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DE29820137U1 - Multifunktionales Kindermöbel - Google Patents

Multifunktionales Kindermöbel

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DE29820137U1
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DE
Germany
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furniture
side parts
multifunctional children
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parts
Prior art date
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DE29820137U
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English (en)
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HAEHN GEORG
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HAEHN GEORG
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Publication of DE29820137U1 publication Critical patent/DE29820137U1/de
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Expired - Lifetime legal-status Critical Current

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    • AHUMAN NECESSITIES
    • A47FURNITURE; DOMESTIC ARTICLES OR APPLIANCES; COFFEE MILLS; SPICE MILLS; SUCTION CLEANERS IN GENERAL
    • A47DFURNITURE SPECIALLY ADAPTED FOR CHILDREN
    • A47D1/00Children's chairs
    • AHUMAN NECESSITIES
    • A47FURNITURE; DOMESTIC ARTICLES OR APPLIANCES; COFFEE MILLS; SPICE MILLS; SUCTION CLEANERS IN GENERAL
    • A47CCHAIRS; SOFAS; BEDS
    • A47C12/00Step-stools
    • A47C12/02Step-stools requiring conversion between the step and seat functions
    • AHUMAN NECESSITIES
    • A47FURNITURE; DOMESTIC ARTICLES OR APPLIANCES; COFFEE MILLS; SPICE MILLS; SUCTION CLEANERS IN GENERAL
    • A47DFURNITURE SPECIALLY ADAPTED FOR CHILDREN
    • A47D11/00Children's furniture convertible into other kinds of furniture, e.g. children's chairs or benches convertible into beds or constructional play-furniture

Landscapes

  • Plural Heterocyclic Compounds (AREA)
  • Nitrogen Condensed Heterocyclic Rings (AREA)
  • Housing For Livestock And Birds (AREA)

Description

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Georg Haehn, Multifunktionales Kindermöbel, EJescrieiöungJ &iacgr; * **· · * 1/4
Beschreibung
Multifunktionales Kindermöbel
Um Kindern zu ermöglichen höher gelegene Gegenstände zu erreichen, werden üblicherweise Kinderhocker oder Fußbänke benutzt. Diese haben den Nachteil insbesondere für kleinere Kinder zu niedrig zu sein, z.B. um eine sinnvolle Benutzung eines Wasch- oder Spülbeckens zu ermöglichen. Ferner können (klappbare) Trittleitern und normale Stühle für Erwachsene benutzt werden, die zwar eine ausreichende Höhe bieten, aber den für Kinder angemessenen Anforderungen an eine sichere und einfache Handhabung bzw. an die Standfestigkeit oft nicht genügen. Kinder-Sitzmöbel können ebenfalls zur Erhöhung der Standposition verwendet werden. Neben üblichen Kinderstühlen und Sofas, bei denen zum Teil Bedenken hinsichtlich der Standfestigkeit angebracht sind, gibt es auch stabile Kinderstühle mit verschiedenen bzw. verstellbaren Sitzhöhen (z.B. Gbm. GM 7441900, G8712911.6, G9100631.7). Der Nachteil zu geringer Höhe besteht aber auch hierbei. Schließlich gibt es mobile Treppen mit drei Stufen, die ausreichend Höhe und Sicherheit bieten. Alle diese Hilfsmittel sind aber i. W. an einen Zweck gebunden und bieten nur wenige Spiel- und Verwendungsmöglichkeiten. Bis auf die Kinderhocker und Kinder-Sitzmöbel sind sie nicht auf kindliche Bedürfnisse ausgerichtet. - Bekannte Mehrzweckmöbel (z. B. Gbm. G8217150.5), die als Trittleiter, Hocker und Kinderstuhl verwendet werden können, erfüllen zwar die Anforderungen an die Standfestigkeit und bieten die genannten Verwendungsmöglichkeiten, sind aber ebenfalls nicht auf kindliche Bedürfnisse ausgerichtet und eignen sich nur bedingt als Spielmöbel.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein Spielmöbel zu entwickeln, welches einerseits Kindern ermöglicht höher gelegene Gegenstände (insbes. Waschbecken) zu erreichen, und welches andererseits ohne Umbau möglichst viele weitere für Kinder interessante Verwendungs- und Spielmöglichkeiten bietet, und dies bei höchsten Anforderungen an die Sicherheit.
Diese Aufgabe wird mit den in Schutzanspruch 1 aufgeführten Merkmalen gelöst. Die Anordnung und Ebenheit der Platten (3) und (4) macht das Möbel in mindestens einer Lage zu einer mobilen Treppe mit zwei Stufen. In dieser Position ist das Möbel auch als Stuhl zu verwenden, wobei die Platte (3) die Sitzfläche und die Wand (2) die Rückenlehne wird. Die Geometrie des Möbels gestattet ferner verschiedene Verwendungen alleine durch Aufstellen des Möbels auf verschiedene Seiten: Weist die Platte (3) nach unten, so hat man oben eine Kiste mit der Wand (2) als Boden sowie den Seitenteilen (1) und den Elementen (4) und (5)
Georg Haehn, Multifunktionales Kindermöbel, f$BschteiÖungJ J * **l I I 2/4
als Wänden. Weist die Platte (3) nach oben, so können bei geeigneter Ausführung der Wand (2) zwei Kinder Rücken an Rücken sitzen, wobei die Wand (2) die Sitzfläche bildet, die von der Platte (3) als gemeinsamer Rückenlehne geteilt wird. Schließlich erhält man bei geeigneter Ausführung eines Seitenteils eine Ablagefläche (z. B. eine Schale) oder einen Tisch, wenn man das Möbel auf die andere Seitenfläche stellt. Durch weitere die Seitenteile verbindende Elemente kann man zusätzliche Verwendungsmöglichkeiten, z. B. einen Hohlraum, schaffen (siehe die Ausführungsbeispiele unten). Das erste im Schutzanspruch 1 formulierte Merkmal verhindert das Kippen des Möbels selbst bei Belastung an den Rändern und gewährleistet somit die geforderte Standfestigkeit.
Hohe Standfestigkeit des Möbels in seiner Funktion als Tisch auch beim Besteigen durch Kinder wird durch die Ausführung gemäß Schutzanspruch 2 gewährleistet, sofern die Seitenteile hinreichend starr sind. Ein gewisser überstand ist z. B. notwendig, wenn man gleichzeitig das Merkmal des Schutzanspruchs 9 (Abrunden der Ecken und Kanten) erfüllen will.
Die Ausführungsform des Möbels mit lösbaren Verbindungen entsprechend Schutzanspruch 3 ermöglicht die Demontage des Möbels zu Transport- und Lagerzwecken bzw. einen Umbau (vgl. auch Schutzanspruch 7 und das entsprechende Ausführungsbeispiel unten).
Die Nutzung des Möbels als Tisch wird besonders realisiert durch die Ausführungsform gemäß Schutzanspruch 4. Das Merkmal dieses Anspruchs vereinfacht aber auch die Herstellung und die Verpackung des Möbels für den Transport.
Die Weiterbildungen der Erfindung gemäß Schutzanspruch 5 erhöhen den Spielwert des Möbels in seiner Funktion als Spielkiste indem sie eine Trennwand bzw. einen Deckel für die Kiste vorsehen.
Das in Anspruch 6 formulierte Merkmal ermöglicht, das Möbel zusätzlich als Stuhl zu nutzen, auf dessen Rückseite sich eine vom Stuhl aus zugängliche Kiste befindet. (Dafür fällt die Funktion als Sitzgelegenheit für zwei Kinder Rücken an Rücken weg.)
Die besondere Ausführungsform des Schutzanspruchs 7 vereinigt nicht nur die Vorteile der Merkmale der Ansprüche 3 und 4 sondern bietet vor allem folgenden Vorteil: Durch die Konstruktion ist es möglich, durch anfachen Umbau des Möbels die Zahl der Verwendungsmöglichkeiten zu vergrößern bzw. verschiedene Kombinationen von Verwendungsmöglichkeiten zu realisieren.
Georg Haehn, Multifunktionales Kindermöbel, EteschfeitJung; J * **i &iacgr; i 3/4
Der Erhöhung der Sicherheit dienen die besonderen Merkmale der Ausführungen der Erfindung nach Schutzanspruch 8.
Das Anbringen von hinreichend großen Löchern oder von Wülsten gemäß Schutzanspruch 9 ermöglicht auch Kindern die einfache Handhabung und einfaches Tragen des Möbels. Löcher ermöglichen zudem den Zugriff auf evtl. vorhandene Hohlräume.
Eine weitere zweckmäßige Ausgestaltung sieht Schutzanspruch 10 vor. Wählt man die Abstände wie dort angegeben, so kann man das Möbelstück auch ersatzweise als Sitzgelegenheit für Erwachsene nutzen.
Die Weiterbildungen des Erfindungsgegenstandes gemäß den Schutzansprüchen 11 und 12 erhöhen offensichtlich den Spielwert des Möbels.
Wir beschreiben nun Ausführungsbeispiele der Erfindung. Die Geometrie des ersten Beispiels wird durch die Figuren 1 und 2 illustriert.
• Figur 1 zeigt das Möbel in seiner Funktion als Treppe bzw. Sitzgelegenheit.
• Figur 2 zeigt das Möbel in seiner Funktion als Kiste (im Vergleich zur Darstellung in Fig. 1 um 90° gedreht).
Das Möbel hat zwei ebene, sich gegenüber liegende Seitenteile (1) von der Form eines Quadrats mit abgeschnittenen Ecken. Diese Seitenteile werden verbunden durch eine rechteckige Platte (2), welche senkrecht auf ihnen steht. Diese Platte (2) berührt die Seitenteile jeweils parallel zu einem paar gegenüber liegender Kanten und halbiert ihre Flächen. Desweiteren werden die Seitenteile verbunden durch vier gleiche, rechteckige Platten (3) bis (6), die parallel zueinander und senkrecht zur Platte (2) ausgerichtet sind. Die Platten (4) und (5) liegen an den freien Kanten der Platte (2) an und befinden sich auf derselben Seite der Platte (2). Auf der anderen Seite befinden sich die Platten (3) und (6). Dabei liegt (3) auf halber Höhe, so daß (3) und (4) wie die Stufen einer Treppe angeordnet sind. Die Platte (6) liegt in einer Ebene mit (5). Die Seitenteile ragen so weit über die verbindenden Platten hinaus, wie ihre Ecken abgeschnitten sind. Dies sichert Merkmal a) des Schutzanspruchs 1, wie nun erläutert wird.
Die Ecken des Quaders gemäß Schutzanspruch 1 sind gerade die Ecken derjenigen beiden Quadrate aus denen die Außenwände der Seitenteile durch Abschneiden der Ecken entstehen. In Figur 1 sind dies die Schnittpunkte der gestrichelten Linien. Die gemäß Merkmal a) des Anspruchs 1 zu betrachtende konvexe Menge von Punkten ist z. B. für die in Figur 1 untere Seite das Rechteck, dessen Ecken die den Punkten (7) gegenüber liegenden Punkte
Georg Haehn, Multifunktionales Kindermöbel, ^schfeibung; ; · **ll I 4/4
sind. Die senkrechte Projektion der Verbindungsplatten (2) bis (6) nach unten liegt innerhalb dieses Rechtecks, da diese Platten von den Seitenteilen entsprechend überragt werden. Damit liegt auch bei Belastung der Schwerpunkt von Möbel und darauf befindlichem Menschen immer innerhalb des durch die Auflagepunkte bestimmten Rechtecks, sofern der Schwerpunkt des Menschen über seiner Auftrittsfläche liegt. Ein Umkippen ist also nur möglich, wenn der Mensch auch auf ebenem Boden kippen würde. Auch das Merkmal des Anspruchs 2 ist erfüllt, da i. W. die gesamten Seitenflächen Auflageflächen sind.
Rutschhemmende Vorrichtungen sind zweckmäßigerweise in der Nähe derjenigen Punkte, die den Punkten (7) gegenüberliegen, angebracht. Ferner sind Grifflöcher vorteilhaft angebracht bei den abgeschnittenen Ecken sowie jeweils in der Mitte der freien Kanten der Platten (3) bis (6). Dies vereinfacht das Tragen und Ziehen des Möbels. (Diese Details sind in den Zeichnungen nicht abgebildet.)
Ein weiteres Ausführungsbeispiel, das eine Weiterbildung des ersten ist und in der Geometrie mit diesem übereinstimmt, hat zu der in Figur 2 sichtbaren Kiste eine herausnehmbare Trennwand und einen zweiteiligen Schiebe-Deckel. Ferner sind in der Nähe der Punkte (8) Rollen oder Räder angebracht, die es ermöglichen, die Kiste zu fahren. (Diese Einzelheiten sind ebenfalls nicht in den Figuren wiedergegeben.)
Für vier spezielle Ausführungsbeispiele mit den Merkmalen des Schutzanspruchs 7, die bzgl. der Geometrie der Seitenteile mit den Beispielen oben übereinstimmen und bei denen sieben Verbindungselemente eingesetzt werden, sind in Figur 3 die Anordnungen der Elemente schematisch dargestellt. Verwendungsmöglichkeiten sind folgender Liste zu entnehmen:
a) Treppe, Sitz, Tisch, Doppelsitz, kleine Kiste, Hohlraum;
b) Treppe, Sitz, Tisch, kleine Kiste, große Kiste mit Trennwand;
c) Treppe, Sitz, Tisch, Sitz mit Kiste, große Kiste mit Trennwand;
d) Treppe, Sitz, Tisch, große Kiste, Hohlraum.

Claims (12)

Georg Haehn, Multifunktionales Kindermöbel,^chulzansprtche*j # *,.&iacgr; .* Schutzansprüche
1. Multifunktionales Kindermöbel bestehend aus zwei (nicht notwendig ebenen) Seitenteilen (1) und mehreren diese Seitenteile verbindenden Elementen, gekennzeichnet durch folgende Merkmale:
a) Um das Möbel läßt sich ein Quader legen, der an zwei gegenüber liegenden Seiten von jeweils einem der beiden Seitenteile berührt wird und dessen übrige vier Seiten jeweils von beiden Seitenteilen berührt werden. Bei den senkrechten Projektionen des Möbels auf die zuletzt genannten vier Seiten des Quaders liegt jeweils das Bild aller Elemente, welche die Seitenteile verbinden, ganz innerhalb derjenigen konvexen Punktmenge auf der betreffenden Quaderseite, die durch die Berührungspunkte des Möbels mit dieser Seite bestimmt ist (math.: konvexe Hülle der Berührungspunkte).
b) Die Seitenteile werden insbesondere verbunden durch eine (nicht notwendig ebene) Wand (2), zwei ebene Platten (3), (4) und ein Element (5), die wie folgt angeordnet sind: die Teile (3), (4) und (5) sind quer zur Wand (2) und die Platten (3) und (4) zudem parallel zu einem Paar gegenüberliegender Quaderseiten ausgerichtet; die Elemente (4) und (5) liegen auf einer Seite der Wand (2) und die Platte (4) schließt mit der Wand (2) i. W. bündig längs einer der Kanten ab, die von dem einen zu dem anderen Seitenteil reichen; die Platte (3) liegt auf der anderen Seite von (2), und zwar so, daß die Teile (3), (2) und (4) treppenförmig angeordnet sind, wobei (3) und (4) die Stufen bilden.
2. Multifunktionales Kindermöbel nach Schutzanspruch 1 gekennzeichnet durch folgendes zusätzliche Merkmal: Bei den Projektionen auf diejenigen beiden Seiten des Quaders gemäß 1. a), die von nur einem Seitenteil berührt werden, überragt das Bild des gesamten Möbels diejenige konvexe Punktmenge auf der betreffenden Quaderseite, die durch die Berührungspunkte des Möbels mit dieser Seite bestimmt ist (math.: konvexe Hülle der Berührungspunkte), um weniger als 2 cm.
3. Multifunktionales Kindermöbel nach einem der Schutzansprüche 1 bis 2 gekennzeichnet dadurch, daß alle Elemente, welche die Seitenteile (1) verbinden, mittels lösbarer Verbindungen an den Seitenteilen befestigt sind.
4. Multifupktionales Kindermöbel nach einem der Schutzansprüche 1 bis 3 gekennzeichnet dadurch, daß die Seitenteile (1) und evtl. zusätzlich alle Elemente, welche die Seitenteile verbinden, i. W. eben sind.
Georg Haehn, Multifunktionales Kindermöbel, Schutianspru&he" ' *'··', 2/3
5. Multifunktionales Kindermöbel nach einem der Schutzansprüche 1 bis 4 gekennzeichnet dadurch, daß der Raum, der den von den Seitenteilen (1), den Teilen (4), (5) und der Wand (2) eingeschlossen wird, durch eine zwischen den Teilen (4) und (5) angeordnete (evtl. herausnehmbare) Platte unterteilt wird und/oder durch (z. B. in Rillen geführte) verschiebbare Deckel abgeschlossen wird.
6. Multifunktionales Kindermöbel nach einem der Schutzansprüche 1 bis 6 dadurch gekennzeichnet, daß eine zusätzliche Platte (6) auf derselben Seite der Verbindungswand (2) angeordnet ist wie die Platte (3).
7. Multifunktionales Kindermöbel nach einem der Schutzansprüche 1 oder 2 gekennzeichnet durch folgende Merkmale:
a) Die Seitenteile sind eben.
b) Die Verbindung zwischen den Seitenteilen besteht wahlweise aus 5 bis 9 gleichen, ebenen und i. W. rechteckigen Elementen.
c) Die einzelnen verbindenden Elemente können an den Seitenteilen mittels lösbarer Verbindungen befestigt werden, und zwar längs der Kanten von vier Quadraten, die gemeinsam zu einem Quadrat der doppelten Kantenlänge und parallel zu zwei Seiten des Quaders gemäß Schutzanspruch 1 angeordnet sind.
d) Die verbindende Wand (2) gemäß 1. b) besteht aus zwei dieser Elemente.
8. Multifunktionales Kindermöbel nach einem der Schutzansprüche 1 bis 8 gekennzeichnet dadurch, daß alle Ecken und Kanten abgerundet sind und/oder daß an einem Teil oder allen der Auflagestellen des Möbels bei Aufstellen auf seine verschiedenen Seiten rutschhemmende Vorrichtungen angebracht sind (z. B. Gummikappen).
9. Multifunktionales Kindermöbel nach einem der Schutzansprüche 1 bis 9 gekennzeichnet dadurch, daß die Seitenteile und/oder eines oder mehrere der verbindenden Teile Löcher aufweisen und/oder die Ränder der Seitenteile wulstartig verdickt ausgeführt sind.
10. Multifunktionales Kindermöbel nach einem der Schutzansprüche 1 bis 10 gekennzeichnet dadurch, daß der Abstand der Seitenteile voneinander und/oder der Abstand der Platte (3) von der weiter entfernten der beiden zu ihr parallelen Quaderseiten gemäß Schutzanspruch 1 gleich der Höhe eines Stuhls für Erwachsene ist.
Georg Haehn, Multifunktionales Kindermöbel, Schutianspruche'i ! · **·" 3/3
11. Multifunktionales Kindermöbel nach einem der Schutzansprüche 1 bis 11 gekennzeichnet dadurch, daß mindestens eines der Seitenteile als Spieltisch ausgestaltet ist, z. B. als Kugelschiebespiel (Pfadfinder).
12. Multifunktionales Kindermöbel nach einem der Schutzansprüche 1 bis 12 gekennzeichnet dadurch, daß an mindestens einer Seite des Möbels Räder oder Rollen angebracht sind.
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