DE29824852U1 - Gegenstand mit verriegelnden Rändern und daraus hergestelltes, abdeckendes Erzeugnis - Google Patents
Gegenstand mit verriegelnden Rändern und daraus hergestelltes, abdeckendes ErzeugnisInfo
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Description
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Gegenstand mit verriegelnden Rändern und daraus hergestelltes, abdeckendes Erzeugnis
Die Erfindung betrifft einen Gegenstand mit verriegelnden Rändern und seine Verwendung beim Herstellen eines abdeckenden Erzeugnisses zum Abdecken flacher sowie gewölbter Flächen, insbesondere zum Herstellen eines Laminatfußbodenerzeugnisses, das aufgrund des Profils und der Struktur seiner verriegelnden Ränder &iacgr;&ogr; einfach und im wesentlichen klebstofffrei einzubringen, einfach zu reparieren und im Gebrauch im wesentlichen wasserdicht ist.
In jüngeren Jahren hat aufgrund der Beständigkeit und Pflegeleichtigkeit von Laminaterzeugnissen in der Fußbodenindustrie die Verwendung der Laminaterzeugnisse is als Austausch oder Ersatz für traditionelle Holzdielenfußböden enorm zugenommen. Die gegenwärtig verfügbaren Laminatfußbodenerzeugnisse haben jedoch oft mehrere Nachteile.
Viele übliche Laminatfußbodenerzeugnisse haben Ränder, die bearbeitet sind, damit sie ineinander passen. Das gewöhnliche Verfahren zum Herstellen solcher Rändern stellt jedoch einen (in Figur 1 dargestellten) formschlüssigen Sitz bereit. Bei dieser Art eines Sitzes von Rändern muss jeglicher im ausgeschnittenen Teil des Rands angeordneter Klebstoff beim Einfügen des zugehörigen Rands eines benachbarten Laminatstücks herausgedrängt werden. Aufgrund des engen Sitzes erfordert das Zusammensetzen der Laminatstücke jedoch oft Druck und Klammern, um die Stücke zusammenzuhalten. Des weiteren besteht keine Möglichkeit die Richtung zu steuern, in der der Klebstoff austreten wird, wenn die Teile zusammengefügt und der Klebstoff aus dem ausgeschnittenen Rand gedrängt wird. Er kann entweder nach oben zur sichtbaren Fläche des Fußbodens oder nach unten zur dem Unterboden benachbarten Fläche austreten. Jede dieser Möglichkeiten kann für das Erscheinungsbild und für die Funktion des entstandenen Bodens schädlich sein.
In der US-5,618,602 wurde ein verbesserter Laminatboden angegeben, bei dem die rippenförmigen und die ausgeschnittenen Ränder der Laminatbodenabschnitte so bearbeitet sind, dass sie einen Austrittsweg für Klebstoff vom ausgeschnittenen Rand hoch zur sichtbaren Bodenfläche bereitstellen und gleichzeitig genügend Klebstoff auf der Randfläche erhalten, um die benachbarten Abschnitte miteinander zu verbinden.
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Da jedoch praktisch kein Klebstoff aus der Unterseite des Laminatfußbodens austritt, kann der entstandene Boden wegen eines Wassereintritts von unten in die von den Rändern ausgebildete Fuge Probleme verursachen. Weil das Trägermaterial des darin beschriebenen Laminatfußbodens auf Faserplatten basiert (auf Holz basierend), kann der Wassereintritt ein Quellen verursachen, dass schließlich zu einem Verwölben oder anderen Verwindungen im Boden führt.
Darüber hinaus erfordern die meisten Laminatfußböden das Aufbringen von Klebstoff an der Schnittstelle jedes Fußbodenabschnitts, und für direkt angeklebte Anwendungen wird Klebstoff auf die untere Fläche des Fußbodenabschnitts aufgebracht, um ihn an den Unterboden zu kleben. Hat sich der Klebstoff einmal verfestigt, kann der entstandene Boden extrem schwer zu reparieren oder auszutauschen sein. Wegen einer Ausdehnung und/oder Zusammenziehung innerhalb einzelner Abschnitte des Laminatfußbodens kann der entstandene Boden außerdem verschiedene Spannungen erfahren, die Verwindungen, ein Verwölben etc. verursachen, und somit das Erscheinungsbild des Bodens beeinträchtigen.
Dementsprechend ist es eine Aufgabe der Erfindung, ein neues Flächenabdeckungserzeugnis bereitzustellen, das einfach und falls gewünscht ohne Klebstoff einzubringen ist, das einfach zu reparieren und/oder auszutauschen ist und im wesentlichen wasserdicht ist.
Das erfindungsgemäße Flächenabdeckungserzeugnis soll als Fußboden, Wandabdeckung, Decken und auf gebogenen Flächen verwendet werden können.
Diese Aufgabe ist erfindungsgemäß durch ein Flächenabdeckungserzeugnis mit einer neuen Art von Randausführung gelöst, das z.B. als Laminatfußböden verwendet werden kann, und das eine ebene dekorative Fläche, eine untere ebene Fläche und mindestens einen männlichen Rand und mindestens einen weiblichen Rand hat, wobei die männlichen und weiblichen Ränder Profile haben, die es ermöglichen, benachbarte Erzeugnisse zu verriegeln, indem ein Erzeugnis an das andere in einem Winkel angenähert wird, der männliche Rand in den weiblichen Rand eingefügt und die unteren ebenen Flächen der zwei Erzeugnisse koplanar ausgerichtet werden, womit zwischen den Erzeugnissen eine spaltenfreie Fuge ausgebildet wird, die wenn gewünscht ohne Klebstoff ausgebildet sein kann und die, falls gewünscht, wasserdicht sein kann.
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Ein vollständigeres Verständnis der Erfindung und vieler der damit zusammenhängenden Vorteile ergibt sich aus der nachfolgenden detaillierten Beschreibung unter Bezugnahme auf die beigefügten Zeichnungen, in denen:
Fig. 1 einen herkömmlichen gepreßten Sitzrand in einem Laminaterzeugnis
darstellt;
Fig. 2 einen Laminatfußbodenrand gemäß der US-5,618,602 darstellt;
Fig. 3A-3C eine bevorzugte Ausführungsform einer aus einem erfindungsgemäßen Erzeugnis ausgebildeten Flächenabdeckung darstellen, nämlich einen erfindungsgemäßen Laminatfußboden und die Art, in der die erfindungsgemäßen Erzeugnisse miteinander verbunden werden können; Fig. 4 einen vergrößerten Teil der bevorzugten Randausführung gemäß der Erfindung darstellt.
is Das erfindungsgemäße Erzeugnis umfaßt einen zentralen Kern mit einer oberen Fläche, einer unteren Fläche und einer Mehrzahl Randflächen um seinen Umfang. Die obere Fläche und die untere Fläche können, unabhängig ausgewählt von den oberen bzw. unteren Flächen des zentralen Kerns, eine dekorative Schicht sein, wie z.B. ein dekoratives Hochdrucklaminat, ein festes Flächenfurnier oder ein festes Flächenlaminat (wie z.B. das in der US-Anmeldung 08/899,118 beschriebene), oder jegliche andere herkömmlich dekorative Schicht, die mit dem zentralen Kern verbunden werden kann. Vorzugsweise ist sowohl die obere bzw. untere Fläche je eine dekorative Schicht, am bevorzugtesten eine hochverdichtete dekorative Laminatschicht. Die oberen und unteren dekorativen Schichten können gleich oder verschieden sein. Die dekorativen Schichten können aus verschiedenen Materialien ausgebildet sein. Geeignete Materialien für die dekorativen Schichten umfassen beispielsweise herkömmlich hochverdichtete dekorative Laminate (hergestellt aus Melamin-Formaldehyd-imprägnierten Kraftpapierschichten), Holzfurniere oder übliche feste Polymerflächenfurniere oder -laminate. Die dekorativen Schichten können mit üblichen Mitteln, wie z.B. Klebstoffen, oder durch Koextrusion des Kerns und der dekorativen Schichten entweder mit oder ohne einer Verbindungsschicht, am Kern befestigt sein.
Wenn der Kern das gesamte Erzeugnis bildet, kann der Kern aus Holz, aus auf Holz basierenden Erzeugnissen, wie z.B. Faserplatten (wie z.B. hochverdichtete Faserplatten), aus Polymermaterial usw. hergestellt sein. Geeignete Polymermaterialien umfassen beispielsweise Hartthermoplaste und in Wärme ausgehärtete Kunststoffe, ebenso wie flexiblere Elastomere und Gummimaterialien. Wenn das erfindungsgemä-
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ße Erzeugnis als Flächenabdeckung für eine (entweder konkav oder konvex) gekrümmte Fläche verwendet werden soll, ist das Erzeugnis vorzugsweise aus einem dieser flexibleren Materialien ausgebildet, um sich der gekrümmten Fläche anzupassen, insbesondere wenn die Fläche konvex ist. Die bevorzugte Ausführung der männlichen und weiblichen Ränder dieser Erzeugnisse erlauben eine beträchtliche Drehung, wenn die daraus ausgebildete Flächenabdeckung auf einer konkav gekrümmten Fläche verwendet wird. Wenn das Erzeugnis jedoch aus einem Hartholz oder Polymererzeugnis (entweder massiv, geschäumt oder laminiert) ausgebildet ist, hat die sich ergebende Flächenabdeckung eine geringe oder gar keine Flexibilität,
&iacgr;&ogr; wenn sie auf einer konvexen Fläche angeordnet ist.
Der Kern dieses Erzeugnisses kann aus verschiedenen Materialien ausgebildet sein, wie z.B. Holz oder auf Holz basierenden Erzeugnissen, Kunststoffen, Metallen usw. Um über der Zeit die maximale Wasserdichtheit und Formstabilität zu erreichen, wird
is der Mittelkern bevorzugt aus einem Kunststoff, bevorzugter aus einem wasserabweisendem Polymer, hergestellt. Geeignete wasserabweisende Polymere umfassen Polyvinylchlorid, Polystyrol, Polyolefine usw. Der Kern ist am bevorzugtesten hergestellt aus einem geschäumten wasserabweisenden Polymer, wie z.B. einem ABS (=Acryl Nitril-Butadien-Styrol), HIPS (=hochschlagfestes Polystyrol) oder Polyvinyl-Chloridschaum mit einer bevorzugten Dichteverringerung von 0 bis 50%, bevorzugter mit einer Dichteverringerung von 20 bis 40%, am bevorzugtesten mit einer Dichteverringerung von ungefähr 30%. Der Ausdruck "Dichteverringerung" ist hier als der Prozentsatz definiert, um den die Dichte des Schaums geringer als die Dichte des ungeschäumten Polymers ist, aus dem der Schaum besteht. Die Verwendung von wasserabweisenden Polymerschaum führt sowohl zu verbesserten wasserdichten Fugeneigenschaften als auch, wegen des geringeren Gewichts des Schaums, zu einer leichten Handhabung.
Wenn der Kern aus einem Polymermaterial hergestellt wird, kann er durch jegliches herkömmliche Verfahren ausgebildet werden, wie z.B. Pressen, Gießen, Extrudieren usw. Wenn der Kern aus einer Faserplattenstruktur hergestellt ist, kann er durch jedes herkömmliche Verfahren hergestellt werden. Wenn das Erzeugnis ein massives Holzstück ist, kann es durch übliche Holzbearbeitungstechniken hergestellt werden, solange das Randprofil in Übereinstimmung mit der Erfindung hergestellt wird. Das Profil der Ränder des erfindungsgemäßen Laminatfußbodens kann wie erforderlich durch Fräsen, Schneiden usw. ausgebildet sein. Ferner kann das Profil der Ränder durch Schneiden hergestellt oder durch Extrudieren des Kerns mit den fertig ausge-
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formten Profilen ausgebildet sein, wenn der Kern aus einem Polymermaterial besteht.
Das Erzeugnis der Erfindung hat eine obere Fläche und eine untere Fläche, mit mindestens einem männlichen Rand und einem weiblichen Rand, wobei der männliehe Rand und der weibliche Rand an voneinander gegenüberliegenden Seiten angeordnet sind. Die Ränder sind so mit einem Profil ausgebildet, dass zwei Teile des Erzeugnisses entlang dem männlichen und weiblichen Rand der benachbarten, in Fig. 3A dargestellten Teile miteinander verbunden werden können, indem ein erstes Teil des Erzeugnisses mit einem zweiten Teil des Erzeugnisses, wie in Fig. 3B dargestellt,
&iacgr;&ogr; unter einem Winkel &agr; angenähert wird. Unter Bezug auf Fig. 3A und Fig. 3B hat das den männlichen Rand umfassende Teil 10 eine Rippe 11, die in eine zugehörige Nut 21 eines einen weiblichen Rand umfassenden Teils 20 eingefügt wird. Ist die Rippe 11 in der zugehörigen Nut 21 des den weiblichen Rand umfassenden Teils 20 plaziert, wird das den weiblichen Rand umfassende Teil 20 so abgesenkt, dass die
is oberen Flächen der zwei Teile des Erzeugnisses koplanar werden und die unteren Flächen der zwei Teile des Erzeugnisses ebenfalls koplanar werden. Das Randprofil jedes Teils ist so in einem Muster ausgebildet, dass der männliche und weibliche Rand der zwei Teile bei Erreichen der koplanaren Endstellung eine spaltenfreie, verriegelnde Fuge bilden, die wie in Fig. 3C dargestellt ist. Die Verriegelung reicht aus, um ein Trennen der zwei Teile des Erzeugnisses bei Kraftanwendung an einem oder beiden Teilen des Erzeugnisses entlang einem zu den oberen oder unteren Flächen parallelen Vektor zu verhindern.
Die Randprofile sind so ausgebildet, dass sich ein Annäherungswinkel &agr; von 10 bis 45 Grad, vorzugsweise von 10 bis 20 Grad, am bevorzugtesten 15-18 Grad ergibt.
Obwohl sich die Randprofile durch Ziehen der zwei Teile in entgegengesetzte Richtungen (ohne Zerstören der männlichen oder weiblichen Randprofile) nicht trennen, ist in einer bevorzugten Ausführungsform das Randprofil so geformt, dass die zwei Teile miteinander verbunden werden können, indem sie derart ausgerichtet werden, dass die oberen Flächen koplanar sind und die unteren Flächen koplanar sind, und die zwei Teile dann zusammengedrückt werden, um die männlichen und die weiblichen Ränder einzuschnappen und eine spaltenfreie Fuge zu bilden. Aufgrund der Verriegelungseigenschaft der Randprofile kann jedoch selbst diese Ausführungsform nicht durch Ziehen der Teile in entgegengesetzte Richtungen voneinander getrennt werden, ohne den männlichen oder weiblichen Rand zu zerstören.
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Die bevorzugteste Ausführungsform der Erfindung ist in Fig. 4 dargestellt, die zwei benachbarte Abschnitte eines Laminatfußbodenerzeugnisses der Erfindung zeigt, die je eine ebene dekorative Fläche 1 und eine untere ebene Fläche 2 haben, wobei ein Teil einen männlichen Rand 10 trägt und das benachbarte Teil einen weiblichen Rand 20 trägt. Der männliche Rand 10 und der weibliche Rand 20 haben je eine Bezugsfläche 12 bzw. 22. Die zwei ebenen Bezugsflächen 12 und 22 haben je den gleichen Abstand von der ebenen dekorativen Fläche 1.
Die restliche Beschreibung des Randprofils wird sich auf den männlichen Rand der &iacgr;&ogr; bevorzugten Ausführungsform mit dem Verständnis konzentrieren, dass der weibliche Rand so gestaltet ist, dass er die Ausführbarkeit der Eigenschaften der Erfindung bereitstellt und wenigstens nahezu vollständig genau komplementär zum männlichen Randprofil ist. Der Ausdruck "nahezu komplementär" soll bedeuten, dass die unteren Flächen der männlichen und weiblichen Ränder möglicherweise keine vollkommen is spaltenfreie Nut ausbilden, so wie dies beim Spalt 50 der Fig. 3C dargestellt ist.
Dieser Spalt muss nicht bestehen, er wird jedoch bevorzugt, um einen Verschleiß der zum Ausbilden des Randprofils verwendeten Schneidwerkzeuge zu berücksichtigen, was ansonsten eine perfekt passende Nut dazu veranlassen würde, die unteren ebenen Flächen allmählich weg vom Kopianaren zu zwingen. Mit dem schmalen Spalt 50 im unteren Bereich des Randes können die Schneidwerkzeuge zwischen Auswechselungen länger halten, ohne den Sitz der Nut nachteilig zu beeinflussen.
In der bevorzugtesten Ausführungsform von Fig. 4, hat der männliche Rand 10 über der ebenen Bezugsfläche 12 eine Rippe 11. Zwischen der Rippe 11 und der ebenen dekorativen Fläche 1 befindet sich eine Nut 13. Die Rippe 11 ist von der ebenen Bezugsfläche 12 zur durch die ebene dekorative Fläche 1 gebildeten Ebene so geneigt, dass eine erste untere Fläche 11a der Rippe 11 mit der ebenen Bezugsfläche 12 einen Winkel &thgr; bildet. Der Winkel &thgr; kann von 20 bis 50 Grad, vorzugsweise von 25 bis 45 Grad und am bevorzugtesten von 30 bis 40 Grad sein. Die Rippe 11 hat ein abgerundetes distales Ende 11b und eine erste obere Fläche lic, die zu der ersten unteren Fläche 11a der Rippe 11 nicht parallel ist, so dass die erste obere Fläche lic der Rippe 11 mit der durch die ebene Bezugsfläche 12 gebildeten Ebene einen Winkel &psgr; bildet. Demgemäß ist &psgr; < &thgr;.
Die erste obere Fläche lic der Rippe 11 bildet darüber hinaus eine zweite untere Fläche lic der ersten Nut 13. Die erste Nut 13 hat eine zweite obere Fläche 13a, die mit der zweiten unteren Fläche lic durch einen ersten abgerundeten Ausschnitt 13b verbunden ist. Die zweite obere Fläche 13a erstreckt sich vom ersten abgerundeten
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Ausschnitt 13b zu einer oberen Randfläche 14. Die obere Randfläche 14 erstreckt sich von der zweiten oberen Fläche 13a der ersten Nut 13 bis zur ebenen dekorativen Fläche 1.
Unter der ebenen Bezugsfläche 12 im männlichen Rand befindet sich eine zweite Nut 15 mit einer dritten oberen Fläche, die der ebenen Bezugsfläche 12 entspricht. Die dritte obere Fläche (ebene Bezugsfläche 12) ist durch einen zweiten agberundeten Ausschnitt 15b mit einer dritten unteren Fläche 15a verbunden. Die dritte untere Fläche 15a trifft auf eine untere Randfläche 16, die sich von der dritten unteren Fläche 15a zur unteren ebenen Fläche 2 erstreckt.
Der weibliche Rand 20 hat ein Profil, das soweit zum männlichen Rand komplementär ist, dass durch Verbinden eines Erzeugnisses mit einem männlichen Rand zusammen mit einem Erzeugnis mit einem weiblichen Rand eine Fuge entsteht, die von mindestens einem Punkt unterhalb und benachbart zur ebenen dekorativen Fläche 1 (die dem Schnittpunkt der oberen Randfläche 14 und der zweiten oberen Fläche 13a der ersten Nut 13 entspricht) bis zu mindestens einem Punkt oberhalb und benachbart zur unteren ebenen Fläche 2 (die dem Schnittpunkt der dritten unteren Fläche 15a der zweiten Nut 15 mit der unteren Randfläche 16 entspricht) ohne Spalten ist.
In einer weiteren bevorzugten Ausführungsform ist es möglich, die ebene dekorative Fläche jedes männlichen und weiblichen Randes abzuschrägen, um hinunter zum Punkt, an dem die ebene dekorative Fläche auf den zentralen Kern trifft, eine gewinkelte Fläche vorzusehen. Dies würde nach dem Verbinden eine genutete oder gekerbte Fuge benachbarter Abschnitte für weitere dekorative Zwecke in einem Flächenabdeckungserzeugnis, insbesondere in einem Laminatfußboden schaffen.
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Claims (11)
1. Erzeugnis,
- mit einer oberen ebenen Fläche (1),
- mit einer unteren ebenen Fläche (2),
- mit mindestens einem männlichen Rand (10) und
- mit mindestens einem weiblichen Rand (20);
- wobei der männliche Rand (10) und der weibliche Rand (20) an voneinander gegenüberliegenden Seiten eines Teils des Erzeugnisses angeordnet sind und wobei zwei Teile des Erzeugnisses entlang dem männlichen Rand (10) und dem weiblichen Rand (20) miteinander verbunden werden können,
- wobei jeder männliche Rand (10) und jeder weibliche Rand (20) eine von der oberen ebenen Fläche (1) gleich weit entfernte ebene Bezugsfläche (12, 22) aufweist,
- wobei der männliche Rand (10) eine Rippe (11) mit einer Fläche (11a) aufweist, die unter einem Winkel (ψ) mit der ebenen Bezugsfläche (12) angeordnet ist,
- wobei der männliche Rand (10) eine Nut (15) aufweist, deren eine Fläche der ebenen Bezugsfläche (12) entspricht,
- wobei der weibliche Rand eine Rippe aufweist, deren eine Fläche der ebenen Bezugsfläche (22) entspricht und die komplementär zur Nut (15) ist und
- wobei der weibliche Rand eine Nut (21) aufweist, die zur Rippe (11) des männlichen Randes derart komplementär ist,
- dass zwei Teile miteinander verbunden werden können, indem die beiden Teile derart ausgerichtet werden, dass die oberen Flächen (1) koplanar sind und die unteren Flächen (2) koplanar sind, und indem die Teile zusammengedrückt werden, um den männlichen Rand (10) und den weiblichen Rand (20) einschnappen zu lassen.
2. Erzeugnis nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die untere ebene Fläche und die obere ebene Fläche durch Laminieren eines Oberflächenmaterials auf einen zentralen Kern ausgebildet sind, und der männliche und der weibliche Rand an freiliegenden Rändern des zentralen Kerns angeordnet sind.
3. Erzeugnis nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass der zentrale Kern aus einer Faserplatte, aus massiven Polymermaterialien und/oder aus geschäumten Polymermaterialien hergestellt ist.
4. Erzeugnis nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass der zentrale Kern aus einem wasserabweisenden Polymer hergestellt ist.
5. Erzeugnis nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass die obere ebene Fläche und die untere ebene Fläche jeweils unabhängig voneinander aus einem hochverdichteten dekorativen Laminat und/oder aus Polymeroberflächenmaterialien hergestellt sind.
6. Erzeugnis nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass jede obere ebene Fläche und jede untere ebene Fläche ein hochverdichtetes dekoratives Laminat und der zentrale Kern ein geschäumtes Polymermaterial ist, wobei die obere ebene Fläche und die untere ebene Fläche gleich oder verschieden sein können.
7. Erzeugnis nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass das geschäumte Polymermaterial ein geschäumtes Polyvinylchlorid, Acrylnitril-Butadien-Styrol (ABS), Polyamid oder hochschlagfestes Polystyrol (HIPS) ist.
8. Erzeugnis nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass das geschäumte Polyvinylchlorid eine Dichteverringerung von 0 bis 50% hat.
9. Erzeugnis nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die obere Randfläche senkrecht zur oberen ebenen Fläche ist.
10. Erzeugnis nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die untere Randfläche senkrecht zur unteren ebenen Fläche ist.
11. Erzeugnis nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, dass ein Teil des weiblichen Randes, der bezüglich seiner Lage der unteren Randfläche des männlichen Randes entspricht, mit der unteren ebenen Fläche einen stumpfen Winkel bildet.
Applications Claiming Priority (2)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| US08/977,536 US6324809B1 (en) | 1997-11-25 | 1997-11-25 | Article with interlocking edges and covering product prepared therefrom |
| DE19854475A DE19854475B4 (de) | 1997-11-25 | 1998-11-25 | Verriegelndes Flächenabdeckungserzeugnis |
Publications (1)
| Publication Number | Publication Date |
|---|---|
| DE29824852U1 true DE29824852U1 (de) | 2003-02-13 |
Family
ID=26050380
Family Applications (1)
| Application Number | Title | Priority Date | Filing Date |
|---|---|---|---|
| DE29824852U Expired - Lifetime DE29824852U1 (de) | 1997-11-25 | 1998-11-25 | Gegenstand mit verriegelnden Rändern und daraus hergestelltes, abdeckendes Erzeugnis |
Country Status (1)
| Country | Link |
|---|---|
| DE (1) | DE29824852U1 (de) |
Cited By (1)
| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
|---|---|---|---|---|
| FR2871826A1 (fr) * | 2004-06-22 | 2005-12-23 | Valerie Roy | Ensemble de panneau pour un mur, un plafond ou sol |
-
1998
- 1998-11-25 DE DE29824852U patent/DE29824852U1/de not_active Expired - Lifetime
Cited By (2)
| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
|---|---|---|---|---|
| FR2871826A1 (fr) * | 2004-06-22 | 2005-12-23 | Valerie Roy | Ensemble de panneau pour un mur, un plafond ou sol |
| WO2006008393A1 (fr) * | 2004-06-22 | 2006-01-26 | Roysol | Panneau de recouvrement, pour parquet, lambris ou analogue, dans son utilisation pour assembler entre eux plusieurs tels panneaux, afin d'habiller un mur, un plafond ou un sol |
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Effective date: 20030320 |
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| R150 | Utility model maintained after payment of first maintenance fee after three years |
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