DE29818794U1 - Funkgarnitur für die Sprachübertragung - Google Patents
Funkgarnitur für die SprachübertragungInfo
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Description
GM 666/97 #4 .. . .. ..
- 1-
ROSENBAUER INTERNATIONAL
Aktiengesellschaft
Paschinger Straße 90
A-4060 Leonding
----
Funkgarnitur für die Sprachübertragung
Die Erfindung betrifft eine Funkgarnitur für die Sprachübertragung, wie diese im Oberbegriff
des Anspruches 1 beschrieben ist.
Es sind derartige Funkgarnituren bekannt, wobei Lippenmikrofone mit Schwanenhals
eingesetzt werden. Derartige Mikrofone sind jedoch unhandlich und führen dadurch
oft zu Behinderungen im Einsatz der Personen, die in gefährdeten Bereichen tätig sind.
Unter gewissen Umständen können solche Geräte die Einsatzperson durch einen Kommunikationsmangel
selbst in Gefahr bringen.
Andererseits sind beispielsweise aus der AT 401 997 B Schutzeinrichtungen, wie ein
Schutzhelm, mit einer Verbindungseinrichtung für eine Atemschutzmaske bekannt, die
GM 666/97
> · &ogr;&igr;
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diesen in Gefahrenzonen eingesetzten Personen optimalen Schutz bieten. Eine schlechte
Kommunikation mit den Kameraden kann jedoch den gewünschten Erfolg in Frage stellen.
Der vorliegenden Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Funkgarnitur der eingangs
genannten Art zu schaffen, die einerseits die obigen Nachteile vermeidet und die
andererseits auch eine Kommunikation bei Lärmpegeln über 10OdB(A) zuläßt.
Diese Aufgabe der Erfindung wird durch die Merkmale im Kennzeichenteil des An-Spruches
1 gelöst. Mit der Erfindung ist es erstmals möglich, Einsatzkräften eine sichere Kommunikationsstruktur zu gewährleisten. Durch die kompakte Ausführungsart
des Gerätes ist eine gezielte Anbringung am Kopf gegeben, wobei Nebengeräusche, seien sie auch noch so laut, praktisch keinen Einfluß auf die Sprachübertragung haben.
Der Lautsprecher nahe dem Ohr gewährleistet, auch auf Grund des großen Frequenzganges,
ein gutes Hörverständnis. Viel wichtiger aber dürfte der am Kopf anliegende Schwingungsaufnehmer sein, da der Lärmpegel am direkten Einsatzort meist weit höher
ist, wie in der Einsatzzentrale, über die der Funkverkehr abgewickelt wird. Eine
gute, kurze und verständliche Kommunikation kann unter gegebenen Umständen die Voraussetzung zur Rettung menschlichen Lebens sein.
Vorteilhaft ist auch eine weitere Ausführungsform nach Anspruch 2, da wie bereits
oben erwähnt, die Einsatzpersonen vorwiegend mit derartigen optimalen Schutzmöglichkeiten
ausgestattet sind, wobei die erfindungsgemäße Funkgarnitur, durch ihre kompakte Bauweise und die dadurch vorteilhafte Anbringung, dem Sicherheitsgedanken
noch näher tritt.
Vorteilhaft ist weiters eine Ausbildung nach Anspruch 3, da gerade die Befestigung
der erfindungsgemäßen Funkeinrichtung eine wichtige Voraussetzung für den Anwender
ist, daß im Krisenfall keine wie immer gearteten Ängste aufkeimen. Eine gute Kommunikation mit der sogenannten Außenwelt hebt die Moral.
Durch die Ausbildung nach Anspruch 4 ist es möglich, daß bei einem nachholenden
Bedarf mit dieser Befestigungsart sichergestellt ist, daß mit einer Einhand-Bedienung
nachjustiert werden kann. Natürlich könnte sich die Rastschließe auch am Gehäuse
und das Rastband an einem Helmteil befinden.
Nach einer anderen Ausführungsvariante gemäß Anspruch 5 wird erreicht, daß einer
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stufenlosen Anpassung an die Kopfform und an das persönliche Wohlbefinden der Einsatzperson
damit Rechnung getragen wird.
Vorteilhaft ist auch eine Weiterbildung nach Anspruch 6, da aufgrund der Konstruktion
eines Helmes das Helmband einerseits nahe dem Kopf angeordnet ist und
andererseits das Helmband unabhängig von willkürlichen und unwillkürlichen Bewegungen
des Schutzhelms selbst ist.
Bei der Ausgestaltung nach Anspruch 7 ist von Vorteil, daß durch die überaus einfache
Konstruktion dieser Gehäuseteile eine rationelle Fertigung gegeben ist.
Durch die Weiterbildung nach Anspruch 8 wird erreicht, daß dadurch auch diese Einbauten
sehr rasch und kostengünstig durchgeführt werden können.
Durch die Ausbildung nach Anspruch 9 werden abgerundete Gehäuseoberflächen erreicht,
die gerade in der Kopfpartie eines Menschen von immenser Bedeutung für die Gesundheit sind.
Vorteilhaft ist auch eine Ausbildung nach Anspruch 10, da dadurch die Sicherheit für
die Einsatzperson erhöht werden kann.
Schließlich ist es aber auch bei einer Ausbildung, wie im Anspruch 11 beschrieben,
möglich, durch die einfache und in der Praxis bewährte Konstruktion, diese mit Standardbauteilen
auszuführen.
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Die Erfindung wird im nachfolgenden anhand der in den Zeichnungen dargestellten
Ausführungsbeispiele näher erläutert.
Es zeigen:
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Fig. 1 einen Feuerwehrmann mit einer Kombination aus einem Schutzhelm und einer
Atemschutzmaske sowie der erfindungsgemäßen Funkgarnitur in vereinfachter, schematischer Darstellung;
Fig. 2 die Funkgarnitur;
Fig. 3 den Helm in Seitenansicht geschnitten;
• ·
Fig. 4 den Schutzhelm mit der Atemschutzmaske am Kopf eines Benutzers;
Fig. 5 das Gehäuse der Funkgarnitur im geöffneten Zustand.
Einführend sei festgehalten, daß in den unterschiedlich beschriebenen Ausführungsformen
gleiche Teile mit gleichen Bezugszeichen bzw. gleichen Bauteilbezeichnungen versehen werden, wobei die in der gesamten Beschreibung enthaltenen Offenbarungen
sinngemäß auf gleiche Teile mit gleichen Bezugszeichen bzw. gleichen Bauteilbezeichnungen übertragen werden können. Auch sind die in der Beschreibung
gewählten Lageangaben, wie z.B. oben, unten, seitlich usw. auf die unmittelbar beschriebene
sowie dargestellte Figur bezogen und sind bei einer Lageänderung sinngemäß auf die neue Lage zu übertragen. Weiters können auch Einzelmerkmale aus
den gezeigten unterschiedlichen Ausführungsbeispielen für sich eigenständige, erfindungsgemäße Lösungen darstellen.
In Fig. 1 ist ein Feuerwehrmann 1 gezeigt, der als persönliche Schutzausrüstung einen
Schutzhelm 2 und eine Atemschutzmaske 3 eines Atemschutzgerätes 4 trägt, wobei in
Flaschen 5 des Atemschutzgerätes 4 die Atemluft unter hohem Druck gespeichert ist.
Die persönliche Schutzausrüstung des Feuerwehrmannes 1 dient dazu, um ihn von der
Umluft unabhängig zu machen, sodaß die Bekämpfung eines Brandes mit einem Stahlrohr
6 auch in einer mit Giftgasen angereicherten und gegebenenfalls auch sauerstoffarmen Atmosphäre möglich wird.
Um nun derartigen Einsatzkräften eine sichere Kommunikationsstruktur zu gewährleisten,
werden sie mit einer Funkgarnitur 7 für die Sprachübertragung, bestehend aus in einem Gehäuse 8 angeordneten Mikrofon 9 und einem Lautsprecher 10, ausgestattet.
Das eigentliche Funkgerät 11 ist gegebenenfalls in der Jacke eines Schutzanzuges 12
untergebracht und über Leitungen 13 mit dem Mikrofon 9 bzw. mit dem Lautsprecher
10 verbunden.
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Das Gehäuse 8 der Funkgarnitur 7 ist in einer Kompaktbauweise mit im Abstand voneinander
angeordnetem Lautsprecher 10 und Mikrofon 9 ausgeführt, wobei der Lautsprecher 10 im Bereich des menschlichen Ohres plazierbar ist. Das Mikrofon 9 ist
als Schwingungsaufnehmer 14, insbesondere als Kontaktmikrofon für die Aufnahme des durch Reden entstehenden Körperschalls ausgebildet und liegt im Bereich eines
Schädelknochens am Kopf 15 an. Die Funkgarnitur 7 ist unter dem Schutzhelm 2 vorgesehen.
Durch die kompakte Ausführungsart der Funkgarnitur 7 ist eine gezielte
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Anbringung am Kopf 15 möglich, wobei das Gehäuse 8 an einem Teil des Schutzhelmes
entsprechend der Kopfform des Benutzers individuell befestigbar ist.
Die Inbetriebnahme des Lautsprechers 10 bzw. des Schwingungsaufnehmers 14 erfolgt
über eine Drucktastensteuerung 16, die mit einer Sicherheitskupplung und einer Wendelleitung
17 ausgeführt ist. Die Drucktastensteuerung 16 kann beispielsweise am Gürtel des Schutzanzuges 12 des Feuerwehrmannes 1 angeordnet sein. Die Verbindung
zwischen der Hör-Sprecheinheit, insbesondere der Funkgarnitur 7 und der Drucktastensteuerung
16 ist durch eine Zugentlastung des Verbindungskabels, insbesondere der Wendelleitung 17 abgesichert.
Gemäß der Fig. 2 ist das Gehäuse 8 in einer Kompaktbauweise hergestellt. Gerade diese
Kompaktbauweise erlaubt die Plazierung der Funkgarnitur 7 unter einem Schutzhelm 2. Darüber hinaus sind natürlich auch der Schwingungsaufnehmer 14 und
der Lautsprecher 10 in Miniaturbauweise gehalten, wodurch eine Anordnung in diesem
Gehäuse 8 ermöglicht wird. Der Lautsprecher 10 wird im Bereich des menschlichen Ohres bzw. auf die Ohrmuschel selbst plaziert, wodurch ein gutes Hörverständnis gegeben
ist. Der Schwingungsaufnehmer 14 wird im Bereich eines Schädelknochens, insbesondere auf das Schläfenbein, mit leichten Druck zum Anliegen gebracht. Durch
die Körperschallabnahme wird der Nebengeräusch-Lärmpegel am Einsatzort praktisch
unterdrückt. Eine einwandfreie Kommunikation mit anderen Kameraden bzw. mit der Einsatzzentrale ist dadurch gewährleistet. Um die Sicherheit noch weiter zu erhöhen,
weist der Lautsprecher 10 bzw. der Schwingungsaufnehmer 14 zur elektrischen Verbindung
mit dem Funkgerät 11 Anschlußstecker 18 auf, die als Sicherheitsstecker
ausgebildet sind.
In der Fig. 3 ist der Schutzhelm 2 im Schnitt gezeigt. Der Schutzhelm 2 umfaßt eine
Schutzhelmschale 24, in der ein Traggestell 25 zur Anpassung an die unterschiedlichen
Kopfabmessungen der Benutzer angeordnet ist. Eine Kopfweite des Traggestells 25 kann mittels einer Einstellvorrichtung 19 eingestellt werden. An dem Traggestell
25 ist im Flankenbereich des Schutzhelms 2 eine Tragplatte 20 beispielsweise über
Nieten 21 befestigt, die eine Schwenkachse 22 einer Gelenksanordnung 23 sowie eine
Drehachse 26, um die ein Kinngurt 27 verdrehbar ist, lagert. Um die Schwenkachse 22
ist gleichzeitig ein Visier 28 ausschwenkbar.
Die Innenausrüstung des Schutzhelms 2 umfaßt ein Tragnetz 29, welches mittels Einstellbändern
30 der Höhe nach gegenüber dem Helmband 31 festlegbar ist. Am
Helmband 31 des Traggestells 25 ist ein Nackenpolster 32 angeordnet, der einen festen
Sitz des Schutzhelms 2 ermöglicht und gleichzeitig die Verletzungswirkung bei Schlägen
auf den Schutzhelm 2 ausschalten soll. In der Schutzhelmschale 24 ist im
Scheitelbereich zugewandt ein Verstärkungselement 33 angeordnet, welches auch beispielsweise
das Funkgerät 11 aufnehmen kann.
Die Rückwand des Gehäuses 8 der Funkgarnitur 7 weist zur individuellen Befestigung
mit einem Teil des Schutzhelmes 2 ein Klettband 34 auf. Natürlich weist auch der Teil
des Schutzhelmes 2 an der korrespondierenden Stelle ein Klettband 34 auf, das mit
dem Gegenstück in Eingriff steht. Als bevorzugte Stelle des Teils des Schutzhelmes
wird man das Helmband 31 wählen. Es kommen jedoch auch das Traggestell 25, das
Tragnetz 29 oder das Einstellband 30 od. dgl. in Frage. Wichtig bei der Anordnung des
Klettbandes 34 ist, daß die Funkgarnitur 7 entsprechend der Kopfform des Benutzers
individuell befestigbar ist und der Lautsprecher 10 im Ohrbereich sowie der Schwingungsaufnehmer
14 am Schläfenknochen an- bzw. aufliegt.
Zur Funktion der Funkgarnitur 7 ist diese über die Leitung 13 mit dem Funkgerät 11
verbunden. Um die Funktionssteuerung durchführen zu können, ist die Funkgarnitur
über die Wendelleitung 17, wie schematisch dargestellt, an der Drucktastensteuerung
16 angeschlossen.
In der Fig. 4 ist ein Schutzhelm 2 gezeigt, der eine direkte Befestigung der Atemschutzmaske
3 über eine Verbindungsvorrichtung 35 ermöglicht. Die Ausbildung des Schutzhelms 2 entspricht dabei beispielsweise der zuvor gemäß Fig. 3 beschriebenen
Ausführungsform, wobei auch jede andere Ausführungsform verwendet werden kann. Die Tragplatte 20 zur Lagerung der Verbindungsvorrichtung 35 ist über eine Achse 36,
beispielsweise eine entsprechend ausgebildete Niete, auf einem Querbügel 37, der das
Helmband 31 in den beiden Flankenbereichen des Schutzhelms 2 miteinander verbindet,
drehbar gelagert.
Da sich der Schutzhelm 2 aus der in vollen Linien gezeichneten in die in strichlierten
Linien gezeichnete Stellung, beispielsweise bei Schlageinwirkung, verschieben kann,
besteht nun die Gefahr, daß über die Verbindungsvorrichtung 35 die Atemschutzmaske
3 vom Gesicht des Benutzers verschoben wird und Undichtheiten entstehen. Um dies
zu verhindern, ist die schwenkbare Tragplatte 20 über einen zugfesten Distanzhalter
38 mit dem Nackenpolster 32 bewegungsverbunden, der wiederum bewegungsfest mit dem Helmband 31 verbunden ist. Dies bewirkt, daß trotz der Bewegung der Tragplatte
-7-
20 bei einer Schlageinwirkung auf den Schutzhelm 2 die Distanz zwischen dem Nackenpolster
32 und der Befestigungsstelle des Distanzhalters 38 auf der Tragplatte 20 konstant bleibt. Auch die Schwenkachse 22 bleibt praktisch in ihrer ursprünglichen
Lage.
Diese Schwenkachse 22 bietet sich daher geradezu an, um an ihrer kopfseitigen Seite
eine drehbare Rastschließe 39 zur Aufnahme eines Rastbandes 40 anzuordnen. Das Rastband 40 wird am Gehäuse 8 der Funkgarnitur 7 angeordnet und mit der Rastschließe
39 in Eingriff gebracht, um eine individuelle Befestigung der Funkgarnitur 7 zu erreichen. Die individuelle Befestigung erfolgt wieder in der Weise, daß der Lautsprecher
10 im Ohrbereich plaziert wird und der Schwingungsaufnehmer 14 an einem Schädelknochen anliegt.
In der Fig. 5 ist das Gehäuse 8 der Funkgarnitur 7 gezeigt. Der Lautsprecher 10 und
der Schwingungsaufnehmer 14 sind als Einbauten nicht dargestellt. Das Gehäuse 8 ist
zweiteilig ausgeführt und besteht aus einem Deckel 41 und aus dem die Einbauten aufnehmenden
Gehäuseteil 42. Der Deckel 41 weist Durchbrüche 43 auf, die zur Aufnahme einer am Gehäuseteil 42 angeordneten Schnappverbindung 44 dienen. Darüber
hinaus kann der Deckel 41 auch mit Bohrungen 45 versehen sein, um eine Schraubverbindung zuzulassen. Weiters ist es möglich, daß der Deckel 41 und/oder
das Gehäuseteil 42 wahlweise aus hartem Kunststoff und/oder weichem Gummiteil ausgeführt sein kann, wobei diese eine abgerundete Gehäuseoberfläche aufweisen und
somit gerade in der Kopfpartie eines Menschen von immenser Bedeutung für die Gesundheit
sind.
Da der Deckel 41 und der Gehäuseteil 42 Spritzgußteile aus Kunststoff sind, weist der
Gehäuseteil 42 alle für die Positionierung des Lautsprechers 10 und des Schwingungsaufnehmers
14 notwendigen Einbauten wie die Stege 46 auf. Natürlich weist das Gehäuseteil 42 auch die Öffnung 47 für den Schwingungsaufnehmer 14 und die Perforierung
48 für den Lautsprecher 10 auf. Ebenso werden auch bei der Herstellung des Gehäuseteiles 42 die Leitungsdurchlässe 49 für die elektrischen Leitungen
mitgefertigt.
Selbstverständlich ist es möglich, daß für die Funkgarnitur 7 ein neuartiges Funkgerät
11 mit einer Spracherkennung verwendet werden kann, wodurch erreicht wird, daß die
für die Spracherkennung verwendete Drucktastensteuerung 16 entfallen kann. Zusätzlich
ist es möglich, daß am Gehäuse 8 der Funkgarnitur 7 eine Einstellvorrichtung für
-8-
die Lautstärke des Lautsprechers 10 angeordnet ist.
Ein Vorteil einer derartigen Ausbildung der Funkgarnitur 7 liegt darin, daß durch die
kompakte Bauweise des Gehäuses 8 die Funkgarnitur 7 in bereits bestechende Schutzhelme
2 leicht nachgerüstet werden kann
Abschließend sei darauf hingewiesen, daß in den zuvor beschriebenen Ausführungsbeispielen
einzelne Teile unproportional vergrößert dargestellt wurden, um das
Verständnis der erfindungsgemäßen Lösung zu verbessern. Des weiteren können auch
einzelne Teile der zuvor beschriebenen Merkmalskombinationen der einzelnen Ausführungsbeispiele
in Verbindung mit anderen Einzelmerkmalen aus anderen Ausführungsbeispielen eigenständige, erfindungsgemäße Lösungen bilden.
Vor allem können die einzelnen in den Figuren 1; 2; 3; 4; 5; gezeigten Ausführungen
den Gegenstand von eigenständigen, erfindungsgemäßen Lösungen bilden. Die diesbezüglichen
erfindungsgemäßen Aufgaben und Lösungen sind den Detailbeschreibungen dieser Figuren zu entnehmen.
1 Feuerwehrmann
2 Schutzhelm
3 Atemschutzmaske
4 Atemschutzgerät
5 Flasche
6 Stahlrohr
7 Funkgarnitur
8 Gehäuse
9 Mikrofon
10 Lautsprecher
11 Funkgerät
12 Schutzanzug
13 Leitung
14 Schwingungsaufnehmer
15 Kopf
16 Drucktastensteuerung
17 Wendelleitung
18 Anschlußstecker
19 Einstellvorrichtung
20 Tragplatte
21 Niete
22 Schwenkachse
23 Gelenksanordnung
24 Schutzhelm
25 Traggestell
26 Drehachse
27 Kinngurtschale
28 Visier
29 Tragnetz
30 Einstellband
31 Helmband
32 Nackenpolster
33 Verstärkungselement
34 Klettband
35 Verbindungsvorrichtung
36 Achse
37 Querbügel
38 Distanzhalter
39 Rastschließe
40 Rastband
41 Deckel
42 Gehäuseteil
43 Durchbruch
44 Schnappverbindung
45 Bohrung
46 Steg
47 Öffnung
48 Perforierung
49 Leitungsdurchlaß
Claims (11)
1. Funkgarnitur für die Sprachübertragung, bestehend aus einem in einem Gehäu-
se angeordneten Mikrofon und einem Lautsprecher, wobei das Funkgerät
gegebenenfalls außerhalb dieses Gehäuses vorgesehen ist und über Leitungen mit dem
Mikrofon bzw. mit dem Lautsprecher verbunden ist, dadurch gekennzeichnet, daß das
Gehäuse (8) in einer Kompaktbauweise mit im Abstand voneinander angeordnetem Lautsprecher (10) und Mikrofon (9) ausgeführt ist, wobei der Lautsprecher (10) im Bereich
des menschlichen Ohres und das Mikrofon (9) als Schwingungsaufnehmer (14), insbesondere als Kontaktmikrofon, für die Aufnahme des durch Reden entstehenden
Körperschalls ausgebildet ist und dieser Schwingungsaufnehmer (14) im Bereich eines
Schädelknochens am Kopf (15) plazierbar ist bzw. anliegt.
2. Funkgarnitur nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das Gehäuse (8)
mit dem Lautsprecher (10) und dem Schwingungsaufnehmer (14) unter einem Helm,
insbesondere unter einem Schutzhelm (2), für den Kopf (15), gegebenenfalls auch in
Verbindung mit einer Atemschutzmaske (3) eines Schutzanzuges (12) od. dgl. vorgesehen
ist.
3. Funkgarnitur nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß das Gehäuse
(8) an einem Teil, insbesondere am Traggestell (25), am Tragnetz (29), am Einstellband (30), am Helmband (31) oder am Querbügel (37) des Schutzhelmes (2)
entsprechend der Kopfform des Benutzers individuell befestigbar ist.
4. Funkgarnitur nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet,
daß zur individuellen Befestigung der Teil des Schutzhelmes (2) bzw. das Gehäuse (8) an der dem Kopf (15) abgewandten Seite mindestens eine Rastschließe
(39) bzw. ein Rastband (40) aufweist, die in Eingriff miteinander stehen.
5. Funkgarnitur nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet,
daß zur individuellen Befestigung der Teil des Schutzhelmes (2) und die Rückwand des Gehäuses (8) jeweils ein Klettband (34) aufweisen, die miteinander in
Eingriff stehen.
6. Funkgarnitur nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet,
daß der Teil des Schutzhelmes (2) zur Befestigung des Gehäuses (8) das
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Helmband (31) ist.
7. Funkgarnitur nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet,
daß das Gehäuse (8) zweiteilig ausgeführt ist und aus einem Deckel (41) und dem den Lautsprecher (10) bzw. den Schwingungsaufnehmer (14) aufnehmenden
Gehäuseteil (42) besteht, wobei der Deckel (41) und der Gehäuseteil (42) über mindestens
eine Schnappverbindung (44) zusammensetzbar sind.
8. Funkgarnitur nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet,
daß der Gehäuseteil (42) alle für die Positionierung des Lautsprechers
(10) und des Schwingungsaufnehmers (14) notwendigen Einbauten, wie Stege (46) od.
dgl., aufweist.
9. Funkgarnitur nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet,
daß der Deckel (41) und der Gehäuseteil (42) Spritzgußteile aus Kunststoff sind.
10. Funkgarnitur nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet,
daß der Lautsprecher (10) bzw. der Schwingungsaufnehmer (14) zur elektrischen Verbindung mit dem Funkgerät (11) Anschlußstecker (18), die als Sicherheitsstecker
ausgebildet sind, aufweisen.
11. Funkgarnitur nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet,
daß die Inbetriebnahme des Lautsprechers (10) bzw. des Schwingungsaufnehmers (14) über eine Drucktastensteuerung (16) erfolgt, die mit einer
Sicherheitskupplung und einer Wendelleitung (17) ausgeführt ist.
Applications Claiming Priority (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| AT9766697 | 1997-10-28 |
Publications (1)
| Publication Number | Publication Date |
|---|---|
| DE29818794U1 true DE29818794U1 (de) | 1999-01-07 |
Family
ID=3683764
Family Applications (1)
| Application Number | Title | Priority Date | Filing Date |
|---|---|---|---|
| DE29818794U Expired - Lifetime DE29818794U1 (de) | 1997-10-28 | 1998-10-22 | Funkgarnitur für die Sprachübertragung |
Country Status (1)
| Country | Link |
|---|---|
| DE (1) | DE29818794U1 (de) |
Cited By (3)
| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
|---|---|---|---|---|
| AU2015268622B2 (en) * | 2005-07-14 | 2018-03-29 | Stryker Corporation | Personal Protection System including an Amplifier and Speaker |
| US10201207B2 (en) | 2005-07-14 | 2019-02-12 | Stryker Corporation | Medical/surgical personal protection system including a helmet, the helmet having a fan and a fan housing that are curved to curve around the head of the individual wearing the helmet |
| DE102020113444A1 (de) | 2020-05-18 | 2021-11-18 | Haimer Gmbh | Klappbarer Gesichtsschutz |
-
1998
- 1998-10-22 DE DE29818794U patent/DE29818794U1/de not_active Expired - Lifetime
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| DE102020113444B4 (de) | 2020-05-18 | 2023-05-25 | Haimer Gmbh | Klappbarer Gesichtsschutz |
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Legal Events
| Date | Code | Title | Description |
|---|---|---|---|
| R207 | Utility model specification |
Effective date: 19990218 |
|
| R150 | Utility model maintained after payment of first maintenance fee after three years |
Effective date: 20011218 |
|
| R157 | Lapse of ip right after 6 years |
Effective date: 20050503 |