DE29811845U1 - Zuschnitt für eine aufreißbare Versandtasche und aufreißbare Versandtasche daraus - Google Patents
Zuschnitt für eine aufreißbare Versandtasche und aufreißbare Versandtasche darausInfo
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Description
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Zuschnitt für eine aufreiBbare Versandtasche und aufreißbare Versandtasche daraus
Die Erfindung bezieht sich auf einen Zuschnitt für eine aufreißbare Versandtasche gemäß dem Oberbegriff des Anspruchs 1
bzw. eine aufreißbare Versandtasche daraus.
Aus der DE 195 02 001 Al und der DE 195 44 735 C2 sind
Briefumschläge mit einer Mikroperforationsaufreißlasche bekannt.
Diesen Dokumenten ist zu entnehmen, daß der Briefumschlag im Bereich der Aufreißlasche oder einer Seitenwand eine
doppellagige Papierstärke aufweist. Bekannt ist auch, daß
voneinander versetzte Schwächungslinien in jeweils nur einer der beiden Papierlagen angebracht sind. Die Schwächungslinien werden
dabei durch eine Perforation ausgebildet.
Ein Aufreißkuvert mit einem Aufreißstreifen, der durch zwei in die Innenwandung eingeritzte Schwächungslinien begrenzt ist, ist
aus der DT 24 09 992 Al bekannt. Der Aufreißstreifen reicht dabei um das ganze Kuvert herum.
Aus der DE 43 11 841 Al ist ein Umschlag mit einer Aufreißöffnung bekannt, die aus einer vorgestanzten
Öffnungslinie ausgebildet ist, die ganz um den Umfang
herumläuft. Die Schwächungslinie kann dabei geradlinig, dreieckförmig oder zickzackförmig verlaufen. Aus dem
Gebrauchsmuster DE 94 13 793 Ul ist ferner eine Briefhülle mit einem vergleichbaren Aufbau bekannt. Das kennzeichnende Merkmal
dieser Briefhülle bzw. dieses Informationsträgers besteht darin, daß die Schwächungslinien in den beiden übereinanderliegenden
Bögen eines Umschlages nicht deckungsgleich verlaufen, so daß beim Auseinanderreißen eine zusätzliche Werbe- bzw.
Informationsfläche auf der Innenseite des jeweils unteren Bogens entsteht.
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Die Aufgabe der Erfindung besteht darin, einen Zuschnitt für eine derartige Versandtasche bzw. eine derartige Versandtasche
daraus zu verbessern.
Diese Aufgabe wird durch einen Zuschnitt für eine Versandtasche mit den Merkmalen des Anspruchs 1 bzw. 2 bzw. durch eine daraus
gefertigte Versandtasche mit den Merkmalen des Anspruchs 14 bzw. 15 gelöst.
Vorteilhafte Ausgestaltungen sind Gegenstand von Unteransprüchen.
Insbesondere ermöglicht eine über den vorderseitigen und den rückseitigen Abschnitt eines Zuschnitts schräg verlaufende
Aufreißlasche ein einfaches Aufreißen einer aus dem Zuschnitt gefertigten Versandtasche und zudem einen einfachen, bequemen
Zugriff auf deren Inhalt. Lose kleinerformatige Beilagen werden nicht mehr übersehen und daher nicht mehr mit der vermeintlich
geleerten Versandtasche weggeworfen. Gegenüber herkömmlichen Versandtaschen mit umlaufender Aufreißlasche besteht auch nicht
mehr die Gefahr, daß eingelegte Dokumente beim Aufreißen mit angerissen oder gar zerrissen werden.
Ebenfalls sehr vorteilhaft ist eine Ausgestaltung einer Versandtasche aus einem einlagigen Material, wobei die
Aufreißbereiche aus einer ersten und einer zweiten Aufreißlinie bestehen, die von den entgegengesetzten Seiten aus in den
Zuschnitt führen. Eine aufwendige Bereitstellung und Bearbeitung von mehrlagigem Zuschnittmaterial bleibt erspart. Insbesondere
Karton bietet sich dafür als stabiles Material an, wobei die Versandtasche über eine derartige Aufreißlasche trotzdem einfach
zu öffnen ist.
Durch die geringe Beabstandung der beiden Aufreißlaschen wird ein wohl definierter linienförmiger Schwächebereich ausgebildet,
der einerseits eine ausreichende Stabilität gegen unbeabsichtigtes Öffnen, andererseits aber trotzdem einen
einfach betätigbaren Öffnungsmechanismus bietet. Dabei hat sich
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für herkömmliche Materialstärken für Versandtaschen eine Beabstandung von einigen Millimetern als besonders geeignet
herausgestellt, da breitere Abstände das beabsichtigte Auftrennen erschweren, während schmalere Abstände die Stabilität
herabsetzen.
Aufreißlinien, die bis etwa zur Hälfte der Materialstärke in den Zuschnitt führen, ermöglichen zwischen den benachbarten
Aufreißlinien ein zweilagiges Auftrennen, was das Auftrennen erleichtert und zudem kontrolliert zwischen die Aufreißlinien
beschränkt bzw. zwischen diesen führt.
Eine Grifflasche, die über den sonstigen Rand des Zuschnitts herausragt, ist einerseits gut erkennbar und gut greifbar, liegt
aber andererseits zusammen mit dem entsprechenden benachbarten Randabschnitt sicher und fest an einer Fläche der Versandtasche
an. Durch den auch ansonsten bündigen Aufbau wird auch eine automatische Verteilung bzw. Sortierung beim Versand
erleichtert.
Biegeschwächungslinien erleichtern das Umbiegen bzw. Umknicken
einzelner Zuschnittabschnitte bei der Fertigung der Versandtasche bzw. später das Einlegen dickeren Versandguts in
die fertige Versandtasche.
Außenseitig weiter als innenseitig voneinander beabstandete Aufreißlinien ermöglichen beim Aufreißen eine saubere Führung
der Auftrenn- bzw. Rißbereiche.
Durchgangsaufreißlinien nahe dem Randbereich einer Versandtasche ermöglichen bei der Auftrennung eine leichte und kontrolliert
geführte Überführung der Rißbildung von einer Seite der Versandtasche auf deren andere Seite.
Ein Ausführungsbeispiel wird nachfolgend unter Bezug auf die Zeichnung näher beschrieben. Es zeigen:
Fig. 1 die Innenseite eines Zuschnitts für eine Versandtasche und
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Fig. 2 die Rückseite einer fertigen Versandtasche aus einem solchen Zuschnitt, wobei die gepunkteten Linien in
dieser Figur als nicht unterbrochene Einritzungen sichtbar sind.
Wie aus den Fig. 1 ersichtlich, besteht der Zuschnitt 1 aus einem ersten, vorderseitigen Abschnitt 2, der die Vorderseite
einer Versandtasche ausbildet, und einem zweiten, rückseitigen Abschnitt 3. Der Zuschnitt 1 ist vorzugsweise aus einem stabilen
Karton ausgestanzt. Zum Ausbilden der Rückseite der Versandtasche wird der rückseitige Abschnitt 3 bei der
Endfertigung längs einer Schwächungslinie 4 nach vorne hin umgebogen bzw. geknickt, so daß er auf dem vorderseitigen
Abschnitt 2 aufliegt. Nur zur besseren Unterscheidbarkeit sind Schwächungslinien in den Figuren gestrichelt dargestellt.
Der vorderseitige Abschnitt 2 ist an seinen drei anderen Seiten,
die dem rückseitigen Abschnitt 3 nicht benachbart sind, durch drei Schwächungslinien 5—7 begrenzt, auf deren anderer Seite
der Zuschnitt 1 entsprechend in drei Laschen 8, 9 bzw. 10 übergeht. Zur Befestigung des rückseitigen Abschnitts 3 am
vorderseitigen Abschnitt 2 werden zwei dieser Laschen, eine Seitenlasche 10 und eine Bodenlasche 9, während der Endfertigung
längs der entsprechenden Schwächungslinien 7 bzw. 6 nach vorne hin umgeknickt und direkt auf das darunterliegende Teil des
rückseitigen Abschnitts 3 aufgeklebt.
Die dritte Lasche, die eine Deckellasche 8 ausbildet, wird erst nach dem Einlegen eines zu versendenden Gegenstands längs der
Schwächungslinie 5 umgeknickt und am darunterliegenden Teil des rückseitigen Abschnitts 3 befestigt, z. B. angeklebt oder
angeklammert.
Weitere Schwächungslinien 11 dienen dazu, die Versandtasche für beispielsweise einen dicken einzulegenden Papierstapel weit
bauchig öffnen zu können. Die Schwächungslinien 4—7 und 11 sind vorzugsweise von der nicht dargestellten Außenseite in den
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Zuschnitt 1 eingeritzt, wobei das Einritzen vorzugsweise im
gleichen Arbeitsschritt wie das Ausstanzen erfolgt.
Ein wesentliches Merkmal stellt eine Aufreißlasche 20 dar, die insbesondere durch teilweises Einstanzen oder Einritzen des
Zuschnitts 1 längs Aufreißlinien 21, 22 in diesem eingearbeitet ist. Dabei ist in die Innenseite des Zuschnitts 1 zumindest eine
erste Aufreißlinie 21 und in die Außenseite zumindest eine zweite Aufreißlinie 22 eingebracht. Die zweite Aufreißlinie ist
lediglich zur besseren Unterscheidbarkeit gepunktet dargestellt, tatsächlich aber durchgehend.
Die erste und die zugehörige zweite Aufreißlinie 21, 22 verlaufen über vorzugsweise den größten Teil von deren Länge je
gering beabstandet parallel zueinander. Besonders bevorzugt wird ein Abstand von 3 mm bis 7 mm, insbesondere 5 mm, wobei der
Abstand bei besonders starkem oder besonders dünnem Karton auch größer oder kleiner gewählt sein kann. Die Tiefe der
Aufreißlinien 21, 22 ist so gewählt, daß einerseits eine gute Festigkeit der Kartonwandung erhalten bleibt, andererseits ein
gezieltes Aufreißen erleichtert wird. Vorzugsweise führen die Aufreißlinien 21, 22 jeweils bis etwa zur Hälfte der
Kartonstärke in diesen hinein.
Die Aufreißlasche 20 beginnt beim dargestellten Ausführungsbeispiel am Außenrand der Seitenlasche 10 mit einer
Grifflasche 23, die ein Teil der Seitenlasche 10 ist. Der Bereich der Grifflasche 23 wird beim Befestigen der Seitenlasche
10 an dem rückseitigen Abschnitt 3 nicht oder nicht im Randbereich mit an diesem angeklebt. Dadurch liegt die
Grifflasche 23 einerseits zusammen mit der Seitenlasche 10 dicht an der Rückwand 3 der fertigen Versandtasche an, so daß sie beim
Versand nicht unbeabsichtigt irgendwo verhaken kann, und andererseits bleibt sie trotzdem leicht, greif- und leicht
abziehbar.
Vorzugsweise wird der Zuschnitt 1 so ausgestanzt, daß die Grifflasche 23 etwas über den Rand der Seitenlasche 10
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hervorsteht. Dadurch ist sie an der Rückseite der Versandtasche leichter erkennbar und besonderes leicht greifbar.
Im Bereich der Grifflasche 23 sind vom Rand 10* aus sowohl
oberhalb als auch unterhalb der Grifflasche 23 je zwei Aufreißlinien 21 und 22 ein kurzes Stück übereinander geführt
bzw. als eine Durchgangsaufreißlinie 24 in den Zuschnitt 1 eingestanzt. Die Durchgangsaufreißlinien 24 ragen so weit in die
Seitenlasche 10 bzw. die Grifflasche 23 hinein, daß das Greifen und Anreißen der Grifflasche 23 beim Öffnen der Versandtasche
erleichtert wird, die Festigkeit und der Schutz vor eindringendem Schmutz jedoch nicht verloren gehen.
Im dargestellten Ausführungsbeispiel gehen die Durchgangsaufreißlinien 24 geradlinig in je eine innenseitige
Aufreißlinie 21 über. Vom Übergang jeder Durchgangsaufreißlinie 24 zur entsprechenden innenseitigen Aufreißlinie 21 aus führt
jeweils eine außenseitige Einritzung 25 leicht bogenförmig zur außenseitigen Aufreißlinie 22 hin. Dadurch ist beim Aufreißen
der Versandtasche eine Führung für das kontrollierte Auftrennen zwischen den benachbarten Aufreißlinien 21 und 22
bereitgestellt.
Die oberen Aufreißlinien 21, 22, die der Deckellasche 8 zugewandt sind, verlaufen parallel zu dem entsprechenden oberen
Rand 5 des vorderseitigen Abschnitts 2 und erstrecken sich über im wesentlichen dessen ganze Breite. Dabei sind die
Aufreißlinien 21, 22 von diesem Rand so weit beabstandet, daß sie vorzugsweise ein Stück unterhalb des Randes der im Gebrauch
umgeknickten Deckellasche 8 verlaufen.
Kurz vor der Außenkante 12 des rückseitigen Abschnitts 3, d. h.
vor der Kante, die der Grifflasche 23 gegenüberliegt, enden die oberen Aufreißlinien 21, 22 vorzugsweise. Dadurch kann auch beim
unachtsamen Aufreißen der Versandtasche ein Zerreißen in zwei Stücke vermieden werden.
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In der dargestellten AusfUhrungsform gehen die beiden oberen
Aufreißlinien 12, 22 jedoch wieder in eine gemeinsame Auftrennlinie 26 über, die z. B. als perforierte Einstanzung
oder als Einstanzung mit kurzen Stegen ausgebildet sein kann. Bevorzugt wird für diesen Übergang ein Abstand von der
Außenkante 12, der zumindest so groß ist, wie die Seitenlasche 10 breit ist, wie dies aus Fig. 2 ersichtlich ist. Dadurch wird
das Auftrennen beim Aufreißen vom rückseitigen Abschnitt in die darübergeklebte Seitenlasche 10 geführt. Beim Betrachten von
Fig. 2 ist zu berücksichtigen, daß die gepunkteten Aufreißlinien 22 bzw. 28 dort als ununterbrochene Ritzungs- oder
Stanzungslinien sichtbar sind und daß die in Fig. 2 durchgezogenen Aufreißlinien 21 bzw. 27 in der Versandtasche
innenseitig verborgen sind.
Die Aufreißlinien 21, 22, die die Aufreißlasche 20 unterhalb, d. h. der Bodenlasche 9 zugewandt, begrenzen, können parallel zu
den oberen Aufreißlinien 21, 22 verlaufen. Bevorzugt sind die beiden außenseitigen Aufreißlinien 22 weiter voneinander
beabstandet als die beiden innenseitigen Aufreißlinien 21. Mit anderen Worten, die obere außenseitige Aufreißlinie 22 liegt
näher an der Deckellasche 8 als die obere innenseitige Aufreißlinie 21, während die untere außenseitige Aufreißlinie
näher an der Bodenlasche 9 liegt als die untere innenseitige Aufreißlinie 21.
Diese unteren Aufreißlinien 21, 22 können an ihren Enden ebenfalls in eine Durchgangsaufreißlinie 24 bzw. eine
Auftrennlinie 26 übergehen.
Bevorzugt wird ein schräger Verlauf der unterhalb der Aufreißlasche 20 verlaufenden Aufreißlinien 21, 22 mit einem zu
den oberen Aufreißlinien 21, 22 größer werdenden Abstand.
In einer besonders bevorzugten Ausführungsform sind bei schräg verlaufenden unteren Aufreißlinien 21, 22 der Aufreißlasche
in den Zuschnitt 1 weitere Aufreißlinien 27 und 28 eingearbeitet. Die weiteren Aufreißlinien 21, 22 können dabei an
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ihren Enden ebenfalls in eine Durchgangsaufreißlinie 29 bzw. eine Auftrennlinie übergehen. Die außenseitige Aufreißlinie 28
verläuft entsprechend wieder näher an der Bodenlasche als die innenseitige Aufreißlinie 27. Diese weiteren Aufreißlinien 27,
28 bzw. deren Durchgangsaufreißlinie 29 beginnen an der Außenkante 10* der Seitenlasche 10 so, daß sie am Kreuzungspunkt
mit der Umknick- bzw. Schwächungslinie 7 auf der Höhe des Zuschnitts 1 liegen, auf der die unteren Aufreißlinien 21, 22
der Aufreißlasche 20 bzw. deren Auftrennlinie 26 an der gegenüberliegenden Außenkante 12 enden. Nach dem Umbiegen und
Aufkleben der Seitenlasche 10 auf den entsprechenden Randbereich des rückseitigen Abschnitts 3 liegen so die entsprechenden Enden
der unteren Aufreißlinien 21, 22 der Grifflasche 23 bzw. deren Auftrennlinie 26, und die weiteren Aufreißlinien 27, 28 bzw.
deren Durchgangsaufreißlinie 29 übereinander. Diese Anordnung ermöglicht ein spiralförmiges Aufreißen der Versandtasche.
Die Breite des so gebildeten schraubenlinienförmigen bzw.
spiralförmigen Aufreißabschnitts 30 hängt dabei direkt von dem Winkel ab, unter dem die Aufreißlinien 21, 22 bzw. 27, 28 schräg
von den Außenkanten 10· bzw. 12 aus verlaufen. Zu schmale Aufreißstreifen 30 können die Stabilität der Versandtasche
verringern, zu breite Aufreißstreifen 30 können beim unachtsamen Aufreißen zu einer Beschädigung einzelner eingelegter
Papierbögen führen, wobei dies zudem auch vom Abstand der zueinander gehörenden Aufreißlinien auf der Innen- und der
Außenseite des Zuschnitts 1, der Einritztiefe und der Stärke des Zuschnitts 1 abhängt.
Vorteilhafterweise verlaufen die entsprechenden Aufreißlinien 21, 22 bzw. 27, 28 dadurch im rückseitigen Abschnitt 3 der
Versandtasche guer zu denen im vorderseitigen Abschnitt 2, was der Versandtasche im Vergleich zu Versandtaschen mit
übereinander oder parallel zueinander verlaufenden Aufreißlinien eine besonders hohe Stabilität verleiht.
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Die dargestellten weiteren Aufreißlinien 27, 28 enden vor der seitlichen Außenkante 12 des rückseitigem Abschnitts 3 in
diesem, so daß die Versandtasche beim Aufreißen nicht in zwei
Teile zerrissen wird. Die Aufreißlasche 20 ist und bleibt dadurch fester Bestandteil von dem oberem und dem unteren Teil
der Versandtasche.
Zwischen diesen weiteren Aufreißlinien 27, 28 und den unteren Aufreißlinien 21, 22 der Grifflasche 23 können natürlich
zusätzliche Aufreißlinien entsprechend eingearbeitet sein.
Die Aufreißlinien müssen nicht notwendig geradlinig verlaufen. In alternativen Ausführungsformen sind sie z. B. wellenförmig,
pfeilförmig oder gezackt in den Zuschnitt eingebracht.
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Claims (15)
1. Zuschnitt für eine Versandtasche, der einen ersten, vorderseitigen Abschnitt (2) und einen zweiten,
rückseitigen Abschnitt (3), der zum Ausbilden der Rückseite der Versandtasche nach vorne hin auf den vorderseitigen
Abschnitt (2) auflegbar und an diesem, insbesondere dessen Umfangsbereich befestigbar ist, sowie zumindest eine
umlaufende Aufreißlasche (20) aufweist, die durch in den Zuschnitt (1) eingearbeitete, insbesondere eingestanzte
oder eingeritzte Aufreißlinien (21, 22) ausgebildet ist, dadurch gekennzeichnet, daß
zumindest eine im wesentlichen durchgehende Aufreißlinie (21, 22) über den vorderseitigen Abschnitt (2) und über den
rückseitigen Abschnitt (3) schräg verläuft.
2. Zuschnitt für eine Versandtasche, insbesondere nach Anspruch 1, der einen ersten, vorderseitigen Abschnitt (2)
und einen zweiten, rückseitigen Abschnitt (3), der zum Ausbilden der Rückseite der Versandtasche nach vorne hin
auf den vorderseitigen Abschnitt (2) auflegbar und an diesem, insbesondere dessen Umfangsbereich befestigbar ist,
sowie zumindest eine umlaufende Aufreißlasche (20) aufweist, die durch in den Zuschnitt (1) eingearbeitete,
insbesondere eingestanzte oder eingeritzte Aufreißlinien (21, 22) ausgebildet ist, wobei zumindest eine erste
Aufreißlinie (21) in die Innenseite des Zuschnitts (1) und zumindest eine zweite Aufreißlinie (22) in die Außenseite
des Zuschnitts (1) eingebracht ist, dadurch gekennzeichnet, daß
der Zuschnitt (1) einlagig ist und insbesondere aus Karton besteht.
3. Zuschnitt für eine Versandtasche nach Anspruch 1 oder 2,
dadurch gekennzeichnet, daß
zumindest eine erste und zumindest eine zugehörige zweite Aufreißlinie (21, 22) über vorzugsweise den größten Teil
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von deren Länge je gering beabstandet parallel zueinander verlaufen, vorzugsweise mit einem Abstand von 3 mm bis
7 mm, insbesondere von etwa 5 mm.
4. Zuschnitt für eine Versandtasche nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß
die Aufreißlinien (21, 22) bis etwa zur Hälfte der Stärke des Zuschnitts (1) in diesen hineinführen.
5. Zuschnitt für eine Versandtasche nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß
die Aufreißlasche (20) am Außenrand einer Seitenlasche (10) mit einer Grifflasche (23) beginnt, die beim Befestigen der
Seitenlasche (10) an dem vorderseitigen bzw. dem rückseitigen Abschnitt (2 bzw. 3) zumindest im Randbereich
nicht an diesem befestigt ist, wobei die Grifflasche (23) vorzugsweise über den sonstigen Rand (10') des Zuschnitts
(1) herausragt.
6. Zuschnitt für eine Versandtasche nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß
in den Zuschnitt (1) Biege-Schwächungslinien (4—7; 11)
zum Ausbilden von Laschen und/oder zum Ausbilden einer bauchigen Versandtasche eingearbeitet sind.
7. Zuschnitt für eine Versandtasche nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß
die Aufreißlasche (20) von zumindest zwei beabstandeten Aufreißbereichen aus insbesondere je zwei Aufreißlinien
(20, 21; 27, 28) begrenzt ist, wobei ein Aufreißbereich insbesondere schräg zu den Längskanten des Zuschnitts (1)
verläuft.
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8. Zuschnitt für eine Versandtasche nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß
die beiden außenseitigen Aufreißlinien (22) weiter voneinander beabstandet sind als die beiden innenseitigen
Aufreißlinien (21).
9. Zuschnitt für eine Versandtasche &eegr; eich einem der
vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß zwei benachbarte Aufreißlinien (21, 22) ein kurzes Stück
vom Rand des Zuschnitts (1) aus übereinander geführt und/oder als eine Durchgangsaufreißlinie (24; 26)
ausgebildet sind.
10. Zuschnitt für eine Versandtasche nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß die Aufreißlasche (20) an ihrem einem Ende vor der Außenkante (12) des rückseitigen bzw. vorderseitigen
Abschnitts (3, 2) endet.
11. Zuschnitt für eine Versandtasche nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß zusätzlich zu schräg verlaufenden Aufreißlinien (21, 22)
der Aufreißlasche (20) weitere schräg verlaufende Aufreißlinien (27, 28) in den Zuschnitt (1) eingearbeitet
sind.
12. Zuschnitt für eine Versandtasche nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, daß
die weiteren Aufreißlinien (27, 28) von einer Außenkante (10*) des Zuschnitts (1) aus so beginnen, daß sie am
Kreuzungspunkt mit einer Schwächungslinie (7) zum Ausbilden einer Außenkante der Versandtasche auf der Höhe des
Zuschnitts (1) liegen, auf der die benachbarten Aufreißlinien (21, 22) der Aufreißlasche (20) an der
zusammengefaltet darüberIiegenden Außenkante (12) enden.
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13. Zuschnitt für eine Versandtasche nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß die Aufreißlinien (21, 22; 27, 28) nicht geradlinig verlaufen, insbesondere wellenförmig, pfeilförmig oder
gezackt in den Zuschnitt (1) eingebracht sind.
14. Versandtasche aus einem Zuschnitt (1) nach einem der vorhergehenden Ansprüche.
15. Versandtasche mit einer Aufreißlasche (20), insbesondere
aus einem Zuschnitt (1) nach einem der Ansprüche 1 bis 13, dadurch gekennzeichnet, daß
die Aufreißlasche (20) im wesentlichen schraubenlinienförmig um die Versandtasche verlaufend
angeordnet ist.
FY28066OE 7. JuI11998
Priority Applications (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE29811845U DE29811845U1 (de) | 1998-07-07 | 1998-07-07 | Zuschnitt für eine aufreißbare Versandtasche und aufreißbare Versandtasche daraus |
Applications Claiming Priority (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE29811845U DE29811845U1 (de) | 1998-07-07 | 1998-07-07 | Zuschnitt für eine aufreißbare Versandtasche und aufreißbare Versandtasche daraus |
Publications (1)
| Publication Number | Publication Date |
|---|---|
| DE29811845U1 true DE29811845U1 (de) | 1998-10-01 |
Family
ID=8059371
Family Applications (1)
| Application Number | Title | Priority Date | Filing Date |
|---|---|---|---|
| DE29811845U Expired - Lifetime DE29811845U1 (de) | 1998-07-07 | 1998-07-07 | Zuschnitt für eine aufreißbare Versandtasche und aufreißbare Versandtasche daraus |
Country Status (1)
| Country | Link |
|---|---|
| DE (1) | DE29811845U1 (de) |
Cited By (1)
| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
|---|---|---|---|---|
| DE102010014311A1 (de) | 2010-04-09 | 2011-12-15 | Seismografics Jk Gmbh | Versandtasche zum versenden von Waren und einteiliger Zuschnitt zur Herstellung einer solchen |
-
1998
- 1998-07-07 DE DE29811845U patent/DE29811845U1/de not_active Expired - Lifetime
Cited By (1)
| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
|---|---|---|---|---|
| DE102010014311A1 (de) | 2010-04-09 | 2011-12-15 | Seismografics Jk Gmbh | Versandtasche zum versenden von Waren und einteiliger Zuschnitt zur Herstellung einer solchen |
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Legal Events
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| R207 | Utility model specification |
Effective date: 19981112 |
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| R156 | Lapse of ip right after 3 years |
Effective date: 20020501 |