DE29823782U1 - Transportvorrichtung für bruch- und druckempfindliche Gegenstände, insbesondere Schnittblumen, sowie dafür dienende Halterung - Google Patents
Transportvorrichtung für bruch- und druckempfindliche Gegenstände, insbesondere Schnittblumen, sowie dafür dienende HalterungInfo
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Description
Dipl.-Ing. Klaus Mierswa Rechtsanwalt + Patentanwalt
Landgerichte Mannheim - Heidelberg . Oberlandesgericht Karlsruhe
RA+PA K. Mierswa, Friedrichstrasse 171, 68199 Mannheim
Deutsches Patent- und Markenamt 80297 München 9.8.1999
Akte:
5407
Anmelder: Thorsten Wenzel
Frankenthaler Strasse D-67059 Ludwigshafen
Bezeichnung der Gebrauchsmusteranmeldung:
Transportvorrichtung für bruch- und druckempfindliche Gegenstände, insbesondere Schnittblumen, sowie dafür dienende Halterung
Abzweigung aus 198 35 356.1 vom 5.8.1998
Anschrift:
Friedrichstrasse 171 D-68199 Mannheim Telefon : 0621 - 85 60 00 Telefax: 0621- 85 60 01 email: Klau3Mierswa@con1puserve.com Konten:
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Transportvorrichtung für bruch- und druckempfindliche Gegenstände,
insbesondere Schnittblumen, sowie dafür dienende Halterung
Die Erfindung betrifft eine Transportvorrichtung für bruch- und druckempfindliche Gegenstände, insbesondere Schnittblumen, welche ein Transportbehältnis und eine Halterung für den Gegenstand umfaßt, gemäß dem Oberbegriff des Anspruchs 1 sowie eine Halterung zur Verwendung innerhalb der Transportvorrichtung gemäß dem Oberbegriff des Anspruchs 9.
Zur Vorbereitung des Transports von bruch- und druckempfindlichen Gegenständen ist es bekannt, den Gegenstand in Puffermaterial einzuhüllen und in einem Transportbehältnis zu verstauen, wobei etwaige Zwischenräume ebenfalls mit Puffermaterial gefüllt werden. Als Puffermaterial werden dabei beispielsweise Papierbahnen, zusammengeknülltes Papier, Styroporchips, Plastikfolie mit Luftkammern und dergleichen verwendet. Durch das Puffermaterial sollen Stöße, die auf das Transportbehältnis wirken, abgefedert werden, so daß kein Druck auf den zu transportierenden Gegenstand ausgeübt wird.
Mit dieser Methode kann bei sehr druckempfindlichen Gegenständen, insbesondere Schnittblumen, eine Krafteinwirkung von außen auf das Transportbehältnis jedoch nicht genug abgeschirmt werden. Denn schon durch die leichte Berührung mit dem Puffermaterial können die empfindlichen Blüten derart gequetscht oder geknickt werden, daß bleibende Transportschäden entstehen, von denen sich die Pflanzen nicht erholt.
Zum Transport von Schnittblumensträußen, z.B. für den Blumenversand, sind daher spezielle Transportvorrichtungen entwickelt worden, welche die Tatsache ausnutzen, daß ein Schnittblumenstrauß bzw. eine einzelne Schnittblume im Bereich der Stiele weniger empfindlich ist als im Bereich der Blüten bzw. Blätter und daß somit die Bindestelle eines Schnittblumenstraußes genutzt werden kann, um einen Strauß innerhalb eines Transportbehältnisses zu fixieren.
Es sind dazu Transportvorrichtungen bekannt, welche aus einem quaderförmigen Versandkarton bestehen, in dessen Innenraum ein Zwischenboden eingezogen ist. Der Zwischenboden weist ein Loch auf, in welches im Anwendungsfall die Stiele des Blumenstraußes eingesteckt werden. Die Blumen selbst werden locker in den Karton gelegt, welcher dazu etwa die
Abmessungen des Straußes aufweist. Durch den Zwischenboden wird die Bindestelle des Blumenstraußes innerhalb des Kartons fixiert und ein Verrutschen des Straußes beim Transport weitgehend verhindert.
Problematisch bei diesen Blumenversandkartons ist jedoch, daß der Blumenstrauß durch den Zwischenbodenstarr mit dem Transportbehältnis verbunden ist. So übertragen sich Stöße gegen das Transportbehältnis unmittelbar auch auf die empfindlichen Pflanzen. Weiterhin muß das Transportbehältnis geringfügig geringer dimensioniert sein als der Blumenstrauß, damit der obere Teil des Blumenstraußes nicht im Inneren der Verpackung hin und her rutschen kann. Der Transportkarton berührt den Blumenstrauß also gerade im Bereich der empfindlichen Blüten. Bei nicht aufrecht stehendem Transport des Kartons lastet somit ein Teil des Eigengewichts des Straußes auf den Blüten die gegen die Innenwandung gedrückt werden.unachtsamer Behandlung des Transportbehältnisses werden somit gerade die Blüten als erste in Mitleidenschaft gezogen.
Zur Verpackung von bruch- und druckempfindlichen Artikeln sind wieterhin Displayverpackungen bekannt, beispielsweise hohe schlanke Dosen aus glasklarer Polyprophylen-Hartfolie. Aus der DE 93 17 708.Ul ist eine Displayverpackung in Form einer Röhre mit mehreckigem Querschnitt bekannt, welche hauptsächlich aus Wellpappe besteht und ein ausgeschnittenes Displayfenster aufweist. Diese Verpackung ist auf einzelne Natur- oder Kunstblumen oder sonstige längliche Gegenstände ausgelegt, welche mit ihrem unteren Ende in einen Schlitz in den Boden der Verpackung eingesteckt und so aufrecht stehend in der Verpackung positioniert werden.
Aus der DE 89 05 487 Ul ist eine Verpackung für Blumen und ähnliche Pflanzen bekannt, welche aus einem länglichen, im Querschnitt dreieckigen Verpackungskörper mit vorzugsweise rechtwinklig gegeneinander geneigte Außenwänden und davon nach innen abgewinkelten, im stumpfen Winkel gegeneinander geneigten Innenwandteilen besteht. Zwischen den Innenwandteilen wird eine Vertiefung für die Aufnahme der Blumenköpfe und zu den Außenwandteilen hin ein länglicher Hohlraum für die Aufnahme der Stiele von Blumen gebildet. Die Blumen können durch eine Reihe von Durchstecköffnungen oder Ausstanzungen zwischen den beiden Innenwandteilen in den Hohlraum eingesteckt werden. Nachdem die Blumen auf diese Weise an den Verpackungskörper angebracht worden sind, werden die beiden Außenwandteile an ihrer Längskante miteinander
verbunden, so daß die Blumenköpfe in der langgestreckten Vertiefung zwischen den geneigten Innenwandteilen sicher untergebracht sind. Diese Verpackung eignet sich somit zum Transport einzelner langstieliger Blumen; sie ist jedoch nicht zum Transport ausladender Blumensträuße und anderer bruch- und druckempfindlicher Gegenstände ausgelegt.
Aus der DE 35 14 796 Al ist weiterhin ein Behältnis zum Schutz von Schnittblumen oder Topfpflanzen bekannt, das zwei topfförmige Behälterteile aus wärmeisolierendem Material aufweist. Die beiden topfförmigen Behälterteile sind auf einer Seite mit einem Boden versehen und weisen an der zum Boden entgegengesetzten offenen Stirnseite aneinander angepaßte Verschlußelemente auf, mit denen sie miteinander dicht verbindbar sind. Zum Transport von Schnittblumen wird in den Boden eines Behälterteils ein Gefäß eingesetzt, welches zur Aufnahme der Blumenstiele und von Wasser dient. Die Blumenstiele sind damit auch bei dieser Transportvorrichtung fest mit dem Behältnis verbunden, wodurch sich Stöße unmittelbar auf den zu transportierenden Gegenstand übertragen. Weiterhin ist das Behältnis lediglich zum aufrecht stehenden Transport von Schnittblumen oder Topfpflanzen ausgelegt, eignet sich somit nicht zum Postversand.
Der Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, eine Transportvorrichtung mit einem Transportbehältnis anzugeben, mit welcher druck- und bruchempfindliche Gegenstände, insbesondere Schnittblumen, schonend transportiert werden können, welche außerdem preiswert und einfach herstellbar und leicht zu entsorgen ist.
Die Lösung der Aufgabe zur Schaffung einer Transportvorrichtung besteht in den Merkmalen des Anspruchs 1. Eine Halterung zur Verwendung in einer Transportvorrichtung besteht in den Merkmalen des Anspruchs 9. Weitere vorteilhafte Ausgestaltungen sind in den Unteransprüchen gekennzeichnet.
Es wird vorzugsweise eine Transportvorrichtung verwendet, die ein Transportbehältnis und eine Halterung umfaßt, wobei die Halterung mit dem Gegenstand sowie an mehreren Stellen mit dem Transportbehältnis verbindbar ist. Dabei ist die Verbindung der Halterung mit dem Transportbehältnis und/oder mit dem Gegenstand und/oder die Halterung selbst wenigstens teilweise elastisch.
Mit der Erfindung gelingt es, einen empfindlichen Gegenstand so zu verpacken, daß er weitgehend berührungsfrei im Inneren des Transportbehältnisses aufgehängt werden kann, wodurch ein Quetschen und Drükken des Gegenstandes durch die Behälterwände verhindert wird. Weiterhin wird durch die federnde Aufhängung eine auf das Transportbehältnis wirkende Kraft, insbesondere Stöße, nicht auf den zu transportierenden Gegenstand übertragen, sondern durch die Aufhängung abgefedert.
Als Transportbehältnis läßt sich im Prinzip jedes beliebige Behältnis &iacgr;&ogr; verwenden, welches groß genug ist, den zu transportierenden Gegenstand berührungsfrei zu umschließen. Der Gegenstand selbst wird mit der Halterung verbunden, welche eine Mehrzahl von Fortsätzen aufweist, die an dafür vorgesehenen Befestigungsstellen mit dem Transportbehältnis verbunden werden. Die Befestigungsstellen sind beispielsweise Laschen oder Einschnitte oder Aussparungen oder Einsteckhülsen oder Einkerbungen, die in der Wandung des Transportbehältnisses angeordnet sind. Die Lage der Befestigungsstelle sowie die Form der Halterung sind an den zu transportierenden Gegenstand anzupassen, vorzugsweise so, daß der Gegenstand etwa mittig im Innenraum des Transportbehältnisses fixiert wird. Die Elastizität der Aufhängung sollt ebenfalls an die Abmessungen von Gegenstand und Transportbehältnis angepaßt werden, so daß beispielsweise ein empfindlicher Gegenstand auch bei starken Stoßen nicht gegen die Innenwandung des Transportbehältnisses gedrückt wird, sondern genügend Spiel hat.
Der Erfindungsgedanke läßt sich schnell, einfach und kostengünstig realisieren. Als Halterung können z.B. einfach Haushaltsgummis dienen, die mittels eines Klebestreifens am zu transportierenden Gegenstand befestigt werden. Als Transportbehältnis wird ein einfacher Pappkarton verwendet, der an geeigneten Stellen mit Einschnitten versehen ist, über welche die Haushaltsgummis gespannt werden und so den Gegenstand innerhalb des Kartons fixieren. Die Spannung der Haushaltsgummis läßt sich leicht an den Gegenstand, insbesondere dessen Gewicht und die Abmessungen des Transportbehältnisses anpassen, in dem das Haushaltsgummi durch Knoten verkürzt oder mehrfach um die Befestigungsstellen geschlungen wird. Die so realisierte Halterung läßt sich leicht an der Transportvorrichtung anbringen und ebenso einfach wieder entfernen. Damit ist auch eine schnelle Materialtrennung der benutzten Transportvorrichtung zum Zweck des Recycelns gewährleistet. Ebenso kann die Transportvorrichtung wieder verwendet werden.
Die Erfindung eignet sich besonders zum Transport von Schnittblumensträußen, denn diese weisen im Bereich ihrer Bindungsstelle eine relativ druckunempfindliche Stelle auf, an welcher die Halterung vorteilhaft befestigt werden kann. Weiterhin sind sie im Verhältnis zu ihrer Größe bzw. ihrem Volumen relativ leicht, so daß in der Regel einfache Haushaltsgummis ausreichen, um den Strauß freischwebend innerhalb des Transportbehältnisses aufzuhängen.
Die Erfindung wird nachfolgend anhand von Ausführungsbeispielen näher erläutert. Dabei zeigen:
Figur 1 eine Transportvorrichtung, bestehend aus einem
Transportbehältnis und einer Halterung mit Bändern;
Figur 2 eine weitere Transportvorrichtung mit einer Halterung mit
Figur 2 eine weitere Transportvorrichtung mit einer Halterung mit
Bändern;
Figur 3 eine Transportvorrichtung mit einer Halterung, bestehend aus
Figur 3 eine Transportvorrichtung mit einer Halterung, bestehend aus
einer Manschette und Haltestäben;
Figur 4 drei Beispiele für die Befestigung von Bändern an einer
Figur 4 drei Beispiele für die Befestigung von Bändern an einer
Manschette zur Bildung der Halterung
Figur 5 Beispiele für die Befestigung der Halterung an einer
Seitenwandung des Transportbehältnisses.
Seitenwandung des Transportbehältnisses.
Figur 1 zeigt eine Transportvorrichtung 1, die aus einem Transportbehältnis 6 und einer Halterung 2 besteht. Das Transportbehältnis 6 ist vorzugsweise ein Pappkarton, kann jedoch auch aus Styropor, Plastik, Holz oder einem anderen Material bestehen. Die Vorderfront des Transportbehältnisses 6 ist zur Darstellung des Innenraums weggebrochen. Weiterhin sind Verschlußmechanismen des Transportbehältnisses 6 nicht dargestellt, da es auf diese für das Verständnis der Erfindung nicht ankommt.
Im Innenraum des Transportbehältnisses 6 ist ein zu transportierender Gegenstand 7, hier schematisch ein Schnittblumenstrauß, mittels der Halterung 2 freischwebend und federnd aufgehängt und fixiert. Die Halterung 2 besteht dabei aus einer Manschette 3, welche den Gegenstand umschließt. Im dargestellten Fall wird der Schnittblumenstrauß 7 im Bereich seiner Bindestelle von der Manschette 3 umschlossen. Etwa in diesem Bereich liegt in der Regel auch der Schwerpunkt des Blumenstraußes. Ein Umschließen des zu transportierenden Gegenstandes im Bereich seines Schwerpunkts ist vorteilhaft, um den Gegenstand bei möglichst einfacher Gestaltung der Halterung ausbalanciert aufzuhängen,
jedoch nicht notwendig. Eine relativ stabile Lage des Gegenstandes im Innenraum des Transportbehältnisses kann auch durch entsprechende Gestaltung der Halterung 2, insbesondere durch Anpassung des Zugs auf den Bändern 4, 5, erreicht werden.
Die Manschette 3 ist beispielsweise ein elastischer Ring, z.B. ein Dichtungsring, oder ein Gummischlauch oder ein Kabelbinder oder ein Klebeband, welches ringförmig um den Gegenstand gewickelt ist.
Mit der Manschette 3 sind beim hier dargestellten Ausführungsbeispiel zwei Bänder 4, 5 verbunden, welche Ringbänder, z.B. Haushaltsgummis, sind und zwischen dem Gegenstand 7 und der Manschette geführt und durch Reibung fixiert sind. Die Bänder 4, 5 können entweder zwischen der Manschette 3 und dem Gegenstand 7 eingeklemmt sein, weiterhin kann die Reibung zwischen den gespannten Bändern 4, 5 und der Innenseite der Manschette 3 so stark sein, daß kein oder nur wenig Verrutschen gegeneinander möglich ist. Die Bänder können auch selbst nicht elastisch sein, wobei dann die Manschette 3 und mit ihr der Gegenstand 7 durch straffes Spannen der Bänder 4, 5 im Innenraum des Transportbehältnisses 6 positioniert und in dieser Position gehalten wird.
Das Transportbehältnis 6 weist in seiner Seitenwandung eine Mehrzahl von Einschnitten 8 auf, welche als Befestigungsstellen für die Bänder 4, 5 der Halterung 2 dienen. Die Einschnitte verlaufen von der Ober- bzw. Unterkante des Transportbehältnisses 6 senkrecht nach oben bzw. nach unten. Die Bänder 4, 5 können nun über die zwischen den Einschnitten gebildete Lasche gezogen werden, wobei ggf. noch ein senkrecht zu den Einschnitten verlaufender Schnitt im Bereich der Ober- bzw. Unterkante vorhanden sein muß, welcher jeweils zwei senkrechte Einschnitte miteinander verbindet. Ein Band wird dann zwischen Manschette 3 und Gegenstand 7 durchgeführt und auf der gegenüberliegenden Seite wieder mit der Wandung des Transportbehältnisses verbunden und daran befestigt.
Statt mit zwei Ringbändern 4, 5, wie hier dargestellt, kann der Gegenstand 7 auch mit drei oder vier Ringbändern, die jeweils an der Manschette und an der Seitenwandung befestigt sind, aufgehängt werden. Ebenso ist anstelle der Ringbänder eine Verwendimg von Einzelbändern möglich, was in Figur 2 dargestellt ist.
Die Position und Tiefe der Einschnitte 8 ist nur beispielhaft, ebenso können die Befestigungsstellen in der Boden- oder Deckelfläche und/oder in den übrigen Seitenwandungen angeordnet sein. Ein weiteres Beispiel für die Anordnung von Befestigungsstellen ist in Figur 2 gezeigt.
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Figur 2 zeigt eine weitere Transportvorrichtung I1, welche ebenfalls aus einem Transportbehältnis 6' und einer Halterung 2' besteht. Der zu transportierende Gegenstand ist hier nicht dargestellt. Die Halterung 2' weist eine Manschette 3' auf, an welcher eine Mehrzahl von Fortsätzen, hier den Bändern 10, 11 befestigt sind. Die Halterung 2' kann einstückig oder mehrstückig gefertigt sein. Die Bänder 10, 11 weisen an ihrem der Manschette abgewandten Ende T-förmige Ankerstücke 12 auf, mit welchen sie zur Befestigung Transportbehältnis 6' in Aussparungen 9 eingehängt werden können. Dazu sind eine Mehrzahl von Aussparungen 9, die längliche Form haben, als Befestigungsstellen in die Wandung des Transportbehältnisses 6 eingebracht.
Die Aussparungen 9 sind beispielsweise ausgestanzt oder ein Einschnitt in die Wandung des Transportbehältnisses. Das T-förmige Ankerstück ist integraler Bestandteil des Bandes 10, 11 oder an dem Band befestigt. Die Bänder sind wiederum elastisch oder aus starrem Material. In letzterem Fall wird eine gewisse Federung des in der Manschette befestigten Gegenstandes dann durch nicht ganz straffe Spannung der Bänder und/oder durch ein gewisses Nachgeben des Transportbehältnisses gewährleistet.
Figur 3 zeigt eine weitere Transportvorrichtung 1", welche aus einem Transportbehältnis 6" und einer Halterung 2" besteht. Die Halterung 2" ist in diesem Fall gebildet durch eine Manschette 3" und vier Haltestäben 28. Die Haltestäbe 28 sind zwischen dem zu transportierenden Gegenstand 7' und der Manschette 3" eingeklemmt. Die Halterung wird innerhalb des Transportbehältnisses 6" fixiert, in dem die Haltestäbe 28 in die Ecken sowie in den Boden des Transportbehältnisses eingesteckt werden. Zum Einstecken in den Boden sind im Boden beispielsweise Einkerbungen oder Aussparungen vorhanden oder die untere Spitze 30 des Haltestabes 28 wird in den Boden eingestochen. Ein Durchstoßen der Wandung des Transportbehältnisses durch den Haltestab wird mittels eines tellerförmigen Stoppers 29 verhindert. Im Anwendungsfall stehen die Haltestäbe 28 unter Spannung, damit die Halterung 2" innerhalb des Transportbehältnisses 6" nicht verrutscht. Durch eine Eigenflexibilität der Haltestäbe und/oder eine
elastische Befestigung der Haltestäbe an der Manschette wird erreicht, daß Stöße von außen auf die Transportvorrichtung 1" nur gedämpft auf den Gegenstand 7' übertragen werden.
In Figur 4 sind verschiedene Möglichkeiten dargestellt, wie die Haltebänder
14, 15, 16, 17 an der Manschette 13 befestigt werden können. Die Bänder 14,
15, 16, 17 sind dabei entweder einzelne Bänder mit offenen Enden a und d bzw. b und c bzw. e und h bzw. f und g oder jeweils paarweise Ausschnitte aus einem Ringband, wobei z.B. das Ende a mit dem Ende b und das Ende c mit dem Ende d verbunden ist.
Figur 4 A zeigt die einfachste Form der Befestigung der Bänder 14, 15, 16, 17 an der Manschette 13. Die einzelnen Bänder werden lediglich durch die Manschette durchgezogen und gespannt, wie auch in Figur 1 dargestellt. Die Befestigung der Bänder erfolgt durch Ankleben der Bänder an die Manschette oder durch Spannen der Bänder in unterschiedliche Raumrichtungen oder durch eine erhöhte Reibung zwischen der Innenseite der Manschette und den Bändern oder durch Einklemmen des Bandes zwischen Objekt und Manschette.
Figur 4 B zeigt eine Befestigungsmethode der Bänder 14, 15, 15, 17, welche gegenüber der Darstellung aus Figur 4 A stabiler ist. Die einzelnen Bänder sind dabei jeweils einmal um die Manschette herumgeschlungen, so daß ein Verrutschen des Bandes bei Belastung der Manschette erschwert wird. Auch hier können die Bänder 14, 15 sowie 16 und 17 bzw. 14 und 16 sowie 15 und 17 Ausschnitte aus jeweils einem Ringband sein. Die Bandenden a bis h sind jeweils mit Befestigungsstellen in der Wandung des Transportbehältnisses verbunden und so am Transportbehältnis befestigt.
Figur 4 C zeigt eine weitere Befestigungsmethode, wobei hier nur ein Band 14 dargestellt ist. Das Band 14 wird als Schlaufe um die Manschette 13 gelegt und die Bandenden a und b durch die Schlaufe gezogen. Somit wird eine erhöhte Rutschfestigkeit und Verschiebungssicherheit erreicht.
Die geschilderten Befestigungsmethoden können beliebig miteinander kombiniert werden. Weiterhin ist die Positionierung des zu transportierenden Gegenstandes innerhalb des Transportbehältnisses auch mit weniger als vier Bändern bzw. acht Bandenden erreichbar. Vorteilhaft ist jedoch, wenn die Halterung an wenigstens sechs oder acht Befestigungsstellen mit
dem Transportbehältnis verbunden wird. Dies kann gemäß Figur 1 bereits mit zwei Ringbändern erreicht werden, wobei auch die Verschmelzung beider Bänder zu einem gemeinsamen Ringband möglich ist. Dieses muß dann lediglich lang genug sein, um die gesamte Transportvorrichtung zu umspannen.
Figur 5 zeigt Beispiele für Gestaltungen der Befestigungsstellen 23, 24 innerhalb der Wandung 27, 27' des Transportbehältnisses. Weiterhin werden verschiedene Möglichkeiten dargestellt, wie die Halterung bzw. deren Bänder 18, 19, 20, 21 an den Befestigungsstellen befestigt wird.
Die Befestigungsstellen 23 der Figur 5 A sind ausklappbare Laschen, welche durch einen Schnitt in der Wandung 27 herstellbar sind. Die Laschen weisen eine Aussparung 25 auf, welche zur Befestigung eines Bandes 18, 19 dient. Das Band 18 im linken Teil der Figur 5 A ist mittels eines T-förmigen Ankerstücks 22 in die Aussparung eingeführt und darin eingehakt. Das Band 19 ist als Schlaufe durch die Aussparung geführt, wobei die Bandenden durch die Schlaufe durchgezogen wurden, Figur 4 C entsprechend. Durch die ausgeklappten Laschen 23 wird eine federnde Aufhängung realisiert, auch wenn die Bänder 18, 19 selbst nicht elastisch sind.
Die Befestigungsstellen 24 der Figur 5 B sind ebenfalls rechteckförmige Laschen, welche jedoch nicht in den Innenraum des Behältnisses heruntergeklappt sind. Die Bänder 20, 21 werden als Schlaufe oder Schlinge hinter der Lasche durchgeführt. Die Lasche kann auch über den größten Teil einer Seitenwandung verbreitert sein, wie in Figur 1 dargestellt. Im Fall der Figur 5 B darf die Lasche bei Zugbelastung nicht herunterklappen, da sonst die Verbindung zwischen dem Band 20 bzw. 21 und der Seitenwandung 27' gelöst würde. Es ist daher ein steifes Material der Seitenwandung zu wählen, welches bei Belastung nicht abknickt. Weiterhin kann das Abknicken mittels eines Klebestreifens 26 oder eines sonstigen Verriegelungselements verhindert werden.
Die dargestellten Befestigungsstellen sind wie auch in den Figuren 1 und 3 skizzierten Befestigungsmethoden mechanisch sehr einfach zu realisieren. Sie können leicht während des Herstellungsvorgangs des Kartons eingestanzt oder eingeschnitten werden oder auch jeweils manuell beim Verpacken des Gegenstandes. Letzteres erlaubt das Anpassen der Befestigungsstellen an die jeweiligen geometrischen Verhältnisse.
Bezugsziffernliste:
1,1',1" Transportvorrichtung
2,2',2" Halterung
3,3',3" Manschette
4,5,10,1114-21 Band
| 6,6',6" | Behältnis |
| 7 | Gegenstand (Blumenstrauß) |
| 8 | Befestigungsstelle |
| 9 | Befestigungsstelle (Aussparung) |
| 12,22 | Anker |
| 23,24 | Befestigungsstelle (Lasche) |
| 25 | Aussparung |
| 26 | Klebestreifen |
| 27,27' | Seitenwandung |
| 28 | Haltestab |
| 29 | Stopper |
| 30 | Spitze |
Claims (10)
1. Transportvorrichtung (1, 1', 1") für bruch- und druckempfindliche Gegenstände (7, 7'), insbesondere Schnittblumen, welche ein Transportbehältnis (6, 6', 6") und eine Halterung (2, 2', 2") für den Gegenstand (7, 7') umfaßt, die mit dem Gegenstand sowie an mehreren unterschiedlichen Stellen mit dem Transportbehältnis (6, 6', 6") verbindbar ist, wobei die Verbindung der Halterung mit dem Transportbehältnis und/oder mit dem Gegenstand und/oder die Halterung (2, 2', 2") selbst wenigstens teilweise elastisch ist und das Transportbehältnis eine Mehrzahl von Befestigungsstellen (8, 9, 23, 24) aufweist, an welchen die Halterung (2, 2, 2") anknüpfbar oder einhakbar oder einsteckbar ist, und die Halterung aus einer Manschette (3, 3' , 3", 13) mit einer Mehrzahl von Fortsätzen (4, 4, 10, 11, 14-21) besteht, die mit der Manschette (3, 3', 3", 13) fest oder lösbar verbunden sind, und die Manschette den Gegenstand (7, 7') im Anwendungsfall zu umschließen und denselben etwa mittig im Innenraum des Behältnisses zu fixieren imstande ist, dadurch gekennzeichnet, dass die Manschette (3, 3', 3", 13) ein elastischer Ring oder ein Gummischlauch ist und die Fortsätze an der Manschette fest angeordnete, elastische Bänder (4, 4, 10, 11, 14-21), insbesondere Gummibänder, sind, wobei wenigstens vier, vorzugsweise sechs oder acht Einfachbänder oder wenigstens zwei, vorzugsweise drei oder vier Ringbänder an der Manschette vorhanden sind.
2. Transportvorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die aus Manschette (3, 3', 3", 13) mit Fortsätzen (4, 4, 10, 11, 14-21) gebildete Halterung einstückig ist.
3. Transportvorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Befestigungsstellen des Transportbehältnisses (6, 6', 6") Laschen (23, 24) oder Einschnitte (8) oder Aussparungen (9) oder Einsteckhülsen oder Einkerbungen sind.
4. Transportvorrichtung nach Anspruch 1 dadurch gekennzeichnet, daß die Befestigungsstellen Laschen mit einer Langlochöffnung (25) sind.
5. Transportvorrichtung nach Anspruch 1 dadurch gekennzeichnet, dass der elastischer Ring ein Kabelbinder oder ein Klebeband ist und die Bänder Haltestäbe (25) sind.
6. Transportvorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Bänder zur Befestigung am Behältnis entweder Halteschlaufen oder t-förmige Ankerstücke (12, 22) aufweisen und im Anwendungsfall unter Zug stehen.
7. Transportvorrichtung nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass die Haltestäbe an wenigstens einem Ende einen Stopper (29), z. B. eine Querstrebe oder einen Teller, aufweisen, der im Bereich des Stabendes (30) angeordnet ist.
8. Transportvorrichtung nach einem der vorherigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Transportbehältnis (6, 6, 6") ein Pappkarton oder ein Styroporgefäß oder ein Kunststoffbehältnis ist, welcher bzw. welches quader-, zylinder-, pyramiden- oder kegelförmig gestaltet ist.
9. Halterung (2, 2',2") zur Verwendung in einer Transportvorrichtung (1, 1, 1") für bruch- und druckempfindliche Gegenstände (7, 7'), insbesondere Schnittblumen, zur Fixierung des Gegenstandes (7, 7') etwa mittig im Innenraum des Behältnisses, Manschette (3, 3', 3", 13) mit einer Mehrzahl von Fortsätzen (4, 4, 10, 11, 14-21), die mit der Manschette (3, 3', 3", 13) fest oder lösbar verbunden sind, wobei die Manschette den Gegenstand (7, 7') im Anwendungsfall zu umschließen imstande ist, dadurch gekennzeichnet, dass die Manschette (3, 3', 3", 13) ein elastischer Ring oder ein Gummischlauch ist und die Fortsätze an der Manschette fest angeordnete, elastische Bänder (4, 4, 10, 11, 14-21), insbesondere Gummibänder, sind, wobei wenigstens vier, vorzugsweise sechs oder acht Einfachbänder oder wenigstens zwei, vorzugsweise drei oder vier Ringbänder an der Manschette vorhanden sind.
10. Halterung (2, 2', 2") nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, dass die aus Manschette (3, 3', 3", 13) mit Fortsätzen (4, 4, 10, 11, 14-21) gebildete Halterung einstückig ist.
Priority Applications (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE29823782U DE29823782U1 (de) | 1998-08-05 | 1998-08-05 | Transportvorrichtung für bruch- und druckempfindliche Gegenstände, insbesondere Schnittblumen, sowie dafür dienende Halterung |
Applications Claiming Priority (2)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE29823782U DE29823782U1 (de) | 1998-08-05 | 1998-08-05 | Transportvorrichtung für bruch- und druckempfindliche Gegenstände, insbesondere Schnittblumen, sowie dafür dienende Halterung |
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Publications (1)
| Publication Number | Publication Date |
|---|---|
| DE29823782U1 true DE29823782U1 (de) | 1999-11-25 |
Family
ID=26047941
Family Applications (1)
| Application Number | Title | Priority Date | Filing Date |
|---|---|---|---|
| DE29823782U Expired - Lifetime DE29823782U1 (de) | 1998-08-05 | 1998-08-05 | Transportvorrichtung für bruch- und druckempfindliche Gegenstände, insbesondere Schnittblumen, sowie dafür dienende Halterung |
Country Status (1)
| Country | Link |
|---|---|
| DE (1) | DE29823782U1 (de) |
Cited By (2)
| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
|---|---|---|---|---|
| CN108100473A (zh) * | 2017-12-18 | 2018-06-01 | 湖州鲜绿多健康农产品产业发展有限公司 | 一种便于携带的防摔配送箱 |
| CN108792197A (zh) * | 2018-06-17 | 2018-11-13 | 安徽绿泉生态农业股份有限公司 | 一种花卉运输过程的全方位保护装置 |
-
1998
- 1998-08-05 DE DE29823782U patent/DE29823782U1/de not_active Expired - Lifetime
Cited By (2)
| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
|---|---|---|---|---|
| CN108100473A (zh) * | 2017-12-18 | 2018-06-01 | 湖州鲜绿多健康农产品产业发展有限公司 | 一种便于携带的防摔配送箱 |
| CN108792197A (zh) * | 2018-06-17 | 2018-11-13 | 安徽绿泉生态农业股份有限公司 | 一种花卉运输过程的全方位保护装置 |
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