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DE29814711U1 - Mehrschichtige Schutzfolie und Flächenelement mit verschleißgeschützter Oberfläche - Google Patents

Mehrschichtige Schutzfolie und Flächenelement mit verschleißgeschützter Oberfläche

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DE29814711U1
DE29814711U1 DE29814711U DE29814711U DE29814711U1 DE 29814711 U1 DE29814711 U1 DE 29814711U1 DE 29814711 U DE29814711 U DE 29814711U DE 29814711 U DE29814711 U DE 29814711U DE 29814711 U1 DE29814711 U1 DE 29814711U1
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film
surface element
protective film
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layer
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DE29814711U
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Haverkamp De GmbH
Original Assignee
HAVERKAMP SST SICHERHEITSTECHN
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Description

HVG05 T2,dQc
Mehrschichtige Schutzfolie und Flächenelement mit verschleißgeschützter Oberfläche
Die Erfindung betrifft eine mehrschichtige Schutzfolie, die aus einer Grundfolie aus Kunststoff und einer Verschleißschicht besteht, wobei die Verschleißschicht wenigstens eine anhaftende Abziehfolie aus Kunststoff umfaßt.
Schutzfolien aus Kunststoff finden in vielen technischen Bereichen für den Schutz empfindlicher Oberflächen Verwendung. Zum Teil dienen sie nur dem Transportschutz/ zum Teil schützen Sie aber auch Oberflächen während des Gebrauchs eines Produktes.
Vorteilhaft ist, daß eine Beschädigung, z; Bi durch ritzende Gegenstände, oder eine Verschmutzung sich zunächst nur auf die Kunststoffolie auswirkt und die darunterliegende Oberfläche unversehrt läßt. Die Oberfläche kann bei Auswahl eines geeigneten Haftvermittlers von der beschädigten oder verschmutzten Folie befreit und mit einer neuen Folie belegt werden; Da Folien mit hervorragender Transparenz verfügbar sind, können auch durchsichtige Gläser mit SGhutzfolien beschichtet sein.
Nachteilig sind jedoch der hohe Arbeitsaufwand beim Entfernen von verklebten alten Folienbeschichtungen sowie die hohen Anforderungen an handwerkliche Fertigkeiten bei der Anbringung
• ·
von Folien, um hier eine falten- und blasenfreie Folienbeschichtung herzustellen.
Zugleich weisen Kunststoffolien, z. B. gegenüber Glas, eine geringe Oberflächenhärte auf, die zu erhöhtem Verschleiß der Folienoberfläche und einer geringen Standzeit führt; Es ergibt sich in bestimmten Einsatzgebieten das Dilemma, entweder auf die positiven Eigenschaften einer Schutzfolie zu verzichten oder eine häufige und aufwendige Entfernung und Neuverklebung in Kauf zu nehmen!
Es ist weiterhin bekannt/ beispielsweise bei Visieren von Motorradhelmen, eine Scheibe mit einer Vielzahl von Folien-Verschleißschichten zu belegen, wobei die Haftung der Folien sowohl untereinander als auch an der Scheibe selbst durch elektrostatische Aufladung herbeigeführt ist. Es ist somit möglich, die obenliegende, beschädigte oder verschmutzte Folie abzuziehen und mit der nächst darunterliegenden Folie eine neue, klare und saubere Oberfläche zu erhalten.
Nachteilig an dieser Lösung ist, daß nur sehr dünne Folien aufbringbar sind. Bei großflächigen Folienzuschnitten und bei zweiachsig gekrümmten Oberflächen des zu belegenden Gegenstands ist die Haftung durch elektrostatische Aufladung nicht ausreichend, um einen vollflächig falten- und blasenfreien und zudem beständigen Verbund zu bewirken. Zudem hat sich gezeigt, daß bei dem Abziehen einer zuoberst liegenden Folienschicht von einer bekannten Schutzfolie die Haftung der nächst darunterliegenden Folienschicht beeinträchtigt wird, so daß unbeabsichtigt gleich mehrere Verschleißschichten abgezogen werden können;
Es ist daher die Aufgabe der Erfindung/ bei einer mehrschichtigen Schutzfolie gemäß dem Oberbegriff des Anspruchs 1/ die
genannten Nachteile zu vermeiden und sowohl die Haftung, als auch die Abziehbarkeit der Folien zu verbessern.
Die Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch gelöst,
- daß zwischen der Grundfolie und der Verschleißschicht und
zwischen allen Abziehfolien innerhalb der Verschleißschicht
eine Klebschicht angeordnet ist*
- daß in wenigstens einem randseitigen Krafteinleitungsbereich die mehrschichtige Schutzfolie manuell spaltbar ist,
- daß wenigstens eine oben liegende Abziehfolie der Ver-
schleißschicht unter gleichzeitiger vollständiger Entfernung der haftvermittelnden Klebschicht abziehbar ist.
Zur besseren Verständnis wird nachfolgend die auf den zu schützenden Gegenstand aufbringbare Oberfläche der Schutzfolie als unten liegend und die frei in den Raum weisende FoIienoberflache als oben liegend bezeichnet;
Im Gegensatz zu der aus dem Stand der Technik bekannten elektrostatischen Anhaftung, werden bei einer mehrschichtigen Schutzfolie der Erfindung durch die eingefügte Klebschicht adhäsive Bindungen ausgebildet. Die Klebfestigkeit der Abziehfolien ist so groß, daß während des Gebrauchs von Gegenständen, die mit der Schutzfolie beschichtet sind, ein unbeabsichtigtes Ablösen einzelner Abziehfolien verhindert ist.
Mit Vorteil sind die Oberflächen der Abziehfolien so beschaffen, daß wenigstens eine oben liegende Abziehfolie der Verschleißschicht unter gleichzeitiger vollständiger Entfernung der haftvermittelnden Klebschicht abziehbar ist. Die Klebschicht wird also beim Schälen mit der verschlissenen Abziehfolie entfernt und die freigelegte Abziehfolie weist eine saubere Oberfläche auf.
Die Einleitung des Schälvorgangs wird dadurch erleichtert, daß die mehrschichtige Schutzfolie in wenigstens einem randseitigen Krafteinleitungsbereich manuell spaltbar ist -.
Gemäß der vorliegenden Erfindung kann die Schälfestigkeit jeder der Klebschichten kleiner als die maximale Zugfestigkeit der Klebschichten sein, also kleiner als die maximale Normalspannung in der Klebfuge. Beim Abschälen wirkt die gesamte Kraft konzentriert entlang einer Linie, nämlich dem Übergang von dem Bereich der bereits voneinander gelösten Folien zu IQ dem noch miteinander verklebten Bereich -. Die dadurch entstehenden hohen Belastungen durch Schub- und Zugspannungen in der Klebschicht führen bei gleichzeitiger extremer Überdehnung zum Bruch der Klebschicht entlang der Schällinie. Die darunter liegenden Schichten werden hingegen nicht bis in den Grenzbereich belastet. Da die Grenze der elastischen Verformbarkeit der untenliegenden Schichten ebenfalls beim Abschälen der obersten Schicht nicht erreicht wird, wird auch eine lokale Verstreckung der unteren Schichten und damit einher gehende Veränderungen wie Ausbeulen vermieden.
Vorteilhaft ist dabei, daß mit dem Schälen einer oben liegenden, verschlissenen Folie eine darunter liegende Abziehfolie freigelegt wird, daß aber alle weiteren, darunterliegenden Klebschichten der übrigen Schutzfolie unbeeinträchtigt bleiben, da diese nur mit Normalspannungen belastet werden < Die Klebschicht gemäß der Erfindung kann mit Normalspannungen beaufschlagt werden, die größer sind als die Schälfestigkeit -.
Auch bleiben alle unter der verschlissenen Folie liegenden Folien unbeeinträchtigt, da die Schälfestigkeit, der Klebschichten jeweils kleiner ist als die Grenze der elastischen Verformbarkeit der Folien, dih. die Klebschicht löst sich, bevor größere Kräfte auf die übrige Kunststoffolie wirken,
die eine plastische Verformung der Folienmaterialien bewirken könnten -. &iacgr;
Eine Ausbildung der Erfindung sieht vor, die sich kontaktierenden Folien im Krafteinleitungsbereich frei von Klebschichten herzustellen. Die in dem Bereich lose aufeinander liegenden Einzelfällen können leicht mit den Fingern ergriffen und das Abziehen eingeleitet werden, Werkzeuge wie Messer sind vorteilhafterweise zum Spalten nicht erforderlich,
Eine weitere Form einer erfindungsgemäßen Schutzfolie sieht vor, daß im Krafteinleitungsbereich jeweils Zwischen zwei sich kontaktierenden Folien ein haftungsvermindernder Zwischenstreifen, insbesondere ein streifenförmiger siliconbeschichteter Papier- oder Kunststoffolien-Abschnitt, eingefügt ist, Hierdurch ergibt sich ebenfalls eine erleichterte Einleitung des manuellen Schälvorgangs -. Außerdem ergeben sich Vorteile bei der Fertigung einer Schutzfolie, da jede Abziehfolie zunächst vollflächig mit Klebstoff beschichtet werden kann, wobei dann bei der Zusammenführung der einzelnen Folien ein Schutzstreifen in Folienherstellungsrichtung eingelegt wird.
Es wird vorgeschlagen, wenigstens eine Abziehfolie an der der Grundfolie abgewandten Oberfläche mit einer die Qberflächenhärte erhöhenden, kratzfesten Beschichtung zu versehen» Hierdurch wird die Standzeit der Schutzfolie wesentlich erhöht.
Mit Vorteil ist wenigstens eine Abziehfolie an der von der Grundfolie abgewandten Oberfläche mit einer die Oberflächenspannung vermindernden, schmutzabweisenden Beschichtung, insbesondere auf Basis von Silicon oder PTFE, versehen. Auf die Schutzfolie auftreffende Flüssigkeiten, beispielsweise Lacke, perlen so ab und die Anhaftung von Staubpartikeln wird reduziert*
Die Schutzfolie kann mit flüssigen Klebstoffen als Montageklebstoffen, beispielsweise einem wasserlöslichen Acrylat-
klebstoff, auf einen Gegenstand aufgebracht werden, wie es an sich bekannt ist.
Vorteilhaft ist jedoch, die Schutzfolie bereits bei der Herstellung mit einer Montageklebschicht zu versehen. Die Klebschicht kann aus mikroverkapselten, druckempfindlichen Klebstoffen oder aus solchen Klebstoffen bestehen, die zunächst mit Feuchtigkeit und/oder Wärme aktiviert werden müssen,
IQ Soweit eine auch bei Raumtemperatur dauerhaft klebrige Montageklebschicht vorgesehen ist, und um insbesondere bei transparenten Schutzfolien eine Verschmutzung vor der Montage wirksam zu verhindern, ist die Montageklebscnicht vorteilhafterweise mit einer Abdeckfolie versehen. ':
Die Erfindung betrifft weiterhin ein Flächenelement mit verschleißgeschützter Oberflächeä ;
Besonders bei Flächenelementen, die öffentlich zugänglich installiert sind, ergibt sich das Problem der mutwilligen Beschmutzung und Beschädigung, Das Entfernen von aufgesprühtem Lack von einem Flächenelement ist äußerst schwierig und nur mit kostenintensiver Handarbeit durchführbar. Mit scharfen oder spitzen Gegenständen kann das Flächenelement beschädigt und möglicherweise unbrauchbar werden, so daß ein Austausch erforderlich wird«
Es ist somit eine weitere Aufgabe der Erfindung, ein Flächenelement zu schaffen, das vor dem Verschleiß durch dauerhafte Benutzung und mutwillige Beschädigung oder Beschmutzung geschützt ist*
Diese Aufgabe wird gelöst durch folgende Merkmale:
- das Flächenelement ist mit einem Folienzusehnitt einer mehrschichtigen Schutzfolie beschichtet, die eine Grundfolie und eine Verschleißschicht, bestehend aus wenigstens einer anhaftenden Abziehfolie, umfaßt,
- der Folienzuschnitt ist in wenigstens einem randseitigen Krafteinleitungsbereich manuell spaltbar,
- wenigstens eine oben liegende Abziehfolie der Verschleißschicht ist unter vollständiger Entfernung der haftvermittelnden Klebschicht von dem Folienzuschnitt abziehbar,
- das Flächenelement (200) ist mit einem, den Zugriff zum Krafteinleitungsbereich (10) verwehrenden Verschlußelement (22,22') versehen&iacgr;
Vorteilhaft ist, daß das Flächenelement erfindungsgemäß durch einen aufgebrachten Folienzuschnitt einer Schutzfolie geschützt wird, die eine Grundfolie und eine Verschleißschicht umfaßt. Der Folienzuschnitt ist flächenbündig mit dem Flächenelement zugeschnitten und verklebt -. Die Grundfolie kann ein- oder mehrschichtig sein und weitere Funktionen wie Splitterschutz, Erhöhung der Bruchfestigkeit oder Verminderung der Sonneneinstrahlung integrieren, Durch die Ausbildung der Verschleißschicht in Form von Abziehfolien ist es erfindungsgemäß möglich, eine verschlissene obere' Folienschicht mitsamt der Klebschicht zu entfernen und eine neue Oberfläche zu erhalten. Die Folien haften in einem Krafteinleitungsbereich nur schwach aneinander oder liegen unverbunden nebeneinander, so daß eine manuelle Spaltung des Folienverbundes und damit das Entfernen einer verschlissenen Abziehfolie einfach möglich ist-, :
Es ist ein wesentlicher Vorteil der Erfindung, daß das versehentliche oder vorsätzliche Abziehen der Äbziahfolien von dem Flächenelement dadurch unterbunden wird, daß das Flächenele-
ment mit einem den Zugriff zum Krafteinleitungsbereich verwehrenden Verschlußelement versehen ist. Erst nach Entfernen des Verschlußelementes liegt der Krafteinleitungsbereich frei und das Entfernen von einzelnen Abziehfolien'ist ermöglicht*
Vorzugsweise weist der Folienzuschnitt eine mehreckige Form auf und an wenigstens einer Ecke ist ein Krafteinleitungsbereich ausgebildet. Bei einem rechteckigen Zuschnitt ergibt sich beispielsweise ein Krafteinleitungsbereich in Form einer mit den Fingern greifbaren, dreieckigen Abziehlasche.
Eine einfache Herstellung einer bahnförmigen Schutzfolie wird dadurch ermöglicht, daß an wenigstens einer äußeren Begrenzungslinie des Folienzuschnitts ein im wesentlichen parallel zur Begrenzungslinie verlaufender Krafteinleitungsbereich ausgebildet ist. Vorteilhaft ist hierbei auch, daß das Abschälen der obersten Äbziehfolie gleichmäßig über die gesamte Breite des Folienzuschnitts erfolgen kann, \
Das Flächenelement ist mit Vorteil eine Glasscheibe, bei der Beschädigungen und Verschmutzungen in besonderem störend wirken, da die Durchsichtigkeit gemindert ist und zudem Streulicht an den Schadstellen entsteht» '
Das Flächenelement kann auch eine Karosseriebeplankung sein, die insbesondere aus einer Kunststofftafel oder einem Metallblech hergestellt istä Somit können die Karosserien von Bahnwaggons, Bussen oder Einsatzfahrzeugen von Polizei und Feuerwehr verschleißfest ausgerüstet werden* Die Grundfolie kann hierbei bereits die Lackierung enthalten.
Vorgeschlagen wird weiterhin, daß das Flächenelement in einen Rahmen eingefaßt ist. Damit kann der Randbereich der Schutzfolie umlaufend so weit abgedeckt sein, daß ein mutwilligs
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Spalten der Schutzfolie abseits des Krafteinleitungsbereichs oder ein Abziehen der gesamten Schutzfolie verhindert wird.
Günstig ist die Verriegelung des Verschlußelements im Rahmen. Mit Hilfe von Stiften, Riegeln oder Klauen, die über Schlösser beweglich sind, ist eine mehrfache Verriegelung des Verschlußelementes in entsprechenden Ausnehmungen im Rahmen möglich. Das Verschlußelement kann der Rahmenhöhe angepaßt sein, so daß keine über den Rahmen auskragenden Teile vorhanden sind.
Besondere Vorteile ergeben sich, wenn das Flächenelement eine Fensterscheibe ist, da diese erfahrungsgemäß besonders häufig beschmutzt und beschädigt wird. Mit gut transparenten Folien ist ein effizienter Schutz möglich, ohne die Durchsichtigkeit der Scheibe nachteilig zu verändern,
Weitere Ausbildungen und Vorteile der Erfindung ergeben sich aus den Unteransprüchen sowie aus der Beschreibung mit Bezug auf die Zeichnung. Die Figuren zeigen im einzelnen:
Fig. 1 eine erfindungsgemäße mehrschichtige Schutzfolie in
schematischer Schnittdarstellung Fig. 2 ein mit einer Schutzfolie versehenes Fahrzeugfenster Fig. 3 einen Folienzuschnitt mit Krafteinleitungsbereich
und Verschlußelement in perspektivischer Ansicht.
Figur 1 zeigt eine mehrschichtige Schutzfolie 100 gemäß der Erfindung. Die Schutzfolie besteht im wesentlichen aus einer Grundfolie 1 und einer Verschleißschicht 2, die sich wiederum aus einer Vielzahl von Abziehfolien 2il,iii,2in zusammensetzt. Jeweils in der Grenzfläche zwischen zwei Folien 1,2.1,...,2.&eegr; ist eine Klebschicht 3.1,...,3,&eegr; angeordnet. In einem Krafteinleitungsbereich 10, der in der Figur 1 am rechten Rand der Schutzfolie 100 angeordnet ist,, ist die Kleb-
10 ,
schicht ausgespart. Möglich ist aber auch, diese durch Einlegen von haftungsvermindernden Streifen zu unterbrechen. Im Krafteinleitungsbereich liegen die einzelnen !Abziehfolien 2.1,...,2.&eegr; unverbunden nebeneinander vor. Es ist daher einfach möglich, die Folie im Krafteinleitungsbreich 10 zu spalten, den Rand einer oberen Abziehfolie 2.&eegr; als Abziehlasche zu greifen und das Abschälen der Klebverbindung 3.&eegr; einzuleiten.
Wie in der Figur 1 gezeigt, wird beim Abschälen der obersten Klebverbindung der Klebstoff im Schälbereich 18 extrem überdehnt, so daß es zum Bruch der Klebverbindung kommt. Der Klebstoff ist vorzugsweise so eingestellt, daß der Bruch nicht kohäsiv, d.h. innerhalb der Klebschicht, sondern adhäsiv erfolgt, wodurch die Klebschicht 3.&eegr; mit der Abziehfolie 2.&eegr; vollständig entfernt wird und keine Klebstoffrückstände auf der freigelegten neuen Oberfläche verbleiben.
Bei dem in der Figur 1 gezeigten Ausführungsbeispiel weist die Schutzfolie 100 an der Unterseite eine zusätzliche Montageklebschicht 4 auf. Diese ist auch im Krafteinleitungsbereich 10 vollflächig aufgetragen.
Figur 2 zeigt ein Fahrzeugfenster, beispielsweise eines S-Bahn-Waggons. Die Fensterscheibe 28 ist mit einem Rahmen 26 eingefaßt und in die Karosseriebeplankung 24 eingesetzt. Die Fensterscheibe 28 ist mit einem Folienzuschnit 100' flächenbündig z.B. durch Verkleben beschichtet. Der Folienzuschnitt 100' ist aus einer mehrschichtigen Schutzfolie 100 gemäß der Erfindung hergestellt.
Die Fensterscheibe 28 mit ihrem Folienzuschnitt 100' ist mit aufgesprühtem Lack in Form eines Graffito 32 beschmutzt und durch eine Einritzung 34 beschädigt.
Um. eine neue, saubere und unbeschädigte Oberfläche der Fen-
sterscheibe 28 zu erhalten, wird nach Betätigung des Schlosses 21 das Verschlußelement 22 entfernt. Möglich ist es auch, einen Teil des Rahmens 26 so auszubilden, daß er als Ver-Schlußelement 22' nach Lösen einer Spezialverschraubung 23' entfernbar ist und insbesondere einen linear verlaufenden Krafteinleitungsbereich freilegt.
Wie Fig. 3 zeigt, wird nach dem Entfernen des Verschlußelementes 22 der Krafteinleitungsbereich 10 freigelegt. Die
&iacgr;&ogr; oberste Abziehfolie 2.&eegr; ist vom übrigen Folienverbund 1,2 abspaltbar, so daß eine Abziehlasche 6 gegriffen und der Abschälvorgang eingeleitet werden kann. Nach dem vollständigen Entfernen der obersten Abziehfolie 2.&eegr; mitsamt der Klebschicht 3.&eegr; bildet die Abziehfolie 2.n-l eine neue Oberfläche der Fensterscheibe 28.
Das Verschlußelement 22 wird wieder aufgesetzt und mit den Verriegelungselementen 23 im Rahmen verriegelt, so daß der unberechtigte Zugriff zum Krafteinleitungsbereich 10 unmöglich ist und ein unbefugtes Abziehen von weiteren Abziehfolien 2.1, . .., 2 .n-1 verhindert wird.
Angeregt wird weiterhin, einen Folienzuschnitt 100', bestehend aus klaren oder eingefärbten Folien, auf die Karosseriebeplankung 24 aufzubringen, um auch hier bei Beschmutzungen mit Lacken eine neue Oberfläche zu erhalten. Damit können Be-Schädigungen und Lack-Verschmutzungen sowohl bei den Karosserien von öffentlichen Verkehrsmitteln als auch von Einsatzfahrzeugen von Sicherheitskräften einfach und schnell beseitigt werden.

Claims (21)

Al HVG05_A2.doc Schutzansprüche:
1. Mehrschichtige Schutzfolie (100), bestehend aus einer Grundfolie (1) aus Kunststoff und einer Verschleißschicht (2), die wenigstens eine anhaftende Abziehfolie (2.1,...,2.n) aus Kunststoff umfaßt, dadurch gekennzeichnet,
- daß zwischen der Grundfolie (1) und der Verschleißschicht (2) und zwischen allen Abziehfolien (2 .1,..., 2 .n) innerhalb der Verschleißschicht (2) eine Klebschicht (3.1,...,3.n) angeordnet ist,
- daß in wenigstens einem randseitigen Krafteinleitungsbereich (10) die mehrschichtige Schutzfolie (100) manuell spaltbar ist,
- daß wenigstens eine oben liegende Abziehfolie (2.n) der Verschleißschicht (2) unter gleichzeitiger vollständiger Entfernung der haftvermittelnden Klebschicht (3.n) abziehbar ist.
2. Mehrschichtige Schutzfolie (100) nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Schälfestigkeit jeder Klebschicht (3 .1,..., 3 .n) kleiner als die maximale Zugfestigkeit (Normalspannung) der Klebschichten und kleiner als die Grenze der elastischen Verformbarkeit der aneinander haftenden Folien (1, 2 .1,..., 2 .n) ist.
3. Mehrschichtige Schutzfolie (100) nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die sich kontaktierenden Folien (1,2.1,..., 2.n) im Krafteinleitungsbereich (10) frei von Klebschichten sind.
A2
4. Mehrschichtige Schutzfolie (100) nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß im Krafteinleitungsbereich
(10) jeweils zwischen zwei sich kontaktierenden Folien (1, 2 .1,..., 2 .n) ein haf tungsvermindernder Zwischenstreifen (12), insbesondere ein siliconbeschichteter Papieroder Kunststoffolien-Abschnitt, eingefügt ist.
5. Mehrschichtige Schutzfolie (100) nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß: die Grundfolie
(1) an der der Verschleißschicht (2) abgewandten OberfIaehe mit einer Montageklebschicht (4) versehen ist.
6. Mehrschichtige Schutzfolie (100) nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß die Montageklebschicht (4) aus einem druckempfindlichen Klebstoff gebildet ist.
7. Mehrschichtige Schutzfolie (100) nach Anspruch 5 oder 6, dadurch gekennzeichnet, daß die Montageklebschicht (4) mit einer Abdeckfolie versehen ist.
8. Mehrschichtige Schutzfolie (100) nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß wenigstens eine Abziehfolie (2 .1,..., 2 .n) an ihrer der Grundfolie (1) abgewandten Oberfläche mit einer die Oberflächenhärte erhöhenden, kratzfesten Beschichtung (4 .1,..., 4 .n) versehen ist.
9. Mehrschichtige Schutzfolie (100) nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß wenigstens eine Abziehfolie (2.1,..., 2 .n) an ihrer der Grundfolie (1) abgewandten Oberfläche mit einer die Oberflächenspannung vermindernden, schmutzabweisenden Beschichtung (5.1,..., 5.n) , insbesondere auf Basis von Silicon oder PTFE, versehen ist.
A3
10. Flächenelement (200) mit verschleißgeschützter Oberfläche gekennzeichnet durch folgende Merkmale: ''
- das Flächenelement (200) ist mit einem Folienzuschnitt (100') einer mehrschichtigen Schutzfolie (100) beschichtet, die eine Grundfolie (1) und eine Verschleißschicht (2), bestehend aus wenigstens einer anhaftenden Abziehfolie (2. l,&ldquor;.,2.n), umfaßt,
- der Folienzuschnitt (100') ist in wenigstens einem randseitigen Krafteinleitungsbereich (10) manuell spaltbar,
- wenigstens eine oben liegende Abziehfolie (2.n) der Verschleißschicht (2) ist unter vollständiger Entfernung der haftvermittelnden Klebschicht (3.n) von dem Folienzuschnitt (100')abziehbar.
- das Flächenelement (200) ist mit einem,' den Zugriff zum Krafteinleitungsbereich (10) verwehrenden Verschlußelement (22, 22') versehen.
11. Flächenelement (200) nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, daß die Schälfestigkeit jeder Klebschicht (3.1,..., 3 .n) kleiner als die maximale Zugspannung der Klebschicht und kleiner als die Grenze der elastischen Verformbarkeit der aneinander haftenden Folien (l,2.1,...,2.n) ist,
12. Flächenelement (200) nach Anspruch 10 oder 11, dadurch
gekennzeichnet, daß der Folienzuschnitt (100') eine mehreckige Form aufweist und an wenigstens einer Ecke ein Krafteinleitungsbereich (10) ausgebildet ist.
13. Flächenelement (200) nach Anspruch 10 oder 11, dadurch gekennzeichnet, daß an wenigstens einer äußeren Begrenzungslinie des Folienzuschnitts (100') ein im wesentlichen parallel zur Begrenzungslinie verlaufender Krafteinleitungsbereich (10) ausgebildet ist.
A4
14. Flächenelement (200) nach einem der Ansprüche 10 bis 13, dadurch gekennzeichnet, daß das Flächenelement (200) eine Karosseriebeplankung (24), insbesondere hergestellt aus einer Kunststofftafel oder einem Metallblech, ist.
15. Flächenelement (200) nach einem der Ansprüche 10 bis 14, dadurch gekennzeichnet, daß das Flächenelement (200) eine Fensterscheibe (28) ist.
16. Flächenelement (200) nach einem der Ansprüche 10 bis 15, dadurch gekennzeichnet, daß das Flächenelement (200) in einen Rahmen (26) eingefaßt ist.
17. Flächenelement (200) nach einem der Ansprüche 10 bis 16, dadurch gekennzeichnet, daß das Verschlußelement (22, 22') in dem Rahmen (26) verriegelbar ist.
■ j
18. Flächenelement (200) nach einem der Ansprüche 10 bis 17,
dadurch gekennzeichnet, daß die sich kontaktierenden Folien (l,2.1,...,2.n) des Folienzuschnitts (100') im Krafteinleitungsbereich (10) frei von Klebschichten sind.
19. Flächenelement (200) nach einem der Ansprüche 10 bis 18, dadurch gekennzeichnet, daß im Krafteinleitungsbereich
(10) jeweils zwischen zwei sich kontaktierenden Folien (1,2.1,...,2.n) des Folienzuschnitts (100') ein haftungsvermindernder Zwischenstreifen (12), ein siliconbeschichteter Papier- oder Kunststoffolien-Abschnitt, eingefügt ist.
20. Flächenelement (200) nach einem der Ansprüche 10 bis 19, dadurch gekennzeichnet, daß wenigstens eine Abziehfolie (2 .1,..., 2 .n) des Folienzuschnitts (100') an der vom Flächenelement (200) abgewandten Oberfläche mit einer die Oberflächenhärte erhöhenden Beschichtung versehen ist.
A5
21. Verschleißfestes Flächenelement (200) nach einem der Ansprüche 10 bis 19, dadurch gekennzeichnet, daß wenigstens eine Abziehfolie (2.1,..., 2.n) des Folienzuschnitts (100') an der vom Flächenelement (200) abgewandten Oberfläche mit einer die Oberflächenspannung vermindernden Beschichtung, insbesondere auf Basis von Silicon oder PTFE, versehen ist.
DE29814711U 1998-08-17 1998-08-17 Mehrschichtige Schutzfolie und Flächenelement mit verschleißgeschützter Oberfläche Expired - Lifetime DE29814711U1 (de)

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