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DE29819374U1 - Reinigungsvorrichtung zum Reinigen der Mantelfläche eines Zylinders in einer Druckmaschine - Google Patents

Reinigungsvorrichtung zum Reinigen der Mantelfläche eines Zylinders in einer Druckmaschine

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DE29819374U1
DE29819374U1 DE29819374U DE29819374U DE29819374U1 DE 29819374 U1 DE29819374 U1 DE 29819374U1 DE 29819374 U DE29819374 U DE 29819374U DE 29819374 U DE29819374 U DE 29819374U DE 29819374 U1 DE29819374 U1 DE 29819374U1
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DE
Germany
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openings
washing roller
feed system
cylinder
cleaning device
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DE29819374U
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Manroland AG
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MAN Roland Druckmaschinen AG
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  • Inking, Control Or Cleaning Of Printing Machines (AREA)

Description

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[Beschreibung]
Die Erfindung betrifft eine Reinigungsvorrichtung zum Reinigen der Mantelfläche eines Zylinders in einer Druckmaschine nach dem Oberbegriff des Hauptanspruches.
[Stand der Technik]
Gemäß DE 94 03 228 Ul ist eine Reinigungseinrichtung für Zylinder von Druckmaschinen bekannt, die im wesentlichen aus einem Gehäuse mit einer Waschbürste, einer feststehenden Rakel sowie einem ersten Sprührohr für Waschmittel und einem zweiten Sprührohr für Wasser gebildet ist. Das Rakel sowie die Sprührohre ragen in den Drehbereich der Borsten der Waschbürste hinein.
Eine weitere Reinigungsvorrichtung ist aus DE 31 20 983 Al bekannt. Diese Reinigungsvorrichtung besitzt eine Waschwalze hier als Bürstenwalze bezeichnet, die der Reinigung eines Gummituchzylinders in einer Rotationsdruckmaschine dient. Die Reinigungsvorrichtung besitzt unter anderem eine spezielle Ausbildung des Gehäuses. Damit soll ein unerwünschtes Aufsprühen von Waschflüssigkeit auf andere Teile der Druckmaschine verhindert werden. Weiterhin ist der Boden des Gehäuses als Wanne zum Sammeln verbrauchter Waschflüssigkeit und von Verschmutzungen ausgebildet. Eine Aufbereitung der Waschflüssigkeit ist nicht vorgesehen. Am Gehäuse selbst ist unter anderem eine Sprühdüse vorgesehen, die einen Reinigungsflüssigkeitsstrahl, u.a. auch intermittierend, am Boden des Gehäuses entlang der Wanne bewirkt, so daß die Verschmutzungen sowie die Waschflüssigkeit in Richtung zu einem Abfluß gespült werden und die Ansammlungen von Verunreinigungen, z.B. Schlamm, Flüssigkeit abgeführt werden.
Weiterhin ist bekannt, daß die MAN Roland Druckmaschinen AG, Offenbach, im Zeitraum von 1984 bis 1993 Rotationsdruckmaschinen des Typs RZK-E, mit einer an einen zu reinigenden MR01031.rtf / 64311 Byte / 27.10.98 10:19:07
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Gummituchzylinder anstellbaren Waschvorrichtung hergestellt und verkauft hat. Diese Waschvorrichtung zeigt ein eine Öffnung aufweisendes Gehäuse mit einer antreibbaren Waschwalze und einer Reinigungsmittelzuführeinrichtung sowie eine Abstreifleiste auf. Der untere Teil des Gehäuses ist als Auffangwanne ausgebildet und ist mit dem oberen Teil des Gehäuses lösbar verbunden. Die Auffangwanne ist in den Seitenwänden des Gehäuses in Nutführungen gelagert und herausziehbar.
Nachteilig bei Reinigungsvorrichtungen der Anfangs beschriebenen Art ist dabei, daß insbesondere bei mit Düsen bestückten Rohren für die Zuführung von Reinigungsfluid diese Düsen leicht verstopfen können. Die Verstopfung kann z.B. durch das Reinigungsfluid selbst, sowie Papierstaub, Farbpartikel, Kalkablagerungen sowie durch von der Waschwalze mitgeführte Verunreinigungen entstehen und führt zu Stillstandszeiten. Zur Reinigung des Gehäusebodens ist wenigstens zusätzlich eine axial wirkende Sprühdüse erforderlich.
[Aufgabe der Erfindung]
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Reinigungsvorrichtung der eingangs beschriebenen Art zu schaffen, die die genannten Nachteile vermeidet, die insbesondere bei geringem baulichen Aufwand das Verschmutzen der Öffnungen für den Austritt von Reinigungsfluid spürbar reduziert sowie den Wirkungsgrad der Vorrichtung erhöht.
Die Aufgabe wird erfindungsgemäß durch den kennzeichnenden Teil des Hauptanspruches gelöst. Weiterbildungen ergeben sich aus den Unteransprüchen.
Ein erster Vorteil der Erfindung ist darin begründet, daß gemäß der Erfindung in einem Gehäuse der Reinigungsvorrichtung mindestens ein sich über deren Länge erstreckendes
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Zuführsystem, vorzugsweise ein Sprührohr, mit Öffnungen für das Reinigungsfluid angeordnet ist. Hierbei weist ein Zuführsystem über die Länge in Abständen verteilt relativ kleine Öffnungen auf, wobei die Öffnungen z.B. aus Bohrungen, Schlitzen oder Sprühdüsen gebildet sind. Dabei ist jedes Zuführsystem drehbar am Gehäuse gelagert und ist mit einer Betätigungseinrichtung in Funktionsverbindung. Die Öffnungen des Zuführsystem sind über die Länge vorzugsweise fluchtend angeordnet.
Vorteilhaft ist weiterhin, daß das Zuführsystem mit seinen Öffnungen in mehrere Positionen innerhalb der Reinigungsvorrichtung verbringbar ist. Damit können die Zuführsysteme mehrere Arbeitspositionen einnehmen,
Beispielsweise ist in einer ersten Position ein Schutz der im Zuführsystem befindlichen Öffnungen vor Verschmutzungen erzielbar. In einer weiteren Position ist am Zuführsystem ein Leerlaufen bzw. Nachtropfen von Reinigungsfluid vermeidbar.
In weiteren Positionen ist der Sprühwinkel der Öffnungen des Zuführsystems zu einer Waschwalze oder einer zugeordneten Rakel einstellbar. In einer weiteren Position sind die Öffnungen der Zuführsysteme auf eine Gehäusewand und/oder einen Gehäuseboden gerichtet, so daß Ablagerungen entfernbar sind.
Schließlich ist das Zuführsystem selbst als Rakel für die Waschwalze einsetzbar. Dabei ist ein Verschmutzen der Öffnungen vermeidbar, indem die Öffnungen von der Waschwalze wegschwenkbar sind.
Die Reinigungsvorrichtung ist insbesondere für die Reinigung von Gummituchzylindern, Formzylindern, Druckzylindern geeignet. Das die Waschwalze, z.B. eine Bürstenwalze, aufnehmende Gehäuse weist eine der Zylindermantelfläche zugeordnete Öffnung auf.
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[Beispiele]
Die Erfindung soll an einem Ausführungsbeispiel näher erläutert werden. Dabei zeigen:
Fig. 1 eine Druckmaschine mit Reinigungsvorrichtungen,
Fig. 2 eine Reinigungsvorrichtung mit einer
Waschwalze/
Fig. 3 a-c Positionen eines ersten Zuführsystems, Fig. 4 a-d Positionen eines zweiten Zuführsystems.
Eine Druckmaschine in Reihenbauweise besitzt eine Mehrzahl von Druckwerken 1 für den Mehrfarbenoffsetdruck. Dem letzten Druckwerk 1 ist in Förderrichtung 3 ein Lackwerk 2 nachgeordnet. Dem ersten Druckwerk 1 ist in bekannter Weise ein Anleger 4 vorgeordnet und dem Lackwerk 2 ist ein Ausleger 5 nachgeordnet. Jedes Druckwerk 1 ist durch einen Plattenzylinder (ohne Positionsnummer), einen Gummituchzylinder 8 sowie einen Bogenführungszylinder, hier als Druckzylinder 6, bezeichnet, gebildet. Auf die Zuordnung von Farbwerk und ggf. Feuchtwerk zum Plattenzylinder soll hier nicht näher eingegangen werden. Das Lackwerk 2 weist einen Formzylinder 9, dem ein Dosiersystem 10 zugeordnet ist. Zwischen den Druckwerken 1 sind als Bogenführungszylinder Transferzylinder bzw. Wendesysteme angeordnet. Jedem Gummituchzylinder 8, Formzylinder 9 sowie Druckzylinder 6 ist eine erfindungsgemäße Reinigungsvorrichtung 7 zugeordnet.
Die Reinigungsvorrichtung 7 besitzt ein Gehäuse, daß einen annähernd rechteckigen Querschnitt aufweist und sich über die volle Breite des zu reinigenden Zylinders (Gummituchzylinder 8, Formzylinder 9, Druckzylinder 6) erstreckt. Das Gehäuse besteht aus einem Gehäuseoberteil 12 und einem daran lösbar angebrachten Gehäuseunterteil 17. Dabei weist das Gehäuseun-
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terteil 17 einen Ablauf 15 auf. Der zu reinigenden Zylindermantelfläche zugewandt weist das Gehäuse 12, 17 eine Öffnung auf, durch welche eine Waschwalze 14 mit dem jeweiligen Zylinder 8, 9, 6, in Kontakt bringbar ist. Das Gehäuse 12, 17 nimmt die drehbar gelagerte Waschwalze 14, z.B. eine Waschbürste, auf, wobei die Welle der Waschwalze 14 getriebetechnisch mit einem eigenen Antrieb gekoppelt ist.
In ihrer Länge sind innerhalb des Gehäuses 12, 17 ein erstes Zuführsystem 11 für Reinigungsfluid und ein zweites Zuführsystem 13 für das Reinigungsfluid um ihre Achse drehbar angeordnet. Die Zuführsysteme 11, 13 sind vorzugsweise Sprührohre und weisen eine Vielzahl von kleinen Öffnungen 16 auf, die in bestimmten Abständen zueinander über die Breite der Waschwalzen 14 dieser zugeordnet sind. Die Öffnungen 16 sind in einer Weiterbildung auch als Düsen ausbildbar. Die Zuführsysteme 11, 13 sind mit Zuführleitungen für das Reinigungsfluid (Wasser und/oder Waschmittel) in Funktionsverbindung und sind mit Bereitstellungspumpen gekoppelt. Das erste Zuführsystem 11 ist oberhalb der Waschwalze 14 und das zweite Zuführsystem 13 ist annähernd in Höhe der Drehachse der Waschwalze 14 an der Rückwand des Gehäuses 12, 17 angeordnet. Damit sind die Zuführsysteme 11, 13 in Drehrichtung der Waschwalze 14 vor deren Kontaktstelle mit der Mantelfläche des zu reinigenden Zylinders 8, 9, 6 angeordnet und benetzen die Oberfläche der Waschwalze 14 vor deren Kontaktstelle zum benachbarten Zylinder 8,9,6.
Das erste Zuführsystem 11 zur Waschwalze 14 außer Kontakt, hingegen ist das zweite Zuführsystem 13 zusätzlich als Abstreifer (Rakel) im ständigen Eingriff mit der Oberfläche der Waschwalze 14. Die Zuführsysteme 11, 13 sind mit vorzugsweise außerhalb der Reinigungsvorrichtung angeordneten Betätigungseinrichtungen, z.B. Arbeitszylinder oder programmierbarer
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Servomotor, zum Verdrehen dieser Zuführsysteme 11, 13 gekoppelt.
Durch Aktivierung dieser Betätigungseinrichtungen sind die Zuführsysteme 11, 13 drehbar (siehe Doppelpfeil in Figur 2) und bevorzugt in nachfolgende Arbeitspositionen positionierbar.
Das erste Zuführsystem 11 ist mit der Reihe von öffnungen 16 in oder entgegen des Uhrzeigersinnes drehbar:
in eine erste Position , indem die öffnungen 16 auf die Mantelfläche des zu reinigenden Zylinders 8, 9, 6 richtbar sind (Fig. 3a),
in eine zweite Position , in der die Öffnungen 16 auf die Oberfläche der Waschwalze 14 richtbar sind (Fig. 3b), wobei diese Position im Hinblick auf die Zuordnung der öffnungen 16 zur Waschwalze 14 weiterbildbar ist, indem die Öffnungen 16 in verschiedenen Neigungswinkeln, z.B. senkrecht zur Waschwalze 14, schräg in Drehrichtung oder schräg entgegen der Drehrichtung der Waschwalze 14 auf deren Oberfläche gerichtet sind,
in eine dritte Position , in der die öffnungen 16 annähernd senkrecht nach oben gerichtet sind (Parkposition; Fig. 3 c).
Das zweite Zuführsystem 13 ist mit der Reihe von öffnungen ebenso in oder entgegen des Uhrzeigersinnes drehbar:
in eine erste Position, in der die öffnungen 16 auf die Oberfläche bzw. in die Oberfläche der Waschwalze 14 richtbar sind (Fig. 4a) ,
in eine zweite Position, in der die Öffnungen 16 auf die Innenwand des Gehäuseoberteils 12 und/oder des Gehäuseunterteils 17 richtbar sind (Fig. 4b),
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in eine dritte Position, in der die öffnungen 16 von der Oberfläche der Waschwalze 14 abgewandt sind (Fig. 4c), in eine vierte Position, in der die öffnungen 16 annähernd senkrecht nach oben richtbar sind (Fig. 4d) . ;..-■
In Weiterbildung der ersten Position des zweiten Zuführsystems 13 ist die Anordnung der Öffnungen 16 auch in verschiedenen Neigungswinkeln zur Oberfläche der Waschwalze 14 (analog zum ersten Zuführsystem 11) positionierbar. Darüber hinaus ist das Zuführsystem 13 als Rakel einsetzbar, in dem ein ständiger Eingriff mit der Waschwalze 14 gewährleistet ist. Am tiefsten Punkt des Gehäuseunterteils 17 ist für das verschmutzte Reinigungsfluid ein Ablauf 15 angeordnet, der über eine Rücklaufleitung mit einem Sammelbehälter zum Regenieren und Trennen des Gemisches verbunden ist.
Die Wirkungsweise ist wie folgt: Die an- und abstellbare Reinigungsvorrichtung ist grundsätzlich bei Bedarf, z.B. bei einem Druckzylinder 6 mit Greiferbrücken oder winkelkorreliert (z.B. gemäß DE 44 43 356 Al) von diesen Greiferbrücken oder der Zylindermantelfläche, zeitweilig abhebbar.
In der ersten Position des ersten Zuführsystems 11 sind die Öffnungen 16 auf die zu reinigende Oberfläche des jeweiligen Zylinders 6,8,9 gerichtet (Fig. 3a). Beispielsweise ist diese Vorgehensweise zum Anlösen von Verunreinigungen auf der Mantelfläche des Zylinders 8, 9, 6 vor dem eigentlichen Reinigungsprozeß günstig. In der zweiten Position des Zuführsystems 11 ist das Reinigungsfluid durch die öffnungen 16 auf die Oberfläche der Waschwalze 14 aufsprühbar (Fig. 3b). In beiden Positionen (Fig. 3 a,b) wird das Zuführsystem 11 mit dem jeweiligen Reinigungsfluid, Wasser und/oder Waschmittel, mit Hilfe eines Druckmittels, vorzugsweise Druckluft, beaufschlagt. Das jeweilige Reinigungsfluid wird vorzugsweise
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durch das Druckmittel impulsgesteuert aus dem Zuführsystem 11, einschließlich Öffnungen 16, in Richtung Zylinder 8,9,6 bzw. Waschwalze 14 ausgetrieben. In der dritten Position sind die Öffnungen 16. des Zuführsystem 11 annähernd senkrecht nach 5 oben gerichtet, um ein Leerlaufen des Zuführsystems 11 (von Reinigungsfluid) zu verhindern. Damit ist eine Beaufschlagung des Zuführsystems 11 mit Reinigungsfluid hinfällig.
In der ersten Position des zweiten Zuf uhr syst ems 13 sind die Öffnungen 16 auf bzw. in die Oberfläche der Waschwalze 14 gerichtet zum Benetzen der Waschwalze 14 mit Reinigungsfluid gerichtet (Fig. 4a). In der zweiten Position des Zuführsystems 13 sind die Öffnungen 16 auf die Innenwand des Gehäuses 12,17 und /oder das Gehäuseunterteil 17 gerichtet, um die Verunreinigungen abzulösen bzw. über den Ablauf 15 auszuspülen (Fig. 4b). Damit kann einem Verstopfen des Ablaufes 15 entgegen gewirkt werden. In der dritten Position des Zuführsystems 13 sind die Öffnungen 16 von der Waschwalze 14 abgewandt (Fig. 4c). Das Zuführsystem 13 erfüllt die Rakelfunktion, wobei eine Verschmutzung der Öffnungen 16 vermieden wird. Schließlich ist das Zuführsystem 13 in eine vierte Position verbringbar, um ein Leerlaufen des Zuführsystems 13 zu vermeiden (Fig. 4d). Die Beaufschlagung des Zuführsystems 13 in der ersten und zweiten Position mittels Reinigungsfluid erfolgt vorzugsweise analog zum ersten Zuführsystem 11.
Die Erfindung ist nicht auf die Ausbildung mit zwei Zuführsystemen 11, 13 beschränkt. Vielmehr ist ebenso der einzelne Einsatz eines Zuführsystems 11 oder 13 realisierbar. In der Reinigungsvorrichtung zum Reinigen der Mantelfläche eines Zylinders 6,8,9 ist zumindest ein Zuführsystem 11 oder 13 am Gehäuse 12 bzw.17 drehbar gelagert und mit einer Betätigungsvorrichtung zum Verschwenken gekoppelt. Das Zuführsystem 11 oder 13 erstreckt sich über die Breite der Waschwalze 14 und weist über die Länge in Abständen verteilt angeordnete kleine
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Öffnungen 16 auf, die in einer Position auf die Waschwalze 14 durch die aktivierte Betätigungseinrichtung richtbar sind und in mindestens einer weiteren Position von der Waschwalze 14 abwendbar sind.
In einer weiteren Ausbildung sind im Gehäuse 12, 17 zwei mit jeweils einer Betätigungseinrichtung gekoppelte Zuführsysteme 11, 13 drehbar angeordnet, welche in Drehrichtung der Waschwalze 14 vor der Kontaktstelle mit dem zu reinigenden Zylinder 6, 8, 9 angeordnet sind. Bevorzugt ist das erste Zuführsystem 11 oberhalb der Waschwalze 14 und das zweite Zuführsystem 13 in Höhe der Drehachse der Waschwalze 14 angeordnet. Bevorzugt ist wenigstens ein Zuführsystem 11, 13 als Abstreifelement mit der Oberfläche der Waschwalze 14 in Kontakt. Insbesondere bei einer als Bürstenwalze ausgebildeten Waschwalze 14 streichen die Borsten an dem Zuführsystem 11, bzw. 13 unter anschließender Rückstellung in Drehrichtung vorbei.
Des weiteren sind die beschriebenen Positionen der Öffnungen 16 je nach Ausführung der Reinigungsvorrichtung wählbar. In einfachster Ausbildung sind die Zuführsysteme 11, 13 mit Öffnungen 16 in zwei Positionen (als Mindestanforderung) drehbar. Hierzu ist mindestens die Position enthalten bei der die Öffnungen 16 auf die Oberfläche der Waschwalze 14 gerichtet sind sowie eine weitere Position, bei der die Öffnungen 16 von der Oberfläche der Waschwalze 14 abgewandt sind.
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[Bezugszeichenliste]
1 Druckwerk
2 Lackwerk
3 Förderrichtung 4 Anleger
5 Ausleger
6 Druckzylinder
7 Reinigungsvorrichtung
8 Gummituchzylinder 9 Formzylinder
10 Dosiersystem
11 erstes Zuführsystem
12 Gehäuseoberteil
13 zweites Zuführsystem 14 Waschwalze
15 Ablauf
16 öffnung
17 Gehäuseunterteil
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Claims (7)

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.. *
[Ansprüche]
•1. Reinigungsvorrichtung zum Reinigen der Mantelfläche eines Zylinders in einer Druckmaschine mit einem einer Zylindermantelfläche benachbart angeordneten, eine öffnung aufweisenden Gehäuse zur Aufnahme von wenigstens einem Zuführsystem für Reinigungsfluid, einer mit dem Zylinder in Kontakt bringbaren Waschwalze und einem Ablauf zur Abführung von verschmutzten Reinicpingsfluid, wobei Öffnungen des Zuführsystems auf die Oberfläche der Waschwalze gerichtet sind,
dadurch gekennzeichnet,
daß zumindest ein Zuführsystem (11, 13) am Gehäuse (12, 17) drehbar gelagert und mit einer Betätigungsvorrichtung gekoppelt ist,
daß das Zuführsystem (11, 13) sich über die Breite der Waschwalze (14) erstreckt,
daß jedes Zuführsystem (11, 13) mehrere über die Länge in Abständen verteilt angeordnete kleine Öffnungen (16) aufweist, die in einer Position auf die Waschwalze (14) richtbar sind und in mindestens einer weiteren Position von der Waschwalze (14) abwendbar sind.
2. Reinigungsvorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,
daß die Öffnungen (16) als Düsen ausgebildet sind.
3. Reinigungsvorrichtung nach wenigstens Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,
daß im Gehäuse (12, 17) zwei mit Betätigungseinrichtungen gekoppelte Zuführsysteme (11, 13) drehbar angeordnet sind, welche in Drehrichtung der Waschwalze (14) vor der
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Kontaktstelle mit dem zu reinigenden Zylinder (6, 8, 9) angeordnet sind.
4. Reinigungsvorrichtung nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet,
daß das erste Zuführsystem (11) oberhalb der Waschwalze (14) und das zweite Zuführsystem (13) in Höhe der Drehachse der Waschwalze (14) angeordnet ist.
5. Reinigungsvorrichtung nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet,
daß wenigstens ein Zuführsystem (11, 13) als Abstreifelement mit der Oberfläche der Waschwalze (14) in Kontakt ist.
6. Reinigungsvorrichtung nach. Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet,
daß das erste Zuführsystem (11) mit der Reihe von Öffnungen (16) in oder entgegen des Uhrzeigersinns drehbar ist:
in eine erste Position, in der die Öffnungen (16) auf die Mantelfläche des zu reinigenden Zylinders (8, 9, 6) richtbar sind,
in eine zweite Position, in der die Öffnungen (16) auf die Oberfläche der Waschwalze (14) richtbar sind, und in eine dritte Position, in der die Öffnungen (16) annähernd senkrecht nach oben gerichtet sind.
7. Reinigungsvorrichtung nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet,
daß das zweite Zuführsystem (13) mit der Reihe von Öffnungen (16) in oder entgegen des Uhrzeigersinnes drehbar ist:
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14/.17..
in eine erste Position, in der die öffnungen (16) auf die Oberfläche bzw. in die Oberfläche der Waschwalze (14) richtbar sind,
in eine zweite Position, in der die Öffnungen (169 auf die Innenwand des Gehäuseoberteils (12) und/oder des Gehäuseunterteils (17) richtbar sind, in eine dritte Position, in der die Öffnungen (16) von der Oberfläche der Waschwalze (14) abgewandt sind, und in eine vierte Position, in der die Öffnungen (16) annähemd senkrecht nach oben richtbar sind.
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