DE29820936U1 - Mischvorrichtung - Google Patents
MischvorrichtungInfo
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Classifications
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- B—PERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
- B01—PHYSICAL OR CHEMICAL PROCESSES OR APPARATUS IN GENERAL
- B01F—MIXING, e.g. DISSOLVING, EMULSIFYING OR DISPERSING
- B01F27/00—Mixers with rotary stirring devices in fixed receptacles; Kneaders
- B01F27/05—Stirrers
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Description
• ·*
23.11.1998 02065-98 La/mf
F. Zettl GmbH & Co.
D-81247 München
Mischvorrichtung
Die Erfindung betrifft eine Mischvorrichtung mit einer Mischtrommel und einer an
den Enden der Mischtrommel gelagerten Mischwelle, wobei die Mischwelle sich radial nach außen erstreckende Schaufelarme aufweist, an deren Enden bis nahe
zur Mischtrommelwand reichende Schaufelblätter angeordnet sind.
Derartige Mischvorrichtungen sind bereits aus dem Stand der Technik bekannt. Sie
werden kontinuierlich bzw. diskontinuierlich betrieben. Es handelt sich hier um typische
Feststoffmischer, die aber auch als Mischgranulatoren Einsatz finden. Im kontinuierlichen
Betrieb können mit diesen Mischern hohe Massenströme verarbeitet werden. Bei der Verarbeitung hoher Massenströme sind allerdings die von der
Mischwelle ausgehenden Schaufelarme bzw. die Schaufelblätter hohem Verschleißschutz
ausgesetzt. Dies führt bei der Verwendung eines gängigen Werkstoffes zur Herstellung der Mischvorrichtung zu unerwünschten Abrasionen.
Aufgabe der Erfindung ist es daher, eine gattungsgemäße Mischvorrichtung derart
weiterzubilden, daß auch bei der Verarbeitung hoher Massenströme mit abrasivem Material die Standzeit der gesamten Mischvorrichtung erhöht werden kann.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß ausgehend von einer Mischvorrichtung mit
den Merkmalen des Oberbegriffs des Anspruchs 1 durch die Kombination mit den Merkmalen des kennzeichnenden Teils des Anspruchs 1 gelöst. Demnach weisen
die Schaufelblätter einen Verschleißschutz in Form einer Panzeraufschweißung aus einem verschleißfesten Material auf. Besonders vorteilhafte Ausführungen der
Erfindung ergeben sich aus den sich an den Hauptanspruch anschließenden Unteransprüchen.
Demnach besteht der Verschleißschutz der Schaufelblätter vorzugsweise aus einer
Panzeraufschweißung aus Wolframkarbid. Um die Schaufelblätter entsprechend austauschbar zu gestalten, können an den freien Enden der Schaufelarme Tragplatten
fest aufgeschweißt sein, an die die Schaufelblätter aufschraubbar sind.
Die Mittelachsen der Schaufelblätter können zu den zugehörigen Schaufelarmen in
einem Winkel geneigt sein.
Die Schaufelarme können jeweils mittels einer diese umkleidenden verschleißfesten
Hülse umhüllt sein. Gerade durch diese Maßnahme wird der Verschleißschutz der Mischvorrichtung wesentlich erhöht. Grundsätzlich könnte zwar der Schaufelarm
auch selbst mit einem Verschleißschutz versehen werden. Dies würde aber dazu führen, daß der Schaufelarm nicht mehr die notwendige Duktilität aufweisen
würde, die notwendig ist, um Schlagbeanspruchungen durch grobe Teile, die im zu mischenden Gut vorhanden sein können, auszuhalten. Durch die verschleißfeste
Hülse wird die Funktion der verschleißfesten Oberfläche einerseits und der notwendigen
Duktilität des Schaufelarms andererseits in idealer Weise miteinander vereint.
Vorzugsweise kann die Hülse aus einem schweißbaren Stahl, beispielsweise einem
ST 37, bestehen, der mit einer Panzerauf schweißung aus verschleißfestem Material,
vorzugsweise aus Wolframkarbid, versehen ist.
Zur Aufnahme des Schaufelarms an der Mischwelle können an diese Aufnahmehülsen
angeschweißt sein, in die die Schaufelarme jeweils einsteckbar sind und wo diese befestigbar sind.
Die Hülse kann auf den jeweiligen Schaufelarm über Klemmschrauben festlegbar
sein. Um die Schaufelblätter montieren bzw. demontieren zu können, ist die Hülse
gemäß einer bevorzugten Ausführungsform kürzer ausgeführt als die frei Länge der
Schaufelarme, da diese dadurch durch Lösen der jeweiligen Klemmschrauben verschieblich
ist. Zur Demontage der Schaufelblätter kann daher die Hülse zurückgeschoben werden, um den unteren Rand des Schaufelblattes freigeben zu können.
Vorzugsweise kann zusätzlich eine Wellenschutzhülse als Verschleißschutz der
Mischwelle vorgesehen werden. Auch können die Aufnahmehülsen für die Schaufelarme,
d.h. die sogenannten Schaufelarmtaschen, mittels Verschleißschutzblechen gepanzert werden.
Erfindungsgemäß kann die Mischvorrichtung auch als Mischgranulator Verwendung
finden.
Weitere Einzelheiten und Vorteile der Erfindung werden anhand eines in der Zeichnung
dargestellten Ausführungsbeispieles näher erläutert. Es zeigen:
Fig. 1-3: Schnittdarstellungen einer Mischvorrichtung gemäß der vorliegenden
Erfindung und
Fig. 4 u. 5: Details der erfindungsgemäßen Schaufelarme mit Schaufelblättern.
-A-
In Fig. 1 ist eine Mischvorrichtung 22 gezeigt, von einer Mischtrommel gebildet ist.
Im Inneren der Mischtrommel 22 erstreckt sich zentral eine an den Enden der
Mischtrommel 22 gelagerte Mischwelle 23, die mittels eines eigenen Motors M antreibbar
ist.
An der Mischwelle 23 sind Schaufelarme 24, die sich radial nach außen erstrecken,
befestigt. Diese Schaufelarme 24 tragen Mischschaufeln 25. Die Mischschaufeln 25
weisen ebenfalls Schaufelblätter auf, deren Mittelachsen 26 gegenüber den zugehörigen
Schaufelarmen 24 (d.h. deren Längserstreckung) mit einem Winkel &bgr; nach vor, d.h. in Bewegungsrichtung und nach oben geneigt sind. In jeweils radialer
Projektion der Mittelachse 26 der Schaufelblätter zur Mittelachse 27 der Mischwelle
23 ergibt sich ein Neigungswinkel &agr; zwischen der Projektion der Mittelachse 26 der
Schaufelblätter und der Mittelachse 27 der Mischwelle.
In der hier dargestellten kontinuierlich betriebenen Mischtrommel 22 wird das zu
mischende Gut über die Öffnung 1 eingebracht und über die Öffnung 2 wieder ausgebracht.
Das Einsatzmaterial wird hier ruhig geführt und es erfolgt ein Schubmischen im Haufwerk. Mit 30 ist ein Stutzen bezeichnet, über den für den Fall, daß
die Mischvorrichtung als Mischgranulator eingesetzt werden soll, eine entsprechende
Flüssigkeit eingebracht werden kann. In den Fig. 4 und 5 ist die Mischwelle 23
im Schnitt gezeigt. An dieser ist eine Aufnahmehülse 32 angeschweißt. Der Schaufelarm 24 ist in die Hülse 32 eingesteckt und dort mittels Schrauben 34 festgelegt.
Der Schaufelarm 24 weist an seinem freien Ende einen im Querschnitt dreieckigen Einschnitt auf, in welchen eine Tragplatte 36 eingeschweißt ist. Auf die
Tragplatte 36 ist ein Schaufelblatt 38 in dem vorbestimmten Winkel, wie er zuvor
beschrieben worden ist, aufgeschraubt.
Der Schaufelarm 24 besteht aus einem duktilen Stahl, beispielsweise einem ST 52.
Hierdurch hat der Schaufelarm eine hinreichend hohe Duktilität, um Schläge durch
im Mischgut vorhandene grobe Teile auszuhalten.
Zur Verbesserung des Verschleißschutzes weist das Schaufelblatt 38 eine Panzeraufschweißung
aus Wolframkarbid auf. Falls die Schaufelblätter 38 abgenutzt sind, können sie einfach durch Verschrauben mit der Tragplatte 36 ausgewechselt werden.
Auf dem Schaufelarm 24 ist verschieblich eine verschleißfeste Hülse 40 gelagert.
Diese kann über Klemmschrauben 42, 44 festgelegt werden. Die verschleißfeste Hülse besteht aus einem duktilen Stahl, der eine Panzeraufschweißung aus
Wolframkarbid aufweist.
Wie den Fig. 4 und 5 zu entnehmen ist, ist die Hülse 40 etwas kürzer bemessen als
die Länge des Schaufelarms 24. Hierdurch kann die Hülse 40 von ihrer normalen Betriebsstellung, wie sie in Fig. 5 dargestellt ist, in eine Auswechselstellung, wie sie
in Fig. 4 dargestellt ist, verschoben werden. In der Auswechselstellung gemäß Fig.
4 gibt die Hülse 40 die Unterkante des Schaufelblattes 38 frei, so daß das Schaufelblatt
38 von der Tragplatte 36 abnehmbar ist.
In der Fig. 6 ist auch die Mischwelle 23 mit einem Verschleißschutz umgeben. Der
Verschleißschutz ist hier durch auswechselbare Wellenschutzhülsen 54 aus Spezialstahl
gebildet. Diese Wellenschutzhülsen dienen zum Schutz der Mischerwelle gegen abrasiven Verschleiß.
Auch die Schaufelarmtaschen 58, in welche die in der Fig. 6 nicht näher dargestellten
Schaufelarme 24 einsetzbar sind, sind in der hier dargestellten Ausführungsform mit Verschleißschutzblechen 50 und 52 versehen.
Die Wellenschutzhülsen 54 sind um die Welle 23 gelegt, wobei Ausschnitte 56 eine
Durchführung der Schaufelarmtaschen 58 zulassen. Eine Verschraubung erfolgt mit aufgepanzerten Schrauben 60. Gegen Verdrehen gesichert sind die Schutzhülsen
54 durch die Schaufeltaschen 58. Der zusammen mit den hier nicht näher dargestellten
Schaufeln verschraubte Verschleißschutz 50 und 52 der Schaufeltasche 58 besitzt Langlöcher, so daß diese gegen die Wellenschutzhülse 54 einstellbar sind
und Relativbewegungen zur Welle 23 verhindern.
Im Bereich des Materialabwurfs wird die Schaufelarmtasche 58 auch im hinteren
Bereich beansprucht. Deshalb ist hier entsprechend zusätzlich zu dem Verschleißschutz
50 im vorderen Bereich jeweils auch ein Verschleißblech 52 im hinteren Bereich ausgeführt.
Claims (11)
1. Mischvorrichtung mit einer Mischtrommel und einer an den Enden der Mischtrommel
gelagerten Mischwelle, wobei die Mischwelle sich radial nach außen erstreckende Schaufelarme aufweist, an deren Enden bis nahe zur Mischtrommelwand
reichende Schaufelblätter angeordnet sind,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Schaufelblätter einen Verschleißschutz in Form einer Panzeraufschweißung
aus einem verschleißfesten Material aufweisen.
2. Mischvorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Panzeraufschweißung
aus Wolframkarbid besteht.
-2-
3. Mischvorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß mit
den freien Enden der Schaufelarme Tragplatten fest verbunden sind, auf die die Schaufelblätter aufschraubbar sind.
4. Mischvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet,
daß die Mittelachsen der Schaufelblätter zu den zugehörigen Schaufelarmen mit einem Winkel geneigt sind.
5. Mischvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet,
daß die Schaufelarme jeweils mittels einer diese umkleidenden verschleißfesten Hülse umhüllt sind.
6. Mischvorrichtung nach einem der Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß
die Hülse aus einem schweißbaren Stahl besteht, der mit einer Panzeraufschweißung
aus verschleißfestem Material, vorzugsweise aus Wolframkarbid versehen ist.
7. Mischvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet,
daß an der Mischwelle Aufnahmehülsen angeschweißt sind, in die die Schaufelarme jeweils einsteckbar und festlegbar sind.
8. Mischvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet,
daß die Hülse auf den jeweiligen Schaufelarm über Klemmschrauben festlegbar ist.
9. Mischvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet,
daß die Hülse kürzer ausgeführt ist als die freie Länge der Schaufelarme, so daß sie zur Montage bzw. Demontage der Schaufelblätter verschiebbar ist.
10. Mischvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet,
daß die Mischwelle mittels mindestens einer Wellenschutzhülle aus Spezialstahl umhüllt ist.
-3-
11. Mischvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet,
daß die Aufnahmehülsen für die Schaufelarme mittels Verschleißschutzblechen geschützt sind.
Priority Applications (2)
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|---|---|---|---|
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|---|---|
| DE29820936U1 true DE29820936U1 (de) | 1999-03-25 |
Family
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Family Applications (1)
| Application Number | Title | Priority Date | Filing Date |
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| DE29820936U Expired - Lifetime DE29820936U1 (de) | 1998-07-31 | 1998-11-23 | Mischvorrichtung |
Country Status (1)
| Country | Link |
|---|---|
| DE (1) | DE29820936U1 (de) |
Cited By (2)
| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
|---|---|---|---|---|
| DE102018121430A1 (de) * | 2018-09-03 | 2020-03-05 | Detloff GmbH | Mischer mit Arm |
| CN111315471A (zh) * | 2017-11-02 | 2020-06-19 | 安曼瑞士股份公司 | 建筑材料搅拌机 |
-
1998
- 1998-11-23 DE DE29820936U patent/DE29820936U1/de not_active Expired - Lifetime
Cited By (2)
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Legal Events
| Date | Code | Title | Description |
|---|---|---|---|
| R207 | Utility model specification |
Effective date: 19990506 |
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Effective date: 20020404 |
|
| R157 | Lapse of ip right after 6 years |
Effective date: 20050601 |