DE29818291U1 - Steppbetthülle - Google Patents
SteppbetthülleInfo
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Description
Die vorliegende Erfindung betrifft eine Steppbetthülle, bestehend aus einer oberen und einer unteren textlien
Hüllenlage, die randseitig umlaufend und zusätzlich über im Hülleninneren mit Abstand voneinander angeordnete
Steppstege miteinander verbunden sind, wobei das Hülleninnere mittels mindestens eines durchgehenden Steges in
mindestens zwei getrennte Kammern unterteilt ist und wobei mindestens zwei Füllöffnungen für das Einfüllen von
Federn und/oder Daunen am Hüllenrand vorgesehen sind. Außerdem betrifft die Erfindung ein Steppbett, das unter
Verwendung einer Steppbetthülle der vorstehend genannten Art hergestellt ist.
Steppbetthüllen der genannten Art sind aufgrund ihrer weiten Verbreitung allgemein bekannt. Die Steppstege zwischen
den beiden Hüllenlagen dienen dazu, nach Einbringung einer Federn- oder Daunenfüllung diese in einer
gleichmäßigen Verteilung innerhalb der Steppbetthülle zu halten, um über die gesamte Fläche des Steppbetts eine
gleichmäßige Wärmeisolationswirkung zu erzielen. Zwischen den einzelnen Steppstegen müssen aber ausreichend
große Freiräume verbleiben, um ein vollständiges Befüllen der Steppbetthülle mit Federn oder Daunen durch die
Füllöffnung zu erlauben. Die Zahl, Anordnung und Ausrichtung der Steppstege kann dabei variieren, wobei für die
Auswahl und Gestaltung überwiegend optische Gründe aus-
&phgr; · &phgr; &phgr; &phgr; &phgr; « . ... ..&phgr; &phgr;&phgr; &phgr;&phgr; &phgr;&phgr;
schlaggebend sind.
Als nachteilig wird bei den bekannten Steppbetthüllen angesehen, daß bei den daraus hergestellten Steppbetten
es relativ häufig doch nach einer gewissen Benutzungszeit zu einer unerwünschten Verteilung der Federn oder
Daunen im Hülleninneren kommt, wobei eine erneute gleichmäßige Verteilung einen relativ großen manuellen Aufwand
erfordert. Zudem hat sich als Erfahrung aus der Praxis herausgestellt, daß viele Menschen die übliche gleichmäßige
Verteilung der Federn oder Daunen innerhalb der Steppbetthülle nicht als optimal empfinden.
Zum Teil werden die oben dargelegten Nachteile durch ein Oberbett vermieden, das aus der DE 94 07 406 Ul bekannt
ist. Dieses Oberbett besitzt einen Innensteg, der vorzugsweise U-förmig verläuft und der eine Randwulst von
einem Innenbereich trennt, wobei die Randwulst im Verhältnis zur Gesamtfläche der Zudecke stärker gefüllt und
damit schwerer ist als der Innenbereich. Bei diesem Oberbett bleibt aber der Nachteil bestehen, daß es insbesondere
innerhalb des Randwulstes häufig zu einer unerwünschten Verteilung der Füllung kommt, weil zum einen
die Randwulst durch nur eine durchlaufende Kammer gebildet ist und weil zum anderen in der Randwulst keine
Steppstege vorgesehen sind. Da die Randwulst sich über die volle Länge der Oberbett-Längsseiten erstreckt, haben
die beiden Randbereiche des Kopfendes des Oberbetts ein hohes Gewicht und ein großes Volumen, was von vielen
Menschen als unangenehm empfunden wird.
Für die vorliegende Erfindung stellt sich deshalb die Aufgabe, eine Steppbetthülle der eingangs genannten Art
zu schaffen, bei der die dargelegten Nachteile vermieden werden und die insbesondere die Herstellung eines Steppbetts
ermöglicht, bei dem die Verteilung der Federn oder Daunen den Komfortwünschen der Benutzer besonders gut
gerecht wird, wobei nach einer Befüllung der Steppbetthülle
mit Daunen oder Federn die einmal hergestellte optimale Verteilung der Federn auch dauerhaft erhalten
bleibt.
Die Lösung der gestellten Aufgabe gelingt mit einer Steppbetthülle der eingangs genannten Art, die dadurch
gekennzeichnet ist,
- daß das Hülleninnere in mindestens drei mittels zweier durchgehender Stege voneinander getrennte Kammern mit
je einer eigenen Füllöffnung unterteilt ist, wobei zwei schmalere Randkammern an den zwei Hüllenlängsseiten
und dazwischen eine breitere Hauptkammer vorgesehen sind,
- daß in den zwei Randkammern Steppstege angeordnet sind, die eine größere Höhe aufweisen als in der Hauptkammer
angeordnete Steppstege, und
- daß die Randkaramern im Abstand von der Hüllenkopfseite
enden und das kopfseitige Ende der Randkammern jeweils schräg zur Hüllenlängsseite verläuft.
Vorteilhaft bietet die erfindungsgemäße Steppbetthülle
voneinander getrennte Kammern, zwischen denen nach Befüllung mit Federn oder Daunen ein Wandern derselben ausgeschlossen
ist. Durch die in den Randkammern vorgesehenen Steppstege größerer Höhe im Vergleich zu den Steppstegen
innerhalb der Hauptkammer wird in den Randkammern ein größerer Abstand zwischen den beiden Hüllenlagen der
Steppbetthülle ermöglicht. Auf diese Weise kann in den Randkammern pro Flächeneinheit gesehen eine größere Menge
an Federn oder Daunen eingefüllt werden als in der Hauptkammer. Hiermit wird die Schaffung eines Steppbetts
möglich, bei dem die Randkammern eine besonders hohe Wärmeisolationswirkung bieten, so daß ein Wärmeverlust
infolge eines Eintritts von kühler Umgebungsluft von den Seiten des Steppbetts her weitestgehend ausgeschlossen
ist. Dadurch, daß die Randkammern im Abstand von der
Hüllenkopfseite in einem schrägen Verlauf enden, wobei von innen nach außen betrachtet die Richtung der Schräge
bevorzugt zur Hüllenkopfseite hin weist, wird insbesondere eine verbesserte Anpassung an die Arme und an den
Schulter- und Halsbereich des mit dem entsprechenden Steppbett zugedeckten Menschen erreicht, so daß auch
hier ein Eintritt von kühler Umgebungsluft vermieden wird. Ein Steppbett mit der erfindungsgemäßen Steppbetthülle
bietet somit einen besonders hohen Schlafkomfort für die Benutzer, was sich erwiesenermaßen positiv auf
das körperliche und seelische Wohlbefinden auswirkt.
Eine vorteilhafte Ausgestaltung der Steppbetthülle sieht vor, daß der Abstand, in dem die Randkammern von der
Hüllenkopfseite enden, zwischen 10 und 20 % der Gesamtlänge der Hüllenlängsseiten beträgt.
Bekanntermaßen leiden viele Menschen insbesondere während der Einschlafphase unter kalten Füßen. Um hier Abhilfe
zu schaffen, sieht eine weitere Ausführung der Steppbetthülle vor, daß die Randkammern im Bereich der
Hüllenfußseite je eine schräg in Richtung zu deren Mittelbereich verlaufende Verbreiterung aufweisen. Hierdurch
wird bei dem fertigen Steppbett erreicht, daß sich die eine erhöhte Wärmeisolation bietenden Randkammern an
der Fußseite zum Inneren des Steppbetts hin erstrecken und so auch dort einen dichten und gut isolierenden
Abschluß gegen einen Eintritt kühler Umgebungsluft bilden.
Wenn der Wunsch besteht, für den Rumpf einerseits und für die Beine andererseits unterschiedliche Wärmeisolationswerte
des Steppbetts zu ermöglichen, kann die Hauptkammer mittels eines dritten durchgehenden Steges in
eine kopfseitige und eine fußseitige Teilkammer unterteilt sein, wobei der dritte Steg vorzugsweise mittig
quer durch die Hauptkammer verläuft. Ein außermittiger
Verlauf des dritten Steges oder sogar die Unterteilung in mehr als zwei Teilkammern ist möglich. Die unterschiedlichen
Wärmeisolationswerte können dann so erzielt werden, daß die verschiedenen Teilkammern in unterschiedlicher
Dichte mit Federn oder Daunen befüllt werden.
Da üblicherweise Steppbetthüllen in Textilbetrieben hergestellt und erst später entweder in Bettfedernfabriken
oder in Einzelhandelsgeschäften mit den Federn oder Daunen befüllt werden, sollte der BefüllVorgang möglichst
einfach gehalten werden. Zu diesem Zweck ist bevorzugt vorgesehen, daß eine Füllöffnung für die kopfseitige
Teilkammer an der Hüllenkopfseite angeordnet ist und daß die Füllöffnungen für die fußseitige Teilkammer und für
die Randkammern nebeneinander an der Hüllenfußseite angeordnet sind.
Um ein unerwünschtes Wandern der Federn oder Daunen innerhalb der Randkammern in Richtung zur Kopfseite oder
Fußseite möglichst zu unterbinden, sind bevorzugt in den Randkammern nur Steppstege mit einer in Randkammer-Querrichtung
weisenden Ausrichtung angeordnet.
Da die Hauptkammer im Vergleich zu den Randkammern eine vergleichsweise große Flächenausdehnung hat, sind in
dieser bevorzugt Steppstege mit in Hüllen-Querrichtung und in Hüllen-Längsrichtung weisender Ausrichtung und/
oder mit in den beiden Hüllen-Diagonalrichtungen weisender Ausrichtung angeordnet. Hierdurch werden die einmal
eingebrachten Federn oder Daunen in einer über die Fläche der Hauptkammer oder deren Teilkammern betrachtet
gleichmäßigen Verteilung gehalten.
Um die Steppstege und die durchgehenden Stege selbst sowie die diese mit den Hüllenlagen verbindenden Nähte vor
Überlastung zu schützen, bestehen bevorzugt die Steppstege und/oder die durchgehenden Stege aus einem elasti-
sehen Material, wie dies von konventionellen Steppbetthüllen
an sich bekannt ist.
Hinsichtlich des unter Verwendung einer erfindungsgemäßen Steppbetthülle hergestellten Steppbetts ist bevorzugt
vorgesehen, daß die verschiedenen Kammern in unterschiedlicher Dichte mit Federn und/oder Daunen gefüllt
sind, wobei die größte Federndichte in den Randkammern vorliegt und wobei ggf. bei unterteilter Hauptkammer in
der fußseitigen Teilkammer eine etwas größere Federndichte als in der kopfseitigen Teilkammer vorliegt. Unter
Federndichte soll hier die Menge an Federn pro Flächeneinheit des Steppbetts verstanden werden.
Ein Ausführungsbeispiel einer Steppbetthülle gemäß Erfindung wird im folgenden anhand einer Zeichnung erläutert.
Die einzige Figur der Zeichnung zeigt eine Steppbetthülle in Draufsicht, wobei die darin vorgesehenen
Steppstege und durchgehenden Stege in Form von Linien dargestellt sind.
Wie die Zeichnungsfigur zeigt, besitzt das hier dargestellte
Ausführungsbeispiel einer Steppbetthülle 1 einen rechteckigen Umriß, wobei die Abmessungen üblichen und
genormten Maßen entsprechen; gängig ist beispielsweise eine Länge von 210 cm und eine Breite von 135 cm. Oben
in der Zeichnung befindet sich die Hüllenkopfseite 11; dementsprechend liegt unten in der Zeichnung die Hüllenfußseite
12. Links und rechts verlaufen dazwischen die Hüllenlängsseiten 13, 13'. Die Steppbetthülle 1 besteht
aus einer oberen Hüllenlage 10 und einer unteren, hier verdeckten Hüllenlage 10', wobei diese beiden Hüllenlagen
10, 10' umlaufend entlang der Hüllenkopfseite 11, der Hüllenlängsseiten 13, 13' und der Hüllenfußseite
mit Ausnahme von noch zu erläuternden Füllöffnungen miteinander durchgehend verbunden, üblicherweise vernäht
sind.
Im Inneren der Steppbetthülle 1 sind verschiedene Stege angeordnet, die die beiden Hüllenlagen 10, 10' miteinander
verbinden. Wesentlich sind bei der dargestellten Steppbetthülle 1 zwei durchgehende Stege 63, 63', die
über den größten Teil ihrer Länge parallel zu den Hüllenlängsseiten 13, 13' im Abstand zu diesen verlaufen.
Durch diese durchgehenden Stege 63, 63' werden zwei Randkammern 3, 3' gebildet, die vom übrigen Inneren der
Steppbetthülle 1 abgetrennt sind. Die beiden Randkammern 3, 3' sind über je eine eigene Füllöffnung 43, 43' in
der Hüllenfußseite 12 mit Federn oder Daunen befüllbar.
Der Bereich der Steppbetthülle 1 zwischen den Randkammern 3, 3' wird von einer größeren Hauptkammer 2 eingenommen,
wobei diese im dargestellten Ausführungsbeispiel durch einen dritten durchgehenden Steg 62, der quer zu
den Randkammern 3, 3' verläuft, in eine kopfseitige Teilkammer
21 und eine fußseitige Teilkammer 22 unterteilt ist. Bei der vorliegenden Steppbetthülle 1 verläuft der
dritte Steg 62 etwa mittig; eine andere Unterteilung der Hauptkammer 2 durch Versetzen des durchgehenden Steges
62 in Richtung zur Hüllenkopfseite 11 oder zur Hüllenfußseite 12 ist ohne weiteres möglich. Die so gebildete
kopfseitige Teilkammer 21 ist über eine Füllöffnung 41 in der Hüllenkopfseite 11 befüllbar; die fußseitige Teilkammer
22 ist über eine Füllöffnung 42 mittig in der Hüllenfußseite 12 befüllbar.
Die weiterhin vorgesehenen Stege innerhalb der Hauptkammer 2 und der Randkammern 3, 3' sind relativ kurze Steppstege
52, 53, 53', die im Abstand voneinander zwischen den beiden Hüllenlagen 10, 10' angeordnet sind. Die Anbringung
erfolgt auch hier vorzugsweise durch Vernähen. In ihrer parallel zur Zeichnungsebene gemessenen Länge
unterscheiden sich die verschiedenen Steppstege 52, 53, 53' bei dem gezeichneten Ausführungsbeispiel nicht; sie
unterscheiden sich allerdings in ihrer rechtwinklig zur
&ogr; J
Zeichnungsebene verlaufenden Höhe. Die in den Randkammern
3, 3' vorgesehenen Steppstege 53, 53' besitzen eine größere Höhe als die Steppstege 52 in der Hauptkammer
bzw. in den beiden Teilkammern 21, 22. Vorzugsweise sind dabei die Steppstege 53, 53' in den Randkammern 3, 3'
zwei- bis dreimal so hoch wie die Steppstege 52. Hierdurch wird eine Federn- oder Daunenfüllung in den Randkammern
3, 3' mit einer höheren Dichte als in der Hauptkammer
2 ermöglicht, wobei unter Dichte hier die Menge an Federn oder Daunen pro Flächeneinheit der Steppbetthülle
1 zu verstehen ist.
Schließlich verdeutlicht die Zeichnung, daß innerhalb der Randkammern 3, 3' alle Steppstege 53, 53' eine in
Randkammer-Querrichtung weisende Ausrichtung aufweisen. Hierdurch wird ein unerwünschtes Wandern der Federn oder
Daunen innerhalb der Randkammern 3, 3' zu dem einen oder
anderen Kammerende unterbunden.
Wie oben erwähnt, verlaufen die zwei durchgehenden Stege 63, 63' über den größten Teil ihrer Länge parallel und
im Abstand zu den Hüllenlängsseiten 13, 13'. Im Abstand
von der Hüllenkopfseite 11 verlaufen die Stege 63, 63'
dann unter einem Winkel von weniger als 90°, hier etwa 65°, schräg nach außen bis zur Hüllenlängsseite 13 bzw.
13'. Die Randkammern 3, 3' enden damit in einem schräg
verlaufenden Abschluß vor der Hüllenkopfseite 11 im Abstand von dieser.
Am entgegengesetzten Ende der Randkammern 3, 3', also an
der Hüllenfußseite 12, sind schräg nach innen zur Mitte der Hüllenfußseite 12 verlaufende Verbreiterungen 32,
32' der Randkammern 3, 3' vorgesehen. Diese Verbreiterungen
32, 32' sorgen insbesondere im Fußbereich für eine erhöhte Wärmeisolation nach Befüllung der Steppbetthülle
mit Federn oder Daunen. Die nach innen weisenden Spitzen der Verbreiterungen 32, 32' haben einen solchen
Abstand voneinander, daß dieser mindestens noch für die Freihaltung der Füllöffnung 42 für die fußseitige Teilkammer
22 ausreicht. Wenn im Unterschied zum dargestellten Ausführungsbeispiel die Hauptkammer 2 nicht unterteilt
ist, können die beiden Verbreiterungen 32, 32' auch bis zur Mitte der Hüllenfußseite 12 reichen und
dort unmittelbar aneinander angrenzen. Die Befüllung der gesamten Hauptkammer 2 kann dann durch die an der Hüllenkopfseite
11 vorhandene Füllöffnung 41 erfolgen.
Im Unterschied zu den Steppstegen 53 in den Randkammern 3, 3' weisen die in der Hauptkammer 2 angebrachten Steppstege
52 zwei unterschiedliche Ausrichtungen auf, wobei die Ausrichtungen hier parallel zu den Hüllenlängsseiten
13, 13' und parallel zur Hüllenkopfseite 11 bzw. Hüllenfußseite
12 verlaufen; auch eine Diagonalausrichtung ist alternativ oder ergänzend hier möglich. Zweck dieser verschiedenen
Ausrichtungen ist die Erhaltung einer gleichmäßigen Federn- oder Daunenverteilung über die Fläche
der Hauptkammer 2.
Claims (9)
1. Steppbetthülle (1), bestehend aus einer oberen und einer unteren textlien Hüllenlage (10, 10'), die
randseitig umlaufend und zusätzlich über im Hülleninneren mit Abstand voneinander angeordnete Steppstege
(52, 53, 53') miteinander verbunden sind, wobei das Hülleninnere mittels mindestens eines
durchgehenden Steges in mindestens zwei getrennte Kammern unterteilt ist und wobei mindestens zwei
Füllöffnungen (41, 42, 43, 43') für das Einfüllen von Federn und/oder Daunen am Hüllenrand vorgesehen
sind,
dadurch gekennzeichnet,
dadurch gekennzeichnet,
- daß das Hülleninnere in mindestens drei mittels zweier durchgehender Stege (63, 63') voneinander
getrennte Kammern (2, 3, 3') mit je einer eigenen Füllöffnung (41, 42; 43; 43') unterteilt ist, wobei
zwei schmalere Randkammern (3, 3') an den zwei Hüllenlängsseiten (13, 13') und dazwischen eine
breitere Hauptkammer (2) vorgesehen sind,
- daß in den zwei Randkammern (3, 3') Steppstege
(53, 53') angeordnet sind, die eine größere Höhe aufweisen als in der Hauptkammer (2) angeordnete
Steppstege (52), und
- daß die Randkammern (3, 3') im Abstand von der
Hüllenkopfseite (11) enden und das kopfseitige Ende (31, 31') der Randkammern (3, 3') jeweils
schräg zur Hüllenlängsseite (13, 13') verläuft.
2. Steppbetthülle nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Abstand, in dem die Randkammern (3, 3')
von der Hüllenkopfseite (11) enden, zwischen 10 und 20 % der Gesamtlänge der Hüllenlängsseiten (13, 13')
beträgt.
3. Steppbetthülle nach einem der vorangehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß die Randkammern (3, 3') im Bereich der Hüllenfußseite (12) je eine
schräg in Richtung zu deren Mittelbereich verlaufende Verbreiterung (32, 32') aufweisen.
4. Steppbetthülle nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Hauptkammer (2)
mittels eines dritten durchgehenden Steges (62) in eine kopfseitige und eine fußseitige Teilkammer (21,
22) unterteilt ist, wobei der dritte Steg (62) vorzugsweise mittig quer durch die Hauptkammer (2) verläuft.
5. Steppbetthülle nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß eine Füllöffnung (41) für die kopfseitige
Teilkammer (21) an der Hüllenkopfseite (11) angeordnet ist und daß die Füllöffnungen (42, 43, 43') für
die fußseitige Teilkammer (22) und für die Randkammern (3, 3') nebeneinander an der Hüllenfußseite
(12) angeordnet sind.
6. Steppbetthülle nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß in den Randkammern
(3, 3') nur Steppstege (53, 53') mit einer in Randkammer-Querrichtung
weisenden Ausrichtung angeordnet sind.
7. Steppbetthülle nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß in der Hauptkammer
(2) Steppstege (52) mit in Hüllen-Querrichtung und
in Hüllen-Längsrichtung weisender Ausrichtung und/ oder mit in den beiden Hüllen-Diagonalrichtungen
weisender Ausrichtung angeordnet sind.
8. Steppbetthülle nach einem der vorangehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß die Steppstege (52, 53, 53') und/oder die durchgehenden Stege (62, 63,
63') aus einem elastischen Material bestehen.
9. Steppbett, hergestellt unter Verwendung einer Steppbetthülle (1) nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch
gekennzeichnet, daß die verschiedenen Kammern (2 oder 21, 22; 3, 3') in unterschiedlicher Dichte
mit Federn und/oder Daunen gefüllt sind, wobei die größte Federndichte in den Randkammern (3, 3') vorliegt
und wobei ggf. bei unterteilter Hauptkammer (2) in der fußseitigen Teilkammer (22) eine etwas
größere Federndichte als in der kopfseitigen Teilkammer (21) vorliegt.
Priority Applications (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE29818291U DE29818291U1 (de) | 1998-10-14 | 1998-10-14 | Steppbetthülle |
Applications Claiming Priority (1)
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|---|---|---|---|
| DE29818291U DE29818291U1 (de) | 1998-10-14 | 1998-10-14 | Steppbetthülle |
Publications (1)
| Publication Number | Publication Date |
|---|---|
| DE29818291U1 true DE29818291U1 (de) | 1998-12-17 |
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ID=8063870
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| Application Number | Title | Priority Date | Filing Date |
|---|---|---|---|
| DE29818291U Expired - Lifetime DE29818291U1 (de) | 1998-10-14 | 1998-10-14 | Steppbetthülle |
Country Status (1)
| Country | Link |
|---|---|
| DE (1) | DE29818291U1 (de) |
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1998
- 1998-10-14 DE DE29818291U patent/DE29818291U1/de not_active Expired - Lifetime
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| Date | Code | Title | Description |
|---|---|---|---|
| R207 | Utility model specification |
Effective date: 19990204 |
|
| R150 | Utility model maintained after payment of first maintenance fee after three years |
Effective date: 20020116 |
|
| R157 | Lapse of ip right after 6 years |
Effective date: 20050503 |