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DE29818794U1 - Funkgarnitur für die Sprachübertragung - Google Patents

Funkgarnitur für die Sprachübertragung

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Publication number
DE29818794U1
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DE
Germany
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housing
radio set
loudspeaker
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vibration sensor
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DE29818794U
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English (en)
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Rosenbauer International AG
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Rosenbauer International AG
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Publication date
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Expired - Lifetime legal-status Critical Current

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    • HELECTRICITY
    • H04ELECTRIC COMMUNICATION TECHNIQUE
    • H04RLOUDSPEAKERS, MICROPHONES, GRAMOPHONE PICK-UPS OR LIKE ACOUSTIC ELECTROMECHANICAL TRANSDUCERS; DEAF-AID SETS; PUBLIC ADDRESS SYSTEMS
    • H04R1/00Details of transducers, loudspeakers or microphones
    • H04R1/08Mouthpieces; Microphones; Attachments therefor
    • H04R1/083Special constructions of mouthpieces
    • AHUMAN NECESSITIES
    • A42HEADWEAR
    • A42BHATS; HEAD COVERINGS
    • A42B3/00Helmets; Helmet covers ; Other protective head coverings
    • A42B3/04Parts, details or accessories of helmets
    • A42B3/30Mounting radio sets or communication systems
    • AHUMAN NECESSITIES
    • A62LIFE-SAVING; FIRE-FIGHTING
    • A62BDEVICES, APPARATUS OR METHODS FOR LIFE-SAVING
    • A62B18/00Breathing masks or helmets, e.g. affording protection against chemical agents or for use at high altitudes or incorporating a pump or compressor for reducing the inhalation effort
    • A62B18/08Component parts for gas-masks or gas-helmets, e.g. windows, straps, speech transmitters, signal-devices

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  • Business, Economics & Management (AREA)
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  • Transmitters (AREA)

Description

GM 666/97 #4 .. . .. ..
- 1-
ROSENBAUER INTERNATIONAL
Aktiengesellschaft
Paschinger Straße 90
A-4060 Leonding
----
Funkgarnitur für die Sprachübertragung
Die Erfindung betrifft eine Funkgarnitur für die Sprachübertragung, wie diese im Oberbegriff des Anspruches 1 beschrieben ist.
Es sind derartige Funkgarnituren bekannt, wobei Lippenmikrofone mit Schwanenhals eingesetzt werden. Derartige Mikrofone sind jedoch unhandlich und führen dadurch oft zu Behinderungen im Einsatz der Personen, die in gefährdeten Bereichen tätig sind. Unter gewissen Umständen können solche Geräte die Einsatzperson durch einen Kommunikationsmangel selbst in Gefahr bringen.
Andererseits sind beispielsweise aus der AT 401 997 B Schutzeinrichtungen, wie ein Schutzhelm, mit einer Verbindungseinrichtung für eine Atemschutzmaske bekannt, die
GM 666/97
> · &ogr;&igr;
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diesen in Gefahrenzonen eingesetzten Personen optimalen Schutz bieten. Eine schlechte Kommunikation mit den Kameraden kann jedoch den gewünschten Erfolg in Frage stellen.
Der vorliegenden Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Funkgarnitur der eingangs genannten Art zu schaffen, die einerseits die obigen Nachteile vermeidet und die andererseits auch eine Kommunikation bei Lärmpegeln über 10OdB(A) zuläßt.
Diese Aufgabe der Erfindung wird durch die Merkmale im Kennzeichenteil des An-Spruches 1 gelöst. Mit der Erfindung ist es erstmals möglich, Einsatzkräften eine sichere Kommunikationsstruktur zu gewährleisten. Durch die kompakte Ausführungsart des Gerätes ist eine gezielte Anbringung am Kopf gegeben, wobei Nebengeräusche, seien sie auch noch so laut, praktisch keinen Einfluß auf die Sprachübertragung haben. Der Lautsprecher nahe dem Ohr gewährleistet, auch auf Grund des großen Frequenzganges, ein gutes Hörverständnis. Viel wichtiger aber dürfte der am Kopf anliegende Schwingungsaufnehmer sein, da der Lärmpegel am direkten Einsatzort meist weit höher ist, wie in der Einsatzzentrale, über die der Funkverkehr abgewickelt wird. Eine gute, kurze und verständliche Kommunikation kann unter gegebenen Umständen die Voraussetzung zur Rettung menschlichen Lebens sein.
Vorteilhaft ist auch eine weitere Ausführungsform nach Anspruch 2, da wie bereits oben erwähnt, die Einsatzpersonen vorwiegend mit derartigen optimalen Schutzmöglichkeiten ausgestattet sind, wobei die erfindungsgemäße Funkgarnitur, durch ihre kompakte Bauweise und die dadurch vorteilhafte Anbringung, dem Sicherheitsgedanken noch näher tritt.
Vorteilhaft ist weiters eine Ausbildung nach Anspruch 3, da gerade die Befestigung der erfindungsgemäßen Funkeinrichtung eine wichtige Voraussetzung für den Anwender ist, daß im Krisenfall keine wie immer gearteten Ängste aufkeimen. Eine gute Kommunikation mit der sogenannten Außenwelt hebt die Moral.
Durch die Ausbildung nach Anspruch 4 ist es möglich, daß bei einem nachholenden Bedarf mit dieser Befestigungsart sichergestellt ist, daß mit einer Einhand-Bedienung nachjustiert werden kann. Natürlich könnte sich die Rastschließe auch am Gehäuse und das Rastband an einem Helmteil befinden.
Nach einer anderen Ausführungsvariante gemäß Anspruch 5 wird erreicht, daß einer
GM666/97 ^ ^
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stufenlosen Anpassung an die Kopfform und an das persönliche Wohlbefinden der Einsatzperson damit Rechnung getragen wird.
Vorteilhaft ist auch eine Weiterbildung nach Anspruch 6, da aufgrund der Konstruktion eines Helmes das Helmband einerseits nahe dem Kopf angeordnet ist und andererseits das Helmband unabhängig von willkürlichen und unwillkürlichen Bewegungen des Schutzhelms selbst ist.
Bei der Ausgestaltung nach Anspruch 7 ist von Vorteil, daß durch die überaus einfache Konstruktion dieser Gehäuseteile eine rationelle Fertigung gegeben ist.
Durch die Weiterbildung nach Anspruch 8 wird erreicht, daß dadurch auch diese Einbauten sehr rasch und kostengünstig durchgeführt werden können.
Durch die Ausbildung nach Anspruch 9 werden abgerundete Gehäuseoberflächen erreicht, die gerade in der Kopfpartie eines Menschen von immenser Bedeutung für die Gesundheit sind.
Vorteilhaft ist auch eine Ausbildung nach Anspruch 10, da dadurch die Sicherheit für die Einsatzperson erhöht werden kann.
Schließlich ist es aber auch bei einer Ausbildung, wie im Anspruch 11 beschrieben, möglich, durch die einfache und in der Praxis bewährte Konstruktion, diese mit Standardbauteilen auszuführen.
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Die Erfindung wird im nachfolgenden anhand der in den Zeichnungen dargestellten Ausführungsbeispiele näher erläutert.
Es zeigen:
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Fig. 1 einen Feuerwehrmann mit einer Kombination aus einem Schutzhelm und einer Atemschutzmaske sowie der erfindungsgemäßen Funkgarnitur in vereinfachter, schematischer Darstellung;
Fig. 2 die Funkgarnitur;
Fig. 3 den Helm in Seitenansicht geschnitten;
• ·
Fig. 4 den Schutzhelm mit der Atemschutzmaske am Kopf eines Benutzers; Fig. 5 das Gehäuse der Funkgarnitur im geöffneten Zustand.
Einführend sei festgehalten, daß in den unterschiedlich beschriebenen Ausführungsformen gleiche Teile mit gleichen Bezugszeichen bzw. gleichen Bauteilbezeichnungen versehen werden, wobei die in der gesamten Beschreibung enthaltenen Offenbarungen sinngemäß auf gleiche Teile mit gleichen Bezugszeichen bzw. gleichen Bauteilbezeichnungen übertragen werden können. Auch sind die in der Beschreibung gewählten Lageangaben, wie z.B. oben, unten, seitlich usw. auf die unmittelbar beschriebene sowie dargestellte Figur bezogen und sind bei einer Lageänderung sinngemäß auf die neue Lage zu übertragen. Weiters können auch Einzelmerkmale aus den gezeigten unterschiedlichen Ausführungsbeispielen für sich eigenständige, erfindungsgemäße Lösungen darstellen.
In Fig. 1 ist ein Feuerwehrmann 1 gezeigt, der als persönliche Schutzausrüstung einen Schutzhelm 2 und eine Atemschutzmaske 3 eines Atemschutzgerätes 4 trägt, wobei in Flaschen 5 des Atemschutzgerätes 4 die Atemluft unter hohem Druck gespeichert ist. Die persönliche Schutzausrüstung des Feuerwehrmannes 1 dient dazu, um ihn von der Umluft unabhängig zu machen, sodaß die Bekämpfung eines Brandes mit einem Stahlrohr 6 auch in einer mit Giftgasen angereicherten und gegebenenfalls auch sauerstoffarmen Atmosphäre möglich wird.
Um nun derartigen Einsatzkräften eine sichere Kommunikationsstruktur zu gewährleisten, werden sie mit einer Funkgarnitur 7 für die Sprachübertragung, bestehend aus in einem Gehäuse 8 angeordneten Mikrofon 9 und einem Lautsprecher 10, ausgestattet. Das eigentliche Funkgerät 11 ist gegebenenfalls in der Jacke eines Schutzanzuges 12 untergebracht und über Leitungen 13 mit dem Mikrofon 9 bzw. mit dem Lautsprecher 10 verbunden.
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Das Gehäuse 8 der Funkgarnitur 7 ist in einer Kompaktbauweise mit im Abstand voneinander angeordnetem Lautsprecher 10 und Mikrofon 9 ausgeführt, wobei der Lautsprecher 10 im Bereich des menschlichen Ohres plazierbar ist. Das Mikrofon 9 ist als Schwingungsaufnehmer 14, insbesondere als Kontaktmikrofon für die Aufnahme des durch Reden entstehenden Körperschalls ausgebildet und liegt im Bereich eines Schädelknochens am Kopf 15 an. Die Funkgarnitur 7 ist unter dem Schutzhelm 2 vorgesehen. Durch die kompakte Ausführungsart der Funkgarnitur 7 ist eine gezielte
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Anbringung am Kopf 15 möglich, wobei das Gehäuse 8 an einem Teil des Schutzhelmes entsprechend der Kopfform des Benutzers individuell befestigbar ist.
Die Inbetriebnahme des Lautsprechers 10 bzw. des Schwingungsaufnehmers 14 erfolgt über eine Drucktastensteuerung 16, die mit einer Sicherheitskupplung und einer Wendelleitung 17 ausgeführt ist. Die Drucktastensteuerung 16 kann beispielsweise am Gürtel des Schutzanzuges 12 des Feuerwehrmannes 1 angeordnet sein. Die Verbindung zwischen der Hör-Sprecheinheit, insbesondere der Funkgarnitur 7 und der Drucktastensteuerung 16 ist durch eine Zugentlastung des Verbindungskabels, insbesondere der Wendelleitung 17 abgesichert.
Gemäß der Fig. 2 ist das Gehäuse 8 in einer Kompaktbauweise hergestellt. Gerade diese Kompaktbauweise erlaubt die Plazierung der Funkgarnitur 7 unter einem Schutzhelm 2. Darüber hinaus sind natürlich auch der Schwingungsaufnehmer 14 und der Lautsprecher 10 in Miniaturbauweise gehalten, wodurch eine Anordnung in diesem Gehäuse 8 ermöglicht wird. Der Lautsprecher 10 wird im Bereich des menschlichen Ohres bzw. auf die Ohrmuschel selbst plaziert, wodurch ein gutes Hörverständnis gegeben ist. Der Schwingungsaufnehmer 14 wird im Bereich eines Schädelknochens, insbesondere auf das Schläfenbein, mit leichten Druck zum Anliegen gebracht. Durch die Körperschallabnahme wird der Nebengeräusch-Lärmpegel am Einsatzort praktisch unterdrückt. Eine einwandfreie Kommunikation mit anderen Kameraden bzw. mit der Einsatzzentrale ist dadurch gewährleistet. Um die Sicherheit noch weiter zu erhöhen, weist der Lautsprecher 10 bzw. der Schwingungsaufnehmer 14 zur elektrischen Verbindung mit dem Funkgerät 11 Anschlußstecker 18 auf, die als Sicherheitsstecker ausgebildet sind.
In der Fig. 3 ist der Schutzhelm 2 im Schnitt gezeigt. Der Schutzhelm 2 umfaßt eine Schutzhelmschale 24, in der ein Traggestell 25 zur Anpassung an die unterschiedlichen Kopfabmessungen der Benutzer angeordnet ist. Eine Kopfweite des Traggestells 25 kann mittels einer Einstellvorrichtung 19 eingestellt werden. An dem Traggestell 25 ist im Flankenbereich des Schutzhelms 2 eine Tragplatte 20 beispielsweise über Nieten 21 befestigt, die eine Schwenkachse 22 einer Gelenksanordnung 23 sowie eine Drehachse 26, um die ein Kinngurt 27 verdrehbar ist, lagert. Um die Schwenkachse 22 ist gleichzeitig ein Visier 28 ausschwenkbar.
Die Innenausrüstung des Schutzhelms 2 umfaßt ein Tragnetz 29, welches mittels Einstellbändern 30 der Höhe nach gegenüber dem Helmband 31 festlegbar ist. Am
Helmband 31 des Traggestells 25 ist ein Nackenpolster 32 angeordnet, der einen festen Sitz des Schutzhelms 2 ermöglicht und gleichzeitig die Verletzungswirkung bei Schlägen auf den Schutzhelm 2 ausschalten soll. In der Schutzhelmschale 24 ist im Scheitelbereich zugewandt ein Verstärkungselement 33 angeordnet, welches auch beispielsweise das Funkgerät 11 aufnehmen kann.
Die Rückwand des Gehäuses 8 der Funkgarnitur 7 weist zur individuellen Befestigung mit einem Teil des Schutzhelmes 2 ein Klettband 34 auf. Natürlich weist auch der Teil des Schutzhelmes 2 an der korrespondierenden Stelle ein Klettband 34 auf, das mit dem Gegenstück in Eingriff steht. Als bevorzugte Stelle des Teils des Schutzhelmes wird man das Helmband 31 wählen. Es kommen jedoch auch das Traggestell 25, das Tragnetz 29 oder das Einstellband 30 od. dgl. in Frage. Wichtig bei der Anordnung des Klettbandes 34 ist, daß die Funkgarnitur 7 entsprechend der Kopfform des Benutzers individuell befestigbar ist und der Lautsprecher 10 im Ohrbereich sowie der Schwingungsaufnehmer 14 am Schläfenknochen an- bzw. aufliegt.
Zur Funktion der Funkgarnitur 7 ist diese über die Leitung 13 mit dem Funkgerät 11 verbunden. Um die Funktionssteuerung durchführen zu können, ist die Funkgarnitur über die Wendelleitung 17, wie schematisch dargestellt, an der Drucktastensteuerung 16 angeschlossen.
In der Fig. 4 ist ein Schutzhelm 2 gezeigt, der eine direkte Befestigung der Atemschutzmaske 3 über eine Verbindungsvorrichtung 35 ermöglicht. Die Ausbildung des Schutzhelms 2 entspricht dabei beispielsweise der zuvor gemäß Fig. 3 beschriebenen Ausführungsform, wobei auch jede andere Ausführungsform verwendet werden kann. Die Tragplatte 20 zur Lagerung der Verbindungsvorrichtung 35 ist über eine Achse 36, beispielsweise eine entsprechend ausgebildete Niete, auf einem Querbügel 37, der das Helmband 31 in den beiden Flankenbereichen des Schutzhelms 2 miteinander verbindet, drehbar gelagert.
Da sich der Schutzhelm 2 aus der in vollen Linien gezeichneten in die in strichlierten Linien gezeichnete Stellung, beispielsweise bei Schlageinwirkung, verschieben kann, besteht nun die Gefahr, daß über die Verbindungsvorrichtung 35 die Atemschutzmaske 3 vom Gesicht des Benutzers verschoben wird und Undichtheiten entstehen. Um dies zu verhindern, ist die schwenkbare Tragplatte 20 über einen zugfesten Distanzhalter 38 mit dem Nackenpolster 32 bewegungsverbunden, der wiederum bewegungsfest mit dem Helmband 31 verbunden ist. Dies bewirkt, daß trotz der Bewegung der Tragplatte
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20 bei einer Schlageinwirkung auf den Schutzhelm 2 die Distanz zwischen dem Nackenpolster 32 und der Befestigungsstelle des Distanzhalters 38 auf der Tragplatte 20 konstant bleibt. Auch die Schwenkachse 22 bleibt praktisch in ihrer ursprünglichen Lage.
Diese Schwenkachse 22 bietet sich daher geradezu an, um an ihrer kopfseitigen Seite eine drehbare Rastschließe 39 zur Aufnahme eines Rastbandes 40 anzuordnen. Das Rastband 40 wird am Gehäuse 8 der Funkgarnitur 7 angeordnet und mit der Rastschließe 39 in Eingriff gebracht, um eine individuelle Befestigung der Funkgarnitur 7 zu erreichen. Die individuelle Befestigung erfolgt wieder in der Weise, daß der Lautsprecher 10 im Ohrbereich plaziert wird und der Schwingungsaufnehmer 14 an einem Schädelknochen anliegt.
In der Fig. 5 ist das Gehäuse 8 der Funkgarnitur 7 gezeigt. Der Lautsprecher 10 und der Schwingungsaufnehmer 14 sind als Einbauten nicht dargestellt. Das Gehäuse 8 ist zweiteilig ausgeführt und besteht aus einem Deckel 41 und aus dem die Einbauten aufnehmenden Gehäuseteil 42. Der Deckel 41 weist Durchbrüche 43 auf, die zur Aufnahme einer am Gehäuseteil 42 angeordneten Schnappverbindung 44 dienen. Darüber hinaus kann der Deckel 41 auch mit Bohrungen 45 versehen sein, um eine Schraubverbindung zuzulassen. Weiters ist es möglich, daß der Deckel 41 und/oder das Gehäuseteil 42 wahlweise aus hartem Kunststoff und/oder weichem Gummiteil ausgeführt sein kann, wobei diese eine abgerundete Gehäuseoberfläche aufweisen und somit gerade in der Kopfpartie eines Menschen von immenser Bedeutung für die Gesundheit sind.
Da der Deckel 41 und der Gehäuseteil 42 Spritzgußteile aus Kunststoff sind, weist der Gehäuseteil 42 alle für die Positionierung des Lautsprechers 10 und des Schwingungsaufnehmers 14 notwendigen Einbauten wie die Stege 46 auf. Natürlich weist das Gehäuseteil 42 auch die Öffnung 47 für den Schwingungsaufnehmer 14 und die Perforierung 48 für den Lautsprecher 10 auf. Ebenso werden auch bei der Herstellung des Gehäuseteiles 42 die Leitungsdurchlässe 49 für die elektrischen Leitungen mitgefertigt.
Selbstverständlich ist es möglich, daß für die Funkgarnitur 7 ein neuartiges Funkgerät 11 mit einer Spracherkennung verwendet werden kann, wodurch erreicht wird, daß die für die Spracherkennung verwendete Drucktastensteuerung 16 entfallen kann. Zusätzlich ist es möglich, daß am Gehäuse 8 der Funkgarnitur 7 eine Einstellvorrichtung für
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die Lautstärke des Lautsprechers 10 angeordnet ist.
Ein Vorteil einer derartigen Ausbildung der Funkgarnitur 7 liegt darin, daß durch die kompakte Bauweise des Gehäuses 8 die Funkgarnitur 7 in bereits bestechende Schutzhelme 2 leicht nachgerüstet werden kann
Abschließend sei darauf hingewiesen, daß in den zuvor beschriebenen Ausführungsbeispielen einzelne Teile unproportional vergrößert dargestellt wurden, um das Verständnis der erfindungsgemäßen Lösung zu verbessern. Des weiteren können auch einzelne Teile der zuvor beschriebenen Merkmalskombinationen der einzelnen Ausführungsbeispiele in Verbindung mit anderen Einzelmerkmalen aus anderen Ausführungsbeispielen eigenständige, erfindungsgemäße Lösungen bilden.
Vor allem können die einzelnen in den Figuren 1; 2; 3; 4; 5; gezeigten Ausführungen den Gegenstand von eigenständigen, erfindungsgemäßen Lösungen bilden. Die diesbezüglichen erfindungsgemäßen Aufgaben und Lösungen sind den Detailbeschreibungen dieser Figuren zu entnehmen.
Bezugszeichenaufstellung
1 Feuerwehrmann
2 Schutzhelm
3 Atemschutzmaske
4 Atemschutzgerät
5 Flasche
6 Stahlrohr
7 Funkgarnitur
8 Gehäuse
9 Mikrofon
10 Lautsprecher
11 Funkgerät
12 Schutzanzug
13 Leitung
14 Schwingungsaufnehmer
15 Kopf
16 Drucktastensteuerung
17 Wendelleitung
18 Anschlußstecker
19 Einstellvorrichtung
20 Tragplatte
21 Niete
22 Schwenkachse
23 Gelenksanordnung
24 Schutzhelm
25 Traggestell
26 Drehachse
27 Kinngurtschale
28 Visier
29 Tragnetz
30 Einstellband
31 Helmband
32 Nackenpolster
33 Verstärkungselement
34 Klettband
35 Verbindungsvorrichtung
36 Achse
37 Querbügel
38 Distanzhalter
39 Rastschließe
40 Rastband
41 Deckel
42 Gehäuseteil
43 Durchbruch
44 Schnappverbindung
45 Bohrung
46 Steg
47 Öffnung
48 Perforierung
49 Leitungsdurchlaß

Claims (11)

·*■ Schutzansprüche
1. Funkgarnitur für die Sprachübertragung, bestehend aus einem in einem Gehäu-
se angeordneten Mikrofon und einem Lautsprecher, wobei das Funkgerät gegebenenfalls außerhalb dieses Gehäuses vorgesehen ist und über Leitungen mit dem Mikrofon bzw. mit dem Lautsprecher verbunden ist, dadurch gekennzeichnet, daß das Gehäuse (8) in einer Kompaktbauweise mit im Abstand voneinander angeordnetem Lautsprecher (10) und Mikrofon (9) ausgeführt ist, wobei der Lautsprecher (10) im Bereich des menschlichen Ohres und das Mikrofon (9) als Schwingungsaufnehmer (14), insbesondere als Kontaktmikrofon, für die Aufnahme des durch Reden entstehenden Körperschalls ausgebildet ist und dieser Schwingungsaufnehmer (14) im Bereich eines Schädelknochens am Kopf (15) plazierbar ist bzw. anliegt.
2. Funkgarnitur nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das Gehäuse (8)
mit dem Lautsprecher (10) und dem Schwingungsaufnehmer (14) unter einem Helm, insbesondere unter einem Schutzhelm (2), für den Kopf (15), gegebenenfalls auch in Verbindung mit einer Atemschutzmaske (3) eines Schutzanzuges (12) od. dgl. vorgesehen ist.
3. Funkgarnitur nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß das Gehäuse (8) an einem Teil, insbesondere am Traggestell (25), am Tragnetz (29), am Einstellband (30), am Helmband (31) oder am Querbügel (37) des Schutzhelmes (2) entsprechend der Kopfform des Benutzers individuell befestigbar ist.
4. Funkgarnitur nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß zur individuellen Befestigung der Teil des Schutzhelmes (2) bzw. das Gehäuse (8) an der dem Kopf (15) abgewandten Seite mindestens eine Rastschließe (39) bzw. ein Rastband (40) aufweist, die in Eingriff miteinander stehen.
5. Funkgarnitur nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß zur individuellen Befestigung der Teil des Schutzhelmes (2) und die Rückwand des Gehäuses (8) jeweils ein Klettband (34) aufweisen, die miteinander in Eingriff stehen.
6. Funkgarnitur nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß der Teil des Schutzhelmes (2) zur Befestigung des Gehäuses (8) das
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Helmband (31) ist.
7. Funkgarnitur nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß das Gehäuse (8) zweiteilig ausgeführt ist und aus einem Deckel (41) und dem den Lautsprecher (10) bzw. den Schwingungsaufnehmer (14) aufnehmenden Gehäuseteil (42) besteht, wobei der Deckel (41) und der Gehäuseteil (42) über mindestens eine Schnappverbindung (44) zusammensetzbar sind.
8. Funkgarnitur nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß der Gehäuseteil (42) alle für die Positionierung des Lautsprechers
(10) und des Schwingungsaufnehmers (14) notwendigen Einbauten, wie Stege (46) od. dgl., aufweist.
9. Funkgarnitur nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß der Deckel (41) und der Gehäuseteil (42) Spritzgußteile aus Kunststoff sind.
10. Funkgarnitur nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß der Lautsprecher (10) bzw. der Schwingungsaufnehmer (14) zur elektrischen Verbindung mit dem Funkgerät (11) Anschlußstecker (18), die als Sicherheitsstecker ausgebildet sind, aufweisen.
11. Funkgarnitur nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, daß die Inbetriebnahme des Lautsprechers (10) bzw. des Schwingungsaufnehmers (14) über eine Drucktastensteuerung (16) erfolgt, die mit einer Sicherheitskupplung und einer Wendelleitung (17) ausgeführt ist.
DE29818794U 1997-10-28 1998-10-22 Funkgarnitur für die Sprachübertragung Expired - Lifetime DE29818794U1 (de)

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Application Number Priority Date Filing Date Title
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DE29818794U1 true DE29818794U1 (de) 1999-01-07

Family

ID=3683764

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Cited By (3)

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Legal Events

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