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DE29824538U1 - Schaum-Hautcreme - Google Patents

Schaum-Hautcreme

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DE29824538U1
DE29824538U1 DE29824538U DE29824538U DE29824538U1 DE 29824538 U1 DE29824538 U1 DE 29824538U1 DE 29824538 U DE29824538 U DE 29824538U DE 29824538 U DE29824538 U DE 29824538U DE 29824538 U1 DE29824538 U1 DE 29824538U1
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skin cream
cream according
foam skin
foam
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DE29824538U
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Neubourg Skin Care GmbH and Co KG
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Individual
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Description

Schaum-Hautcreme
Die Erfindung betrifft eine Schaum-Hautcreme.
Das galenische Prinzip eines emulsoiden 2-Phasen-Systems durch lipophile bzw. hydrophobe Anteile einerseits sowie hydrophile Komponenten andererseits, ist zur Herstellung von Schaumpräparaten für die Hautpflege bereits bekannt. Durch Anwendung dieser Schaumpräparate auf der behandelten Haut entsteht ein zweidimensionales zweiphasiges Netzwerk, die hydrophilen Komponenten binden sich an das Keratin der Hornschicht und gestatten die Abdunstung des Schweißes, während die lipophilen Anteile an der Hautoberfläche das Eindringen von Feuchtigkeit (einschließlich des durchgetretenen Schweißes) inhibieren. Da der Schaum im Unterschied zu anderen, eine Barriere aufbauenden Cremes in Minutenfrist einzieht, keine Fettspuren auf den Arbeitsmaterialien hinterlässt und Wärmestau oder sogar Mazerationseffekte durch Schweißeinwirkung unterbindet, erfreute sich der Schaum rasch zunehmender Beliebtheit als Schutzmittel vor geruchsbedingter Feuchtigkeitseinwirkung. Weitere Einzelheiten zu den an sich bekannten Schaum-Hautcremes sind insbesondere aus "Haut", Heft 4, 1992 von R. Rudolph, L. Bade, B. Brüggemann, entnehmbar.
In "hautnah derm" 10 (1994), 344 - 351 berichtet B. Kunze über fetthaltige Hautschutzschäume, die bei trockener empfindlicher Haut und chronisch-rhagadiformen Ekzemen indiziert sind. Es werden dort auch Inhaltsstoffe offenbart. Die dort beschriebenen Hautschutzschäume schützen gegen viele berufliche Noxen, wie z. B. saure Dauerwellflüssigkeiten im Friseurhandwerk, Laugen, Öle, Desinfektionsmittel, Reinigungs- und Spülmittel, aber auch gegen Wasser, Feuchtigkeit, Schweiß, Kot, Urin und mineralische Stäube.
Die EP O 598 412 betrifft ebenfalls Hautschutzschäume, die als wirksames Prinzip PTFE beschreiben.
Die DE-C-33 30 628 betrifft Hautschutz- und Pflegelotionen, die Siliconöle, partiell neutralisierte Stearinsäure, Fettalkohole und deren ethoxylierte Derivate, ethoxylierte Wollfettalkohle, Cetylstearylalkohol, Vaseline, Verdicker und Wasser enthält. Die dort offenbarten Lotionen sollen schnell einziehen, ohne auf der Haut längere Zeit einen lästigen Fettfilm zu hinterlassen.
Angaben zu Emulgatoren, die in Hautpflegemitteln eingesetzt werden können, finden sich in der DE-A-195 42 572. Dort werden Emulgatoren vorgeschlagen, die 43 bis 90 Gew.-% Alkyl- und/oder Alkenyloligoglycoside und 10 bis 57 Gew.-% Fettalkohole enthalten. Diese Emulgatoren eignen sich insbesondere zur Herstellung von lagerstabilen hochviskosen, sensorisch leichten Öl-in-Wasser-Emulsionen. Das deutsche Gebrauchsmuster DE-U-9308050 betrifft einen Hautschutzschaum als Mittel gegen hautaggressive Mittel. Dieser Schaum besteht aus einer wäßrigen Emulsion, die Fettsäureester mit guter Hautverträglichkeit und zur Herstellung eines wasserdampfdurchlässigen Films, mehrwertigen Alkohol zur stabilen Dispersion der Wirkstoffe und Regulierung der Feuchtigkeit des Films, Emulgatoren zur Verbesserung der Schaumstabilität, Tensiden zur Verminderung der Oberflächenspannung und gegebenenfalls Neutralisationsmittel für Harze und Emulgatoren enthält. Als Treibmittel können gasförmige Kohlenwasserstoffe verwendet werden, wie beispielsweise Propan, Butan oder Isobutan sowie deren Mischungen. Die dort beschriebenen Schäume enthalten jedoch keine freien Fettsäuren.
Aerosole sind komplizierte, physikalisch-chemische Gebilde, die sich nicht nach Beliebigkeit bilden. Es kommt dabei insbesondere auf eine
besondere Abstimmung der den Schaum bildenden Komponenten an. Dabei können bereits geringfügige Verschiebungen der Zusammensetzung zum Kollabieren des Schaumes führen, wodurch eine Abmischung an sich wirksamer Substanzen nicht ohne weiteres als Schaum formuliert werden kann.
Hautcremes werden oft, insbesondere bei Anwendungen im Beruf, als unangenehm empfunden, da dort zu lange die "fettenden" Komponenten auf der Haut verbleiben und zu lästigen Fingerspuren oder ganz allgemein auch zu einem unangenehmen Gefühl führen. Eine gewisse Abhilfe haben hier bereits die an sich bekannten Hautschäume geschaffen, da diese eine Überladung der Haut mit den fettenden Stoffen verhindern oder vermindern helfen. Nichtsdestoweniger ist es wünschenswert, insbesondere bei einer dauerhaften Anwendung von Hautschutzmitteln, eine noch stärkere Akzeptanz beim Anwender zu finden.
Der vorliegenden Erfindung liegt das technische Problem zugrunde, das Anwendungsspektrum der Hautschutzschäume zu erweitern, indem eine Abmischung bereitgestellt wird, welche vom Anwender in starkem Maße akzeptiert wird, wobei eine Vielzahl von Zumischungen von anderen Stoffen erlaubt, ohne das zur Anwendung kommende Aerosol zu zerstören oder die Eigenschaften des Aerosols zu verschlechtern.
Überraschenderweise wird das der Erfindung zugrundeliegende technische Problem gelöst durch eine Grundmischung einer Schaum-Hautcreme mit den Merkmalen des Anspruchs 1. Bevorzugte Ausführungsformen der erfindungsgemäßen Schaum-Hautcreme betreffen die Unteransprüche 2 bis 12.
Die erfindungsgemäße Schaum-Hautcreme ist erhältlich durch
Herstellung einer Phase I durch Aufschmelzen bei 75 0C einer Mischung enthaltend Fettsäuren, insbesondere Ci2 -C22 Fettsäuren, ggf. ungesättigte und/oder mehrfach ungesättigte Fettsäuren, Emulgatoren, Coemulgatoren, wie Triceteareth-4-phosphat,
gefolgt von einer dosierten Zugabe unter Rühren zu einer
auf 75 0C temperierten Phase II, die aus einer wäßrigen Mischung enthaltend Moisturiser, wie Propylenglykol und/oder mehrwertige Alkohole, insbesondere Glycerin, Emulgatoren, wie Alkyl-Sarcosinate, sowie Hautpflegeadditive, wie Allantoin erhalten wird,
wobei eine homogene Vermischung der Phasen I und II einzustellen ist und die dosierte Zugabe bei einer Temperatur von 75 0C erfolgt,
nach Zugabe die Temperatur für eine Zeit zwischen 5 und 20 Minuten bei 75 0C gehalten wird, wonach
die Temperatur der so erhaltenen Mischung unter ständigem Rühren auf eine Temperatur zwischen 30 und 40 0C heruntergefahren wird,
Einstellung des pH-Wertes auf 7,6 bis 8,2, vorzugsweise mit einer hautverträglichen basischen organischen Verbindung und Abfüllung der erhaltenen Mischung in Darreichungsformen unter Zugabe eines Treibgases.
Das gemäß dem Verfahren erhältliche Produkt kann zum einen direkt eingesetzt werden als Schaumhautcreme im gewerblichen Bereich zum Schutz vor oder Verminderung der Resorption von kanzerogenen Stoffen, wie polycyclischen, aromatischen Kohlenwasserstoffen. Diese Mischung ist
bereits in der Lage bei Personen, deren Haut kanzerogenen Stoffen, wie polycyclischen aromatischen Verbindungen ausgesetzt ist, wirksamen Schutz zu verleihen. Desweiteren ist die Mischung geeignet, Personen vor der Einwirkung von Säuren, Laugen (nicht über pH 11), Spül- und Waschmittel, Schweiß, Urin, Stuhl, Gummihandschuhen, Stäuben, Hausstäub, Maschinen, Bohr- und Kühlöle, Fetten, Farben/Lacken, Gips und anderen Substanzen und Chemikalien, insbesondere aggressiven Substanzen und Chemikalien, Schutz zu verleihen.
Die erfindungsgemäße Schaumhautcreme enthält Fettsäuren, insbesondere Ci2 - C22-Fettsäuren, die gegebenenfalls ungesättigte und/oder mehrfach ungesättigte Fettsäuren zusätzlich enthalten kann. Als Fettsäuren, die gesättigt sind, kommen insbesondere die natürlich vorkommenden C12 - C20-Fettsäuren, insbesondere Stearinsäure und Palmitinsäure in Betracht. Auch Myristinsäure ist einsetzbar. Als ungesättigte Fettsäuren kommen insbesondere solche mit bis zu drei ungesättigten Bindungen in der Kohlenwasserstoffkette in Betracht. Ungesättigte Fettsäuren finden sich beispielsweise in Fraktionen des Kokosfetts. Als; Coemulgatoren kommen an sich bekannte Coemulgatoren, insbesondere Triceteareth-4-phosphat, Natriumlaureth-4-phosphat oder Oleth-3 sowie andere liphophile Emulgatoren auf Basis niedrig ethoxylierter Fettalkohole in Betracht.
Die Phase I kann desweiteren noch Paraffinum Liquidum enthalten.
Als in Phase I einzusetzende Emulgatoren kommen solche auf
Fettalkoholbasis und Basis von Partialestern von Fettsäuren in
Betracht. Besonders bevorzugte Fettalkohole sind Cetearylalkohol.
Als Partialester einer Fettsäure wird zum Beispiel Glycerylstearat
eingesetzt.
Die in Phase II einsetzbaren Moisturiser sind insbesondere Propylenglykol und/oder mehrwertige Alkohole, wie Glycerin. Als in Phase II
insbesondere einzusetzende Emulgatoren, sind Alkylsarcosinate, wie Lauroyl-, Lauryl, Cetyl-Sarcosinate zu nennen.
Die gemäß Anspruch 1 erhältliche Mischung dient auch als Grundlage für weitere Schaum-Hautcremes, die in weiten Bereichen zum Schutz der Haut und Linderung dermatologischer Fehlfunktionen eingesetzt werden können.
Gewünschtenfalls können der erfindungsgemäßen Schaum-Hautcreme ein oder mehrere Konservierungsmittel zugegeben werden. Als Konservierungsmittel haben sich insbesondere Stoffe wie Methyldibromoglutaronitril und/oder Phenoxyethanol bewährt. Diese Stoffe können in Mengen von 0,01 bis 1 Gew.-% zugegeben werden.
Bevorzugt werden die Emulgatoren, die Fettsäuren, Coemulgatoren, Moisturiser und Hautpflegemittel, insbesondere Allantoin, Panthenol etc. in folgenden Mengen eingesetzt:
4 bis 15 Gew.-% Öl-in-Wasser Emulgator,
1 bis 10 Gew.-% Fettsäure, insbesondere 4 bis 7 Gew.-%, vorzugsweise 4,5 bis 6 Gew.-&
0,4 bis 2,3 Gew.-% Coemulgator
1 bis 10 Gew.-% Moisturiser
0,05 bis 1 Gew.-% Hautpflegemittel sowie
Wasser zum Ausgleich auf 100 % Gew.%.
Eine bevorzugte Schaum-Hautcreme gemäß der Erfindung weist
1 bis 3 Gew.-% Glyceryl Stearat,
3 bis 6 Gew.-% Cetearylalkohol,
4 bis 6 Gew.-% Stearinsäure,
0,5 bis 2 Gew.-% Paraffin,
0,4 bis 2,3 Gew.-% Triceteareth-4-phosphat,
&diams;·<
1,5 bis 4 Gew.-% Propylenglykol,
1,3 bis 4,2 Gew.-% Glycerin,
1 bis 3 Gew.-% Cetyl-Sarcosinat,
0,05 bis 1 Gew.-% Allantoin sowie
Wasser zum Ausgleich auf 100 Gew.-% auf.
In einer weiteren bevorzugten Ausführungsform weist die erfindungsgemäße Schaum-Hautcreme zusätzlich eine siliconhaltige Substanz, wie Dimethicon auf. Diese Substanz wird der Phase I zugegeben. Vorzugsweise liegt sie in Mengen von 0,05 bis 1 Gew.-% vor.
Die erfindungsgemäße Schaum-Hautcreme kann desweiteren zusätzlich in Phase I einen oder mehrere rückfettende Stoffe, wie Decyloleat, Isohexadecan, Stearinsäureglykolester, Kokosfettsäureethanolamid, Maisöl, Erdnußöl, Mandelöl, Sesamöl, Olivenöl, Jojobaöl, Sojaöl, Wollwachsalkohole, Paraffin, mittelkettige Triglyceride, Ölsäureoleylester, weißes Vaselin, Macrogol-Glycerolhydroxistearat, hydriertes Rizinusöl, Ricinusöl communis, Avocadoöl, Weizenkeimöl,
Palmitinsäureisopropylester, Cetylpa Imitat, Myristinsäuremyristilester und/oder Octyldodecanol aufweisen.
Insbesondere weist die Schaum-Hautcreme Mengen von 0,5 bis 2 Gew.-% Decyloleat und/oder 0,5 bis 2 Gew.-% Octyldekanol oder einen weiteren der genannten rückfettenden Stoffe auf, wenn das Produkt bei normaler Haut eingesetzt werden soll. Dabei soll die Gesamtmenge an rückfettenden Stoffen so bemessen sein, dass der Hautschutzschaum nicht zerstört wird. Eine Menge von etwa 4 Gew.-% an rückfettenden Stoffen ist ausreichend bei normaler bis leicht trockener Haut. Soll trockene Haut mit der erfindungsgemäßen Schaum-Hautcreme behandelt werden, empfehlen sich Mengen von 3 bis 6 Gew.-% einer Komponente der rückfettenden Stoffe, wie insbesondere Decyloleat und/oder Octyldecanol. Werden mehr als eine Komponente eingesetzt, sollte die
Gesamtmenge rückfettender Bestandteile bei leicht trockener Haut höchstens bei etwa 12% liegen. Wird noch stärker trockene Haut behandelt, liegt die Menge an rückfettender Substanz bei Verwendung einer Komponente wie Decyloleat bei etwa 6 bis 9 Gew.-% und bei Verwendung von Octyldecanol bei 6 bis 9 Gew.-%. Die Menge an rückfettender Substanz kann dann bis zu 20 Gew.-% betragen.
Die letztgenannten Schaum-Hautcremes eignen sich ebenso wie die Produkte ohne siliconhaltige Stoffe zur Pflege und zum Schutz der Haut, insbesondere gegenüber aggressiven Stoffen, wie Spül- und Waschmittel, Schweiß, Urin, Stuhl, Gummihandschuhen, Stäuben, Hausstaub, Maschinen-, Bohr- und Kühlöle, Fetten, Farben/Lacken, Gips und anderen Substanzen und Chemikalien, insbesondere aggressiven Substanzen und Chemikalien.
Die Schaum-Hautcremes eignen sich auch zur Behandlung von dermatologischen Erkrankungen oder deren Linderung. Dabei kommen insbesondere dermatologische Erkrankungen, wie allergisches Kontaktekzem vom Typ I und IV, kumulativ-subtoxisches Ekzem, toxischirritatives Ekzem, mikrobiell-dysregulatives Ekzem, atopische Dermatitis, atopisches PalmoPlantar-Ekzem, Dyshidrosis, Hyperhidrosis, Kontakturtikaria, intertriginöse Ekzeme bei Hämorrhoiden, diverse nässende Pilzinfektionen, z. B. Interdigitalmykose, Perleches, Psoriasis vulgaris, Ulcus cruris, cholinerge Urticaria, Windeldermatitis in Betracht.
Es kann angezeigt sein, dass neben den rückfettenden Stoffen auch Stoffe vorliegen, die den Feuchtigkeitsgehalt der Haut erhöhen können. Zu diesen hydratisierenden Stoffen gehören insbesondere Harnstoff, Ethoxydiglykol, Natriumchlorid, Magnesiumchlorid, Sorbit, Dexphanthenol, Natriumlactat, Allantoin, Hyaluronsäure, Vitamin E, Linolensäure. Die Menge dieser Stoffe kann je nach Schweregrad der zu behandelnden Erkrankung 1 bis 20 Gew.-% oder mehr der betreffenden Stoffe
betragen. Diese Mengenangaben gelten insbesondere auch für Harnstoff, der auch in Mengen von 3 bis 15 Gew.-%, oder 12,5 - 15 Gew.-% vorliegen kann. Die erfindungsgemäße Schaum-Hautcreme kann ebenso bei Psoriasis eingesetzt werden.
Ein besonders wichtiges Anwendungsfeld erschließt sich bei der Prophylaxe und Behandlung des diabetischen Fußes. Aufgrund von Begleiterscheinungen der Diabetes leiden Diabetiker unter trockener Haut, die im Verlaufe der Erkrankungen die Schädigung der Extremitäten begünstigt, bis hin zur nötigen Amputation bei langjährigen Diabetikern. Eine prophylaktische Anwendung von Hautschutzmitteln, die für eine Verbesserung der Hautparameter bei Diabetikern sorgen, lässt sich der Ausbildung des diabetischen Fußes vorbeugen.
Des weiteren können der erfindungsgemäßen Schaum-Hautcreme hautpflegende Stoffe, wie mehrfach ungesättigte Fettsäuren (PUFA) zugegeben werden. Insbesondere kommen hierbei Omega-6-Fettsäuren, wie sie beispielsweise aus Nachtkerzenöl und Borretschöl bekannt sind, in Betracht. Dabei können sowohl synthetische Omega-6-Fettsäuren wie auch solche aus den genannten Pflanzenextrakten eingesetzt werden.
Des weiteren kommen reizlindernde Substanzen, wie Kamillenextrakt als weitere Fraktion, die der erfindungsgemäßen Schaum-Hautcreme zugemischt werden können, in Betracht.
Auch hautwirksame Vitamine, wie die Vitamine A, E und F können der erfindungsgemäßen Schaum-Hautcreme in wirksamen Mengen beigemischt werden. Insbesondere zur Behandlung und Prävention der Windeldermatitis hat sich die Zumischung der folgenden Stoffe bewährt, 3 bis 7% Gew.-% Calendula-Extrakt, 3 - 7 Gew.-% Hamamelis-Extrakt, 3 7 Gew.-% Kamillen-Extrakt, 3 - 7 Gew.-% Teebaumöl-Extrakt, 1 - 5 Gew.-% Decyloleat, 1-5 Gew.-% Octyldodecanol.
- 10 -
Ein Verfahren zur Herstellung der erfindungsgemäßen Schaum-Hautschutzcreme umfasst die folgenden Schritte:
wird eine Phase I durch Aufschmelzen einer Mischung enthaltend Fettsäuren, insbesondere C12 - C22 Fettsäuren, ggf. ungesättigte und/oder mehrfach ungesättigte Fettsäuren, Coemulgatoren, wie Triceteareth-4-phosphat, bei 75 0C hergestellt, diese Phase unter Rühren dosiert zu einer
bei 75 0C aufgeschmolzenen Phase II, die aus einer wässrigen Mischung enthaltend Moisturiser, wie Propylenglykol und/oder mehrwertige Alkohole, insbesondere Glycerin, Emulgatoren, wie Alkyl-Sarcosinate, sowie Hautpflegeadditive, wie Allantoin erhalten wird, zugegeben,
wobei eine homogene Vermischung der Phasen I und II einzustellen ist Und die dosierte Zugabe bei einer Temperatur von 75 0C erfolgt.
Nach Zugabe der Phase I zur Phase II wird die Temperatur für eine Zeit zwischen 5 und 20 Minuten bei 75 0C gehalten wird, wonach
die Temperatur der so erhaltenen Mischung unter ständigem Rühren auf eine Temperatur zwischen 30 und 40 0C heruntergefahren wird.
Die Einstellung des pH-Wertes auf 7,6 bis 8,2 erfolgt, vorzugsweise mit einer hautverträglichen basischen organischen Verbindung und die Abfüllung unter Zugabe eines Treibgases.
Die Erfindung wird anhand des folgenden Beispiels näher erläutert:
- 11 -
Beispiel
Die erfindungsgemäße Hautschutzcreme wird in einer heiz- und kühlbaren geschlossenen Apparatur mit einem selbstaustragenden Homogenisator und einem heizbaren Dosiertrichter (vorzugsweise eine Koruma-Mehrzweck-Apparatur) hergestellt.
Die Herstellung der Phase I erfolgt in einem beheizbaren Dosiertrichter durch Aufschmelzen einer Mischung enthaltend 2 Gew.-% Glycerylstearat, 4 Gew.-% Cetearylalkohol, 5 Gew.-% Stearinsäure, 1 Gew.-% Paraffin, 1 Gew.-% Triceteareth-4-phosphat bei 75°C. Es erfolgt eine dosierte Zugabe dieser Phase unter Rühren zu einer in der heiz- und kühlbaren geschlossenen Apparatur mit einem selbstaustragenden Homogenisator vorgelegten Phase II. Diese Phase besteht aus einer wäßrigen Mischung enthaltend 2,5 Gew.-% Propylenglycol, 2,5 Gew.-% Glycerin, 2 Gew.-% Natriumlauroylsarcosinat sowie 0,3 Gew.-% Allantoin. Die Menge des Wasser 79,7 Gew.-%. Eine homogene Vermischung der Phasen I und II ist einzustellen. ;
Die dosierte Zugabe der Phase I erfolgt bei einer Temperatur von 75°C. Beide Phasen werden unter ständiger mittlerer Rührgeschwindigkeit zusammengeführt, wobei auf eine gleichmäßige Homogenisierungstätigkeit geachtet werden muss. Die Temperatur wird zwischen 5 und 20 min. bei 75°C gehalten. Die erhaltene Mischung wird unter ständigem Rühren auf eine Temperatur zwischen 30 und 400C abgekühlt.
Nach Erreichen einer Temperatur von 400C können dann die weiteren Stoffe zugesetzt werden. Dabei kann auch der pH-Wert auf einen Wert zwischen 7,8 bis 8,0 eingestellt werden. Hierzu wird 2-Amino-2-methyl-lpropanol eingesetzt. Es wird für eine hinreichend lange Zeit bis zur Stabilisierung des pH-Wert gerührt und danach die Abfüllung in geeignete
Lagerbehälter bzw. in die entsprechenden Sprühbehälter abgefüllt. Dabei werden 91% Wirkstoff mit 9% Butan/Propan abgefüllt.

Claims (12)

1. Schaum-Hautcreme erhältlich durch
- Herstellung einer Phase I durch Aufschmelzen bei 75°C einer Mischung enthaltend Fettsäuren, insbesondere C10- C22 Fettsäuren, ggf. ungesättigte und/oder mehrfach ungesättigte Fettsäuren, Emulgatoren, Coemulgatoren, wie Triceteareth-4-phosphat,
gefolgt von einer dosierten Zugabe unter Rühren zu einer
- auf 75°C temperierten Phase II, die aus einer wäßrigen Mischung enthaltend Moisturiser, wie Propylenglykol und/oder mehrwertige Alkohole, insbesondere Glycerin, Emulgatoren, wie Alkyl-Sarcosinate, sowie Hautpflegeadditive, wie Allantoin, erhalten wird,
- wobei eine homogene Vermischung der Phasen I und II einzustellen ist und die dosierte Zugabe bei einer Temperatur von 75°C erfolgt,
- nach Zugabe die Temperatur für eine Zeit zwischen 5 und 20 Minuten bei 75°C gehalten wird, wonach
- die Temperatur der so erhaltenen Mischung unter ständigem Rühren auf eine Temperatur zwischen 30 und 40°C heruntergefahren wird,
- Einstellung des pH-Wertes auf 7,6 bis 8,2, vorzugsweise mit einer hautverträglichen basischen organischen Verbindung und Abfüllung der erhaltenen Mischung in Darreichungsformen unter Zugabe eines Treibgases.
2. Schaum-Hautcreme gemäß Anspruch 1, wobei die Mischung aus Phase I und II unter Rühren bei 30 bis 40°C mit einem Konservierungsmittel versetzt wird.
3. Schaum-Hautcreme gemäß Anspruch 1 oder 2 enthaltend 4 bis 15 Gew.-% Öl-in-Wasser Emulgator,
1 bis 10 Gew.-% Fettsäure,
0,4 bis 2,3 Gew.-% Coemulgator
1 bis 10 Gew.-% Moisturiser
0,05 bis 1 Gew.-% Hautpflegemittel sowie
Wasser zum Ausgleich auf 100% Gew.%.
4. Schaum-Hautcreme gemäß, einem der Ansprüche 1 bis 3 enthaltend
1 bis 3 Gew.-% Glyceryl Stearat,
3 bis 6 Gew.-% Cetearylalkohol,
4 bis 6 Gew.-% Stearinsäure,
0,5 bis 2 Gew.-% Paraffin,
0,4 bis 2,3 Gew.-% Triceteareth-4-phosphat,
1,5 bis 4 Gew.-% Propylenglykol,
1,3 bis 4,2 Gew.-% Glycerin,
1 bis 3 Gew.-% Cetyl-Sarcosinat,
0,05 bis 1 Gew.-% Allantoin sowie
Wasser zum Ausgleich auf 100% Gew.-%.
5. Schaum-Hautcreme gemäß einem der Ansprüche 1 bis 4, enthaltend zusätzlich in Phase I eine siliconhaltige Verbindung, wie Dimethicon, vorzugsweise in Mengen von 0,05 bis 1 Gew.-%.
6. Schaum-Hautcreme gemäß einem der Ansprüche 1 bis 5, enthaltend zusätzlich in Phase T einen oder mehrere rückfettende Stoffe, wie Decyloleat, Isohexadecan, Stearinsäureglykolester, Kokosfettsäureethanolamid, Maisöl, Erdnußöl, Mandelöl, Sesamöl, Olivenöl, Jojobaöl, Sojaöl, Wollwachsalkohole, Paraffin, mittelkettige Triglyceride, Ölsäureoleylester, weißes Vaselin, Macrogol- Glycerolhydroxistearat, hydriertes Rizinusöl, Ricinusöl communis, Avocadoöl, Weizenkeimöl, Palmitinsäureisopropylester, Cetylpalmitat, Myristinsäuremyristilester und/oder Octyldodecanol.
7. Schaum-Halutcreme gemäß Anspruch 6, enthaltend
0,5 bis 2 Gew.-% Decyloleat und/oder
0,5 bis 2 Gew.-% Octyldekanol.
8. Schaum-Hautcreme gemäß Anspruch 6, enthaltend
3 bis 6 Gew.-% Decyloleat und/oder
3 bis 6 Gew.-% Octyldekanol.
9. Schaum-Hautcreme gemäß Anspruch 6, enthaltend
6 bis 9 Gew.-% Decyloleat und/oder
6 bis 9 Gew.-% Octyldekanol.
10. Schaum-Hautcreme gemäß einem der Ansprüche 1 bis 9, enthaltend in Phase II zusätzlich hydratisierende (feuchtigkeitsbindende), wie Harnstoff, Ethoxydiglycol, Natriumchlorid, Magnesiumchlorid, Sorbit, Dexpanthenol, Nathumlactat, vorzugsweise 1 bis 20 Gew.-% Harnstoff.
11. Schaum-Hautcreme gemäß einem der Ansprüche 1 bis 10, enthaltend mehrfach ungesättigte Fettsäuren, wie w-6-Fettsäuren, reizlindernde Substanzen, wie Kamillenextrakt, und/oder hautwirksame Vitamine.
12. Schaum-Hautcreme gemäß einem der Ansprüche 6 bis 10, enthaltend
3-7 Gew.-% Calendula-Extrakt,
3-7 Gew.-% Hamamelis-Extrakt,
3-7 Gew.-% Kamillen-Extrakt,
3-7 Gew.-% Teebaumöl-Extrakt,
1-5 Gew.-% Decyloleat,
1-5 Gew.-% Octyldodecanol.
DE29824538U 1997-08-18 1998-08-18 Schaum-Hautcreme Expired - Lifetime DE29824538U1 (de)

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