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DE29823125U1 - Informationssäule zur Anbringung von Werbe- und/oderInformationsträgern - Google Patents

Informationssäule zur Anbringung von Werbe- und/oderInformationsträgern

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Publication number
DE29823125U1
DE29823125U1 DE29823125U DE29823125U DE29823125U1 DE 29823125 U1 DE29823125 U1 DE 29823125U1 DE 29823125 U DE29823125 U DE 29823125U DE 29823125 U DE29823125 U DE 29823125U DE 29823125 U1 DE29823125 U1 DE 29823125U1
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DE
Germany
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advertising
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Expired - Lifetime
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DE29823125U
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English (en)
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WERBEAGENTUR SOSSNA INGEBORG S
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WERBEAGENTUR SOSSNA INGEBORG S
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Publication date
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Expired - Lifetime legal-status Critical Current

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    • GPHYSICS
    • G09EDUCATION; CRYPTOGRAPHY; DISPLAY; ADVERTISING; SEALS
    • G09FDISPLAYING; ADVERTISING; SIGNS; LABELS OR NAME-PLATES; SEALS
    • G09F15/00Boards, hoardings, pillars, or like structures for notices, placards, posters, or the like
    • G09F15/0075Pillars
    • GPHYSICS
    • G09EDUCATION; CRYPTOGRAPHY; DISPLAY; ADVERTISING; SEALS
    • G09FDISPLAYING; ADVERTISING; SIGNS; LABELS OR NAME-PLATES; SEALS
    • G09F15/00Boards, hoardings, pillars, or like structures for notices, placards, posters, or the like
    • G09F15/0006Boards, hoardings, pillars, or like structures for notices, placards, posters, or the like planar structures comprising one or more panels
    • G09F15/005Boards, hoardings, pillars, or like structures for notices, placards, posters, or the like planar structures comprising one or more panels for orientation or public information

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  • General Physics & Mathematics (AREA)
  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Theoretical Computer Science (AREA)
  • Finishing Walls (AREA)
  • Illuminated Signs And Luminous Advertising (AREA)
  • Road Signs Or Road Markings (AREA)

Description

-1 -
Werbeagentur Sossna 28. Dezember 1998
W 28023 Le/Sg/sb
Informationssäule zur Anbringung von Werbe-
und/oder Informationsträgern
Die Erfindung betrifft eine Informationssäule zur Anbringung von Werbe- und/oder Informationsträgern nach dem Oberbegriff des Anspruchs 1.
Informationssäulen gemäß dem bisherigen Stand der Technik, im allgemeinen auch als Litfaßsäulen bezeichnet, bestehen aus einem hohlen zylinderförmigen Säulenkörper mit einem oben abschließenden Deckel und einem Sockel. Das Material des Säulenkörpers ist üblicherweise Metallblech oder Beton. Auf den Säulenkörper werden Werbe- und/oder Informationsträger wie Plakate oder ähnliches üblicherweise nach Aufbringung einer Kleisterschicht aufgeklebt und somit befestigt. Neue bzw. zusätzliche Plakate werden gewöhnlich über die bereits angebrachten Plakate überklebt. Aufgrund der Klebetechnik ist das Anbringen neuer Werbe- und/oder Informationsträger sehr zeitaufwendig. Des weiteren sind die so angebrachten Werbe- und/oder Informationsträger der Witterung, insbesondere dem Regen, schutzlos ausgesetzt, wobei sich sowohl die Kleber- bzw. Kleisterschicht als auch die Werbe- und/oder Informationsträger aufweichen und sich die Werbe- und/oder Informationsträger ablösen. Ferner besteht bei Informationssäulen mit längerfristig vermieteten Werbeflächen das Problem des „wilden" Überplakatierens von angebrachten Werbe- und/oder Informationsträgern.
Die Aufgabe der Erfindung besteht darin, eine Informationssäule zur Anbringung von Werbe- und/oder Informationsträgern zu schaffen, welche einen verbesserten Witterungsschutz, verbesserte Anbringungsmöglichkeiten für Werbe- und/oder
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Informationsträger, sowie einen verbesserten Schutz gegen „wildes" Überplakatieren und somit verbesserte Präsentation der Werbe- und/oder Informationsträger bietet.
Die Aufgabe wird erfindungsgemäß mit einer Informationssäule zur Anbringung von Werbe- und/oder Informationsträgern gemäß Anspruch 1 gelöst.
Zweckmäßige Weiterbildungen der Erfindung sind in den abhängigen Ansprüchen definiert.
Die erfmdungsgemäße Informationssäule zur Anbringung von Werbe- und/oder Informationsträgern besteht aus einem insbesondere hohlen Säulenkörper, der vorzugsweise aus Metallblech gefertigt wird, welcher einen Deckel für seine obere Säulenkörperöffnung aufweist. Erfindungsgemäß besitzt die Informationssäule zumindest eine entsprechend der Zylinderkrümmung des Säulenkörpers geformte durchsichtige Werbe- und/oder Informationsträger-Abdeckung, welche zur Anbringung von Werbe- und/oder Informationsträgern an der Informationssäule vorgesehen ist. Relativ zu dieser Abdeckung sind die Werbe- und/oder Informationsträger unter die Abdeckung einschieb- und wieder herausziehbar.
Die Abdeckung kann sich dabei im wesentlichen über den gesamten Umfang sowie über die gesamte Höhe des Säulenkörpers erstrecken. Es ist jedoch auch möglich, daß die Abdeckung in der Höhe und/oder in Umfangsrichtung lediglich einen Teil des Säulenkörpers bedeckt. Zwischen der Abdeckung und dem Säulenkörper besteht dabei ausreichend Platz zum Einbringen eines oder mehrerer Werbe- und/oder Informationsträger. Die Abdeckung besteht vorzugsweise aus farblosem Acrylglas, es ist jedoch auch jedes andere durchsichtige und entsprechend der Zylinderkrümmung des Säulenkörpers formbare Material geeignet. Die
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Informationssäule kann unter dem Säulenkörper zusätzlich einen Sockel zur Standsicherung aufweisen.
Dadurch, daß die Werbe- und/oder Informationsträger an der Informationssäule durch Einschieben zwischen die Informationsträger-Abdeckung und den Säulenkörper an der Informationssäule angebracht werden, ist der Arbeitsvorgang der Anbringung im Vergleich zum Stand der Technik wesentlich vereinfacht. Ferner ist durch die Abdeckung ein wesentlich verbesserter Witterungsschutz gegeben. Außerdem bietet die Abdeckung durch ihre Oberfläche einen wirksameren Schutz gegen „wildes" Überplakatieren, wodurch die Präsentation der angebrachten Werbe- und/oder Informationsträger verbessert wird. Zusätzlich ist es bei Verwendung einer erfindungsgemäßen Informationssäule möglich, langfristig angebrachte Werbe- und/oder Informationsträger, wie etwa dauerhaft angebrachte Stadtpläne beispielsweise aus wetterfester Scotchprintfolie, mit leicht einschieb- und wieder herausziehbaren Werbe- und/oder Informationsträgern mit Kurzzeitinformationen, wie etwa Veranstaltungshinweisen, zu kombinieren.
In einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung sind Halteeinrichtungen vorgesehen, welche die Werbe- und/oder Informationsträger-Abdeckung derart an der Informationssäule halten, daß die Abdeckung schiebebeweglich zumindest einen Teil der Oberfläche der Informationssäule abdeckt. Die Halteeinrichtungen können direkt am Säulenkörper angebracht sein, es ist jedoch auch möglich, daß die Halteeinrichtungen als Führungen im Deckel und/oder im Sockel der Informationssäule ausgebildet sind und die Informationsträger-Abdeckung dort schiebebeweglich halten. Dabei kann allgemein eine fixier- bzw. abschließbare Position der Abdeckung vorgesehen sein. Es ist auch möglich, daß die Werbe- und/oder Informationsträger-Abdeckung an der Informationssäule selbstklemmend ohne weitere Halteeinrichtungen gehalten wird.
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Eine schiebebeweglich angeordnete Abdeckung erlaubt eine besonders einfache Möglichkeit der Anbringung von Werbe- und/oder Informationsträgern zwischen dem Säulenkörper und der Abdeckung durch Einschieben des Werbe- und/oder Informationsträgers und/oder durch Verschieben der Abdeckung.
Bevorzugt ist die erfindungsgemäße Informationssäule so gestaltet, daß der Säulenkörper im wesentlichen zylindrisch ausgebildet ist, und die Werbe- und/oder Informationsträger-Abdeckung zumindest einen Teil der Oberfläche des Säulenkörpers umspannt.
Des weiteren ist es vorteilhaft, falls in einer Ausfuhrungsform der Erfindung die Werbe- und/oder Informationsträger-Abdeckung so ausgebildet ist, daß sie eine deren Verschiebung nicht behindernde, ihr jedoch eine gewisse Andruckkraft verleihende Spannung auf die Oberfläche des Säulenkörpers ausübt.
Die Abdeckung ist somit selbstklemmend an dem Säulenkörper angebracht, und die zwischen dem Säulenkörper und der Abdeckung einschiebbaren Werbe- und/oder Informationsträger werden so besonders sicher in Position gehalten.
In einer weiteren Ausführungsform der Erfindung weist der Säulenkörper eine von der zylindrischen Querschnittform geringfügig abweichende Form auf.
Dabei ist es im weiteren besonders vorteilhaft, falls die Werbe- und/oder Informationsträger-Abdeckung im Querschnitt im wesentlichen zylindrisch ausgebildet ist, so daß sie bei Verdrehung um die Längsachse des Säulenkörpers zwischen einer ersten Stellung, in welcher die Werbe- und/oder Informationsträger-Abdeckung eine Spannung auf die Oberfläche des Säulenkörpers ausübt, und einer zweiten Stellung bewegbar ist, in welcher der Werbe- und/oder Information-
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sträger besonders leicht unter die Werbe- und/oder Informationsträger-Abdeckung schiebbar ist.
Somit wird sowohl eine sichere Positionierung des Werbe- und/oder Informationsträgers, als auch dessen besonders einfache Anbringung an der Informationssäule gewährleistet.
Eine Ausführungsform der Erfindung, bei welcher die Werbe- und/oder Informationsträger-Abdeckung zusätzlich von seitlich aufsteckbaren und wieder abnehmbaren Abdeckleisten abgeschlossen ist, bietet eine weiter verbesserte Schutzwirkung gegen Witterungseinflüsse auf die Werbe- und/oder Informationsträger. Diese Abdeckleisten können ebenfalls, wie beispielsweise auch die Halteeinrichtungen oder die Abdeckungen selbst, aus Acrylglas hergestellt sein. Zur zusätzlichen Verbesserung der Dichtwirkung können die Abdeckleisten mit Dichtmitteln, wie beispielsweise Gummidichtungen, versehen sein. Besonders vorteilhaft ist es, wenn die Abdeckleisten ohne weitere Befestigung an der Informationssäule selbst nur durch Klemmung zwischen den Halteeinrichtungen und/oder der Werbe- und/oder Informationsträger-Abdeckung angebracht werden. Selbstverständlich kann es jedoch auch vorteilhaft sein, wenn die seitlichen Abdeckungen an der Informationssäule selbst oder an der Werbe- und/oder Informationsträger-Abdeckung beispielsweise durch Verschrauben angebracht und dadurch fixiert werden. So ist ein verbesserter Schutz gegen unerlaubtes Entfernen von Werbe- und/oder Informationsträgern durch Dritte gegeben.
In einer weiteren bevorzugten Ausfuhrungsform der Erfindung ist auf dem Deckel der Informationssäule ein weiterer Werbe- und/oder Informationsträger angebracht.
Durch die Anbringung auf dem Deckel ist ein solchermaßen angebrachter Informationsträger aufgrund der erhöhten Anbringung noch zusätzlich vor „wilder" Überplakatierung geschützt und durch die erhöhte Anbringung ist ein besonderer Aufmerksamkeitseffekt erreicht.
Besonders bevorzugt ist eine Ausführungsform, bei welcher der weitere Werbe- und/oder Informationsträger auf dem Deckel im wesentlichen flächig ausgebildet ist. Somit ergibt sich in bevorzugten Blickrichtungen eine besonders gut sichtbare Werbe- und/oder Informationsträgerfläche. Dies kann z.B. an Straßen von Vorteil sein, wo der weitere Werbe- und/oder Informationsträger auf dem Deckel der Informationssäule mit seiner Stirnfläche in Richtung zur Straße zeigt und somit z.B. an Ampeln für sich auf der Straße befindliche Autofahrer in ihren Fahrzeugen besonders gut sichtbar ist.
Zur weiteren Steigerung des Aufmerksamkeitswertes des am Deckel angeordneten weiteren Werbe- und/oder Informationsträgers kann dieser im wesentlichen dreidimensional beispielsweise in der Form eines beworbenen Produktes ausgebildet sein.
Um eine besonders gute Sichtbarkeit der an einer erfindungsgemäßen Informationssäule angebrachten Werbe- und/oder Informationsträger auch bei Dämmerung oder Dunkelheit zu gewährleisten, sind bei einer bevorzugten Ausführungsforrn der Erfindung Beleuchtungsmittel zur Beleuchtung der Werbe- und/oder Informationsträger vorgesehen. Diese Beleuchtungsmittel können beispielsweise in Form von Leuchtstoffröhren ausgebildet sein, die insbesondere unter den Werbe- und/oder Informationsträger-Abdeckungen so angeordneten sind, daß sie die Werbe- und/oder Informationsträger rahmenfö'rmig umgeben. Auch können die Leuchtmittel im Bereich der Halteeinrichtungen, insbesondere im Bereich des Deckels und/oder des Sockels angeordnet sein. Werden durchsichtige Werbe-
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und/oder Informationsträger angebracht und besteht der Säulenkörper zumindest partiell aus einem durchsichtigen Material, wie beispielsweise Milchglas, dann kann die Beleuchtung auch als Hintergrundbeleuchtung mit im Säulenkörper angebrachten Beleuchtungsmitteln ausgestaltet sein. Es ist ferner möglich, im Bereich des Deckels Beleuchtungsmittel vorzusehen, welche entsprechend die weiteren Werbe- und/oder Informationsträger auf dem Deckel der Informationssäule beleuchten.
Die Erfindung wird im folgenden anhand der beigefügten Zeichnungen näher erläutert.
In den Zeichnungen zeigen:
Fig. 1 eine perspektivische Ansicht einer Informationssäule einer ersten bevorzugten Ausführungsform der vorliegenden Erfindung;
Fig. 2 eine Draufsicht im Bereich des Säulenkörpers einer ersten bevorzugten
Ausführungsform der vorliegenden Erfindung;
Fig. 3 eine Draufsicht im Bereich des Säulenkörpers einer zweiten bevorzugten Ausführungsform der vorliegenden Erfindung;
Fig. 4 eine perspektivische Ansicht einer Informationssäule einer dritten bevor-
zugten Ausführungsform der vorliegenden Erfindung; und
Fig. 5 eine Draufsicht im Bereich des Säulenkörpers einer dritten bevorzugten Ausführungsform der vorliegenden Erfindung.
Die in Fig. 1 gezeigte perspektivische Ansicht zeigt eine erste bevorzugte Ausführungsform einer erfindungsgemäßen Informationssäule.
Die Informationssäule zur Anbringung von Werbe- und/oder Informationsträgern besteht aus einem hohlen Säulenkörper 1, aus Stahlblech, mit einem Deckel 2 und
einem Sockel 3. Auf dem Deckel 2 ist ein weiterer im wesentlichen flächig ausgebildeter Werbe- und/oder Informationsträger 5 angeordnet. Eine Werbe- und/oder Informationsträger-Abdeckung 4 ist schiebebeweglich in Halteeinrichtungen 7 geführt und umspannt zumindest einen Teil der Oberfläche des Säulenkörpers- Die Halteeinrichtungen 7 sind dabei schienenartig im Deckel 2 sowie im Sockel 3 angeordnet. Die Verschiebemöglichkeit der Abdeckung 4 wird durch den Doppelpfeil in Fig. 1 verdeutlicht.
Zwischen der verschieblichen Abdeckung 4 und dem Säulenkörper 1 sind Werbe- und/oder Informationsträger 6 in Form von Plakaten oder ähnlichem eingeschoben. Diese werden durch die Abdeckung zwischen dem Säulenkörper und der Abdeckung in Position gehalten. Ein Verkleben der Werbe- und/oder Informationsträger 6 ist somit nicht nötig.
Der auf dem Deckel angebrachte weitere Werbe- und/oder Informationsträger 5 ist in diesem Ausführungsbeispiel im wesentlichen flächig ausgebildet und mit auf dem Deckel verschweißten Schienen (nicht gezeigt) mit der Informationssäule verschraubt.
Fig. 2 zeigt in Draufsicht einen Schnitt durch den Säulenkörper einer ersten bevorzugten Ausführungsform der erfindungsgemäßen Informationssäule.
Dabei ist der Säulenkörper 1 im wesentlichen zylindrisch ausgebildet, und die Abdeckung 4 weist eine deren Verschiebung nicht behindernde, ihr jedoch eine gewisse Andruckkraft verleihende Spannung auf die Oberfläche des Säulenkörpers 1 auf. Die Abdeckung 4 ist dabei in Halteeinrichtungen 7 im Deckel 2 bzw. im Sockel 3 geführt (nicht gezeigt). Die Abdeckung 4 umschließt den Säulenkörper 1 weitgehend. Der von der Abdeckung 4 freibleibende Abschnitt des Säulenkörpers 1 kann, wie durch den Doppelpfeil in Fig. 2 angedeutet, in Umfangsrichtung durch Verschiebung der Abdeckung um die gemeinsame Mittelachse des Säulenkörpers 1 und der Abdeckung 4 in Umfangsrichtung beliebig verschoben
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werden. Die Anbringung von Werbe- und/oder Informationsträgern erfolgt somit folgendermaßen:
Die Abdeckung 4 wird so verdreht, daß der von der Werbe- und/oder Informati-5 onsträger-Abdeckung 4 freibleibende Bereich des Säulenkörpers 1 an der gewünschten Anbringungsposition des Werbe- und/oder Informationsträgers sich befindet. Dann wird der Werbe- und/oder Informationsträger zum Teil zwischen die Abdeckung 4 und den Säulenkörper 1 eingeschoben und die Abdeckung 4 so weit verdreht, daß sich der Werbe- und/oder Informationsträger vollständig zwisehen dem Säulenkörper 1 und der durchsichtigen Werbe- und/oder Informationsträger-Abdeckung 4 befindet, wobei er durch die Andruckkraft der Abdeckung 4 an dem Säulenkörper 1 sicher positioniert ist. Auf diese Weise können durch Verdrehen der Abdeckung 4 verschiedene Werbe- und/oder Informationsträger um den Umfang verteilt sicher unter der Abdeckung positioniert werden. Zum Entfernen der Werbe- und/oder Informationsträger wird die Abdeckung 4 so verdreht, daß der von der Abdeckung 4 freibleibende Bereich des Säulenkörpers 1 an der Position des zu entfernenden Werbe- und/oder Informationsträgers liegt, so daß der Werbeträger aus dem Zwischenraum zwischen dem Säulenkörper 1 und der Abdeckung 4 herausgezogen werden kann.
Fig. 3 zeigt eine Draufsicht im Bereich des Säulenkörpers einer zweiten bevorzugten Ausführungsform der Erfindung, bei welcher der Säulenkörper 1 eine von der zylindrischen Querschnittform geringfügig abweichenden Form aufweist. Insbesondere weist der Säulenkörper 1 in Fig. 3 eine elliptische Querschnittform auf. Dabei entspricht die Längsachse der Ellipse im wesentlichen dem Durchmesser der in der Draufsicht im wesentlichen einen Teilkreisbogen bildenden Abdekkung 4. In Fig. 3 ist das Verhältnis der Längsachse zur Querachse des Querschnitts des elliptischen Säulenkörpers zur Veranschaulichung stark übertrieben dargestellt.
- &Igr;&Ogr;-
Ähnlich wie in Fig. 2 ist auch in Fig. 3 die Abdeckung 4 in Halteeinrichtungen 7 im Deckel 2 bzw. im Sockel 3 geführt, welche jedoch in Fig. 3 nicht gezeigt sind. Der verbleibende nicht durch die Abdeckung 4 abgedeckte Bereich des Säulenkörpers 1 ist in Fig. 3 größer als der vergleichbare Bereich in Fig. 2. Die Verdrehbarkeit der Abdeckung 4 wird wieder durch einen Doppelpfeil verdeutlicht.
Prinzipiell erfolgt die Anbringung eines Werbe- und/oder Informationsträgers bei einer Informationssäule der in Fig. 3 gezeigten Ausfuhrungsform in ähnlicher Weise wie in Fig. 2 beschrieben wurde. Soll ein Werbe- und/oder Informationsträger im Bereich der kleinere Querachse des Querschnitts des elliptisch geformten Säulenkörpers 1 erfolgen, wird das Einschieben des Werbe- und/oder Informationsträgers zwischen den Säulenkörper und die Abdeckung durch den vorhandenen größeren Abstand zwischen beiden jedoch erleichtert. Das Analoge gilt für das Herausziehen eines zu ersetzenden Werbe- und/oder Informationsträgers. Da die Abdeckung 4 nach wie vor eine Spannung auf die Oberfläche des Säulenkörpers 1 ausübt, ist dennoch eine sichere Anbringung und Positionierung des entsprechenden Werbe- und/oder Informationsträgers möglich.
Fig. 4 zeigt eine dritte bevorzugte Ausführungsform der erfindungsgemäßen Informationssäule.
Die Informationssäule zur Anbringung von Werbe- und/oder Informationsträgern entspricht dabei im wesentlichen der in Fig. 1 gezeigten Ausführungsform. Die erfindungsgemäße Informationssäule besteht aus einem hohlen Säulenkörper 1, aus Stahlblech, mit einem Deckel 2 und einem Sockel 3. Auf dem Deckel 2 ist ein weiterer im wesentlichen flächig ausgebildeter Werbe- und/oder Informationsträger 5 angeordnet. Eine Werbe- und/oder Informationsträger-Abdeckung 4 ist schiebebeweglich in Halteeinrichtungen 7 geführt und umspannt in Höhe und Breite zumindest einen Teil der Oberfläche des Säulenkörpers 1. Die Halteeinrichtungen 7 sind schienenartig an dem Säulenkörper 1 angeordnet. Es können mehrere Abdeckungen 4 in dieser Art, insbesondere auch in unterschiedlichen
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Größen und auf unterschiedlichen Höhen, um den Umfang der Informationssäule angeordnet sein.
Zwischen der Abdeckung 4 und dem Säulenkörper 1 ist ein Werbe- und/oder Informationsträger 6 in Form eines Plakates oder ähnlichem eingeschoben. Dieses wird durch die Abdeckung zwischen dem Säulenkörper und der Abdeckung in Position gehalten. Ein Verkleben des Werbe- und/oder Informationsträgers 6 ist somit nicht nötig.
Die Werbe- und/oder Informationsträger-Abdeckung 4 ist in dieser Ausfuhrungsform mit seitlich aufsteckbaren und wieder abnehmbaren Abdeckleisten 8 abgeschlossen. Dadurch ergibt sich ähnlich wie bei einem geschlossenen Bilderrahmen ein besonders effektiver Abschluß der Werbe- und/oder Informationsträger-Abdeckung 4 gegen Witterungseinflüsse und eine besonders sichere Positionierung der Werbe- und/oder Informationsträger 6.
Fig. 5 zeigt in Draufsicht einen Schnitt durch den Säulenkörper der dritten bevorzugten Ausführungsform der erfmdungsgemäßen Informationssäule.
Wie schon in Fig. 2 gezeigt, ist der Säulenkörper 1 im wesentlichen zylindrisch ausgebildet, und die Abdeckung 4 ist in Halteeinrichtungen 7 (nicht gezeigt) geführt, welche am Säulenkörper 1 befestigt sind und sich oberhalb und unterhalb der Schnittebene befinden. Die Abdeckung 4 umspannt den Säulenkörper 1 in einem Teilbereich. Die Werbe- und/oder Informationsträger-Abdeckung 4 ist mit seitlich aufsteckbaren und wieder abnehmbaren Abdeckleisten 8 abgeschlossen. Diese Abdeckleisten 8 sind an den oberen und unteren Halteeinrichtungen 7 (nicht gezeigt) geklemmt. Auch eine Verschraubung der Abdeckleisten 8 an dem Säulenkörper 1 direkt, an der Abdeckung 4 und/oder an den Halteeinrichtungen 7 ist möglich. Die Abdichtung der Abdeckung 4 gegen den Säulenkörper 1 erfolgt in diesem Fall durch die Profilgestaltung der Abdeckleisten 8 in Form einer Stufe. Es ist jedoch prinzipiell jede Profilform der Abdeckleisten 8 möglich, welche eine
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abdichtende und lösbare Anbringung an der Werbe- und/oder Informationsträger-Abdeckung 4 erlaubt.
Generell kann eine Anbringung von seitlich aufsteckbaren und wieder abnehmbaren Abdeckleisten 8, wie in Fig. 4 und 5 gezeigt, bei allen Ausführungsformen der Erfindung, insbesondere auch bei den in Fig. 1 bis 3 gezeigten Ausführungsformen, erfolgen.

Claims (11)

  1. Ansprüche
    Informationssäule zur Anbringung von Werbe- und/oder Informationsträgern (6), bestehend aus einem insbesondere hohlen Säulenkörper (1), insbesondere aus Metallblech, mit einem Deckel (2) für dessen obere Säulenkörperöffhung,
    dadurch gekennzeichnet, daß
    zumindest eine entsprechend der Zylinderkrümmung des Säulenkörpers (1) geformte durchsichtige Werbe- und/oder Informationsträger-Abdeckung (4) zur Anbringung der Werbe- und/oder Informationsträger (6) an der Informationssäule vorgesehen ist, unter welche der Werbe- und/oder Informationsträger (6) einschieb- und wieder herausziehbar ist.
  2. 2. Informationssäule nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß Halteeinrichtungen (7) vorgesehen sind, welche die Werbe- und/oder Informationsträger-Abdeckung (4) derart an der Informationssäule halten, daß diese schiebebeweglich zumindest einen Teil der Oberfläche der Informationssäule abdeckt.
  3. 3. Informationssäule nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß der Säulenkörper (1) im wesentlichen zylindrisch ausgebildet ist und die Werbe- und/oder Informationsträger-Abdeckung (4) zumindest einen Teil der Oberfläche des Säulenkörpers (1) umspannt.
  4. 4. Informationssäule nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Werbe- und/oder Informationsträger-Abdeckung (4) so ausgebildet ist, daß sie unter einer deren Verschiebung nicht behindernde, ihr jedoch eine ge-
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    wisse Andruckkraft verleihende Spannung auf die Oberfläche des Säulenkörpers (1) ausübt.
  5. 5. Informationssäule nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß der Säulenkörper (1) eine von der zylindrischen Querschnittform geringfügig abweichende Form aufweist.
  6. 6. Informationssäule nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß die Werbe- und/oder Informationsträger-Abdeckung (4) im Querschnitt im wesentlichen zylindrisch ausgebildet ist, so daß sie bei Verdrehung um die Längsachse des Säulenkörpers (1) zwischen einer ersten Stellung, in welcher die Werbe- und/oder Informationsträger-Abdeckung (4) eine Spannung auf die Oberfläche des Säulenkörpers (1) ausübt, und einer zweiten Stellung bewegbar ist, in welcher der Werbe- und/oder Informationsträger
    (6) leicht unter die Werbe- und/oder Informationsträger-Abdeckung (4) schiebbar ist.
  7. 7. Informationssäule nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß die Werbe- und/oder Informationsträger-Abdeckung (4) von seitlich aufsteckbaren und wieder abnehmbaren Abdeckleisten (8) abgeschlossen ist.
  8. 8. Informationssäule nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß auf dem Deckel (2) ein weiterer Werbe- und/oder Informationsträger (5) befestigt ist.
  9. 9. Informationssäule nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß der weitere Werbe- und/oder Informationsträger (5) im wesentlichen flächig ausgebildet ist.
    3-
  10. 10. Informationssäule nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß der weitere Werbe- und/oder Informationsträger (5) im wesentlichen dreidimensional ausgebildet ist.
  11. 11. Informationssäule nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß Beleuchtungsmittel zur Beleuchtung der Werbe- und/oder Informationsträger (6, 5) vorgesehen sind.
DE29823125U 1998-12-28 1998-12-28 Informationssäule zur Anbringung von Werbe- und/oderInformationsträgern Expired - Lifetime DE29823125U1 (de)

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Cited By (1)

* Cited by examiner, † Cited by third party
Publication number Priority date Publication date Assignee Title
US10643509B1 (en) 2019-03-28 2020-05-05 Mogl Llc Illuminated display pillar

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* Cited by examiner, † Cited by third party
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US10643509B1 (en) 2019-03-28 2020-05-05 Mogl Llc Illuminated display pillar

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Legal Events

Date Code Title Description
R207 Utility model specification

Effective date: 19990701

R150 Utility model maintained after payment of first maintenance fee after three years

Effective date: 20020712

R151 Utility model maintained after payment of second maintenance fee after six years

Effective date: 20050428

R152 Utility model maintained after payment of third maintenance fee after eight years

Effective date: 20070704

R071 Expiry of right