus dem Obergestell über die Längsränder 48 der Liegefläche 46 hinaus herausziehen. In sämtlichen dieser Auszugpositionen (mit Ausnahme der Maximalauszugsposition) sind die Sicherheitsseitenteile gegen ein Verschwenken gesichert an den Führungsprofilstäben 66,68 gelagert, indem die Führungsprofilstäbe C-förmig die Seitenstreben 58 der Sicherheitsseitenteile 52,54 umgreifen.
Die Auszugbewegung der Sicherheitsseitenteile 52,54 ist durch zusammenwirkende Anschlagelemente an den Seitenteilen und den Führungsprofilstäben begrenzt. So weisen die Sicherheitsseitenteile 52,54 an den einander abgewandten Außenseiten ihrer Seitenstreben 58 im Querschnitt rechteckige, längliche Anschlagelemente 70 auf 0 (siehe beispielsweise Fig. 2), die mit Anschlagelementen 72 an den außenliegenden Enden 73 der Führungsprofilstäbe 66,68 ausgebildet sind. Wie insbesondere in den Fign. 7 bis 13 gezeigt, weisen die Führungsprofilstäbe 66,68 an ihren außenliegenden freien Enden Taschen 74 auf, in die die Anschläge IQ an den Seitenstreben 58 eintauchen, wenn die Seitenteile 52,54 bei maximaler Auszugposition nach oben verschwenkt werden. Die Taschen 74 sind dabei an den Führungsprofilstäben 66,68 unterhalb der Seitenstreben 58 angeordnet. Durch diese taschenförmigen Ausnehmungen 74 ist es möglich, die Sicherheitsseitenteile 52,54 relativ zu den Führungsprofilstäben 66,68 zu verschwenken, wobei ferner erforderlich ist, daß die Anschlagelemente 70 der Sicherheitsseitenteile 52,54 an den Ausziehteilen 62 abgewandten Enden angeordnet sind. Auf diese Weise ent-
steht bei vollständig ausgezogenen Seitenteilen 52,54 zwischen diesen und den Führungsprofilstäben 66,68 jeweils ein Drehgelenk mit einer parallel zur Liegefläche 46 verlaufenden Schwenkachse 76.
5
In die Aufnahmetaschen 74 münden kanalartige Verriegelungsausnehmungen 78 ein, in die die Anschlagelemente 70 eintauchen, wenn das betreffende Sicherheitsseitenteil 52,54 vertikal hochgeschwenkt ist und sich in Folge seines Eigengewichts absenkt. Diese Verriegelungsausnehmungen 78 sind vertikal ausgerichtet und an ihrem unteren Ende 80 verschlossen, so daß dort ein Anschlagelement gegeben ist, das mit dem Anschlagelement 70 zusammenwirkt und die Abwärtsbewegung des betreffenden Sicherheitsseitenteils 52,54 begrenzt. Die zueinander parallel verlaufenden seitlichen Begrenzungen 82 der Verriegelungsausnehmungen 78 verlaufen beidseitig der ersten Anschlagelemente 70, wodurch die Sicherheitsseitenteile 52,54 in ihren vertikal ausgerichteten Aufrichtpositionen gegen unbeabsichtigtes Verschwenken gesichert sind. In ihrer Aufrichtposition (siehe Fign. 4, 6 und 12) sind die Sicherheitsseitenteile 52,54 gegen ein unbeabsichtigtes Herausziehen aus den Führungsprofilstäben 66,68 durch an diesen angebrachte Sperrbolzen 84 gesichert, die in Verlängerung der Längserstreckung der Verriegelungsausnehmungen 78 angeordnet sind und mit den Anschlagelementen 70 der Sicherheitsseitenteile 52,54 zusammenwirken.
Die hier beschriebenen Sicherheitsseitenteile 52,54 lassen sich unterhalb der Liegefläche 46 des Betts 10 in einer zu dieser im wesentlichen parallelen Ebene verschieben und können damit seitlich aus dem Bett 10 herausgezogen werden. Hierdurch werden neben der Liegefläche 46 zusätzliche Ablageflächen geschaffen, die zu
therapeutischen Zwecken, zu Behandlungszwecken oder zu Zwecken der Versorgung des Patienten benutzt werden können. Durch Hochschwenken der vollständig ausgezogenen Sicherheitsseitenteile 52,54 können diese in ihre Aufrichtpositionen überführt werden, in denen sie selbsttätig in Folge einer geringfügigen Abwärtsbewegung aufgrund ihres Eigengewichts verriegeln und dabei über die Liegefläche 4 6 nach oben überstehen. Die Bedienung der Sicherheitsseitenelemente 52,54 ist denkbar einfach, wobei ihre verschiebbare Lagerung unterhalb der Liegefläche 46 platzsparend und bezüglich der Reinigung des Bettes vorteilhaft ist, da sie den Bereich unterhalb der Liegefläche bzw. der Matratzenauflagevorrichtung nicht versperren (siehe hierzu insbesondere die Fign. 4 und 5) .
Eine Seitenansicht eines Betts 10' mit einem alternativ gestalteten fußteilseitigen Sicherheitsseitenteil 54 ist in Fig. 14 gezeigt. Soweit die Teile des in dieser Figur gezeigten Betts 10' identisch, gleich bzw. funktionsgleich den Teilen des Betts 10 der Fign. 1 bis 13 sind, sind sie mit den gleichen Bezugszeichen versehen.
Das fußteilseitige Sicherheitsseitenteil 54 des Betts 10' ist an dem Unterschenkel-Auflageteil 40 der Matratzenauf lagevor richtung 32 angebracht, und zwar auf die gleiche Weise wie das kopfteilseitige Sicherheitsseitenteil 52. Damit erstreckt sich das fußteilseitige Sicherheitsseitenteil 54 nicht mehr entlang beider zum Fußteil 24 weisender Auflageteile 38,40 der Matratzenauf lagevorrichtung 32. Damit entsteht zwischen den beiden Sicherheitsseitenteile 52,54 ein Zwischenraum 86, in dem die Liegefläche 46 seitlich nicht durch ein aufragendes Sicherheitsseitenteil begrenzt ist. Dieser Zwischenraum 86 hat den Vorteil, daß der Patient bei in
ihren Aufrichtpositionen befindlichen Sicherheitsseitenteilen 52,54 aus dem Bett aussteigen kann.
Um auch im Bereich des Zwischenraums 86 eine seitliche Begrenzung der Liegefläche 46 zu realisieren, ist das fußteilseitige Sicherheitsseitenteil 54 mit einem in Richtung auf das Kopfteil 22 ausziehbaren Verschließelement 88 versehen, das bei dem hier beschriebenen Ausführungsbeispiel in Form einer Platte realisiert ist. Die Platte 88 läßt sich bis zum Sicherheitsseitenteil 52 verschieben, wo sie an einem Anschlag oder dergleichen Aufnahme anliegt, die der Einfachheit halber. nicht dargestellt ist. Die Platte 88 ist, wie insbesondere anhand von Fig. 15 zu erkennen ist, verschiebbar an den Querstreben 60 des Rahmenteils 56 des fußteilseitigen Sicherheitsseitenteils 54 gelagert, und zwar an deren Außenseiten. An diesen Außenseiten weisen die Querstreben 60 Umgreif elemente 90 auf, die die parallel zu den Längsrändern 48 der Liegefläche 46 ver-0 laufenden oberen und unteren Ränder der Platte 88 umfassen. Die Platte 88 kann in ihren Ausziehpositionen am fußteilseitigen Sicherheitsseitenteil 54 verriegelbar sein. Schließlich ist es auch denkbar, auch das kopfteilseitige Sicherheitsseitenteil 52 mit einem derartigen Verschlußteil 88 zu versehen, um den Zwischenraum 86 von beiden Sicherheitsseitenteilen 52,54 ausgehend durch Aufeinanderzubewegen der Platten 88 zu verschließen.
0 Alternativ zur Ausbildung des Verschließelements 88 als Platte kann das Verschließelement 88 auch als im wesentlichen U-förmiger Bügel ausgebildet sein, dessen parallele Seitenschenkel in den beiden Querstreben 60 des betreffenden Seitenteils 52,54 teleskopisch geführt ist und dessen die beiden parallelen Schenkel verbin-
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dender Basisabschnitt dem Zwischenraum 86 im eingezogenen Zustand zugewandt ist.
In den Fign. 16 bis 18 ist ein drittes Ausführungsbeispiel eines Betts 10" dargestellt, bei dem es sich um ein Kranken- bzw. Pflegebett handelt. Soweit die Teile dieses Betts 10" denjenigen der Betten 10 und 10' der vorherigen Ausführungsbeispiele identisch oder funktionsgleich sind, sind sie mit den gleichen Bezugszeichen versehen. Das Bett 10" ist höhenverstellbar und weist ein Untergestell 12 sowie ein oberhalb des Untergestells angeordnetes Obergestell 14 auf. Das Untergestell 12 ist mit einem kopfteilseitigen und einem fußteilseitigen Fußelement 16 versehen, von denen jedes zwei Laufrollen 18 aufweist. Die beiden Fußelemente 16 sind über zwei Verbindungsbalken 20 miteinander verbunden. Das Obergestell 14 ist mit einem Kopfteil 22 und einem Fußteil 24 versehen, die über einen längs der Mittelachse, verlaufenden Mittelträger 2 6 verbunden sind. Der Mittelträger 26 ist als Hohlprofilträger ausgebildet und verläuft quer zu zwei Stützträgern 28, die mit ausfahrbaren Stempelelementen 30 des Untergestells 12 verbunden sind.
Oberhalb des Mittelträgers 26 ist eine mehrteilige Matratzenauflagevorrichtung 32 angeordnet, die mehrere relativ zueinander verstellbare Matratzenauflageteile 34,36,38,40 aufweist, die untereinander bzw. über Verstellarme 42 mit dem Mittelträger 2 6 bewegbar verbunden sind. Auf der Matratzenauflagevorrichtung 32 liegt eine Matratze 44 auf, deren Oberseite die Liegefläche 46 bildet, die in Längserstreckung des Bettes durch Längsränder 48 begrenzt ist. Die (in den Fign. nicht dargestellte) Antriebs- und Verstellmechanik für die Matratzenauflagevorrichtung 32 ist in dem bzw. an dem Mittel-
träger 26 in dessen sich zwischen den Fußelementen 16 erstreckendem Mittelabschnitt untergebracht. In diesem Bereich ist der Mittelträger 2 6 von unten mit einer Abdeckhaube 50 versehen.
5
Wie in den Fign. 16 bis 18 zu erkennen ist, weist das Obergestell 14 des Betts an jedem Längsrand 48 der Auflagefläche 46 jeweils zwei Sicherheitsseitenteile 52,54 auf. Die Sicherheitsseitenteile 52 sind kopfteilseitig angeordnet, während die Sicherheitsseitenteile 54 fußteilseitig angeordnet sind. Jedes Sicherheitsseitenteil besteht aus einem Rahmenteil 56, der zwei Seitenstreben 58 und zwei diese verbindende Querstreben 60 aufweist. Die beiden Seitenstreben 58 verlaufen in einer zum Kopfteil 22 und zum Fußteil 24 jeweils parallelen Ebene, während die Querstreben 60 rechtwinklig zu diesen Ebenen, d. h. parallel zur Längserstreckung des Mittelträgers 26 und damit des Betts 10" verlaufen. Die Sicherheitsseitenteile 52,54 sind ferner mit Auszieh-0 teilen 62 versehen, die parallel zu den Querstreben 60 verlaufen. Diese Ausziehteile 62 weisen von einem Holm 63 abstehende Einschubarme 64 auf, die von den Seitenstreben 58 teleskopisch aufgenommen sind. Die Ausziehteile 62 sind also relativ zu den Rahmenteilen 56 ausziehbar und einschiebbar gelagert.
Die Sicherheitsseitenteile 52,54 sind jeweils an einem Paar Haltestäben 91,92 gelagert, die quer zur Längserstreckung des Betts 10" und damit quer zur Längser-0 Streckung des Mittelträgers .2 6 verlaufen. Sämtliche Haltestäbe 91,92 sind unterhalb der Matratzenauflagevorrichtung 32 angeordnet. Die Haltestäbe 91 für die kopfteilseitigen Sicherheitsseitenteile 52 sind dabei an dem kopfteilseitigem Oberkörper-Auflageteil 34 der Matratzenauflagevorrichtung 32 angebracht, während die
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Haltestäbe 92 für die fußteilseitigen Sicherheitsseitenteile 54 von dem Mittelträger 26 seitlich abstehen.
An den in Höhe der Längsränder 48 der Liegefläche 46 liegenden Außenenden der Haltestäbe 91,92 sind jeweils Scharniere 93 angebracht, die die Haltestäbe 91,92 mit den Seitenteilen 52,54 verbinden. Jedes dieser Scharniere 93 weist ein mit dem betreffenden Haltestab 91,92 verbundenes erstes Scharnierteil 94 und ein zweites Scharnierteil 95 auf, das mit dem betreffenden Sicherheitsseitenteil 52,54 verbunden ist. Die beiden Scharnierteile 94,95 sind um eine Schwenkachse 96 relativ zueinander verdrehbar. Diese Verdrehbarkeit und die Anbringung der Scharnierteile an den Haltestäben 91,92 einerseits sowie den Sicherheitsseitenteilen 52,54 andererseits ist derart ausgebildet, daß die Sicherheitsseitenteile 52,54 um im wesentlichen 270° verschwenkbar sind. Dadurch ist es möglich, die Sicherheitsseitenteile aus einer ersten Endposition oder Verstauposition (s. insbesondere die Darstellung des rechten Sicherheitsseitenteils 54 der Fig. 17) in eine zweite Endposition oder Aufrichtposition (s. die in durchgezogenen Linien dargestellten Positionen der Sicherheitsseitenteile 52 der Fig. 18 bzw. des linken Sicherheitsseitenteils 54 der Fig. 17) zu verschwenken.
In den jeweiligen Endpositionen lassen sich die Sicherheitsseitenteile 52,54 durch Verriegelungsvorrichtungen 97 gegen unbeabsichtigte Schwenkbewegungen sichern.
0 Jede Verriegelungsvorrichtung 97 ist dabei beispielsweise mit zwei schwenkbaren Haken 98,99 versehen, von denen die Haken 98 schwenkbar an den Außenenden der Haltestäbe 91,92 bzw. außen an dem Auflageteil 3 8 angeordnet sind, um die Seitenstreben 58 der Sicherheits-Seitenteile 52,54 in ihren Aufrichtpositionen von außen
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oberhalb der Schwenkachse 86 zu umgreifen und somit ein unbeabsichtigtes Abklappen zu verhindern. Die zweiten Haken 99 sind als Untergreif- oder Fanghaken ausgebildet, die unterhalb der Liegefläche angeordnet sind und von unten unter die Seitenstreben 58 schwenkbar sind, wenn sich die Sicherheitsseitenteile 52,54 in ihren Verstaupositionen befinden.
In hier nicht dargestellter Weise sorgen die Verriegelungs Vorrichtungen 97 aber auch für eine Arretierung der Sicherheitsseitenteile 52,54, wenn sich diese in einer Zwischen- oder Ablageposition befinden, in denen sie seitlich von den Längsrändern 48 der Liegefläche 46 im wesentlichen parallel zu dieser abstehen. Diese Zwisehen- oder Ablageposition ist in Fig. 17 für das linke Sicherheitsseitenteil 54 durch gepunktete Linien dargestellt.
In Fig. 19 ist ein weiteres Ausführungsbeispiel eines 0 Krankenbetts im Querschnitt gezeigt. Für diese Figur sowie die im folgenden noch zu beschreibenden Fign. 2 0 bis 25 gilt, daß die dort gezeigten Betten bis auf die Konstruktion der Sicherheitsseitenteile und insbesondere bis auf deren Anordnung an dem Bett identisch sind mit der Bettkonstruktion gemäß den Ausführungsbeispielen in den Fign. 1 bis 18. Insoweit sind in den Fign. 19 bis 25 auch für gleiche Teile die gleichen Bezugszeichen wie in den anderen Figuren verwendet.
Wie man in Fig. 19 erkennen kann, sind die Sicherheitsseitenteile 52,54 (in Fig. 19 ist lediglich eines der Sicherheitsseitenteile 52 gezeigt) um eine zur Längserstreckung des Betts parallele Schwenkachse 100 schwenkbar gelagert. Um die Schwenkachse 100 ist ein Paar von Schwenkarmen 102 drehbar gelagert, deren
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andere Enden das Sicherheitsseitenteil 52 tragen. Die Schwenkarme 102 sind starr mit dem Sicherheitsseitenteil 52 verbunden, so daß die gesamte Struktur im Querschnitt nach Art eines L ausgebildet ist. In Fig. 19 ist gestrichelt diejenige Position des Sicherheitsseitenteils 52 dargestellt, in der dieses bis unterhalb der Liegefläche 46 herabgeschwenkt ist. Durch Hochschwenken läßt sich das Sicherheitsseitenteil 52 in seine Aufrichtposition überführen, in der es gegen ein unbeabsichtigtes Herabschwenken an dem Bett bzw. dem Obergestell gesichert ist, was aus Gründen der Übersichtlichkeit nicht dargestellt ist.
Während bei dem Bett gemäß Fig. 19 die Verbindung der Schwenkarme 102 mit dem Sicherheitsseitenteil 52 starr ist, ist sie bei dem Bett gemäß Fig. 20 beweglich ausgeführt. Wie in Fig. 20 gezeigt, läßt sich das Sicherheitsseitenteil 52 an dem der Schwenkachse 100 abgewandten Ende der Schwenkarme 102 relativ zu diesen ver-0 schieben, und zwar in einer zur Erstreckung der Schwenkarme 102 rechtwinklig verlaufenden Richtung. Zu diesem Zweck sind an den Enden der Schwenkarme 102 Führungshülsen 104 angeordnet, in denen das Sicherheitsseitenteil 54 linear verschiebbar geführt ist. Ein (nicht dargestellter) Verriegelungsmechanismus verriegelt zum einen die Schwenkarme 102 am Obergestell des Betts, wenn die Schwenkarme 102 hochgeschwenkt sind (durchgezogene Linie in Fig. 20) als auch das Sicherheitsseitenteil 52 in seiner Auszugposition an den Führungshülsen 104. Zwei weitere Ausführungsbeispiele eines Betts mit des unterhalb des Betts verschwenkbaren bzw. verstaubaren Sicherheitsseitenteilen sind in den Fign. 21 und 22 gezeigt. Diese Sicherheitsseitenteile 52 lassen sich durch eine kombinierte Verschiebe- und Verschwenkbewegung aus ihrer Einschubposition in die
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Aufrichtposition und umgekehrt überführen. Gemäß Fig.
21 wird das Sicherheitsseitenteil 52 zunächst seitlich aus dem Bett um ein kleines Stück herausgezogen, um anschließend nach oben in die Vertikale geschwenkt zu werden. Ausgehend von dieser Zwischenstellung wird das Sicherheitsseitenteil 52 dann bis in die Auf richtposition hochgezogen. In Fig. 22 erfolgt ausgehend von der Einschubposition des Sicherheitsseitenteils 52 zunächst eine Drehung aus der Horizontalen in die Vertikale, um dann aus dieser Vertikalposition das Sicherheitsseitenteil 52 bis in die Aufrichtposition hochzuziehen. In Fig. 22 ist angedeutet, daß das Sicherheitsseitenteil 52 teleskopierbar ist (siehe Ausziehteil 62). Die Teleskopierbarkeit des Sicherheitsseitenteils 52 läßt sich nicht nur bei dem Ausführungsbeispiel gemäß Fig.
22 sondern auch bei den übrigen in den Fign. 19 bis 25 gezeigten Ausführungsbeispielen realisieren.
Aus Gründen der Übersichtlichkeit und des besseren Verständnisses der Erfindung sind in den Fign. 21 und 22 die Verriegelungsmechanismen zur Verriegelung des Sicherheitsseitenteils 52 in der Einschub- und in der Aufrichtposition nicht dargestellt.
5 Im Zusammenhang mit dem Ausführungsbeispiel gemäß Fig.
14 ist bereits beschrieben worden, wie der Zwischenraum 86 zwischen dem kopfteil- und dem fußteilseitigen Sicherheitsseitenteil 52,54 eines Betts gesichert werden kann, indem ein Verschließelement 88, das ver-0 schiebbar an einem der beiden Sicherheitsseitenteilen angeordnet ist, in den Zwischenraum 86 verfahren wird. Bei dem Ausführungsbeispiel gemäß Fig. 23 sind an beiden Sicherheitsseitenteilen jeweils ein Verschließelement 88 angebracht, um den Zwischenraum 86 von beiden Seiten her zu versperren bzw. zu verschließen. Die
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beiden Verschließelemente 88 sind linear verschiebbar an den Sicherheitsseitenteilen 52,54 angeordnet.
Gemäß dem Ausführungsbeispiel der Fig. 24 sind die Verschließelemente 88 um vertikale Schwenkachsen 106 schwenkbar an den Sicherheitsseitenteilen 52,54 angebracht. Im Ruhezustand, d. h. bei nicht benötigten Verschließelementen 88, sind diese von außen gegen die Sicherheitsseitenteile 52,54 geschwenkt. Zum Sichern der Längsränder des Betts im Zwischenraum 86 werden die Verschließelemente 88 um 180° verschwenkt. In dieser Verschwenkposition sowie in der Ruheposition lassen sich die Verschließelemente 88 gegen unbeabsichtigte Verschwenkbewegungen an den Sicherheitsseitenteilen 52,54 verriegeln. Zusätzlich zu den beiden zuvor beschriebenen Verschwenkpositionen existiert noch eine dritte Verschwenkposition, in der die Verschließelemente 88 rechtwinklig nach außen von den sich in der Aufrichtposition befindenden Sicherheitsseitenteilen 52,54 0 abstehen. In diesem Zustand dienen die Verschließelemente 88 als Auf richthilf e für den Patienten bzw· die zu pflegende Person, wenn sich diese, auf der Liegefläche 46 sitzend, zum Verlassen des Betts aufrichten will.
Anhand von Fig. 25 wird ein letzten Ausführungsbeispiel der Erfindung näher erläutert. In dieser Figur ist in Seitenansicht ein Bett gezeigt, dessen kopfteilseitiges Sicherheitsseitenteil 52,54 vom Kopfteil 22 um den Abstand 108 beabstandet angeordnet ist. Um nun bei in seiner Aufrichtposition befindlichen Sicherheitsseitenteil den Zwischenraum zum Kopfteil 22 versperren zu können, ist am Sicherheitsseitenteil 52 ein Verschließelement 110 angeordnet, das in den durch den Abstand 108 definierten Zwischenraum bewegt werden kann. Die
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Bewegung dieses Verschließelements 110 kann entweder linear oder durch Verschwenken erfolgen/ entsprechend ist das Verschließelement 110 an dem Sicherheitsseitenteil 52 gelagert. Das Sicherheitsseitenteil 52 selbst kann in jeder der zuvor beschriebenen Arten und Weisen bewegbar am Bett gelagert sein, um aus einer Einschubpositon unterhalb der Liegefläche des Betts in die in Fig. 25 gezeigte Aufrichtposition bewegt zu werden.

Claims (58)

1. Bett, insbesondere Kranken- oder Pflegebett mit
1. einem Untergestell (12), das mindestens ein Fuß- oder Standelement (16) zum Abstützen auf einem Untergrund aufweist,
2. einem mit dem Untergestell (12) verbundenen Obergestell (14), das ein Kopfteil (22) sowie ein Fußteil (24) und mindestens ein diese verbindendes Verbindungselement (26) aufweist,
3. einer Liegefläche (46), die zwei sich zwischen dem Kopfteil (22) und dem Fußteil (24) erstreckende Längsränder (48) aufweist, und
4. mindestens einem Sicherheitsseitenteil (52; 54), wobei
5. das mindestens eine Sicherheitsseitenteil (52; 54) unterhalb der Liegefläche (46) in einer Auszugebene zwischen einer Einschubposition, in der es mit einem der Längsränder (48) im wesentlichen abschließt oder gegenüber diesem nach innen zurückspringt, und einer Auszugposition, in der es nach außen über den einen der Längsränder (48) übersteht, verschiebbar ist, und
6. das mindestens eine Sicherheitsseitenteil (52; 54) aus seiner Einschubposition oder einer Auszugposition um eine im wesentlichen parallel zu den Längsrändern (48) der Liegefläche (46) verlaufende Schwenkachse (76), in eine Aufrichtposition schwenkbar ist, aus der das Sicherheitsseitenteil (52; 54) nach oben über die Liegefläche (46) hinaus verschiebbar ist, wobei das mindestens eine Sicherheitsseitenteil (52; 54) in seiner Aufrichtposition gegen unbeabsichtigte Bewegungen gesichert durch eine Verriegelungsvorrichtung (78) arretierbar ist.
2. Bett nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das mindestens eine Sicherheitsseitenteil (52; 54) in jeder Zwischenstellung zwischen seiner Einschubposition und seiner Maximalauszugposition unter Erstreckung in der Auszugebene verbleibt.
3. Bett nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß das mindestens eine Sicherheitsseitenteil (52; 54) in seiner Aufrichtposition gegen unbeabsichtigte Verschwenkungen und/oder in seiner Einschubposition gegen unbeabsichtigte Verschiebungen selbsttätig arretierbar ist.
4. Bett nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß das mindestens eine Sicherheitsseitenteil (52; 54) mit dem zum Überführen in die Aufrichtposition erfolgenden Verschwenken in der Auszugposition in Folge seines Eigengewichts selbsttätig den Arretierungszustand einnimmt, in dem es von der Verriegelungsvorrichtung (78) arretiert ist.
5. Bett nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß eine Matratzenauflagevorrichtung (32) zum Tragen einer die Liegefläche (46) bildenden Matratze (44) vorgesehen ist und daß die Matratzenauflagevorrichtung (32) mindestens ein verstellbares Auflageteil (34, 38, 40) aufweist, an dem das mindestens eine Sicherheitsseitenteil (52; 54) verschiebbar und verschwenkbar gelagert ist.
6. Bett nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß bei mehreren Sicherheitsseitenteilen (52, 54) und einer Matratzenauflagevorrichtung (32) mit mehreren verstellbaren Auflageteilen (34, 40), insbesondere mit einem kopfteilseitigen und einem fußteilseitigen verstellbaren Auflageteil (34, 40), beidseitig jedes Auflageteils (34, 40) an diesen ein Sicherheitsseitenteil (52, 54) verschiebbar und verschwenkbar gelagert ist.
7. Bett nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß das mindestens eine Sicherheitsseitenteil (52; 54) um die Schwenkachse drehbar an Gleitlagerblöcken gelagert ist, die ihrerseits quer zur Längserstreckung der Längsränder (48) der Liegefläche (46) linear verschiebbar geführt sind.
8. Bett nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß das mindestens eine Sicherheitsseitenteil (52; 54) linear verschiebbar an Gleitlagerblöcken gelagert ist, die ihrerseits quer zur Längserstreckung der Längsränder (48) der Liegefläche (46) linear verschiebbar geführt sind und die in der Einschubposition oder in einer Auszugposition drehbar sind.
9. Bett nach Anspruch 7 oder 8, dadurch gekennzeichnet, daß das mindestens eine Sicherheitsseitenteil (52; 54) einen kopfteilseitigen und einen fußteilseitigen Begrenzungsrand (58) aufweist, an denen die Gleitlagerblöcke gelagert sind.
10. Bett nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß die Gleitlagerblöcke verschiebbar an Führungsprofilen (66; 68) geführt sind, die innerhalb der Auszugebene parallel zur Erstreckung des Kopf- und des Fußteils (22, 24) verlaufen.
11. Bett nach Anspruch 9 oder 10, dadurch gekennzeichnet, daß die Führungsprofile (66; 68) an dem Kopfteil (22), dem Fußteil (24), einem das Kopfteil (22) mit dem Fußteil (24) verbindenden Verbindungselement (26) und/oder an einer Matratzenauflagevorrichtung (32) zum Tragen einer die Liegefläche (46) bildenden Matratze (44) angebracht und/oder integriert sind.
12. Bett nach Anspruch 10 oder 11 und 5, dadurch gekennzeichnet, daß das mindestens eine verstellbare Auflageteil (34, 38, 40) zum Kopf- und Fußteil (22, 24) im wesentlichen parallele Holme aufweist, an bzw. in denen die Führungsprofile (66; 68) angebracht bzw. integriert sind.
13. Bett nach einem der Ansprüche 9 bis 12, dadurch gekennzeichnet, daß die Führungsprofile (66; 68) zum teilweisen Umgeben der Begrenzungsränder (58) des mindestens einen Sicherheitsseitenteils (52; 54) C-förmig oder L-förmig sind oder C-förmige oder L-förmige Abschnitte aufweisen.
14. Bett nach einem der Ansprüche 1 bis 13, dadurch gekennzeichnet, daß das mindestens eine Sicherheitsseitenteil (52; 54) mindestens einen die Auszugbewegung in der Auszugposition begrenzenden ersten Anschlag (70) aufweist, der mit einem zweiten Anschlag (72) am Obergestell (14) zusammenwirkt.
15. Bett nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, daß das mindestens eine Sicherheitsseitenteil (52; 54) bei aneinanderliegenden ersten und zweiten Anschlägen (70, 72) um seine Schwenkachse (76) verschwenkbar ist.
16. Bett nach Anspruch 14 oder 15, dadurch gekennzeichnet, daß die Verriegelungsvorrichtung (78) in der Aufrichtposition des mindestens einen Sicherheitsseitenteils (52; 54) an dem mindestens einen Anschlag (70) angreift.
17. Bett nach Anspruch 16, dadurch gekennzeichnet, daß die Verriegelungsvorrichtung (78) eine Ausnehmung aufweist, in die der erste Anschlag (70) in der Aufrichtposition des mindestens einen Sicherheitsseitenteils (52; 54) eingetaucht ist.
18. Bett nach einem der Ansprüche 12 bis 17, dadurch gekennzeichnet, daß der mindestens eine erste Anschlag (70) ein längliches Element ist und daß die Ausnehmung der Verriegelungsvorrichtung (78) eine zur Form des mindestens einen ersten Anschlages (70) komplementäre Kanalform aufweist.
19. Bett nach einem der Ansprüche 1 bis 18, dadurch gekennzeichnet, daß der Arretierungszustand des mindestens einen Sicherheitsseitenteils (52; 54) durch Zusammenwirken eines am Obergestell (14) angeordneten dritten Anschlags (80) definiert ist.
20. Bett nach Anspruch 18 und 19, dadurch gekennzeichnet, daß die kanalförmige Ausnehmung der Verriegelungsvorrichtung (78) ein offenes Ende und ein diesem gegenüberliegendes geschlossenes Ende (80) aufweist und daß das geschlossene Ende (80) den dritten Anschlag bildet.
21. Bett nach einem der Ansprüche 12 bis 20, dadurch gekennzeichnet, daß der mindestens eine erste Anschlag (70) an einem der Begrenzungsränder (58) des mindestens einen Sicherheitsseitenteils (52; 54) angeordnet ist und daß der zweite Anschlag (72) und, sofern vorhanden, der dritte Anschlag (80) an dem diesen Begrenzungsrand (58) zugeordneten Führungsprofil (66, 68) angeordnet ist.
22. Bett nach einem der Ansprüche 1 bis 21, dadurch gekennzeichnet, daß das mindestens eine Sicherheitsseitenteil (52; 54) einen außenliegenden Holm (63) aufweist, der in der Einschubposition des mindestens einen Sicherheitsseitenteils (52; 54) nach außen über einen der Längsränder (48) der Liegefläche (46) übersteht.
23. Bett nach Anspruch 22, dadurch gekennzeichnet, daß der Holm (63) ein nachgiebiges Material, insbesondere ein elastisches Kunststoffmaterial aufweist.
24. Bett nach einem der Ansprüche 1 bis 23, dadurch gekennzeichnet, daß das mindestens eine Sicherheitsseitenteil (52; 54) ein Rahmenteil (56), das in der Auszugebene verschiebbar geführt ist, und ein mit dem Rahmenteil (56) verbundenes Ausziehteil (62) aufweist, das das der Liegefläche (46) abgewandte Ende des mindestens einen Sicherheitsseitenteils (52; 54). bildet, wenn sich dieses in einer Auszugposition und/oder in seiner Aufrichtposition befindet.
25. Bett nach Anspruch 24, dadurch gekennzeichnet, daß das Ausziehteil (62) an dem Rahmenteil (56) verschiebbar geführt und arretierbar ist.
26. Bett nach Anspruch 24 oder 25, dadurch gekennzeichnet, daß das Ausziehteil (62) des mindestens einen Sicherheitsseitenteil (52; 54) einen außenliegenden Holm (63) aufweist, der in der Einschubposition des mindestens einen Sicherheitsseitenteils (52; 54) nach außen über einen der Längsränder (48) der Liegefläche (46) übersteht.
27. Bett nach Anspruch 26, dadurch gekennzeichnet, daß der Holm (63) ein nachgiebiges Material, insbesondere ein elastisches Kunststoffmaterial aufweist.
28. Bett, insbesondere Kranken- oder Pflegebett mit
1. einem Untergestell (12), das mindestens ein Fuß- oder Standelement (16) zum Abstützen auf einem Untergrund aufweist,
2. einem mit dem Untergestell (12) verbundenen Obergestell (14), das ein Kopfteil (22) sowie ein Fußteil (24) und mindestens ein diese verbindendes Verbindungselement (26) aufweist,
3. einer Liegefläche (46), die zwei sich zwischen dem Kopfteil (22) und dem Fußteil (24) erstreckende Längsränder (48) aufweist, und
4. mindestens einem Sicherheitsseitenteil (52; 54), wobei
5. das mindestens eine Sicherheitsseitenteil (52; 54) um eine zu den Längsrändern (48) der Liegefläche (46) parallele Schwenkachse schwenkbar gelagert ist, und zwar zwischen einer ersten Endposition, in der sich das mindestens eine Sicherheitsseitenteil (52; 54) unterhalb der Liegefläche (46) befindet, und einer zweiten Endposition, in der das mindestens eine Sicherheitsseitenteil (52; 54) nach oben über die Liegefläche (46) im wesentlichen rechtwinklig zu dieser verlaufend übersteht, und
6. einer Verriegelungsvorrichtung (97) zum Verriegeln des mindestens einen Sicherheitsseitenteils (52; 54) in mindestens den beiden Endpositionen gegen ein unbeabsichtigtes Verschwenken.
29. Bett nach Anspruch 28, dadurch gekennzeichnet, daß das mindestens eine Sicherheitsseitenteil (52; 54) auch in einer Zwischenposition, in der es seitlich von der Liegefläche (46) abstehend und in einer zu dieser im wesentlichen parallelen Ebene verlaufend angeordnet ist, gegen ein unbeabsichtigtes Verschwenken gesichert ist.
30. Bett nach Anspruch 28 oder 29, dadurch gekennzeichnet, daß das mindestens eine Sicherheitsseitenteil (52; 54) in seiner ersten Position im wesentlichen parallel zur Liegefläche (46) oder schrägverlaufend zu dieser angeordnet ist, und sich dabei im Bereich unterhalb der Liegefläche (46) zwischen dessen beiden Längsrändern (48) befindet.
31. Bett nach einem der Ansprüchen 28 bis 30, dadurch gekennzeichnet, daß das mindestens eine Sicherheitsseitenteil (52; 54). an einem das Kopfteil (22) und das Fußteil (24) des Obergestells (14) verbindenden Verbindungsteil um seine Schwenkachse (96) schwenkbar gelagert ist.
32. Bett nach Anspruch 31, dadurch gekennzeichnet, daß das Verbindungsteil ein entlang eines der Längsränder (48) verlaufendes Seitenrahmenelement oder ein mittig zwischen den Längsrändern (48) verlaufendes Verbindungselement ist.
33. Bett nach einem der Ansprüche 28 bis 32, dadurch gekennzeichnet, daß das mindestens eine Sicherheitsseitenteil (52; 54) in seiner zweiten Position gegen unbeabsichtigte Verschwenkungen und/oder in seiner ersten Position gegen unbeabsichtigte Verschwenkungen selbsttätig arretierbar ist.
34. Bett nach Anspruch 33, dadurch gekennzeichnet, daß das mindestens eine Sicherheitsseitenteil (52; 54) mit dem zum Überführen in seine zweite Position erfolgenden Verschwenken infolge seines Eigengewichts selbsttätig den Arretierungszustand einnimmt, in dem es von der Verriegelungsvorrichtung (97) arretiert ist.
35. Bett nach einem der Ansprüche 28 bis 34, dadurch gekennzeichnet, daß das mindestens eine Sicherheitsseitenteil (52; 54) einen kopfteilseitigen und einen fußteilseitigen Begrenzungsrand (58) aufweist, an denen es um die Schwenkachse (96) schwenkbar an Halteelementen (91; 92) gelagert ist.
36. Bett nach Anspruch 35, dadurch gekennzeichnet, daß die Halteelemente (91; 92) an dem Kopfteil (22), dem Fußteil (24), einem das Kopfteil (22) mit dem Fußteil (24) verbindenden Verbindungselement (26) und/ oder an einer Matratzenauflagevorrichtung (32) zum Tragen einer die Liegefläche (46) bildenden Matratze (44) angebracht und/oder integriert sind.
37. Bett nach einem der Ansprüche 28 bis 36, dadurch gekennzeichnet, daß das mindestens eine Sicherheitsseitenteil (52; 54) an mindestens einem Schwenkarm (102) gelagert ist, der ein erstes an die Schwenkachse drehbar gelagertes Ende und ein diesem gegenüberliegendes zweites Ende aufweist, an dem das mindestens eine Sicherheitsseitenteil (52; 54) angeordnet ist.
38. Bett nach Anspruch 37, dadurch gekennzeichnet, daß das schwenkbar gelagerte Ende des mindestens einen Schwenkarms (102) unterhalb der Liegefläche angeordnet ist.
39. Bett nach Anspruch 38, dadurch gekennzeichnet, daß das schwenkbar gelagerte Ende des mindestens einen Schwenkarms (102) innerhalb eines sich parallel zu den Längsrändern (48) der Liegefläche (46) erstreckenden Mittelbereichs derselben angeordnet ist.
40. Bett nach einem der Ansprüche 37 bis 39, dadurch gekennzeichnet, daß der mindestens eine Schwenkarm (102) starr mit dem mindestens einen Sicherheitsseitenteil (52; 54) verbunden ist und von diesem im wesentlichen rechtwinklig absteht.
41. Bett nach einem der Ansprüche 37 bis 39, dadurch gekennzeichnet, daß der mindestens eine Schwenkarm (102) im wesentlichen rechtwinklig von dem mindestens einen Sicherheitsseitenteil (52; 54) absteht und daß das mindestens eine Sicherheitsseitenteil (52; 54) an dem mindestens einen Schwenkarm (102) in einer quer zu dessen Erstreckung verlaufenden Richtung linear zwischen einer Einschub- und einer Auszugposition verschiebbar und in vorzugsweise beiden Positionen arretierbar ist.
42. Bett nach einem der Ansprüche 28 bis 41, dadurch gekennzeichnet, daß eine Matratzenauflagevorrichtung (32) zum Tragen einer die Liegefläche (46) bildenden Matratze (44) vorgesehen ist und daß die Matratzenauflagevorrichtung (32) mindestens ein verstellbares Auflageteil (34, 38, 40) aufweist, an dem das mindestens eine Sicherheitsseitenteil (52; 54) um seine Schwenkachse (96) schwenkbar gelagert ist.
43. Bett nach Anspruch 42, dadurch gekennzeichnet, daß bei mehreren Sicherheitsseitenteilen (52, 54) und einer Matratzenauflagevorrichtung (32) mit mehreren verstellbaren Auflageteilen (34, 40), insbesondere mit einem kopfteilseitigen und einem fußteilseitigen verstellbaren Auflageteil (34, 40), beidseitig jedes Auflageteils (34, 40) an diesen ein Sicherheitsseitenteil (52, 54) um seine Schwenkachse (96) schwenkbar gelagert ist.
44. Bett nach einem der Ansprüche 28 bis 43, dadurch gekennzeichnet, daß das mindestens eine Sicherheitsseitenteil (52; 54) einen Holm (63) aufweist, der in der ersten Position des mindestens einen Sicherheitsseitenteils (52; 54) nach außen über einen der beiden Längsränder (48) der Liegefläche (46) übersteht.
45. Bett nach Anspruch 44, dadurch gekennzeichnet, daß der Holm (63) ein nachgiebiges Material, insbesondere ein elastisches Kunststoffmaterial aufweist.
46. Bett nach einem der Ansprüche 28 bis 45, dadurch gekennzeichnet, daß das mindestens eine Sicherheitsseitenteil (52; 54) ein Rahmenteil (56), das um die Schwenkachse (96) schwenkbar gelagert ist, und ein mit dem Rahmenteil (56) verbundenes Ausziehteil (62) aufweist, das das der Liegefläche (46) abgewandte Ende des mindestens einen Sicherheitsseitenteils (52; 54) bildet, wenn sich dieses in seiner zweiten Position und/oder in seiner Zwischenposition befindet.
47. Bett nach Anspruch 46, dadurch gekennzeichnet, daß das Ausziehteil (62) an dem Rahmenteil (56) verschiebbar geführt und arretierbar ist.
48. Bett nach Anspruch 46 oder 47, dadurch gekennzeichnet, daß das Ausziehteil (62) des mindestens einen Sicherheitsseitenteil (52; 54) einen Holm (63) aufweist, der in der ersten Position des mindestens einen Sicherheitsseitenteils (52; 54) nach außen über einen der Längsränder (48) der Liegefläche (46) übersteht.
49. Bett nach Anspruch 48, dadurch gekennzeichnet, daß der Holm (63) ein nachgiebiges Material, insbesondere ein elastisches Kunststoffmaterial aufweist.
50. Bett nach einem der Ansprüche 1 bis 49, dadurch gekennzeichnet, daß längs mindestens eines der Längsränder (48) der Liegefläche (46) zwei voneinander durch einen Zwischenraum (86) beabstandete Sicherheitsseitenteile (52; 54) vorgesehen sind, von denen das eine kopfteilseitig und das andere fußteilseitig angeordnet ist.
51. Bett nach Anspruch 50, dadurch gekennzeichnet, daß im Zwischenraum (86) ein drittes Sicherheitsseitenteil angeordnet ist.
52. Bett nach Anspruch 50, dadurch gekennzeichnet, daß an dem kopfteilseitigen oder dem fußteilseitigen Sicherheitsseitenteil (52; 54) ein Verschließelement (88) geführt ist, das parallel zum Längsrand (48) der Liegefläche (46) in den Zwischenraum (86) hinein verschiebbar und verriegelbar ist.
53. Bett nach einem der Ansprüche 1 bis 50, dadurch gekennzeichnet, daß an den beiden Sicherheitsseitenteilen (52, 54) jeweils ein in den Zwischenraum (86) zwischen den beiden Sicherheitsseitenteilen (52, 54) hineinbewegbares Element gelagert ist.
54. Bett nach Anspruch 53, dadurch gekennzeichnet, daß jedes Element (88) linear verschiebbar an dem ihm zugeordneten Sicherheitsseitenteil (52; 54) gelagert ist.
55. Bett nach Anspruch 53, dadurch gekennzeichnet, daß jedes Element (88) um eine zur Liegefläche (46) im wesentlichen senkrecht verlaufende Schwenkachse (106) schwenkbar gelagert ist.
56. Bett nach Anspruch 55, dadurch gekennzeichnet, daß jedes Element (88) in einer Schwenkstellung, in der es im wesentlichen rechtwinklig von dem betreffenden Sicherheitsseitenteil (52; 54) absteht, und in einer Schwenkstellung, in der es sich in dem Zwischenraum (86) befindet, verriegelbar ist.
57. Bett nach Anspruch 55 oder 56, dadurch gekennzeichnet, daß jedes Element (88) auch in einer Schwenkstellung, in der es an dem betreffenden Sicherheitsseitenteil (52; 54) anliegt, ohne über dieses überzustehen, verriegelbar ist.
58. Bett nach einem der Ansprüche 1 bis 57, dadurch gekennzeichnet, daß das mindestens eine Sicherheitsseitenteil (52; 54) durch einen Zwischenraum (108) vom Kopfteil (22) oder Fußteil (24) beabstandet angeordnet ist, und daß das mindestens eine Sicherheitsseitenteil (52; 54) ein bewegbar gelagertes Element (110) aufweist, das in der Aufrichtposition des Sicherheitsseitenteils (52; 54) in diesen Zwischenraum (108) hineinbewegbar ist.
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