DE29815206U1 - Trinkwasser-Erwärmungseinrichtung - Google Patents
Trinkwasser-ErwärmungseinrichtungInfo
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Description
DMS Wasser-Wärmetechnik GmbH
Oststeinbek
Bei Heizsystemen, die mit Niedertemperaturkesseln oder Brennwertkesseln
betrieben werden, hat die Temperatur des Kessel-Vorlaufs häufig einen sehr niedrigen Wert bis herab auf 45° C,
wobei diese Vorlauftemperatur nicht einmal festgelegt ist sondern witterungsabhängig gesteuert wird. Soll ein solches
System auch eingesetzt werden, um die Trinkwasser-Erwärmungseinrichtung zu speisen, so ist diese niedrige
Vorlauftemperatur meistens nicht geeignet, um das Trinkwasser in einem Warmwasserspeicher auf der vorgesehenen Temperatur von 55
oder 60° C zu halten. Nur wenn auf Grund sehr niedriger Außentemperaturen die Vorlauftemperatur des Kessels in einem
derartigen Bereich liegt, wäre der Einsatz des Kessels auch zur Trinkwasser-Erwärmungs problemlos.
Es kommt noch hinzu, dass bei der plötzlichen Abnahme von heißem Wasser im Warmwasserkreislauf in dem Speicher von unten her
kaltes Wasser aus dem Kaltwassernetz eintritt und erst nach einer gewissen Zeitspanne bzw. nachdem eine bestimmte
Kaltwassermenge in den Warmwasserspeicher gelangt ist, die sog. Warmwasservorrangschaltung eingreifen kann und dafür sorgt, dass
der Kessel auf höherer Temperatur arbeitet, um den Wärmebedarf des Warmwasserkreislaufes zu decken. Mindestens vorübergehend
für eine mehr oder weniger große Zeitspanne kann dies dazu führen, dass nicht ausreichend erwärmtes Wasser abgegeben wird.
Dies bedeutet, dass der Verbraucher zwar mit Wasser versorgt wird, dieses hat jedoch nicht die von ihm gewünschte Temperatur.
Hinzu kommen noch Legionellenprobleme, die immer dann auftreten,
wenn in Bereichen der Anlage, sei es in der Leitung zur Zapfstelle, sei es im Warmwasserspeicher, die gewünschte
Temperatur von 50 bis 60° C unterschritten wird.
Hier nun setzt die vorliegende Erfindung an und will eine Trinkwasser-Erwärmungseinrichtung zur Verfügung stellen, bei der
die höchsten hygienischen Anforderungen erfüllt werden können und gleichzeitig sichergestellt werden kann, dass dem
Verbraucher ständig Warmwasser mit der gewünschten Temperatur zur Verfügung gestellt werden kann.
Das Prinzip der vorliegenden Erfindung beruht darauf, dass im Sekundärkreislauf des Wärmeübertragers eine Rückführung vorgesehen
ist. Diese bleibt solange als Rückführung wirksam, bis ein Temperaturfühler am Ausgang des Sekundärkreislaufes des
Wärmeübertragers die gewünschte Temperatur feststellt. Bei Überschreiten dieser Temperatur wird die Rückführung um- oder
abgeschaltet und nunmehr kann die Ladepumpe aus dem Sekundärkreislauf des Wärmeübertragers hinreichend erwärmtes
Wasser in den Speicher zur Weitergabe an den Verbraucher abgeben.
Wird zu irgendeinem Zeitpunkt eine gewisse Menge Warmwasser abgenommen, ohne dass auf der Primärseite des Wärmeübertragers
eine genügend hohe Temperatur vorhanden ist, so wird die Rückführung ein- bzw. umgeschaltet und im Sekundärkreislauf des
Wärmeübertragers pumpt die Ladepumpe das Wasser solange um, bis die Solltemperatur erreicht worden ist.
Das Zu- und Abschalten der Rückführungs leitung kann durch Ventile bewerkstelligt werden, d.h. die betreffende Leitung wird
im wahrsten Sinne des Wortes geschaltet. Es besteht aber auch die Möglichkeit, diesen Übergang mit Hilfe eines Verteil- oder
Mischventils zu bewerkstelligen und in Abhängigkeit von der gefühlten Temperatur die Rückführung mehr oder weniger weit zu-
bzw. abzuschalten. Auf diese Art und Weise kann ein feinfühliges
und bedarfsabhängiges Arbeiten erreicht werden.
Das Ventil, mit dem die Rückführung geschaltet oder geregelt wird, kann sich am Ausgang des Wärmeübertragers befinden oder
vorzugsweise vor der Ladepumpe, also auf relativ niedriger Temperatur im Vergleich zur Ausgangstemperatur des Sekundärkreislaufes
des Wärmeübertragers.
Bei bekannten Einrichtungen ist man u.a. so vorgegangen, dass bei Bedarf von Warmwasser zunächst nur die Pumpe im Primärkreislauf
des Wärmeübertragers eingeschaltet wurde, so dass hier Wasser solange zirkulieren konnte, bis es auf die erforderliche
Temperatur von etwa 60 oder 70° C gebracht wurde. Die Ladepumpe im Sekundärkreislauf des Wärmeübertragers wurde nicht
eingeschaltet, so dass über den Sekundärkreislauf des
Wärmeübertragers zwar kein Wasser in den Wärmespeicher gepumpt wird, jedoch dennoch kaltes Wasser aus dem Sekundärkreislauf
über den Wärmeübertrager in den Speicher fließen konnte. Diese Arbeitsweise ist aus hygienischen Gründen nicht einwandfrei.
Nach einer bevorzugten Ausführungsform der vorliegenden
Erfindung befindet sich ein Temperaturfühler am Eintritt des Primärkreislaufes des Wärmeübertragers. Nachdem die Vorrangschaltung
eingeschaltet worden ist, fühlt dieser Temperaturfühler die Temperatur ab und gibt bei Erreichen einer
ausreichenden Temperatur das Signal zum Einschalten der Ladepumpe für den Sekundärkreislauf. Auf diese Art und Weise
kann sichergestellt werden, dass kein kaltes Wasser über den Sekundärkreislauf in den Speicher gepumpt wird.
Nach einer weiteren bevorzugten Ausführungsform befindet sich in
dem Rückführungsteil, und zwar in der Nähe der Verbindung zum
Sekundärkreislauf am Wärmeübertrager ein Rückflussverhinderer, um auszuschließen, dass zu Zeiten, wo die Rückführung nicht
erforderlich bzw. weggeschaltet ist, kaltes Wasser in den Rückführungsteil strömen kann.
Nach einer weiterhin bevorzugten Ausführungsform wird eine
räumliche Aufteilung der Temperaturmessung für das Einschalten der Warmwasservorrangschaltung und das Ausschalten vorgenommen.
Im Normalbetrieb wird die Vorrangschaltung dadurch betätigt, dass sich im unteren Bereich des Warmwasserspeichers sowohl der
Ein- als auch der Ausschalter befindet. Dieser Fühler für das Ein- und Ausschalten sollte nicht zu weit unten angeordnet
werden, weil dies dazu führen würde, dass die Vorrangschaltung in sehr kurzen Intervallen ein- und ausgeschaltet wird.
Nach einem bevorzugten Merkmal gemäß der vorliegenden Erfindung befindet sich nur der Fühler für das Einschalten der
Vorrangschaltung im unteren Bereich des Speichers, also dort, wo bisher dieser Fühler bei bekannten Speichern auch saß. Der
Fühler für die Ausschalttemperatur allerdings befindet sich soweit wie es geht unten im bzw. am Speicher und
bevorzugterweise sogar am bzw. im Auslauf. Auf diese Art und Weise kann erreicht werden, dass im Warmwasserspeicher auch im
unteren Bereich ständig Wasser mit einer ausreichend hohen Temperatur vorhanden ist. Die Vorrangschaltung wird wie bisher
eingeschaltet, wenn der Fühler die untere Temperaturgrenze feststellt. Ausgeschaltet wird die Vorrangschaltung jedoch dann,
wenn der unten angeordnete Fühler die Speicher-Solltemperatur feststellt, also der gesamte Speicherinhalt mit Wasser ausreichend
hoher Temperatur gefüllt ist. Es ist ersichtlich, dass auf diese Weise die höchsten hygienischen Anforderungen erfüllt
werden können, wenn man insbesondere an das Legionellenwachstum denkt.
Die Erfindung wird nachstehend anhand der Zeichnung beispielsweise erläutert.
Fig. 1 zeigt eine schematische Darstellung einer bekannten
Trinkwasser-Erwärmungseinrichtung.
Trinkwasser-Erwärmungseinrichtung.
Fig. 2 zeigt eine schematische Darstellung einer Trinkwasser-Erwärmungseinrichtung
gemäß der Erfindung
Fig. 3 zeigt eine andere Ausführungsform der Trinkwasser-Erwärmungseinrichtungen
gemäß der Erfindung.
In den Figuren ist einheitlich mit 1 der Wärmeübertrager, mit 2
der Warmwasserspeicher und mit 4 die Ladepumpe im Sekundärkreislauf des Wärmeübertragers 1 bezeichnet. Der
Heizkreislauf ist im rechten Teil der Figuren gezeigt, wobei der Kessel die Bezugszahl 20 trägt. 50, 60 und 70 sind
Temperaturfühler.
Der Heizkessel 20 wirkt über den Wärmeübertrager 1 auf den Speicher 2 ein, wobei die Ladepumpe 4 das erwärmte Wasser im
Sekundärkreislauf in den oberen Bereich des Speichers 2 einführt. Mit 80 sind Temperaturfühleinrichtungen im Speicher 2
bezeichnet.
Bei Heizsystemen, die mit Niedertemperatur- oder Brennwertkessel betrieben werden, wird die Heizwasser-Vorlauftemperatür
witterungsabhängig, gleitend in einen Temperaturbereich heruntergefahren, der eine Erwärmung der zentralen Trinkwassererwärmungsanlage
auf 55 bis 6O0C nicht zuläßt.
Insbesondere der Brennwertkessel wird mit seinem günstigsten Wirkungsgrad betrieben, je niedriger die Heizwasser-Rücklauftemperatur
gefahren wird.
Um diese sich widersprechenden Forderungen, nämlich
Heizung über Niedertemperaturkessel
sowie Brennwertkessel
sowie Brennwertkessel
mit möglichst niedrigem Heizwasser-Vorlauf (550C)
und -rücklauftemperaturen (35°C) o.a.
und -rücklauftemperaturen (35°C) o.a.
Erwärmung des Wassers in der Trinkwasser-Erwärmungsanlage auf 55° - 600C
zu ermöglichen, sind mehrere Voraussetzungen zu erfüllen:
1. Um bei Bedarf (siehe Schaltschema Fig. 1) das Wasser im Speicher in der Trinkwasser-Erwärmungsanlage zu
erwärmen, muss über einen Thermostaten 80 im Speicher der Trinkwasser-Erwärmungsanlage eine TW-Vorrangschaltung
im Kessel 20 aktiviert werden, d.h. die Kesselwassertemperatur im Niedertemperatur- oder Brennwertkessel
wird auf die Temperatur erhöht, z.B. 700C, die erforderlich ist, um die Trinkwasser-Erwärmungsanlage
auf Solltemperatur aufzuladen.
2. Dabei ist dafür zu sorgen, dass die Ladepumpe 4 erst
dann über Thermostat 9 eingeschaltet wird, wenn vor dem Wärmeübertrager 1 die Heizwassertemperatur erreicht ist,
die erforderlich ist, um die Trinkwasser-Solltemperatur an Punkt 5 zu erreichen und über 9 ausgeschaltet wird,
wenn die erforderliche Heizwassertemperatür nicht mehr
ansteht.
3. Bei aufgeladenem Speicher, ausgeschalteter Vorrangschaltung und ausgeschalteter Ladepumpe 4 muss sicher
verhindert werden, dass bei auftretenden Trinkwasser-Zapfungen Kaltwasser über die Positionen 7, 4, 6, 1 und
5 in den Speicher 2 und von dort in das Trinkwarmwasser-Rohrnetz
gelangt; das Kaltwasser also nicht ausschließlich über den unteren Anschluss in den
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Speicher 2 eintritt. Dies ist nicht erreichbar über die vorhandenen Einzelwiderstände der Positionen 7... bis 5.
Anlagen gebaut nach Schaltschema Fig. 1 haben folgende Nachteile:
A. Der Doppel-Thermos tat Th Sp 80 im Speicher 2 läßt eine
völlige Aufladung des Speicherwassers aus Solltemperatur unterhalb des Th Sp 80 nicht zu.
Gefahr der Verkeimung, auch mit Legionellen.
Der Bereich unterhalb des Th Sp 80 gilt bei der Berechnung einer Trinkwasser-Erwärmungsanlage als „nicht
wirksamer Speicherinhalt".
Der Doppelthermostat Th Sp 80 bewirkt häufiges Ein- und Ausschalten ohne nennenswerte Laufzeit der Trinkwasser-Vorrangschaltung.
Dieses bedeutet ungünstige Beeinflussung des Kesselwirkungsgrades und des Raumheizungsangebotes
.
B. Es wird nicht sicher verhindert, dass bei ausgeschalteter Vorrangschaltung, ausgeschalteter Ladepumpe
4 und nicht ausreichender Temperatur am Th Lp 9 bei auftretenden Trinkwarmwasser-Zapfungen das
Kaltwasser über die Positionen 7, 4, 6, 1 und 5 in den Speicher 2 und von dort in das Trinkwarmwasser-Rohrnetz
gelangt und es dann zu Reklamationen wegen nicht ausreichender Trinkwarmwasser-Temperatur an den
Zapfstellen kommt. Außerdem befindet sich dieses Wasser dann auf einem Temperaturniveau, das einer Verkeimung
entgegenkommt. Während des Betriebszustandes tritt das
Kaltwasser nur zu einem Teil über den Kaltwasser-
Anschluss des Speichers 2 in diesen ein und nicht, wie zwingend erforderlich, der gesamte Volumenstrom.
Diese unter „A" und „B" geschilderten Nachteile werden
erfindungsgemäß nach den Schaltbildern (Fig. 2 und Fig. 3) wie folgt ausgeschlossen.
Der Doppelthermostat Th Sp 80 wird ersetzt durch einen Ein-Schalt-Thermostat
80 und einen Aus-Schalt-Thermostat 80.1. Dies bewirkt, dass der Aufladevorgang des Speichers 2 erst
abgeschlossen und die Vorrangschaltung inaktiviert wird, wenn am Thermostat 80.1 die Solltemperatur erreicht ist, d.h. der
Speicher völlig aufgeladen wurde. Eine Verkeimung durch indifferente Wassertemperatur wird vermieden. Die
Schalthäufigkeit der Trinkwasser-Vorrangschaltung wird erheblich verringert und dadurch der Kesselwirkungsgrad verbessert.
Der gesamte Speicherinhalt geht als „wirksamer Speicherinhalt"
in die Berechnung ein.
Bei der Ausführungsform der Erfindung nach Fig. 2 bewirkt ein in
Fließrichtung hinter dem Wärmeübertrager 1 installiertes Verteilventil 9, dessen Fühler 9.1 ebenfalls hinter dem
Wärmeübertrager 1 jedoch vor dem Verteilventil 9 plaziert ist, dass der Anschluss A des Verteilventils 9 erst öffnet und den
Ladevorgang des Speichers 2 ermöglicht, wenn die am Fühler 9.1 eingestellte Temperatur von z.B. 500C erreicht ist, andernfalls
wird bei ständig betriebener Ladepumpe 4 das Wasser über die Anschlüsse „AB" und „B" des Ventils 9 sowie die Positionen 11,
4, 6, 1 und 5 im Kreis gefahren wird.
Der Rückfluss-Verhinderer 11 verhindert im Zapfzustand eine
Umgehung des Wärmeübertragers 1 durch Kaltwasser.
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Gleichgültig aus welchem Grund die Solltemperatur am Fühler 9.1 nicht erreicht wird, es fließt zu keiner Zeit nicht ausreichend
temperiertes Wasser über den Wärmeübertrager 1 in den Speicher 2 und weiter ins Rohrnetz. Dies bedeutet, dass hohe hygienische
Anforderungen erfüllt werden.
Das Ventil 9 kann als Mischventil auch in Fließrichtung vor der Ladepumpe 4 und dem Wärmeübertrager 1 plaziert und entsprechend
montiert werden (siehe Schaltschema III) oder durch z. B. zwei Magnet- oder Umschaltventile ersetzt werden.
Claims (1)
- • · 4Patentanwälte · Königstraße 28 · D-22767 HamburgDIEHL · GLAESER HIITL & PARTNERGESELLSCHAFT BÜRGERLICHEN RECHTSPatentanwälte · European Patent Attorneys European Trademark Attorneys HAMBURG*· MÜNCHENDr. Hermann O.Th. Diehl Diplom-PhysikerJoachim W. Glaeser* Diplom-IngenieurDr. Elmar HiItI Diplom-ChemikerDr. Thomas Leidescher Diplom-BiologeKanzlei/OfficeKönigstraße 28 · D-22767 Hamburg24.08.98
D. 34393/98
20/thSchutzanspruchTrinkwasser-Erwärmungseinrichtung mit einem Warmwasserspeicher (2), einer Ladepumpe (4), einem Wärmeübertrager (1), der primärseitig von einem Niedertemperatur- oder Brennwertkessel (2 0) mit niedriger Heizwasser-Vorlauftemperatur betrieben wird, dadurch gekennzeichnet, dass im Sekundärkreislauf des Wärmeübertragers (1) eine zu-, um- und abschaltbare Rückführung in Form eines Schalt- oder Mischventils (9) vorgesehen ist, das solange in geöffneter Stellung verbleibt, bis die Temperatur am Zulauf (9.1) für den Speicher (2) den gewünschten Wert erreicht hat.Telefon / Telephone (0 40) 3812 33-34 · Telekopierer / Facsimile (O 40) 380 92 88 Internet100117.1260@compuserve.com · CompuServe 100117,1260 · VAT No. DE 130 492 022;
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Family
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Cited By (1)
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|---|---|---|---|---|
| DE10118343A1 (de) * | 2001-04-12 | 2002-10-24 | Bosch Gmbh Robert | Heizungsanlage |
-
1998
- 1998-08-25 DE DE29815206U patent/DE29815206U1/de not_active Expired - Lifetime
Cited By (3)
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| DE10118343A1 (de) * | 2001-04-12 | 2002-10-24 | Bosch Gmbh Robert | Heizungsanlage |
| EP1249666A3 (de) * | 2001-04-12 | 2004-03-03 | Robert Bosch Gmbh | Heizungsanlage |
| DE10118343B4 (de) * | 2001-04-12 | 2006-09-07 | Robert Bosch Gmbh | Heizungsanlage |
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