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DE29808847U1 - Informationsträger - Google Patents

Informationsträger

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Publication number
DE29808847U1
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DE
Germany
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information carriers
slot
information carrier
spiral
Prior art date
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Expired - Lifetime
Application number
DE29808847U
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English (en)
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Hrastnik & Co Kg De GmbH
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Individual
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Expired - Lifetime legal-status Critical Current

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    • GPHYSICS
    • G09EDUCATION; CRYPTOGRAPHY; DISPLAY; ADVERTISING; SEALS
    • G09FDISPLAYING; ADVERTISING; SIGNS; LABELS OR NAME-PLATES; SEALS
    • G09F7/00Signs, name or number plates, letters, numerals, or symbols; Panels or boards
    • G09F7/02Signs, plates, panels or boards using readily-detachable elements bearing or forming symbols

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  • Physics & Mathematics (AREA)
  • General Physics & Mathematics (AREA)
  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Theoretical Computer Science (AREA)
  • Holo Graphy (AREA)

Description

85151 Westermann 17.05.98
Gerhard Westermann
Am Weißen Stein 1
7 6571 Gaggenau
Informationsträger
&iacgr;&ogr; Beschreibung:
Die Erfindung betrifft einen Informationsträger aus einer wenigstens einteiligen Tragkonstruktion mit mehreren, zumindest annähernd vertikalen mit Sichtöffnungen versehenen Einschubschachten, zur Aufnahme von mindestens sieben Teilinformationsträgern, wobei die einzelnen Teilinformationsträger zu mindestens zwei verschiedenen Typen gehören, die einen verschiedenartigen Aufbau haben.
Aus der DE 3 9 04 690 Al ist eine Informations-Anzeigekassette bekannt, die u.a. als Gehäuseteile ein Grundgehäuse und einen Klappdeckel umfaßt. Im unteren Bereich des Grundgehäuses sind beispielsweise sechs schmale Einschubschächte angeordnet. In jedem Einschubschacht steckt eine Teilinformation einer Preisauszeichnung, z.B. die einzelnen Ziffern eines Preises. Der vor dem Grundgehäuse angeordnete Klappdeckel hat einen eigenen, hier siebten Einschubschacht, in dem ein breiter Teilinformationsträger eingesteckt ist. Er dokumentiert beispielsweise eine Produktbeschreibung.
Obwohl die Anzeigekassette einen zweispaltigen Aufbau hat, kann mit ihr keine - auf einem Baukastensystem aufgebaute - Doppelpreisauszeichnung realisiert werden. Eine Doppelpreisauszeich-
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nung ist jedoch im Rahmen der europäischen Währungsumstellung 1999 wünschenswert.
Der Erfindung liegt daher das Problem zugrunde, einen Informationsträger zu schaffen, der eine in einem Baukastensystem aufgebaute Doppelauszeichnung ermöglicht. Der Informationsträger soll zusammen mit den Teilinformationsträgern einen einfachen Aufbau haben und ein einfaches Wechseln der Teilinformationen ermöglichen.
Das Problem wird mit den Merkmalen des Anspruchs 1 gelöst. Der Informationsträger hat zumindest annähernd vertikale Einschubschächte die zumindest teilweise mit zwei verschiedenartig aufgebauten, übereinander angeordneten Teilinformationsträgern bestückt sind. Die jeweils oberen Teilinformationsträger bestehen aus mehreren Kärtchen, die mittels einer Spiralfeder zu einem Spiralblock gebunden sind. Der einzelne Spiralblock liegt im oberen Bereich des jeweiligen Einschubschachts am Schachtrand oder einem Schachtvorsprung über seine Spiralfeder auf, während seine Kärtchen in den Einschubschacht hineinhängen. In den doppeltbestückten Einschubfächern sind unter den Spiralblocks andersartige Teilinformationsträger angeordnet. Diese stehen mit ihren Unterkanten auf den Böden der jeweiligen Einschubschächte auf.
In den Einschubschächten des Informationsträgers können für die Doppelpreisauszeichnung zwei Preise übereinander dargestellt werden. Die Ziffern des oberen Preises werden mit Hilfe von in der Trägerkonstruktion hängenden Spiralblöcken dargestellt, während die Ziffern des unteren Preises mittels in der Trägerkonstruktion stehender Einzelkärtchen, Leporellos oder derglei-
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chen realisiert werden. Die Spiralblöcke, die Leporellos und die Einzelkärtchen sind Teil eines Baukastensystems.
Weitere Einzelheiten der Erfindung ergeben sich aus den nicht oder nur teilweise zitierten Unteransprüchen und der nachfolgenden Beschreibung einer in Figur 1 schematisch dargestellten &iacgr;&ogr; Ausführungsform.
Figur 1 zeigt eine Tragkonstruktion (1, 2) mit beispielsweise vier Einschubschächten (11, 12). Die Tragkonstruktion umfaßt ein Tragteil (1) und ein Gehäuseteil (2). Das Tragteil (1) ist z.B. eine ebene Platte aus Karton oder Kunststoff. Das Gehäuseteil (2) ist ein Kunststoffspritzgußteil, das zusammen mit dem Tragteil (2) die Einschubschächte (11, 12) ausbildet. Dazu hat das Gehäuseteil (2) im Ausführungsbeispiel eine Vorderfront (3), die vier Sichtöffnungen (13) beinhaltet. Hinter jeder Sichtöffnung befindet sich ein Einschubschacht (11, 12). Die einzelnen Einschubschächte werden durch Trennstege (5) gegeneinander abgeteilt. Die beiden außenliegenden Einschubschächte sind nach außen hin durch jeweils eine Seitenwand (4) begrenzt. Die Form der Seitenwände (4) entspricht hier zumindest annähernd der Form der Trennwände (5).
Oberhalb der Sichtöffnungen (13) hat das Gehäuseteil (2) einen balkonartigen Vorsprung (7), an den sich eine zur Vorderfront (3) parallele Abdeckleiste (8) anschließt.
Im Bereich unterhalb der Sichtöffnungen (13) haben die Einschubschächte (11, 12) einen gemeinsamen Boden, der an die Vorderfront (3) anschließt.
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Das Gehäuseteil (2) ist mit dem Tragteil (1) beispielsweise verklebt oder - sofern das Tragteil (1) auch aus Kunststoff ist - verschweißt. Nach der unlösbaren Verbindung beider Teile liegen die vormals freien Stirnflächen der Seitenwände (4), der Trennwände (5) und des Bodens (6) am Tragteil (1) jeweils mindestens bereichsweise an.
Selbstverständlich können zumindest die Seitenwände (5) und der &iacgr;&ogr; Boden (6) winkelförmig gestaltet sein, so daß das Gehäuseteil (2) am Tragteil (1) über große Klebe- oder Verschweißungsflachen anliegt.
In dem ersten Einschubschacht (11) hängt ein langer Spiralblock (21), der nahezu die gesamte Schachtlänge benötigt. Der Spiralblock (21) besteht aus mehreren Kärtchen (22), die an ihrem oberen Ende über eine Spiralfeder (23) oder vergleichbare Bauteile aus Kunststoff oder Metall gebunden sind. Der Spiralblock (25) ist im Bereich der Spiralfeder (23) ca. doppelt so dick wie im Bereich der aufeinanderliegenden Kärtchen (22). Das Gehäuseteil (2) verdeckt hinter der am balkonartigen Vorsprung (7) angeformten Abdeckleiste (8) die Spiralfeder (23). Die Öffnung der Einschubschächte oberhalb des Vorsprungs (7) ist breiter als der Schachtquerschnitt im Bereich der Sichtfenster (13). Dort ist der Schachtquerschnitt nur geringfügig breiter ist als die Dicke der aufeinanderliegenden Kärtchen (22). Folglich bleibt der Spiralblock (11) aufgrund des großen Durchmesser der Spiralfeder (23) am Vorsprung (7) hängen, so daß das unter Ende der Kärtchen (22) nicht zwingend auf dem Boden (6) aufsteht.
Jeder Einschubschacht (12) ist mit zwei Teilinformationsträgern (25, 31) bestückt. Im unteren Bereich jedes Einschub-
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Schachts (12) ist beispielsweise ein Leporello (31) angeordnet. Letzterer steht mit seinen unteren Kanten bzw. Falzstellen auf dem Boden (6) des Gehäuseteils (2) auf. Darüber hängt im Einschubschacht (12) ein kurzer Spiralblock (25). Dieser Spiralblock (25) unterscheidet sich bezüglich seiner Form nur durch die Länge der Kärtchen (26) von dem Spiralblock (21). Der Spiralblock (25) und der Leporello (31) sind hier jeweils geringfügig kürzer als die halbe Gesamtlänge der Einschubschächte (11, 12) .
Der im Einschubschacht (11) angeordnete Spiralblock (21) beinhaltet Kärtchen (22), auf denen u.a. Gewichtsangaben und Angaben über die Verpackungsgröße und -art aufgedruckt sind. Zusätzlich oder alleinstehend kann auch die ab dem 01.01.1999 mögliche Doppelwährungsauszeichnung aufgedruckt sein, vgl. Figur 1. In diesem Fall ist es sinnvoll, die Einschubschächte (12) mit Spiralblöcken (25) und Leporellos (31) zu bestücken, von denen jede in den einzelnen Sichtfenstern (13) erkennbare Kärtchenflache je eine Ziffer eines DM- und des entsprechenden Euro-Preises zeigt. Auf diese Weise entsteht eine zweizeilige Doppelauszeichnung, z.B. steht oben rotgedruckt der bisherige DM-Preis, während darunter der schwarzgedruckte Euro-Preis angezeigt wird.
Anstelle der Leporellos (31) können auch Einzelkärtchen oder dergleichen verwendet werden.
Selbstverständlich kann die Tragkonstruktion (1, 2) beliebig viele nebeneinander angeordnete Einschubschächte (11,12) haben, die auch mit mehr als zwei verschiedenartig aufgebauten Teilinformationsträgern bestückt sind. Z.B. kann zur Auszeichnung einer hochpreisigen Ware im ersten Einschubschacht eine den
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Schacht ausfüllende Karte stecken, die die Ware näher beschreibt. Im zweiten bis siebten Einschubschacht sind zweizeilig die beiden fünfstelligen Preise - drei Vor- und zwei Nachkommastellen - auf kurzen Spiralblöcken und Leporellos dargestellt, während im achten und letzten Schacht wieder ein langer Spiralblock steckt, der die beiden Währungsangaben beinhaltet .
Um in den doppelt genutzten Einschubschächten (12) den zwischen den Teilinformationsträgern (25) und (31) ggf. vorhandenen Spalt (41) zu verdecken, kann räumlich vor den Teilinformationsträgern (25, 31) eine Schablone eingesetzt werden. Die z.B. aus Pappe gebildete Schablone kann hierbei ein Kärtchen sein, das die Größe des Kärtchens (22) hat, wobei es zwei als Sichtöffnung ausgebildete Ausnehmungen aufweist. Die Breite der Ausnehmungen entspricht beispielsweise der Breite der Sichtöffnung (13), so daß von der Schablone nur der die obere und untere Ausnehmung trennende Steg sichtbar ist, wobei der Steg den Spalt (41) überdeckt. Der obere und untere Bereich der Schablone ist durch die Vorderfront (3) verdeckt.
Alternativ hierzu kann eine Schablone auch eine H-förmige Kontur haben. In diesem Fall verdeckt der H-Quersteg den Spalt (41), während die seitlichen H-Schenkel - in der Draufsicht gesehen - so winkelförmig ausgebildet sind, daß die eine Winkelfläche je an einer Seitenwand (4) oder einem Trennsteg (5) des betroffenen Einschubschachts (12) anliegt, während die jeweils andere Winkelfläche an der Rückseite der Vorderfront (3) des Gehäuseteils (2) anliegt. Über die die Seitenwände (4) oder Trennstege (5) berührenden Winkelflachen stützt sich die Schablone am Tragteil (1) ab, so daß sie beim Bestücken des Einschubschachts (12) mit Teilinformationsträ-
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gern (2 5, 31) durch die dauerhafte Anlage an der Rückseite der Vorderfront (3) nicht behindernd wirkt.
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Bezugszeichenliste:
1 Tragteil
2 Gehäuse
3 Vorderfront
4 Seitenwände
5 Trennstege, &iacgr;&ogr; 6 Boden
7 Vorsprung
8 Abdeckleiste
11, 12 Einschubfächer 13 Sichtöffnungen
21 Spiralblock, lang
0 22 Kärtchen, lang
23 Spiralfeder
25 Spiralblock, kurz, oberer Teilinformationsträger
2 6 Kärtchen, kurz
31 Leporello, unterer Teilinformationsträger
41 Spalt

Claims (6)

85151 Westermann 17.05.98 9 #J# ..· *,«*...* «.**.·' Gerhard Westermann Am Weißen Stein 1 76571 Gaggenau Schutzansprüche:
1. Informationsträger aus einer wenigstens einteiligen Tragkonstruktion mit mehreren, zumindest annähernd vertikalen mit Sichtöffnungen versehenen Einschubschächten, zur Aufnahme von mindestens sieben Teilinformationsträgern, wobei die einzelnen Teilinformationsträger zu mindestens zwei verschiedenen Typen gehören, die einen verschiedenartigen Aufbau haben, dadurch gekennzeichnet ,
- daß zumindest in einem Teil der Einschubschächte (12) zwei verschiedenartige Teilinformationsträger (25, 31) übereinander angeordnet sind, wobei der jeweils obere Teilinformationsträger (25) aus mehreren Kärtchen (26) besteht, die mittels einer Spiralfeder (23) zu einem Spiralblock (25) ge-0 bunden sind,
- daß der einzelne Spiralblock (25) im oberen Bereich des jeweiligen Einschubschachts (12) am Schachtrand oder einem Schachtvorsprung über seine Spiralfeder (23) aufliegt , während seine Kärtchen (2 6) in den Einschubschacht (12) hinein-5 hängen und
- daß in den doppeltbestückten Einschubfächern (12) unter den Spiralblocks (25) andersartige Teilinformationsträger (31) angeordnet sind, die mit ihren Unterkanten auf den Böden (6) der jeweiligen Einschubschächte (12) aufstehen.
2. Informationsträger gemäß Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die in einem Teil der Einschubschächte (12) unter den Spiralblocks (25) angeordneten Teilinformationsträger (31) Leporellos sind.
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3. Informationsträger gemäß Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß in den mit Teilinformationsträgern (25, 31) doppelt bestückten Einschubschächten (12) zwischen den hängenden oberen (25) und den stehenden unteren Teilinformationsträgern (31) ein nur wenige Millimeter breiter Spalt (41) vorhanden ist.
4. Informationsträger gemäß Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß bei den mit zwei Teilinformationsträgern (25, 31) bestückten Einschubschächten (12) ein den Spalt (41) verdeckender Steg angeordnet ist.
5. Informationsträger gemäß Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß in den mit zwei Teilinformationsträgern (25, 31) bestückten Einschubschächten (12) im Einschubschacht (12) räumlich vor den Teilinformationsträgern (25) und/oder (31) eine den Spalt (41) verdeckende Schablone eingesetzt ist.
6. Informationsträger gemäß Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß die Schablone eine H-förmige Kontur hat, wobei der H-Quersteg den Spalt (41) verdeckt, während die seitlichen H-Schenkel so winkelförmig ausgebildet sind, daß die eine Winkelfläche an den Seitenwänden der Einschubschächte (11) und/oder (12) anliegen, während die jeweils andere an der Rückseite der Vorderfront (3) der Tragkonstruktion (1, 2) anliegt.
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