DE29815681U1 - Gebirgsankersystem - Google Patents
GebirgsankersystemInfo
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Description
4320/3 G Schran Bergbau-Baumaschinen-Bohrtechnik .. 8. August 1998
Gebirgsankersystem
Die Erfindung bezieht sich auf ein Gebirgsankersystem entsprechend dem Oberbegriff
des Anspruchs 1.
Derartige Ankersysteme sind beispielsweise aus dem DE 298 03 279 U1 bekannt.
Sie bestehen global aus einem rohrartigen, an einem Ende mit einem Bohrkopf versehenen Zugglied, welches gleichzeitig als Bohrstange nutzbar ist,
wobei innerhalb des Zuggliedes ein mit der wenigstens einen Spülbohrung des Bohrkopfes kommunizierendes Spülrohr auswechselbar angeordnet ist. Das
Spülrohr liegt innerhalb des Bohrkopfes dichtend an und es ist das Zugglied im übrigen entweder abschnittsweise oder über seine gesamte Länge mit Bohrungen
versehen. Das luftseitige Ende des Zuggliedes ist zur Verbindung mit einem Spülund Injektionskopf bestimmt. Derartige Ankersysteme, deren Zugglied
nebst Bohrkopf nach Abschluß der Injektionsphase als „verlorenes Werkzeug"
innerhalb des Bohrlochs verbleiben, haben sich aus arbeitökonomischen Gründen praktisch bewehrt, da die mit der Handhabung einer ansonsten erforderlichen,
von dem Zugglied zu unterscheidenden Bohrstange verbundenen Arbeitsvorgänge entfalten.
Während der Erstellung eines Bohrlochs unter Verwendung dieses bekannten
Ankersystems strömt ein Spülmedium, z. B. Wasser oder Luft durch das Spülrohr und verläßt das Zugglied über Spülbohrungen des Bohrkopfes, um die infolge
des Bohrvorganges bohrlochsohlenseitig gelösten Gebirgspartikel aufzunehmen und über den Ringraum zwischen der Bohrlochwandung und der Außenseite des
Zuggliedes auszuspülen. Die genannten Bohrungen des Zuggliedes sind in dieser Bohrphase funktionslos, da das Spülrohr im Bereich des Bohrkopfes im
übrigen dichtend anliegt.
Im Anschluß an diese Bohrphase wird das Spülrohr dem Zugglied entnommen
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und es schließt sich die Injektionsphase an, die bekanntlich der Einbringung
eines aushärtbaren Mediums, z. B. einer Mörtelsuspension oder auch eines Kunstharzgemisches dient, nach dessen Aushärtung sich ein fester Verbund
zwischen dem Zugglied einerseits und den Bohrlochwandungen bzw dem umliegenden Gebirge andererseits ergibt.
Wesentlich für die Funktion eines Ankersystems ist die Ausbildung einer lückenlosen
Überdeckung des Zuggliedes durch das aushärtbare Medium in dem jeweils hierzu vorgesehenen, von den örtlichen Gebirgsverhältnissen abhängigen
Bereich sowie die Ausbildung eines großvolumigen, aus ausgehärtetem Medium bestehenden Verankerungskörpers, der in seinen Randbereichen in angrenzende
Risse und Gebirgsspalten eindringt und somit zur Aufnahme einer definierten
Zugkraft geeignet ist. Die Erreichung dieses Zieles kann bei horizontaler, insbesondere
aufwärts gerichteter Orientierung des jeweiligen Bohrlochs erschwert sein. Probleme bezüglich einer gleichförmigen Einbindung des Zuggliedes in das
aushärtbare Medium können sich jedoch bei anderer Orientierung des Bohrlochs
ergeben, insbesondere bei geringer Stabilität der Bohrlochwandungen.
Es ist die Aufgabe der Erfindung, ein Gebirgsankersystem der eingangs bezeichneten
Gattung unabhängig von der räumlichen Orientierung des Bohrlochs in einfacher weise mit Hinblick auf die Ausbildung eines reproduzierbaren Verankerungskörpers
hin auszugestalten. Gelöst ist diese Aufgabe bei einem solchen Gebirgsankersystem durch die Merkmale des Kennzeichnungsteils des Anspruchs
1.
Erfindungswesentlich ist hiernach ein mittels einer Aufnahme geführtes, innerhalb
des Zuggliedes bis an den Bohrkopf bzw. die Rammspitze vorschiebbares Medienrohr, dessen eines bohriochsohlenseitiges Ende über Spülbohrungen des
Bohrkopfes oder der Rammspitze mit dem Bohrloch bzw. dem das Zugglied umgebenden Ringraum in Verbindung steht und dessen diesem gegenüberliegendes
Ende sich luftseitig außerhalb des Zuggliedes befindet. Nachdem ferner erfindungsgemäß der Ringraum zwischen der Außenseite des Medienrohres
einerseits und der Innenseite des Zuggliedes andererseits durch die ge-
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nannte Aufnahme dichtend verschlossen ist, ergeben sich mehrere vorteilhafte
Nutzungsmöglichkeiten für das Medienrohr. Dieses kann zunächst einmal als Spülrohr benutzt werden, nämlich zur Führung eines Spülmediums, wobei es sich
um Wasser, Luft oder auch eine Mörtelsuspension handeln kann. Dieses Spülmedium
tritt zumindest über die Spülbohrungen des Bohrkopfes oder der Rammspitze aus. Ein Austritt kann jedoch nach Maßgabe der Position der Aufnahme
innerhalb des Zuggliedes gleichzeitig auch über dessen Bohrungen erfolgen. Das Medienrohr bildet während der Injektionsphase eine Entlüftungsleitung, so daß
ein den Injektionsvorgang behindernder Druckaufbau infolge von Luftein-Schlüssen
vermieden wird. Das erfindungsgemäße Zuggelement kann über seine gesamte Länge mit Bohrungen versehen sein, die dem Einbringen eines aushärtbaren
Mediums in das Bohrloch dienen, so daß sich ein rascher Füllvorgang ergibt, der ansonsten in Abhängigkeit von der Konsistenz der Bohrlochwandungen
die Gefahr der Bildung von Lufteinschlüssen mit sich bringt, und zwar insbesondere
bei aufwärts gerichteten Bohrlöchern. Schließlich kann das Medienrohr auch zum Nachverpressen benutzt werden, und zwar nach Maßgabe örtlich wählbarer,
von der Position der Aufnahme abhängiger Bereiche entlang der Bohriochachse. Das innerhalb des Zuggliedes verschiebbar angeordnete Medienrohr bildet somit
ein vielfältig im Rahmen des Ankersetzvorgangs nutzbares Element zur Bereitstellung
einer gleichförmigen, reproduzierbaren Einbindung des Zuggliedes in ein aushärtbares Medium unabhängig von der räumlichen Orientierung des
Bohrlochs.
Gemäß den Merkmalen der Ansprüche 2 und 3 ist das luftseitige Ende des Medienrohres
aus dem Zugglied herausgeführt. Es ist dies eine Ausbildung des Erfindungsgedankens,
der die Funktion des Medienrohres als Entlüftungsleitung betrifft. Von besonderem Vorteil hierbei ist, der Anschluß eines Injektionskopfes
durch diese Entlüftung nicht behindert wird und sogar Bewegungen zumindest axialer Art des Zuggliedes während des Injezierens möglich sind.
Die Merkmale der Ansprüche 4 und 5 sind auf die nähere Ausgestaltung der Aufnahme
für das Medienrohr gerichtet. Diese wird hiernach durch einen gummielastischen Verschlußkörper gebildet, der mit der Außenwandung des Medien-
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rohres beispielsweise verklebt sein kann, der im übrigen derart bemessen ist,
daß ein Vorschieben innerhalb des Zuggliedes möglich ist, und zwar unter Wahrung der bereits genannten Dichtungsfunktion.
Das Medienrohr besteht entsprechend den Merkmalen des Anspruchs 6 aus
Metall - grundsätzlich kommt jedoch auch ein Kunststoff in Betracht.
Die Merkmale des Anspruchs 7 bringen den Vorteil mit sich, daß ein aus den
genannten Bohrungen austretendes aushärtbares Medium unmittelbar eine Führung in Richtung auf fie Bohrlochmündung hin erfährt.
Die Merkmale der Ansprüche 8 bis 11 sind auf einen äußerst einfach und zuverlässig
handhabbaren Bohrlochverschluß gerichtet. Dieser ermöglicht insbesondere, jedoch nicht ausschließlich bei aufwärts orientierten Bohrlöchern eine luftseitige
Abdichtung und während der Injektionsphase ein Vermeiden eines unkontrollierten Austretens von aushärtbarem Medium aus dem Bohrloch sowie der
hiermit einhergehenden Verschmutzung der Baustelle. Insbesondere die Verwendung des Bohrfochverschlusses ermöglicht in Verbindung mit einer bohrlochsohlenseitigen
Entlüftung eine qualitativ gleichförmige Einbringung eines aushärtbaren
Mediums in das Bohrlochs sowie ein lückenloses Einbinden des Zuggliedes in dieses Medium. Neben einer zuverlässigen Verankerung ergibt sich auch
ein guter Korrosionsschutz.
Auch die Verwendung einer Sperreinrichtung entsprechend den Merkmalen des
Anspruchs 12 wird durch die erfindungsgemäße Entlüftung nicht behindert. Die Benutzung einer solchen Sperreinrichtung ist arbeitsökonomisch von Vorteil,
da ein Injektionskopf am Ende der Injektionsphase bereits vor beginnender Aushärtung
demontiert werden kann, und zwar ohne daß es zu einem unkontrollierten Austreten von aushärtbarem, noch fließfähigem Medium aus dem Zugglied
kommt. Unnötige Verschmutzungen der Baustelle lassen sich auf diesem Wege vermeiden. Die Sperreinrichtung ermöglicht ferner auch Nachverpressungen.
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Die Erfindung wird im Folgenden unter Bezugnahme auf die in den Zeichnungen
schematisch wiedergegebenen Ausführungsbeisptele näher erläutert werden. Es zeigen:
Fig. 1 einen Axialschnitt eines Ankersystems während der Erstellung eines Bohrlochs,
somit während der Spülphase;
Fig. 2 einen vergrößerten Axialschnitt eines bei dem Ankersystem gemäß Fig. 1 eingesetzten Bohrkopfes;
Fig. 2 einen vergrößerten Axialschnitt eines bei dem Ankersystem gemäß Fig. 1 eingesetzten Bohrkopfes;
Fig. 3 eine vergrößerte Teildarstellung des bohriochsohlenseitigen, alternativ zu
einem Bohrkopf mit einer Rammspitze ausgerüsteten Endes eines Ankersystems;
Fig.4 eine Teildarstellung des luftseitigen Endes des Ankersystems im Axialschnitt;
Fig. 5 einen Axialschnitt der luftseitig an das Ankersystem angesetzten Sperreinrichtung;
Fig. 6 eine Darstellung eines zum Zusammenwirken mit dem Ankersystem bestimmten
Bohrlochverschlusses im Axialschnitt.
Unter Bezugnahme auf die zeichnerischen Darstellungen der Figuren 1 und 2
wird im Folgenden zunächst global die Wirkungsweise eines erfindungsgemäßen Ankersystems beschrieben werden.
Im Einzelnen ist mit 1 das rohrartige Zugglied eines Gebirgsanker bezeichnet,
welches während des Erstellens eines Bohrlochs 2 zunächst nach Art einer Bohrstange benutzt wird und demzufolge an seinem einen Ende beispielsweise
mit einem Bohrkopf 3 versehen ist. Das Zugglied 1 steht an seinem, dem Bohrkopf 3 abgekehrten Ende, somit luftseitig mit einem zeichnerisch nicht dargestellten
Spül- bzw. Injektionskopf sowie einem Bohrantrieb in Verbindung. Hierauf
wird im Folgenden noch näher eingegangen werden.
Das Zugglied 1 kann an seinem dem Bohrkopf zugekehrten Ende mit einem
Gewindeabschnitt versehen sein, der zur Verschraubung mit einem Innengewindeabschnitt
4 des Bohrkopfes 3 bestimmt ist. Grundsätzlich kann der Bohrkopf 3
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mit den Zugglied 1 auch verschweißt sein.
Der Bohrkopf 3 ist durch einen zentralen Hohlraum 5 gekennzeichnet, dessen
Länge im wesentlichen derjenigen des Innengewindeabschnitts 4 entspricht und der somit zur Aufnahme des Zuggliedes 1 bestimmt ist. Koaxial zu diesem Hohlraum
5, somit in Richtung der Achse 6 des Bohrkopfes 3 verläuft unter Zwischenanordnung
einer ringartigen, sich senkrecht zu der Achse 6 erstreckenden Anlagefläche 7 eine Spülbohrung 8, deren Durchmesser geringer als derjenige des
Hohlraumes 5 bemessen ist. Von der genannten Spülbohrung 8 sind weitere Spülbohrungen 9, 10 abgezweigt, deren Achsen sich unter stumpfen Winkeln zu
der Achse 6 erstrecken können und deren Austrittsöffnungen sich somit seitlich befinden.
Mit 11 ist ein aus einem beispielsweise elastomeren Werkstoff bestehender
Dichtring bezeichnet, der auf der Anlagefläche 7 gehalten ist und dessen Funktion im Folgenden noch erläutert werden wird.
Zum Erstellen eines Bohrlochs 2 zwecks Setzens eines Gebirgsankers wird
zunächst in das mit einem Bohrkopf 3 bestückte Zugglied 1 ein Medienrohr 12 eingeführt, dessen bohrkopfseitige Stirnseite auf dem Dichtring 11 dichtend
anliegt. Das vorzugsweise metallische Medienlrohr 12 wird in dieser Anlage unter
Mitwirkung des zeichnerisch nicht dargestellten Spülkopfes bzw. des Bohrantriebes
gehalten. Während der sich anschließenden Bohrphase strömt ein Spülmittel, z. B. Wasser oder auch Luft in Richtung der Pfeile 13 durch das
Medienrohr 12 und verläßt dieses bohrlochsohlenseitig über die Spülbohrungen 8
bis 10 des Bohrkopfes 3, um die infoige des Bohrvorgangs gelösten Gebirgspartikel
aufzunehmen und diese anschließend über den Ringraum zwischen der Innenseite 14 des Bohrlochs 3 und der Außenseite 15 des Zuggliedes 1 in
Richtung der Pfeile 16 auszuspülen. Sowohl das Medienrohr 12 als auch das Zugglied 1 können nach Maßgabe der absoluten Länge des Bohrlochs 2 unter
Zwischenanordnung geeigneter Kupplungsmuffen in einer an sich bekannten Weise verlängert werden. Ist auf diese Weise die endgültige Tiefe des Bohrlochs
2 erreicht, dessen Wandungen in Abhängigkeit vom Kohäsionszustand der
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entlang der Achse 6 aufeinanderfolgenden Gebirgsformationen eine unterschiedliche
Stabilität haben können, werden der Bohrantrieb und der Spülkopf von dem Zugglied gelöst, wobei anschließend das Medienrohr 12 entfernt werden kann.
Es schließt sich nunmehr die Injektionsphase an.
Das Zugglied 1 ist entlang seiner Achse 6 mit einer Reihe von Bohrungen 17
versehen, die während der Spülphase aufgrund der dichtenden Anlage des Medienrohres 12 an dem Dichtring 11 funktionslos sind. Die Bohrungen 17
können entlang des gesamten Zuggliedes 1 vorgesehen sein - sie können gleichermaßen auch auf wählbare Längenabschnitte bzw. auf einen, entlang des
Zuggliedes jeweils nach Maßgabe der vorgefundenen Gebirgsverhältnisse plazierten Längenabschnitt beschränkt sein.
Zur Einleitung der Injektionsphase wird nunmehr zunächst eine Sperreinrichtung
18 auf das luftseitige Ende 19 des Zuggliedes 1 aufgeschraubt. Das Zugglied 1
ist zu diesem Zweck zumindest an diesem Endbereich mit einem Außengewinde 20 versehen. Zur Erläuterung des Aufbaus und der Wirkungsweise der Sperreinrichtung
wird im Folgenden auf die Zeichnungsfigur 5 Bezug genommen.
Die in Fig. 5 gezeigte Sperreinrichtung 18 besteht aus einem global zylindrischen
Hohlkörper, dessen eines, dem Zugglied 1 zugekehrtes Ende mit einem Innengewinde 21 versehen ist, welches zum Aufschrauben auf das Außengewinde
20 des Zuggliedes 1 bestimmt und ausgestaltet ist. Zeichnerisch nicht dargestellt sind übliche Hilfsmittel, welche der Begrenzung der Einschraublänge
dienen, mit denen in einfacher Weise reproduzierbare Einschraublängen herstellbar
sind. Das Innengewinde 21 erstreckt sich etwa über die Hälfte der gesamten Länge der Sperreinrichtung 18.
An dem, dem Innengewinde 21 abgekehrten Ende der Sperreinrichtung 18
befindet sich eine, mit einer zentralen Durchgangsöffnung 22 versehende Abschlußplatte
23, die mit dem genannten zylindrischen Hohlkörper in lösbarer Verbindung steht. Die Wandungen der Öffnung 22 weisen einen in Richtung auf das
Innengewinde 21 hin sich konisch erweiternden Querschnitt auf und bilden AnIa-
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gefiächen 22' für einen kugelförmigen Sperrkörper 24, der mittels einer sich in
Längsrichtung der Sperreinrichtung 18 erstreckenden Druckfeder 25 unter
elastischer Vorspannung an diesen Anlageflächen 22' gehalten ist.
Das, dem Sperrkörper 24 abgekehrte Ende der Druckfeder 25 ist in der zentralen
Ausnehmung 26 einer Stützplatte 27 aufgenommen, die ihrerseits an einer, auf der Innenseite des Hohlkörpers der Sperreinrichtung 18 angeordneten Ringschulter
28 aufgelagert ist. Die Stützplatte 27 ist mit einer Reihe von Durchgangsöffnungen
29 versehen.
Zeichnereisch nicht dargestellt sind Kupplungseinrichtungen oder dergleichen,
über weiche ein Injektionskopf derart mit der Abschlußplatte 23 verbindbar ist,
daß nach Maßgabe des Druckes eines Injektions- oder Verpressmediums dieses in Richtung des Pfeiles 30, somit unter gleichzeitiger Verdrängung des Sperrkörpers
24 entgegen der Rückstellkraft der Druckfeder 25 strömt und über die Durchgangsöffnungen 29 schließlich in den Innenraum 30 des Zuggliedes 1
gelangt.
Man erkennt, daß im Fall einer Druckentlastung über den Injektionskopf der Verdrängungskörper
24 unter der Wirkung der Druckfeder 25 selbsttätig in seine, in Fig. 5 gezeigte Schließstellung gelangt.
Zur Einleitung der Injektionsphase wird nunmehr der Injektionskopf mit dem
zugekehrten Ende 31 der Sperrvorrichtung 18 verbunden, wobei ein aushärtbares
Medium, z. B. eine Mörtelsuspension oder ein Kunstharz unter Druck in das Zugglied 1 eingebracht wird. Dieses aushärtbare Medium durchläuft die
Sperreinrichtung 18 und tritt über die Bohrungen 17 und - zu einem geringeren
Teil - auch über die Spülbohrungen 8 bis 10 des Bohrkopfes 3 aus, um in der Folge das Bohrloch 2, insbesondere den bereits genannten Ringraum vollständig
auszufüllen. Die Injektionsphase ist abgeschlossen, sobald dieser Ringraum in dem gewünschten Ausmaß verfüllt ist.
Nach Aushärtung des genannten Mediums ergibt sich ein Verbund zwischen den
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Innenseiten 14 des Bohrlochs 2 einerseits und den zugekehrten Außenseiten 15
des Zuggliedes 1 andererseits, welch letztere zur Verbesserung eines Formschlusses im Oberflächenbereich profiliert sein können.
Die Sperreinrichtung 18 ermöglicht unmittelbar nach Verfüllung des genannten
Ringraumes die Demontage des Injektionskopfes, ohne daß die Gefahr besteht, daß das unter Druck stehende aushärtbare, noch fließfähige Medium luftseitig
aus dem Zugglied 1 austreten kann. Darüber hinaus ergibt sich der weitere Vorteil,
daß die durch das unter Druck stehende Medium im Bohrloch entwickelte Stabilisierungswirkung trotz Demontage des Injektionskopfes kontinuierlich aufrechterhalten
wird und daß sich insbesondere infolge eines ansonsten gegebenen Druckabfalles keine Veränderungen an den Bohrlochwandungen ergeben.
Die luftseitige Verspannung des Zuggliedes erfolgt wiederum in einer an sich
bekannten Weise, worauf im folgenden jedoch nicht näher eingegangen werden wird.
Sowohl das Zugglied 1 als auch der Bohrkopf 3 werden bei dem erfindungsgemäßen
Ankersystem als verlorenes Werkzeug betrachtet, welches in der Bohrung verbleibt, wohingegen das Medienrohr 12 für eine Verwendung beim Setzen
eines weiteren Gebirgsanker zur Verfugung stehen kann. Das Zugglied 1 kann
während des Injezierens stillstehen und es kann das Einbringen des aushärtbaren Mediums erst nach erfolgtem Entfernen des Medienrohrs 12 stattfinden. Es
ist jedoch auch möglich, diesen Vorgang zeitgleich mit dem Zurückziehen des Medienrohres 12 ablaufen zu lassen.
Ebenfalls für eine weitere Verwendung zur Verfugung steht auch die erfindungsgemäße
Sperreinrichtung 18.
Ein solches erfindungsgemäße Ankersystem ermöglicht nach erfolgtem primärem
Injezieren auch ein Nachverpressen. Dies wird ebenfalls durch die Sperreinrichtung
18 ermöglicht, welche während des primären Injezierens ein Rückströmen
bzw Ausströmen des aushärtbaren Mediums über das Zugglied 1
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verhindert, so daß anschließend, d. h. vor einem beginnenden Härten ein Nachverpressen
möglich ist, indem dieses Medium nunmehr unter erhöhtem Druck in das Zugglied 1 eingeführt wird, hierbei eine Verdrängungswirkung auf die sich
noch innerhalb des Zuggliedes 1 befindlichen Anteile aus aushärtbaren Medium ausübt, wobei der, das Zugglied 1 innerhalb des Bohrlochs 2 umgebende primäre
Verankerungskörper hydraulisch aufgesprengt wird, so daß das genannte Medium weiter in das umliegende Gebirge eindringen kann und sich demzufolge eine
verbesserte Verankerungswirkung ergibt.
In den Figuren 3 und 4 sind Funktionselemente, die mit denjenigen der Figuren
1, 2 und 5 übereinstimmen, entsprechend beziffert, so daß auf eine diesbezügliche
wiederholte Beschreibung verzichtet werden kann. Die Figuren 3 und 4 zeigen eine besondere erfindungsgemäße Ausgestaltung des Gebirgsankersystems,
welche unter anderem das Medienrohr 12 und dessen erweiterte
Nutzung betrifft.
Fig. 3 zeigt eine alternative Ausgestaltung des bohrlochsohlenseitigen Endbereichs
des Ankersystems, wobei nunmehr anstelle eines Bohrkopfes 3 eine Rammspitze 33 vorgesehen ist. Diese Rammspitze kann mit dem stirnseitigen
Ende 34 des Zuggliedes 1 verschweißt sein - es kommt gleichermaßen jedoch auch eine Verschraubung in Betracht. Zeichnerisch nicht dargestellt sind ein oder
mehrere Spülbohrungen, die den Durchtritt eines fließfähigen Mediums aus dem Innenraum 35 der Rammspitze heraus ermöglichen.
Das Medienrohr 12 ist an seinem, der Rammspitze 33 zugekehrten Ende in
einem, beispielsweise aus einem elastomeren Werkstoff bestehenden Verschlußkörper
36 aufgenommen, durch welchen der Ringraum zwischen der Innenseite 37 des Zuggliedes 1 einerseits und der Außenseite 38 des
Medienrohres 12 andererseits im Bereich des stirnseitigen Endes 34 dichtend geschlossen ist. Die rammspitzenseitige Stirnseite des Verschlußkörpers 36 und
das stirnseitige Ende 34 des Zuggliedes 1 befinden sich in einer gemeinsamen radialen Ebene. Dies ist jedoch nicht zwingend, soweit eine hinreichende Abdichtung
des genannten Ringraumes sichergestellt ist. Der Verschlußkörper 36 kann
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mit dem Medienrohr 12 beispielsweise in einer Klebeverbindung stehen und ist
ausgehend von dem luftseitigen Ende des Zuggliedes 1 bis in die gezeigte, der Rammspitze 33 oder sich alternativ an dieser Stelle befindlichen Bohrkopfes
vorschiebbar.
Mit 39 sind Bohrungen bezeichnet, welche die Wandungen des Zuggliedes 1
durchdringen und welche derart angebracht sind, daß sich deren jeweilige Achsen unter einem spitzen Winkel 40 zu der Achse 41 des Zuggliedes 1
erstrecken, somit zu dessen luftseitigen Ende hin. Hierauf wird im Folgenden noch näher eingegangen werden.
Derartige Bohrungen 39 können in gleichmäßiger Verteilung entlang der gesamten
Länge des Zuggliedes 1 vorgesehen sein. Es ist jedoch auch denkbar, die Bohrungen 39 lediglich entlang eines Abschnitts der Länge des Zuggliedes 1
oder entlang mehrerer Abschnitte anzuordnen und es hängt die Plazierung dieser Abschnitte bzw der Bohrungen 39 hauptsächlich von den, entlang der Achse des
Bohrlochs wechselnden Gebirgsformationen ab.
Das Spülrohr 12 erstreckt sich ausgehend von dem bohrlochsohlenseitigen Ende
34 des Zuggliedes 1 ungefähr koaxial bezüglich dessen Achse 41, und zwar bis
zu einer Stelle 42, von der an das Spülrohr 12 spitzwinklig unter einem Winkel 43
zu der Achse 41 und zu dem luftseitigen Ende hin verläuft. Der abgewinkelte Abschnitt
des Spülrohres 12 durchdringt die Wandung des Zuggliedes 1 in einer, mit einer Dichtungshülse 44 ausgerüsteten Bohrung 45 und es kann das Spülrohr 12
bei dieser erfindungsgemäßen Ausgestaltung des Ankersystems in unterschiedlicher
Weise benutzt werden, worauf im Folgenden noch näher eingegangen werden wird.
Fig. 6 schließlich zeigt einen vorzugsweise aus einem elastomeren Werkstoff bestehenden
Bohrlochverschluß 46, der global als hohlzylinderartiger Körper ausgestaltet ist, dessen Innendurchmesser dahingehend bemessen ist, daß er unter
dichtender Anlage über die Außenseite die Zuggliedes 1 schiebbar ist, und zwar
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von dessen tuftseitigem Ende her. Die Innenseite 47 des Bohrlochverschlusses
kann hierbei glattwandig ausgestaltet sein - in Betracht kommt jedoch auch eine vorzugsweise gleichförmige Profilierung, beispielsweise nach Art von Ringrillen,
Stegen oder dergleichen. Entscheidend für die Ausgestaltung der Innenseite 47
ist lediglich deren dichtende Anlage an der Außenseite des Zuggliedes 1, so daß
ein Durchtritt eines fließfähigen Mediums zwischen der Außenseite des Zuggliedes
1 und der Innenseite des Bohrlochverschlusses 46 in jedem Fall unterbunden ist.
Die Außenseite 48 des Bohrlochverschlusses 46 ist durch eine - in axialer
Richtung gesehen - gleichförmige Verteilung einzelner Kreisringansätze 49 gekennzeichnet,
deren Außendurchmesser beginnend mit dem tuftseitigen Ende in Richtung auf das diesem gegenüberliegende Ende 51 kontinuierlich abnimmt.
Die Funktion dieser Kreisringansätze 49 besteht darin, den zwischen der Innenseite
der Bohrlochwandung einerseits und der Außenseite des auf das Ende des Zuggliedes 1 aufgesetzten Bohrlochverschlusses 46 andererseits bestehenden
Ringraum dichtend zu verschließen.
Diese Abdichtungswirkung ist für die Injektionsphase konzipiert und zwar insbesondere
für den Fall eines sich horizontal oder aufwärts geneigt bzw im Extremfall vertikal aufwärts anzuordnenden Ankersystems. In allen diesen Fällen ist ein
zuverlässiger, einfach zu montierender und dem Druck des aushärtbaren Mediums standhaltender Bohrlochverschluß erforderlich, da es ansonsten während
des Injezierens oder auch eines Nachverpressens zu einem unkontrollierten Austritt von aushärtbarem Medium aus dem Bohrloch und in der Folge zu
einer unnötigen Verschmutzung der Baustelle kommen würde. Insbesondere unter den räumlich ohnehin beengten Verhältnissen eines Tunnels wurden sich
hieraus arbeitstechnische Erschwernisse ergeben, die es zu vermeiden gilt.
Entsprechend der Konsistenz der Bohriochwandungen am luftseitigen Ende des
Bohrlochs bilden sich hier keine geometrisch regelmäßigen, einfach abzudichtende
Formen sondern durch teilweise Wandungsausbrüche gekennzeichnete,
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sowohl Einschnürungen als auch trichterartige Aufweitungen aufweisende
Wandungsverläufe aus. Der Bohrlochverschluß 46 ist dazu bestimmt, luftseitig
über das aus dem Bohrloch herausragende Ende des Zuggliedes 1 geschoben
zu werden, wobei die Kreisringansätze 49 unter teilweiser elastischer Deformation
zur Anlage an der Bohrlochwandung gelangen und auf diese Weise den Ringraum zwischen dieser und der Außenseite des Zuggliedes 1 luftseitig verschließen.
Der Bohrlochverschluß 46 wird hierbei über sein Ende 51 auf das Zugglied 1 aufgeschoben, und zwar so weit, bis die Kreisringansätze 49 zur Anlage
an der Bohrlochwandung gelangen. Die radialen Abmessungen der Kreisringansätze 49 sind derart vorgenommen worden, daß ein Verschluß des genannten
Ringraumes selbst bei einer luftseitig trichterartigen Aufweitung des Bohrlochs möglich ist.
Die einzelnen Kreisringansätze 49 weisen im Querschnitt eine global dreieckförmige
Gestaltung auf und sind durch eine radial sich erstreckende Oberseite sowie durch eine sich schräg zu einer Radialebene verlaufende Unterseite 53
gekennzeichnet. Während des Eintreibens in das Bohrloch ist somit eine leichte Verformbarkeit der Kreisringansätze 49 zwecks Anpassung an unregelmäßig
gestaltete Bohrlochwandungen gegeben.
Der Bohrloch Verschluß 46 ist als einteiliges Bauteil ausgestaltet und besteht aus
einem elastomeren gummiartigen Werkstoff. Insbesondere kommen jedoch auch
sonstige Kunststoffe mit vergleichbaren Verformungseigenschaften in Betracht, z.
B. Mischungen aus PVC und Gummi.
Soweit sowohl eine hinreichende Verformbarkeit als auch ein einfaches Eintreiben
in das Bohrloch gegeben ist, kann der Bohrlochverschluß auch als global konisch ausgebildeter und mit einem zentralen Hohlraum zur Aufnahme des
Zuggliedes 1 versehener Körper ausgestaltet sein. Anstelle eines konischen Verlaufs des Außenradius kommt auch ein beliebiger sonstiger ausgehend von
dem luftseitigen Ende 50 in Richtung auf das gegenüberliegende Ende 51 hin abnehmender Verlauf des Außenradius in Betracht. Die Dichtwirkung basiert in
jedem Fall auf einer elastischen außenseitigen Verformung unter Anpassung an
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unregelmäßig gestaltete Bohrloch wandungen.
Das Zugglied 1 ist wie eingangs bereits erwähnt mit Bohrungen 39 versehen,
die entweder entlang dessen gesamten Länge oder abschnittsweise vorgesehen
sind. Besonders vorteilhaft kann es sein, den Durchmesser dieser Bohrungen 39 ausgehend von dem bohrlochsohlenseitigen Ende in Richtung auf die Bohrlochmündung
hin entweder kontinuierlich oder gestaffelt abnehmen zu lassen. Bei gegebenem Druck eines Injektionsmediums kann auf diesem Wege insbesondere
bei unter einem Winkel zur Horizontalebene abwärts geneigt verlaufenden Bohrungen zu einer Vergleichmäßigung des Einbringens eines aushärtbaren
Mediums beigetragen werden.
Der Injektionsvorgang gestaltete sich bei einem erfindungsgemäß ausgestalteten
Ankersystem wie folgt:
Nachdem das Bohrloch unter Verwendung eines Spülmediums erstellt ist, wobei
es auf die genauere Ausgestaltung des Bohrverfahrens als solches nicht ankommt,
wird zunächst der Bohrlochverschluß 46 auf das luftseitige Ende des Zuggliedes 1 aufgeschoben und soweit in das Bohrloch eingetrieben, bis eine
dichtende Anlage an den Bohrlochwandungen gegeben ist.
Das sich innerhalb des Zuggliedes 1 erstreckende Medienrohr 12 wird mit
geringem Abstand vor der Sperreinrichtung 18 abgewinkelt und durch eine
Bohrung 45 herausgeführt, wobei es sich bei der Bohrung 46 beispielsweise um eine der Bohrungen 39 handeln kann, deren Achsen sich einem Winkel 40 (Fig.
3) gegenüber der Achse 41 des Zuggliedes 1 zur Luftseite hin erstrecken. Eine solche Bohrung 39 bzw 45 ist zu diesem Zweck vorab mit einer Dichtungshülse
44 versehen worden, in der der abgewinkelte Abschnitt des Spülrohres 12
aufgenommen und geführt ist.
Anschließend wird die Sperreinrichtung 18 auf das freie Ende des Zuggliedes 1
aufgeschraubt und mit einem zeichnerisch nicht dargestellten Injektionskopf verbunden.
Das während des primären Injezierens eingeführte aushärtbare Medium
4320/3 G SchranBergbau-Baumaschinen-B^fteclyyk .. .. 8. August 1998
gelangt über die Sperreinrichtung 18 in den Innenraum 31 des Zuggliedes 1 und
tritt über dessen Bohrungen 39 in den Ringraum zwischen der Bohrlochwandung und dem Zugglied 1 ein. Dieser Ringraum wird in der Folge nach Maßgabe der
Plazierung der Bohrungen 39 ausgefüllt, wobei sich aufgrund der in Fig. 3 gezeigten
Winkelorientierung der Bohrungen 39 eine global in Richtung zur Luftseite hin orientierte Strömung ergibt. Aufgrund des Bohrlochverschlusses 46
ergibt sich innerhalb des Bohrlochs in der Folge ein Lufteinschluß, der jedoch nicht zu einem, den Injeziervorgang behindernden Druckaufbau führt, da über
das freie luftseitige Ende des Medienrohres 12 und die Spülbohrungen der
Rammspitze 33 bzw eines sich an dieser Stelle befindlichen Bohrkopfes eine Entlüftung gegeben ist. Der tnjeziervorgang kann somit ohne Behinderung durch
Lufteinschlüsse durchgeführt werden. Im Ergebnis hat dies eine gleichförmige
und reproduzierbare Überdeckung mit bzw Einbindung des Zuggliedes 1 in ein aushärtbares Medium und damit einen zuverlässigen Korrosionsschutz auch in
saurer Umgebung zur Folge.
Ein Nachverpressen ist über die Sperreinrichtung 18 möglich - sie kann
gleichermaßen auch über das Medienrohr 12 durchgeführt werden, insbesondere dann, wenn ein Nachverpreßvorgang im Bereich des Bohrkopfes oder der
Rammspitze erwünscht ist. Das Medienrohr 12 kann zu diesem Zweck an einer
geeigneten Stelle mit einem Rückschlagmechanismus versehen sein, welcher zwar ein Einführen eines fließfähigen Mediums in das Bohrloch ermöglicht,
ein unkontrolliertes Austreten hingegen unterbindet.
Das Medienrohr 12 kann nach erfolgtem Injeziervorgang innerhalb des Zug^
gliedes 1 verbleiben. Es kann jedoch auch entnommen und beim Setzen eines weiteren Ankersystems erneut Verwendung finden.
Claims (12)
1. Gebirgsankersystem mit einem rohrartigen, an seinem einen Ende mit einem
Bohrkopf (3) oder einer Rammspitze (33) versehenen Zugglied (1), dessen Bohrkopf bzw. Rammspitze mit wenigstens einer Spülbohrung (8,9,10) versehen
ist und dessen diesem/dieser gegenüberliegendes Ende mit einem Bohr- und/oder Injektionskopf verbindbar ist, wobei das Zugglied (1) zumindest
abschnittsweise mit Bohrungen (39) versehen ist,
gekennzeichnet durch
- ein luftseitig in das Zugglied (1) einführbares, bis in den Bereich des Bohrkopfes
(3) bzw. der Rammspitze (33) vorschiebbares, an seinem bohrlochsohlenseitigen
Ende in einer Aufnahme geführten Medienrohr (12), dessen der Aufnahme gegenüberliegendes freies Ende luftseitig aus dem
Zugglied (1) herausragt,
- wobei der Ringraum zwischen der Außenseite des Medienrohres (12) einerseits
und der Innenseite des Zuggliedes (1) andererseits stirnseitig durch die genannte Aufnahme verschließbar ist, so daß das Medienrohr (12) nach
Maßgabe seiner Position innerhalb des Zuggliedes (1) zumindest über die Spülbohrungen (8,9,10) des Bohrkopfes bzw. der Rammspitze mit dem
Außenraum in durchgängiger Verbindung steht.
2. Gebirgsankersystem nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet,
dadurch gekennzeichnet,
- daß ein luftseitiger Endabschnitt des Medienrohres (12) abgewinkelt zur
Achse (41) des Zuggliedes (1) verläuft.
3. Gebirgsankersystem nach Anspruch 2,
4320/3 G Schran Bergbau-Baumaschinen-Bohrtechnik,, .. 8. August 1998
dadurch gekennzeichnet,
- daß der luftseitige Endabschnitt des Medienrohres (12) in einer, in einer
Bohrung (45) des Zuggliedes (1) angeordneten Dichtungshülse (44) dichtend aufgenommen und geführt ist.
4. Gebirgsankersystem nach einem der vorangegangenen Ansprüche 1 bis 3,
dadurch gekennzeichnet,
- daß das Medienrohr (12) an seinem bohrlochsohlenseitigen Ende in einem
Verschlußkörper (36) aufgenommen und geführt ist,
- daß der Verschlußkörper (36) an der Innenwandung des Zuggliedes (1) einerseits
und der Außenwandung des Medienrohres (12) andererseits dichtend anliegt, hierbei den Innenraum (31) des Zuggliedes (1) in Richtung
zur Bohrlochsohle hin verschließend.
5. Gebirgsankersystem nach Anspruch 4,
dadurch gekennzeichnet,
- daß der Verschlußkörper (36) aus einem gummielastischen Werkstoff
besteht.
6. Gebirgsankersystem nach einem der vorangegeangenen Ansprüche 1 bis 5,
dadurch gekennzeichnet,
- daß das Medienrohr (12) aus Metall besteht und an seinen Endbereichen
unter Verwendung von Kupplungselementen verlängerbar ist.
7. Gebirgsankersystem nach einem der vorangegangenen Ansprüche 1 bis 6,
4320/3 G Schran Bergbau-Baumaschinen-Bohrtechnik 8. August 1998
dadurch gekennzeichnet,
- daß die Achsen der Bohrungen (39) des Zuggliedes (1) unter spitzen
Winkeln 43) zu dessen Achse (41) verlaufen, und zwar zur Luftseite hin orientiert.
8. Gebirgsankersystem nach einem der vorangegangenen Ansprüche 1 bis 7,
gekennzeichnet durch
- einen aus einem vorzugsweise gummielastischen Werkstoff bestehenden,
zum luftseitigen Aufschieben auf das Zugglied (1) sowie zum Verschließen des Ringraumes zwischen der Bohrlochwandung einerseits und dem
Zugglied (1) andererseits bestimmten Bohrlochverschluß (46).
9. Gebirgsankersystem nach Anspruch 8,
dadurch gekennzeichnet,
dadurch gekennzeichnet,
- daß der Bohrverschluß (46) global als Hohlkörper mit einem luftseitigen
Ende (50) und einem diesem gegenüberliegenden Ende (51) ausgestaltet ist,
- daß die Außenseite des Hohlkörpers Außenmaße aufweist, die ausgehend
von dem Ende (50) in Richtung auf das Ende (51) hin abnehmen und
- daß zumindest die Außenseite des Hohlkörpers zwecks dichtender Anlage
an geometrisch unregelmäßig gestalteten Bohrlochwandungen elastisch verformbar ist.
10. Gebirgsankersystem nach einem der Ansprüche 8 oder 9, dadurch gekennzeichnet,
4320/3 G Schran Bergbau-Baumaschinen-Bohrtectmik 8. August 1998
- daß auf der Außenseite des Hohlkörpers in vorzugsweise gleichmäßiger
Verteilung Kreisringansätze (49) vorgesehen sind, deren Außendurchmesser sich ausgehend von dem Ende (50) in Richtung auf das Ende (51)
hin vermindern.
11. Gebirgsankersystem nach einem der Ansprüche 8 oder 9,
dadurch gekennzeichnet,
- daß die Außenseite einen ausgehend von dem Ende (50) in Richtung auf
das Ende (51) hin sich verjüngenden glattwandigen, beispielsweise konischen Verlauf aufweist.
12. Gebirgsankersystem nach einem der Ansprüche 1 bis 11,
dadurch gekennzeichnet
- daß auf das luftseitige Ende des Zuggliedes eine Sperreinrichtung (18)
aufsetzbar, insbesondere aufschraubbar ist, die das Bindeglied zwischen dem Zugglied (1) einerseits und einem Spül- bzw. Injektionskopf andererseits
bildet und durch welche ein Medienfluß in das Zugglied (19) hinein
möglich ist, ein Medienaustritt aus dem Zugglied (1) hingegen unterbunden wird.
Priority Applications (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE29815681U DE29815681U1 (de) | 1998-08-08 | 1998-08-08 | Gebirgsankersystem |
Applications Claiming Priority (2)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE19835814A DE19835814A1 (de) | 1998-06-10 | 1998-08-08 | Gebirgsankersystem |
| DE29815681U DE29815681U1 (de) | 1998-08-08 | 1998-08-08 | Gebirgsankersystem |
Publications (1)
| Publication Number | Publication Date |
|---|---|
| DE29815681U1 true DE29815681U1 (de) | 1998-12-10 |
Family
ID=26048014
Family Applications (1)
| Application Number | Title | Priority Date | Filing Date |
|---|---|---|---|
| DE29815681U Expired - Lifetime DE29815681U1 (de) | 1998-08-08 | 1998-08-08 | Gebirgsankersystem |
Country Status (1)
| Country | Link |
|---|---|
| DE (1) | DE29815681U1 (de) |
Cited By (2)
| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
|---|---|---|---|---|
| CN103758550A (zh) * | 2014-01-06 | 2014-04-30 | 成都理工大学 | 一种液胀式让压抗震抗高地温锚杆 |
| CN109826658A (zh) * | 2019-03-29 | 2019-05-31 | 华侨大学 | 一种分体式锁环及锚杆 |
Citations (3)
| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
|---|---|---|---|---|
| DE3639891A1 (de) | 1986-11-21 | 1988-06-01 | Bilfinger Berger Bau | Verfahren zur herstellung eines rohrinjektionsschirms oberhalb von tunneln sowie vorrichtung zur durchfuehrung des verfahrens |
| DE3151611C2 (de) | 1981-12-28 | 1990-05-17 | Hilti Ag, Schaan, Li | |
| DE29803279U1 (de) | 1998-02-25 | 1998-04-23 | Schran-Bergbau-Baumaschinen-Bohrtechnik, 36266 Heringen | Gebirgsankersystem |
-
1998
- 1998-08-08 DE DE29815681U patent/DE29815681U1/de not_active Expired - Lifetime
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| CN109826658B (zh) * | 2019-03-29 | 2024-02-23 | 华侨大学 | 一种分体式锁环及锚杆 |
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