DE29808286U1 - Holzplatte - Google Patents
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Description
. ,
&phgr; · «&bgr;-JJUi JL H TT JU JL» JU Al Ct
Dipl.-lng. H. Leinweber (i976t)
Dipl.-lng. Heinz Zimmermann Dipl.-lng. A. Gf. v. Wengersky
Dipl.-Phys. Dr. Jürgen Kraus Dipf.-lng. Thomas Busch
Dipl.-Phys. Dr. Klaus Seranski
Rosental 7
D-80331 München
TEL +49-89-231124-0 FAX+49-89-231124-11
den 07. Mai 1998 ksar
Unser Zeichen 19806998
Konstruktion-Holz-Werk KHW
Seubert GmbH & Co. KG
Hinterm Teiche 7, 07616 Serba - Trotz
Hinterm Teiche 7, 07616 Serba - Trotz
Die Erfindung betrifft eine Holzplatte mit einer Anzahl von nebeneinander angeordneten Holzbalken mit parallel zueinander
verlaufenden Längsachsen, von denen mindestens zwei über eine Nut-und-Feder-Verbindung miteinander verbunden sind.
Derartige Holzplatten werden beispielsweise zur Herstellung von Vollholzdecken in Gebäuden eingesetzt. Zur Herstellung
der Holzplatten werden üblicherweise schichtverleimte
Holzbalken benutzt. Angesichts ihrer zum Erhalt der gewünschten Tragfähigkeit der Vollholzdecke benötigten Dicke haben die
in erster Linie im Fertighausbau eingesetzten Holzplatten ein erhebliches Gewicht. Dadurch wird die Handhabung herkömmlicher
Holzplatten der eingangs angegebenen Art deutlich erschwert. Darüber hinaus hat es sich beim Einsatz herkömmlicher Holzplatten
als nachteilhaft erwiesen, daß die Nut-und-Feder-Verbindungen beim Quellen oder Schwinden der Holzbalken einer besonders
großen Beanspruchung ausgesetzt werden und daher besonders stabil ausgeführt werden müssen.
Angesichts dieser Probleme im Stand der Technik liegt der Erfindung die Aufgabe zugrunde, eine unter Gewährleistung
einer hohen Tragfähigkeit besonders leichte Holzplatte der eingangs angegebenen Art bereitzustellen, die eine besonders
einfache Ausführung der Nut-und-Feder-Verbindungen zwischen den einzelnen Holzbalken erlaubt.
Eine erfindungsgemäße Holzplatte, mit der diese Aufgabe
gelöst wird, zeichnet sich im wesentlichen dadurch aus, daß mindestens einer der Holzbalken aus einer Mehrzahl von in
Längsrichtung des Balkens parallel zueinander verlaufenden und eine den Balken in axialer Richtung durchsetzende Ausnehmung
umschließenden Bauelementen besteht.
Durch diese Ausführung der Holzbalken kann das Gewicht der Holzplatte ohne Beeinträchtigung ihrer Tragfähigkeit reduziert
werden, weil die zur Gewichtsverminderung im Zentrum der Holzbalken vorgesehene Ausnehmung nur einen sehr geringen Einfluß
auf die Tragfähigkeit der aus diesen Balken gebildeten Holzplatte hat. Daher können erfindungsgemäße Holzplatten bei
vorgegebener Tragfähigkeit mit etwa derselben Dicke ausgeführt werden wie herkömmliche Holzplatten, so daß insgesamt eine Ge-Wichtsreduzierung
durch die zentrale Ausnehmung in den Holzbalken erreicht wird.
Darüber hinaus kann durch die Anordnung einer zentralen
Ausnehmung in den Holzbalken das Quell- und Schwindverhalten der Holzbalken so beeinflußt werden, daß etwaige Formänderun-
• ·· * fm*'
gen hauptsächlich im Bereich der zentralen Ausnehmung der Balken
auftreten. Auf diese Weise kann die Beanspruchung der Nutund-Feder-Verbindung durch Quellen und Schwinden der einzelnen
Holzbalken deutlich reduziert werden, was letztlich eine besonders einfache Ausführung der Nut-und-Feder-Verbindung zwischen
den einzelnen Holzbalken erlaubt.
Die zuletzt erläuterte vorteilhafte Beeinflussung des
Quell- und Schwindverhaltens einer erfindungsgemäßen HoIzplatte
tritt besonders deutlich hervor, wenn die Holzbalken in Form von Kreuzbalken mit vier eine den Balken in Längsrichtung
durchsetzende Ausnehmung umschließenden Holzelementen vorliegen, wobei jedes Holzelement zwei etwa einem rechten Winkel
miteinander einschließende und jeweils einen Teil der Außenfläche des Balkens bildende Begrenzungsflächen aufweist, auf
denen die Jahresringe der Holzelemente etwa senkrecht auslaufen.
Bei herkömmlichen Holzplatten der eingangs angegebenen Art bedingt das Quell- und Schwindverhalten der Holzbalken,
daß ein zufriedenstellender Brandschutz durch Verhinderung einer übermäßigen Belüftung durch die zwischen den Holzbalken
entstehenden Fugen und eine hinreichende Schallisolierung nur erreicht werden können, wenn die zur Herstellung der Verbindung
eingesetzten Nuten und Federn einen hohen Anteil an der Gesamtbreite des Balkens einnehmen.
Insbesondere bei erfindungsgemäßen Holzplatten, die aus
Kreuzbalken hergestellt sind, hat es sich nun gezeigt, daß zu-0 friedenstellende Brandschutzeigenschaften und ein hinreichender
Schallschutz auch schon erreicht werden können, wenn das Verhältnis der Breite der nicht mit Nuten versehenen Außenfläche
der Holzbalken zur Nuttiefe bzw. Federbreite größer als 10, vorzugsweise größer als 15, besonders bevorzugt größer als
25 ist. Bei aus Kreuzbalken mit einer Breite von 206 mm herge-
stellten Holzplatten können zufriedenstellende Eigenschaften bereits mit einer Nuttiefe bzw. Federbreite von nur 6 nun, also
einem Verhältnis der Gesamtbreite zur Nuttiefe bzw. Federbreite von mehr als 30, erreicht werden.
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Eine Holzplatte mit einer besonders hohen Festigkeit kann verwirklicht werden, wenn mindestens einer der Holzbalken an
einer seiner Außenflächen eine Anzahl vorzugsweise zwei in Längsrichtung des Balkens parallel zueinander verlaufende, jeweils
durch eine Feder voneinander getrennte Nuten und an der dazu entgegengesetzten Außenfläche eine entsprechende Anzahl
dazu komplementärer jeweils durch eine Nut voneinander getrennter Federn aufweist.
Als fertigungstechnisch besonders einfach hat es sich dabei erwiesen, wenn der Holzbalken spiegelsymmetrisch bezüglich
einer parallel zur Holzbalken-Hauptfläche verlaufenden Ebene ist. Ein weiterer fertigungstechnischer Vorteil kann erzielt
werden, wenn mindestens zwei vorzugsweise aber sämtliche der nebeneinander angeordneten Holzbalken der erfindungsgemäßen
Holzplatte etwa die gleiche Form aufweisen.
Bei herkömmlichen Holzplatten werden die Holzbalken im Bereich der Nut-und-Feder-Verbindung miteinander verleimt, um
so eine tragfähige Einheit zu bilden. Falls die Holzbalken einer derartigen Holzplatte einem beispielsweise durch
Trocknung verursachten Schwindprozeß ausgesetzt werden, entstehen zwischen einzelnen Holzplatten einer Vollholzdecke
breite Fugen, die das optische Erscheinungsbild der Vollholz-0 decke beeinträchtigen. Dieser Mangel kann beseitigt werden,
wenn mindestens zwei der Holzbalken durch mindestens ein parallel zur Hauptfläche der Holzplatte und vorzugsweise senkrecht
zu den Längsachsen der Balken verlaufendes, vorzugsweise in Form einer Schraube gebildetes Verbindungselement miteinander
verbunden sind. Eine derartige form- und/oder kraftschlüs-
sige Verbindung der einzelnen Holzplatten erlaubt im Gegensatz zu der stoffschlüssigen Verbindung der Holzbalken herkömmlicher
Holzplatten die Bildung von Fugen zwischen den einzelnen Holzbalken einer erfindungsgemäßen Holzplatte. Auf diese Weise
kann das beispielsweise durch einen Trocknungsprozeß verursachte Schwinden der Vollholzdecke gleichmäßig auf eine Vielzahl
von zwischen den einzelnen Holzbalken gebildeten Fugen verteilt werden. Dadurch kann das Auftreten einzelner besonders
breiter Fugen zwischen den einzelnen Holzplatten verhindert werden, was letztlich eine deutliche Verbesserung des optischen
Gesamteindruckes von aus Holzplatten hergestellten Vollholzdecken zum Ergebnis hat.
Im Hinblick auf die Biegesteifigkeit der Holzplatten bei
quer zur Holzplättenhauptflache wirkenden Belastungen hat es sich als besonders zweckmäßig erwiesen, wenn mindestens zwei
der die Holzplatte bildenden Holzbalken durch zwei in der senkrecht zur Hauptfläche der Holzplatte verlaufenden Dickenrichtung
voneinander beabstandete Verbindungselemente, insbesondere Schrauben, miteinander verbunden sind. Alternativ ist
es jedoch auch möglich, daß mindestens zwei der Holzbalken einer erfindungsgemäßen Holzplatte durch mindestens ein etwa
in der Mittelebene zwischen den beiden Hauptflächen der Holzplatte verlaufendes, vorzugsweise in Form einer Schraube gebildetes
Verbindungselement miteinander verbunden sind.
Die vorzugsweise in Form von Schrauben gebildeten Verbindungselemente
werden zweckmäßigerweise in eine Nut eines der miteinander zu verbindenden Holzbalken eingeführt, durchdrin-0
gen diesen Holzbalken und dringen dann in den benachbarten Holzbalken ein. Dabei wird der Einsatz vergleichsweise kurzer
Schrauben ermöglicht, wenn die Holzbalken mit einer vorzugsweise in der sich in axialer Richtung erstreckende Ausnehmung
endenden Bohrung versehen werden, und die Schrauben den HoIzbalken
erst ausgehend von der zentralen Ausnehmung durchset-
&zgr; en. Dabei können die Schrauben mit einem in die Bohrung eingesetzten
Werkzeug eingeschraubt werden.
In fertigungstechnischer Hinsicht hat es sich als besonders zuverlässige Vorgehensweise erwiesen, wenn die in die Nut
eingeführten Verbindungselemente bzw. Schrauben in eine Nut des benachbarten Holzbalkens eindringen. Die Verbindungselemente
bzw. Schrauben können besonders einfach eingesetzt werden, wenn sie die den Balken in axialer Richtung durchsetzende
Ausnehmung durchdringen.
Falls ein Verbindungsmittel in Form einer Schraube zum
Verbinden benachbarter Holzbalken eingesetzt wird, hat es sich fertigungstechnisch als besonders zweckmäßig erwiesen, wenn
nur einer der Holzbalken einen mit einem Gewinde versehenen Abschnitt der Schraube aufnimmt, während in dem anderen Holzbalken
ein gewindefreier Abschnitt der Schraube aufgenommen ist.
0 Ein bei dieser Art der Verschraubung auftretender Schlupf zwischen der Schraube und dem den gewindefreien Abschnitt der
Schraube aufnehmenden Holzbalken, der zu einer beachtlichen Fugenbildung durch nachträgliches Schwinden und einer unerwünschten
Querverformung durch senkrecht zur Holzplattenhauptfläche wirkende Lasten führen kann, wird verhindert, wenn
in beiden Holzbalken ein mit einem Gewinde versehener Abschnitt der Schraube aufgenommen ist.
Im Hinblick auf das Quell- und Schwindverhalten herkömm-0 licher Holzbalken und die Vereinfachung des Fertigungsprozesses
von Holzplatten aus derartigen Holzbalken sind die Nuten und Federn der bekannten Holzbalken mit einer sich über ihre
gesamte Breite erstreckenden Fase versehen. Das bedeutet, daß die Nutwände der bekannten Holzbalken ausgehend vom Nutboden
über ihre gesamte Breite einen stumpfen Winkel mit dem Nutbo-
den einschließen bzw. die Seitenflächen der Federn ausgehend
von deren Stirnflächen einen stumpfen Winkel mit den Stirnflächen einschließen.
Wie vorstehend bereits erläutert kann insbesondere durch den Einsatz von Kreuzbalken zur Herstellung erfindungsgemäßer
Holzplatten das Quell- und Schwindverhalten so beeinflußt werden, daß keine Veränderung der äußeren Form der Holzbalken
auftritt und Quell- bzw. Schwindvorgänge lediglich die Form der zentralen Ausnehmung beeinflussen. Daher können zur Herstellung
der erfindungsgemäßen Holzplatten Holzbalken eingesetzt
werden, bei denen mindestens eine Feder mindestens einen parallel zur Hauptfläche der Holzplatte verlaufende Seitenflächenbereich
aufweist, der vorzugsweise über einen einen stumpfen Winkel damit einschließenden Fasenbereich in eine senkrecht
zur Hauptfläche verlaufende Stirnfläche übergeht. Auf diese Weise kann ein zuverlässiger Formschluß zwischen der Feder
und einer Nut sichergestellt werden die einen ebenfalls parallel zur Hauptfläche der Holzplatte verlaufenden Nutwand-0
bereich aufweist. Die so gebildeten Federn und Nuten sind besonders bevorzugt spiegelsymmetrisch bezüglich einer parallel
zur Hauptfläche verlaufenden Ebene. Bei dieser Ausbildung der Federn und Nuten wird von der Erkenntnis Gebrauch gemacht, daß
die Formänderung von Holzelementen tangential zu den Jahrringen etwa doppelt so groß ist, wie radial zu den Jahrringen.
Daher erfolgt bei Verwendung von Kreuzbalken keine nennenswerte Änderung der Außenflächen, was den Einsatz von Nuten und
. Federn mit parallel zur Hauptfläche der Holzplatte verlaufenden Seitenflächen bzw. Nutwandbereichen erlaubt. Der den parallel
zur Hauptfläche der Holzplatte verlaufenden Seitenflächenbereich der Feder mit der Stirnfläche verbindende Fasenbereich
dient zur Erleichterung der Einführung der Feder in die Nut des benachbarten Holzbalkens.
Nachstehend wird die Erfindung unter Bezugnahme auf die Zeichnung, auf die hinsichtlich aller erfindungswesentlichen
und in der Beschreibung nicht näher herausgestellten Einzelheiten ausdrücklich verwiesen wird, erläutert. In der Zeichnung
zeigt:
Fig. 1 eine Schnittdarstellung einer erfindungsgemäßen
Holzplatte längs einer senkrecht zur Längsachse der Holzbalken verlaufenden Schnittebene,
10
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Fig. 2 eine Detaildarstellung der Seitenflächen eines
erfindungsgemäßen Holzbalkens zur Herstellung der Holzplatte nach Fig. 1,
Fig. 3 eine Schnittdarstellung einer erfindungsgemäßen
Holzplatte längs einer senkrecht zur Längsachse der Holzbalken verlaufenden Schnittebene in der
eine erste bevorzugte Schraubverbindung der einzelnen Holzbalken dargestellt ist und
20
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Fig. 4 eine der Fig. 3 ähnliche Schnittdarstellung einer erfindungsgemäßen Holzplatte, in der eine zweite
bevorzugte Schraubverbindung der einzelnen Holzbalken dargestellt ist.
25
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Die in Fig. 1 dargestellte Holzplatte 10 weist eine Dicke B von 120 mm auf und besteht aus drei nebeneinander angeordneten
Kreuzbalken 20, 40 und 60 mit parallel zueinander verlaufenden Längsachsen, von denen jeder eine Breite A von etwa
0 2 06 mm aufweist. Unter Berücksichtigung der Fugen zwischen den einzelnen Holzbalken wird auf diese Weise eine Holzplatte mit
einer Gesamtbreite von etwa 625 mm gebildet. Die Holzbalken 20, 40 und 60 der in Fig. 1 dargestellten Holzplatte 10 weisen
etwa die gleiche Form auf. Diese Form wird im folgenden anhand des Kreuzbalkens 2 0 erläutert.
Der Kreuzbalken 20 besteht aus vier eine zentrale, sich in axialer Richtung des Balkens erstreckender Ausnehmung 30
umschließenden Hol &zgr;elementen 22, 24, 26 und 28, von denen jedes
zwei etwa einen rechten Winkel miteinander einschließende und jeweils einen Teil der Außenfläche des Balkens bildende
Begrenzungsflächen aufweist, auf denen die Jahresringe 22a, 24a, 26a und 28a der Holzelemente etwa senkrecht auslaufen. In
der in Fig. 1 linken Seitenfläche des Kreuzbalkens 20 sind sich in Längsrichtung des Balkens erstreckende und in Dickenrichtung
des Balkens voneinander beabstandete Nuten 32 und 3 6 angeordnet, die durch eine Feder 34 voneinander getrennt sind.
Diese Nuten weisen eine Höhe von etwa 30 mm auf. An der in Fig. 1 rechten Seitenfläche des Kreuzbalkens 2 0 sind komplementär
zu den Nuten 32 und 36 gebildete Federn 33 und 37 angeordnet, die durch eine komplementär zur Feder 34 gebildete Nut
35 voneinander getrennt sind. Die Nuten 32, 36 und 35 sowie die Federn 34, 33 und 37 sind spiegelsymmetrisch bezüglich
einer parallel zu den Hauptflächen der Holzplatte 10 verlaufenden Mittelebene der Holzplatte angeordnet.
Zur Herstellung der Holzplatte sind die Federn 33 und 37 des Holzbalkens 20 in den Nuten 32 und 36 des Kreuzbalkens 20
entsprechende Nuten 52 und 56 des Kreuzbalkens 4 0 eingeführt, wobei eine zwischen den Nuten 52 und 56 angeordnete Feder 54
des Kreuzbalkens 40 in die Nut 35 des Kreuzbalkens 20 eingeführt wird. In ähnlicher Weise sind die Federn 57 und 53 des
Kreuzbalkens 40 in entsprechende Nuten des Kreuzbalkens 60 eingeführt.
Zur Sicherung der Verbindung zwischen den Kreuzbalken 2 0 und 40 sind in den Nuten 32 und 36 in Dickenrichtung des
Kreuzbalkens 20 voneinander beabstandete Schrauben 8 0 und 82 eingeführt, die den Kreuzbalken 20 in parallel zu den
Hauptflächen der Holzplatte 10 verlaufenden Ebenen durchdrin-
gen und im Bereich der Nuten 52 und 56 in den Kreuzbalken 40
eindringen. Der Kreuzbalken 60 wird mit einer Schraube 84 am Kreuzbalken 40 befestigt, die in eine Nut 75 des Kreuzbalkens
60 eindringt, den Kreuzbalken 60 und dessen zentrale Ausnehmung 70 durchdringt und im Bereich der Nut 55 in den Kreuzbalken
40 eindringt. Die Schraube 84 erstreckt sich in der Mittelebene der Holzplatte 10 etwa senkrecht zu den Längsachsen
der Kreuzbalken 20, 40 und 60. Zur Sicherung der Verbindung zwischen den Kreuzbalken 20, 40 und 60 können in Längsrichtung
der Balken voneinander beabstandet eine Vielzahl von Schrauben nach Art der Schrauben 80, 82 und 84 angeordnet werden.
Wie besonders deutlich in Fig. 2 dargestellt, weist die Feder 34 des Kreuzbalkens 20 ein sich ausgehend vom Nutboden
32a der Nut 3 2 etwa parallel zur Hauptfläche 10a der Holzplatte erstreckenden Seitenflächenbereich 34a auf, der über
einen einen stumpfen Winkel damit einschließenden Fasenbereich 3 4b in eine senkrecht zur Hauptfläche 10a verlaufende Stirnfläche
34c übergeht. Die andere Seitenfläche der Feder 34 erstreckt sich ausgehend von Nutboden 36a der Nut 36 ebenfalls
etwa parallel zur Hauptfläche 10a und geht über einen einen stumpfen Winkel damit einschließenden Fasenbereich 34e in den
Stirnflächenbereich 34c über. In ähnlicher Weise sind auch die Federn 33 und 37 mit parallel zur Hauptfläche verlaufenden
Seitenflächenbereichen, die über Fasenbereiche in Stirnflächen übergehen versehen. Die Breite b der Feder 3 4 beträgt ebenso
wie die Tiefe der Nut 35 bei der hier dargestellten Ausführungsform der Erfindung etwa 8 mm.
Die in Fig. 3 dargestellte Holzplatte 100 umfaßt vier nebeneinander
angeordnete Kreuzbalken 110, 120, 130 und 140. Diese Kreuzbalken sind mit Schrauben 116, 126 und 136 miteinander
verbunden. Die Schrauben 116, 126 und 136 erstrecken sich in einer Mittelebene der Holzplatte 100. Die zur Verbindung
des Kreuzbalkens 110 mit dem Kreuzbalken 120 dienende
Schraube 116 durchsetzt die zentrale Ausnehmung des Kreuzbalkens 120 und dringt in den Kreuzbalken 110 ein, wobei sowohl
im Kreuzbalken 110 als auch im Kreuzbalken 120 ein mit einem Gewinde versehener Abschnitt 118 der Schraube 116 aufgenommen
ist. In ähnlicher Weise durchsetzt die zur Verbindung des Kreuzbalkens 140 mit dem Kreuzbalken 13 0 dienende Schraube 136
die zentrale Ausnehmung des Kreuzbalkens 140 und dringt in den Kreuzbalken 13 0 ein, wobei ein mit einem Gewinde versehener
Abschnitt 138 der Schraube 13 6 sowohl im Kreuzbalken 130 als auch im Kreuzbalken 140 augenommen ist. Die zur Verbindung des
Kreuzbalkens 12 0 mit dem Kreuzbalken 13 0 dienende Schraube 12 6 ist in Richtung der Längsachsen der Kreuzbalken 110, 120, 130
und 140 bezüglich den Schrauben 116 und 136 versetzt angeordnet, durchdringt die zentrale Ausnehmung des Kreuzbalkens 13 0
und dringt in den Kreuzbalken 120 ein, wobei ein mit einem Gewinde versehener Abschnitt 128 der Schraube 126 sowohl im
Kreuzbalken 12 0 als auch im Kreuzbalken 130 aufgenommen ist.
Die in Fig. 4 dargestellte Holzplatte 200 umfaßt vier
Kreuzbalken 210, 220, 230 und 240, die mit Schrauben 222, 226, 232, 236, 242, 246 miteinander verbunden sind. Dabei sind die
Schrauben 222, 232, 242 höhenversetzt bezüglich den Schrauben 226, 23 6 und 246 angeordnet. Ferner sind die Schrauben 226,
232 und 246 in Richtung der Längsachsen der Balken 210, 220, 230 und 240 versetzt bezüglich den Schrauben 222, 236 und 242
angeordnet. Die zur Verbindung des Kreuzbalkens 210 mit dem Kreuzbalken 220 dienenden Schrauben 222 und 226 durchdringen
den Kreuzbalken 210 und dringen in den Kreuzbalken 220 ein, wobei mit einem Gewinde versehene Abschnitte 224 und 228 der
Schrauben 222 und 226 sowohl im Kreuzbalken 210 als auch im Kreuzbalken 220 aufgenommen sind. In ähnlicher Weise durchdringen
die zur Verbindung des Kreuzbalkens 220 mit dem Kreuzbalken 23 0 dienenden Schrauben 232 und 23 6 den Kreuzbalken 220
und dringen in den Kreuzbalken 23 0 ein, wobei mit einem Ge-5 winde versehene Abschnitte 234 und 2 38 der Schrauben 23 2 und
236 sowohl im Kreuzbalken 220 als auch im Kreuzbalken 230 aufgenommen
sind. Schließlich durchdringen die zur Verbindung des Kreuzbalkens 230 mit dem Kreuzbalken 240 dienenden Schrauben
242 und 246 den Kreuzbalken 230 und dringen in den Kreuzbalken 24 0 ein, wobei mit einem Gewinde versehene Abschnitte 244 und
248 der Schrauben 242 und 246 sowohl im Kreuzbalken 23 0 als auch im Kreuzbalken 240 aufgenommen sind.
Die Erfindung ist nicht auf die anhand der Ausführungsbeispiele
dargestellten Ausführungsformen beschränkt. Vielmehr
ist auch daran gedacht, Holzplatten aus Holzbalken mit mehr als zwei sich in Längsrichtung der Holzbalken erstreckenden
Nuten bzw. Federn zu versehen. Ferner ist auch daran gedacht aus mehr als vier oder weniger als zwei Holzbalken bestehende
Holzplatten herzustellen. Schließlich können die Holzplatten auch mit anderen Abmessungen hergestellt werden,
beispielsweise mit einer Dicke von nur 100 mm und/oder einer Breite von 12 50 mm oder mehr.
Claims (19)
1. Holzplatte mit einer Anzahl von nebeneinander angeordneten Holzbalken mit parallel zueinander verlaufenden Längsachsen,
von denen mindestens zwei über eine Nut-und-Feder-Verbindung miteinander verbunden sind, dadurch gekennzeichnet, daß
mindestens einer der Holzbalken aus einer Mehrzahl von in Längsrichtung des Balkens parallel zueinander verlaufenden und
eine den Balken in axialer Richtung durchsetzende Ausnehmung umschließenden Bauelementen besteht.
2. Holzplatte nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß
mindestens einer der Holzbalken in Form eines Kreuzbalkens mit vier eine den Balken in Längsrichtung durchsetzende Ausnehmung
umschließenden Holzelementen besteht, wobei jedes Holzelement zwei etwa einen rechten Winkel miteinander einschließende jeweils
einen Teil der Außenfläche des Balkens bildende Begrenzungsflächen aufweist, auf denen die Jahresringe der Holzelemente
etwa senkrecht auslaufen.
3. Holzplatte nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß bei mindestens einem der Holzbalken das Verhältnis
der Breite der nicht mit Nuten und Federn versehenen Außenfläche zur Nuttiefe bzw. Federbreite größer als 10, vorzugsweise
größer als 15, besonders bevorzugt größer als 25 ist.
4. Holzplatte nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß mindestens einer der Holzbalken an
einer seiner Außenflächen eine Anzahl, vorzugsweise zwei in Längsrichtung des Balkens parallel zueinander verlaufende, jeweils
durch eine Feder voneinander getrennte Nuten und an der dazu entgegengesetzten Außenfläche eine entsprechende Anzahl
dazu komplementärer, jeweils durch eine Nut voneinander getrennter Federn aufweist.
5. Holzplatte nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß mindestens einer der Holzbalken
spiegelsymmetrisch bezüglich einer parallel zur Holzplatten-Hauptfläche
verlaufenden Ebene ist.
6. Holzplatte nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß mindestens zwei, vorzugsweise sämtliche
der nebeneinander angeordneten Holzbalken etwa die gleiche Form aufweisen.
7. Holzplatte aus einer Anzahl von nebeneinander angeordneten
Holzbalken mit parallel zueinander verlaufenden Längsachsen, insbesondere nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, daß mindestens zwei der Holzbalken durch mindestens ein parallel zur Hauptfläche der Holzplatte und
vorzugsweise senkrecht zu den Längsachsen der Balken verlaufendes, vorzugsweise in Form einer Schraube gebildetes Verbindungselement
miteinander verbunden sind.
8. Holzplatte nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß
mindestens zwei der Holzbalken durch zwei in der senkrecht zur Hauptfläche der Holzplatte verlaufenden Dickenrichtung voneinander
beabstandete Verbindungselemente, insbesondere Schrauben miteinander verbunden sind.
9. Holzplatte nach Anspruch 7 oder 8, dadurch gekennzeichnet, daß mindestens zwei der Holzbalken durch mindestens ein
etwa in der Mittelebene zwischen den beiden Hauptflächen der Holzplatte verlaufendes, vorzugsweise in Form einer Schraube
gebildetes Verbindungselement miteinander verbunden sind.
10. Holzplatte nach einem der Ansprüche 7 bis 9, dadurch gekennzeichnet,
daß mindestens eines der Verbindungselemente in eine Nut eines der Holzbalken eingeführt ist, diesen durch-5
dringt und in den benachbarten Holzbalken eindringt.
11. Holzplatte nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, daß mindestens eines der Verbindungselemente in eine Nut des benachbarten
Holzbalkens eindringt.
12. Holzplatte nach einem der Ansprüche 7 bis 11, dadurch gekennzeichnet,
daß mindestens eines der Verbindungselemente die Ausnehmung durchdringt.
13. Holzplatte nach einem der Ansprüche 7 bis 12, dadurch gekennzeichnet,
daß das Verbindungselement eine Schraube ist, wobei nur einer der damit verbundenen Holzbalken einen mit
einem Gewinde versehenen Abschnitt der Schraube aufnimmt, während in dem anderen Holzbalken ein gewindefreier Abschnitt der
Schraube aufgenommen ist.
14. Holzplatte nach einem der Ansprüche 7 bis 12, dadurch gekennzeichnet,
daß das Verbindungselement eine Schraube ist, wobei in beiden der damit verbundenen Holzbalken ein mit einem
0 Gewinde versehener Abschnitt der Schraube aufgenommen ist.
15. Holzplatte nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß mindestens eine Feder mindestens
einen parallel zur Hauptfläche der Holzplatte verlaufenden Seitenflächenbereich aufweist, der vorzugsweise über einen
einen stumpfen Winkel damit einschließenden Fasenbereich in eine senkrecht zur Hauptfläche verlaufende Stirnfläche übergeht
.
16. Holzplatte nach Anspruch 15, dadurch gekennzeichnet, daß die Feder spiegelsymmetrisch bezüglich einer parallel zur
Hauptfläche verlaufenden Ebene ist.
17. Holzplatte nach einem der vorhergehenden Ansprüche, da-5 durch gekennzeichnet, daß mindestens eine Nut mindestens einen
parallel zur Hauptfläche der Holzplatte verlaufenden Nutwandbereich
aufweist.
18. Holzplatte nach Anspruch 17, dadurch gekennzeichnet, daß
die Nut spiegelsymmetrisch bezüglich einer parallel zur Hauptfläche verlaufenden Ebene ist.
19. Holzbalken zur Herstellung einer Holzplatte nach einem
der vorhergehenden Ansprüche.
Priority Applications (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE29808286U DE29808286U1 (de) | 1998-02-19 | 1998-05-07 | Holzplatte |
Applications Claiming Priority (2)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
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| DE1998106998 DE19806998A1 (de) | 1998-02-19 | 1998-02-19 | Holzplatte |
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