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DE29818291U1 - Steppbetthülle - Google Patents

Steppbetthülle

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Publication number
DE29818291U1
DE29818291U1 DE29818291U DE29818291U DE29818291U1 DE 29818291 U1 DE29818291 U1 DE 29818291U1 DE 29818291 U DE29818291 U DE 29818291U DE 29818291 U DE29818291 U DE 29818291U DE 29818291 U1 DE29818291 U1 DE 29818291U1
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DE
Germany
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quilted
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Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
Expired - Lifetime
Application number
DE29818291U
Other languages
English (en)
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Cramer Anton Co KG GmbH
Original Assignee
Cramer Anton Co KG GmbH
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Application filed by Cramer Anton Co KG GmbH filed Critical Cramer Anton Co KG GmbH
Priority to DE29818291U priority Critical patent/DE29818291U1/de
Publication of DE29818291U1 publication Critical patent/DE29818291U1/de
Anticipated expiration legal-status Critical
Expired - Lifetime legal-status Critical Current

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Classifications

    • AHUMAN NECESSITIES
    • A47FURNITURE; DOMESTIC ARTICLES OR APPLIANCES; COFFEE MILLS; SPICE MILLS; SUCTION CLEANERS IN GENERAL
    • A47GHOUSEHOLD OR TABLE EQUIPMENT
    • A47G9/00Bed-covers; Counterpanes; Travelling rugs; Sleeping rugs; Sleeping bags; Pillows
    • A47G9/02Bed linen; Blankets; Counterpanes
    • A47G9/0207Blankets; Duvets

Landscapes

  • Cultivation Receptacles Or Flower-Pots, Or Pots For Seedlings (AREA)

Description

Beschreibung: Steppbetthülle
Die vorliegende Erfindung betrifft eine Steppbetthülle, bestehend aus einer oberen und einer unteren textlien Hüllenlage, die randseitig umlaufend und zusätzlich über im Hülleninneren mit Abstand voneinander angeordnete Steppstege miteinander verbunden sind, wobei das Hülleninnere mittels mindestens eines durchgehenden Steges in mindestens zwei getrennte Kammern unterteilt ist und wobei mindestens zwei Füllöffnungen für das Einfüllen von Federn und/oder Daunen am Hüllenrand vorgesehen sind. Außerdem betrifft die Erfindung ein Steppbett, das unter Verwendung einer Steppbetthülle der vorstehend genannten Art hergestellt ist.
Steppbetthüllen der genannten Art sind aufgrund ihrer weiten Verbreitung allgemein bekannt. Die Steppstege zwischen den beiden Hüllenlagen dienen dazu, nach Einbringung einer Federn- oder Daunenfüllung diese in einer gleichmäßigen Verteilung innerhalb der Steppbetthülle zu halten, um über die gesamte Fläche des Steppbetts eine gleichmäßige Wärmeisolationswirkung zu erzielen. Zwischen den einzelnen Steppstegen müssen aber ausreichend große Freiräume verbleiben, um ein vollständiges Befüllen der Steppbetthülle mit Federn oder Daunen durch die Füllöffnung zu erlauben. Die Zahl, Anordnung und Ausrichtung der Steppstege kann dabei variieren, wobei für die Auswahl und Gestaltung überwiegend optische Gründe aus-
&phgr; · &phgr; &phgr; &phgr; &phgr; « . ... ..&phgr; &phgr;&phgr; &phgr;&phgr; &phgr;&phgr;
schlaggebend sind.
Als nachteilig wird bei den bekannten Steppbetthüllen angesehen, daß bei den daraus hergestellten Steppbetten es relativ häufig doch nach einer gewissen Benutzungszeit zu einer unerwünschten Verteilung der Federn oder Daunen im Hülleninneren kommt, wobei eine erneute gleichmäßige Verteilung einen relativ großen manuellen Aufwand erfordert. Zudem hat sich als Erfahrung aus der Praxis herausgestellt, daß viele Menschen die übliche gleichmäßige Verteilung der Federn oder Daunen innerhalb der Steppbetthülle nicht als optimal empfinden.
Zum Teil werden die oben dargelegten Nachteile durch ein Oberbett vermieden, das aus der DE 94 07 406 Ul bekannt ist. Dieses Oberbett besitzt einen Innensteg, der vorzugsweise U-förmig verläuft und der eine Randwulst von einem Innenbereich trennt, wobei die Randwulst im Verhältnis zur Gesamtfläche der Zudecke stärker gefüllt und damit schwerer ist als der Innenbereich. Bei diesem Oberbett bleibt aber der Nachteil bestehen, daß es insbesondere innerhalb des Randwulstes häufig zu einer unerwünschten Verteilung der Füllung kommt, weil zum einen die Randwulst durch nur eine durchlaufende Kammer gebildet ist und weil zum anderen in der Randwulst keine Steppstege vorgesehen sind. Da die Randwulst sich über die volle Länge der Oberbett-Längsseiten erstreckt, haben die beiden Randbereiche des Kopfendes des Oberbetts ein hohes Gewicht und ein großes Volumen, was von vielen Menschen als unangenehm empfunden wird.
Für die vorliegende Erfindung stellt sich deshalb die Aufgabe, eine Steppbetthülle der eingangs genannten Art zu schaffen, bei der die dargelegten Nachteile vermieden werden und die insbesondere die Herstellung eines Steppbetts ermöglicht, bei dem die Verteilung der Federn oder Daunen den Komfortwünschen der Benutzer besonders gut
gerecht wird, wobei nach einer Befüllung der Steppbetthülle mit Daunen oder Federn die einmal hergestellte optimale Verteilung der Federn auch dauerhaft erhalten bleibt.
Die Lösung der gestellten Aufgabe gelingt mit einer Steppbetthülle der eingangs genannten Art, die dadurch gekennzeichnet ist,
- daß das Hülleninnere in mindestens drei mittels zweier durchgehender Stege voneinander getrennte Kammern mit je einer eigenen Füllöffnung unterteilt ist, wobei zwei schmalere Randkammern an den zwei Hüllenlängsseiten und dazwischen eine breitere Hauptkammer vorgesehen sind,
- daß in den zwei Randkammern Steppstege angeordnet sind, die eine größere Höhe aufweisen als in der Hauptkammer angeordnete Steppstege, und
- daß die Randkaramern im Abstand von der Hüllenkopfseite enden und das kopfseitige Ende der Randkammern jeweils schräg zur Hüllenlängsseite verläuft.
Vorteilhaft bietet die erfindungsgemäße Steppbetthülle voneinander getrennte Kammern, zwischen denen nach Befüllung mit Federn oder Daunen ein Wandern derselben ausgeschlossen ist. Durch die in den Randkammern vorgesehenen Steppstege größerer Höhe im Vergleich zu den Steppstegen innerhalb der Hauptkammer wird in den Randkammern ein größerer Abstand zwischen den beiden Hüllenlagen der Steppbetthülle ermöglicht. Auf diese Weise kann in den Randkammern pro Flächeneinheit gesehen eine größere Menge an Federn oder Daunen eingefüllt werden als in der Hauptkammer. Hiermit wird die Schaffung eines Steppbetts möglich, bei dem die Randkammern eine besonders hohe Wärmeisolationswirkung bieten, so daß ein Wärmeverlust infolge eines Eintritts von kühler Umgebungsluft von den Seiten des Steppbetts her weitestgehend ausgeschlossen ist. Dadurch, daß die Randkammern im Abstand von der
Hüllenkopfseite in einem schrägen Verlauf enden, wobei von innen nach außen betrachtet die Richtung der Schräge bevorzugt zur Hüllenkopfseite hin weist, wird insbesondere eine verbesserte Anpassung an die Arme und an den Schulter- und Halsbereich des mit dem entsprechenden Steppbett zugedeckten Menschen erreicht, so daß auch hier ein Eintritt von kühler Umgebungsluft vermieden wird. Ein Steppbett mit der erfindungsgemäßen Steppbetthülle bietet somit einen besonders hohen Schlafkomfort für die Benutzer, was sich erwiesenermaßen positiv auf das körperliche und seelische Wohlbefinden auswirkt.
Eine vorteilhafte Ausgestaltung der Steppbetthülle sieht vor, daß der Abstand, in dem die Randkammern von der Hüllenkopfseite enden, zwischen 10 und 20 % der Gesamtlänge der Hüllenlängsseiten beträgt.
Bekanntermaßen leiden viele Menschen insbesondere während der Einschlafphase unter kalten Füßen. Um hier Abhilfe zu schaffen, sieht eine weitere Ausführung der Steppbetthülle vor, daß die Randkammern im Bereich der Hüllenfußseite je eine schräg in Richtung zu deren Mittelbereich verlaufende Verbreiterung aufweisen. Hierdurch wird bei dem fertigen Steppbett erreicht, daß sich die eine erhöhte Wärmeisolation bietenden Randkammern an der Fußseite zum Inneren des Steppbetts hin erstrecken und so auch dort einen dichten und gut isolierenden Abschluß gegen einen Eintritt kühler Umgebungsluft bilden.
Wenn der Wunsch besteht, für den Rumpf einerseits und für die Beine andererseits unterschiedliche Wärmeisolationswerte des Steppbetts zu ermöglichen, kann die Hauptkammer mittels eines dritten durchgehenden Steges in eine kopfseitige und eine fußseitige Teilkammer unterteilt sein, wobei der dritte Steg vorzugsweise mittig quer durch die Hauptkammer verläuft. Ein außermittiger
Verlauf des dritten Steges oder sogar die Unterteilung in mehr als zwei Teilkammern ist möglich. Die unterschiedlichen Wärmeisolationswerte können dann so erzielt werden, daß die verschiedenen Teilkammern in unterschiedlicher Dichte mit Federn oder Daunen befüllt werden.
Da üblicherweise Steppbetthüllen in Textilbetrieben hergestellt und erst später entweder in Bettfedernfabriken oder in Einzelhandelsgeschäften mit den Federn oder Daunen befüllt werden, sollte der BefüllVorgang möglichst einfach gehalten werden. Zu diesem Zweck ist bevorzugt vorgesehen, daß eine Füllöffnung für die kopfseitige Teilkammer an der Hüllenkopfseite angeordnet ist und daß die Füllöffnungen für die fußseitige Teilkammer und für die Randkammern nebeneinander an der Hüllenfußseite angeordnet sind.
Um ein unerwünschtes Wandern der Federn oder Daunen innerhalb der Randkammern in Richtung zur Kopfseite oder Fußseite möglichst zu unterbinden, sind bevorzugt in den Randkammern nur Steppstege mit einer in Randkammer-Querrichtung weisenden Ausrichtung angeordnet.
Da die Hauptkammer im Vergleich zu den Randkammern eine vergleichsweise große Flächenausdehnung hat, sind in dieser bevorzugt Steppstege mit in Hüllen-Querrichtung und in Hüllen-Längsrichtung weisender Ausrichtung und/ oder mit in den beiden Hüllen-Diagonalrichtungen weisender Ausrichtung angeordnet. Hierdurch werden die einmal eingebrachten Federn oder Daunen in einer über die Fläche der Hauptkammer oder deren Teilkammern betrachtet gleichmäßigen Verteilung gehalten.
Um die Steppstege und die durchgehenden Stege selbst sowie die diese mit den Hüllenlagen verbindenden Nähte vor Überlastung zu schützen, bestehen bevorzugt die Steppstege und/oder die durchgehenden Stege aus einem elasti-
sehen Material, wie dies von konventionellen Steppbetthüllen an sich bekannt ist.
Hinsichtlich des unter Verwendung einer erfindungsgemäßen Steppbetthülle hergestellten Steppbetts ist bevorzugt vorgesehen, daß die verschiedenen Kammern in unterschiedlicher Dichte mit Federn und/oder Daunen gefüllt sind, wobei die größte Federndichte in den Randkammern vorliegt und wobei ggf. bei unterteilter Hauptkammer in der fußseitigen Teilkammer eine etwas größere Federndichte als in der kopfseitigen Teilkammer vorliegt. Unter Federndichte soll hier die Menge an Federn pro Flächeneinheit des Steppbetts verstanden werden.
Ein Ausführungsbeispiel einer Steppbetthülle gemäß Erfindung wird im folgenden anhand einer Zeichnung erläutert. Die einzige Figur der Zeichnung zeigt eine Steppbetthülle in Draufsicht, wobei die darin vorgesehenen Steppstege und durchgehenden Stege in Form von Linien dargestellt sind.
Wie die Zeichnungsfigur zeigt, besitzt das hier dargestellte Ausführungsbeispiel einer Steppbetthülle 1 einen rechteckigen Umriß, wobei die Abmessungen üblichen und genormten Maßen entsprechen; gängig ist beispielsweise eine Länge von 210 cm und eine Breite von 135 cm. Oben in der Zeichnung befindet sich die Hüllenkopfseite 11; dementsprechend liegt unten in der Zeichnung die Hüllenfußseite 12. Links und rechts verlaufen dazwischen die Hüllenlängsseiten 13, 13'. Die Steppbetthülle 1 besteht aus einer oberen Hüllenlage 10 und einer unteren, hier verdeckten Hüllenlage 10', wobei diese beiden Hüllenlagen 10, 10' umlaufend entlang der Hüllenkopfseite 11, der Hüllenlängsseiten 13, 13' und der Hüllenfußseite mit Ausnahme von noch zu erläuternden Füllöffnungen miteinander durchgehend verbunden, üblicherweise vernäht sind.
Im Inneren der Steppbetthülle 1 sind verschiedene Stege angeordnet, die die beiden Hüllenlagen 10, 10' miteinander verbinden. Wesentlich sind bei der dargestellten Steppbetthülle 1 zwei durchgehende Stege 63, 63', die über den größten Teil ihrer Länge parallel zu den Hüllenlängsseiten 13, 13' im Abstand zu diesen verlaufen. Durch diese durchgehenden Stege 63, 63' werden zwei Randkammern 3, 3' gebildet, die vom übrigen Inneren der Steppbetthülle 1 abgetrennt sind. Die beiden Randkammern 3, 3' sind über je eine eigene Füllöffnung 43, 43' in der Hüllenfußseite 12 mit Federn oder Daunen befüllbar.
Der Bereich der Steppbetthülle 1 zwischen den Randkammern 3, 3' wird von einer größeren Hauptkammer 2 eingenommen, wobei diese im dargestellten Ausführungsbeispiel durch einen dritten durchgehenden Steg 62, der quer zu den Randkammern 3, 3' verläuft, in eine kopfseitige Teilkammer 21 und eine fußseitige Teilkammer 22 unterteilt ist. Bei der vorliegenden Steppbetthülle 1 verläuft der dritte Steg 62 etwa mittig; eine andere Unterteilung der Hauptkammer 2 durch Versetzen des durchgehenden Steges 62 in Richtung zur Hüllenkopfseite 11 oder zur Hüllenfußseite 12 ist ohne weiteres möglich. Die so gebildete kopfseitige Teilkammer 21 ist über eine Füllöffnung 41 in der Hüllenkopfseite 11 befüllbar; die fußseitige Teilkammer 22 ist über eine Füllöffnung 42 mittig in der Hüllenfußseite 12 befüllbar.
Die weiterhin vorgesehenen Stege innerhalb der Hauptkammer 2 und der Randkammern 3, 3' sind relativ kurze Steppstege 52, 53, 53', die im Abstand voneinander zwischen den beiden Hüllenlagen 10, 10' angeordnet sind. Die Anbringung erfolgt auch hier vorzugsweise durch Vernähen. In ihrer parallel zur Zeichnungsebene gemessenen Länge unterscheiden sich die verschiedenen Steppstege 52, 53, 53' bei dem gezeichneten Ausführungsbeispiel nicht; sie unterscheiden sich allerdings in ihrer rechtwinklig zur
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Zeichnungsebene verlaufenden Höhe. Die in den Randkammern 3, 3' vorgesehenen Steppstege 53, 53' besitzen eine größere Höhe als die Steppstege 52 in der Hauptkammer bzw. in den beiden Teilkammern 21, 22. Vorzugsweise sind dabei die Steppstege 53, 53' in den Randkammern 3, 3' zwei- bis dreimal so hoch wie die Steppstege 52. Hierdurch wird eine Federn- oder Daunenfüllung in den Randkammern 3, 3' mit einer höheren Dichte als in der Hauptkammer 2 ermöglicht, wobei unter Dichte hier die Menge an Federn oder Daunen pro Flächeneinheit der Steppbetthülle 1 zu verstehen ist.
Schließlich verdeutlicht die Zeichnung, daß innerhalb der Randkammern 3, 3' alle Steppstege 53, 53' eine in Randkammer-Querrichtung weisende Ausrichtung aufweisen. Hierdurch wird ein unerwünschtes Wandern der Federn oder Daunen innerhalb der Randkammern 3, 3' zu dem einen oder anderen Kammerende unterbunden.
Wie oben erwähnt, verlaufen die zwei durchgehenden Stege 63, 63' über den größten Teil ihrer Länge parallel und im Abstand zu den Hüllenlängsseiten 13, 13'. Im Abstand von der Hüllenkopfseite 11 verlaufen die Stege 63, 63' dann unter einem Winkel von weniger als 90°, hier etwa 65°, schräg nach außen bis zur Hüllenlängsseite 13 bzw. 13'. Die Randkammern 3, 3' enden damit in einem schräg verlaufenden Abschluß vor der Hüllenkopfseite 11 im Abstand von dieser.
Am entgegengesetzten Ende der Randkammern 3, 3', also an der Hüllenfußseite 12, sind schräg nach innen zur Mitte der Hüllenfußseite 12 verlaufende Verbreiterungen 32, 32' der Randkammern 3, 3' vorgesehen. Diese Verbreiterungen 32, 32' sorgen insbesondere im Fußbereich für eine erhöhte Wärmeisolation nach Befüllung der Steppbetthülle mit Federn oder Daunen. Die nach innen weisenden Spitzen der Verbreiterungen 32, 32' haben einen solchen
Abstand voneinander, daß dieser mindestens noch für die Freihaltung der Füllöffnung 42 für die fußseitige Teilkammer 22 ausreicht. Wenn im Unterschied zum dargestellten Ausführungsbeispiel die Hauptkammer 2 nicht unterteilt ist, können die beiden Verbreiterungen 32, 32' auch bis zur Mitte der Hüllenfußseite 12 reichen und dort unmittelbar aneinander angrenzen. Die Befüllung der gesamten Hauptkammer 2 kann dann durch die an der Hüllenkopfseite 11 vorhandene Füllöffnung 41 erfolgen.
Im Unterschied zu den Steppstegen 53 in den Randkammern 3, 3' weisen die in der Hauptkammer 2 angebrachten Steppstege 52 zwei unterschiedliche Ausrichtungen auf, wobei die Ausrichtungen hier parallel zu den Hüllenlängsseiten 13, 13' und parallel zur Hüllenkopfseite 11 bzw. Hüllenfußseite 12 verlaufen; auch eine Diagonalausrichtung ist alternativ oder ergänzend hier möglich. Zweck dieser verschiedenen Ausrichtungen ist die Erhaltung einer gleichmäßigen Federn- oder Daunenverteilung über die Fläche der Hauptkammer 2.

Claims (9)

Schutzansprüche:
1. Steppbetthülle (1), bestehend aus einer oberen und einer unteren textlien Hüllenlage (10, 10'), die randseitig umlaufend und zusätzlich über im Hülleninneren mit Abstand voneinander angeordnete Steppstege (52, 53, 53') miteinander verbunden sind, wobei das Hülleninnere mittels mindestens eines durchgehenden Steges in mindestens zwei getrennte Kammern unterteilt ist und wobei mindestens zwei Füllöffnungen (41, 42, 43, 43') für das Einfüllen von Federn und/oder Daunen am Hüllenrand vorgesehen sind,
dadurch gekennzeichnet,
- daß das Hülleninnere in mindestens drei mittels zweier durchgehender Stege (63, 63') voneinander getrennte Kammern (2, 3, 3') mit je einer eigenen Füllöffnung (41, 42; 43; 43') unterteilt ist, wobei zwei schmalere Randkammern (3, 3') an den zwei Hüllenlängsseiten (13, 13') und dazwischen eine breitere Hauptkammer (2) vorgesehen sind,
- daß in den zwei Randkammern (3, 3') Steppstege (53, 53') angeordnet sind, die eine größere Höhe aufweisen als in der Hauptkammer (2) angeordnete Steppstege (52), und
- daß die Randkammern (3, 3') im Abstand von der Hüllenkopfseite (11) enden und das kopfseitige Ende (31, 31') der Randkammern (3, 3') jeweils schräg zur Hüllenlängsseite (13, 13') verläuft.
2. Steppbetthülle nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Abstand, in dem die Randkammern (3, 3') von der Hüllenkopfseite (11) enden, zwischen 10 und 20 % der Gesamtlänge der Hüllenlängsseiten (13, 13') beträgt.
3. Steppbetthülle nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Randkammern (3, 3') im Bereich der Hüllenfußseite (12) je eine schräg in Richtung zu deren Mittelbereich verlaufende Verbreiterung (32, 32') aufweisen.
4. Steppbetthülle nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Hauptkammer (2) mittels eines dritten durchgehenden Steges (62) in eine kopfseitige und eine fußseitige Teilkammer (21, 22) unterteilt ist, wobei der dritte Steg (62) vorzugsweise mittig quer durch die Hauptkammer (2) verläuft.
5. Steppbetthülle nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß eine Füllöffnung (41) für die kopfseitige Teilkammer (21) an der Hüllenkopfseite (11) angeordnet ist und daß die Füllöffnungen (42, 43, 43') für die fußseitige Teilkammer (22) und für die Randkammern (3, 3') nebeneinander an der Hüllenfußseite (12) angeordnet sind.
6. Steppbetthülle nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß in den Randkammern (3, 3') nur Steppstege (53, 53') mit einer in Randkammer-Querrichtung weisenden Ausrichtung angeordnet sind.
7. Steppbetthülle nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß in der Hauptkammer (2) Steppstege (52) mit in Hüllen-Querrichtung und
in Hüllen-Längsrichtung weisender Ausrichtung und/ oder mit in den beiden Hüllen-Diagonalrichtungen weisender Ausrichtung angeordnet sind.
8. Steppbetthülle nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Steppstege (52, 53, 53') und/oder die durchgehenden Stege (62, 63, 63') aus einem elastischen Material bestehen.
9. Steppbett, hergestellt unter Verwendung einer Steppbetthülle (1) nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß die verschiedenen Kammern (2 oder 21, 22; 3, 3') in unterschiedlicher Dichte mit Federn und/oder Daunen gefüllt sind, wobei die größte Federndichte in den Randkammern (3, 3') vorliegt und wobei ggf. bei unterteilter Hauptkammer (2) in der fußseitigen Teilkammer (22) eine etwas größere Federndichte als in der kopfseitigen Teilkammer (21) vorliegt.
DE29818291U 1998-10-14 1998-10-14 Steppbetthülle Expired - Lifetime DE29818291U1 (de)

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