DE29816998U1 - Rollstuhl mit geschlossenem, dreidimensionalem Rahmen - Google Patents
Rollstuhl mit geschlossenem, dreidimensionalem RahmenInfo
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Description
K1045-GM
küschall design ag, Ringstrasse 15, CH -4123 Allschwil
Gegenstand der vorliegenden Erfindung ist ein Rollstuhl nach dem Oberbegriff des Schutzanspruchs
1.
Herkömmliche Rollstühle weisen zwei Räderpaare auf, nämlich ein hinteres Räderpaar mit
zwei grossen, manuell antreibbaren Hinterrädern und ein vorderes Räderpaar mit zwei wesentlich
kleineren, seitlich am Rollstuhl angeordneten Vorderrädern, deren Achsen sich in
einer Horizontalebene um einen Drehpunkt drehen können. Diese Rollstühle sind im allgemeinen
zusammenklappbar und weisen dazu Querträger aus zwei gelenkig verbundenen Teilen auf, von denen jeder an einem Längsträger angelenkt ist. Beim Zusammenklappen
dieser Rollstühle erfolgt demzufolge eine Reduktion ihrer Breite. Der Nachteil dieser zusammenklappbaren
Rollstühle liegt in ihrer aufgrund der vielen gelenkigen Verbindungen mangelhaften Starrheit.
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Um diesen Nachteil zu beheben, wurde versucht, Rollstühle mit starren und vorzugsweise
geschlossenen Rahmen herzustellen. Durch die CH-Patentanmeldung Nr. 1997 1541/97
wird beispielsweise ein Rollstuhl der eingangs genannten Art beschrieben, dessen Rahmen
geschlossen und daher verhältnismässig starr ist. Dieser Rahmen besteht aus einem vorderen
horizontalen Querträger in Fusshöhe des Benutzers, einem hinteren horizontalen Querträger, welcher durch ein Achsrohr des Hinterradpaares gebildet ist, und zwei L-förmige
Seitenträger, von welchen jeder ein Ende des vorderen Querträgers mit einem Ende
des hinteren Querträgers verbindet, wobei jeder Seitenträger einen aufrechten Schenkel
und einen Längsschenkel besitzt. Eine Vorderradeinrichtung mit einem einzelnen mittigen
Vorderrad oder mit zwei voneinander beabstandeten Vorderrädern ist am vorderen Querträger
befestigt. Dieser Rollstuhl weist eine hohe Starrheit auf und ist dank der sich im allgemeinen
im mittigen Bereich des vorderen Querträgers angeordneten Vorderradeinrichtung drehfreudig und gut manövrierbar. Er wird vorwiegend als Sportrollstuhl eingesetzt.
Der Nachteil dieses Rollstuhls besteht vor allem in seiner geringen Kippstabilität; er eignet
sich daher weniger für den Gebrauch im Alltag und wird als ungeeignet für stark behinderte
und ältere Benutzer betrachtet.
Die Aufgabe der Erfindung wird somit darin gesehen, den eingangs genannten Rollstuhl so
zu verbessern, dass er bei gleichbleibender Starrheit eine hohe Standfestigkeit und damit
eine verbesserte seitliche Kippstabilität aufweist, so dass er gefahrlos auch von schwer
Behinderten und älteren Behinderten benutzt werden kann.
Diese Aufgabe wird bei einem Rollstuhl der eingangs genannten Art durch die Merkmale
des kennzeichnenden Teils des Schutzanspruchs 1 gelöst. Vorteilhafte Weiterbildungen
des erfindungsgemässen Rollstuhls sind durch die entsprechenden abhängigen Schutzansprüche
definiert.
Der neue Rollstuhl weist somit wie der vorbekannte Rollstuhl einen geschlossenen Rahmen
auf, ist aber dank der an den Vorderradträgern in grossem gegenseitigen Abstand befestigten
Vorderräder bedeutend standfester und seitlich kippstabiler.
Ein weiterer Vorteil des neuen Rollstuhls ist darin zu sehen, dass er die Möglichkeit gibt, die
Vorderradträger relativ weit über dem Boden anzuordnen, so dass Vorderräder mit verhält-
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nismässig grossem Durchmesser verwendet werden können, wodurch das Fahren auf unebenem
Untergrund und das Überwinden von Stufen erleichtert wird.
Je nach der Höhe, in der die Vorderradträger befestigt sind, können Vorderräder mit verschiedenen
Durchmessern montiert werden.
Durch eine starr verschweisste Vorderradaufhängung erzielt man eine Gewichtsersparnis
an der Front, wodurch der Rollstuhl leichter manovrierbar wird.
Je nach den Bedürfnissen der Benutzer können die Vorderradträger in verschiedenen Lagen
relativ zur Längsmittelebene des Rollstuhls an den aufrechten Schenkeln der Seitenträger
befestigt sein. Die Vorderradträger können sich parallel oder schräg, und zwar jeweils
nach vorne oder hinten, oder auch seitlich quer zur Längsmittelebene des Rollstuhls
erstrecken, wobei jede dieser Anordnungen gewisse Vorteile aber auch gewisse Nachteile
bietet. Je weiter sich die Vorderradträger seitlich erstrecken, desto grosser werden die
Standfestigkeit und die seitliche Kippstabilität. Auch weit nach vorwärts sich erstreckende
Vorderradträger erhöhen die Standfestigkeit. Ein Nachteil dieser Anordnungen sind aber
die geringere Drehfreudigkeit und die Gefahr, dass solche weit ragende Vorderradträger
Gegenstände in der Umgebung des Rollstuhls berühren und dadurch eine Behinderung für
die Rollstuhlbewegung bilden. Diese Nachteile können vermieden werden, wenn die Vorderradträger
parallel zur Längsmittelebene oder schräg zu dieser hin gerichtet sind. Bei vorwärts gerichteten Vorderradträger ist generell die Standfläche grosser als bei rückwärts
gerichteten Vorderradträgern, und ausserdem kann der Fussbereich des Benutzers gegen
Verletzungen geschützt werden, wenn die Vorderräder den vordersten und ggfs. seitlichsten
Teil des Rollstuhles bilden. Damit einher gehen aber eine Verminderung der Drehfreudigkeit
und eine Erschwerung der Handhabung wegen der Gefahr, mit den Vorderrädern anzustossen. Mit vorwärts und leicht zur Längsmittelebene gerichteten Vorderradträgern
erhält man eine noch sehr grosse Standfläche sowie eine gute Drehfreudigkeit und vermeidet
das Kollidieren der Vorderräder mit der Umgebung, aber solche Vorderradträger können
für die Anordnung der Fussauflage ungünstig sein. In vielen Fällen haben sich Vorderradträger
bewährt, die leicht rückwärts einwärts gerichtet sind, womit man bei noch genügender
Standfestigkeit eine gute Drehfreudigkeit erhält und Vorderradkollisionen vermeidet.
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Die Vorderradträger können bezüglich ihrer Lage zur Längsmittelebene des Rollstuhls
auch einstellbar befestigt sein. Allerdings sollte dabei die Befestigung spielfrei sein und sich
im Gebrauch nicht lockern. Dadurch wird allerdings das Gewicht des Rollstuhls höher und
er wird weniger drehfreudig, weil sich das zusätzliche Gewicht in verhältnismässig grossem
Abstand vom Schwerpunkt des Rollstuhls befindet.
Wenn die Vorderradträger höhenverstellbar an den aufrechten Schenkeln der Seitenträger
befestigt sind, so erhält man auch die Möglichkeit, in Abstimmung an wechselnde Anforderungen
Vorderräder mit verschiedenen Durchmessern zu montieren.
Der vordere Querträger kann integral mit den beiden Seitenträgern hergestellt sein. Es hat
sich aber als günstig erwiesen, den vorderen Querträger so auszubilden, dass er beidseitig
einen sich in Richtung der anschliessenden aufrechten Schenkels des Seitenträgers erstreckenden
Ansatz besitzt, über welchen er höhenverstellbar an diesem aufrechten Schenkel befestigt ist.
Die Höhenverstellbarkeit des vorderen Querträgers ist insbesondere dann erforderlich,
wenn an ihm eine Fussauflage gebildet ist. Die Fussauflage kann aber auch an den aufrechten
Schenkeln der Seitenträger befestigt sein. Eine im Rahmen integrierte Fussauflage
lässt eine Fussstellug zu, bei welcher die Knie des Benutzers weniger gebogen werden und
demzufolge die Füsse weiter vorn angeordnet sind.
Die Lager für die Hinterräder befinden sich in der Hinterradnabe und sind so ausgebildet,
dass die Hinterräder in bekannter Weise mit Steckachsen in Winkeladapterhülsen montiert
und dadurch leicht demontierbar sind. Im montierten Zustand sind die Winkeladapterhülsen
für die Achsen der Hinterräder, die im allgemeinen als Steckachsen ausgebildet sind, quer
zur Fahrtrichtung und seitlich leicht aufwärts gerichtet, damit die Räder, wie bei Rollstühlen
üblich, unter einem gewissen Radsturz angeordnet sind. Um die Spurparallelität der Hinterräder
genau einzustellen, kann der hintere Querträger, mit den in ihm befestigten Winkeladapterhülsen,
gedreht werden, bis es diejenige Lage einnimmt, in der die Winkeladapterhülsen korrekt gerichtet sind, seine richtige Lage einnimmt; zu diesem Zweck kann am
hinteren Querträger eine Wasserwaage eingebaut sein. Der winkelmässige Radsturz richtet
sich einerseits nach den Abmessungen des Rollstuhls und anderseits nach dem jeweiligen
Verwendungszweck des Rollstuhls und ist daher vorzugsweise veränderbar. Zur Verände-
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rung des Radsturzes können winkelfeste Winkeiadapterhülsen, die in den hinteren Querträger
eingepresst sind und die die Winkeiadapterhülsen für die Achsen der Hinterräder enthalten, jeweils paarweise ausgewechselt werden. Vorteilhafter ist aber der Einbau eines
Paares von einstellbaren Winkeiadapterhülsen; der Radsturz kann mittels solcher einstellbarer
Winkeiadapterhülsen nach der Erfindung zwischen 0° und etwa 15° verändert werden.
In neuerer Zeit werden Rollstühle vorzugsweise so konzipiert, dass sie sich zusammen mit
einem sogenannten Bike verwenden lassen. Ein Bike ist eine Einrichtung mit einem Frontrad,
einem Antrieb und einer Lenkung. Der Rollstuhl wird an das Bike angehängt und bildet
zusammen mit dem Bike eine antreibbare Einheit. Diese Einheit läuft auf drei Rädern, nämlich
dem Rad des Bikes, welches ein vorne angeordnetes Triebrad bildet, und den Hinterrädern
des Rollstuhls, welche hinten angeordnete Laufräder bilden. Beim Ankoppeln des Rollstuhles wird dieser leicht nach hinten gekippt, so dass sein Vorderrad bzw. seine Vorderräder
keinen Bodenkontakt mehr haben. Diese Anordnung ist allerdings bei Rollstühlen herkömmlicher Konzeption mit einem gewissen Nachteil behaftet, nämlich mit der Tendenz
des Rollstuhls und damit der Einheit, nach hinten zu kippen. Um einen Rollstuhl mit angehobenem
Vorderrad bzw. angehobenen Vorderrädern mit einem Bike zu koppeln, ohne dass die Gefahr des Rückwärtskippens besteht, kann der Radstand, das heisst der gegenseitige
Abstand der Vorderachse des Bikes und des Hinterradpaares des Rollstuhls, vergrössert.
Zu diesem Zwecke werden die Hinterräder und ihre Befestigung so gestaltet, dass die Hinterräder zwischen einer vorderen Lage, in der sie sich bei der Verwendung des Rollstuhls
ohne Bike befinden, und einer hinteren Lage, in der der Rollstuhl weniger kippgefährdet
und damit biketauglich ist, verschieben lassen. Die Vergrösserung des Radstandes
kann beispielsweise dadurch erreicht werden, dass die hinteren Enden der Längsschenkel
ein sich rückwärts erstreckendes Verlängerungsteil aufweisen, an welchem der hintere
Querträger bzw. das Achsrohr in verschiedenen Lagen befestigt werden kann. Bei der
Verwendung des Rollstuhls mit einem Bike wird dann das Achsrohr nicht in seiner vordersten
Lage sondern in einer hinteren Lage befestigt. Wenn mehrere Befestigungsstellen für
die Zusatzlängsträger vorgesehen sind, kann der Radstand wahlweise in gewissen Grenzen
verstellt werden. Bei Verwendung des Rollstuhls ohne Bike wirken die unter der Sitzfläche
angeordneten Verlängerungsteile nicht störend. Der Radstand kann zwecks Verbesserung
der Kippsicherheit natürlich auch vergrössert werden, ohne dass der Rollstuhl mit ei-
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nem Bike gekoppelt wird, allerdings muss dabei eine Verschlechterung der Manövrierbarkeit
in Kauf genommen werden.
Die Sitzfläche des Rollstuhls befindet sich zwischen den Längsschenkeln der Seitenträger
und kann an diesen befestigt sein. In einer besonders vorteilhaften Ausführung ist die Sitzfläche
aber an zwei zusätzlichen Sitzlängsträgern befestigt, und die nach hinten gerichteten
Längsschenkel der Seitenträger sind leicht nach unten gerichtet. An diesen geneigten
Längsschenkeln sind die Sitzlängsträger so befestigt, dass sie vorne um einen Punkt der
Längsschenkel schwenkbar sind und hinten einen verstellbaren Abstand von den Längsschenkein
haben. Zu diesem Zwecke ist eine Sitzstrebenvorrichtung angeordnet; diese weist zwei Sitzstreben auf, von denen jede schwenkbar an einem Drehpunkt an einem der
Sitzlängsträger befestigt ist und in wählbarer wirksamer Sitzstrebenlänge am Längsschenkel
des Seitenträgers des Rahmens befestigt ist. Beidseitig unterhalb des Sitzes bilden somit
der Längsschenkel, der Sitzlängsträger und die Sitzstrebe je ein Dreieck in einer Vertikaiebene.
Die maximale Neigung nach hinten unten, die der Sitz einnehmen kann, ist durch die Neigung der Längsschenkel des Seitenträgers bestimmt, und die maximale Neigung
nach vorne unten, die der Sitz einnehmen kann, ist durch die Länge der Sitzstreben bestimmt.
Obwohl auch längenverstellbare Sitzstreben, ggfs. mit fluidbetätigten Zylinder/Kolben-Einrichtungen,
Federn oder Spindeln, verwendet werden könnten, wird eine einfache Ausführungsform des Rollstuhls nach der Erfindung so ausgebildet, dass die Sitzstreben
über ihre Länge eine Vielzahl von Bohrungen aufweisen. Je nach gewählter Sitzneigung
werden zwei Schrauben durch zwei im gleichen Abstand von den Drehpunkten befindliche Bohrungen geführt, mittels welchen die Sitzstreben an den zugehörigen Längsschenkeln
befestigt sind. Zur Stabilisierung hat es sich als vorteilhaft erwiesen, die beiden
Sitzstreben mittels einer Querstangenanordnung zu parallelisieren. Vorzugsweise sind
mehrere mögliche Befestigungspunkte der Sitzlängsträger an den vorderen Enden der
Längsschenkel der Seitenträger des Rahmens in Längsrichtung vorgesehen.
Die Sitzstreben können sich statt an den Längsschenkeln der Seitenträger des Rahmens
auch am hinteren Querträger des Rahmens abstützen. Weist der Sitz einen die Sitzlängsträger
verbindenden Sitzquerträger, vorzugsweise im hinteren Bereich der Sitzfläche, auf,
so kann auch eine Sitzstrebenvorrichtung mit nur einer Sitzstrebe vorhanden sein, über
welche der Sitz auf dem hinteren Querträger des Rahmens abgestützt wird. Federbetätigte
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Einrichtungen zur Verstellungen der Neigung der Sitzfläche können auch zusätzlich zu der
oben beschriebenen Einrichtung vorgesehen sein.
In einer besonders günstigen Ausführungsform des erfindungsgemässen Rollstuhls wird
der Sitz mit den beiden Sitzlängsträgern durch einen Teil eines vom Rahmen entfernbaren
Sitzmoduls gebildet.
Das Sitzmodul umfasst üblicherweise neben dem eigentlichen Sitz einen Rücken, wobei
vorzugsweise nur der Sitz am Rahmen des Rollstuhls befestigt ist, während der Rücken
seinerseits am Sitz montiert ist, und zwar bevorzugt so, dass der Winkel zwischen Sitz und
Rücken verstellbar ist, am besten so weit, dass der Rücken auf den Sitz abgeklappt werden
kann, um das Transportvolumen des Rollstuhls zu verringern.
In einem solchen Sitzmodul sind die Sitzlängsträger zur Erhöhung der Stabilität vorzugsweise
durch mindestens einen Sitzquerträger verbunden, und in einer besonders geeigneten
Ausführungsform bilden die Sitzlängsträger und ein hinten angeordneter Sitzquerträger
einen U-förmigen Sitzrahmen, der durch einen weiteren, in seinem vorderen Bereich vorgesehenen,
nach unten ausgewölbten Sitzverstärkungsträger verstärkt werden kann. Da der Rollstuhl trotz der beschriebenen Möglichkeit des Umklappens des Rückens kein unter
Breitenverminderung zusammenklappbarer Klapprollstuhl ist, kann die Sitzfläche starr sein.
Vorzugsweise wird aber auch beim vorliegenden breitenfesten Rollstuhl nach der Erfindung
für die Sitzfläche ein flexibles Material wie beispielsweise ein Gewebeabschnitt, verwendet,
auf dem im allgemeinen ein austauschbares Sitzkissen liegt. Ein als Keilkissen ausgebildetes
Sitzkissen erlaubt eine weitere Einflussnahme auf die Neigung des Sitzes.
Das Sitzmodul umfasst, wie schon erwähnt, den soeben beschriebenen Sitz sowie den
Rücken, der am Sitz befestigt ist, ohne unmittelbar mit dem Rahmen des Rollstuhls verbunden
zu sein. In einer bevorzugten Ausbildung weist der Rücken zwei seitliche, meist
rohrförmige Rückenstützen auf, deren untere Enden über Winkelplatten am hinteren Bereich
der Sitzlängsträger befestigt sind; eine gewisse Einstellbarkeit kann erreicht werden,
indem für die Befestigung der Winkelplatten verschiedene Bohrungen, sei es in den Winkelplatten
und/oder in den Sitzlängsträgern und/oder in den Rückenstützen vorgesehen werden.
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SoII zur Verkleinerung des Transportvolumens des Rollstuhls der Rücken auf den Sitz abklappbar
sein, so werden die Winkelplatten so befestigt, dass sie sich um ihre beiden Befestigungsachsen
am Sitzlängsträger und an der Rückenstütze drehen können. Um dennoch beim Gebrauch des Rollstuhls den Rücken relativ zum Sitz zu fixieren, sind zwei seitliche
Fixierplatten vorgesehen, die fest an den Sitzlängsträgern befestigt sind und die schlitzförmige
Durchbrüche enthalten, durch welche Zapfen der Rückenstützen ragen. Die Fixierplatten
bilden, wenn der Rücken nicht auf den Sitz geklappt ist, Winkelstreben zwischen den Sitzlängsträgern und den Rückenstützen. Die Durchbrüche weisen an ihren hinteren
Enden quer zu ihnen und bei nicht abgeklapptem Rücken nach oben gerichtete Rastöffnungen
für die Zapfen auf. Die leicht elastischen Fixierplatten sind an ihren hinteren Enden
durch eine Kordel verbunden. Ein Aufwärtszug an der Kordel bewirkt das Ausrasten der
Zapfen aus den Rastöffnungen und erlaubt das Abklappen des Rücken auf den Sitz. Die
Fixierplatten sind mittels Schrauben an den Sitzlängsträgern befestigt; um eine wahlweise
Befestigung in verschiedenen Stellungen zu ermöglichen, können sie anstelle einer einzigen
Bohrung mehrere nebeneinanderliegende Bohrungen für die Schrauben enthalten.
Die Fixierplatten können auch zur Befestigung von seitlichen Kleiderschutzplatten benutzt
werden, die an den Fixierplatten angeschraubt werden können, oder zur Befestigung eines
Radspritzschutzes. Vorzugsweise wird der Radspritzschutz so ausgebildet, dass er an seiner
dem Benutzer abgewandten Fläche eine leicht federnde, in verschiedenen Stellungen
montierbare Radschutzbride besitzt, so dass der Radspritzschutz werkzeuglos auf die Fixierplatte
oder ggfs. auf die Kleiderschutzplatte aufsteckbar ist, so dass im montierten Zustand
die Fixierplatte oder die Kleiderschutzplatte zwischen dem eigentlichen Spritzschutzteil
und der Radschutzbride eingeklemmt ist.
Obwohl man zur Einsparung von Gewicht beim Rückenteil auf Querträger verzichten kann,
werden vorzugsweise die beiden seitlichen Rückenstützen durch einen nach hinten ausgebogene
Querträger verbunden. Dieser kann gleichzeitig als Griff zum Schieben des Rollstuhls
durch eine Drittperson dienen und erleichtert das Ausüben des eben erwähnten Kordelzuges,
wenn mit der gleichen Hand die Querstange und die Kordel erfasst werden.
Zum Schieben des Rollstuhls können auch an den oberen Enden der Rückenträger demontierbare
Schiebegriffe befestigt sein, die vorzugsweise höhenverstellbar sind.
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Zur Bildung einer Fläche für den Rücken kann, wie beim Sitz, ein starres Material oder ein
Gewebeabschnitt vorgesehen sein. Um einen einstellbaren und damit an den Benutzer des
Rollstuhls anpassbaren Rücken zu erhalten, ist es aber vorteilhaft, die Rückenstützen
durch ein breites oder, was eine individuellere Anpassung ermöglicht, mehrere schmale
längenverstellbare flexible Bandpaare zu verbinden.
Um den Sitzkomfort zu verbessern, kann der Rücken ferner mit einem Rückenkissen versehen
sein. Ein solches Rückenkissen kann beispielsweise zwei zusammenhängende, vorne und hinten an der Verbindung der Rückenträger anliegende Rückenkissenteile aufweisen
und von oben über die Verbindung der Rückenträger gestülpt werden. Es sind aber auch anders geformte Rückenkissen, beispielsweise mit nur einem Rückenkissenteil, möglich.
Damit das Rückenkissen auch bei Bewegungen des Benutzers in seiner Lage bleibt, und
damit sich das Sitzkissen nicht zwischen der Sitzfläche und dem Rücken nach hinten entfernt,
kann am vorderen Teil des Rückenkissens unten ein textiler Rückenkissenlappen angesetzt sein, der zwischen das Gewebe der Sitzfläche und das Sitzkissen zu liegen
kommt.
Das Rückenkissen kann an seinem hinteren Teil auch eine Tasche aufweisen.
Beim neuen Sitzmodul müssen vielerorts zwei Gewebeteile aneinander befestigt werden,
wobei diese Befestigungen vorzugsweise lösbar und ggfs. in kleinen Bereichen einstellbar
sein sollten; das Sitzkissen muss auf der Sitzfläche befestigt werden, die beiden Teile des
Rückenkissen müssen gegenseitig und/oder an den die Rückenstützen verbindenden Teilen
befestigt werden, und jeweils zwei Bänder eines der Bandpaare, die die Rückenstützen
verbinden, müssen gegenseitig befestigt werden. Es hat sich als günstig erwiesen, alle diese
Teile so auszubilden, dass zur Befestigung Klettband verwendet werden kann.
Weitere Eigenschaften und Vorteile der Erfindung werden im folgenden anhand eines bevorzugten
Ausführungsbeispieles und mit Bezug auf die Zeichnung ausführlich beschrieben.
Es zeigt:
Ausführungsbeispieles und mit Bezug auf die Zeichnung ausführlich beschrieben.
Es zeigt:
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Fig. 1 einen Rollstuhl nach der Erfindung, in einem Schaubild;
Fig. 2A den Rollstuhl der Fig. 1, jedoch ohne Sitz- und Rücken.
Kissen, in vereinfachter Darstellung, von vorne gesehen; 5
Fig. 2B den Rollstuhl der Fig. 1 und 2A, in gleicher Darstellung wie
Fig. 2, von der rechten Seite gesehen;
Fig. 3A eine erste, feste Winkeladapterhülse, in einem Schnitt längs
der Achse;
Fig. 3B eine zweite, feste Winkeladapterhülse, in gleicher Darstellung
wie Fig. 3A;
Fig. 4A eine verstellbare Winkeladapterhülse, in einer ersten
Stellung, in einem Schnitt längs der Achse;
Fig. 4B die verstellbare Winkeladapterhülse der Fig. 4A, in einer
zweiten Stellung, in gleicher Darstellung wie Fig. 4A;
Fig. 5 eine Fussauflage in einer ersten Ausführungsart, in
einem Schaubild;
Fig. 6 eine Fussauflage in einer zweiten Ausführungsart, in
einem Schaubild;
25
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Fig. 7 eine Bremseinheit in einer ersten Ausführung, in einem
Schaubild;
Fig. 8 eine Bremseinheit in einer zweiten Ausführung, in einem
Schaubild;
Fig. 9 eine Bremseinheit in einer dritten Ausführung, in einem
Schaubild;
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Fig. 10 ein Sitzmodul des Rollstuhls, in einem Schaubild;
Fig. 11 ein Rücken mit einem Rückenteil und einem Rückenkissen für
das Sitzmodul der Fig. 10, in einem Schaubild; 5
Fig. 12A ein Rückenteil mit Schiebegriffen einer ersten Art, ausschnittweise,
in einem Schaubild;
Fig. 12B ein Rückenteil mit Schiebegriffen einer zweiten Art, ausschnittweise,
in einem Schaubild;
Fig. 13 den Bereich einer Fixierplatte mit einer Kleiderschutzplatte, in
einem Schaubild;
Fig. 14 einen Radspritzschutz; in einem Schaubild;
Fig. 15 eine Transitrolleneinrichtung, in einem Schaubild;
Fig. 16 eine Antikippeinrichtung, in einem Schaubild; und
Fig. 17 einen Längsträger mit einem Verlängerungsteil für einen
mit einem Bike verwendbaren Rollstuhl.
Der in den Fig. 1, 2A und 2B dargestellte Rollstuhl 10 weist einen Rahmen 12 auf, der
durch einen vorderen horizontalen Querträger 12.1, zwei symmetrisch zu seiner Längsmittelachse
angeordnete Seitenträger 12.2, 12.3 sowie durch einen hinteren, im wesentlichen
horizontalen Querträger 14 gebildet wird. Die Seitenträger weisen die Form eines L auf, mit
einen aufrechten Schenkel 12.2 einem oben an diesen anschliessenden rückwärts gerichteten
Längsschenkel 12.3 etwa in Sitzhöhe. Die aufrechten Schenkel 12.2 sind jedoch im
allgemeinen nicht genau senkrecht sondern leicht nach hinten geneigt, und sie werden üblicherweise
durch ein nicht dargestelltes Wadenband verbunden. Der vordere Querträger 12.1 befindet sich um ein Weniges über dem Boden, also etwa in Fusshöhe eines Benutzers.
Der hintere Querträger 14 wird durch ein Achsrohr für ein Hinterradpaar mit zwei Rä-
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22.09.98/hkl . -.12.-
dern 18 des Rollstuhls gebildet, wobei zur Verbindung des Achsrohres 14 mit den hinteren
Enden der Längsschenkel 12.3.der Seitenträger Achshaltereinrichtungen 16 dienen. Die
Seitenträger 12.2, 12.3 und der vordere Querträger 12.1 sind im allgemeinen aus gebogenem
rohrförmigem Material hergestellt.
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Der vordere Querträger 12.1 weist ist beidseits um etwa 90° abgebogen oder weist entsprechend
gerichtete Ansätze 12.4 auf, welche sich in Richtung der benachbarten aufrechten
Schenkel 12.2 der Seitenträger erstrecken und höhenverstellbar an diesen befestigt
sind; im vorliegenden Ausführungsbeispiel ragen die abgebogenen Enden des Querträgers
12.1 in diese aufrechten Schenkel 12.2, es wäre aber auch die umgekehrte Anordnung
denkbar, in welcher die unteren Enden der Schenkel 12.2 in die entsprechend gerichteten
abgebogenen Enden 12.4 des Querträgers 12.1 hineinragen würden.
Die Hinterräder 18 sind seitlich mittels in den Fig. 3A, 3B, 4A, 4B dargestellten Winkeladapterhülsen
20.1 bzw. 20.2 bzw. 22 am Achsrohr bzw. am hinteren Querträger 14 befestigt. Jede Winkeladapterhülse 20.1 bzw. 20.2 bzw. 22, die mit einem Teil ihrer Länge in
eines der offenen Enden de hinteren Querträgers 14 eingepresst ist und mit ihrer restlichen
Länge aus dem hinteren Querträger 14 hinausragt, bildet ein Lager für eine in ihr aufgenommene,
nicht dargestellte Steckachse, mit welcher ein Hinterrad 18 befestigt ist. Um den
Radsturz zu verändern, muss entweder die für einen bestimmten Radsturz gefertigte Winkeladapterhülse
20.1 gemäss Fig. 3A gegen eine für einen anderen Radsturz gefertigte
Winkeladapterhülse 20.2 gemäss Fig. 3B ausgetauscht werden, oder es wird eine verstellbare
Winkeladapterhülse 22 gemäss Fig. 4A und Fig. 4B verwendet.
Die in Fig. 3A dargestellte Winkeladapterhülse ergibt einen minimalen Radsturz von 0°,
und die in Fig. 3B dargestellte Winkeladapterhülse ergibt einen Radsturz im Bereich von
ca. 15°, was bei dieser Konstruktion der Winkeladapterhülse etwa dem maximalen Wert
entspricht.
Die Fig. 4A.und 4B zeigen dieselbe verstellbare Winkeladapterhülse 22 in zwei verschiedenen
Einstellungen, wobei der Radsturz mit einer Einstellung gemäss Fig. 4A etwa 1° und
mit einer Einstellung gemäss Fig. 4B etwa 10° beträgt. Die Winkeladapterhülse 22 weist
einen zylindrischen Teil 22.1 mit einer Lagerbohrung 22.2 und einen asymmetrischen,
schräg zur Achse der Lagerbohrung 22.2 gerichteten Ansatz 22.3 auf. Der zylindrische Teil
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22.1 verläuft durch einen Lagerzylinder 22.4, der drehbar über ein Achsrohr-Einsatzstück
22.5 im hinteren Querträger bzw. Achsrohr 14 gelagert ist. Der asymmetrische Ansatz 22.3
ist über ein weiteres Achsrohr-Einsatzstück 22.6 und eine Querwelle 22.7 im hinteren
Querträger bzw. Achsrohr 14 abgestützt. Ein Stempel 22.8, der über einen Exzenterhebel
22.9 betätigbar ist, drückt in montierter Stellung den asymmetrischen Ansatz 22.3 gegen
die Kraft einer Feder nach unten. Durch eine Schwenkung des Exzenterhebels 22.9 entfernt
sich der Stempel 22.8 unter der Kraft der Feder vom exzentrischen Ansatz 22.3, so
dass die Winkeladapterhülse 22 in eine andere Stellung gebracht werden kann, in welcher
sie durch erneute Drehung des Exzenterhebels 22.9 in dieser neuen Stellung wieder fixiert
wird.
Damit die Spuren der Hinterräder 18 parallel zur Fahrtrichtung bzw. zur Längsmittelebene
des Rollstuhls 10 verlaufen, muss der hintere Querträger 14 bzw. das Achsrohr mit den
eingepressten Winkeladaptern 20.1, 20.2 bzw. 22 so eingestellt sein, dass sich die Lager
und damit die nicht dargestellten Steckachsen der Hinterräder 18, die entsprechend dem
gewünschten Radsturz nach aussen leicht aufwärts gerichtet sein müssen, genau in einer
Querebene zur Längsmittelebene des Rollstuhls 10 befinden. Zur Einstellung der Winkeladapterhülsen
bzw. des hinteren Querträgers 14 ist am letzteren eine nicht dargestellte Wasserwaage angebracht.
Die Hinterräder 18 sind in üblicher Weise mittels an ihnen befestigten, zu ihnen konzentrischen
Greifringen 19 manuell antreibbar
Zwei nicht antreibbare Vorderräder 24 eines Vorderradpaares sind drehbar an Vorderradträgem
25 montiert, welche an den aufrechten Schenkeln 12.2 der Seitenträger befestigt sind. Der Durchmesser der Vorderräder 24 ist wie üblich bedeutend kleiner ist als der
Durchmesser der Hinterräder 18, jedoch können bei genügend hoch angeordneten Vorderradträgern
25 die Vorderräder 24 einen verhältnismässig grossen Durchmesser aufweisen. Jedes Vorderrad 24 ist in einer Gabel 26 gelagert. Die Gabel 26 weist an ihrem oberen Ende
einen vertikalen Drehzapfen auf, der drehbar in einem Zapfenlager 28 aufgenommen ist,
welches über den Vorderradträger 25 am aufrechten Schenkel 12.2 befestigt ist.. Der Vorderradträger
25 ist nach rückwärts und zur Längsmittelebene des Rollstuhls 10 gerichtet. Die beiden Enden der Gabel 26 weisen für die Aufnahme einer Vorderradachse 32 paarweise
Bohrungen 33 in zwei oder mehr Höhen auf, so dass das Vorderrad 24 in verschie-
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denen Höhen eingebaut werden kann, wodurch die Neigung des gesamten Rollstuhls 10
verändert werden kann. Eine weitere Möglichkeit zur Veränderung der Neigung des gesamten
Rollstuhls 10 erhält man durch den Einbau kleinerer oder grösserer Vorderräder 24.
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Fig. 5 zeigt eine Fussauflage 40, die im wesentlichen aus einem am vorderen Querträger
12.1 befestigten Bügel 42 zum Abstellen der Füsse des Benutzers besteht; durch die Höhenverstellbarkeit
des Querträgers 12.1 relativ zu den aufrechten Schenkeln 12.2 der Seitenträger
kann die Höhe der Fussauflage 40 eingestellt werden.
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Fig. 6 zeigt eine anders ausgebildete Fussauflage 40, die durch einen an den aufrechten
Teilen der Seitenträger seitlichen Träger 12.2 höhenverstellbar befestigten U-förmigen Teil
44 mit einem bügelartigen Ansatz 46 gebildet ist.
Der Rollstuhl 10 weist ferner eine Bremsvorrichtung auf, die durch zwei Bremseinheiten 34
gebildet ist. Die Bremseinheiten sind gegengleich ausgebildet und spiegelsymmetrisch am
vorderen Bereich der Längsträger 12.3 befestigt. Die Fig. 7 bis 9 zeigen drei verschiedene,
an sich bekannte Ausführungsformen einer Bremseinheit 34 bzw. 36 bzw. 38 und bedürfen
keiner weiteren Erklärung.
In Fig. 10 ist ein Sitzmodul 50 dargestellt. Dieses Sitzmodul 50 besteht im wesentlichen
aus einem Sitz 52 und aus einem Rücken 54.
Der Sitz 52 weist zwei parallele Sitzlängsträger 56 auf, welche zusammen mit einem rückwärtigen
Sitzquerträger 58 gemäss Fig. 1 einen U-förmigen, aus einem entsprechend gebogenen
Rohr hergestellten Sitzrahmen bilden, der durch einen weiteren, nach unten gewölbten,
in Fig. 13 teilweise sichtbaren Sitzquerträger 60 verstärkt ist. Zwischen den Sitzlängsträgern
56 ist mittels mehrerer Schrauben 62 ein Abschnitt eines textlien Materials befestigt, das im wesentlichen die Sitzfläche 64 bildet, und auf welchem ein nicht dargestelltes
Sitzkissen angeordnet ist.
Am seinem vorderen Ende weist jeder der Sitzlängsträger 56 einen Ansatz mit einer Befestigungslasche
66 auf, die eine Bohrung enthält, welche zur Aufnahme einer Schraube vorgesehen ist, mittels welcher das vordere Ende des Sitzlängsträgers 56 in einer von mehre-
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ren in Fig. 1 sichtbaren Bohrungen 68 am vorderen Ende des Längsschenkels 12.3 des
Seitenträgers des Rollstuhls 10 befestigt ist.
Wie am besten aus Fig. 13 ersichtlich, ist an beiden Sitzlängsträgern 56 im hinteren Bereich
der eigentlichen Sitzfläche 64 je ein weiterer, nach unten gerichteter Ansatz bzw. eine
weitere Befestigungslasche 70 vorgesehen. Diese Befestigungslaschen 70 dienen zur Anlenkung
von je einer Sitzstrebe 72. Die beiden Sitzstreben 72 bilden ein Sitzstrebenpaar
und sind durch eine sie verbindende, nicht dargestellte Querstangenanordnung parallelisiert.
Jede Sitzstrebe 72 weist eine Vielzahl von Bohrungen 76 auf, die zur Aufnahme einer
nicht dargestellten Schraube vorgesehen ist, mittels welcher die Sitzstrebe 72 am hinteren
Ende des zugehörigen Längsschenkels 12.3 des Seitenträgers befestigt ist. Durch die jeweilige
Wahl der Bohrung 76 für die genannte Schraube wird die wirksame Länge der Sitzstreben
72 und damit der Neigungswinkel der Sitzfläche 64 bestimmt, wobei die maximale Neigung der Sitzfläche 64 etwas geringer ist als die Neigung der Längsschenkel 12.3 der
Seitenträger.
Der Rücken 54 weist zwei seitliche Rückenstützen 80 auf, die mittels Winkelplatten 81 an
den Sitzlängsträgern 56 befestigt sind, wobei der Winkel zwischen Rücken 54 und Sitzfläche
64 verstellbar ist. Die beiden Rückenstützen 80 sind durch eine nach hinten gewölbte
Querstange 82 miteinander verbunden. Gemäss Fig. 11 erstrecken sich zwischen den
Rückenstützen in mehrerer Höhen Bänderpaare 84, deren Länge einstellbar ist, und die
teilweise mit Klettband 85 versehen sind.
Der Rücken 54 weist im weiteren ein Rückenkissen 86 mit einem hinteren Kissenteil 86.1,
einem vorderen Kissenteil 86.2 und einem am unteren Ende des vorderen Kissenteils 86.2
befestigten Rückenkissenlappen 86.3 auf, der im montierten Zustand zwischen der Sitzfläche
64 und dem Sitzkissen liegt. Wie die Bänderpaare 84 ist auch das Rückenkissen 86
entsprechend mit Klettband 87 versehen.
Zum Schieben des Rollstuhls 10 dient entweder die Querstange 82 gemäss Fig. 11 oder
Handgriffe 88 gemäss Fig. 12A oder höhenverstellbare Handgriffe 90 gemäss Fig. 12B.
Wiederum mit Bezug auf Fig. 13 wird nun beschrieben, welche konstruktiven Massnahmen
beim Sitzmodul 50 getroffen sind, um ein Abklappen des Rückens 54 auf den Sitz 52 zu
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ermöglichen. Eine Fixierplatte 92 ist mit ihrem vorderen Ende bei 94 schwenkbar am Sitzlängsträger
56 befestigt, wobei mehrere Bohrungen die Montage in verschiedenen Stellungen erlauben, welche die relative Neigung des Rückens 54 zur Sitzfläche 64 bestimmen.
Die Fixierplatte 92 weist ferner einen schlitzförmigen Durchbruch 96 auf, in welche ein an
der Rückenstütze 80 befestigter Zapfen 97 hineinragt. Der Durchbruch 96 ist an seinem
hinteren Ende nach oben erweitert und bildet eine Rastöffnung 96.1 für den Zapfen 97,
wenn der Rücken 54 hochgeklappt ist. Um den Rücken 54 abzuklappen, wird an einer die
hinteren Enden der Fixierplatte 92 verbindenden Kordel 98 ein Aufwärtszug ausgeübt. Dadurch
kommt der Zapfen 97 von der Rastöffnung 96.1 frei und der Rücken 54 kann nach
vorne geneigt werden, während sich der Zapfen 97 im Durchbruch 96 verschiebt. Die den
Rücken 54 mit dem Sitzlängsträger 56 verbindende Schraube 99 ist nicht fest angezogen
sondern dient als Schwenkachse bei der Klappbewegung des Rückens 54.
Die Fixierplatte 92 dient auch als Montageplatte für eine angeschraubte Kleiderschutzplatte
100 gemäss Fig. 13 oder einen aufsteckbaren Radspritzschutz 102, der in Fig. 14 dargestellt
ist. Der Radspritzschutz 102 weist einen zum Rad gebogenen Teil 102.1 und einen
vertikalen Teil 102.2 auf. Am letzteren ist eine Aufsteckbride 104 festgeschraubt, wobei am
vertikalen Teil für die nicht dargestellten Schrauben keine Bohrungen sondern Schlitze
102.3 vorhanden sind. Dadurch kann die Aufsteckbride 104 in verschiedenen Stellungen
festgeschraubt werden, wodurch der Radspritzschutz 102 relativ zur Fixierplatte 92 verschiedene
Lagen einnehmen kann.
Der Rollstuhl 10 kann bei Bedarf mit einer Transitrolleneinrichtung 106 nach Fig. 15
und/oder einer Antikippeinrichtung 108 nach Fig. 16 ausgerüstet werden.
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Fig. 15 zeigt eine Transitrolleneinrichtung und Fig. 16 eine Antikippeinrichtung, die optional
am Rollstuhl 10 angeordnet werden können.
In Fig. 17 ist ein Längsschenkel 12.3 mit einer Längsschenkel-Verlängerung 110 dargestellt.
Eine solche Ausbildung des Rahmens wird gewählt, um den Radstand, das heisst den gegenseitigen Abstand der Hinterräder 18 einerseits und der Vorderräder 25 anderseits,
variieren zu können, beispielsweise für beinamputierte Benutzer oder um den Rollstuhl
10 zeitweise mit einem Bike zu verwenden.
Claims (16)
1. Rollstuhl (10) mit einem geschlossenen, dreidimensionalen Rahmen,
welcher durch einen vorderen Querträger (12.1), zwei symmetrisch zur Längsmittelachse
angeordnete Seitenträger (12.2, 12.3) und einen hinteren Querträger (14) gebildet ist, wobei
die Seitenträger die Form eines L mit einem aufrechten Schenkel (12.2) und einem quer
zum letzteren gerichteten Längsschenkel (12.3) besitzen, der vordere Querträger (12.1)
mindestens annähernd auf Fusshöhe angeordnet ist und der hintere Querträger (14) ein
Achsrohr für ein Paar Hinterräder (18) bildet,
dadurch gekennzeichnet,
dass an jedem der aufrechten Schenkel (12.2) der Seitenträger ein Vorderradträger (25)
befestigt ist, in welchem ein Vorderrad (24) angeordnet ist.
2. Rollstuhl (10) nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet,
dass die Vorderradträger (25) an den aufrechten Schenkeln (12.2) der Seitenträger (12.2,
12.3) angeschweisst sind.
3. Rollstuhl (10) nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,
dass der Vorderradträger (25) höhenverstellbar und/oder um den aufrechten Schenkel
(12.2) des Seitenträgers (12.2,12.3) drehbar befestigt ist.
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4. Rollstuhl (10) nach mindestens einem der obigen Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet,
dadurch gekennzeichnet,
dass der Vorderradträger (25) rückwärts gerichtet ist.
22.09.98 /hkl - 2 -
5. Rollstuhl (10) nach mindestens einem der obigen Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, dass der Vorderradträger (25) zur Längsmittelebene des Rollstuhls (10) gerichtet ist.
6. Rollstuhl (10) nach mindestens einem der obigen Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, dass der vordere Querträger (12.1) beidseitig einen sich in Richtung des anschliessenden
aufrechten Schenkels (12.2) des Seitenträgers erstreckenden Ansatz (12.4) aufweist, über
welchen er höhenverstellbar befestigt ist.
7. Rollstuhl (10) nach mindestens einem der obigen Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, dass am vorderen Querträger (12.1) eine Fussauflage (40) angeordnet ist.
8. Rollstuhl (10) nach mindestens einem der obigen Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, dass die Hinterräder (10) mittels Steckachsen in verstellbaren, mit dem Achsrohr (14) verbundenen
Winkeladapterhülsen (22) gelagert sind.
9. Rollstuhl (10) nach mindestens einem der obigen Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, dass jeder Längsschenkel (12.3) der Seitenträger an seinem hinteren Ende eine Längsschenkel-Verlängerung
(110) besitzt, in welcher der hintere Querträger (14) in verschiedenen Stellungen montierbar ist.
10. Rollstuhl (10) nach mindestens einem der obigen Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet,
22.09.98/hkl - 3 -
dass die Längsschenkel (12.3) der Seitenträger nach hinten unten geneigt und strebenlos
mit dem hinteren Querträger (14) verbunden sind.
11. Rollstuhl (10) nach mindestens einem der obigen Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet,
dass er ein Paar seitlicher Sitzlängsträger (56) besitzt, zwischen welchen sich eine Sitzfläche
(64) erstreckt, wobei die Sitzlängsträger (56) mit ihren einen Enden an den Längsschenkeln
(12.3) der Seitenträger angelenkt und mit ihren anderen Enden über Sitzstreben
(72) mit veränderlichen wirksamen Längen mit den genannten Längsschenkeln (12.3) verbunden
sind.
12. Rollstuhl (10) nach mindestens einem der obigen Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet,
dass jede Sitzstrebe (72) schwenkbar am zugehörigen Sitzlängsträger (56) angelenkt ist
und in Längsrichtung mehrere Bohrungen (76) aufweist, zur wahlweisen Aufnahme einer
Schraube (78), mittels welcher die Sitzstrebe (72) am Längschenkel (12.3) des Seitenträgers
befestigt ist, wobei die Sitzstreben (72) vorzugsweise mittels einer Querstangenan-Ordnung
miteinander verbunden sind.
13. Rollstuhl (10) nach mindestens einem der obigen Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet,
dass die Sitzfläche (64) an einem Sitz (52) gebildet ist, der Teil eines lösbar am Rahmen
(12) befestigten Sitzmoduls (50) ist, wobei der Sitz (52) vorzugsweise mindestens einen die
Sitzlängsträger (56) verbindenden Sitzquerträger (58) aufweist.
22.09.98 /hkl - 4 -
14. Rollstuhl (10) nach mindestens einem der obigen Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet,
dass das Sitzmodul (50) einen Rücken (54) aufweist, der mittelbar über den Sitz (52) am
Längsschenkel (12.3) des Rollstuhls (10) befestigt ist, wobei der Winkel zwischen dem Sitz
(52) und dem Rücken (54) vorzugsweise verstellbar und der Rücken vorzugsweise auf den
Sitz abklappbar ist.
15. Rollstuhl (10) nach mindestens einem der obigen Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet,
dadurch gekennzeichnet,
dass der Rücken (54) zwei seitliche aufrechte Rückenstützen (80) aufweist, welche vorzugsweise
durch eine ggfs. längenverstellbare Bandanordnung miteinander verbunden sind.
16. Rollstuhl (10) nach mindestens einem der obigen Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet,
dadurch gekennzeichnet,
dass das Sitzmodul ein Rückenkissen (86) mit einem hinteren Rückenkissenteil (86.1), einem,
zur Anlage am Rücken des Benutzers bestimmten vorderen Rückenkissenteil (86.2)
und vorzugsweise einen am vorderen Rückenkissenteil (86.2) befestigten Rückenkissenlappen
(86.3) aufweist, der zwischen der Sitzfläche (64) und einem auf der Sitzfläche (64)
angeordneten Sitzkissen liegt.
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Owner name: KUESCHALL AG, CH Free format text: FORMER OWNER: KUESCHALL DESIGN AG, ALLSCHWIL, CH Effective date: 20070726 |
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