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DE29820555U1 - Behälter für Körperreinigungs- und/oder Körperpflegemittel - Google Patents

Behälter für Körperreinigungs- und/oder Körperpflegemittel

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DE29820555U1
DE29820555U1 DE29820555U DE29820555U DE29820555U1 DE 29820555 U1 DE29820555 U1 DE 29820555U1 DE 29820555 U DE29820555 U DE 29820555U DE 29820555 U DE29820555 U DE 29820555U DE 29820555 U1 DE29820555 U1 DE 29820555U1
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    • B65CONVEYING; PACKING; STORING; HANDLING THIN OR FILAMENTARY MATERIAL
    • B65DCONTAINERS FOR STORAGE OR TRANSPORT OF ARTICLES OR MATERIALS, e.g. BAGS, BARRELS, BOTTLES, BOXES, CANS, CARTONS, CRATES, DRUMS, JARS, TANKS, HOPPERS, FORWARDING CONTAINERS; ACCESSORIES, CLOSURES, OR FITTINGS THEREFOR; PACKAGING ELEMENTS; PACKAGES
    • B65D81/00Containers, packaging elements, or packages, for contents presenting particular transport or storage problems, or adapted to be used for non-packaging purposes after removal of contents
    • B65D81/32Containers, packaging elements, or packages, for contents presenting particular transport or storage problems, or adapted to be used for non-packaging purposes after removal of contents for packaging two or more different materials which must be maintained separate prior to use in admixture
    • B65D81/3283Cylindrical or polygonal containers, e.g. bottles, with two or more substantially axially offset, side-by-side compartments for simultaneous dispensing
    • B65D81/3288Cylindrical or polygonal containers, e.g. bottles, with two or more substantially axially offset, side-by-side compartments for simultaneous dispensing composed of two or more separate containers joined to each other
    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
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    • B65D1/02Bottles or similar containers with necks or like restricted apertures, designed for pouring contents
    • B65D1/04Multi-cavity bottles
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    • B65D81/3205Separate rigid or semi-rigid containers joined to each other at their external surfaces

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Description

• ·
Behälter für Körperreinigungs- und/oder Körperpflegemittel
Die Erfindung betrifft einen Behälter zur Bevorratung von flüssigen oder gelartigen Körperreinigungs- und/oder Körperpflegemitteln. Behälter in diesem Sinne sind insbesondere Flaschen, Tuben, Dosierspender und dergleichen.
Behälter zur Bevorratung von Körperreinigungsmitteln oder von Körperpflegemitteln sind in unterschiedlichster Ausgestaltungen bekannt. Sie dienen der Entnahme einer begrenzten Menge der bevorrateten Substanz, die verwendet werden soll, wobei der Behälter meist mit einem wiederverschließbaren Verschluß versehen ist. Dadurch ist die gute Handhabbarkeit des Behälters gewährleistet, da die bevorratete Substanz nicht aufgrund ihrer Konsistenz auslaufen und zu Verunreinigungen führen kann.
Weiter sind in vielfältigen Ausführungsformen hierfür spezielle Verschlußelemente bekannt, die sich meist durch ihre Bedienbarkeit nur mit einer Hand auszeichnen. Insbesondere dienen hierzu Verschlußelemente aus Kunststoffen oder anderen geeigneten Materialien, die aufgrund ihrer Klemmwirkung eine Öffnung verschließen. Diese sind auch bekannt als einseitig durch ein Scharnier, zum Beispiel ein Folienscharnier, mit dem Behälter verbundene Ausführungen. Hierdurch wird speziell die Verwendung von Körperreinigungsmitteln oder Körperpflegemitteln erleichtert zum Beispiel beim Duschen, da die andere Hand zur Aufnahme und Anwendung der Substanz frei bleibt. Weiter sind in vielfältigen Ausführungen Beschriftungen und farbliche Gestaltungen solcher Behälter bekannt, als Bedruckung, Reliefprägung oder in Form aufgeklebter bedruckter Folien oder Papieretiketten. Diese dienen dabei dem Kaufanreiz, der Werbung wie auch der Identifizierung der bevorrateten Substanz.
Bei den bisher bekannten Ausführungen muß, um Körperreinigungs- und Pflegemittel für unterschiedliche Anwendungsbereiche bereitzustellen, entweder eine für alle
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Anwendungsbereiche geeignete Substanz verwendet werden, oder es müssen mehrere Behälter mitgeführt werden.
Beides ist nachteilig. Das Mitführen mehrerer Behälter zum Beispiel beim Duschen ist meist umständlich aufgrund fehlender Ablagemöglichkeiten für die Behälter.
Auch die Verwendung von Kombinationssubstanzen die mehrere Anwendungsfälle abdecken ist nicht optimal. Zum einen ist eine solche Substanz stets ein Kompromiß zum anderen berücksichtigen bei der Vielzahl denkbarer Anwendungsfälle die Hersteller von Körperreinigungs- und Körperpflegeprodukte meist nicht jeden Fall einer möglichen Kombination.
Der vorliegenden Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, einen Behälter zu schaffen, mit dem zumindest zwei Substanzen bevorratet werden, die unabhängig voneinander verwendet werden können.
Die Aufgabe wird durch die Merkmale des Anspruch 1 gelöst.
Erfindungsgemäß ist mindestens eine weitere, von der ersten Vorratskammer getrennte und mit dieser einstückig ausgebildete zweite Vorratskammer vorgesehen, die durch ein separates Verschlußelement verschließbar ist. Daher können so viele Körperreinigungsmittel und Körperpflegemittel wie Vorratskammern vorhanden sind, unabhängig voneinander bevorratet und entnommen werden.
Die Ansprüche 2 bis 10 beinhalten vorteilhafte Weiterbildungen der Erfindung.
Anspruch 2 ist gekennzeichnet durch die Anordnung der Verschlußelemente an gegenüberliegenden Seiten des Behälters. Durch eine unterstützende Gestaltung der Form des Behälters wird dadurch die gute Unterscheidbarkeit der beiden Verschlußelemente gewährleistet. Durch den großen Abstand in Verbindung mit einer zum Beispiel nicht symmetrischen Form ermöglicht das Merkmal des Anspruchs 2
ein Zuordnen des Verschlußelements auf den ersten Blick, oder auch "Griff".
Durch das Merkmal des Anspruchs 3 wird eine Beschriftung jeweils einem Verschlußelement zugeordnet, derart, daß die Schrift dann senkrecht lesbar ist, wenn das zugehörige Verschlußelement nach oben zeigt. Die Zuordnung erfolgt dadurch eindeutig und intuitiv, da, wenn die entsprechende Information "lesbar" ist, das entsprechende Verschlußelement über der Schrift erscheint.
Nach Anspruch 5 werden die mindestens zwei Vorratskammern des Behälters nebeneinander angeordnet und die dazugehörigen Verschlußelemente an derselben Seite des Behälters angeordnet. Dies führt zu einer eindeutigen· Möglichkeit der Zuordnung aufgrund der Seite auf der das Verschlußelement sich befindet zum Beispiel in Verbindung mit einer farblichen Gestaltung des Behälters und/oder einer nach Seiten aufgeteilten Beschriftung.
Nach Anspruch 6 wird eine Verschlußkappe für den Behälter vorgesehen, die einen gegenüber den Verschlußelementen größeren Querschnitt der Vorratskammern verschließt. Dadurch kann ohne besondere weitere Hilfsmittel von jedem Benutzer der Behälter nach den individuellen Bedürfnissen befüllt werden. Dies ist einerseits möglich zum Wiederbefüllen nach Gebrauch, andererseits kann ein solcher Behälter auch unabhängig von speziellen Körperreinigungsmitteln oder Körperpflegeprodukten angeboten werden.
Nach Anspruch 10 werden die Scharniere der an derselben Seite des Behälters angebrachten Verschlußelemente nach unterschiedlichen Seiten orientiert. Dies ermöglicht wiederum eine Zuordnung durch unterschiedliche Gestaltung und/oder Beschriftung, da bei Benutzung der verschiedenen Verschlußelemente der Behälter in die jeweils verschiedenen Richtungen orientiert gehalten wird.
Die Erfindung wird nachfolgend unter Bezugnahme auf die Zeichnung näher beschrieben. In der Zeichnung zeigen:
Fig. 1 einen Schnitt durch ein erstes Ausführungsbeispiel
eines erfindungsgemäßen Behälters;
Fig. 2. einen Schnitt durch ein zweites Ausführungsbeispiel
eines erfindungsgemäßen Behälters; und
Fig. 3 einen Schnitt durch ein drittes Ausführungsbeispiel
eines erfindungsgemäßen Behälters.
Fig. 1 zeigt ein erstes Ausführungsbeispiel eines erfindungsgemäßen Behälters 1 in einer geschnittenen Darstellung. Der Behälter 1 dient zur Bevorratung von flüssigen oder gelartigen Körperreinigungs- und/oder Körperpflegemitteln, beispielsweise von Duschgel, Haarshampoo, Sonnencreme oder dergleichen.
Der Behälter 1 umfaßt ein Gehäuse 2, in welchem einstückig eine erste Vorratskammer 3 und eine von der ersten Vorratskammer durch eine Trennwand 5 getrennte zweite Vorratskammer 4 ausgebildet sind. Im in Fig. 1 dargestellten Ausführungsbeispiel sind die beiden Vorratskammern 3 und 4 übereinander angeordnet. An zwei diametral gegenüberliegenden Seiten 6 und 7 des Behälters 1 befindet sich jeweils ein Verschlußelement 8 bzw. 9, wobei ein erstes Verschlußelement 8 der ersten Vorratskammer 3 und ein zweites Verschlußelement 9 der zweiten Vorratskammer 4 zugeordnet ist.
In dem in Fig. 1 dargestellten Ausführungsbeispiel ist das erste Verschlußelement 8 in einer ersten Verschlußkappe 10 und das zweite Verschlußelement 9 in einer zweiten Verschlußkappe 11 integriert. Die Verschlußelement 9 und 10 verschließen jeweils eine Dosieröffnung 12 bzw. 13 in der zugeordneten Verschlußkappe 10 bzw. 11. Erkennbar sind ferner außerhalb der Schnittebene liegende Vertiefungen 14 und 15, die das Ergreifen der über Scharniere, vorzugsweise
Folienscharniere, an den Verschlußkappen 10 und 11 beweglichen Verschlußelemente 8 und 9 erleichtern.
Die Verschlußkappen 10 und 11 sind jeweils auf das Gehäuse 2 des Behälters 1 aufgesetzt und mit diesem beispielsweise verklemmt oder verschraubt. Nach Abnehmen der Verschlußkappen 10 und 11 wird jeweils ein gegenüber den Verschlußelementen 8 und 9 vergrößerter Öffnungsquerschnitt 16 bzw. 17 freigelegt. Über diesen vergrößerten Öffnungsquerschnitt 16 bzw. 17 sind die Vorratskammern 3 und 4 leichter wiederbefüllbar und reinigbar.
Der Vorteil der erfindungsgemäßen Ausbildung von zwei Vorratskammern 3 und 4 mit separaten Verschlußelementen 8 und 9 und separaten Dosieröffnungen 12 und 13 hat den Vorteil, daß in dem Behälter 1 mehrere Körperreinigungs- und/oder Körperpflegemittel bevorratet werden können, beispielsweise ein Duschgel und ein Haarshampoo oder Sonnenschutzcremes mit unterschiedlichen Lichtschutzfaktoren. Selbstverständlich können anstatt von nur zwei Vorratskammern 3, 4 auch drei oder mehr Vorratskammern in einen Behälter 1 integriert werden, die dann jeweils über weitere den Vorratskammern zugeordnete Verschlußelemente zugänglich sind.
Um die einzelnen Vorratskammern 3 und 4 und die zugeordneten Verschlußelemente 8 und 9 voneinander zu unterscheiden, kann der Behälter 1 im Bereich- des Gehäuses 2 beispielsweise durch einen Aufkleber so beschriftet werden, daß jeweils die Beschriftung für diejenige Vorratskammer 3 bzw. 4 dessen Verschlußelement 8 bzw. 9 gerade oben ist, für den Benutzer lesbar ist, während die Beschriftung für die jeweils andere Vorratskammer 4 bzw. 3 auf dem Kopf steht und deshalb nicht lesbar ist.
Fig. 2 zeigt ein zweites Ausführungsbeispiel des erfindungsgemäßen Behälters 1. Bereits beschriebene Elemente sind mit übereinstimmenden Bezugszeichen versehen, so daß sich insoweit eine wiederholende Beschreibung erübrigt.
Im Gegensatz zu dem in Fig. 1 gezeigten und bereits beschriebenen Ausführungsbeispiel sind bei dem Ausführungsbeispiel der Fig. 2 die beiden Vorratskammern 3 und 4 nebeneinander angeordnet und durch eine vertikale Trennwand 5 voneinander separiert. Ferner sind die beiden Verschlußelemente 8 und 9 in einer gemeinsamen Verschlußkappe 2 0 integriert, die auf das Gehäuse 2 des Behälters 1 ebenfalls beispielsweise aufgeklemmt oder aufgeschraubt sein kann. Auf diese Weise wird ein höherer Integrationsgrad erreicht. Durch Abnehmen der einzigen Verschlußkappe 2 0 wird sowohl ein erweiterter Öffnungsquerschnitt 16 für die erste Vorratskammer 3 als auch ein erweiterter Öffnungsquerschnitt 17 für die zweite Vorratskammer 4 freigelegt. Die Anordnung der beiden Verschlußelement 8 und 9 auf der gleichen Seite 6 des Behälters 1 hat den Vorteil, daß der Behälter 1 bei einem Wechsel zwischen den beiden Vorratsbehältern 3 und 4 nicht gewendet werden muß. Die Beschriftung kann hier in der Weise erfolgen, daß eine erste Beschriftung für den Inhalt der ersten Vorratskammer 3 auf dem Gehäuse 2 im Bereich der ersten Vorratskammer 3 bzw. im Bereich des ersten Verschlußelements 8 erfolgt, während die Beschriftung für die zweite Vorratskammer 4 im Bereich dieser Vorratskammer 4 bzw. im Bereich des zweiten Verschlußelements 9 erfolgt.
Fig. 3 zeigt ein drittes Ausführungsbeispiel des erfindungsgemäßen Behälters in einer geschnittenen Darstellung. Auch hier sind bereits beschriebene Elemente mit übereinstimmenden Bezugszeichen versehen, so daß sich insoweit eine wiederholende Beschreibung erübrigt.
Der Unterschied des in Fig. 3 dargestellten Ausführungsbeispiels gegenüber dem in Fig. 2 dargestellten Ausführungsbeispiel besteht darin, daß die Orientierung der Verschlußelemente 8 und 9 uneinheitlich ist. Während bei dem in Fig. 3 rechten Verschlußelement 9 ein Folienschanier 21 hinter der Zeichenebene angeordnet ist, befindet sich dieses Folienscharnier bei dem in Fig. 3 linken Verschlußelement 8
vor der Zeichenebene und ist deshalb in Fig. 3 nicht erkennbar. Umgekehrt befindet sich bei dem in Fig. 3 linken Verschlußelement 8 die Vertiefung 14 zur Erleichterung des Zugriffs hinter der Zeichenebene, während sich diese Vertiefung bei dem in Fig. 3 rechten Verschlußelement 9 vor der Zeichenebene befindet und deshalb nicht dargestellt ist. Das Folienscharnier 21 ist von einer Vertiefung 22 umgeben, so daß das Folienscharnier 21 beim Öffnen des Verschlußelements 9 ausweichen kann.
Die unterschiedliche Orientierung der Verschlußelemente 8 und 9, bzw. deren Scharniere, hat unter Umständen den Vorteil einer erleichterten Bedienbarkeit und einer eindeutigeren Zuordnung der Beschriftung. Beispielsweise kann die Beschriftung jeweils so angeordnet sein, daß sie dem jeweiligen Scharnier des Verschlußelements 8 bzw. 9 gegenüberliegt.
Die Erfindung ist nicht auf die dargestellten Ausführungsbeispiele beschränkt. Insbesondere können auch mehr als zwei Vorratskammern in dem Gehäuse 2 integriert sein. Behälter 1 im erfindungsgemäßen Sinn sind alle Formen von Vorratsbehältnissen, wie Flaschen, Tuben, Dosierspender und dergleichen.

Claims (10)

8 Ansprüche
1.Behälter (1) zur Bevorratung von flüssigen oder gelartigen Körperreinigungs- und/oder Körperpflegemitteln mit einer ersten Vorratskammer (3), die durch ein erstes Verschlußelement (8) verschließbar ist, gekennzeichnet durch zumindest eine von der ersten Vorratskammer (3) getrennte und mit dieser an dem Behälter (1) einstückig ausgebildete zweite Vorratskammer (4), die durch ein zweites Verschlußelement (9) verschließbar ist.
2.Behälter nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Verschlußelemente (8, 9) an einander gegenüberliegenden Seiten (6, 7) des Behälters (1) ausgebildet sind.
3.Behälter nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß auf dem Behälter (1) eine Beschriftung angebracht ist, die für jede Vorratskammer (3, 4) aus einer unterschiedlichen, an der Anordnung des jeweiligen Verschlußelements (8, 9) orientierten Position lesbar ist.
4.Behälter nach Anspruch 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Vorratskammern (3, 4) durch eine Trennwand (5) getrennt sind, die sich senkrecht zur Verbindungsachse der Verschlußelemente (3, 4) erstreckt.
5.Behälter nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Vorratskammern (3, 4) nebeneinander angeordnet sind und die Verschlußelemente (8, 9) an derselben Seite des Behälters (1) angeordnet sind.
6.Behälter nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet,
daß zumindest eine Verschlußkappe (10, 11; 20) vorgesehen ist, die einen gegenüber den Verschlußelementen (8, 9) größeren Querschnitt (16, 17) der Vorratskammern (3, 4) verschließt.
5
7.Behälter nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß jedem Verschlußelement (8, 9) eine separate Verschlußkappe (10, 11) zugeordnet ist und jedes Verschlußelement (8, 9) in der zugeordneten Verschlußkappe (10, 11) integriert ist.
8.Behälter nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß die Verschlußelemente (8, 9) in einer gemeinsamen Verschlußkappe (20) integriert sind.
9.Behälter nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß die Verschlußelemente (8, 9) an Scharnieren (21), insbesondere Folienscharnieren, beweglich sind.
10.Behälter nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß die Scharniere (21) der einzelnen Verschlußelemente (8, 9) in unterschiedliche Richtungen orientiert sind.
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