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DE29820355U1 - Werbevorrichtung mit ebenem Werbeblatt - Google Patents

Werbevorrichtung mit ebenem Werbeblatt

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Publication number
DE29820355U1
DE29820355U1 DE29820355U DE29820355U DE29820355U1 DE 29820355 U1 DE29820355 U1 DE 29820355U1 DE 29820355 U DE29820355 U DE 29820355U DE 29820355 U DE29820355 U DE 29820355U DE 29820355 U1 DE29820355 U1 DE 29820355U1
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Germany
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advertising
rear wall
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advertising sheet
Prior art date
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DE29820355U
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Gebrueder Berchtold GmbH and Co KG
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Gebrueder Berchtold GmbH and Co KG
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Expired - Lifetime legal-status Critical Current

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    • GPHYSICS
    • G09EDUCATION; CRYPTOGRAPHY; DISPLAY; ADVERTISING; SEALS
    • G09FDISPLAYING; ADVERTISING; SIGNS; LABELS OR NAME-PLATES; SEALS
    • G09F23/00Advertising on or in specific articles, e.g. ashtrays, letter-boxes
    • GPHYSICS
    • G09EDUCATION; CRYPTOGRAPHY; DISPLAY; ADVERTISING; SEALS
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    • G09F23/00Advertising on or in specific articles, e.g. ashtrays, letter-boxes
    • G09F23/10Advertising on or in specific articles, e.g. ashtrays, letter-boxes on paper articles, e.g. booklets, newspapers
    • AHUMAN NECESSITIES
    • A47FURNITURE; DOMESTIC ARTICLES OR APPLIANCES; COFFEE MILLS; SPICE MILLS; SUCTION CLEANERS IN GENERAL
    • A47GHOUSEHOLD OR TABLE EQUIPMENT
    • A47G7/00Flower holders or the like
    • A47G7/02Devices for supporting flower-pots or cut flowers
    • A47G7/06Flower vases
    • AHUMAN NECESSITIES
    • A47FURNITURE; DOMESTIC ARTICLES OR APPLIANCES; COFFEE MILLS; SPICE MILLS; SUCTION CLEANERS IN GENERAL
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    • A47G1/00Mirrors; Picture frames or the like, e.g. provided with heating, lighting or ventilating means
    • A47G1/06Picture frames
    • A47G2001/0683Picture frames having means for holding flowers

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  • Physics & Mathematics (AREA)
  • General Physics & Mathematics (AREA)
  • Engineering & Computer Science (AREA)
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Description

Gebrüder Berchtold GmbH & Co. B 3735 - S/Fa
Werbevorrichtung mit ebenem Werbeblatt
Die Erfindung betrifft eine Werbevorrichtung nach dem Oberbegriff des Anspruches 1.
Werbevorrichtungen dieser Art haben den Zweck, die Aufmerksamkeit eines Kunden auf sich zu ziehen und längere Zeit aufrecht zu erhalten. Hierfür gibt es bereits eine Vielzahl von bedruckten Werbemitteln und Werbegeschenken mit Firmenaufdruck.
Das Ziel der vorliegenden Erfindung besteht darin, eine Werbevorrichtung der eingangs genannten Gattung zu schaffen, die es gestattet, den Effekt des Auffallens mit einem kleinen Geschenk zu verbinden.
Zur Lösung dieser Aufgabe sind die Merkmale des kennzeichnenden Teils des Anspruches 1 vorgesehen.
Der Grundgedanke der Erfindung ist also darin zu erblicken, daß das Werbeblatt eine Doppelfunktion insoweit erfüllt, als es Werbeträger und Bestandteil eines Behältnisses zur Aufnahme von Werbemitteln, insbesondere eines Werbegeschenks ist. Werbeträger und Werbegeschenk können so gemeinsam gehandhabt werden.
Durch die bevorzugten Weiterbildungen nach den Ansprüchen 2 bis 4 wird ein extrem flaches und vom Benutzer leicht handhabbares Gebilde geschaffen, welches leicht zu verstauen ist.
Die Ausführungsform nach Anspruch 5 gestattet es, das Behältnis oben unabhängig vom Werbeblatt zu ergreifen und zu handhaben.
Durch die Ausführungsform nach Anspruch 6 kann das Behältnis auch auf einer Grundfläche aufgestellt werden, um auf diese Weise Kunden anzulocken. Diese können dann anschließend durch Anklappen der Stütze an die Rückwand die Werbevorrichtung so flach gestalten, daß sie in eine normale Anzugtasche hineinpaßt.
Die Weiterbildungen nach den Ansprüchen 7 bis 9 gestatten es, durch das Einbringen optisch besonders wirksamer Gegenstände, insbesondere Flüssigkeiten, zusätzliche ornamentale Effekte zu erzeugen. Ist der Hohlraum mit Wasser gefüllt, kann das Behältnis auch zum Einstecken einer oder mehrerer Blumen nach Anspruch 10 verwendet werden.
Besonders praktische und wirtschaftlich herstellbare Ausführungsformen sind durch die Ansprüche 11 und 12 gekennzeichnet.
Durch die Anordnung von Zwischenwänden nach Anspruch 13 können dem Behältnis auch mehrere, voneinander getrennte Unterbringungsräume geschaffen werden.
Besonders bevorzugt ist eine Größe der Werbevorrichtung gemäß Anspruch 14, weil sie dann nach Anlegen der blattartigen Stütze an die
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Rückwand vom Benutzer zwanglos in eine Anzugtasche gesteckt werden kann.
Die Erfindung kombiniert also den Effekt des Auffallens durch einen Werbeaufdruck mit einem kleinen Geschenk. Hierzu wird ein flaches, durchsichtiges Behältnis geschaffen, das mit einem Werbedruck bedruckbar bzw. bedruckt ist. Dieses Behältnis ist hohl und flach und kann dadurch z.B. in eine Reverstasche gesteckt oder auch über die ausklappbare Stütze aufgestellt werden. In das Behältnis können Werbeartikel gesteckt werden, wobei es bevorzugt mit etwas Wasser angefüllt ist, in das z.B. eine Blume eingesteckt werden kann. Das Steck-/Stehbehältnis kann auch undurchsichtig sein und aus unterschiedlichen Materialien hergestellt werden.
Die Erfindung wird im folgenden beispielsweise anhand der Zeichnung beschrieben; in dieser zeigt
Figur 1 eine Vorderansicht einer bevorzugten Ausführungsform einer erfindungsgemäßen Werbevorrichtung,
Figur 2 eine Draufsicht des Gegenstandes der Figur 1 und
Figur 3 eine schematische Schnittansicht nach Linie III-III in Figur 1, wobei zusätzlich eine Wasserfüllung und eine eingesteckte Blume vorgesehen sind.
25
Nach den Figuren 1 bis 3 besteht ein erfindungsgemäßes Behältnis 12 aus einem mit einem Werbeaufdruck 23 versehenen transparenten Werbeblatt 11 von rechteckiger, insbesondere quadratischer Form und einer
rechteckigen Rückwand 15 gleicher Breite, die an den Seitenrändern 18, 20 und am Unterrand 19 mit dem Werbeblatt 11 verklebt oder verschweißt ist. Die Rückwand 15 steht um etwas über 50 % der Höhe des Werbeblattes 11 über dieses nach oben vor, um auf diese Weise eine zum Ergreifen des Behältnisses geeignete blattförmige Griff-Fläche zu schaffen.
Auf diese Weise wird zwischen dem Werbeblatt 11 und der Rückwand 15 ein flacher Hohlraum 14 geschaffen, der oben durch eine nach außen führende Öffnung 16 abgeschlossen ist. In dem Hohlraum 14 ist nach Figur 3 eine begrenzte Wasserfüllung 22 vorgesehen, und von oben ist in dem Hohlraum 14 eine Blume 13 bis in die Wasserfüllung 22 hinein eingesteckt.
An der Rückwand 15 ist im wesentlichen am oberen Ende des unteren Drittels das obere Ende einer blattförmigen Stütze 17 befestigt, die um ein Scharnier 24 ausklappbar ist, um das Behältnis 12 in der aus Figur 3 ersichtlichen Weise auf eine ebene Grundfläche 21 aufstellen zu können. Bevorzugt erfolgt die Befestigung nur an den seitlichen, oberen Endbereichen 25 (Fig. 2) der Stütze 17.
20
Der besondere Vorteil des erfindungsgemäßen Behältnisses besteht darin, daß es durch Verschweißung des Werbeblattes 11 und der Rückwand 15 nur an den Rändern 18, 19, 20 und die blattförmige Ausbildung der Stütze 17 im eingeklappten Zustand der Stütze 17 außerordentlich flach ist, so daß es bei entsprechender erfindungsgemäßer Dimensionierung ohne weiteres in eine Anzugtasche, insbesondere einer Reverstasche von oben eingesteckt werden kann, und zwar sogar einschließlich des im Hohlraum 14 befindlichen Werbemittels, z.B. der Blume 13. Die Wasserfüllung 22
muß dabei so begrenzt werden, daß durch die beim Einstecken in eine Anzugtasche auftretende Volumenverminderung das Wasser nicht oben aus der Öffnung 16 austreten kann.
Sämtliche Bestandteile des Behältnisses 12, nämlich das Werbeblatt 11, die Rückwand 15 und die Stütze 17 bestehen zweckmäßig aus dem gleichen transparenten oder durchscheinenden flexiblen Kunststoff-Blattmaterial. Das obere Ende der Stütze 17 und des Werbeblattes 11 und der Rückwand 15 teilen das Behältnis 12 der Höhe nach in etwa drei gleiehe Teile.

Claims (14)

• · Gebrüder Berchtold GmbH & Co. B 3735 - S/Fa Ansprüche:
1. Werbevorrichtung mit einem vorzugsweise zumindest annähernd ebenen Werbeblatt (11), das mit einem Werbetext versehen bzw. versehbar ist,
dadurch gekennzeichnet, daß das Werbeblatt (11) Bestandteil eines Behältnisses (12) mit einem Hohlraum (14) zur Aufnahme von Werbemitteln (13) ist.
2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das Werbeblatt (11) zur Bildung des Behältnisses (12) am Rande (18, 19, 20) mit einer vorzugsweise ebenen, blattartigen Rückwand (15) verbunden ist.
3. Vorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß das Werbeblatt (11) und die Rückwand (15) rechteckförmig sind.
4. Vorrichtung nach Anspruch 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet, daß das Werbeblatt (11) und die Rückwand (15) nur am unteren Rand (19) und den Seitenrändern (18, 20) verbunden sind und oben zwischen ihnen eine Öffnung (16) vorgesehen ist.
5. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet,
daß die Rückwand (15) nach oben deutlich über das Werbeblatt (11) vorsteht.
5
6. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß an der Rückwand (15) vorzugsweise im unteren Bereich eine insbesondere blattartige ausklappbare Stütze (17) vorgesehen ist, die in Zusammenwirkung mit dem unteren Rand (19) des Behältnisses (12) ein Aufstellen auf einer Grundfläche (21) gestattet.
7. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß zumindest das Werbeblatt (11) transparent ist.
8. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das Behältnis (12) zumindest teilweise mit einer Flüssigkeit gefüllt ist.
9. Vorrichtung nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß die Flüssigkeit Wasser ist.
10. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet,
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daß in das Behältnis (12) von oben eine Blume (13) einsteckbar bzw. eingesteckt ist.
11. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet,
daß das Werbeblatt (11) und/oder die Rückwand (15) und/oder die Stütze (17) aus Kunststoff bestehen.
12. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet,
daß das Werbeblatt (11) und die Rückwand (15) an den Verbindungsrändern (18, 19, 20) verschweißt oder verklebt sind und/oder die sich annähernd über die Breite der Rückwand (15) erstreckende Stütze (17) oben nur an beiden seitlichen Endbereichen (25) mit der Rückwand (15) verbunden, insbesondere verschweißt oder verklebt ist.
13. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet,
daß außer dem Werbeblatt (11) und der Rückwand (15) noch Zwischenwände vorhanden sind.
14. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet,
daß das Behältnis (12) von solcher Größe ist, daß es in eine Anzuginsbesondere Revers-Tasche paßt.
DE29820355U 1998-11-13 1998-11-13 Werbevorrichtung mit ebenem Werbeblatt Expired - Lifetime DE29820355U1 (de)

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Cited By (1)

* Cited by examiner, † Cited by third party
Publication number Priority date Publication date Assignee Title
FR2913866A1 (fr) * 2007-03-22 2008-09-26 Marie Claude Palau Tableau vegetal

Cited By (2)

* Cited by examiner, † Cited by third party
Publication number Priority date Publication date Assignee Title
FR2913866A1 (fr) * 2007-03-22 2008-09-26 Marie Claude Palau Tableau vegetal
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