DE29820268U1 - Behandlungstisch für medizinische Zwecke - Google Patents
Behandlungstisch für medizinische ZweckeInfo
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Description
Kraft & Desch Metall-Technik GmbH & Co. KG
Am Rübenmorgen 3 35582 Wetzlar (Dutenhofen)
Am Rübenmorgen 3 35582 Wetzlar (Dutenhofen)
Bei der Erfindung handelt es sich um einen Behandlungstisch für medizinische
Zwecke. In der Medizin sind eine Vielzahl unterschiedlicher Behandlungstische
sowie Transportliegen bekannt geworden, die alle für spezielle Zwecke vorgesehen
sind. So gibt es z. B. Operationstische, die auf vier Füßen stehen und nicht verfahrbar sind sowie Transportliegen, die zum Transportieren der Patienten
benutzt werden und auf Transportrollen stehen. Verfahrbare Operationstische, mit
denen die Patienten auch transportiert werden können, sind nicht bekannt
&iacgr;&ogr; geworden, obwohl sie erhebliche Vorteile bieten würden. Die vorliegende
Erfindung bezieht sich auf einen Behandlungstisch, der wahlweise auf mindestens vier Füßen steht oder durch eine entsprechende Hubvorrichtung auch auf
Transportrollen abgestützt werden kann und dann verfahrbar sind.
Entsprechend dem Stand der Technik sind Behandlungstische für medizinische
Zwecke - wozu auch Operationstische gehören - zwar vielfältig verstellbar, verfugen
jedoch nicht über Transportrollen. Die für die Aufnahme der Patienten vorgesehenen Auflagepolster solcher Behandlungstische sind z. B. in der Höhe
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verstellbar und können in vielfältiger Weise gegenüber der waagrechten geneigt
werden. Die Behandlungstische verfügen jedoch nicht über Transportrollen, mit denen sie verfahren werden können, während sie mit einem Patienten belegt sind.
Solche Behandlungstische eignen sich sehr gut für Operationen und andere Behandlungen, Patienten können damit jedoch nicht transportiert werden.
Transportliegen verfügen zwar über ein komfortables Fahrwerk und sind u.U. auch
mit Verstelleinrichtungen für die Auflagepolster versehen, eignen sich jedoch nicht
für Behandlungen, da sie keinen genügend festen Stand bieten. Selbst bei festgestellten
Transportrollen lassen sie sich noch in einem gewissen Bereich hin- und
&iacgr;&ogr; herbewegen. Dies hängt damit zusammen, daß die Transportrollen üblicherweise
als Lenkrollen ausgeführt werden, die sich auch dann noch um den Drehzapfen für die Lenkbewegung drehen lassen, wenn die Rollen selbst mit entsprechenden Feststelleinrichtungen
festgestellt sind. Da die Senkrechte durch den Aufstandpunkt der Lenkrollen nicht mit der Achse des Drehzapfens zusammenfällt, führen die
Lenkrollen Schwenkbewegungen um diese Achse aus, wenn die Transportliegen
Querkräften ausgesetzt werden. Dies ist z. B. der Fall, wenn sich der behandelnde
Arzt oder das Pflegepersonal seitlich gegen die Transportliege lehnen. Transportliegen
eignen sich wegen ihrer geringen Standfestigkeit daher nicht für Behandlungen und insbesondere nicht für Operationen.
Im Interesse der Patienten und auch des Pflegepersonals wäre es jedoch wünschenswert
über Behandlungstische zu verfügen, mit denen die Patienten aus dem Krankenzimmer abgeholt werden könnten. Insbesondere bei bettlägerigen oder
schwerbehinderten Patienten würde das mehrmalige Umbetten entfallen, das nicht nur unbequem ist sondern auch Schmerzen verursachen kann. Für das
Pflegepersonal stellt dieses Umbetten eine erhebliche Belastung dar. Selbst wenn
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die Transportliege auf die Höhe des Bettes abgesenkt wird, muß der Patient angehoben
werden, damit er seitlich verschoben werden kann.
Bei den Behandlungstischen und Transportliegen nach dem Stand der Technik muß
der Patient mindestens viermal umgebettet werden: einmal im Krankenzimmer vom Bett auf die Transportliege und nach dem Transport in den Operationsraum von
der Transportliege auf den Behandlungstisch. Nach der Behandlung bzw. Operation muß das Umbetten in umgekehrter Reihenfolge nochmals stattfinden.
Mit dem erfindungsgemäßen Behandlungstisch für medizinische Zwecke werden
die genannten Nachteile vermieden. Hierzu ist der Behandlungstisch im unteren Bereich
mit einer Hubvorrichtung ausgerüstet, die es gestattet, die damit verbundenen Transportrollen abzusenken und so den Behandlungstisch
anzuheben. Damit wird erreicht, daß er nicht mehr auf seinen Standbeinen sondern
auf den Transportrollen steht. So ist es möglich, den Behandlungstisch in das Krankenzimmer zu rollen, wo der Patient direkt von seinem Bett auf den Behandlungstisch
gehoben werden kann.
Besonders vorteilhaft ist es dabei, wenn der Behandlungstisch zusätzlich über eine
Höhenverstelleinrichtung verfügt, mit der die Auflagepolster für den Patienten in
der Höhe verstellt werden können. Die Auflagepolster können dann auf das Niveau des Krankenbettes abgesenkt werden, so daß das Umbetten besonders leicht erfolgen
kann. Der Behandlungstisch kann dann mit dem Patienten in den Behandlungsraum gefahren werden, wo er durch Betätigung der Hubvorrichtung auf seine
Standbeine abgestellt wird und dadurch zu einem Behandlungstisch mit guter Standfestigkeit wird. Die Behandlung kann dann durchgeführt werden, ohne daß
der Patient nochmals umgebettet wird.
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Nach der Behandlung wird der Behandlungstisch durch Betätigung der
Hubvorrichtung wieder auf seine Transportrollen gestellt und der Patient kann ins
Krankenzimmer zurückgefahren werden, wo er wieder in das Krankenbett umgebettet wird. Mit dem erfindungsgemäßen Behandlungstisch muß der Patient
demnach nur noch zweimal umgebettet werden.
Gegenüber dem viermaligen Umbetten, das bei Behandlungstischen nach dem
Stand der Technik erforderlich ist, stellt dies einen erheblichen Fortschritt dar. Der
Patient wird bei Verwendung des erfindungsgemäßen Behandlungstisches ebenso geschont wie das Pflegepersonal.
Die genannte Hubvorrichtung kann unterschiedlich ausgeführt sein. In jedem Fall
sind jedoch Vorrichtungen vorhanden, die es gestatten, die Transportrollen relativ
zu den Standbeinen auf und ab zu bewegen, wobei diese Hubbewegung so bemessen ist, daß der Behandlungstisch wahlweise auf seine Standbeine oder auf die
Transportrollen gestellt werden kann. Die Bewegung der Hubvorrichtung kann von Hand oder mittels Hilfsenergie, z. B. elektrischer Energie, angetrieben werden.
Die Standbeine werden vorzugsweise so ausgeführt, daß sie über Fußplatten verfügen,
die mit einem rutschfesten Material belegt sind, damit der Behandlungstisch beim Auftreten von horizontalen Querkräften nicht wegrutschen kann. Die Transportrollen
werden mit einem elastischen Material, wie z. B. Gummi, belegt, wodurch das Verfahren des Behandlungstisches mit dem daraufliegenden Patienten
komfortabel durchgeführt werden kann. Es sind im Bereich der Hubvorrichtung auch Federelemente vorgesehen, die dem gleichen Zweck dienen. Die Transportrollen
werden vorzugsweise entweder alle vier oder auf einer Schmalseite als Lenkrollen ausgeführt, wodurch sich beim Verfahren des Behandlungstisches in
engen Gängen bzw. Türen eine besonders gute Manövrierfähigkeit ergibt. Damit
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der Behandlungstisch auf den Transportrollen vorübergehend sicher abgestellt
werden kann ist es möglich, diese mit Feststelleinrichtungen zu versehen. Wenn Lenkrollen vorgesehen werden, so wird die Hubvorrichtung so ausgeführt, daß am
Ende des Hubs, mit dem der Behandlungstisch auf die Transportrollen gehoben wird, der Drehzapfen der Lenkrollen senkrecht steht. Nur dann ist gewährleistet,
daß sich die Lenkrollen einwandfrei in die gewünschte Richtung lenken lassen.
Wenn die Antriebsenergie rotierenden Bauelementen der Hubvorrichtung zugeführt
wird, so können zwischen der Energiequelle (Handantrieb oder Elektromotor) und der Hubvorrichtung entsprechende Getriebe, vorzugsweise Schneckengetriebe, angeordnet
werden. Schneckengetriebe zwischen der Energiequelle und der Hubvorrichtung haben den Vorteil, daß sie selbsthemmend sind und die
Hubvorrichtung des Behandlungstischs nach Abschalten der Energiequelle in ihrer Position stehenbleibt, ohne daß eine besondere Feststelleinrichtung erforderlich
wäre.
Falls jedoch die Antriebsenergie der Hubvorrichtung mittels Linearbewegung zugeführt
wird, so können der Energiequelle Vorrichtungen nachgeschaltet werden, die Rotationsbewegungen in Linearbewegungen umwandeln bzw. direkt Linearbewegungen
erzeugen. In Frage kommen z. B. elektrische Getriebemotore, die mit
Spindelantrieben verbunden sind oder Hydraulikantriebe (System Pumpe/Zylinder).
Bei der Benutzung pneumatischer Zylinder kann direkt auf die Luftversorgung der
Praxis- oder Krankenhausräume zurückgegriffen werden. Ein elektrischer Antrieb ist
dann nicht erforderlich.
Der erfindungsgemäße Behandlungstisch ist zweckmäßigerweise so aufgebaut, daß
er über einen unteren Rahmen verfügt, an dem sowohl die Standbeine, als auch die
Bauteile der Hubvorrichtung befestigt sind. Mit diesem unteren Rahmen ist ein obe-
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rer Rahmen verbunden, der die Auflagepolster trägt. Die Verbindungselemente
zwischen unterem Rahmen und oberem Rahmen können so ausgeführt sein, daß die beiden Rahmen starr miteinander verbunden sind. Es sind jedoch auch Ausführungen
vorgesehen, bei denen diese Verbindungselemente eine Höhenver-Stelleinrichtung bilden. Damit ist es möglich den oberen Rahmen mit den Auflagepolstern
die den Patienten tragen in der Höhe so zu verstellen, daß sich für das behandelnde
Personal eine ideale Arbeitshöhe ergibt. Die genannte Höhenverstelleinrichtung kann entweder mit einem Handantrieb oder einem elektrischen Antrieb
ausgerüstet werden, wobei bzgl. der Energieübertragung ähnliches gilt, wie im Zusammenhang
mit der Hubvorrichtung beschrieben.
Die Tragrahmen der Auflagepolster können entweder starr mit dem oberen
Rahmen verbunden sein oder auch über Einrichtungen verfügen, mittels derer sie gegenüber dem oberem Rahmen schräg angestellt werden können. Als besonders
vorteilhaft hat sich eine Ausführung bewährt, die aus drei Einzelpolstern mit je
einem Tragrahmen besteht wobei das im Fußbereich angeordnete Polster (Fußpolster) mit seinem Tragrahmen starr mit dem oberem Rahmen verbunden ist,
während der Tragrahmen vom mittleren Polster (Mittelpolster) über ein Drehgelenk
verfügt mit dem er schräg angestellt werden kann. Dieses Drehgelenk befindet sich
an der Seite des Tragrahmens, die dem Fußbereich zugewandt ist. Auf der gegenüberliegenden Seite ist an dem Tragrahmen vom Mittel polster der
Tragrahmen vom Kopfpolster drehbar angebracht, so daß es nicht nur gemeinsam mit dem Tragrahmen vom Mittelpolster nach oben geschwenkt werden kann,
sondern sich relativ zu diesem auch noch zusätzlich schräger oder weniger schräg
anstellen läßt.
Damit das Schrägstellen des Tragrahmens vom Mittelpolster bzw. Kopfpolster vom
Pflegepersonal leichter ausgeführt werden kann, stützen sich die beiden
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Tragrahmen der genannten Polster auf mindestens je eine Gasfeder ab, die dem
Gewicht des Patienten entgegen wirkt. Außerdem sind Verriegelungseinrichtungen an beiden Tragrahmen der verstellbaren Polster vorhanden, mit denen sie in jeder
Schräglage festgestellt werden können.
Die Hubvorrichtung kann in mehreren Varianten ausgeführt werden. Bei den Varianten
1 und 2 sind an den vier Standbeinen, die mit dem unteren Rahmen verbunden sind, Schwingen um horizontale Achsen drehbar gelagert, die an ihrem einen
Ende die Transportrollen tragen, während an dem anderen Ende ein Hebelmechanismus angreift, derfür,den Antrieb sorgt, d. h. die Drehbewegung um
&iacgr;&ogr; den Lagerpunkt auslöst. Wenn die Schwinge dabei so um den Lagerpunkt gedreht
wird, daß die mit ihr verbundene Transportrolle angehoben wird, so setzt sich der
Behandlungstisch auf seine Beine auf. Wenn die Drehung jedoch in umgekehrter Richtung stattfindet, so setzen sich zunächst die Transportrollen auf den Fußboden
auf und übernehmen dabei das Gewicht des Behandlungstisches. Bei fortschreitender
Drehbewegung heben die Standbeine vom Fußboden ab und der Behandlungstisch wird weiter angehoben bis der Drehzapfen der Lenkrollen eine
senkrechte Position eingenommen hat.
Bei Ausführung entsprechend Variante 3 ist vorgesehen, daß sich die Transportrollen
nicht wie vorbeschrieben auf einem Kreisbogen bewegen, sondern an einer Hubvorrichtung befestigt sind, die lineare Bewegungen in vertikaler Richtung
ausführt. Hierzu können z. B. parallel zu den vier Standbeinen, die mit dem unteren
Rahmen verbunden sind, Vierkantrohre vorgesehen werden, die ebenfalls an dem unteren Rahmen befestigt sind. In diesen Vierkantrohren können Vierkanteisen
oder kleinere Vierkantrohre auf und ab bewegt werden, die an ihrem unteren Ende die Transportrollen tragen und mit Bauelementen verbunden sind, die für den
erwünschten vertikalen Vorschub sorgen. Die Ausführung mit Linearvorschub der
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Transportrollen hat den Vorteil, daß bei der Ausführung mit Lenkrollen die
Drehzapfen der Lenkrollen immer in der senkrechten Position verbleiben. Daraus ergibt sich ein erhöhter Komfort beim Aufsetzen der Lenkrollen auf den Fußboden,
da diese dann nicht durch Drehbewegungen um den Drehzapfen kleine Ausweichbewegungen ausführen können.
Zur Synchronisierung der Hubbewegung aller vier Transportrollen ist bei allen
Varianten vorgesehen, daß die Hubvorrichtung von einem einzigen Antrieb angetrieben wird, der seine Antriebsenergie über Gestänge bzw. Wellen auf die vier
Transportrollen verteilt. Als besonders vorteilhaft hat es sich dabei erwiesen, die
&iacgr;&ogr; beiden Transportrollen einer Längsseite des Behandlungstisches über Hebel und
Schubstangen miteinander zu verbinden, während der Antrieb des Transportrollenpaars
auf der zweiten Längsseite über mindestens eine querverlaufende Welle erfolgt.
Einzelheiten zu dem erfindungsgemäßen Behandlungstisch für medizinische
Zwecke werden anhand von drei Beispielen (Variante 1 bis 3) erläutert, die in den
Abb. 1 bis 4 dargestellt werden, die Seitenansichten des erfindungsgemäßen Behandlungstisches
zeigen. Es sind jedoch auch andere Ausführungen vorgesehen.
Abb. 1 zeigt Variante 1 des Behandlungstisches mit geraden Schwingen, abgestützt
auf vier Standbeinen.
Abb. 2 zeigt Variante 1 abgestützt auf vier Lenkrollen.
Abb. 3 zeigt Variante 2 mit abgewinkelten Schwingen, abgestützt auf vier
Lenkrollen.
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Abb. 4 zeigt Variante 3 mit Linearführung im Bereich der Hubvorrichtung,
abgestützt auf vier Lenkrollen.
In Abb. 1 wird der Behandlungstisch als Variante 1 dargestellt, wobei er auf seinen
Standbeinen (1) steht, die an dem unteren Rahmen (2) befestigt sind und an ihrer
Unterseite Fußplatten (3) mit rutschfestem Belag (4) tragen. An den Standbeinen (1) sind die geraden Schwingen (5) jeweils um den zugehörigen Lagerzapfen
(6) drehbar befestigt. Die geraden Schwingen (5) tragen an ihrem einen Ende die Transportrollen, die als Lenkrollen (7) ausgebildet sind und sich um den
Drehzapfen (8) drehen lassen, so daß Lenkbewegungen möglich sind. An ihrem
&iacgr;&ogr; anderen Ende sind die geraden Schwingen (5) gelenkig mit einem
Hebelmechanismus verbunden, der aus jeweils einem unteren Hebel (9) und einem oberen Hebel (10) sowie einer Schubstange (11) besteht. Der obere Hebel (10) ist
mit seinem oberen Ende an einer Welle (12) befestigt, die an den Längsholmen (16)
des unteren Rahmens (2) drehbar gelagert ist. Die Welle (12) kann über den mit ihr
fest verbundenen Antriebshebel (14) von dem elektrischen Spindelantrieb (13) in einem gewissen Winkelbereich in Drehung versetzt werden. Der elektrische
Spindelantrieb (13) ist an seinem linken Ende drehbar mit einem Lagerbock (15)
verbunden, so daß Änderungen in der Neigung des elektrischen Spindelantriebs (13) kompensiert werden können. Der Lagerbock (15) ist fest mit
dem unteren Rahmen (2) verbunden.
Bei Betätigung des elektrischen Spindelantriebs (13) wird die Welle (12) in Rotation
versetzt und nimmt den oberen Hebel (10) dabei mit, so daß dieser mit dem unteren Hebel (9) ausgelenkt wird und die beiden Hebel (9) und (10) dann nicht
mehr in einer gestreckten Linie angeordnet sind. Die dabei entstehende Verkürzung
sorgt für die gewünschte Drehung der geraden Schwingen (5) - siehe hierzu auch Abb. 2.
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Die Welle (12) ist so ausgebildet, daß sie auch die beiden Lenkrollen (7) betätigen
kann, die auf der anderen Seite des Behandlungstisches liegen (hinter der Zeichenebene). Hierzu ist die Welle (12) sowohl in dem vorderen Längsholm (16)
des unteren Rahmens (2) als auch in dem dahinter liegenden hinteren Längsholm (zeichnerisch nicht dargestellt) gelagert. Die beiden Längsholme bilden gemeinsam
mit den beiden Querholmen (17) den unteren Rahmen (2).
An dem unteren Rahmen (2) sind Tragarme (18) und der elektrische Spindelantrieb
(19) drehbar gelagert und bilden gemeinsam mit dem oberen Rahmen (20) eine Höhenverstelleinrichtung. An dem oberen Rahmen (20) sind die
&iacgr;&ogr; Tragrahmen für die drei Auflagepolster befestigt. Der linke Tragrahmen (21) für das
Fußpolster (22) ist fest mit dem oberen Rahmen (20) verbunden, während der mittlere Tragrahmen (23) für das Mittelpolster (24) mittels Gelenk (25) drehbar an
dem oberen Rahmen (20) befestigt ist. Der mittlere Tragrahmen (23) wird von einer
Gasfeder (26) abgestützt, die mittels Konsole (27) mit dem oberen Rahmen (20)
verbunden ist. An dem mittleren Tragrahmen (23) ist der rechte Tragrahmen (28) für das Kopfpolster (29) mittels Gelenk (30) drehbar gelagert. Der rechte
Tragrahmen (28) wird von der Gasfeder (31) in der gewünschten Position gehalten,
die sich ihrerseits auf die Konsole (32) abstützt, die fest mit dem mittleren Tragrahmen (23) verbunden ist.
Die Gasfedern (26) und (31) unterstützen das Schrägstellen des mittleren
Tragrahmens (23) und des rechten Tragrahmens (28) mit dem darauf liegenden Mittelpolster (24) bzw. dem Kopfpolster (29). Im dargestellten Beispiel wird davon
ausgegangen, daß die beiden Gasfedern (26) und (31) über Feststelleinrichtungen verfugen. Es sind jedoch auch separate Feststelleinrichtungen vorgesehen.
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In Abb. 2 ist der erfindungsgemäße Behandlungstisch ebenfalls als Variante 1 dargestellt.
In diesem Fall wurde jedoch der elektrische Spindelantrieb (13) betätigt
und über den Antriebshebel (14) die Welle (12) so verdreht, daß der obere Hebel (10) und der untere Hebel (9) aus der gestreckten Stellung ausgelenkt
wurden. Dadurch wurden die geraden Schwingen (5) soweit verdreht, daß die Lenkrollen (7) erst Bodenkontakt bekamen und dann das Gewicht des Behandlungstisch
übernahmen. Die Antriebsbewegung des elektrischen Spindelantriebs (13) wird dabei mittels einer Schubstange (11) auch auf die links
angeordnete gerade Schwinge (5) übertragen, deren Gestänge im übrigen
&iacgr;&ogr; demjenigen der rechten geraden Schwinge (5) entspricht, wie vorbeschrieben.
Nach Erreichen der waagrechten Position der geraden Schwingen (5) wurde die
Verstellbewegung des elektrischen Spindelantriebs (13) beendet. Der
Behandlungstisch steht danach sicher auf den Lenkrollen (7) und die Standbeine (1)
mit ihren Fußplatten (3) sind genügend weit vom Fußboden (33) entfernt. Damit ist
ein sicheres Verfahren des Behandlungstisches gewährleistet, ohne daß die Gefahr
besteht, daß die Fußplatten (3) beim Überfahren von Schwellen oder ähnlichen Hindernissen Bodenkontakt bekommen.
Wenn einzelne Bauteile des Gestänges, das die Bewegungsenergie von dem
elektrischen Spindelantrieb (13) auf die geraden Schwingen (5) überträgt
federelastisch ausgebildet werden, so kann für die Lenkrollen (7) ein gewisser Federweg erzielt werden, was den Fahrkomfort erhöht. Dem gleichen Zweck dient
ein elastischer Belag (34) an der Lauffläche der Lenkrollen (7).
Die „hinter der Zeichenebene" angeordneten Lenkrollen sind symmetrisch zu den
beiden gezeigten Lenkrollen (7) angeordnet und erhalten ihre Antriebsenergie über
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die Welle (12) und die Welle (35), die an dem vorderen Längsholm (16) und dem
dahinter liegenden hinteren Längsholm (nicht gezeichnet) gelagert sind.
In Abb. 3 wird der Behandlungstisch in Variante 2 dargestellt, bei der die Lenkrollen
(7) an abgewinkelten Schwingen (36) befestigt sind. An dem nach oben zeigenden Teil der abgewinkelten Schwingen (36) ist eine Schubstange (37) gelenkig
befestigt, die fest mit einem Hebel (38) verbunden ist, der die Verbindung zu dem elektrischen Spindelantrieb (13) herstellt.
Bei dieser Variante 2 werden gegenüber Variante 1 einige Bauteile eingespart. Der
Aufbau des oberen Teils des Behandlungstisches entspricht demjenigen, wie bei Variante 1 bereits erläutert. Auch die dort geschilderten Verstellmöglichkeit
entsprechen sich.
In Abb. 4 wird der Behandlungstisch mit einer Hubvorrichtung gezeigt, die über
Linearführungen für das Ausfahren der Lenkrollen (7) verfügt. An dem unteren Rahmen (2) sind Vierkantrohre (39) befestigt, in denen kleinere Vierkantrohre (40)
vertikal geführt werden. Zur Verminderung der Reibung sind an den kleineren Vierkantrohren (40) Gleitsteine (41) befestigt. Die kleineren Vierkantrohre (40)
tragen an ihrem unteren Ende jeweils eine Lenkrolle (7) und einen Hebel (42) an dem das Gestänge zur Übertragung der Bewegungsenergie angreift. Dieses
Gestänge besteht aus einem unteren Hebel (43), der gelenkig mit dem Hebel (42)
verbunden ist und einem oberen Hebel (44), der gelenkig mit dem vorderen Längsholm (16) verbunden ist. Außerdem sind der untere Hebel (43) und der obere
Hebel (44) mit ihrem jeweils anderen Ende gelenkig miteinander verbunden. An der
Verbindungsstelle des unteren Hebels (43) und des oberen Hebels (44) befindet sich
ein Gelenkbolzen (45), der die genannten Hebel (43) und (44) mit der Schub-
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stange (37) verbindet. Diese verfügt über einen Hebel (38) zur Übertragung der
Bewegungsenergie, die von dem elektrischen Spindelantrieb (13) erzeugt wird.
Wenn der untere Hebel (43) und der obere Hebel (44) von der Schubstange (37) aus
ihrer gestreckten Lage heraus bewegt werden, so entsteht eine Verkürzung in der Geometrie des Gestänges und das kleinere Vierkantrohr (40) wird von dem
Hebel (42) in das Vierkantrohr (39) hineingezogen. Die Lenkrollen (7) bewegen sich
nach oben und heben vom dem Fußboden (33) ab nachdem der Behandlungstisch auf seine Standbeine (1) gestellt wurde.
Im Bereich des kleineren Vierkantrohrs (40) kann auch eine Federung angebracht
&iacgr;&ogr; werden (nicht gezeichnet), die den Lenkrollen (7) während der Fahrt federnde
Vertikalbewegungen erlaubt, was den Fahrkomfort wesentlich erhöht. Vorteilhaft ist auch die gestreckte Lage des unteren Hebels (43) gemeinsam mit dem oberen
Hebel (44) während des Verfahrens des Behandlungstisches, da dann keine Stöße von der Schubstange (37) über den Hebel (38) auf den elektrischen Spindelantrieb
(13) übertragen werden (Kniehebelprinzip).
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| 1 | Standbein |
| 2 | unterer Rahmen |
| 3 | Fußplatte |
| 4 | rutschfester Belag |
| 5 | gerade Schwinge |
| 6 | Lagerzapfen |
| 7 | Lenkrolle |
| 8 | Drehzapfen |
| 9 | unterer Hebel |
| 10 | oberer Hebel |
| 11 | Schubstange |
| 12 | Welle |
| 13 | elektrischer Spindelantrieb |
| 14 | Antriebshebel |
| 15 | Lagerbock |
| 16 | vorderer Längsholm |
| 17 | Querholm |
| 18 | Tragarm |
| 19 | elektrischer Spindelantrieb |
| 20 | oberer Rahmen |
| 21 | linker Tragrahmen |
| 22 | Fußpolster |
| 23 | mittlerer Tragrahmen |
| 24 | Mittelpolster |
| 25 | Gelenk |
03320g 09.11.98 12:45
20
| 26 | Gasfeder |
| 27 | Konsole |
| 28 | rechter Tragrahmen |
| 29 | Kopfpolster |
| 30 | Gelenk |
| 31 | Gasfeder |
| 32 | Konsole |
| 33 | Fußboden |
| 34 | elastischer Belag |
| 35 | Welle |
| 36 | abgewinkelte Schwinge |
| 37 | Schubstange |
| 38 | Hebel |
| 39 | Vierkantrohr |
| 40 | kleineres Vierkantrohr |
| 41 | Gleitstein |
| 42 | Hebel |
| 43 | unterer Hebel |
| 44 | oberer Hebel |
| 45 | Gelenkbolzen |
03320g
09.11.98 12:45
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Claims (1)
- SchutzansprücheAnspruch 1:Behandlungstisch für medizinische Zwecke dadurch gekennzeichnet, daß außer Standbeinen (1) auch eine Hubvorrichtung im unteren Bereich des Behandlungstisches vorhanden ist, die mit Transportrollen verbunden ist, die mit Hilfe der Hubvorrichtung nach unten gefahren werden können, so daß der Behandlungstisch von seinen Standbeinen (1) abgehoben wird und anschließend auf den Transportrollen steht.Anspruch 2:&iacgr;&ogr; Behandlungstisch nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Transportrollen als Lenkrollen (7) ausgebildet sind.Anspruch 3:Behandlungstisch nach Anspruch 1 und 2 dadurch gekennzeichnet, daß die Hubvorrichtung über einen manuellen oder einen mechanischen Antrieb verfügt.Anspruch 4:Behandlungstisch nach Anspruch 1 und 3 dadurch gekennzeichnet, daß der mechanische Antrieb als elektrischer Spindelantrieb (13) ausgebildet ist.Anspruch 5:Behandlungstisch nach Anspruch 1 und 4 dadurch g e ke &eegr; &eegr; ze i c h &eegr; et, daß der elektrische Spindelantrieb (13) mit einem Gleichstrommotor verbunden ist.03320g
09.11.98 12:45Anspruch 6:Behandlungstisch nach Anspruch 1 und 5 dadurch gekennzeichnet, daß als Energiequelle für den elektrischen Spindelantrieb (13) eine wiederaufladbare elektrische Batterie vorhanden ist.Anspruch 7:Behandlungstisch nach Anspruch 1 bis 6 dadurch gekennzeichnet, daß die Lenkrollen (7) an geraden Schwingen (5) befestigt sind, die ihrerseits mittels Lagerzapfen (6) drehbar an den Standbeinen (1) gelagert sind und in der Stellung „Fahrbetrieb" waagrecht stehen.Anspruch 8:Behandlungstisch nach Anspruch 1 bis 7 dadurch gekennzeichnet, daß die geraden Schwingen (5) mittels unterem Hebel (9), oberem Hebel (10) und Antriebshebel (14) mit dem elektrischen Spindelantrieb (13) in Verbindung steht, wobei der Antriebshebel (14) fest mit der Welle (12) verbunden ist.Anspruch 9:Behandlungstisch nach Anspruch 1 bis 8 dadurch gekennzeichnet, daß die linke gerade Schwinge (5) über den unteren Hebel (9) und den oberen Hebel (10) mit der Schubstange (11) verbunden ist, die über den oberen Hebel (10) auch mit der Welle (35) in Verbindung steht.Anspruch 10:Behandlungstisch nach Anspruch 1 bis 9 dadurch gekennzeichnet, daß zwei an der hinteren Längsseite des Behandlungstisches („hinter der Zeichnungsebene") angeordnete gerade Schwingen (5), die Lenkrollen (7)03320g
09.11.98 12:45tragen, über den unteren Hebel (9) und den oberen Hebel (10) mit den jeweiligen Wellen (12) und (35) in Verbindung stehen.Anspruch 11:Behandlungstisch nach Anspruch 1 bis 6 dadurch gekennzeichnet, daß die Lenkrollen (7) an abgewinkelten Schwingen (36) befestigt sind, die ihrerseits mittels Lagerzapfen (6) drehbar an den Standbeinen (1) gelagert sind und in der Stellung „Fahrbetrieb" waagrecht stehen.Anspruch 12:Behandlungstisch nach Anspruch 1 bis 6 und 11 dadurch gekennzeichnet, daß die auf einer Längsseite des Behandlungstisches angeordneten beiden abgewinkelten Schwingen (36) mit einer Schubstange (37) in Verbindung stehen, die ihrerseits mittels Hebel (38) mit dem elektrischen Spindelantrieb (13) verbunden ist.Anspruch 13:Behandlungstisch nach Anspruch 1 bis 6 dadurch gekennzeichnet, daß an dem unteren Rahmen (2) Vierkantrohre (39) befestigt sind, in denen je ein kleineres Vierkantrohr (40) mittels Gleitsteine (41) vertikal verschieblich gelagert ist, das an seinem unteren Ende eine Lenkrolle (7) und einen Hebel (42) trägt, der seinerseits mit dem unteren Hebel (43) und dem oberen Hebel (44) verbunden ist, wobei letzterer an dem vorderen Längsholm (16) drehbar gelagert ist.Anspruch 14:Behandlungstisch nach Anspruch 1 bis 6 und 13 dadurch gekennzeichnet, daß an der Verbindungsstelle des Hebels (42) und des oberen03320g
09.11.98 12:45Hebels (44) ein Gelenkbolzen (45) angeordnet ist, der seinerseits mit der Schubstange (37) in Verbindung steht, die über einen Hebel (38) verfügt, der mit dem elektrischen Spindelantrieb (13) verbunden ist.Anspruch 15:Behandlungstisch nach Anspruch 1 bis 14 dadurch ge ke &eegr; nze i ch &eegr; et, daß die Standbeine (1) über Fußplatten (3) mit rutschfestem Belag (4) verfügen.Anspruch 16:Behandlungstisch nach Anspruch 1 bis 15 dadurch g eken nzeich &eegr; et, daß oberhalb des unteren Rahmens (2) eine Höhenverstelleinrichtung vorhanden ist, &iacgr;&ogr; die aus einem oberen Rahmen (20) mit Tragarme (18) und einem elektrischen Spindelantrieb (19) besteht.Anspruch 17:Behandlungstisch nach Anspruch 1 bis 16 dadurch gekennzeichnet, daß an dem oberen Rahmen (20) ein linker Tragrahmen (21) mit Fußpolster (22) unbeweglich befestigt ist und mit ihm außerdem ein mittlerer Tragrahmen (23) mit Mittelpolster (24) gelenkig verbunden ist, der mittels Gelenk (30) den rechten Tragrahmen (28) mit Kopfpolster (29) trägt.Anspruch 18:Behandlungstisch nach Anspruch 1 bis 17 dadurch gekennzeichnet, daß der mittlere Tragrahmen (23) und der rechte Tragrahmen (28) mit Gasfedern (26) und (31) abgestützt werden.03320g
09.11.98 12:45Anspruch 19:Behandlungstisch nach Anspruch 1 bis 18 dadurch gekennzeichnet, daß die Gasfedern (26) und (31) über Feststelleinrichtungen verfugen.Anspruch 20:Behandlungstisch nach Anspruch 1 bis 18 dadurch g e ke &eegr; nze i c h &eegr; et, daß mechanische Feststelleinrichtungen vorhanden sind, mit denen der mittlere Tragrahmen (23) und der rechte Tragrahmen (28) festgestellt werden können.Anspruch 21:Behandlungstisch nach Anspruch 1 und 2 dadurch gekennzeichnet, daß der mechanische Antrieb als Elektromotor mit Schneckengetriebe ausgebildet ist.Anspruch 22:Behandlungstisch nach Anspruch 1 und 2 dadurch gekennzeichnet, daß die Hubvorrichtung hydraulisch oder pneumatisch angetrieben wird.Anspruch 23:Behandlungstisch nach Anspruch 1 bis 22 dadurch g e ken &eegr; &zgr; e i c h &eegr; et, daß innerhalb des zur Bewegungsübertragung vorgesehenen Gestänges elastische Bauelemente vorhanden sind.Anspruch 24:Behandlungstisch nach Anspruch 1 bis 6 und 13 dadurch gekennzeichnet, daß im Bereich des kleineren Vierkantrohrs (40) und des Vierkantrohrs (39) eine Axialfeder vorhanden ist.03320g
09.11.98 12:45Anspruch 25: Behandlungstisch nach Anspruch 1 bis 24 dadurch gekennzeichnet, daß für die Lenkrollen (7) Feststelleinrichtungen vorhanden sind.03320g
09.11.98 12:45
Priority Applications (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE29820268U DE29820268U1 (de) | 1998-11-12 | 1998-11-12 | Behandlungstisch für medizinische Zwecke |
Applications Claiming Priority (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE29820268U DE29820268U1 (de) | 1998-11-12 | 1998-11-12 | Behandlungstisch für medizinische Zwecke |
Publications (1)
| Publication Number | Publication Date |
|---|---|
| DE29820268U1 true DE29820268U1 (de) | 1999-01-14 |
Family
ID=8065265
Family Applications (1)
| Application Number | Title | Priority Date | Filing Date |
|---|---|---|---|
| DE29820268U Expired - Lifetime DE29820268U1 (de) | 1998-11-12 | 1998-11-12 | Behandlungstisch für medizinische Zwecke |
Country Status (1)
| Country | Link |
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| DE (1) | DE29820268U1 (de) |
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|---|---|---|---|
| R207 | Utility model specification |
Effective date: 19990225 |
|
| R163 | Identified publications notified |
Effective date: 19990813 |
|
| R150 | Utility model maintained after payment of first maintenance fee after three years |
Effective date: 20021210 |
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| R157 | Lapse of ip right after 6 years |
Effective date: 20050601 |