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DE29822518U1 - Schloß - Google Patents

Schloß

Info

Publication number
DE29822518U1
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Authority
DE
Germany
Prior art keywords
lock
latch
spring
plate
cover
Prior art date
Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
Expired - Lifetime
Application number
DE29822518U
Other languages
English (en)
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Steinbach and Vollmann GmbH and Co KG
Original Assignee
Steinbach and Vollmann GmbH and Co KG
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Application filed by Steinbach and Vollmann GmbH and Co KG filed Critical Steinbach and Vollmann GmbH and Co KG
Priority to DE29822518U priority Critical patent/DE29822518U1/de
Publication of DE29822518U1 publication Critical patent/DE29822518U1/de
Priority to EP99123565A priority patent/EP1010845A1/de
Anticipated expiration legal-status Critical
Expired - Lifetime legal-status Critical Current

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Classifications

    • EFIXED CONSTRUCTIONS
    • E05LOCKS; KEYS; WINDOW OR DOOR FITTINGS; SAFES
    • E05BLOCKS; ACCESSORIES THEREFOR; HANDCUFFS
    • E05B59/00Locks with latches separate from the lock-bolts or with a plurality of latches or lock-bolts

Landscapes

  • Lock And Its Accessories (AREA)
  • Pharmaceuticals Containing Other Organic And Inorganic Compounds (AREA)
  • Hydrogenated Pyridines (AREA)
  • Closing And Opening Devices For Wings, And Checks For Wings (AREA)

Description

Die Erfindung betrifft ein insbesondere als Einsteckschloß ausgebildetes Schloß mit einem aus Schloßblech und Schloßdecke bestehenden Gehäuse sowie einem Stülp, der mit Durchbrüchen für einen Riegel und eine federbelastete Falle versehen ist, wobei die Falle wahlweise über eine Schloßnuß durch einen Drücker oder bei zurückgezogenem Riegel über einen Wechsel durch ein Schloß, vorzugsweise ein Zylinderschloß betätigbar ist.
Derartige Schlösser sind in verschiedensten Ausführungen bekannt. Sie haben den Nachteil, daß der Fallenausschluß, d. h. der Weg der Falle zwischen der in den Stülp zurückgezogenen und der vollständig ausgeschlossenen Stellung nur etwa 10 mm beträgt.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, zwecks Erhöhung der
Verriegelungssicherheit des Schlosses den Fallenausschluß zu vergrößern,
vorzugsweise auf etwa 20 mm, ohne daß hiermit eine kostspielige Konstruktionsänderung verbunden ist.
Die Lösung dieser Aufgabenstellung durch die Erfindung ist dadurch gekennzeichnet, daß der Schaft der Falle auf seiner der Schloßnuß gegenüberliegenden Seite mit einer seitlichen Verlängerung versehen ist, an der der Mitnahmehebel des Wechsels mit einer entsprechenden Hebelarmverlängerung angreift.
Durch diese erfindungsgemäße Ausgestaltung kann ohne zusätzliche Konstruktionsveränderung der Fallenausschluß von derzeit etwa 10 mm auf etwa
20 mm vergrößert, d. h. verdoppelt werden. Da dieser Vorteil allein durch eine Vergrößerung des zwischen Fallenschaft und Wechsel wirksamen Hebelarmes erzielt wird, ist mit der erfindungsgemäßen Ausgestaltung keine wesentliche Verteuerung und Komplizierung der Schloßkonstruktion verbunden.
Gemäß einem weiteren Merkmal der Erfindung ist der Wechsel zweiteilig aus einem durch das Schloß betätigbaren Wechselunterteil und einem Wechseloberteil ausgebildet, das mit dem Mitnahmehebel für die Falle versehen ist. Erfindungsgemäß ist das Wechseloberteil begrenzt verdrehbar auf der Schloßnuß angeordnet, so daß auch die durch den Drücker erfolgende Fallenbetätigung mit Hilfe des Wechseloberteils erfolgt.
Um trotz der Hebelarmvergrößerung mit den vorgegebenen Abmessungen des Schlosses auszukommen, wird gemäß einem weiteren Merkmal der Erfindung vorgeschlagen, die Fallenfeder als gewendelte Druckfeder auszubilden, die mit einem Ende in einer Bohrung des Fallenschaftes angeordnet ist und sich mit dem anderen Ende am Schloßblech abstützt. Diese erfindungsgemäße Verwendung einer gewendelten Druckfeder anstelle einer bisher verwendeten spiraligen Blattfeder erlaubt eine raumsparende Ausbildung und Unterbringung der Fallenfeder.
Bei einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung stützt sich die Druckfeder an einer zwischen Schloßblech und Schloßdecke angeordneten Platte ab, die vorzugsweise mit einem Federdorn für die Druckfeder versehen ist, um eine ordnungsgemäße Federführung zu erzielen.
Um das erfindungsgemäße Schloß mittels hinsichtlich Lage und Anordnung genormter Schrauben befestigen bzw. mit Rosetten bzw. Schilden versehen zu können, wird mit der Erfindung schließlich vorgeschlagen, im Bereich der am Fallenschaft angeformten Verlängerung eine Aussparung für eine Befestigungsschraube auszubilden. Trotz der beim erfindungsgemäßen Schloß verwendeten seitlichen Verlängerung des Fallenschaftes können somit die genormten Schrauben verwendet werden.
Auf der Zeichnung ist ein Ausführungbeispiels eines erfindungsgemäßen Schlosses dargestellt, und zwar zeigen:
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•
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•-3 • •
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* ··
Fig. 1 eine Ansicht des ohne Schloßdecke gezeichneten Schlosses mit eingeschlossenem Riegel und ausgeschobener Falle,
Fig. 2 eine der Fig. 1 entsprechende Darstellung mit eingeschlossenem Riegel, wobei jedoch die Falle durch Betätigen des Drückers eingezogen ist, und
Fig. 3 eine den Fig. 1 und 2 entsprechende Darstellung mit eingeschlossenem Riegel, wobei in diesem Fall die Falle mit Hilfe des Wechsels durch Betätigen des Schlosses eingezogen ist.
Das anhand eines Ausführungsbeispiels als Einsteckschloß ausgebildete Schloß umfaßt einen Stülp 1, an dem ein Schloßblech 2 befestigt ist, das zusammen mit einer nicht dargestellten Schloßdecke das Gehäuse für das Schloß bildet. Zwischen diesem Schloßblech 2 und der nicht gezeichneten Schloßdecke sind die beweglichen Schloßteile geschützt angeordnet.
Das Schloß umfaßt einen Riegel 3, der aus einem Durchbruch des Stulps 1 mit Hilfe eines Schlosses ausgeschlossen werden kann, der jedoch in allen drei Figuren jeweils in der eingeschlossenen Stellung gezeichnet ist. Die bekannten Einzelheiten zur Betätigung des Riegels 3 mit Hilfe eines insbesondere als Profilzylinder ausgebildeten Schlosses sind der besseren Übersichtigkeit wegen in der Zeichnung weggelassen.
In einem weiteren Durchbruch des Stülp 1 ist eine Falle 4 zwischen einer zurückgezogenen und einer ausgeschobenen Stellung bewegbar, die mit einem Fallenschaft 4.1 versehen ist. In diesem Fallenschaft 4.1 ist eine axiale Bohrung 4.2 ausgebildet, in die das vordere Ende einer Fallenfeder 5 hineinragt, die als gewendelte Druckfeder ausgebildet ist und sich mit ihrem hinteren Ende an einer Platte 6 abstützt. Diese Platte 6 ist zwischen dem Schloßblech 2 und der Schloßdecke fest angeordnet und trägt einen Federdorn 6.1 zur Führung des hinteren Endes der Fallenfeder 5.
Die Falle 4 kann entgegen der Kraft der Fallenfeder 5 durch einen auf der Zeichnung nicht dargestellten Drücker über eine Schloßnuß 7 in das Schloßgehäuse zurückgezogen werden. Die Schloßnuß 7 ist hierbei in ihrer in Fig.
1 gezeichneten Ausgangsstellung durch eine Feder 8 belastet, die beim dargestellten Ausführungsbeispiels als Spiralfeder ausgebildet ist. Das innenliegende Ende dieser Feder 8 ist auf einem im Querschnitt quadratischen Dorn 9 befestigt, der unverdrehbar auf dem Schloßblech 2 angeordnet ist. Das freie Ende der Feder 8 greift über ein Verbindungsstück 10 an der Schloßnuß 7 an, so daß diese bei einer Betätigung im Uhrzeigersinn gegen die Feder 8 wirkt und nach Loslassen des Drückers in ihre Ausgangsstellung zurückkehrt.
Auf der Schloßnuß 7 ist wiederum begrenzt verdrehbar ein Wechseloberteil 11 angeordnet. Dieses Wechseloberteil 11 ist mit einem Mitnahmehebel 11.1 versehen, der an einem entsprechenden Anschlag des Fallenschaftes 4.1 angreift und bei einer Verschwenkung im Uhrzeigersinn die Falle 4 entgegen der Kraft der Fallenfeder 5 in das Schloßgehäuse zurückzieht.
Wie die Darstellungen in den Fig. 1 bis 3 erkennen lassen, ist dieser Mitnahmehebel 11.1 des Wechseloberteils 1-1 mit einer Hebelarmverlängerung 11.2 versehen, die den Fallenschaft 4.1 übergreift und mit einer seitlichen Verlängerung 4.3 des Fallenschaftes 4.1 zusammenwirkt, die auf der der Schloßnuß 7 gegenüberliegenden Seite des Fallenschaftes 4.1 am Fallenschaft 4.1 angeformt ist.
Durch diese seitliche Verlängerung 4.3 des Fallenschaftes 4.1 und die Hebelarmverlängerung 11.2 des Wechseloberteils 11 ergibt sich eine Vergrößerung des um den Drehpunkt der Schloßnuß 7 wirksamen Hebelarmes, so daß sich der Fallenausschluß von bisher etwa 10 mm auf etwa 20 mm vergrößern läßt, ohne daß weitere aufwendige Konstruktionsänderungen erforderlich sind.
Bei zurückgezogenem Riegel 3 kann die Falle 4 auch durch das den Riegel 3 betätigende Schloß zurückgezogen werden. Beim dargestellten Ausführungsbeispiel wird als Schloß ein Zylinderschloß verwendet, dessen Profilzylinder in eine entsprechende Aussparung 2.1 im Schloßblech 2 und entsprechend in der nicht gezeichneten Schloßdecke eingesetzt wird. Die Schließnase dieses Profilzylinders wirkt mit einem Wechselunterteil 12 zusammen, das auf zwei Führungsstiften 13 parallel zur Längsrichtung des Stülp 1 beweglich im Schloßgehäuse angeordnet ist. Das obere Ende des Wechselunterteils 12 liegt
im Normalfall an der Unterseite des Wechseloberteils 11 an, wie dies die Fig. 1 zeigt.
Wenn ausgehend von der in Fig. 1 gezeichneten Situation die Falle 4 mit Hilfe des Drückers entgegen der Kraft der Fallenfeder 5 zurückgezogen werden soll, wird gemäß Fig. 2 mit Hilfe des nicht dargestellten Drückers die Schloßnuß 7 im Uhrzeigersinn entgegen der Kraft der Feder 8 verdreht. Hierbei nimmt die Schloßnuß 7 über eine Nase 7.2 das Wechseloberteil 11 mit. Bei der Verschwenkung des Wechseloberteils 11 in die in Fig. 2 dargestellte Stellung zieht die Hebelarmverlängerung 11.2 über die Verlängerung 4.3 des Fallenschaftes 4.1 die Falle 4 in das Schloßgehäuse zurück. Die mit dem Schloß versehene Tür kann somit geöffnet werden. Nach Loslassen des Drückers kehren sowohl die Schloßnuß 7 aufgrund der Feder 8 als auch die Falle 4 aufgrund der Belastung durch die Fallenfeder 5 in ihre in Fig. 1 dargestellte Ausgangsstellung zurück.
Anstelle durch den Drücker kann die Falle 4 auch mit Hilfe des Zylinderschlosses zurückgezogen werden. In diesem Fall wird gemäß der Darstellung in Fig. 3 über die Schließnase des nicht gezeichneten Profilszylinders das Wechselunterteil 12 aus der in Fig. 1 dargestellten Ausgangsstellung in die in Fig. 3 dargestellte Stellung angehoben. Hierbei drückt das Wechselunterteil 12 auf das untere Ende des Wechseloberteils 11, das gemäß Fig. 3 wiederum im Uhrzeigersinn verschwenkt wird. Um diese Verschwenkung trotz der in ihrer Stellung verbleibenden Schloßnuß 7 zu ermöglichen, ist das Wechseloberteil 11 mit einem Freigang 11.3 für die Nase 7.2 der Schloßnuß 7 versehen. Wie aus Fig. 3 hervorgeht, wird auch bei dieser Schloßbetätigung die Falle 4 über die Verlängerung 4.3 ihres Fallenschaftes 4.1 mit Hilfe der Hebelarmverlängerung 11.2 des Wechseloberteils 11 vollständig in das Schloßgehäuse zurückgezogen.
In den Zeichnungen sind weiterhin drei Gewindehülsen 14 zu erkennen, die einerseits den Abstand zwischen Schloßblech 2 und Schloßdecke vorgeben und andererseits durch Einbringen von Schrauben die Schloßdecke am Schloßblech 2 festlegen. Weiterhin zeigen die Zeichnungen zwei Bohrungen 15, die zur Befestigung einer nicht dargestellten Rosette bzw. eines Schildes durch ebenfalls nicht dargestellte Schrauben dienen. Da die Lage dieser Bohrungen 15 durch Norm vorgegeben ist, ist in der Verlängerung 4.3 des Fallenschaftes 4.1 eine
Aussparung 4.4 vorgesehen, so daß die an dieser Stelle vorgesehene Befestigungsschraube beibehalten werden kann.
• ·
Bezugszeichenliste
1 Stülp
2 Schloßblech 2.1 Aussparung
3 Riegel
4 Falle
4.1 Fallenschaft
4.2 Bohrung
4.3 Verlängerung
4.4 Aussparung
5 Fallenfeder
6 Platte
6.1 Federdorn
7 Schloßnuß
7.1 Innenvierkant
7.2 Nase
8 Feder
Dorn
10 Verbindungsstück 11 Wechseloberteil 11.1 Mitnah me hebel 11.2 Hebelarmverlängerung 11.3 Freigang 12 Wechselunterteil 13 Führungsstift 14 Gewindehülse 15 Bohrung

Claims (7)

• · Ansprüche
1. Schloß, insbesondere Einsteckschloß, mit einem aus Schloßblech (2) und Schloßdecke bestehenden Gehäuse sowie einem Stülp (1), der mit Durchbrüchen für einen Riegel (3) und eine federbelastete Falle (4) versehen ist, wobei die Falle (4) wahlweise über eine Schloßnuß (7) durch einen Drücker oder bei zurückgezogenem Riegel (3) über einen Wechsel durch ein Schloß, vorzugsweise ein Zylinderschloß betätigbar ist,
dadurch gekennzeichnet,
daß der Schaft (4.1) der Falle (4) auf seiner der Schloßnuß (7) gegenüberliegenden Seite mit einer seitlichen Verlängerung (4.3) versehen ist, an der der Mitnahmehebel (11.1) des Wechsels (11) mit einer entsprechenden Hebelarmverlängerung (11.2) angreift.
2. Schloß nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Wechsel zweiteilig aus einem durch das Schloß betätigbaren Wechselunterteil (12) und einem Wechseloberteil (11) ausgebildet ist, das mit dem Mitnahmehebel (11.1) für die Falle (4) versehen ist.
3. Schloß nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß das Wechseloberteil (11) begrenzt verdrehbar auf der Schloßnuß (7) angeordnet ist.
4. Schloß nach mindestens einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Fallenfeder (5) als gewendelte Druckfeder ausgebildet ist, die mit einem Ende in einer Bohrung (4.2) des Fallenschaftes (4.1) angeordnet ist und sich mit dem anderen Ende am Schloßblech (2) abstützt.
5. Schloß nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß sich die Fallenfeder
(5) an einer zwischen Schloßblech (2) und Schloßdecke angeordneten Platte
(6) abstützt.
6. Schloß nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß auf der Platte (6) ein Federdorn (6.1) für die Fallenfeder (5) angeordnet ist.
7. Schloß nach mindestens einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß im Bereich der am Fallenschaft (4.1) angeformten Verlängerung (4.3) eine Aussparung (4.4) für eine Befestigungsschraube ausgebildet ist.
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Legal Events

Date Code Title Description
R207 Utility model specification

Effective date: 19990325

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Effective date: 20020219

R151 Utility model maintained after payment of second maintenance fee after six years

Effective date: 20050201

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Effective date: 20061221

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